Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: seanni68 am 16. Dezember 2022, 12:48:05

Titel: Aufforderung zur Antragstellung Sozialgeld durch Jobcenter
Beitrag von: seanni68 am 16. Dezember 2022, 12:48:05
Hallo,
Ich habe vor ein paar Monaten einen Antrag auf Erwerbslosenrente gestellt.
Ich warte noch auf Antwort der DRV.
Am 28.11.22 hatte ich erneut einen Termin beim amtsärztlichen Dienst beim Gesundheitpoint Jobcenter.Ich teilte dem Amtsarzt mit dass ich einen Antrag auf Erwerbslosenrente gestellt habe.
Nun kam plötzlich ein Brief von meiner Fallmanagerin, da steht drin: Herr X.
ich habe von unserem Amtsarzt erfahren dass bei Ihnen VERMUTLICH eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Ich fordere Sie hiermit auf einen Antrag beim Sozialamt auf Sozial und Wohngeld zu stellen. Den Nachweis zur Antragstellung erwarten wir bis zum 11.01.2023.

WIE KÖNNEN DIE BEHAUPTEN DASS ICH BEREITS ERWERBSUNFÄHIG BIN ??????
ICH HABE DOCH NOCH GAR KEINE ANTWORT VON DER DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG BISHER BEKOMMEN!!!!

Was ist jetzt für mich zu tun??

Gruss S.

 :wand:  :teuflisch:
Titel: Aw: Aufforderung zur Antragstellung Sozialgeld durch Jobcenter
Beitrag von: Patrick87 am 16. Dezember 2022, 14:01:54
Das behaupten sie doch gar nicht. Sie schrieben: Vermutlich. Und das auch nur, weil Du den Amtsarzt vom Jobcenter über Deinen entsprechenden Antrag informiert hast. Vermutlich heißt nicht "zu 100% sicher". Du hast den Antrag ja nicht ohne Grund gestellt. "Vermutlich" ist in diesem Sinne meiner Meinung nach überhaupt nicht zu beanstanden und impliziert auch das Abwarten auf die finale Entscheidung seitens der DRV über Deinen Antrag.
Titel: Aw: Aufforderung zur Antragstellung Sozialgeld durch Jobcenter
Beitrag von: seanni68 am 16. Dezember 2022, 14:17:10
Und wozu soll ich dann einen Antrag stellen auf Sozialgeld???
Titel: Aw: Aufforderung zur Antragstellung Sozialgeld durch Jobcenter
Beitrag von: seanni68 am 16. Dezember 2022, 16:58:56
Ich frage jetzt nochmal.
Wie kann mich das Jobcenter dazu auffordern einen Antrag auf Sozialgeld zu stellen,wenn ich noch nicht einmal weiss ob mein Antrag
Auf Erwerbslosenrente durch geht?!?
Titel: Aw: Aufforderung zur Antragstellung Sozialgeld durch Jobcenter
Beitrag von: Fettnäpfchen am 16. Dezember 2022, 17:10:54
seanni68

Zitat von: seanni68 am 16. Dezember 2022, 16:58:56Ich frage jetzt nochmal.
Wie kann mich das Jobcenter dazu auffordern einen Antrag auf Sozialgeld zu stellen,wenn ich noch nicht einmal weiss ob mein Antrag
Auf Erwerbslosenrente durch geht?!?
Genau dass solltest du in einem Antrag nach § 13 bis 15 SGB 1 deinem SB stellen und nach der genauen gesetzlichen Grundlage zu fragen.
Und wenn du willst auch gleich betonen das kein Recht besteht die Leistungen einzustellen. Sollte es doch gemacht werden geht unverzüglich eine EA an das SG.

MfG FN
Titel: Aw: Aufforderung zur Antragstellung Sozialgeld durch Jobcenter
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. Dezember 2022, 17:12:21
Ganz klar NEIN!

Das JC hat gefälligst das Ergebnis der RV Abzuwarten.

Genau so ein Schwachsinn ist der Termin beim Amtsärztlichen Dienst gewesen.
Der hat da auch nichts Mitzureden und das Gutachten von der RV ist dann auch für das JC bindend.

Man könnte der, offenbar Begriffsstutzigen SB klar machen, sie hat Abzuwarten bis die RV so weit ist.
So lange hat sie gar nichts zu melden, Antrag auf EM Rente kann locker 6 Monate dauern.
Titel: Aw: Aufforderung zur Antragstellung Sozialgeld durch Jobcenter
Beitrag von: jens123 am 16. Dezember 2022, 19:29:06
Könnte auch sein, das JC weiß mehr als du? Ich weiß aus einer Akteneinsicht, dass das JC früher über das Ergebnis eines Rentenantrags informiert wurde, als der Antragsteller selbst. Kein Witz.
Titel: Aw: Aufforderung zur Antragstellung Sozialgeld durch Jobcenter
Beitrag von: seanni68 am 16. Dezember 2022, 19:35:29
Daran habe ich auch schon gedacht.
Aber warum habe ich dann noch keinen Bescheid von der DRV??
Das ist nur eine Vermutung von Dir.

Gruss S.
Titel: Aw: Aufforderung zur Antragstellung Sozialgeld durch Jobcenter
Beitrag von: TripleH am 16. Dezember 2022, 20:22:18
ZitatDas JC hat gefälligst das Ergebnis der RV Abzuwarten.

Falsch.

Nach § 44a Absatz 1 Satz 1 SGB II stellt die Agentur fest, ob der LE erwerbsgemindert ist:

Zitat(1) Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob die oder der Arbeitsuchende erwerbsfähig ist.

Nur, wenn der dann zuständige Leistungsträger dann Zweifel an der Feststellung der Agentur hat, wird eine gutachterliche Stellungnahme der Rentenversicherung eingeholt.

ZitatWie kann mich das Jobcenter dazu auffordern einen Antrag auf Sozialgeld zu stellen,

Weil das, wenn du tatsächlich (dauerhaft) erwerbsgemindert sein solltest und deine Rente zu gering ausfällt, Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII hättest.

Das Jobcenter wäre eigentlich gar nicht mehr zuständig und möchte das jetzt gezahlte ALG2 gern wieder zurück haben. Von der Rentenversicherung und, wenn die Rente gering ist, den Rest vom Sozialamt.


Titel: Aw: Aufforderung zur Antragstellung Sozialgeld durch Jobcenter
Beitrag von: seanni68 am 16. Dezember 2022, 20:35:11
Du sprichst von hätte und wenn.
Ich sage es zum 100 ten mal jetzt dass die DRV noch gar nichts entschieden hat. Also verstehe ich es immer noch nicht!!
Titel: Aw: Aufforderung zur Antragstellung Sozialgeld durch Jobcenter
Beitrag von: TripleH am 16. Dezember 2022, 20:56:41
Nochmal, lt § 44a SGB II entscheidet erstmal die Agentur für Arbeit über deine Erwerbsminderung!

Außerdem: wenn die DRV z. B. Erwerbsminderung ab deiner Antragstellung feststellt, hätte das Jobcenter ab dem Tag nicht mehr zahlen dürfen, da es gar nicht für Erwerbsgeminderte zuständig ist.

Es geht einfach nur darum, daß ALG2 wieder zurück zu bekommen (von der DRV und dem Sozialamt), wenn du tatsächlich auch von der DRV als erwerbsgemindert festgestellt wirst.
Titel: Aw: Aufforderung zur Antragstellung Sozialgeld durch Jobcenter
Beitrag von: seanni68 am 16. Dezember 2022, 21:08:33
Das hört sich ja fast so an als wüsste die Fallmanagerin vom Jobcenter schon was von der DRV was ich noch nicht weiß!?
Titel: Aw: Aufforderung zur Antragstellung Sozialgeld durch Jobcenter
Beitrag von: begees am 16. Dezember 2022, 22:17:47
Ist hier schon mal jemandem aufgefallen, dass "Sozialgeld" eine Leistung des Jobcenters ist?
Wenn es um Leistungen der Sozialhilfe gehen sollte, so wäre dazu aufzufordern, einen Antrag auf "Hilfe zum Lebensunterhalt" (für den evtl. Fall der befristeten vollen Erwerbsminderung) oder auf "Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung" (für den evtl. Fall der dauerhaften vollen Erwerbsminderung) beim zuständigen Sozialhilfeträger zu stellen.
Titel: Aw: Aufforderung zur Antragstellung Sozialgeld durch Jobcenter
Beitrag von: seanni68 am 16. Dezember 2022, 22:47:25
Zitat von: begees am 16. Dezember 2022, 22:17:47Ist hier schon mal jemandem aufgefallen, dass "Sozialgeld" eine Leistung des Jobcenters ist?
Wenn es um Leistungen der Sozialhilfe gehen sollte, so wäre dazu aufzufordern, einen Antrag auf "Hilfe zum Lebensunterhalt" (für den evtl. Fall der befristeten vollen Erwerbsminderung) oder auf "Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung" (für den evtl. Fall der dauerhaften vollen Erwerbsminderung) beim zuständigen Sozialhilfeträger zu stellen.

Haben Sie doch gemacht!!
Titel: Aw: Aufforderung zur Antragstellung Sozialgeld durch Jobcenter
Beitrag von: seanni68 am 17. Dezember 2022, 08:18:44
Guten Morgen
Das hat das Jobcenter doch auch gemacht , mich aufgefordert einen Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung zu stellen.
Und falls dieser angelehnt würde .. was passiert dann?
Bekomme ich dann weiterhin ALG 2 oder wie ?

Gruss S.
Titel: Aw: Aufforderung zur Antragstellung Sozialgeld durch Jobcenter
Beitrag von: BO177 am 17. Dezember 2022, 09:28:07
In Fällen der teilweisen oder vollen Erwerbsminderung hat der Rentenversicherer das letzte Wort. An seine Entscheidung muss sich das Jobcenter/Sozialamt halten, d. h. es kann diese nicht anfechten.

Wenn Du den Bescheid des Rentenversicherers auf Deinen Antrag erhalten hast und Du der Meinung bist, dass er nicht der gesundheitlichen Faktenlage entspricht - ca. 50 % der Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden im Erstbescheid abgelehnt - hast Du die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Gegen den Widerspruchsbescheid kannst Du im Weiteren klagen.

Das Jobcenter muss warten, bis die Entscheidung vom Rentenversicherer bzw. Gericht endgültig getroffen ist. Solange erhältst Du Leistungen nach SGB II.

Wird nun festgestellt, dass eine teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt, gilt dies rückwirkend ab Antrag bzw. Eintritt der gesundheitlichen Situation. Die Erwerbsminderungsrente wird Dir von da an nachgezahlt werden. Auf diese hat allerdings teilweise oder ganz das Jobcenter Anspruch, weil es in der gesamten Zeit ja Leistungen nach SGB II gezahlt hat.

Allerdings hast Du dann nicht mehr Leistungsanspruch nach SGB II, sondern nach SGB XII. D. h. den tatsächlichen Anspruch hat das Sozialamt, weil es von da an leistungspflichtig ist. Das Jobcenter holt sich also die nachgezahlte Erwerbsminderungsrente vom Sozialamt und das Sozialamt vom Rentenversicherer bzw., wenn Du die Nachzahlung bereits erhalten hast, von Dir. 

Deshalb  b r a u c h t  das Sozialamt den "fristwahrenden Antrag auf Leistungen nach SGB XII". Denn das Antragsverfahren kann sich Monate hinziehen, ein Klageverfahren Jahre.

Kommt der Rentenversicherer zu dem Ergebnis, dass Du voll erwerbsfähig bist und widersprichst Du nicht fristgemäß, bleibt alles beim alten.

Du kannst einen "fristwahrenden Antrag auf Leistungen nach SGB XII" also bedenkenlos unterschreiben; wahrscheinlich musst Du das sogar im Rahmen Deiner Mitwirkungspflicht. Letztendlich geht es nur darum, aus welchem Topf die Sozialleistungen bezahlt werden und natürlich um die Statistik.
Titel: Aw: Aufforderung zur Antragstellung Sozialgeld durch Jobcenter
Beitrag von: Kopfbahnhof am 17. Dezember 2022, 16:13:38
Zitat von: TripleH am 16. Dezember 2022, 20:22:18Falsch.
Schon gelesen @TE hat einen Antrag auf EM Rente gestellt, somit hat das JC die Füße still zu halten bis der durch ist.

Zitat von: TripleH am 16. Dezember 2022, 20:22:18Das Jobcenter wäre eigentlich gar nicht mehr zuständig
Das ist so lange zuständig bis klar ist, was bei der RV raus kommt!
Zitat von: TripleH am 16. Dezember 2022, 20:56:41Außerdem: wenn die DRV z. B. Erwerbsminderung ab deiner Antragstellung feststellt, hätte das Jobcenter ab dem Tag nicht mehr zahlen dürfen, da es gar nicht für Erwerbsgeminderte zuständig ist.
Ach die SB sieht das wohl in ihrer Glaskugel?

@seanni68
Lass dich nicht durcheinander bringen.
Das JC dürfte auch noch nichts von der RV haben.
Im Normalfall wirst du von der RV vorher Eingeladen einen med. Check zu machen.
Auch um Schweigepflicht Entbindungen deiner Ärzte, wird meistens gebeten.

Willst du den aktuellen Stand wissen, kannst du den bei deiner RV auch Anfragen.
Titel: Aw: Aufforderung zur Antragstellung Sozialgeld durch Jobcenter
Beitrag von: TripleH am 17. Dezember 2022, 16:25:35
Zitatsomit hat das JC die Füße still zu halten bis der durch ist.

Ach ja? Wo steht das denn so im Gesetz?

ZitatDas ist so lange zuständig bis klar ist, was bei der RV raus kommt!

Nö. Versuche mal § 44a SGB II zu lesen und zu verstehen. Insbesondere der Absatz, wann das Jobcenter weiter leisten muss. Das mit Widerspruch vom anderen Träger und so.

ZitatAch die SB sieht das wohl in ihrer Glaskugel?

Wenn du den Werdegang eines Erstattungsverfahrens nach § 102ff SGB X nicht verstehst, kann ich leider auch nichts daran ändern. Denn ich habe angesichts deiner von Stammtischweisheiten geprägten Beiträge nicht den Eindruck, dass da überhaupt ein Funke Wille ist, es zu verstehen.

Aber ist eigentlich auch egal. Wenn der/die TE den Antrag nicht selbst stellt, wird es das JC sowieso gem. § 5 Absatz 3 SGB II selbst machen.
Titel: Aw: Aufforderung zur Antragstellung Sozialgeld durch Jobcenter
Beitrag von: Kopfbahnhof am 17. Dezember 2022, 16:58:11
Zitat von: TripleH am 17. Dezember 2022, 16:25:35Wenn der/die TE den Antrag nicht selbst stellt
Was soll man dazu noch sagen?

Übrigens, der Antrag wurde gestellt.
Deiner Meinung nach würde das allein reichen für das JC, um die Leistungen ab da einzustellen. (finde den Fehler selbst)

Zitat von: TripleH am 17. Dezember 2022, 16:25:35Werdegang eines Erstattungsverfahrens
Der beginnt erst, FALLS es eine volle EM Rente gibt.
Titel: Aw: Aufforderung zur Antragstellung Sozialgeld durch Jobcenter
Beitrag von: BigMama am 17. Dezember 2022, 17:21:46
Zitat von: Kopfbahnhof am 17. Dezember 2022, 16:58:11Der beginnt erst, FALLS es eine volle EM Rente gibt.
Das ist nicht ganz korrekt. Auch eine teilweise EM-Rente ist anrechenbares Einkommen und das JC kann auch hier einen Erstattungsanspruch geltend machen.
Titel: Aw: Aufforderung zur Antragstellung Sozialgeld durch Jobcenter
Beitrag von: Kopfbahnhof am 17. Dezember 2022, 17:43:23
Zitat von: BigMama am 17. Dezember 2022, 17:21:46Das ist nicht ganz korrekt
Stimmt, ich hatte eher gemeint das Verfahren insgesamt, egal was dann raus kommt voll oder teil Rente.

War nicht deutlich genug weil ich nur die volle Rente erwähnt hatte :flag: 
Titel: Aw: Aufforderung zur Antragstellung Sozialgeld durch Jobcenter
Beitrag von: TripleH am 17. Dezember 2022, 19:23:34
ZitatÜbrigens, der Antrag wurde gestellt.

Es geht um die Aufforderung, Leistungen nach dem SGB XII und Wohngeld zu beantragen. Wären diese Anträge gestellt, bräuchte der/die TE hier nicht fragen, was das soll.

ZitatDer beginnt erst, FALLS es eine volle EM Rente gibt.

Und wie will sich das Jobcenter z. B. Wohngeld oder Sozialhilfe erstatten lassen, wenn das nie beantragt wurde?

Ist das so schwer zu verstehen? Das Jobcenter zahlt beispielsweise 900 Euro pro Monat. Die Rentenversicherung stellt Erwerbsminderung ab August 2022 fest. Rente beträgt 500 Euro. Die bekommt das Jobcenter ab August von der Rentenversicherung erstattet. Fehlen aber noch 400 Euro, die bei rechtzeitiger Feststellung der Erwerbsminderung das Sozialamt oder die Wohngeldstelle hätten zahlen müssen. Deshalb die Aufforderung, nicht nur Rente, sondern eben auch andere in Betracht kommende vorrangigen Sozialleistungen zu beantragen.

Und nein, das Erstattungsverfahren beginnt nicht erst mit der Bewilligung der vorrangigen Leistung. Die im Übrigen (vom Sozialamt/der Wohngeldstelle) gar nicht bewilligt werden kann, wenn niemand einen Antrag gestellt hat.