Aufforderung zur Antragstellung Sozialgeld durch Jobcenter

Begonnen von seanni68, 16. Dezember 2022, 12:48:05

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seanni68

Hallo,
Ich habe vor ein paar Monaten einen Antrag auf Erwerbslosenrente gestellt.
Ich warte noch auf Antwort der DRV.
Am 28.11.22 hatte ich erneut einen Termin beim amtsärztlichen Dienst beim Gesundheitpoint Jobcenter.Ich teilte dem Amtsarzt mit dass ich einen Antrag auf Erwerbslosenrente gestellt habe.
Nun kam plötzlich ein Brief von meiner Fallmanagerin, da steht drin: Herr X.
ich habe von unserem Amtsarzt erfahren dass bei Ihnen VERMUTLICH eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Ich fordere Sie hiermit auf einen Antrag beim Sozialamt auf Sozial und Wohngeld zu stellen. Den Nachweis zur Antragstellung erwarten wir bis zum 11.01.2023.

WIE KÖNNEN DIE BEHAUPTEN DASS ICH BEREITS ERWERBSUNFÄHIG BIN ??????
ICH HABE DOCH NOCH GAR KEINE ANTWORT VON DER DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG BISHER BEKOMMEN!!!!

Was ist jetzt für mich zu tun??

Gruss S.

 :wand:  :teuflisch:

Patrick87

Das behaupten sie doch gar nicht. Sie schrieben: Vermutlich. Und das auch nur, weil Du den Amtsarzt vom Jobcenter über Deinen entsprechenden Antrag informiert hast. Vermutlich heißt nicht "zu 100% sicher". Du hast den Antrag ja nicht ohne Grund gestellt. "Vermutlich" ist in diesem Sinne meiner Meinung nach überhaupt nicht zu beanstanden und impliziert auch das Abwarten auf die finale Entscheidung seitens der DRV über Deinen Antrag.

seanni68

Und wozu soll ich dann einen Antrag stellen auf Sozialgeld???

seanni68

Ich frage jetzt nochmal.
Wie kann mich das Jobcenter dazu auffordern einen Antrag auf Sozialgeld zu stellen,wenn ich noch nicht einmal weiss ob mein Antrag
Auf Erwerbslosenrente durch geht?!?

Fettnäpfchen

seanni68

Zitat von: seanni68 am 16. Dezember 2022, 16:58:56Ich frage jetzt nochmal.
Wie kann mich das Jobcenter dazu auffordern einen Antrag auf Sozialgeld zu stellen,wenn ich noch nicht einmal weiss ob mein Antrag
Auf Erwerbslosenrente durch geht?!?
Genau dass solltest du in einem Antrag nach § 13 bis 15 SGB 1 deinem SB stellen und nach der genauen gesetzlichen Grundlage zu fragen.
Und wenn du willst auch gleich betonen das kein Recht besteht die Leistungen einzustellen. Sollte es doch gemacht werden geht unverzüglich eine EA an das SG.

MfG FN
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Kopfbahnhof

Ganz klar NEIN!

Das JC hat gefälligst das Ergebnis der RV Abzuwarten.

Genau so ein Schwachsinn ist der Termin beim Amtsärztlichen Dienst gewesen.
Der hat da auch nichts Mitzureden und das Gutachten von der RV ist dann auch für das JC bindend.

Man könnte der, offenbar Begriffsstutzigen SB klar machen, sie hat Abzuwarten bis die RV so weit ist.
So lange hat sie gar nichts zu melden, Antrag auf EM Rente kann locker 6 Monate dauern.

jens123

Könnte auch sein, das JC weiß mehr als du? Ich weiß aus einer Akteneinsicht, dass das JC früher über das Ergebnis eines Rentenantrags informiert wurde, als der Antragsteller selbst. Kein Witz.

seanni68

Daran habe ich auch schon gedacht.
Aber warum habe ich dann noch keinen Bescheid von der DRV??
Das ist nur eine Vermutung von Dir.

Gruss S.

TripleH

ZitatDas JC hat gefälligst das Ergebnis der RV Abzuwarten.

Falsch.

Nach § 44a Absatz 1 Satz 1 SGB II stellt die Agentur fest, ob der LE erwerbsgemindert ist:

Zitat(1) Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob die oder der Arbeitsuchende erwerbsfähig ist.

Nur, wenn der dann zuständige Leistungsträger dann Zweifel an der Feststellung der Agentur hat, wird eine gutachterliche Stellungnahme der Rentenversicherung eingeholt.

ZitatWie kann mich das Jobcenter dazu auffordern einen Antrag auf Sozialgeld zu stellen,

Weil das, wenn du tatsächlich (dauerhaft) erwerbsgemindert sein solltest und deine Rente zu gering ausfällt, Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII hättest.

Das Jobcenter wäre eigentlich gar nicht mehr zuständig und möchte das jetzt gezahlte ALG2 gern wieder zurück haben. Von der Rentenversicherung und, wenn die Rente gering ist, den Rest vom Sozialamt.



seanni68

Du sprichst von hätte und wenn.
Ich sage es zum 100 ten mal jetzt dass die DRV noch gar nichts entschieden hat. Also verstehe ich es immer noch nicht!!

TripleH

Nochmal, lt § 44a SGB II entscheidet erstmal die Agentur für Arbeit über deine Erwerbsminderung!

Außerdem: wenn die DRV z. B. Erwerbsminderung ab deiner Antragstellung feststellt, hätte das Jobcenter ab dem Tag nicht mehr zahlen dürfen, da es gar nicht für Erwerbsgeminderte zuständig ist.

Es geht einfach nur darum, daß ALG2 wieder zurück zu bekommen (von der DRV und dem Sozialamt), wenn du tatsächlich auch von der DRV als erwerbsgemindert festgestellt wirst.

seanni68

Das hört sich ja fast so an als wüsste die Fallmanagerin vom Jobcenter schon was von der DRV was ich noch nicht weiß!?

begees

Ist hier schon mal jemandem aufgefallen, dass "Sozialgeld" eine Leistung des Jobcenters ist?
Wenn es um Leistungen der Sozialhilfe gehen sollte, so wäre dazu aufzufordern, einen Antrag auf "Hilfe zum Lebensunterhalt" (für den evtl. Fall der befristeten vollen Erwerbsminderung) oder auf "Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung" (für den evtl. Fall der dauerhaften vollen Erwerbsminderung) beim zuständigen Sozialhilfeträger zu stellen.

seanni68

Zitat von: begees am 16. Dezember 2022, 22:17:47Ist hier schon mal jemandem aufgefallen, dass "Sozialgeld" eine Leistung des Jobcenters ist?
Wenn es um Leistungen der Sozialhilfe gehen sollte, so wäre dazu aufzufordern, einen Antrag auf "Hilfe zum Lebensunterhalt" (für den evtl. Fall der befristeten vollen Erwerbsminderung) oder auf "Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung" (für den evtl. Fall der dauerhaften vollen Erwerbsminderung) beim zuständigen Sozialhilfeträger zu stellen.

Haben Sie doch gemacht!!

seanni68

Guten Morgen
Das hat das Jobcenter doch auch gemacht , mich aufgefordert einen Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung zu stellen.
Und falls dieser angelehnt würde .. was passiert dann?
Bekomme ich dann weiterhin ALG 2 oder wie ?

Gruss S.