Wann kommt der neue Leistungsbescheid?
Das kann dir niemand beantworten, denn dafür gibt es keine einheitliche Regelung.
Vermutlich werden die Änderungsbescheide zur Leistungshöhe für die JC gE im Verlaufe des Januar versendet.
Es wird/muss aber kein Bürgergeld-Bescheid sein, denn lt. § 65 Abs. 9 SGB II darf die Bezeichnung ALG II/Sozialgeld bis einschl. 30.06.2023 weiter benutzt werden.
Das Bürgergeld wurde zwar überwiesen, einen Bescheid habe ich aber (noch) nicht bekommen.
Der müsste doch eigentlich noch kommen, allein schon wegen der Möglichkeit des Rechtsbehelfs.
Habt Ihr bereits einen Bescheid erhalten?
Mann - oh - Mann, heute ist gerade der 02.01., der erste Arbeitstag im neuen Jahr.
Setz´ dich hin, trink´ in Ruhe ´nen Kaffee und warte ab. Der Bescheid wird schon noch kommen!
Zitat von: Amalaswintha am 02. Januar 2023, 08:02:39Habt Ihr bereits einen Bescheid erhalten?
bei neu hinzugekommenen 650.000 Ukrainer wird das noch etwas dauern mit dem Bescheid.
Zitat von: OLD-MAN am 02. Januar 2023, 08:11:50Mann - oh - Mann, heute ist gerade der 02.01., der erste Arbeitstag im neuen Jahr.
Setz´ dich hin, trink´ in Ruhe ´nen Kaffee und warte ab. Der Bescheid wird schon noch kommen!
Was hast Du denn für Probleme.
Ich hatte freundlich eine ganz normale Frage gestellt, ob es überhaupt einen Bescheid über das Bürgergeld gibt und kann darauf eine anständige Antwort erwarten. Solche asozialen, aggressiven Zeitgenossen wie Du, sollten mal lieber in die Ruhe kommen - geht ein!?!
Er kommt noch! (Das war doch damals bei der Umstellung von ALhi auf ALG II genauso! Zuerst war bei das Geld da (das Wichtigste) und der Bescheid kam dann irgendwann im Januar! Also: abwarten und :coffee: trinken! :zwinker:
Was hast Du denn für Probleme.
Ich hatte freundlich eine ganz normale Frage gestellt, ob es überhaupt einen Bescheid über das Bürgergeld gibt und kann darauf eine anständige Antwort erwarten. Solche asozialen, aggressiven Zeitgenossen wie Du, sollten mal lieber in die Ruhe kommen - geht ein!?!
[/quote]
Wer ist hier wohl aggressiv ???
Online in der App habe ich schon meinen Änderungsbescheid bekommen. Per Post noch nicht.
Hauptsache das Geld ist auf dem Konto :yiepieh:
Zitat von: Amalaswintha am 02. Januar 2023, 08:51:47Zitat von: OLD-MAN am 02. Januar 2023, 08:11:50Mann - oh - Mann, heute ist gerade der 02.01., der erste Arbeitstag im neuen Jahr.
Setz´ dich hin, trink´ in Ruhe ´nen Kaffee und warte ab. Der Bescheid wird schon noch kommen!
Was hast Du denn für Probleme.
Ich hatte freundlich eine ganz normale Frage gestellt, ob es überhaupt einen Bescheid über das Bürgergeld gibt und kann darauf eine anständige Antwort erwarten. Solche asozialen, aggressiven Zeitgenossen wie Du, sollten mal lieber in die Ruhe kommen - geht ein!?!
Also jemanden als asozial zu bezeichnen weil er sagt man solle sich entspannen und abwarten weil heute der erste richtige Arbeitstag in 2023 ist schon hart grenzwertig und gleichzeitig auch echt fragwürdig. Wie kann man direkt so an die Decke gehen ?
Aber nen Tipp von mir: Suchfunktion und da Bürgergeld eingeben, gab die letzten Tagen genug Threads darüber und auch genug antworten.
Wie ich erfahren habe sind bei unsbis jetzt überhaupt keine Bescheide ergangen.
Die 53 € wurden einfach als erhöhter RS schon am 27.12. überwiesen.
Zitat von: Fred am 01. Januar 2023, 10:41:00Wann kommt der neue Leistungsbescheid?
Ich habe meinen Änderungsbescheid bereits online im Dezember erhalten.
Ein Bürgergeld Bescheid ist das nicht, nur eine Änderung mit folgender Begründung
Ihr Leistungsfall wird ab dem 01.01.2023 aufgrund folgender Änderungen neu berechnet:
• Zum 01.01.2023 werden die Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts auf Grundlage des ab diesem
Zeitpunkt geltenden Bürgergeldgesetzes fortgeschrieben.
• Beziehen Sie einen regelbedarfsabhängigen Mehrbedarf, wird dieser ebenfalls entsprechend angepasst
......Zitat von: Amalaswintha am 02. Januar 2023, 08:51:47Was hast Du denn für Probleme.
Ich hatte freundlich eine ganz normale Frage gestellt, ob es überhaupt einen Bescheid über das Bürgergeld gibt und kann darauf eine anständige Antwort erwarten.
Mach dir nichts draus. Es gibt immer mal User, die unbedingt ihren Senf dazu geben müssen, ohne die Frage zu beantworten.
Ich kann nur nochmal darauf hinweisen: es gibt keine Veranlassung und rechtlich kein Erfordernis für einen Bürgergeld-Bescheid.
Rechtsgrundlage für die "Grundsicherung für Arbeitsuchende" (so die seit 2005 und weiterhin gültige Bezeichnung für diese Sozialleistung) ist weiterhin das SGB II, dabei war und ist es weiterhin rechtlich sch...egal, wie der finanzielle Teil der "Grundsicherung für Arbeitsuchende" im SGB II jeweils genannt wird. Ob dieser ALG II oder Bürgergeld heißt, Hartz IV oder Armengeld genannt wird.
Lediglich aufgrund der Erhöhung der Regelleistung muss gemäß § 48 Abs. 1 SGB X ein Änderungsbescheid erlassen werden, wofür das JC theoretisch sogar bis zu 12 Monate Zeit hat.
Hallo
die 53 wären mehr drauf. Nur den Bescheid dazu nicht nicht
Zitat von: Ottokar am 02. Januar 2023, 15:57:25Ich kann nur nochmal darauf hinweisen: es gibt keine Veranlassung und rechtlich kein Erfordernis für einen Bürgergeld-Bescheid.
Rechtsgrundlage für die "Grundsicherung für Arbeitsuchende" (so die seit 2005 und weiterhin gültige Bezeichnung für diese Sozialleistung) ist weiterhin das SGB II, dabei war und ist es weiterhin rechtlich sch...egal, wie der finanzielle Teil der "Grundsicherung für Arbeitsuchende" im SGB II jeweils genannt wird. Ob dieser ALG II oder Bürgergeld heißt, Hartz IV oder Armengeld genannt wird.
Lediglich aufgrund der Erhöhung der Regelleistung muss gemäß § 48 Abs. 1 SGB X ein Änderungsbescheid erlassen werden, wofür das JC theoretisch sogar bis zu 12 Monate Zeit hat.
Moin Ottokar und erstmal frohes neues Jahr.
Da drängt sich bei mir nun eine Frage auf. Ich hab meinen Bescheid ja schon seit Anfang Dezember.
Du sagst die haben 12 Monate Zeit, wie soll man es dann aber nachweisen bzw. Berechnen wenn man dort noch Abzüge hat? Klar jeder weiß wie viel man danach bekommen müsste aber wie ist das ohne Bescheid rechtlich?
Ich war bei mir ganz froh dass so nach rechnen zu können.
Den bei mir wird vom Bürgergeld ja ein Teil der Miete abgezogen und auch noch ein Darlehen.
Liebe Grüße
Sylvergirl
Zitat von: Unwissender am 02. Januar 2023, 09:30:43(Das war doch damals bei der Umstellung von ALhi auf ALG II genauso!
:scratch:
Bei mir steht Bürgergeld auf dem Bescheid für 2023.
Kurze Info:
Mein Änderungsbescheid mit der Erhöhung kam heute mit der Post :sehrgut:
Ein Bescheid wäre mir vor allem deshalb wichtig, weil sie bei uns falsch gerechnet haben. Beispielsweise ist der Freibetrag wegen Einkommen nicht geändert worden, auch wurde der Mehrbedarf wegen Warmwasser (Erhitzung durch Elektroboiler) nicht angepasst, etc. Der gesamte Betrag stimmt einfach nicht. Was sie aber vermutlich bereits abgerechnet haben ist das erhöhte Kindergeld.
Der Freibetrag Erwerbstätigkeit ändert sich doch erst zum 1.7.23.
Oh das wusste ich nicht. Warum erst zum 01.07.?
Weil das unsere Regierung so festgelegt hat. Offiziell damit begründet, dass man die Berechnungssoftware erst anpassen und die MA schulen muss.
Ich habe noch keinen Änderungsbescheid bekommen, mein Nachbar über mir allerdings schon, die sehen aus wie vorher, nur die 53€ mehr sind im Regelsatz eingerechnet. Bin gespannt wann mein Bescheid kommt.
ja heute gekommen und alles korrekt im Änderungsbescheid. :smile:
Zitat von: horst am 06. Januar 2023, 20:12:13ja heute gekommen
Was? Ein Bürgergeld-Bescheid? Oder ein ALG II Änderungsbescheid?
Heute kam meiner. Es ist ein normaler Änderungsbescheid wie bisher vom ALG2 vom Aussehen her. Bürgergeld steht noch nicht drauf.
s :zensiert:
Also hast du einen ganz normalen Änderungsbescheid erhalten, wie zu erwarten war.
Ja BigMama, dachte mir auch, das noch nicht Bürgergeld draufsteht. Ich war nur gespannt, ob die JC das alles so flott hinbekommen, Auszahlung, Bescheid. Hier hat es super funktioniert.
Zitat von: etwas-ratlos am 07. Januar 2023, 12:04:38Ja BigMama, dachte mir auch, das noch nicht Bürgergeld draufsteht.
Wieso sollte auch Bürgergeld draufstehen? Es stand ja auch nie Hartz IV auf dem Bescheid sondern Leistungen nach dem SGB II. Und es bleibt ja auch weiterhin das SGB II.
Ist mir schon klar das es das SGB2 bleibt. Mich hat halt v.a. interessiert, ob sich die Ankündigung unserer Bundesregierung das alles reibungslos abläuft, bewahrheitet. Schliesslich war nicht viel Zeit. Das Bürgergeld mit der Regelsatzerhöhung wurde ja erst Ende November beschlossen.
Unserer kam in der Ersten kw. Die Beträge wurden auch angepasst.
Bei mir gestern auch gekommen (normaler Änderungsbescheid) mit Datum vom 17.12.2022! Der lag dann aber lang in ihrer Poststelle!
auch bei mir heute erhalten mit bescheid von 17.12.2022 habe die nur ein Drucker da ? der nur von 9 bis 9.15 uhr druckt?
Die deutsche Post hat seit Monaten Probleme und es dauert um die 2 Wochen bis ein simpler Brief (auch Einwurf) zugestellt wird. Das sollte man auch bedenken, wenn man etwas ans Amt schickt. Ist schon seit gut Mitte 2022 so.
(https://i.imgur.com/lgQe2v6.png)
Zitat von: Unwissender am 11. Januar 2023, 09:49:43Bei mir gestern auch gekommen (normaler Änderungsbescheid) mit Datum vom 17.12.2022! Der lag dann aber lang in ihrer Poststelle!
Stand dort auch ein Druckdatum unten?
Hier kam noch keiner an. Habe aber schon Bescheide gesehen, Ausstelldatum 17.12.2022, aber erst Januar 2023 ausgedruckt, danach zur Post.
Bei mir ist auch noch kein Änderungs bescheid eingetroffen. :lachen:
Zitat von: dj3d am 11. Januar 2023, 10:34:19auch bei mir heute erhalten mit bescheid von 17.12.2022 habe die nur ein Drucker da ? der nur von 9 bis 9.15 uhr
21.12.22
Also haben die mehrere Drucker....
Zitat von: mystik-1 am 11. Januar 2023, 13:31:37Zitat von: Unwissender am 11. Januar 2023, 09:49:43Bei mir gestern auch gekommen (normaler Änderungsbescheid) mit Datum vom 17.12.2022! Der lag dann aber lang in ihrer Poststelle!
Stand dort auch ein Druckdatum unten?
Hier kam noch keiner an. Habe aber schon Bescheide gesehen, Ausstelldatum 17.12.2022, aber erst Januar 2023 ausgedruckt, danach zur Post.
Nö, nur Poststempel vom 9.1.2023!
21.12.22
Also haben die mehrere Drucker....
[/quote]
Zentraler Druck ist das Zauberwort.
Die Drucker verschwinden so langsam aus den Büros.
Die meisten Drucke werden zentral angestoßen.
Also , bei uns ist noch nix angekommen :grins:
Ich habe meine Bescheide erhalten. Steht zwar Hilfe zum Lebensunterhalt drin aber der Betrag stimmt. :smile:
Zitat von: Hexmaster66 am 12. Januar 2023, 15:24:51Ich habe meine Bescheide erhalten. Steht zwar Hilfe zum Lebensunterhalt drin aber der Betrag stimmt. :smile:
Ausgestellt 17.12.22 ? :grins:
Zitat von: Nö am 12. Januar 2023, 14:18:5521.12.22
Also haben die mehrere Drucker....
Zentraler Druck ist das Zauberwort.
Die Drucker verschwinden so langsam aus den Büros.
Die meisten Drucke werden zentral angestoßen.
[/quote]
Ich glaube eher, das die miese Poststellen haben! Dort liegen die Bescheide und Schreiben ewig rum, bis diese abgeholt bzw. kuvertiert werden!
Zitat von: horst am 12. Januar 2023, 20:57:11Ausgestellt 17.12.22 ? :grins:
hier auch, 17.12.22 .....angekommen diese Woche
Alles gemeinsame Einrichtungen? Die haben zentrale Drucker/Druckstraßen, wo auch automatisch eingetütet wird. Da liegt es entweder an der Menge der Bescheide: 1/BG für alle in Deutschland oder später am Zusteller
Gerade aus dem Briefkasten gefischt ... mit Datum vom 17.12.2022, gedruckt in der ersten Januar Woche
4 Wochen vom Anfertigen bis zur Zustellung. Das ist stattlich.
einen normalen Änderungsbescheid mit - wie üblich - falschen Werten. Die gezahlten Leistungen sind aber richtig (abweichend von den Werten im Bescheid). Bleibt für uns aber die Frage, was gilt jetzt: Bescheid oder Zahlung?
(Lahn-Dill-Kreis = Optionskommune!)
Gruß hko
Noch kein abgeänderter Bescheid da.
Zitat von: hko am 16. Januar 2023, 09:21:52Bleibt für uns aber die Frage, was gilt jetzt: Bescheid oder Zahlung?
Der Bescheid gilt.
Zitat von: Ottokar am 16. Januar 2023, 12:46:42Zitat von: hko am 16. Januar 2023, 09:21:52Bleibt für uns aber die Frage, was gilt jetzt: Bescheid oder Zahlung?
Der Bescheid gilt.
das heißt dann wohl: wenn irgendwann jemand im Jobcenter merkt, dass sie mehr als im Bescheid festgestellt wurde ausgezahlt haben. werden die dann diese vermeintliche Überzahlung zurückfordern?
Gruß hko
Zitat von: hko am 17. Januar 2023, 08:56:17das heißt dann wohl: wenn irgendwann jemand im Jobcenter merkt, dass sie mehr als im Bescheid festgestellt wurde ausgezahlt haben. werden die dann diese vermeintliche Überzahlung zurückfordern?
Korrekt.
Außer die Überzahlung ergibt sich aus einem Rechtsanspruch, den das JC im Bescheid nicht berücksichtigt hat (z.B. der Sofortzuschlag nach § 72 SGB II).
Ich stellte eben fest das der Passus ,,die Bewilligung ist vorläufig" nicht vermerkt ist.
Sonst stand das immer auf dem letzten Blatt.
Ist das jetzt Standard oder sind Weiterbewilligungen generell vorläufig?