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Habt Ihr einen Bürgergeld-Bescheid erhalten?

Begonnen von Fred, 01. Januar 2023, 10:41:00

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0 Mitglieder und 4 Gäste betrachten dieses Thema.

Fred

Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Ottokar

Das kann dir niemand beantworten, denn dafür gibt es keine einheitliche Regelung.
Vermutlich werden die Änderungsbescheide zur Leistungshöhe für die JC gE im Verlaufe des Januar versendet.
Es wird/muss aber kein Bürgergeld-Bescheid sein, denn lt. § 65 Abs. 9 SGB II darf die Bezeichnung ALG II/Sozialgeld bis einschl. 30.06.2023 weiter benutzt werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Amalaswintha

Das Bürgergeld wurde zwar überwiesen, einen Bescheid habe ich aber (noch) nicht bekommen.
Der müsste doch eigentlich noch kommen, allein schon wegen der Möglichkeit des Rechtsbehelfs.

Habt Ihr bereits einen Bescheid erhalten?

OLD-MAN

Mann - oh - Mann, heute ist gerade der 02.01., der erste Arbeitstag im neuen Jahr.

Setz´ dich hin, trink´ in Ruhe ´nen Kaffee und warte ab. Der Bescheid wird schon noch kommen!

horst

Zitat von: Amalaswintha am 02. Januar 2023, 08:02:39Habt Ihr bereits einen Bescheid erhalten?
bei neu hinzugekommenen 650.000 Ukrainer wird das noch etwas dauern mit dem Bescheid.

Amalaswintha

Zitat von: OLD-MAN am 02. Januar 2023, 08:11:50Mann - oh - Mann, heute ist gerade der 02.01., der erste Arbeitstag im neuen Jahr.

Setz´ dich hin, trink´ in Ruhe ´nen Kaffee und warte ab. Der Bescheid wird schon noch kommen!

Was hast Du denn für Probleme.
Ich hatte freundlich eine ganz normale Frage gestellt, ob es überhaupt einen Bescheid über das Bürgergeld gibt und kann darauf eine anständige Antwort erwarten. Solche asozialen, aggressiven Zeitgenossen wie Du, sollten mal lieber in die Ruhe kommen - geht ein!?!

Unwissender

Er kommt noch! (Das war doch damals bei der Umstellung von ALhi auf ALG II genauso! Zuerst war bei das Geld da (das Wichtigste) und der Bescheid kam dann irgendwann im Januar! Also: abwarten und  :coffee: trinken! :zwinker:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Bodoballermann



Was hast Du denn für Probleme.
Ich hatte freundlich eine ganz normale Frage gestellt, ob es überhaupt einen Bescheid über das Bürgergeld gibt und kann darauf eine anständige Antwort erwarten. Solche asozialen, aggressiven Zeitgenossen wie Du, sollten mal lieber in die Ruhe kommen - geht ein!?!
[/quote]

Wer ist hier wohl aggressiv ???
Wenn ich heut nicht geh,dann ebend morgen

hase_du_bleibst_hier

Online in der App habe ich schon meinen Änderungsbescheid bekommen. Per Post noch nicht.

Hauptsache das Geld ist auf dem Konto :yiepieh:

Soulmate2411

Zitat von: Amalaswintha am 02. Januar 2023, 08:51:47
Zitat von: OLD-MAN am 02. Januar 2023, 08:11:50Mann - oh - Mann, heute ist gerade der 02.01., der erste Arbeitstag im neuen Jahr.

Setz´ dich hin, trink´ in Ruhe ´nen Kaffee und warte ab. Der Bescheid wird schon noch kommen!

Was hast Du denn für Probleme.
Ich hatte freundlich eine ganz normale Frage gestellt, ob es überhaupt einen Bescheid über das Bürgergeld gibt und kann darauf eine anständige Antwort erwarten. Solche asozialen, aggressiven Zeitgenossen wie Du, sollten mal lieber in die Ruhe kommen - geht ein!?!

Also jemanden als asozial zu bezeichnen weil er sagt man solle sich entspannen und abwarten weil heute der erste richtige Arbeitstag in 2023 ist schon hart grenzwertig und gleichzeitig auch echt fragwürdig. Wie kann man direkt so an die Decke gehen ?
Aber nen Tipp von mir: Suchfunktion und da Bürgergeld eingeben, gab die letzten Tagen genug Threads darüber und auch genug antworten.

Ratlos

#10
Wie ich erfahren habe sind bei unsbis jetzt überhaupt keine Bescheide ergangen.
Die 53 € wurden einfach als erhöhter RS schon am 27.12. überwiesen.

ellie

Zitat von: Fred am 01. Januar 2023, 10:41:00Wann kommt der neue Leistungsbescheid?

Ich habe meinen Änderungsbescheid bereits online im Dezember erhalten.
Ein Bürgergeld Bescheid ist das nicht, nur eine Änderung mit folgender Begründung

Ihr Leistungsfall wird ab dem 01.01.2023 aufgrund folgender Änderungen neu berechnet:
• Zum 01.01.2023 werden die Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts auf Grundlage des ab diesem
Zeitpunkt geltenden Bürgergeldgesetzes fortgeschrieben.
• Beziehen Sie einen regelbedarfsabhängigen Mehrbedarf, wird dieser ebenfalls entsprechend angepasst
 ......



Zitat von: Amalaswintha am 02. Januar 2023, 08:51:47Was hast Du denn für Probleme.
Ich hatte freundlich eine ganz normale Frage gestellt, ob es überhaupt einen Bescheid über das Bürgergeld gibt und kann darauf eine anständige Antwort erwarten.
Mach dir nichts draus. Es gibt immer mal User, die unbedingt ihren Senf dazu geben müssen, ohne die Frage zu beantworten.

Ottokar

Ich kann nur nochmal darauf hinweisen: es gibt keine Veranlassung und rechtlich kein Erfordernis für einen Bürgergeld-Bescheid.
Rechtsgrundlage für die "Grundsicherung für Arbeitsuchende" (so die seit 2005 und weiterhin gültige Bezeichnung für diese Sozialleistung) ist weiterhin das SGB II, dabei war und ist es weiterhin rechtlich sch...egal, wie der finanzielle Teil der "Grundsicherung für Arbeitsuchende" im SGB II jeweils genannt wird. Ob dieser ALG II oder Bürgergeld heißt, Hartz IV oder Armengeld genannt wird.
Lediglich aufgrund der Erhöhung der Regelleistung muss gemäß § 48 Abs. 1 SGB X ein Änderungsbescheid erlassen werden, wofür das JC theoretisch sogar bis zu 12 Monate Zeit hat.
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Lilie79

Hallo

die 53 wären mehr drauf. Nur den Bescheid dazu nicht nicht

Sophiagirl

Zitat von: Ottokar am 02. Januar 2023, 15:57:25Ich kann nur nochmal darauf hinweisen: es gibt keine Veranlassung und rechtlich kein Erfordernis für einen Bürgergeld-Bescheid.
Rechtsgrundlage für die "Grundsicherung für Arbeitsuchende" (so die seit 2005 und weiterhin gültige Bezeichnung für diese Sozialleistung) ist weiterhin das SGB II, dabei war und ist es weiterhin rechtlich sch...egal, wie der finanzielle Teil der "Grundsicherung für Arbeitsuchende" im SGB II jeweils genannt wird. Ob dieser ALG II oder Bürgergeld heißt, Hartz IV oder Armengeld genannt wird.
Lediglich aufgrund der Erhöhung der Regelleistung muss gemäß § 48 Abs. 1 SGB X ein Änderungsbescheid erlassen werden, wofür das JC theoretisch sogar bis zu 12 Monate Zeit hat.

Moin Ottokar und erstmal frohes neues Jahr.

Da drängt sich bei mir nun eine Frage auf. Ich hab meinen Bescheid ja schon seit Anfang Dezember.

Du sagst die haben 12 Monate Zeit, wie soll man es dann aber nachweisen bzw. Berechnen wenn man dort noch Abzüge hat? Klar jeder weiß wie viel man danach bekommen müsste aber wie ist das ohne Bescheid rechtlich?

Ich war bei mir ganz froh dass so nach rechnen zu können.

Den bei mir wird vom Bürgergeld ja ein Teil der Miete abgezogen und auch noch ein Darlehen.

Liebe Grüße

Sylvergirl