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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Bundspecht am 02. Februar 2023, 16:54:41

Titel: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 02. Februar 2023, 16:54:41
Moin ....

vorweg eine ganz wichtige Frage : ist eine Ablehnung des Antrages auf Erwerbsminderungsrente rechtens, wenn der Verdacht besteht, dass der Rententräger sich völlig verhauen hat !?
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: AlterGaul am 02. Februar 2023, 16:59:40
Wenn das im Verwaltungsakt so drinsteht, dann ja. Es sei denn er wird aufgehoben.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 02. Februar 2023, 17:10:37
Zitat von: AlterGaul am 02. Februar 2023, 16:59:40Wenn das im Verwaltungsakt so drinsteht, dann ja

naja, wie haben eine Ablehnung des Antrages bekommen .... Unter anderem steh da ja die Krankheiten /Behinderungen drin.

Es sind dort nachweislich mindestens zwei "Krankheiten" vorhanden, die meine Frau nicht hat !

Ich habe daher die "Vermutung", dass der Rententräger meine Frau mit jemanden anderen verwechselt hat , oder schlich Murks gemacht hat !

Meine Frau , soll z.B. Diabetes Typ 2 haben ... Genau das wurde erst im September 2022 getestet... Nix , kein Diabetes ...
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Ottokar am 02. Februar 2023, 17:31:26
Zitat von: Bundspecht am 02. Februar 2023, 16:54:41ist eine Ablehnung des Antrages auf Erwerbsminderungsrente rechtens, wenn der Verdacht besteht, dass der Rententräger sich völlig verhauen hat
Der Erlass eines Verwaltungsaktes ist immer "rechtens", wenn die erlassende Behörde sachlich und rechtlich zuständig und zum Erlass von Verwaltungsakten befugt ist.
Ob der Verwaltungsakt inhaltlich und rechtlich bestand haben kann, ist eine andere Frage.
Wenn in dem VA Sachverhalte drin stehen, die nachweislich nicht zutreffen, hast du die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 02. Februar 2023, 17:48:25
Zitat von: Ottokar am 02. Februar 2023, 17:31:26Wenn in dem VA Sachverhalte drin stehen, die nachweislich nicht zutreffen, hast du die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen.

Das mit dem Widerspruch steht da auch drin, ich hatte nun angenommen, dass wenn der (sowie es aussieht) völlig falsch ist, der von Haus aus nicht "gültig" wäre ...
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Ottokar am 02. Februar 2023, 17:58:00
Ein VA kann nach § 40 SGB X nichtig sein, wenn er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet (was hier nur aufgrund der unzutreffenden Angaben in der Begründung nicht zutrifft).
Aber auch ein nichtiger VA ist rechtlich bindend, bis die Behörde aufgrund eines Widerspruches oder ein Gericht aufgrund einer Klage etwas anderes entscheidet.
So etwas
Zitat von: Bundspecht am 02. Februar 2023, 17:48:25wenn der (sowie es aussieht) völlig falsch ist, der von Haus aus nicht "gültig" wäre ...
gibt es jedoch nicht.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: PaulHilft am 02. Februar 2023, 19:21:58
Aktuell wird gerne sehr viel Abgelehnt. Die Akten werden sehr schnell einfach abgearbeitet ohne diese kritisch zu würdigen. Die Ärzte werden nicht angeschrieben, man wird nicht eigeladen. Hauptsache den Fall erledigen.
Auch werden sehr gerne "Fehler" gemacht. Natürlich zum Nachteil des Antragstellers.

Unbedingt in den Widerspruch gehen. Bin aktuell mit einem Fall vor Gericht wo die DRV nicht einmal das Gutachten vorzeigen will. Weil das so Peinlich ist. Die haben einfach alles falsch gemacht und nicht gearbeitet.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: AlterGaul am 02. Februar 2023, 19:40:03
Zitat von: PaulHilft am 02. Februar 2023, 19:21:58Aktuell wird gerne sehr viel Abgelehnt. Die Akten werden sehr schnell einfach abgearbeitet ohne diese kritisch zu würdigen.
Magst du mal Zahlen nennen von wievielen du sprichst.

Das Mittel der Wahl ist ein Widerspruch, damit wird der VA angegriffen und wird dieser abgelehnt dann kann man dagegen klagen. Mach dir keine Hoffnung, dass das schnell geht, das wird dauern.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: PaulHilft am 03. Februar 2023, 04:06:46
Mach dir auch keine Sorgen dass das dauert. Solange wirst du wie jemand unter 3 Stunden behandelt. Das es dauert, kann man auch vorteilhaft auslegen. Kannst ja alles noch weiter in die Länge ziehen. =)
Aus 3 Jahre, mach 5 Jahre. =D
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 03. Februar 2023, 12:02:25
Moin ...

so ich habe den ganzen Vormittag mit telefonieren zugebracht. Es stellt sich nun raus, dass keiner der Ärzte /Krankenhäuser (die im Rentenantrag aufgelistet waren) ect. auch nun im entferntesten etwas mit diesen zwei "komischen" Krankheiten zu tun hat. :weisnich:  :scratch:

Auch ein Anruf beim Rententräger hat nicht viel gebracht. Meine Frau und ich haben in 14 Tagen nun einen Termin beim Hausarzt, da die Leistungsfähigkeit meiner Frau nun mal wirklich nicht mehr gegeben ist. Sie ist ja auch schon seid mehr als zwei Jahren durchweg krank geschrieben.

Ich werde zur Fristwahrung jetzt erstmal einen Widerspruch einreichen, und nach dem Arztbesuch dann (bitte mit Eurer Hilfe  :help: ) eine Begründung für den Widerspruch nachreichen....
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Ottokar am 03. Februar 2023, 12:15:04
Ohne genaue Kenntnis der Begründung des Ablehnungsbescheides kann man keinen sinnvollen Widerspruch verfassen.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 03. Februar 2023, 12:21:03
Zitat von: Ottokar am 03. Februar 2023, 12:15:04Ohne genaue Kenntnis der Begründung des Ablehnungsbescheides kann man keinen sinnvollen Widerspruch verfassen.

Ich werde die ersten beiden Seiten der Ablehnung noch einscannen.... dazu muss ich aber erstmal meinen Scanner wider fit bekommen....  :smile:

aber um es mal salopp zu sagen.... Meine Frau ist nicht Krank genug und kann noch mindestens 6 Stunden arbeiten am Tag, wenn es nach dem Renten Träger geht
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Kopfbahnhof am 03. Februar 2023, 17:26:55
Zitat von: Bundspecht am 02. Februar 2023, 16:54:41ist eine Ablehnung des Antrages auf Erwerbsminderungsrente rechtens
Möglicherweise weil es keinen Anspruch auf EM Rente gibt?

Sollte ja im Bescheid stehen warum.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 07. Februar 2023, 10:42:48
Sooo, habe meinen Scanner wider zum laufen gebracht !

Hier mal der Ablehnungsbescheid .

(https://up.picr.de/45155433rp.jpg)

(https://up.picr.de/45155434um.jpg)

Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Ottokar am 07. Februar 2023, 11:49:50
Das ist doch ein Witz!
Die haben die Einschränkungen und deren Umfang doch gar nicht festgestellt!
Das ist ein ernsthafter Begründungsmangel und Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht.
Die DRV ist gesetzlich verpflichtet, festzustellen, in welchem Umfang die Krankheiten/Behinderungen die Erwerbsfähigkeit einschränken, das hat sie hier pflichtwidrig unterlassen.
Aus der Feststellung vorliegender Krankheiten/Behinderungen allein lässt sich niemals der Umfang der Einschränkungen herleiten, der sich in Bezug auf die Erwerbsfähigkeit ergibt. Insbesondere können sich diese Einschränkungen durch mehrere Krankheiten/Behinderungen wechselseitig verstärken.
Das kann nur ein medizinischer Gutachter klären und feststellen, der wurde hier aber offenbar nicht beauftragt.

Auch der letzte Satz der Begründung auf Seite 2 ist nachweislich unzutreffend.
Es kommt gerade nicht darauf an, ob man eine Tätigkeit ausüben kann, die es auf dem Arbeitsmarkt gibt. Vielmehr stellt das Gesetz darauf ab, ob man unter den ,,üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" erwerbstätig sein kann (§ 43 SGB VI).
Die ,,üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" umfassen alle Elemente einer Erwerbstätigkeit - nicht nur das Vorhandensein einer Tätigkeit, die man ausüben könnte.
Als ,,üblich" gelten Bedingungen dann, wenn sie nicht selten oder nicht nur gelegentlich vorzufinden sind.
Das du unter den ,,üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" erwerbstätig sein kannst, hat die DRV hier somit gerade nicht festgestellt, geschweige denn begründet.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: BigMama am 07. Februar 2023, 11:56:14
Ich glaube, der Teil mit den berücksichten Krankheite wurde abgedeckt und ist daher nicht zu sehen.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 07. Februar 2023, 12:22:07
Zitat von: Ottokar am 07. Februar 2023, 11:49:50Das kann nur ein medizinischer Gutachter klären und feststellen, der wurde hier aber offenbar nicht beauftragt.

Es gab so einen Gutachter (Orthopäde vor Ort) wegen Fersensporn und Wirbelsäule.
Zitat von: BigMama am 07. Februar 2023, 11:56:14Ich glaube, der Teil mit den berücksichten Krankheite wurde abgedeckt und ist daher nicht zu sehen.

Stimmt, die Krankheiten meiner Frau sind ja auch nicht für "alle Welt" gedacht

Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Sheherazade am 07. Februar 2023, 12:25:25
Zitat von: Bundspecht am 07. Februar 2023, 12:22:07Stimmt, die Krankheiten meiner Frau sind ja auch nicht für "alle Welt" gedacht

Wobei du ja den Verdacht hast, dass dort Krankheiten aufgeführt sind, die nicht deiner Frau zuzuordnen sind.

Entsprechend mit dieser Begründung würde ich einen Widerspruch gegen diesen Bescheid schreiben.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 07. Februar 2023, 12:36:59
Zitat von: Sheherazade am 07. Februar 2023, 12:25:25Wobei du ja den Verdacht hast, dass dort Krankheiten aufgeführt sind, die nicht deiner Frau zuzuordnen sind.


Laut Aussage der Info beim Rententräger "muss" ich schon deswegen einen Widerspruch schreiben, zusätzlich zudem das meine Frau auch nach Aussage vom Hausarzt nicht mehr Arbeitsfähig ist.

Was meinst Du wie die beim Hausarzt (gelinde gesagt) völlig verwirrt waren, als ich fragte ob irgendwo bei denen die Diagnose Diabetes Typ 2 ( und noch eine andere ansteckende Krankheit) steht !

Das das hat meine Frau nun mal nachweislich nicht !
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Sheherazade am 07. Februar 2023, 12:39:01
Sind denn wenigstens alle Krankheiten/Beschwernisse deiner Frau auch aufgeführt oder wurden die alle "vertauscht" oder weg gelassen?
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 07. Februar 2023, 13:06:55
Zitat von: Sheherazade am 07. Februar 2023, 12:39:01Sind denn wenigstens alle Krankheiten/Beschwernisse deiner Frau auch aufgeführt oder wurden die alle "vertauscht" oder weg gelassen?

Nein, es ist schon alles aufgeführt was meine Frau an Beschwerden hat (bis auf die zwei die Sie nicht hat). Allerdings alles ein wenig "schwammig" ....

Es werden z.B, "Chronische Schmerzen" aufgeführt, aber nicht woher diese kommen bzw. was diese verursacht.

Zudem ist meine Frau seid September 2019 durchgehen Arbeitsunfähig geschrieben von unserem Hausarzt !
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Ottokar am 07. Februar 2023, 15:03:38
Ich meine selbsverständlich einen medizinischen Gutachter von der DRV.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 07. Februar 2023, 16:33:24
Zitat von: Ottokar am 07. Februar 2023, 15:03:38Ich meine selbsverständlich einen medizinischen Gutachter von der DRV.

Ach so  :schaem:  .... Sorry , nein der Doc hier vor Ort hat im "Auftrag" des Rententräger gearbeitet. Ist ein ganz "normaler" Orthopäde hier bei uns.

 
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Kopfbahnhof am 07. Februar 2023, 17:01:59
Zitat von: Bundspecht am 07. Februar 2023, 13:06:55bis auf die zwei die Sie nicht hat
Dann ist natürlich Widerspruch angesagt, da offenbar geschlampt wurde.

Der Bescheid sonst ist aber das Übliche, wie sie von der RV Tausendfach raus gehauen werden.
EM Rente zu bekommen ist unglaublich schwer geworden auf jeden Fall, wenn es um die volle EM Rente geht.

Zitat von: Bundspecht am 07. Februar 2023, 16:33:24hat im "Auftrag" des Rententräger gearbeitet.
Das ist glaub fast immer der Fall.
Bei mir war zwar die Med. Untersuchung direkt bei der RV, aber die Ärzte waren auch nicht von der RV.

Kann sein, dass nicht jede RV Niederlassung eine Med. Abteilung hat, daher wohl hier auch eine Praxis außerhalb.

Fordere doch das Gutachten von der RV dazu mal an.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 07. Februar 2023, 17:05:09
Zitat von: Kopfbahnhof am 07. Februar 2023, 17:01:59Fordere doch das Gutachten von der RV dazu mal an.


Sorry, dass ich Frage, aber was bringt das ?

Wichtig ist das ich mich nun erstmal hinsetzte und ein Schreiben aufsetzt , dass ich dem widerspreche um erstmal die Frist zu wahren. Wir haben ende des Monats dann einen Termin beim Hausarzt, mal sehen was der dazu sagt.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Kopfbahnhof am 07. Februar 2023, 17:14:08
Zitat von: Bundspecht am 07. Februar 2023, 17:05:09beim Hausarzt, mal sehen was der dazu sagt.
Er kann seine Meinung dazu Äußern, aber zu Entscheiden hat er da nichts.

Zitat von: Bundspecht am 07. Februar 2023, 17:05:09ich dem widerspreche um erstmal die Frist zu wahren
Ja das sollte man unbedingt beachten.

Zitat von: Bundspecht am 07. Februar 2023, 17:05:09aber was bringt das ?
Wie ich finde wohl einiges, erst mal für die Einzelheiten was genau gemacht wurde und zu der Entscheidung geführt hat.
Auch evtl. für das JC, wenn es um zukünftige Jobangebote geht.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 07. Februar 2023, 17:52:09
Zitat von: Kopfbahnhof am 07. Februar 2023, 17:14:08Er kann seine Meinung dazu Äußern, aber zu Entscheiden hat er da nichts.

Nein, dass vielleicht nicht, aber er kann vielleicht noch Tipps geben zu der Begründung für den Widerspruch.... Meist wird sowas ja abgelehnt, weil es es nicht ausreichend "begründet" hat
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Kopfbahnhof am 07. Februar 2023, 18:16:13
Zitat von: Bundspecht am 07. Februar 2023, 17:52:09weil es es nicht ausreichend "begründet" hat
Eben dafür bräuchte es, meiner Meinung nach, das Gutachten dazu.

Die Begründung beim Widerspruch, kann man dann ja noch Nachreichen.
Evtl. gleich mit dazu schreiben, dass u.a. dafür das Gutachten benötigt wird.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Ottokar am 08. Februar 2023, 08:25:47
Zitat von: Kopfbahnhof am 07. Februar 2023, 18:16:13Eben dafür bräuchte es, meiner Meinung nach, das Gutachten dazu.
Lt. Ablehnungsbescheid der DRV gibt es kein Gutachten, da keine Begutachtung durchgeführt wurde. Andernfalls würde sich die DRV in der Begründung auf das Gutachten beziehen und nicht auf Diagnosen der behandelnden Ärzte.

Zitat von: Bundspecht am 07. Februar 2023, 16:33:24der Doc hier vor Ort hat im "Auftrag" des Rententräger gearbeitet. Ist ein ganz "normaler" Orthopäde hier bei uns.
Nur zur Klarstellung:
Du hast von der DRV eine Einladung bzw. einen Termin zur Begutachtung bei diesem Arzt erhalten?
Oder handelt es sich um deinen Facharzt, der dich behandelt, und der nur eine Anfrage der DRV beantwortet hat?

Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 08. Februar 2023, 08:48:24
Zitat von: Ottokar am 08. Februar 2023, 08:25:47Du hast von der DRV eine Einladung bzw. einen Termin zur Begutachtung bei diesem Arzt erhalten?

Genau so ist es ... Meine Frau hat ein Schreiben vom Rententräger bekommen, dass besagter Arzt sie begutachten soll. Wir haben dann Post von dem Doc bekommen, wo wir bzw. meine Frau schon einiges ausfüllen sollte. Der Termin war dann am 12 Dez. 2022.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Ottokar am 08. Februar 2023, 09:12:36
Also muss es doch ein Gutachten geben. Dann ergibt der Ablehnungsbescheid der DRV noch weniger Sinn, da die DRV keinerlei Bezug auf das Gutachten nimmt. In dem Fall wäre es sinnvoll, zusätzlich zum Widerspruch einen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen und um die Zusendung des Gutachtens zu bitten.
Entweder steht da was drin, was die DRV gern unter den Tisch fallen lassen möchte, oder die DRV hat Mist gebaut und Daten von zwei Antragstellern verwechselt, was dann auch ein Fall für den Bundesdatenschutzbeauftragen wäre.

Für eine Widerspruchsbegründung müsste man wissen, was genau für Einschränkungen geltend gemacht werden.
(z.B. Schaden Wirbelsäule, der Sitzen/Heben etc. auf 2 Std./2kg einschränkt)


Ich habe mal etwas aus dem Vorliegenden zusammengebastelt:
ZitatWiderspruch gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom ...


Anrede,

hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen Ihren o.g. Ablehnungsbescheid ein.


Gründe

Sie sind gesetzlich verpflichtet, festzustellen, in welchem Umfang die Krankheiten/Behinderungen meine Erwerbsfähigkeit einschränken, das haben Sie hier pflichtwidrig unterlassen.
Ob ich unter den ,,üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" erwerbstätig sein kann, haben Sie gerade nicht festgestellt.
In Ihrer Begründung stellen sie allein auf die Auflistung von Krankheiten und Behinderungen ab, von denen ich einige jedoch nachweislich gar nicht habe (u.a. Diabetes).
Aus Diagnosen allein lässt sich niemals der Umfang der Einschränkungen herleiten, der sich in Bezug auf die Erwerbsfähigkeit ergibt. Insbesondere können sich diese Einschränkungen durch mehrere Krankheiten/Behinderungen wechselseitig verstärken.
Auf das Gutachten, welches Dr. ... infolge meiner Begutachtung am 12.12.2022 erstellt hat, nehmen Sie gar keinen Bezug.
Was Ihre falschen Angaben zu meinen Krankheiten betrifft, erklären sich mir diese nur durch eine Verwechslung von Antragstellern bzw. deren Daten, wobei sich dann die Frage aufdrängt, was sie bei der Bearbeitung meines Antrages noch alles verwechselt haben und ob hierbei ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegt.

Ihre Begründung stellt im Ergebnis drauf ab, dass ich nur einen verständnisvollen Arbeitgeber finden müsse, der mich mit all meinen gesundheitlichen Einschränkungen akzeptiert und beschäftigt – unbeachtet mangelnder Leistungsfähigkeit und unter Inkaufnahme wirtschaftlicher Einbußen.
Dieses Wunschdenken ist keine rechtlich haltbare Grundlage für die Beurteilung meiner Erwerbsfähigkeit i.S. des Gesetzes.
Zudem würde sich ein Arbeitgeber wegen Verstoß gegen seine Fürsorgepflicht schadensersatzpflichtig machen, wenn er mich trotz fehlender Leistungsfähigkeit beschäftigt. Ein Arbeitgeber, welcher dergestalt selbstschädigend handelt, existiert de facto nicht.

Das Gesetz stellt darauf ab, ob man unter den ,,üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" täglich mindestens 6 oder weniger als 3 Stunden erwerbstätig sein kann (§ 43 SGB VI). Dabei geht es also nicht nur um die Restleistungsfähigkeit.
Die ,,üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" umfassen dabei alle Elemente einer Erwerbstätigkeit - nicht nur das Vorhandensein einer Tätigkeit, die man ausüben könnte. Als ,,üblich" gelten Bedingungen dann, wenn sie nicht selten oder nicht nur gelegentlich vorzufinden sind.
Das ich unter den ,,üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" erwerbstätig sein kann, bestreite ich hiermit.  Meine Restleistungsfähigkeit beträgt weniger als 3 Stunden.
Bereits die Tatsache, dass ich seit mehr als zwei Jahren aus den gleichen Gründen durchgehend krankgeschrieben bin - Gründe welche mich in meiner Leistungsfähigkeit permanent so stark einschränken, dass ich gar keine Tätigkeit unter den ,,üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" ausüben kann, und keine Aussicht auf Besserung geschweige denn Wiedererstellung meiner Leistungsfähigkeit besteht - spricht eindeutig gegen eine Erwerbsfähigkeit.
Diesen Fakt haben Sie in Ihrer Ablehnung auch nicht widerlegt, sondern stattdessen ohne Beweis und Begründung das Gegenteil behauptet.

Ich behalte mir das Vorbringen weiterer Gründe vor und beantrage dafür hiermit Akteneinsicht bezüglich des von Dr ... erstellten Gutachtens und bitte darum, mir dies zu übersenden.

MfG
...
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 09. Februar 2023, 12:35:51
Hallo ....

so ich hatte heute nun endlich mal Zeit mich um dieses Thema zu kümmern ....


   

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Fristgerecht Widerspruch gegen ihren Bescheid vom 26.01.2022.

Eine ausführliche Begründung zu dem Widerspruch erfolgt nach einem Gesprächstermin bei meinem Hausarzt Ende Februar.


Mit freundlichen Grüßen"                     


Kann man das so erstmal lassen ? das würde ich dem Rententräger erstmal zukommen lassen nur um die Frist zu wahren .....

PS: Upsss Sorry Ottokar .... das habe ich nicht gesehen was Du da geschrieben hast  :schaem:

PPS: habe eben beim Rententräger angerufen, dass Gutachten von dem Orthopäden bekommen wir per Post zugesandt !
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Kopfbahnhof am 09. Februar 2023, 17:05:13
Zitat von: Bundspecht am 09. Februar 2023, 12:35:51bekommen wir per Post zugesandt !
Ja so sollte es sein, da seid ihr dann schlauer.
Wird dann ja ein Gesamtgutachten sein, also auch evtl. noch anderes als nur vom Orthopäden.

Erst mal reicht der Widerspruch allein, wegen der Frist.
Begründung dann, nach dem du das Gutachten kennst.
Ob da evtl. auch Krankheiten aufgeführt sind die mit euch, gar nichts zu tun haben.
Oder andere gar nicht Berücksichtigt wurden, was gern mal gemacht wird. (um besser Ablehnen zu können)
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Fettnäpfchen am 09. Februar 2023, 17:48:41
Ottokar

kann es sein das du dich da unten verschrieben hast, das rote
Zitat von: Ottokar am 08. Februar 2023, 09:12:36Das Gesetz stellt darauf ab, ob man unter den ,,üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" täglich mindestens 6 oder weniger als 3 Stunden erwerbstätig sein kann (§ 43 SGB VI). Dabei geht es also nicht nur um die Restleistungsfähigkeit.
also mehr oder mindestens als drei Std. anstelle weniger?

§ 43 SGB VI
Zitat2Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. 3Voll erwerbsgemindert sind auch

Zitat von: Bundspecht am 09. Februar 2023, 12:35:51PS: Upsss Sorry Ottokar .... das habe ich nicht gesehen was Du da geschrieben hast  :schaem:
In dem Fall vllt. gut so.

Zitat von: Bundspecht am 09. Februar 2023, 12:35:51PPS: habe eben beim Rententräger angerufen, dass Gutachten von dem Orthopäden bekommen wir per Post zugesandt !
Meine Meinung
wenn das schon so "kurios" behandelt wurde dann würde ich das Gutachten sehr aufmerksam lesen und mir uU Gedanken machen ob es nicht vom Orthopäden auch noch anzufordern ist nicht das da was am Computer verändert wurde.

MfG FN
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Sheherazade am 09. Februar 2023, 21:22:45
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Februar 2023, 17:48:41und mir uU Gedanken machen ob es nicht vom Orthopäden auch noch anzufordern ist

Sofern der Orthopäde als Gutachter vom Rentenversicherungsträger beauftragt wurde, gibt es keine Möglichkeit, das Gutachten vom Orthopäden/Gutachter direkt zubekommen.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 19. Februar 2023, 18:10:44
Sooo ....

dem Rententräger habe ich den Widerspruch (zur Fristwahrung) per Einwurf Einschreiben zukommen lassen. Mittlerweile haben wir auch das Gutachten des Orthopäden, der im Auftrag des Rententrägers meine Frau untersucht hat, bekommen ....

Das Gutachten hat viele Fehler ... Zum einen , wurde meine Frau nach Krankheiten in der Familie befragt.

Sie hatte angegeben, dass ICH Asthma und Diabetes Typ 2 hätte .... Das muss der Doc aber in den völlig falschen Hals bekommen haben. Denn in dem Gutachten steht drin " Frau ***** gibt an an Asthma und Diabestes Typ 2 zu leiden" 

Im späterem Verlauf wird sogar dazu geraten aufgrund der "Atemwegserkrankung" arbeiten die diese belasten könnten, zu unterlassen  :schock:  :wand:  :wand:  :wand:

Es stehen da noch mehr falsche Angaben drin, die aber nicht auschlaggebend sind.

Das für mich wichtigste aber ist, dass bei der Frage ob Arbeitsunfähigkeit besteht ein Nein angegeben ist !

Obwohl meine Frau seid Anfang 2020 durchgehend krank geschrieben ist !, was meiner Meinung nach doch auch aus den Unterlagen des Hausarztes hervorgehen müsste ! Denn diese hatte der Orthopäde auch angefordert

Der Doc hat meine Frau zwar oberflächlich Untersucht und auch ein Röntgenbild vom Fuß gemacht, ansonsten hat er sich aber in seinem Gutachten auf die Berichte der Ärzte und Kliniken berufen. Es wurden sogar einzelne Berichte 1:1 für das Gutachten Kopiert !

Diese Berichte hat aber der Rententräger auch schon angefordert ! In meinen Augen kann man sich mit dem Gutachten den Hintern abwischen ! :wand:
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Kopfbahnhof am 20. Februar 2023, 16:22:23
Zitat von: Bundspecht am 19. Februar 2023, 18:10:44steht drin " Frau ***** gibt an an Asthma und Diabestes Typ 2 zu leiden
Kann man ja leicht korrigieren, evtl. hat er es einfach nur falsch Verstanden.

Zitat von: Bundspecht am 19. Februar 2023, 18:10:44bei der Frage ob Arbeitsunfähigkeit besteht ein Nein angegeben ist
Könnte ja trotz der momentanen AU trotzdem möglich sein.
Zitat von: Bundspecht am 19. Februar 2023, 18:10:44Diese Berichte hat aber der Rententräger auch schon angefordert !
Eigentlich sollte von da auch das Gutachten kommen.
Im Bescheid sollte auch drin stehen inwieweit sie noch Arbeitsfähig ist und was, es für Einschränkungen gibt.

Hat die RV so was nicht zugesendet?
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 20. Februar 2023, 16:45:27
Zitat von: Kopfbahnhof am 20. Februar 2023, 16:22:23Im Bescheid sollte auch drin stehen inwieweit sie noch Arbeitsfähig ist und was, es für Einschränkungen gibt.

Hat die RV so was nicht zugesendet?


Doch hat der Rententräger gemacht. Darum geht es ja .... Laut unserem Hausarzt der meine Frau nun seid 2020 durchgehend krank geschrieben hat, KANN meine Frau nicht mehr arbeiten. Z.b. kann meine Frau sich selbst in der Wohnung (je nach schmerzen) nur noch mit Gehhilfen bewegen.

Und dann soll sie noch bis zu 6 Stunden täglich einen Job ausüben !!!?

Den Haushalt übernehme ich zum sehr großen Teil. Das wurde sogar durch dem Arzt dem JC bestätigt...Meine Frau macht hier nur noch Arbeiten, die sie im Sitzen machen kann (Kartoffeln schälen z.B.) . Aber sie würde es nicht schaffen einen eventuellen Weg zur einem Job zu bewältigen....

Sie nimmt fast jeden Tag Starke Medikamente gegen die Schmerzen. Diese machen aber (leider) extrem Müde. Das steht auch so in den Berichten vom Hausarzt drin.

Ich habe daher so langsam das dumme Gefühl, als wenn die Berichten von unserem Hausarzt nicht angesehen wurden !
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Kopfbahnhof am 20. Februar 2023, 17:07:43
Zitat von: Bundspecht am 20. Februar 2023, 16:45:27Den Haushalt übernehme ich zum sehr großen Teil.
Nicht so ganz mein Bereich, aber könnte sie da nicht eine Pflegestufe beantragen?

Wenn es so schlimm ist, macht Widerspruch schon Sinn, ob der HA dabei evtl. helfen könnte?

Aber die Ablehnung der EM Rente ist durchaus nicht unüblich.
Heutzutage bekommt man die erst, wenn man schon fast Tod ist :sad:
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 20. Februar 2023, 19:40:51
Zitat von: Kopfbahnhof am 20. Februar 2023, 17:07:43Nicht so ganz mein Bereich, aber könnte sie da nicht eine Pflegestufe beantragen?


Dazu ist meine Frau "noch" nicht krank genug !!!  :wand:

Zitat von: Kopfbahnhof am 20. Februar 2023, 17:07:43Wenn es so schlimm ist, macht Widerspruch schon Sinn, ob der HA dabei evtl. helfen könnte?

bei dem haben wir beide zusammen am Mittwoch einen Termin

Zitat von: Kopfbahnhof am 20. Februar 2023, 17:07:43Aber die Ablehnung der EM Rente ist durchaus nicht unüblich.

Mag ja sein, aber man stellt so einen Antrag ja nicht aus spaß an der Freud. Fakt ist nun mal , dass meine Frau so wie es ihr momentan geht nicht dazu in der Lage ist einen Job auszuüben. Im Gegenteil es wird schlimmer anstatt besser  :nea:
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Ottokar am 21. Februar 2023, 10:42:15
Zitat von: Bundspecht am 19. Februar 2023, 18:10:44Das für mich wichtigste aber ist, dass bei der Frage ob Arbeitsunfähigkeit besteht ein Nein angegeben ist !
Mal von den offensichtlichen Mängeln des Gutachtens abgesehen: steht da tatsächlich "Arbeitsunfähigkeit"???
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 21. Februar 2023, 12:44:05
Zitat von: Ottokar am 21. Februar 2023, 10:42:15steht da tatsächlich "Arbeitsunfähigkeit"???


Ja, es steht oben drüber "Besteht Arbeitsunfähigkeit?" ....Dann kann man da drunter nein oder ja ankreuzen, und wenn ja,  noch seid wann mit Tag, Monat, und Jahr.

Und ganz unten steht dann noch "Aufgrund welcher Erkrankung" ....


Und da hat der Doc wie gesagt nein angegeben ..... :schock:  :weisnich:  :scratch:
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Kopfbahnhof am 21. Februar 2023, 16:33:37
Zitat von: Bundspecht am 20. Februar 2023, 19:40:51Dazu ist meine Frau "noch" nicht krank genug
Noch eine Möglichkeit, evtl. einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen?

Kann manchmal auch von Nutzen sein.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 21. Februar 2023, 17:06:02
Zitat von: Kopfbahnhof am 21. Februar 2023, 16:33:37Noch eine Möglichkeit, evtl. einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen?

Meine Frau hat einen GDB von 30....
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Sheherazade am 21. Februar 2023, 17:33:52
Zitat von: Bundspecht am 21. Februar 2023, 17:06:02Meine Frau hat einen GDB von 30....

Schon länger (befristet oder unbefristet)? Dann könnte man ja auch einen Erhöhungsantrag stellen.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 21. Februar 2023, 19:48:29
Zitat von: Sheherazade am 21. Februar 2023, 17:33:52Schon länger (befristet oder unbefristet)? Dann könnte man ja auch einen Erhöhungsantrag stellen.

Unbefristet jetzt ca. 18 Monaten.... Erhöhung wurde versucht, wurde aber abgelehnt, weil ja nix "neues" dazu gekommen ist !....

Das sich der Gesamtzustand aber verschlechtert hat, interessiert das Versorgungsamt nicht sonderlich
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Ottokar am 22. Februar 2023, 10:12:10
Zitat von: Bundspecht am 21. Februar 2023, 12:44:05Ja, es steht oben drüber "Besteht Arbeitsunfähigkeit?" ....Dann kann man da drunter nein oder ja ankreuzen, und wenn ja,  noch seid wann mit Tag, Monat, und Jahr.
Ich denke, das ist ein Gutachen für die RV? Da geht es um Erwerbsfähigkeit und nicht um Arbeitsfähigkeit, das sind vollkommen unterschiedlche Begriffe die vollkommen unterschiedlich definiert sind.
Also wenn sich die DRV auf dieses Gutachten beruft, dann ist die Begründung für den Bescheid schon deshalb rechtlich nicht haltbar, weil das Gutachten auf die Arbeitsfähigkeit abstellt und nicht auf die Erwerbsfähigkeit.

Zitat von: Bundspecht am 21. Februar 2023, 19:48:29Das sich der Gesamtzustand aber verschlechtert hat, interessiert das Versorgungsamt nicht sonderlich
Muss aber, dann eben gegen die Ablehnung klagen.

Der GdB (Grad der Behinderung) ergibt sich aus dem GdS (Grad der Schädigung). Wenn also die Schädigung zugenommen hat, kann sich auch der daraus resultierende GdB erhöht haben.
"Kann" deshalb, weil der GdB eine Gesamtbetrachtung aller Schädigungen darstellt, diese können sich beeinflussen, müssen aber nicht. D.h. wenn eine Schädigung einen GdS von 30 hat und eine andere einen GdS von 20 und eine die andere nicht negativ beeinflusst, wäre das ein GdB von 30, andernfalls müsste die zweite Schädigung erhöhend berücksichtigt werden und es ergäbe sich ein GbB von 40.
Zugrunde gelegt wird dabei immer die Grunderkrankung mit der schwersten Schädigung.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 22. Februar 2023, 11:12:58
Zitat von: Ottokar am 22. Februar 2023, 10:12:10Ich denke, das ist ein Gutachen für die RV?

Ja, der Orthopäde hier vor Ort hat im Auftrag des Rententrägers gehandelt.


(https://up.picr.de/45228823cs.jpg)

Zitat von: Ottokar am 22. Februar 2023, 10:12:10Also wenn sich die DRV auf dieses Gutachten beruft, dann ist die Begründung für den Bescheid schon deshalb rechtlich nicht haltbar, weil das Gutachten auf die Arbeitsfähigkeit abstellt und nicht auf die Erwerbsfähigkeit.

Da ist wohl alles schief gelaufen was nur schief laufen kann .... Z.B. das meine Frau ja Diabetes und Asthma haben soll .... Ok das sind auch nur Menschen, aber solche Fehler (gerade in so einem Gutachten) dürfen einfach NICHT passieren


Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 22. Februar 2023, 13:10:39
Hallo zusammen ....


meine Frau und ich hatten eben besagten Termin bei unserem Hausarzt. Er war zwar ein wenig verwundert, dass ich auch mit da war, hat dann aber schnell mitbekommen warum.  :ok:

Ich habe dem Doc dann das ,,Gutachten" vom Orthopäden vorgelegt. Er hat sich das angesehen, und nur leise gegrinst ....  :mocking:

Es scheint, als wenn der Orthopäde nicht sonderlich beliebt ist bei seinen ,,Kollegen". :scratch: (scheint wohl schon öfter solche "Böcke" geschossen zu haben)

Zum einen meint der Doc, dass das Gutachten alleine schon wegen der Inhaltlichen Fehler und der augenscheinlichen Verwechslung von Pateinten (ich habe ja Asthma und Diabetes) keine Gültigkeit besitzt!

Zum anderen, ist das fehlende ,,Kreuz" bei der Arbeitsunfähigkeit seiner Meinung nach extrem eklatant.  Der Arzt hat dann in seinem PC nachgesehen. Meine Frau ist durchgehend seid Februar 2020 ,,krank" geschrieben.

Auf meine Frage, ob meine Frau (seiner Meinung nach) Arbeitsfähig wäre, hat er diese mit aller Deutlichkeit verneint!

Ich soll mich sogar in der Begründung für den Widerspruch auf Ihn beziehen!  :sehrgut:


Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Ottokar am 22. Februar 2023, 13:12:02
Na das ist doch mal ein Wort. Auf sie mit Gebrüll  :cool:
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 22. Februar 2023, 13:15:19
Zitat von: Ottokar am 22. Februar 2023, 13:12:02Na das ist doch mal ein Wort. Auf sie mit Gebrüll 
:grins:  :grins:  :grins:

Ich werde mich am Freitag mal hinsetzten und mir was aus den Fingern saugen  :scratch:

Ein klein wenig Hilfe bei der Formulierung wäre aber sehr schön  :ok:
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 24. Februar 2023, 11:09:04
Moin zusammen....

ich habe mir dazu nun mal ein paar Gedanken gemacht. Ist bestimmt nicht perfekt und unter Garantie noch verbesserungswürdig....

Aber lest selbst .....

Widerspruch gegen Bescheid vom 26.01.2023 und Ärztlichem Gutachten
   

Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom 26.01.2023.

Der Bescheid ist insofern Fehlerhaft, da ich folgende Krankheiten (Asthma und Diabestes Typ 2) nicht habe.

Diese Fehleinschätzung beruht auf dem Gutachten des Orthopäden Herr Dr. *****.
Auch dieses Gutachten ist Fehlerhaft.

Ich wurde von Dr. ***** befragt, ob es in der Familie besondere Krankheiten gibt, die ich mit Asthma und Diabetes Typ 2 bei meinem Mann! angegeben habe.

Augenscheinlich scheint Herr Dr. ***** da so einiges durcheinander gebracht zu haben, da in dem Gutachten im späteren Verlauf sogar dazu geraten wird, Arbeiten ,,bezüglich der Atemwegsproblematik in Kälte und Nässe auszusparen".

Des Weiteren, wurde auf Seite zwei bei der Frage ,,Besteht Arbeitsunfähigkeit?"   
Nein angekreuzt, und das obwohl ich nachweislich seid Anfang 2020 durchgehend von meinem Hausarzt Herr Dr.***** krankgeschrieben bin.

Ihrem Gutachten nach, soll ich noch mindestens sechs Stunden täglich Arbeitsfähig sein.

Laut meinem Hausarzt Herr Dr. *****, auf dem ich mich mit seinem Einverständnis berufen darf, ist dies aber jetzt und auch in Zukunft nicht gegeben, da meine Beschwerden leider nicht besser werden.

Ich bin ja kaum in der Lage mich um meine Familie oder den Haushalt zu kümmern, und komme nicht ohne die Unterstützung meines Mannes zurecht.

Dies hat Herr Dr. ***** auch schon dem Jobcenter ************* gegenüber mehrfach schriftlich bestätigt.


Zur Fristwahrung, hatte ich Ihnen den Widerspruch per Einwurf Einschreiben zukommen lassen. Dieser ist wurde nachweislich am 20.02.2023 zugestellt.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Ottokar am 24. Februar 2023, 12:48:11
Ich habe es mal zusammengefasst:
ZitatWiderspruch gegen Ihren Bescheid vom 26.01.2023
   

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich fristgerecht Widerspruch gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom 26.01.2023.

Gründe
Der Bescheid ist in mehreren Punkten grob fehlerhaft.
So habe ich weder die Krankheiten Asthma, noch Diabestes Typ 2.
Entgegen den Angaben im Gutachten von Herr Dr. ... bin ich nachweislich seid Anfang 2020 durchgehend von meinem Hausarzt, Herr Dr ..., wegen der selben Beschwerden krankgeschrieben. Dies hat ihr Gutachter grob fahrlässig nicht berücksichtigt.
Zudem wurde in dem von ihrem Gutachter in mehreren Punkten grob fahrlässig nachweislich falsch ausgefüllten Fragebogen nicht meine Erwerbsfähigkeit beurteilt, sondern meine Arbeitsfähigkeit. Erwerbsfähigkeit und Arbeitsfähigkeit sind jedoch vollkommen unterschiedliche Begriffe, die rechtlich vollkommen unterschiedlich definiert sind.

Das ich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann, bestreite ich.
Sie haben auch nicht begründet, warum die Beschwerden, wegen denen ich seit 2020 von meinem Hausarzt durchgehend krank geschrieben bin, meine Erwerbsfähigkeit nicht mindern, obwohl ich mich bei meinem Antrag ausdrücklich darauf bezogen habe.
Laut meinem Hausarzt, Herr Dr...., auf den ich mich hiermit ausdrücklich berufe, ist die in § 43 Abs. 3 SGB VI geregelte Voraussetzung seit 2020 und auch in Zukunft nicht mehr gegeben, da eine Besserung meiner Beschwerden aus ärztlicher Sicht nicht zu erwarten ist. Auch diese Feststellung wurde von Ihrem Gutachter grob fahrlässig nicht berücksichtigt.
Ich bin aufgrund meiner andauernden massiven gesundheitlichen Beschwerden und deren Umfang nicht in der Lage, ohne die Unterstützung meines Mannes meinen Alltag zu bewältigen, wie soll ich da eine Erwerbsfähigkeit ausüben können?

MfG
...
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 24. Februar 2023, 13:21:41
@Ottokar ....

DANKE .... :sehrgut:  :sehrgut:  :sehrgut:
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Fettnäpfchen am 24. Februar 2023, 16:26:23
Ottokar

Zitat von: Ottokar am 24. Februar 2023, 12:48:11Ich bin aufgrund meiner andauernden massiven gesundheitlichen Beschwerden und deren Umfang nicht in der Lage, ohne die Unterstützung meines Mannes meinen Alltag zu bewältigen, wie soll ich da eine Erwerbsfähigkeit ausüben können?
sollte das nicht Erwerbstätigkeit heißen?!

Ein schönes WE
FN
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Ottokar am 24. Februar 2023, 19:52:21
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Februar 2023, 16:26:23sollte das nicht Erwerbstätigkeit heißen?!
sollte es ... Fehler dürfte gern korrigiert werden
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 15. April 2023, 11:03:31
Moin zusammen....

kleines Update, was ich aber nicht so recht verstehe !

Nach dem Widerspruch vom Februar , ist bis dato nichts passiert. Bis gestern ein Brief vom Rententräger ankam.

Da steht folgendes drin:

"Sehr geehrte Frau *******

Ihr Hausarzt Herr Dr. ********** hat im Befundbericht angegeben, dass Sie zwei Kinder pflegen.
Wie bitten um Übersendung der Pflegegutachten der Kinder.

Teilen Sie uns bitte auch mit, wie viele Stunden Sie täglich für die Pflegearbeit leisten."
 

:scratch:  :scratch:  :scratch:

Erklärung dazu ... unsere Kinder haben den Pflegegrad 2, und haben beide einen Schwerbehinderten Ausweis (60%) mit dem Merkzeichen "H".

Nun frage ich mich ab er allen ernstes, was hat die "Pflege" der Kinder mit der Feststellung der Erwerbsfähigkeit zu tun  :scratch:  :weisnich:

Und warum kommen die da JETZT erst drauf  :nea:


PS: vielleicht noch wichtig, wir sind beide als "Pfleger" eingetragen, doch den Großteil der Pflege die noch anfällt, übernehme ich
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Sheherazade am 15. April 2023, 11:35:57
Zitat von: Bundspecht am 15. April 2023, 11:03:31Und warum kommen die da JETZT erst drauf  :nea:

Lies mal hier (https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/volle-befriste-erwerbsminderungsrente-und-pflege-eines-angehoerigenmutter-geht-das.html), hat vielleicht nur was mit deinen Rentenansprüchen zu tun. Die Pflegetätigkeit selbst steht nicht im Widerspruch zur Erwerbsminderung.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: horst am 15. April 2023, 11:51:43
Zitat von: Bundspecht am 15. April 2023, 11:03:31Und warum kommen die da JETZT erst drauf  :nea:
das wirst du spätestes erfahren wenn der Widerspruch bearbeitet wird und die Verwechslung mit deiner Krankengeschichte geklärt ist.
Zitat von: Bundspecht am 22. Februar 2023, 13:10:39meine Frau und ich hatten eben besagten Termin bei unserem Hausarzt. Er war zwar ein wenig verwundert, dass ich auch mit da war, hat dann aber schnell mitbekommen warum.  :ok:
traue nie einem Arzt.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Sheherazade am 15. April 2023, 12:00:31
Zitat von: Bundspecht am 15. April 2023, 11:03:31Teilen Sie uns bitte auch mit, wie viele Stunden Sie täglich für die Pflegearbeit leisten."[/b] 


Diese Frage hat ziemlich sicher was mit deinen Rentenansprüchen zu tun, lies mal hier (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Angehoerige-pflegen/angehoerige-pflegen_node.html)
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Ottokar am 15. April 2023, 12:11:18
Zitat von: Bundspecht am 15. April 2023, 11:03:31Nun frage ich mich ab er allen ernstes, was hat die "Pflege" der Kinder mit der Feststellung der Erwerbsfähigkeit zu tun
Eine - nicht nur vorübergehende - Pflegetätigkeit wird bei der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt mit berücksichtigt. Bei 2 pflegebedürftigen Kindern mit Grad 2 und Merkzeichen H stehst du dem Arbeitsmarkt faktisch mehr zur Verfügung.
Außerdem erwirbt man mit der Pflege von Angehörigen Rentenansprüche.
Du solltest auch Kopien der GdB-Feststellungsbescheide oder Schwerbehindertenausweise der Kinder mitsenden.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 15. April 2023, 12:27:55
Zitat von: Ottokar am 15. April 2023, 12:11:18Bei 2 pflegebedürftigen Kindern mit Grad 2 und Merkzeichen H stehst du dem Arbeitsmarkt faktisch mehr zur Verfügung.

Wie gesagt, wir sind "beide" als "Pfleger" bei der Pflegekasse angegeben. Ist das gut , oder schlecht ? bzw sollte ich das so angeben ?

Eigentlich haben wir da nie besonders drauf geachtet, wer nun gerade was gemacht hat. Eben der der gerade "Zeit" hatte. In den letzten Jahren aber habe ich mehr gemacht als meine Frau, da diese teilweise auf Krücken durch die Wohnung ist.

 
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Sheherazade am 15. April 2023, 12:39:50
Zitat von: Bundspecht am 15. April 2023, 12:27:55Wie gesagt, wir sind "beide" als "Pfleger" bei der Pflegekasse angegeben. Ist das gut , oder schlecht ? bzw sollte ich das so angeben ?

Lies doch mal den letzten von mir eingestellten Link, da steht was dazu, auch zu den Mindeststunden, die an Pflege geleistet werden müssen, damit sich die Pflege positiv auf die Rentenansprüche auswirkt.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Ottokar am 15. April 2023, 12:54:29
Zitat von: Bundspecht am 15. April 2023, 12:27:55Wie gesagt, wir sind "beide" als "Pfleger" bei der Pflegekasse angegeben.
Gegenüber der Pflegekasse kann jeweils nur eine Person als Pflegeperson angegeben werden, da die Pflegekasse nur für eine Person die Rentenbeiträge zahlt.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 15. April 2023, 13:13:07
Zitat von: Ottokar am 15. April 2023, 12:54:29
Zitat von: Bundspecht am 15. April 2023, 12:27:55Wie gesagt, wir sind "beide" als "Pfleger" bei der Pflegekasse angegeben.
Gegenüber der Pflegekasse kann jeweils nur eine Person als Pflegeperson angegeben werden, da die Pflegekasse nur für eine Person die Rentenbeiträge zahlt.

Mhhh  :scratch: wir sind aber (und das weis ich zu 100%) beide angegeben ....Aber das wir oder meine Frau was zur Rente dazu bekommen sollte, wäre mir neu.

Ich muss mir die ganzen Unterlagen mal raus suchen, und am Montag werde ich da mal anrufen ....


Zitat von: Sheherazade am 15. April 2023, 12:39:50Lies doch mal den letzten von mir eingestellten Link, da steht was dazu, auch zu den Mindeststunden, die an Pflege geleistet werden müssen, damit sich die Pflege positiv auf die Rentenansprüche auswirkt.

Doch das habe ich schon gelesen .... Aber wenn noch nicht feststeht ob meine Frau die EU Rente bekommt, ist es doch sinnlos (meiner Meinung nach) sich Gedanken über die Pflege zu machen .

Sollte sich das tatsächlich Positiv auswirken, müsste das ja (eigentlich) bedeuten, dass die EU Rente schon durch ist, und der Rententräger nun noch ausrechnen muss/will wie sich die Pflege (seid 2018) auswirkt.....
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Sheherazade am 15. April 2023, 13:41:56
Zitat von: Bundspecht am 15. April 2023, 13:13:07Mhhh  :scratch: wir sind aber (und das weis ich zu 100%) beide angegeben ....Aber das wir oder meine Frau was zur Rente dazu bekommen sollte, wäre mir neu.

Aus meinem erwähnten Link
ZitatSie müssen eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher pflegen. Die Pflege muss dabei mindestens 10 Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, ausgeübt werden. Zusätzlich dürfen Sie nebenbei nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. Sie können sich die Pflege auch mit einer anderen Person teilen. Dabei muss jedoch der Mindestpflegeaufwand von 10 Stunden pro Woche je Person erreicht werden. Außerdem muss die Pflege in häuslicher Umgebung erfolgen.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Sheherazade am 15. April 2023, 14:58:43
Zitat von: Bundspecht am 15. April 2023, 13:13:07Doch das habe ich schon gelesen .... Aber wenn noch nicht feststeht ob meine Frau die EU Rente bekommt, ist es doch sinnlos (meiner Meinung nach) sich Gedanken über die Pflege zu machen .

Nein, für das Rentenkonto deiner Frau ist es definitiv nicht sinnlos, die Zeiten der Pflege zeitnah zu erfassen, es geht ja nicht nur um eine mögliche EMR sondern auch um die Altersrente.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Greywolf08 am 15. April 2023, 15:28:06
Geht ja auch darum, das die Pflegezeiten als Beitragszeiten gezählt werden und an die sogenannte Wartezeit angerechnet wird.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: horst am 15. April 2023, 21:21:39
Zitat von: Greywolf08 am 15. April 2023, 15:28:06Geht ja auch darum, das die Pflegezeiten als Beitragszeiten gezählt werden und an die sogenannte Wartezeit angerechnet wird.
bei manchen kam das leider viel zu spät, das Gesetz hätte schon bei der Kindererziehungsrente eingeführt gehört.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Ottokar am 16. April 2023, 11:12:57
Ich korrigiere meine Aussage:
Seit 2017 gibt es die sog. Mehrfachpflege, wo sich mehrere Personen die Pflege zeitlich teilen können und dabei unter bestimmten Voraussetzungen die Pflegekasse auch für mehr als eine Person Rentenbeiträge zahlt.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/alles-fuer-pflegende-angehoerige/flexirente-so-bessern-pflegende-rentner-ihre-rente-auf-20810
https://www.test.de/Rente-fuer-pflegende-Angehoerige-Hoehere-Rentenansprueche-seit-2017-5137884-0/
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 17. April 2023, 11:37:27
Moin....

so nun wird es komisch. Ich habe eben beim Rententräger angerufen. Laut deren Aussage ist meine Frau (laut Gutachten) ja noch in der Lage mehr als 6 Stunden/Tag zu arbeiten. Da dieses Gutachten ja nur vor Fehlern strotze , haben wir besagten Widerspruch eingelegt.

Auf meine Frage, was nun die Pflege- der Kinder , mit der Erwerbminderung bzw. der Feststellung selbiger zu tun hat, wurde mir folgendes erklärt.

" Es muss nun festgestellt werden , in wie fern meine Frau noch in der Lage ist die Kinder zu Pflegen, da dies ja wie ein "Job" zu verstehen wäre"  :schock:  :scratch:  :weisnich:

Ähh wie in Job ? Durch die Blume war zu verstehen, wer noch eine Pflege ausüben kann, der kann auch noch arbeiten gehen !

Sorry, aber die Pflege von Kindern mit einem Job zu vergleichen  :wand: 

Es geht dem Rententräger nun auch nicht um irgendwelche Wartezeiten oder Rentenbeiträge ect. die wollen nur wissen ob hopp oder topp
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Ottokar am 17. April 2023, 11:47:18
Zitat von: Bundspecht am 17. April 2023, 11:37:27" Es muss nun festgestellt werden , in wie fern meine Frau noch in der Lage ist die Kinder zu Pflegen, da dies ja wie ein "Job" zu verstehen wäre"
Das fällt überhaupt nicht in den Aufgabenbereich der DRV!
Die Pflege eines Angehörigen ist lt. SGB XI gerade kein Job, auch nicht "wie" ein solcher. Selbst wenn man voll erwerbsgemindert ist, kann man einen oder mehrere Angehörige pflegen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Erwerbsminderung hat.
Nun erklärt sich auch der Satz
Teilen Sie uns bitte auch mit, wie viele Stunden Sie täglich für die Pflegearbeit leisten.
denn der Pflegeaufwand steht ja in den Gutachten.

Die DRV versucht offenbar nun nachträglich Gründe für ihre Ablehnung zu finden bzw. zu konstruieren. Dabei besteht allerdings keine Mitwirkungspflicht. Und dazu die Pflege von Angehörigen zu missbrauchen, ist schlicht eine Schweinerei!
Deshalb würde ich hier gar nichts tun, sondern diese Bitte ignorieren und auch auf weitere derartige Anfragen nicht reagieren.
Also nicht schriftlich oder mündlich ablehnen, oder gar mit denen telefonieren, denn dabei kann es passieren, dass man etwas sagt, was die dann gegen einen verwenden.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Sheherazade am 17. April 2023, 11:49:22
Zitat von: Bundspecht am 17. April 2023, 11:37:27Durch die Blume war zu verstehen, wer noch eine Pflege ausüben kann, der kann auch noch arbeiten gehen !

Dir wurde hier mehrmals geschrieben und verlinkt, dass die Pflegetätigkeit einer Erwerbsminderung nicht im Wege steht, da muss man sich nichts durch die Blume sagen lassen. Nicht mehr telefonieren!
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 17. April 2023, 11:59:43
Zitat von: Ottokar am 17. April 2023, 11:47:18Deshalb würde ich hier gar nichts tun, sondern diese Bitte ignorieren und auch auf weitere derartige Anfragen nicht reagieren.


Laut deren Aussage wird der Widerspruch nicht bearbeitet bzw. dann als nicht ausreichend begründet abgelehnt , ohne diese Daten.

Zitat von: Sheherazade am 17. April 2023, 11:49:22dass die Pflegetätigkeit einer Erwerbsminderung nicht im Wege steht

Wenn dem tatsächlich so wäre, dann müsste es dem Rententräger doch egal sein, ob wir Kinder haben die "Pflege" benötigen oder nicht ! Dem scheint aber ja nicht so zu sein
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Ottokar am 17. April 2023, 12:23:17
Zitat von: Bundspecht am 17. April 2023, 11:59:43Laut deren Aussage wird der Widerspruch nicht bearbeitet bzw. dann als nicht ausreichend begründet abgelehnt , ohne diese Daten.
Typische rechtswidrige Drohgebärde. Wenn die ablehnen wollten, dann tun die das ohnehin.
Gäbe es eine rechtliche Grundlage für diese Datenerhebung, würde und müsste die da drin stehen.
Und wenn die sich mit einer solchen Drohung aus dem Fenster lehnen, dann haben die schon entschieden, den Widerspruch abzulehnen und suchen nur noch nach Gründen, von denen sie hoffen, dass du die ihnen lieferst.
Wie schon geschrieben, gibt es keine rechtliche Grundlage, anhand des zeitlichen Umfanges erbrachter privater Pflegeleistungen die Erwerbsfähigkeit zu bewerten. Maßgeblich dafür sind lt. Gesetz allein die üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Man könnte die nunmehr in Zugzwang setzen und mitteilen:

Ihr Schreiben vom xxx
Maßgeblich für die Bewertung der Erwerbsfähigkeit sind lt. Gesetz allein die üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, anhand des zeitlichen Umfanges für Angehörige erbrachte privater Pflegeleistungen eine Erwerbsfähigkeit zu bewerten.
Insofern bitte ich um Mitteilung, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Datenerhebung basiert, bei deren Nichtmitwirkung mir telefonisch die Nichtbearbeitung und Ablehnung des Widerspruches angedroht wurde.


Dann müssen die entweder umdenken, oder sich irgendwelche Gründe ausspinnen.
Da hier keine Begutachtung vorgenommen wurde, wäre die Widerspruchsablehnung problemlos gerichtlich anfechtbar.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: PaulHilft am 18. April 2023, 00:44:55
Ich hab gerade ein Verfahren gewonnen. Vorher hat die RV zwei mal nicht wirklich geprüft. Einfach auf das Blatt gespuckt. Ich sei voll gesund. Voll Erwerbsfähig.

Gericht mit fähiger Gutachterin, hat nun eine dauerhafte Verrentung gezeigt.

Alles unter dem ersten Gericht ist nicht mehr ernst zu nehmen.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 19. April 2023, 10:11:38
Moin ....

kurzes Update...

gestern am späten Nachmittag bimmelt das Telefon (Berliner Nummer  :scratch: ). Es war nochmal die SB vom Rententräger, mit der ich am Montag telefoniert hatte.

Zuerst hat sie sich bei mir entschuldigt  :schock:  :scratch: . Und dann hat sie mir folgendes erklärt. Nach unserem Telefonat, hat sie sich die Akten nochmal genau angesehen.

Auf der einen Seite sind Pflegezeiten zwar wichtig für die spätere Altersrente (wenn die Vorrausetzungen stimmen), aber in diesem Fall hat die Ärztin die da wohl drüber entscheidet ob Rente oder nicht , diese Daten zu Pflege der Kinder explizit angefordert !

Auf meine Frage warum diese Daten von der Ärztin gefordert werden, hatte die SB leider auch keine Antwort. Es hätte aber wohl mit besagter "Leistungsfähigkeit" meiner Frau zu tun....

Auch will die Ärztin ja die Pflegegutachten der Kinder haben.... Diese sind pro Kind mehr als 20 Seiten lang, und haben mal so gar nix mit einer "eventuellen" Rente meiner Frau zu tun, bzw. da stehen viele Dinge drin, die dem Rententräger schlicht nix angehen.

Nun sehe ich da eine Zwickmühle.... zum einen muss man um die Altersrente aufzubessern Minimum 10 Stunden an mindestens zwei Tagen "Pflegen".

Zum anderen , wenn wir angeben, dass meine Frau dies noch schafft, könnte Ihr das vielleicht "Negativ" ausgelegt werden .... So nach dem Motto , zu krank für einen Job aber gesund genug um zu Pflegen.

Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Sheherazade am 19. April 2023, 10:23:12
Zitat von: Bundspecht am 19. April 2023, 10:11:38Nun sehe ich da eine Zwickmühle.... zum einen muss man um die Altersrente aufzubessern Minimum 10 Stunden an mindestens zwei Tagen "Pflegen".

10 Stunden je Woche an mindestens 2 Tagen (die anderen 10 Stunden wären ja deine, da ihr euch die Pflege für 2 Kinder teilt). Eine Erwerbsunfähigkeit besagt, dass man keine 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Und jetzt rechne mal 10 Stunden:5 Tage. Da bleibt sie locker unter den 3 Stunden Pflege- bzw. Arbeitszeit am Tag.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Greywolf08 am 19. April 2023, 10:29:22
Eben. Sie liegt unter 3 Stunden am Tag und das hat somit keine Auswirkung auf die EM Rente.
Allerdings, was ist das für eine Ärztin, die da noch die Pflegegutachten der Kinder haben will? Will sie die Pflegegrade der Kinder neu beurteilen oder was? Diese Unterlagen dürften der Ärztin so gar nix angehen.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 19. April 2023, 10:41:21
Zitat von: Greywolf08 am 19. April 2023, 10:29:22Eben. Sie liegt unter 3 Stunden am Tag und das hat somit keine Auswirkung auf die EM Rente.

Mag ja sicherlich so sein, dann frage ich mich aber WAS will die Ärztin mit den Unterlagen???? Ich habe da ein ungutes Gefühl !

Zitat von: Greywolf08 am 19. April 2023, 10:29:22Will sie die Pflegegrade der Kinder neu beurteilen oder was?

Das könnte wohl NUR die Pflegekasse .....

Zitat von: Greywolf08 am 19. April 2023, 10:29:22Diese Unterlagen dürften der Ärztin so gar nix angehen.

Der Meinung bin ich ja auch. Da einzige was die gerne haben kann , ist der Wisch aus dem hervorgeht, dass besagte Kinder ab dem Jahr 2018 beiden den Pflegegrad 2 haben. Mehr aber auch nicht !
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Ottokar am 19. April 2023, 10:45:05
@Bundspecht
Allein die Pflegekasse stellt fest, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und sie Rentenbeiträge zahlt, die DRV hat hiermit gar nichts zu tun! Die DRV kann für diesen Zweck also auch keine Gutachten der Kinder anfordern.
Der Inhalt der Gutachten ist für die DRV in Bezug auf die Erwerbsminderung deiner Frau vollkommen unrelevant, allenfalls kann der zeitliche Umfang der Pflegebedürftigkeit der Kinder für die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt relevant sein, dazu reicht aber generell die Kenntnis des Pflegegrades aus.

Ich würde hier allenfalls der DRV mitteilen, das Kind A Pflegegrad X hat und Kind B Pflegegrad Y und das durch die Kopie der jeweils ersten Seite des Feststellungsbescheides der Pflegekasse oder der ersten Seite des Gutachtens belegen, mehr nicht.
Im Übrigen würde ich der DRV das schon in Beitrag #74 geschriebene mitteilen.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Greywolf08 am 19. April 2023, 11:12:48
Die DRV will ja auch gar nicht die Unterlagen der Kiddies, sondern diese Ärztin.
Als DRV würde ich der Ärztin nen Riegel vorschieben und ihr mittteilen, das die von ihr geforderten Pflegegutachten nix mit der Feststellung der Erwerbsminderung von Frau Buntspecht zu tun haben. Punkt!
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 19. April 2023, 11:54:47
Zitat von: Greywolf08 am 19. April 2023, 11:12:48Die DRV will ja auch gar nicht die Unterlagen der Kiddies, sondern diese Ärztin.

Das ist wohl eine Ärztin der DRV....

Zitat von: Greywolf08 am 19. April 2023, 11:12:48das die von ihr geforderten Pflegegutachten nix mit der Feststellung der Erwerbsminderung von Frau Buntspecht zu tun haben. Punkt!

Der Meinung bin ich ja auch...

Zitat von: Ottokar am 19. April 2023, 10:45:05Ich würde hier allenfalls der DRV mitteilen, das Kind A Pflegegrad X hat und Kind B Pflegegrad Y und das durch die Kopie der jeweils ersten Seite des Feststellungsbescheides der Pflegekasse oder der ersten Seite des Gutachtens belegen, mehr nicht.

Das meinte ich ja mit dem "Wisch"  :zwinker:
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 17. Februar 2024, 14:16:52
Soooo es hat sich was getan...

heute lag ein Finger dicker Umschlag (Din A4 der "Deutschen Rentenversicherung" im Briefkasten.

Meine Frau bekommt rückwirkend zum 01.09.2022 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, zunächst befristet bis zum 31.08.2025.

Erstmal ausgezahlt ab dem 01.03.2023, natürlich immer am Ende des Monats (dazu später noch eine Frage)

Da ist was die Leistungen angeht absoluter Laie bin, schreibe ich das mal so , wir ich mir das so zusammen reime.

Also meine Frau bekommt monatlich eine Rente von 972,32€.

Bürgergeld waren ja 506€ , + anteilige Miete. Zusammen bekam meine Frau also 703,06€ vom JC.

Da die Rente ja nun höher ist, als das BG , müsste meine Frau ja kein BG mehr bekommen , oder ?

Auch bekommt meine Frau noch eine Nachzahlung von knapp etwas über 17.000€ , die aber erst ausgezahlt wird, wenn das mit anderen "Leistungen" verrechnet wurde.

Fragen:

1. ist meine Frau damit nun vom JC erstmal weg ?
2. Krankmeldungen entfallen damit ja eigentlich auch (meine Frau wollte das wissen) in habe Ja gesagt  :smile:
3. ab wann muss ich das dem JC melden ? weil Rente kommt ja erst am Ende des Monats !?



Was ich noch gelesen habe ist , dass meine Frau die Rente nicht bekommet, weil sie nicht mehr arbeiten kann (angeblich noch zwischen 3 und 6 Stunden) , sondern weil es keinen entsprechenden Arbeitsplatz gibt für meine Frau !

PS: wie ist das nun aber auch mit unserer Wohnung ? die war für 4 Personen angemessen. Wenn meine Frau nun kein BG mehr bekommt , was dann. Sich kann Sie ihren Anteil von der Rente bezahlen....

Aber da habe ich nun echt bedenken ....Oder mache ich den Kopf umsonst so schwer ?
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Rotti am 17. Februar 2024, 15:18:29
Zitat von: Bundspecht am 17. Februar 2024, 14:16:52Erstmal ausgezahlt ab dem 01.03.2023, natürlich immer am Ende des Monats (dazu später noch eine Frage)
ab Zufluß aufs Konto sollte sie es spätestens melden dann werden die selber den Bescheid abändern und sie ist raus.
Zitat von: Bundspecht am 17. Februar 2024, 14:16:52Also meine Frau bekommt monatlich eine Rente von 972,32€. Bürgergeld waren ja 506€ , + anteilige Miete. Zusammen bekam meine Frau also 703,06€ vom JC.
Das muss sie ja dann ab April alles zurückzahlen die 703,06€
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Ottokar am 17. Februar 2024, 15:31:33
Da deine Frau wegen der Befristung der Rente keinen Anspruch auf Leistungen des 4. Kap. SGB XII hat, diese bei euch aber nicht zur Bedarfsdeckung ausreicht, wird ihre Rente bei euch nach der Bedarfsanteilsmethode angerechnet, abzgl. 30€ Freibetrag bei ihr, und ihr erhaltet alle weiterhin Bürgergeld.
Sie wird zwar nicht mehr vermittelt und muss sich weder bewerben noch an irgendwelchen Maßnahmen teilnehmen, unterliegt aber u.a. noch der Meldepflicht.
AU-melden müssen sich nur Erwerbsfähige.
Die Rentenbewillgung melden muss sie dem JC sofort, wobei ich davon ausgehe, dass die RV sich schon beim JC gemeldet hat.

Das JC wird bei der RV eine Erstattungsfoderung anmelden, wenn noch nicht geschehen.
Da sich diese nach den Vorschriften des SGB II richtet und die Rentennachzahlung dort als Einkommen zu berücksichtigen ist, müssen davon monatlich 30€ Freibetrag abgezogen werden.
D.h. wenn deine Frau 972,32€ Rente erhält, darf das JC davon nur 942,32€ berücksichtigen, auch für den Erstattungszeitraum, d.h. rückwirkend zum 01.09.2022.
Das solltet ihr genau prüfen, da es sein kann, dass das JC den Freibetrag "vergisst" und die RV das nicht prüft.
D.h. für Zeitraum 09.2022 bis 02.2024 muss die RV deiner Frau monatlich die im SGB II als Freibetrag nicht anzurechnenden 30€ nachzahlen (18 Monate x 30€ = 540€). Der Rest geht an das JC als Verrechnung/Aufrechnung mit dem bereits gezahlten ALG II/Bürgergeld.

Zitat von: Bundspecht am 17. Februar 2024, 14:16:52Was ich noch gelesen habe ist , dass meine Frau die Rente nicht bekommet, weil sie nicht mehr arbeiten kann (angeblich noch zwischen 3 und 6 Stunden) , sondern weil es keinen entsprechenden Arbeitsplatz gibt für meine Frau !
Dann ist das eine sog. Arbeitsmarktrente, d.h. sie ist nur teilweise erwerbsgemindert, hat aber mangels Arbeitsplatz Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Zitat von: Bundspecht am 17. Februar 2024, 14:16:52wie ist das nun aber auch mit unserer Wohnung ? die war für 4 Personen angemessen.
Das bleibt so, da ihr weiterhin Anspruch auf Bürgergeld habt.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 17. Februar 2024, 15:32:01
Zitat von: Rotti am 17. Februar 2024, 15:18:29ab Zufluß aufs Konto sollte sie es spätestens melden

Laut Schreiben kommt die erste Rentenauszahlung Ende März......

Zitat von: Rotti am 17. Februar 2024, 15:18:29Das muss sie ja dann ab April alles zurückzahlen die 703,06€

Wenn meine Frau für den Monat März noch BG bekommen sollte/würde, ist das ja selbstverständlich. Das kann Sie dann ja auch von ihrer Rente.

Mich beschäftigt aber auch gerade due Frage, wie meine Frau nun von Seiten des JC "behandelt " wird !?

Weil, Leute die Erwerbsminderungsrente (EM) bekommen , können kein BG beziehen, da die Voraussetzung fehlt mehr als 3 Stunden am Tag zu Arbeiten.....

Meine Frau "kann" aber laut Rententräger noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten. Sie bekommt die "EM" Rente nur weil es keinen passenden Job für sie gibt .....

Sorry , bin da momentan völlig durch den Wind  :schock:


Zitat von: Ottokar am 17. Februar 2024, 15:31:33D.h. wenn deine Frau 972,32€ Rente erhält, darf das JC davon nur 942,32€ berücksichtigen, auch für den Erstattungszeitraum, d.h. rückwirkend zum 01.09.2022.

Zitat von: Ottokar am 17. Februar 2024, 15:31:3318 Monate x 30€ = 540€).


Sorry wenn ich da nochmal nachfrage.... es bleiben meiner Frau also nur diese 540€ übrig von der gesamten Nachzahlung !?
 
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Rotti am 17. Februar 2024, 16:09:42
Zitat von: Ottokar am 17. Februar 2024, 15:31:33Da deine Frau wegen der Befristung der Rente keinen Anspruch auf Leistungen des 4. Kap. SGB XII hat, diese bei euch aber nicht zur Bedarfsdeckung ausreicht, wird ihre Rente bei euch nach der Bedarfsanteilsmethode angerechnet, abzgl. 30€ Freibetrag bei ihr, und ihr erhaltet alle weiterhin Bürgergeld
muss sie ja nicht, sie kann ja auch auf Bürgergeld verzichten und Wohngeld beantragen, dann müsste sie aber ihre KK selber zahlen.
Ob dann noch die Nachzahlung der Rente berechnet wird oder nur bei Zufluss ?
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 17. Februar 2024, 16:18:43
Zitat von: Rotti am 17. Februar 2024, 16:09:42dann müsste sie aber ihre KK selber zahlen.


Laut dem Schreiben , werden von den 1.102,34€ (Gesamt Rente) insgesamt 130,02€ abgezogen,

sprich Beitrag KK 80,47€
Zusatzbeitrag  KK 12,07€
Pflegeversicherung 37,48€


Bleiben besagte 972,32€ an Auszahlung
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Ottokar am 17. Februar 2024, 16:20:26
Zitat von: Rotti am 17. Februar 2024, 16:09:42muss sie ja nicht, sie kann ja auch auf Bürgergeld verzichten und Wohngeld beantragen, dann müsste sie aber ihre KK selber zahlen. Ob dann noch die Nachzahlung der Rente berechnet wird oder nur bei Zufluss ?
Das ist Unsinn im Quadrat.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Rotti am 17. Februar 2024, 16:34:00
Zitat von: Bundspecht am 17. Februar 2024, 16:18:43Laut dem Schreiben , werden von den 1.102,34€ (Gesamt Rente) insgesamt 130,02€ abgezogen, sprich Beitrag KK 80,47€ Zusatzbeitrag KK 12,07€ Pflegeversicherung 37,48€ Bleiben besagte 972,32€ an Auszahlung

eine schöne Summe und dann noch Netto.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 17. Februar 2024, 17:12:35
Zitat von: Rotti am 17. Februar 2024, 16:34:00eine schöne Summe und dann noch Netto.

Tja, von der aber wohl nicht viel übrig bleiben wird, weil das JC alles was über dem "Bedarf" liegt auf die restlichen BG Mitglieder aufteilen wird ....
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Rotti am 17. Februar 2024, 17:22:50
Zitat von: Bundspecht am 17. Februar 2024, 17:12:35
Zitat von: Rotti am 17. Februar 2024, 16:34:00eine schöne Summe und dann noch Netto.

Tja, von der aber wohl nicht viel übrig bleiben wird, weil das JC alles was über dem "Bedarf" liegt auf die restlichen BG Mitglieder aufteilen wird ....
deshalb schrieb ich ja, wenn sie auf Bürgergeld verzichtet dann die Nachzahlung vielleicht nicht angerechnet würde wenn sie kein Bürgergeld bezieht da lag  wohl falsch.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 19. Februar 2024, 12:11:35
Kleines Update:

habe heute morgen bei unserem Arbeitsvermittler angerufen. Der wusste , dass ich für meine Frau den Rentenantrag gestellt hatte. Wir hatten schon vor langer Zeit ausgemacht, dass wenn sich da was tun sollte , ich ihn informieren würde.

Gesagt getan, er hat das gleich in seinem System eingetragen. Außer, dass er alle 6 Monate mal anruft, lässt er meine Frau in Ruhe !  :zwinker:  :ok:

Dann habe ich in der Leistungsabteilung angerufen ....Mit der Dame konnte man eigentlich immer gut Reden, aber heute war die auf Krawall gebürstet. Hat mich erstmal voll angemauelt warum SIE nix davon weis, dass ein Rentenantrag gestellt wurde....

Erst wollte ich sagen , dass Ihr das solange nix entschieden ist auch nix angeht, habe mir das dann aber verkniffen. Ich meinte nur, dass das JC doch bescheid weis (Vermittlung) , und ich nichts dafür kann , wenn die nicht untereinander kommunizieren !

Naja auf alle Fälle braucht sie (am besten noch letzte Woche) den Rentenbescheid in Kopie. Habe ich alles heute fertig gemacht , und landet heute Nachmittag noch im Briefkasten des JC ....

Bin da wirklich gespannt , was die da nun berechnet, und ob der von Ottokar genannte Freibetrag berücksichtigt wird.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 26. Februar 2024, 14:10:42
Moin zusammen,

vielleicht mache ich mir ja auch Zuviel Gedanken, aber momentan platz mir der Kopf vom Grübeln.....

Also. @ Ottokar ist ja der Meinung, dass wir ganz normal weiter BG bekommen. Die Rente meiner Frau wird ja zu 100% angerechnet. Soweit Ok ....

Im März wird die Rente das erste mal ausgezahlt , aber eben immer erst Ende des Monats. Die Leistung SB hatte mich ja auch schon am Telefon gefragt, ob schon Rente ausgezahlt wurde.

In den Unterlagen für das JC hatte ich auch geschrieben, dass die Rente erste am Ende des Monats ausgezahlt wird, und wenn das passiert ist , ich einen Kontoauszug einreiche ....Auch hier soweit Ok ....

Was mich nun beschäftigt ist folgendes .... Da die Rente von über 900€ ja komplett angerechnet wird, haben wir das nun Anfang des Monats weniger ????  Wenn ja, wie soll das funktionieren ? Miete, Strom usw. wird ja immer Anfang des Monats bezahlt.

Selbst wenn das JC nun sagte wir bekommen jetzt nochmal BG für meine Frau , und wir zahlen das Ende März von der Rente die dann kommt zurück, haben wir ja wieder das Problem , dass dann Anfang des Monats das Geld fehlt .....

Oder habe ich da einen Denkfehler ??????? :weisnich:
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Ottokar am 26. Februar 2024, 14:36:27
Lies dazu mal hier: https://hartz.info/index.php/topic,132754.msg1600050.html#msg1600050
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 26. Februar 2024, 14:47:03
Zitat von: Ottokar am 26. Februar 2024, 14:36:27Lies dazu mal hier: https://hartz.info/index.php/topic,132754.msg1600050.html#msg1600050

habe ich, aber das BG für März kommt ja nun am 29. sprich in drei Tagen. Die Unterlagen habe ich letzte Woche eingereicht. Noch habe ich nichts schriftliches vom JC bekommen.

So ein Darlehen zu beantragen , dass dauert ja bestimmt auch wieder seine Zeit. Ich bin da momentan wirklich verunsichert, was ich nun machen soll.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Ottokar am 26. Februar 2024, 17:24:16
Zitat von: Bundspecht am 26. Februar 2024, 14:47:03Die Unterlagen habe ich letzte Woche eingereicht.
Dann ist ohnehin fraglich, ob die Rentenzahlung noch berücksichtigt werden kann.
Abgesehen davon hätte ich hier die Unterlagen erst am 29.02. eingereicht. Dann wäre im März Bürgergeld ungemindert und die Rente am Monatsende zusätzlich zugeflossen und hätte im April zur Bedarfsdeckung bei dann entsprechend geringerem Bürgergeld zur Verfügung gestanden.
Das rechnerisch für März zuviel erhaltene Bürgergeld hätte das JC zurückgefordert und mit monatlich 10% aufgerechnet. So wäre erst gar kein Problem entstanden.
Jetzt bleibt dir nichts anderes übrig als abzuwarten, ob du am 29.02. um die Rente gemindertes Bürgergeld gezahlt bekommst, und wenn es so ist umgehend ein Darlehen zu beantragen.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 26. Februar 2024, 17:51:54
Zitat von: Ottokar am 26. Februar 2024, 17:24:16Abgesehen davon hätte ich hier die Unterlagen erst am 29.02. eingereicht.

Zitat von: Ottokar am 17. Februar 2024, 15:31:33Die Rentenbewillgung melden muss sie dem JC sofort,

 :weisnich:

Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 27. Februar 2024, 10:38:34
So nun haben wir den Salat ! :teuflisch:  :teuflisch:  :teuflisch:

das JC hat das noch nicht bearbeitet, aber die Rente wird vom 1. März an angerechnet ! DANKE

ich habe nun einen Antrag für ein Darlehn gestellt. Mal sehen wie schnell das bearbeitet wird.

Zum Thema Freibetrag ....

Zitat von: Ottokar am 17. Februar 2024, 15:31:33D.h. für Zeitraum 09.2022 bis 02.2024 muss die RV deiner Frau monatlich die im SGB II als Freibetrag nicht anzurechnenden 30€ nachzahlen (18 Monate x 30€ = 540€).

Das JC ist da auch der Auffassung, so nach dem Motto, "wenn der Freibetrag schnell ausgezahlt wird, braucht das Darlehn ja nicht so hoch zu sein"

Pustekuchen !!!

Habe eben bei der RV angerufen , da ich wissen wollte wann wir mit der Auszahlung des Freibetrages rechnen können ...

Der Typ am  Telefon (sehr unfreundlich) hat mich angemauelt, dass es sowas bei der Rente nicht gibt, und das ich mich gefälligst an das JC zu wenden hätte !!!

Sollte das Darlehn gewährt werden, wird das monatlich um 5 % vom RS der gesamten BG abgezogen !!!
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Ottokar am 27. Februar 2024, 12:16:58
Wie bereits geschrieben, informiert die RV das JC (resp. dessen Leistungabteilung) immer auch zeitgleich intern.
Entweder weil das JC bereits einen Erstattungsantrag gestellt hat, oder um anzufragen, ob das JC Erstattungsforderungen geltend machen will. Deshalb steht in dem Rentenbescheid auch drin, dass die Nachzahlung erst mal einbehalten wird, bis das JC auf diese Anfrage regaiert hat.
Anhand deiner Aussagen bin ich davon ausgegangen, dass das hier ausnahmsweise nicht passiert ist, dann hätte man die Anrechnung hinauszögern können indem man das JC erst Ende Februar informiert.
Dein letzter Beitrag belegt aber das Gegenteil: die RV hat hier sehr wohl, so wie es auch im Rentenbescheid steht, das JC zeitgleich informiert und dessen Leistungsabteilung hat sofort reagiert.
Wann du deinerseits das JC informierst, spielt dabei keine Rolle, das dient dann nur noch der Info der Arbeitsvermittlung, denn die wurde auch hier von der Leistungsabteilung offenbar nicht informiert.
Abgesehen davon stehst du dich mit 5% Darlehensaufrechnung deutlich besser als mit 10% Rückforderungsaufrechnung.
Die RV muss erst mal die Bezifferung der genauen Erstattungsforderung abwartet, die dir in Kopie zugehen muss, das kann dauern.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 29. Februar 2024, 11:53:46
Als wenn ich das nicht irgendwie geahnt hätte .....

Das JC hat die KOMPLETTE Zahlung eingestellt ! Normalerweise hätte ich ja erwartet, dass wir zumindest die Miete, + anteiligen RS für mich und die beiden Kinder bekomme.

Aber es ist nix auf dem Konto angekommen.

Ich da also angerufen .... Wir haben da einen neuen SB der für unsere "Leistung" zuständig ist.... Scheint noch sehr jung zu sein, hört sich aber genau so an wie Scharchnase von Lauterbach..... geht die ganze Zeit nur  öhhh jaaa ähhhh

Bekomme ich so einen Hals... Aber nun gut.

Der erklärte mir nun, dass tatsächlich die komplette Zahlung der BG eingestellt wurde !!!

Aber gestern früh wurde eine Summe von 1447,62€ angewiesen (incl. einem Darlehn i.H.v. 300€) !

Das sollte heute Abend , oder Morgen dann auf dem Konto sein. Eigentlich hatte ich ein Darlehn über 900€ beantragt, da wir aber noch das Pflegegeld der Kinder auf dem Konto haben , sind es eben "nur" 300€ geworden.

Soweit erstmal so gut. Die 30€ Freibetrag , hat der Schussel natürlich "vergessen" ....

Was ein Chaos  :wand: 

Zitat von: Ottokar am 27. Februar 2024, 12:16:58Abgesehen davon stehst du dich mit 5% Darlehensaufrechnung deutlich besser als mit 10% Rückforderungsaufrechnung.

Mir war mal so, dass ein Darlehn , nur bei der Person mit 10% aufgerechnet werden kann , die es auch beantragt hat, oder ?

Nun sind es zwar "nur" 5%, aber von der gesamten BG

Aber eine FGrage fällt mir da noch ein .... Gibt es das "Zuflussprinzip" nicht mehr ?
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Ottokar am 29. Februar 2024, 14:44:20
Rechtswidrig die gesamte Leistung eingestellt, Freibetrag "vergessen".
Die Inkompetenz von Jobcentern ist grenzenlos: Immer wenn man denkt, noch absurder geht es nicht, beweisen die das Gegenteil.

Das Pflegegeld ist zweckgebunden und dient nicht der Sicherung des Lebensunterhalts. Deshalb darf es im SGB II auch nicht als Einkommen berücksichtigt werden und deshalb darf es auch bei der Vergabe eines Darlehens NICHT berücksichtigt werden.

Wenn das Darlehen an mehrere Mitglieder der BG vergeben wurde, darf die Aufrechnung auch bei mehreren Mitgliedern der BG erfolgen, siehe § 42a SGB II.

Klar gilt das Zuflussprinzip noch.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 29. Februar 2024, 14:59:48
Zitat von: Ottokar am 29. Februar 2024, 14:44:20Das Pflegegeld ist zweckgebunden und dient nicht der Sicherung des Lebensunterhalts.

Ja, habe ich auch so gedacht, aber laut Aussage des SB, geht es bei der Vergabe eines Darlehns "nur" darum was sich bei Antragstellung noch auf dem Konto befindet (musste Kontoauszüger der letzten 2 Monate beifügen).

Wie sich diese "Summe" zusammensetzt , scheint das JC daher nicht zu interessieren.

Zitat von: Ottokar am 29. Februar 2024, 14:44:20Klar gilt das Zuflussprinzip noch.

müsste das dann nicht auch bei der Rente greifen ?

Immerhin wird diese ja wie ein Erwerbseinkommen vom JC angesehen. Und da heißt doch auch immer, dass das JC erst Zahlungen einstellen darf, wenn Lohn/Gehalt auf dem Konto ist....

PS: das JC , so habe ich nun erfahren, wusste schon über eine ganze Woche früher bescheid als wir, dass meine Frau besagte Rente bekommt.

Die hatten alle Daten, und doch wurde da nix bearbeitet , außer mal eben fix die Zahlung einzustellen...... :wand:
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Ottokar am 29. Februar 2024, 15:38:21
Zitat von: Bundspecht am 29. Februar 2024, 14:59:48Ja, habe ich auch so gedacht, aber laut Aussage des SB, geht es bei der Vergabe eines Darlehns "nur" darum was sich bei Antragstellung noch auf dem Konto befindet (musste Kontoauszüger der letzten 2 Monate beifügen). Wie sich diese "Summe" zusammensetzt , scheint das JC daher nicht zu interessieren.
Da irrt der SB oder sprach wissentlich Unwahres.
Lt. § 42a SGB II darf lediglich Vermögen nach § 12 Abs. 2 und Abs. 4 S. 1 berücksichtigt werden.
Dieses ergibt sich gerade nicht daraus, wieviel Geld man noch auf dem Konto hat.
Und mit "auf andere Weise gedeckt werden" bezieht sich der Gesetzgeber gerade nicht auf die zweckwidrige Verwendung von zweckgebundenem Einkommen wie Pflegegeld.
Lies dazu mal die Weisung der BA unter "2. Anwendungsvoraussetzungen" auf Seite 6: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fachliche-weisung-p-42a-ab-01-07-2023_ba043546.pdf
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 29. Februar 2024, 15:57:33
Zitat von: Ottokar am 29. Februar 2024, 15:38:21Da irrt der SB oder sprach wissentlich Unwahres.

Naja, da magst Du ja nun Recht haben, aber was soll ich nun machen ? Widerspruch einlegen ? Wir haben 2 Kinder mit zu versorgen, ich bin froh wenn morgen überhaupt Geld ankommt.

Was den Freibetrag angeht...

Ich habe das so gerechnet.

Normal haben wir als BG  2120€ bekommen. Wenn ich davon besagte Rente meiner Frau nun abziehe, kommt genau die Summe raus, die das JC nun angewiesen hat (ohne die 300€ Darlehn) 

Sprich

2120-972 = 1148€ +300€ Darlehn, sind das die bummelig 1448€ die gestern nun angewiesen wurden. Ergo hat der den Freibetrag "vergessen" ....

Oder habe ich mich verrechnet ?
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Ottokar am 01. März 2024, 11:39:59
Wenn euch die 300€ Darlehen nicht reichen, wird euch nichts anderes übrig bleiben, als Widerspruch einzulegen, sobald Bescheid und Geld da sind.
Und wenn der Freibetrag nicht berücksichtigt wurde und ihr nicht darauf verzichten wollt, wird euch auch nichts anderes übrig bleiben, als Widerspruch einzulegen.
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 01. März 2024, 18:59:13
Zitat von: Ottokar am 01. März 2024, 11:39:59sobald Bescheid und Geld da sind.


Momentan , habe ich weder das eine noch das andere !!!  :teuflisch:  Kein Geld eingegangen  :wand:

Eben mal bei der Commerzbank angerufen , auch die verzeichnen da nix !

Bin da gerade echt maximal angekotzt  (Sorry) ...

Den werde ich Montag auf den Pott setzen  :zensiert:  :zensiert:  :zensiert:

Zitat von: Ottokar am 01. März 2024, 11:39:59Und wenn der Freibetrag nicht berücksichtigt wurde und ihr nicht darauf verzichten wollt

Natürlich werden wir da nicht drauf verzichten ... Aber für einen Widerspruch brauche ich erstmal einen Bescheid.
 
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 02. März 2024, 12:08:19
Moin...

so , heute lagen gleich drei Brief vom JC im Briefkasten. Alle datiert vom 28.02.2024 !

1. Brief war "nur" zur Kenntnisnahme, da dieser im Original vom JC an den Rententräger gegangen ist.
Thema "Erstattungsanspruch"....

Laut Rentenbescheid, bekommt meine Frau eine Nachzahlung i.H.v. 17.117,86€ vom Rententräger. Das JC nun kommt auf eine Summe von insgesamt 19.154,22€    :schock:  :weisnich:

Es ist zwar eine Tabelle mit vielen Zahlen anbei, aber ich werde da nicht schlau draus, wie das JC auf diese Summe kommt.....

2. Brief war tatsächlich ein neuer Änderungsbescheid....die 30 € Freibetrag, sind zumindest auf dem Papier ersichtlich.

Da aber immer noch ein Geldeingang seitens des JC zu verzeichnen ist für den Monat März, kann ich das noch nicht nachvollziehen....

3. Brief war dann doch tatsächlich ein Darlehnsbescheid !

Da wir (meine Frau und ich) ja noch zusammen 646,05€ auf dem Konten hatten (wobei 663,60€ das Pflegegeld der Kinder war) ist dieses Guthaben laut JC voranging einzusetzen.

Wir haben legendlich ein Darlehn i.H.v. 300€ bekommen , was mit einer Monatlichen Rate i.H.v. 25,30€ (ab März)  zu tilgen ist !


Noch kein Geld auf dem Konto, aber schon die erste Rate einbehalten  :wand:  :wand:  :wand:
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 04. März 2024, 10:23:42
Puhhh, Na endlich ist ein Geldeingang seitens des JC auf dem Konto ersichtlich !!!  :zwinker:

Erstmal fix Miete und Strom überweisen ! :yes:
Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Kopfbahnhof am 04. März 2024, 16:03:42
Zitat von: Bundspecht am 04. März 2024, 10:23:42Erstmal fix Miete und Strom überweisen !
Brauchst du jetzt nur noch meine Kontonummer :grins:

Titel: Aw: Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !
Beitrag von: Bundspecht am 04. März 2024, 16:23:19
Zitat von: Kopfbahnhof am 04. März 2024, 16:03:42
Zitat von: Bundspecht am 04. März 2024, 10:23:42Erstmal fix Miete und Strom überweisen !
Brauchst du jetzt nur noch meine Kontonummer :grins:

:grins:  ich muss zugeben, dass ich die eine oder andere Nacht nicht besonders gut geschlafen hatte....

Man macht sich halt doch so seine Gedanken ....

Meine Frau kam aber gestern zu mir , und hat sich bei mir bedankt, und entschuldigt für den ganzen Stress  :schaem:

Sie meinte, hätte sie gewusst, was da alles auf einen zukommt, hätte sie das vielleicht nicht gemacht.

Zumindest hat sie nun Ruhe vor dem JC.... Alle 6 Monate mal kurz ein Anruf, und das war´s dann ! :yes:  :sehrgut: