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Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !

Begonnen von Bundspecht, 02. Februar 2023, 16:54:41

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PaulHilft

Ich hab gerade ein Verfahren gewonnen. Vorher hat die RV zwei mal nicht wirklich geprüft. Einfach auf das Blatt gespuckt. Ich sei voll gesund. Voll Erwerbsfähig.

Gericht mit fähiger Gutachterin, hat nun eine dauerhafte Verrentung gezeigt.

Alles unter dem ersten Gericht ist nicht mehr ernst zu nehmen.

Bundspecht

Moin ....

kurzes Update...

gestern am späten Nachmittag bimmelt das Telefon (Berliner Nummer  :scratch: ). Es war nochmal die SB vom Rententräger, mit der ich am Montag telefoniert hatte.

Zuerst hat sie sich bei mir entschuldigt  :schock:  :scratch: . Und dann hat sie mir folgendes erklärt. Nach unserem Telefonat, hat sie sich die Akten nochmal genau angesehen.

Auf der einen Seite sind Pflegezeiten zwar wichtig für die spätere Altersrente (wenn die Vorrausetzungen stimmen), aber in diesem Fall hat die Ärztin die da wohl drüber entscheidet ob Rente oder nicht , diese Daten zu Pflege der Kinder explizit angefordert !

Auf meine Frage warum diese Daten von der Ärztin gefordert werden, hatte die SB leider auch keine Antwort. Es hätte aber wohl mit besagter "Leistungsfähigkeit" meiner Frau zu tun....

Auch will die Ärztin ja die Pflegegutachten der Kinder haben.... Diese sind pro Kind mehr als 20 Seiten lang, und haben mal so gar nix mit einer "eventuellen" Rente meiner Frau zu tun, bzw. da stehen viele Dinge drin, die dem Rententräger schlicht nix angehen.

Nun sehe ich da eine Zwickmühle.... zum einen muss man um die Altersrente aufzubessern Minimum 10 Stunden an mindestens zwei Tagen "Pflegen".

Zum anderen , wenn wir angeben, dass meine Frau dies noch schafft, könnte Ihr das vielleicht "Negativ" ausgelegt werden .... So nach dem Motto , zu krank für einen Job aber gesund genug um zu Pflegen.

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 19. April 2023, 10:11:38Nun sehe ich da eine Zwickmühle.... zum einen muss man um die Altersrente aufzubessern Minimum 10 Stunden an mindestens zwei Tagen "Pflegen".

10 Stunden je Woche an mindestens 2 Tagen (die anderen 10 Stunden wären ja deine, da ihr euch die Pflege für 2 Kinder teilt). Eine Erwerbsunfähigkeit besagt, dass man keine 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Und jetzt rechne mal 10 Stunden:5 Tage. Da bleibt sie locker unter den 3 Stunden Pflege- bzw. Arbeitszeit am Tag.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Greywolf08

Eben. Sie liegt unter 3 Stunden am Tag und das hat somit keine Auswirkung auf die EM Rente.
Allerdings, was ist das für eine Ärztin, die da noch die Pflegegutachten der Kinder haben will? Will sie die Pflegegrade der Kinder neu beurteilen oder was? Diese Unterlagen dürften der Ärztin so gar nix angehen.

Bundspecht

Zitat von: Greywolf08 am 19. April 2023, 10:29:22Eben. Sie liegt unter 3 Stunden am Tag und das hat somit keine Auswirkung auf die EM Rente.

Mag ja sicherlich so sein, dann frage ich mich aber WAS will die Ärztin mit den Unterlagen???? Ich habe da ein ungutes Gefühl !

Zitat von: Greywolf08 am 19. April 2023, 10:29:22Will sie die Pflegegrade der Kinder neu beurteilen oder was?

Das könnte wohl NUR die Pflegekasse .....

Zitat von: Greywolf08 am 19. April 2023, 10:29:22Diese Unterlagen dürften der Ärztin so gar nix angehen.

Der Meinung bin ich ja auch. Da einzige was die gerne haben kann , ist der Wisch aus dem hervorgeht, dass besagte Kinder ab dem Jahr 2018 beiden den Pflegegrad 2 haben. Mehr aber auch nicht !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ottokar

@Bundspecht
Allein die Pflegekasse stellt fest, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und sie Rentenbeiträge zahlt, die DRV hat hiermit gar nichts zu tun! Die DRV kann für diesen Zweck also auch keine Gutachten der Kinder anfordern.
Der Inhalt der Gutachten ist für die DRV in Bezug auf die Erwerbsminderung deiner Frau vollkommen unrelevant, allenfalls kann der zeitliche Umfang der Pflegebedürftigkeit der Kinder für die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt relevant sein, dazu reicht aber generell die Kenntnis des Pflegegrades aus.

Ich würde hier allenfalls der DRV mitteilen, das Kind A Pflegegrad X hat und Kind B Pflegegrad Y und das durch die Kopie der jeweils ersten Seite des Feststellungsbescheides der Pflegekasse oder der ersten Seite des Gutachtens belegen, mehr nicht.
Im Übrigen würde ich der DRV das schon in Beitrag #74 geschriebene mitteilen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Greywolf08

Die DRV will ja auch gar nicht die Unterlagen der Kiddies, sondern diese Ärztin.
Als DRV würde ich der Ärztin nen Riegel vorschieben und ihr mittteilen, das die von ihr geforderten Pflegegutachten nix mit der Feststellung der Erwerbsminderung von Frau Buntspecht zu tun haben. Punkt!

Bundspecht

Zitat von: Greywolf08 am 19. April 2023, 11:12:48Die DRV will ja auch gar nicht die Unterlagen der Kiddies, sondern diese Ärztin.

Das ist wohl eine Ärztin der DRV....

Zitat von: Greywolf08 am 19. April 2023, 11:12:48das die von ihr geforderten Pflegegutachten nix mit der Feststellung der Erwerbsminderung von Frau Buntspecht zu tun haben. Punkt!

Der Meinung bin ich ja auch...

Zitat von: Ottokar am 19. April 2023, 10:45:05Ich würde hier allenfalls der DRV mitteilen, das Kind A Pflegegrad X hat und Kind B Pflegegrad Y und das durch die Kopie der jeweils ersten Seite des Feststellungsbescheides der Pflegekasse oder der ersten Seite des Gutachtens belegen, mehr nicht.

Das meinte ich ja mit dem "Wisch"  :zwinker:
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Bundspecht

Soooo es hat sich was getan...

heute lag ein Finger dicker Umschlag (Din A4 der "Deutschen Rentenversicherung" im Briefkasten.

Meine Frau bekommt rückwirkend zum 01.09.2022 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, zunächst befristet bis zum 31.08.2025.

Erstmal ausgezahlt ab dem 01.03.2023, natürlich immer am Ende des Monats (dazu später noch eine Frage)

Da ist was die Leistungen angeht absoluter Laie bin, schreibe ich das mal so , wir ich mir das so zusammen reime.

Also meine Frau bekommt monatlich eine Rente von 972,32€.

Bürgergeld waren ja 506€ , + anteilige Miete. Zusammen bekam meine Frau also 703,06€ vom JC.

Da die Rente ja nun höher ist, als das BG , müsste meine Frau ja kein BG mehr bekommen , oder ?

Auch bekommt meine Frau noch eine Nachzahlung von knapp etwas über 17.000€ , die aber erst ausgezahlt wird, wenn das mit anderen "Leistungen" verrechnet wurde.

Fragen:

1. ist meine Frau damit nun vom JC erstmal weg ?
2. Krankmeldungen entfallen damit ja eigentlich auch (meine Frau wollte das wissen) in habe Ja gesagt  :smile:
3. ab wann muss ich das dem JC melden ? weil Rente kommt ja erst am Ende des Monats !?



Was ich noch gelesen habe ist , dass meine Frau die Rente nicht bekommet, weil sie nicht mehr arbeiten kann (angeblich noch zwischen 3 und 6 Stunden) , sondern weil es keinen entsprechenden Arbeitsplatz gibt für meine Frau !

PS: wie ist das nun aber auch mit unserer Wohnung ? die war für 4 Personen angemessen. Wenn meine Frau nun kein BG mehr bekommt , was dann. Sich kann Sie ihren Anteil von der Rente bezahlen....

Aber da habe ich nun echt bedenken ....Oder mache ich den Kopf umsonst so schwer ?
So viele Idioten, und nur eine Sense.

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Rotti

Zitat von: Bundspecht am 17. Februar 2024, 14:16:52Erstmal ausgezahlt ab dem 01.03.2023, natürlich immer am Ende des Monats (dazu später noch eine Frage)
ab Zufluß aufs Konto sollte sie es spätestens melden dann werden die selber den Bescheid abändern und sie ist raus.
Zitat von: Bundspecht am 17. Februar 2024, 14:16:52Also meine Frau bekommt monatlich eine Rente von 972,32€. Bürgergeld waren ja 506€ , + anteilige Miete. Zusammen bekam meine Frau also 703,06€ vom JC.
Das muss sie ja dann ab April alles zurückzahlen die 703,06€
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Ottokar

Da deine Frau wegen der Befristung der Rente keinen Anspruch auf Leistungen des 4. Kap. SGB XII hat, diese bei euch aber nicht zur Bedarfsdeckung ausreicht, wird ihre Rente bei euch nach der Bedarfsanteilsmethode angerechnet, abzgl. 30€ Freibetrag bei ihr, und ihr erhaltet alle weiterhin Bürgergeld.
Sie wird zwar nicht mehr vermittelt und muss sich weder bewerben noch an irgendwelchen Maßnahmen teilnehmen, unterliegt aber u.a. noch der Meldepflicht.
AU-melden müssen sich nur Erwerbsfähige.
Die Rentenbewillgung melden muss sie dem JC sofort, wobei ich davon ausgehe, dass die RV sich schon beim JC gemeldet hat.

Das JC wird bei der RV eine Erstattungsfoderung anmelden, wenn noch nicht geschehen.
Da sich diese nach den Vorschriften des SGB II richtet und die Rentennachzahlung dort als Einkommen zu berücksichtigen ist, müssen davon monatlich 30€ Freibetrag abgezogen werden.
D.h. wenn deine Frau 972,32€ Rente erhält, darf das JC davon nur 942,32€ berücksichtigen, auch für den Erstattungszeitraum, d.h. rückwirkend zum 01.09.2022.
Das solltet ihr genau prüfen, da es sein kann, dass das JC den Freibetrag "vergisst" und die RV das nicht prüft.
D.h. für Zeitraum 09.2022 bis 02.2024 muss die RV deiner Frau monatlich die im SGB II als Freibetrag nicht anzurechnenden 30€ nachzahlen (18 Monate x 30€ = 540€). Der Rest geht an das JC als Verrechnung/Aufrechnung mit dem bereits gezahlten ALG II/Bürgergeld.

Zitat von: Bundspecht am 17. Februar 2024, 14:16:52Was ich noch gelesen habe ist , dass meine Frau die Rente nicht bekommet, weil sie nicht mehr arbeiten kann (angeblich noch zwischen 3 und 6 Stunden) , sondern weil es keinen entsprechenden Arbeitsplatz gibt für meine Frau !
Dann ist das eine sog. Arbeitsmarktrente, d.h. sie ist nur teilweise erwerbsgemindert, hat aber mangels Arbeitsplatz Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Zitat von: Bundspecht am 17. Februar 2024, 14:16:52wie ist das nun aber auch mit unserer Wohnung ? die war für 4 Personen angemessen.
Das bleibt so, da ihr weiterhin Anspruch auf Bürgergeld habt.
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Bundspecht

Zitat von: Rotti am 17. Februar 2024, 15:18:29ab Zufluß aufs Konto sollte sie es spätestens melden

Laut Schreiben kommt die erste Rentenauszahlung Ende März......

Zitat von: Rotti am 17. Februar 2024, 15:18:29Das muss sie ja dann ab April alles zurückzahlen die 703,06€

Wenn meine Frau für den Monat März noch BG bekommen sollte/würde, ist das ja selbstverständlich. Das kann Sie dann ja auch von ihrer Rente.

Mich beschäftigt aber auch gerade due Frage, wie meine Frau nun von Seiten des JC "behandelt " wird !?

Weil, Leute die Erwerbsminderungsrente (EM) bekommen , können kein BG beziehen, da die Voraussetzung fehlt mehr als 3 Stunden am Tag zu Arbeiten.....

Meine Frau "kann" aber laut Rententräger noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten. Sie bekommt die "EM" Rente nur weil es keinen passenden Job für sie gibt .....

Sorry , bin da momentan völlig durch den Wind  :schock:


Zitat von: Ottokar am 17. Februar 2024, 15:31:33D.h. wenn deine Frau 972,32€ Rente erhält, darf das JC davon nur 942,32€ berücksichtigen, auch für den Erstattungszeitraum, d.h. rückwirkend zum 01.09.2022.

Zitat von: Ottokar am 17. Februar 2024, 15:31:3318 Monate x 30€ = 540€).


Sorry wenn ich da nochmal nachfrage.... es bleiben meiner Frau also nur diese 540€ übrig von der gesamten Nachzahlung !?
 
So viele Idioten, und nur eine Sense.

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Rotti

Zitat von: Ottokar am 17. Februar 2024, 15:31:33Da deine Frau wegen der Befristung der Rente keinen Anspruch auf Leistungen des 4. Kap. SGB XII hat, diese bei euch aber nicht zur Bedarfsdeckung ausreicht, wird ihre Rente bei euch nach der Bedarfsanteilsmethode angerechnet, abzgl. 30€ Freibetrag bei ihr, und ihr erhaltet alle weiterhin Bürgergeld
muss sie ja nicht, sie kann ja auch auf Bürgergeld verzichten und Wohngeld beantragen, dann müsste sie aber ihre KK selber zahlen.
Ob dann noch die Nachzahlung der Rente berechnet wird oder nur bei Zufluss ?
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Bundspecht

Zitat von: Rotti am 17. Februar 2024, 16:09:42dann müsste sie aber ihre KK selber zahlen.


Laut dem Schreiben , werden von den 1.102,34€ (Gesamt Rente) insgesamt 130,02€ abgezogen,

sprich Beitrag KK 80,47€
Zusatzbeitrag  KK 12,07€
Pflegeversicherung 37,48€


Bleiben besagte 972,32€ an Auszahlung
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Ottokar

Zitat von: Rotti am 17. Februar 2024, 16:09:42muss sie ja nicht, sie kann ja auch auf Bürgergeld verzichten und Wohngeld beantragen, dann müsste sie aber ihre KK selber zahlen. Ob dann noch die Nachzahlung der Rente berechnet wird oder nur bei Zufluss ?
Das ist Unsinn im Quadrat.
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