Aussteuerung Krankengeld und derzeitig in Tagesklinik

Begonnen von Waldschrein, 30. Dezember 2023, 05:14:34

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Waldschrein

Hallo zusammen,

folgende Problemlage. AU seit August 2022 ( Kündigung durch AG Anfang September 2022), Aussteuerung ist Anfang Februar 2024. Antrag auf ALG1 erfolgte telefonisch. Dabei Abfrage nach Arbeitsverhältnis vor der AU. Auf Grund der langen Krankmeldung kam mit dem Antrag auf ALG1 ein Schreiben für den med. Dienst zwecks Nahtlosigkeitsregelung.

Nach dem Einreichen der Unterlagen kam die kurzfristige Zusage und Antritt in einer Tagesklinik. Deren Dauer ist noch nicht bekannt. Wie sollte die weitere Vorgehensweise sein um nicht ohne Geld und Krankenversicherung dazustehen?


Sheherazade

Wo ist denn jetzt das Problem? ALGI ist auf den Weg gebracht, die Tagesklinik steht der weiteren Antragstellung nicht im Wege.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: Waldschrein am 30. Dezember 2023, 05:14:34Wie sollte die weitere Vorgehensweise sein um nicht ohne Geld und Krankenversicherung dazustehen?
wieso steht diese Befürchtung im Raum?

Waldschrein

Es geht um Frage ob die klinische Behandlung bis zum Tag der Aussteuerung beendet sein muss, bzw. ob eine Krankmeldung erfolgen muss/ darf oder dies nicht erfolgen sollte.

Falls bis Ende Januar vom Arbeitsamt noch keine Entscheidung gefällt wurde, könnte ja auch Punkt 3 eintreffen. Sollte man dann schon Ende Januar vorsorglich ALG2 beantragt werden falls ALG1 nicht gezahlt werden würde?

Anspruch auf Krankengeld besteht bis Samstag 3.2.

Sheherazade

Die Krankschreibung sollte auf jeden Fall weitergeführt werden und zwar unbedingt ohne Unterbrechungen. Anderenfalls giltst du als genesen und arbeitsfähig, somit vermittelbar. Und nein, die klinische Behandlung muss nicht zum Eintritt der Arbeitslosigkeit beendet sein. Lies dich mal schlau bezüglich der Nahtlosigkeit.

Das Ergebnis der Prüfung seitens der Agentur für Arbeit einfach mal abwarten.
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Waldschrein

Zwischenmeldung - Stand heute ist es so, dass die Aussteuerung erfolgte. Tagesklinikaufenthalt lief bis 13.02. Zwischenzeitlich musste ein Familienangehöriger am 6.2. zur "persönlichen Arbeitslosmeldung" mit einer Vollmacht von mir zum Arbeitsamt. Über die Bewilligung von ALG1 wurde bis heute nicht entschieden. Die Unterlagen für den med. Dienst wurden mit der schriftl. Arbeitslosmeldung bereits Anfang Dezember abgegeben. Mehrere Anrufe durch mich ergaben nur den Hinweis, der med. Dienst sei noch nicht soweit. Nun ist nächste Woche ein neuer Monat und ich habe keine Ahnung ob irgendeine Leistung bewilligt ist oder nicht. Krankschreibung besteht weiterhin. Was tun?

Sheherazade

Hast du denn explizit auch Anfang Februar einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt? Hast du einen Onlinezugang bekommen? Da kann man auch schon sehen, was im Gange ist bzw. entsprechende Mitteilungen an die Leistungsabteilung schicken.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Waldschrein

Ja, die Zeiten und Bescheinigungen liegen vor. Es hängt am medizinischen Dienst welcher da wohl geschlafen hat. Einen online Zugang habe ich nicht bekommen.

Waldschrein

Nach der telefonischen Zusicherung dass die Leistung bewilligt wird bis Mitte letzte Woche stehe ich nun ohne Geld da, da am 1.3. weder Geld noch ein Bescheid eintraf. Ein Anruf ergab, dass vom med. Dienst noch keine Entscheidung getroffen wurde. Die einmonatige Nachversicherung der KK läuft heute ja auch aus. Wie vorgehen?

Sheherazade

Ich hätte ja schon längst mal bei denen auf der Matte gestanden anstatt nur zu telefonieren. Im persönlichen Gespräch kann man meist mehr klären als mit der Hotline.
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Fettnäpfchen

Waldschrein

Zitat von: Waldschrein am 03. März 2024, 04:24:00Ein Anruf ergab, dass vom med. Dienst noch keine Entscheidung getroffen wurde.
Normal zuerst Mahnen und dann Klagen!

Wenn die nicht in die Gänge kommen nachdem so viel Zeit zur Verfügung stand würde ich es mit einem EA beim SG klagen dass das JC zur Zahlung deines ALG 2 verdonnert wird.
Leistungspflicht des Leistungsträgers
ZitatIst zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.

Gemäß den §§ 42 und 43 SGB I hat der Leistungsträger ebenfalls auf Antrag des Betroffenen die Leistung als Darlehen zu zahlen, wenn die Zuständigkeit des Leistungsträgers unklar ist, oder eine abschließende Berechnung noch nicht möglich.
Diesen Antrag muss der Betroffene spätestens am Ende des Monats, in dem er den Antrag abgegeben hat, stellen, da die Leistungspflicht erst dann beginnt.
Da steht noch einiges dazu im Ratgeber am besten mal durchlesen bis bei Arbeitsaufnahme:

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. März 2024, 12:48:45würde ich es mit einem EA beim SG klagen dass das JC zur Zahlung deines ALG 2 verdonnert wird.

Hier ist die Rede von ALGI im Zuge der Nahtlosigkeit nach Krankengeldbezug.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Waldschrein

Zitat von: Sheherazade am 03. März 2024, 13:19:43Hier ist die Rede von ALGI im Zuge der Nahtlosigkeit nach Krankengeldbezug.
:schaem: Sorry dann bitte meinen Beitrag vergessen!

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