Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: PeterHeu1 am 14. Februar 2023, 17:40:21

Titel: EMr woanders
Beitrag von: PeterHeu1 am 14. Februar 2023, 17:40:21
Hallo:
Würde die Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente wegen Erkrankung genehmigen, kann man diese Rente und zusätzlich dazu Ergänzend die Sozialhilfe in einem anderen Bundesland oder im EU Ausland (Luxemburg oder Belgien) auch bekommen?
Danke.
Titel: Aw: EMr woanders
Beitrag von: Kopfbahnhof am 14. Februar 2023, 17:45:47
Zitat von: PeterHeu1 am 14. Februar 2023, 17:40:21zusätzlich dazu Ergänzend die Sozialhilfe in einem anderen Bundesland oder im EU Ausland
Bundesland ja, eben da wo du wohnst, Ausland nein.
Titel: Aw: EMr woanders
Beitrag von: Sheherazade am 14. Februar 2023, 17:47:34
EMR und Sozialhilfe in einem anderen Bundesland ja.
EMR im EU-Ausland jein, siehe hier (https://www.ruv.de/ratgeber/altersvorsorge/gesetzliche-rente/rente-im-ausland#:~:text=Erwerbsminderungsrente%3A%20Eingeschr%C3%A4nkter%20Rentenanspruch%20im%20Ausland,auch%20bei%20einem%20dauerhaften%20Auslandsaufenthalt.), Sozialhilfe nein.
Titel: Aw: EMr woanders
Beitrag von: PeterHeu1 am 14. Februar 2023, 18:09:38
Zitat von: Sheherazade am 14. Februar 2023, 17:47:34EMR und Sozialhilfe in einem anderen Bundesland ja.
EMR im EU-Ausland jein, siehe hier (https://www.ruv.de/ratgeber/altersvorsorge/gesetzliche-rente/rente-im-ausland#:~:text=Erwerbsminderungsrente%3A%20Eingeschr%C3%A4nkter%20Rentenanspruch%20im%20Ausland,auch%20bei%20einem%20dauerhaften%20Auslandsaufenthalt.), Sozialhilfe nein.
Danke für beide Antworten.
Wieso bitte Jein?
Im Ausland Jein?
Woran liegt das? bitte schreib das in kurzen Sätzen? Beides bitte Jein, aos Ja und nein bitte kurz erklären.
Titel: Aw: EMr woanders
Beitrag von: Kopfbahnhof am 14. Februar 2023, 18:30:08
Zitat von: PeterHeu1 am 14. Februar 2023, 18:09:38bitte kurz erklären.
Steht doch in dem Link zur EM Rente alles dazu drin.

Sozialhilfe wird generell nicht ins Ausland gezahlt, sondern nur mit Wohnsitz in D.
Titel: Aw: EMr woanders
Beitrag von: PeterHeu1 am 14. Februar 2023, 18:38:12
ja danke und Sherzade für Link, Ic hhabe den Link kurz gesehen:
Dauerhafter Aufenthalt im Ausland kann sich auf die Rente auswirken
Anders sieht es aus, wenn die volle Erwerbsminderungsrente einem Versicherten nicht nur aus medizinischen Gründen bewilligt wurde, sondern weil der Arbeitsmarkt für ihn aufgrund seiner Beeinträchtigung verschlossen ist. Verlegt der Versicherte seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, erhält er künftig nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Grund ist der (potenziell) anders strukturierte Arbeitsmarkt im Ausland.

Bei dieser Einschränkung gibt es aber Ausnahmen
Wer in ein EU-Mitgliedsland, einen der vier EFTA-Staaten oder in bestimmte Abkommensstaaten (Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Serbien, Israel, Marokko, Tunesien) zieht, muss keine Einschränkung der Erwerbsminderungsrente befürchten – auch nicht bei einem dauerhaften Aufenthalt im Ausland.
Erwerbsminderungsrente: Eingeschränkter Rentenanspruch im Ausland
Wer nur vorübergehend ins Ausland zieht, dem wird auch die Erwerbsminderungsrente unverändert weitergezahlt. Wer eine Erwerbsminderungsrente allein aus medizinischen Gründen bezieht, bekommt sie auch bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt.
-------------------------------------------------------------
Ich würde NUR für kurze Zeit ins EU Ausland, wenn überhaupt, einer der beiden Länder oben gen.
Das wäre nur für eine begrenzte Zeit, etwas Kraft tanken, für einige Monate, 8 bis 12 Monate.
wie würde das bei einem kurzen Aufenthalt im EU Ausland aussehen?
Titel: Aw: EMr woanders
Beitrag von: PeterHeu1 am 14. Februar 2023, 21:00:57
Wenn Jemand zu dem Link und den Fragen im ersten Beitrag etwas einfallen sollte, vor allem wenn es ein kurzer Aufenthalt für einige Monate, 7,8 bis 12 Monate, im EU Ausalnd geht, dann bitte schön.
Sonst Ja.
Titel: Aw: EMr woanders
Beitrag von: Greywolf08 am 14. Februar 2023, 21:17:39
ZitatRentenzahlung ins Ausland: Sonderfall Erwerbsminderungsrente
Bei der Erwerbsminderungsrente mit Zahlung ins Ausland gilt fast das Gleiche, wie bei der Altersrente. Der Unterschied steckt im Detail. Nämlich ob ich eine EM-Rente aus medizinischen Gründen erhalte oder eine sogenannte Arbeitsmarktrente. ...
https://rentenbescheid24.de/rentenzahlung-ins-ausland/
Titel: Aw: EMr woanders
Beitrag von: PeterHeu1 am 14. Februar 2023, 21:33:41
Dankeschön.
Damit ist die Frage der EM Rente in Eu Ausland geregelt.
Die Frage, wenn mit der EM Rente zusätzlich Sozialleistungen ( Grundsicherung) gewährt werden müssen, ist nicht ganz klar. Aber OK.
Titel: Aw: EMr woanders
Beitrag von: Greywolf08 am 14. Februar 2023, 21:47:43
Zitat von: PeterHeu1 am 14. Februar 2023, 21:33:41Die Frage, wenn mit der EM Rente zusätzlich Sozialleistungen ( Grundsicherung) gewährt werden müssen, ist nicht ganz klar. Aber OK.
Das ist ganz klar geregelt und kann bei jedem Sozialamt erfragt werden. Bei mir steht es in jedem Bewilligungsbescheid.
ZitatInformation zu Auslandsaufenthalten
Leistungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen. ...
Dadurch entfallen .. nicht nur der sog. Regelsatz und etwaige Zuschläge, sondern auch Leistungen für die Wohnung (Miete, Heizkosten) und ggf. Beiträge für die Kranken - und Pflegeversicherung.
Titel: Aw: EMr woanders
Beitrag von: PeterHeu1 am 14. Februar 2023, 21:53:37
Zitat von: Greywolf08 am 14. Februar 2023, 21:47:43
Zitat von: PeterHeu1 am 14. Februar 2023, 21:33:41Die Frage, wenn mit der EM Rente zusätzlich Sozialleistungen ( Grundsicherung) gewährt werden müssen, ist nicht ganz klar. Aber OK.
Das ist ganz klar geregelt und kann bei jedem Sozialamt erfragt werden. Bei mir steht es in jedem Bewilligungsbescheid.
ZitatInformation zu Auslandsaufenthalten
Leistungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen. ...
Dadurch entfallen .. nicht nur der sog. Regelsatz und etwaige Zuschläge, sondern auch Leistungen für die Wohnung (Miete, Heizkosten) und ggf. Beiträge für die Kranken - und Pflegeversicherung.


OOOOOOOh, OK
Danke, das ist nicht gut. Das wird wohl hier auch nicht anders sein.
Titel: Aw: EMr woanders
Beitrag von: PeterHeu1 am 15. Februar 2023, 14:18:55
Eine kurze Nachfrage:
Die EM Rente wegen Erkrankung würde man für eine kurze Zeit (8 bis 10 Monate oder 12 Monate) im EU Ausland bekommen.
Würde man zusätzlich, die Sozialhilfe, die die EM Rente ergänzen würde, auch für diesen Zeitraum im EU Ausland bekommen, wenn es medizinische Gründe gäbe?
Titel: Aw: EMr woanders
Beitrag von: Sheherazade am 15. Februar 2023, 14:27:23
Zitat von: PeterHeu1 am 15. Februar 2023, 14:18:55Würde man zusätzlich, die Sozialhilfe, die die EM Rente ergänzen würde, auch für diesen Zeitraum im EU Ausland bekommen, wenn es medizinische Gründe gäbe?

Nein, aber das steht weiter oben schon.
Titel: Aw: EMr woanders
Beitrag von: Greywolf08 am 15. Februar 2023, 14:29:59
Zitat von: PeterHeu1 am 15. Februar 2023, 14:18:55Würde man zusätzlich, die Sozialhilfe, die die EM Rente ergänzen würde, auch für diesen Zeitraum im EU Ausland bekommen, wenn es medizinische Gründe gäbe?
Nein. Nur wie oben erwähnt für maximal 4 Wochen. Bei ergänzenden Leistungen im SGB XII spielt es keine Rolle ob Arbeitsmarktrente oder medizin. EM Rente. Da zählt nur der Wohn/Aufenthaltsort. Und der muss in DE sein.
Titel: Aw: EMr woanders
Beitrag von: PeterHeu1 am 24. Februar 2023, 22:00:11
Hallo:
Eine kurze Nachfrage:
Bei ergänzenden Sozialleistungen, würde man den Wohnsitz in ein anderes Bundesland nach den medizinischen Begutachtungen und Genehmigung verlegen, würde  man dann die Sozialhilfe in dem neuen Bundesland weiter bekommen oder muss im neuen Bundesland von NEU diese ganzen Belastungen von Begutachtungen weitergehen?
Danke.
Titel: Aw: EMr woanders
Beitrag von: Sheherazade am 24. Februar 2023, 22:12:37
Wieso Begutachtungen für den Bezug von Sozialhilfe?  :weisnich: Dafür reicht in der Regel ein Antrag (anderes Bundesland bzw. neuer Wohnort = neuer Antrag) und der EMR-Bescheid.
Titel: Aw: EMr woanders
Beitrag von: PeterHeu1 am 24. Februar 2023, 22:16:58
Zitat von: Sheherazade am 24. Februar 2023, 22:12:37Wieso Begutachtungen für den Bezug von Sozialhilfe?  :weisnich: Dafür reicht in der Regel ein Antrag (anderes Bundesland bzw. neuer Wohnort = neuer Antrag) und der EMR-Bescheid.
Dankeschön fpr Antworten.
Ich habe die Antwort nicht ganz verstanden!
Also der Erwerbsminderungsbescheid (ist das die Abkürzung EMR?) reicht in ganz Deutschland, also auch wenn man umzieht?
Aber für die Sozialhilfe, die die EM Rente ergänzen muss, muss NEUER Antrag im neuen Wohnhort gestellt werden, richtig???
Entschuldigung, ich habe mein ganzes Leben gearbeitet und kenne mich mit Sozialleistungen nicht aus, das ist jetzt das Lernen und Versuch es zu verstehen.
Titel: Aw: EMr woanders
Beitrag von: Sheherazade am 24. Februar 2023, 22:24:41
Zitat von: PeterHeu1 am 24. Februar 2023, 22:16:58Also der Erwerbsminderungsbescheid (ist das die Abkürzung EMR?) reicht in ganz Deutschland, also auch wenn man umzieht?

Ja.

ZitatAber für die Sozialhilfe, die die EM Rente ergänzen muss, muss NEUER Antrag im neuen Wohnhort gestellt werden, richtig???

Ja, richtig.
Titel: Aw: EMr woanders
Beitrag von: PeterHeu1 am 24. Februar 2023, 22:28:39
Zitat von: Sheherazade am 24. Februar 2023, 22:24:41
Zitat von: PeterHeu1 am 24. Februar 2023, 22:16:58Also der Erwerbsminderungsbescheid (ist das die Abkürzung EMR?) reicht in ganz Deutschland, also auch wenn man umzieht?

Ja.

ZitatAber für die Sozialhilfe, die die EM Rente ergänzen muss, muss NEUER Antrag im neuen Wohnhort gestellt werden, richtig???

Ja, richtig.

Vielen Dank ! :smile:



Titel: Aw: EMr woanders
Beitrag von: Kopfbahnhof am 25. Februar 2023, 17:12:03
Man muss nur einen neuen Antrag bei der zuständigen Kommune stellen.
Mit dem Bescheid der EM Rente zusammen.
Zitat von: PeterHeu1 am 24. Februar 2023, 22:00:11oder muss im neuen Bundesland von NEU diese ganzen Belastungen von Begutachtungen weitergehen?
Nein, die bleiben ja wie sie sind.