EMr woanders

Begonnen von PeterHeu1, 14. Februar 2023, 17:40:21

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PeterHeu1

Hallo:
Würde die Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente wegen Erkrankung genehmigen, kann man diese Rente und zusätzlich dazu Ergänzend die Sozialhilfe in einem anderen Bundesland oder im EU Ausland (Luxemburg oder Belgien) auch bekommen?
Danke.

Kopfbahnhof

Zitat von: PeterHeu1 am 14. Februar 2023, 17:40:21zusätzlich dazu Ergänzend die Sozialhilfe in einem anderen Bundesland oder im EU Ausland
Bundesland ja, eben da wo du wohnst, Ausland nein.

Sheherazade

EMR und Sozialhilfe in einem anderen Bundesland ja.
EMR im EU-Ausland jein, siehe hier, Sozialhilfe nein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

PeterHeu1

Zitat von: Sheherazade am 14. Februar 2023, 17:47:34EMR und Sozialhilfe in einem anderen Bundesland ja.
EMR im EU-Ausland jein, siehe hier, Sozialhilfe nein.
Danke für beide Antworten.
Wieso bitte Jein?
Im Ausland Jein?
Woran liegt das? bitte schreib das in kurzen Sätzen? Beides bitte Jein, aos Ja und nein bitte kurz erklären.

Kopfbahnhof

Zitat von: PeterHeu1 am 14. Februar 2023, 18:09:38bitte kurz erklären.
Steht doch in dem Link zur EM Rente alles dazu drin.

Sozialhilfe wird generell nicht ins Ausland gezahlt, sondern nur mit Wohnsitz in D.

PeterHeu1

ja danke und Sherzade für Link, Ic hhabe den Link kurz gesehen:
Dauerhafter Aufenthalt im Ausland kann sich auf die Rente auswirken
Anders sieht es aus, wenn die volle Erwerbsminderungsrente einem Versicherten nicht nur aus medizinischen Gründen bewilligt wurde, sondern weil der Arbeitsmarkt für ihn aufgrund seiner Beeinträchtigung verschlossen ist. Verlegt der Versicherte seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, erhält er künftig nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Grund ist der (potenziell) anders strukturierte Arbeitsmarkt im Ausland.

Bei dieser Einschränkung gibt es aber Ausnahmen
Wer in ein EU-Mitgliedsland, einen der vier EFTA-Staaten oder in bestimmte Abkommensstaaten (Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Serbien, Israel, Marokko, Tunesien) zieht, muss keine Einschränkung der Erwerbsminderungsrente befürchten – auch nicht bei einem dauerhaften Aufenthalt im Ausland.
Erwerbsminderungsrente: Eingeschränkter Rentenanspruch im Ausland
Wer nur vorübergehend ins Ausland zieht, dem wird auch die Erwerbsminderungsrente unverändert weitergezahlt. Wer eine Erwerbsminderungsrente allein aus medizinischen Gründen bezieht, bekommt sie auch bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt.
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Ich würde NUR für kurze Zeit ins EU Ausland, wenn überhaupt, einer der beiden Länder oben gen.
Das wäre nur für eine begrenzte Zeit, etwas Kraft tanken, für einige Monate, 8 bis 12 Monate.
wie würde das bei einem kurzen Aufenthalt im EU Ausland aussehen?

PeterHeu1

Wenn Jemand zu dem Link und den Fragen im ersten Beitrag etwas einfallen sollte, vor allem wenn es ein kurzer Aufenthalt für einige Monate, 7,8 bis 12 Monate, im EU Ausalnd geht, dann bitte schön.
Sonst Ja.

Greywolf08

ZitatRentenzahlung ins Ausland: Sonderfall Erwerbsminderungsrente
Bei der Erwerbsminderungsrente mit Zahlung ins Ausland gilt fast das Gleiche, wie bei der Altersrente. Der Unterschied steckt im Detail. Nämlich ob ich eine EM-Rente aus medizinischen Gründen erhalte oder eine sogenannte Arbeitsmarktrente. ...
https://rentenbescheid24.de/rentenzahlung-ins-ausland/

PeterHeu1

Dankeschön.
Damit ist die Frage der EM Rente in Eu Ausland geregelt.
Die Frage, wenn mit der EM Rente zusätzlich Sozialleistungen ( Grundsicherung) gewährt werden müssen, ist nicht ganz klar. Aber OK.

Greywolf08

Zitat von: PeterHeu1 am 14. Februar 2023, 21:33:41Die Frage, wenn mit der EM Rente zusätzlich Sozialleistungen ( Grundsicherung) gewährt werden müssen, ist nicht ganz klar. Aber OK.
Das ist ganz klar geregelt und kann bei jedem Sozialamt erfragt werden. Bei mir steht es in jedem Bewilligungsbescheid.
ZitatInformation zu Auslandsaufenthalten
Leistungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen. ...
Dadurch entfallen .. nicht nur der sog. Regelsatz und etwaige Zuschläge, sondern auch Leistungen für die Wohnung (Miete, Heizkosten) und ggf. Beiträge für die Kranken - und Pflegeversicherung.

PeterHeu1

Zitat von: Greywolf08 am 14. Februar 2023, 21:47:43
Zitat von: PeterHeu1 am 14. Februar 2023, 21:33:41Die Frage, wenn mit der EM Rente zusätzlich Sozialleistungen ( Grundsicherung) gewährt werden müssen, ist nicht ganz klar. Aber OK.
Das ist ganz klar geregelt und kann bei jedem Sozialamt erfragt werden. Bei mir steht es in jedem Bewilligungsbescheid.
ZitatInformation zu Auslandsaufenthalten
Leistungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen. ...
Dadurch entfallen .. nicht nur der sog. Regelsatz und etwaige Zuschläge, sondern auch Leistungen für die Wohnung (Miete, Heizkosten) und ggf. Beiträge für die Kranken - und Pflegeversicherung.


OOOOOOOh, OK
Danke, das ist nicht gut. Das wird wohl hier auch nicht anders sein.

PeterHeu1

Eine kurze Nachfrage:
Die EM Rente wegen Erkrankung würde man für eine kurze Zeit (8 bis 10 Monate oder 12 Monate) im EU Ausland bekommen.
Würde man zusätzlich, die Sozialhilfe, die die EM Rente ergänzen würde, auch für diesen Zeitraum im EU Ausland bekommen, wenn es medizinische Gründe gäbe?

Sheherazade

Zitat von: PeterHeu1 am 15. Februar 2023, 14:18:55Würde man zusätzlich, die Sozialhilfe, die die EM Rente ergänzen würde, auch für diesen Zeitraum im EU Ausland bekommen, wenn es medizinische Gründe gäbe?

Nein, aber das steht weiter oben schon.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Greywolf08

Zitat von: PeterHeu1 am 15. Februar 2023, 14:18:55Würde man zusätzlich, die Sozialhilfe, die die EM Rente ergänzen würde, auch für diesen Zeitraum im EU Ausland bekommen, wenn es medizinische Gründe gäbe?
Nein. Nur wie oben erwähnt für maximal 4 Wochen. Bei ergänzenden Leistungen im SGB XII spielt es keine Rolle ob Arbeitsmarktrente oder medizin. EM Rente. Da zählt nur der Wohn/Aufenthaltsort. Und der muss in DE sein.

PeterHeu1

Hallo:
Eine kurze Nachfrage:
Bei ergänzenden Sozialleistungen, würde man den Wohnsitz in ein anderes Bundesland nach den medizinischen Begutachtungen und Genehmigung verlegen, würde  man dann die Sozialhilfe in dem neuen Bundesland weiter bekommen oder muss im neuen Bundesland von NEU diese ganzen Belastungen von Begutachtungen weitergehen?
Danke.