EMr woanders

Begonnen von PeterHeu1, 14. Februar 2023, 17:40:21

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Sheherazade

Wieso Begutachtungen für den Bezug von Sozialhilfe?  :weisnich: Dafür reicht in der Regel ein Antrag (anderes Bundesland bzw. neuer Wohnort = neuer Antrag) und der EMR-Bescheid.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

PeterHeu1

Zitat von: Sheherazade am 24. Februar 2023, 22:12:37Wieso Begutachtungen für den Bezug von Sozialhilfe?  :weisnich: Dafür reicht in der Regel ein Antrag (anderes Bundesland bzw. neuer Wohnort = neuer Antrag) und der EMR-Bescheid.
Dankeschön fpr Antworten.
Ich habe die Antwort nicht ganz verstanden!
Also der Erwerbsminderungsbescheid (ist das die Abkürzung EMR?) reicht in ganz Deutschland, also auch wenn man umzieht?
Aber für die Sozialhilfe, die die EM Rente ergänzen muss, muss NEUER Antrag im neuen Wohnhort gestellt werden, richtig???
Entschuldigung, ich habe mein ganzes Leben gearbeitet und kenne mich mit Sozialleistungen nicht aus, das ist jetzt das Lernen und Versuch es zu verstehen.

Sheherazade

Zitat von: PeterHeu1 am 24. Februar 2023, 22:16:58Also der Erwerbsminderungsbescheid (ist das die Abkürzung EMR?) reicht in ganz Deutschland, also auch wenn man umzieht?

Ja.

ZitatAber für die Sozialhilfe, die die EM Rente ergänzen muss, muss NEUER Antrag im neuen Wohnhort gestellt werden, richtig???

Ja, richtig.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

PeterHeu1

Zitat von: Sheherazade am 24. Februar 2023, 22:24:41
Zitat von: PeterHeu1 am 24. Februar 2023, 22:16:58Also der Erwerbsminderungsbescheid (ist das die Abkürzung EMR?) reicht in ganz Deutschland, also auch wenn man umzieht?

Ja.

ZitatAber für die Sozialhilfe, die die EM Rente ergänzen muss, muss NEUER Antrag im neuen Wohnhort gestellt werden, richtig???

Ja, richtig.

Vielen Dank ! :smile:




Kopfbahnhof

Man muss nur einen neuen Antrag bei der zuständigen Kommune stellen.
Mit dem Bescheid der EM Rente zusammen.
Zitat von: PeterHeu1 am 24. Februar 2023, 22:00:11oder muss im neuen Bundesland von NEU diese ganzen Belastungen von Begutachtungen weitergehen?
Nein, die bleiben ja wie sie sind.