Hallo zusammen,
ich arbeite TZ 20 Std. die Woche und meine Chefin muss jetzt auf 15 Std. reduzieren.
Hab ich am Samstag erfahren, und wird für den 01.03. schon greifen.
Was brauch ich da jetzt dann für´s JC, oder reicht eine WBA mit der Änderung bzw. ein Änderungsantrag sobals ich die neue Abrechnung hab?
Danke schon und Liebe Grüße
Mir stellt sich als erstes die Frage, ob die Reduzierung der Stunden rechtmäßig ist. Was sagt dein Arbeitsvertrag aus? Eine einseitige Reduzierung und dazu weniger Geld kann nicht einfach vom Arbeitgeber durchgesetzt werden.
Aus welchem Grund reduziert der AG deine Stunden?
Was deine Chefin jetzt "muss" ist erst mal zweitrangig.
Was sagt denn der AV zu deiner Arbeitszeit aus?
Eine Reduzierung der Stunden unter Anpassung des Gehalts ist nur mit deiner Zustimmung (schriftlich) zulässig!
Lockenstab
Zitat von: Lockenstab am 14. Februar 2023, 23:52:36Was brauch ich da jetzt dann für´s JC, oder reicht eine WBA mit der Änderung bzw. ein Änderungsantrag sobals ich die neue Abrechnung hab?
Du solltest das sofort dem JC über eine VÄM (http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk2/~edisp/l6019022dstbai381595.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI381598) und dem Schreiben deiner Chefin mitteilen damit das JC noch die neuen Werte berechnen kann sonst stehst du mit einer Bedarfsunterdeckung da.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2023, 16:53:17Du solltest das sofort dem JC über eine VÄM (http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk2/~edisp/l6019022dstbai381595.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI381598) und dem Schreiben deiner Chefin mitteilen damit das JC noch die neuen Werte berechnen kann sonst stehst du mit einer Bedarfsunterdeckung da.
MfG FN
Danke, deswegen ja die Frage.... die Unterdeckung wäre jetzt nich das Problem, zum einen kommt ja ne Nachzahlung dann, und das kann ich locker überbrücken. Schriftlich denk werd ich werd ich morgen bekommen, wenn nicht dann halt erst sobal ich die Abrechnung dazu hab und die dann einreichen kann.
Zu den beiden anderen...
war meine Frage ob das rechtmäßig ist ?!
Witzigerweise arbeite ich mit einigen gesundheitlichen Unterbrechungen seit 30 Jahren da, und habe noch NIE einen Arbeitsvertrag unterschrieben.... es soll noch AGs geben die einen nicht über den Tisch ziehen wollen.
Wollte nur wissen ob ich was ganz bestimmts benötige fürs JC, ums vielleicht Nahtlos hinzubekommen, aber es ist jetzt für auch kein Drama wenn ich 2 oder 4 Wochen warten muss.
Danke trotzdem
EDIT: hab jetzt echt überlegt ob ich dazu was sage... ich bin Friseurin und in den letzten Monaten hat sich gezeit das Kunden Ihre Termine strecken... sie kommen halt nicht mehr alle 4 Wochen sondern alle 6-7 Wochen... somit weniger zu tun. Ich habe darum gebeten das die Std. reduziert werden. Meine Chefin steht 12-14 Std tägl. im Salon damit sie UNS unser Geld zahlen kann.... sorry das kann es auch nicht sein, udn ich weis wenn es wieder anders läuft, wird es auch wieder anders werden. In jedem anderen Salon hätte man mich komplett gekündigt.... es hat schon seinen Grund warum wie seit 30 Jahren zusammenarbeiten, eben weil auch ICH sowas mittrage.
Zitat von: Lockenstab am 15. Februar 2023, 19:52:43Ich habe darum gebeten das die Std. reduziert werden.
.... es hat schon seinen Grund warum wie seit 30 Jahren zusammenarbeiten, eben weil auch ICH sowas mittrage.
Das mag löblich und nett von dir gedacht sein, dass solltest du so aber nicht dem Jobcenter erzählen denn dann hast du uU einige Probleme an der Backe :zwinker:
Freiwillig darfst du nichts reduzieren, da dies in Behördensprache "selbstverschuldete Mittellosigkeit" genannt wird und Sanktionen für dich bedeuten. Wenn es notwendig ist, dann muss dein AG deine Stunden reduzieren innerhalb der rechtlich zulässigen Grenzen. Du darfst nicht freiwillig so etwas tun oder dem zustimmen.
Eure Ratschläge in allen Ehren, darum ging´s aber nicht.
ich wollte eigentlich nur wissen ob´s evtl Fallstricke gibt/geben könnte auf die ich achten sollte.... anhand meiner Beitragszahl hier im Forum sollte man schließen können, dass ich nicht erst seit gestern mitm JC zu tun hab, und durchaus weiß was ich erzählen darf und was nicht.
Kann auch sein das ich es dumm formuliert habe. Es ist halt so, das wir weniger zu tun haben, weil die Leute alle sparen müssen, und viele eben beim Friseur anfangen. Es wurde leider in den letzten Monaten nicht besser, und es ist auch nicht schön von 5 Std. 3-4 nur rumzustehen. Ich hab dann den Vorschlag gemacht das meine Std. dann eben reduziert werden, weils mir am wenigsten weh tut bzw. es bei mir kaum einen unterschied macht. Denn würde sie das jetzt nicht machen müsste sie mich in ca 6 Monaten kündigen, wenn es so weiter geht. Dazu kommt halt auch das ich gesundheitlich einige Einschränkungen habe die es quasi unmöglcih machen in einem anderen Salon anzufangen.
Danke trotzdem für Eure Ratschläge
Zitat von: Lockenstab am 16. Februar 2023, 09:19:01ich wollte eigentlich nur wissen ob´s evtl Fallstricke gibt/geben könnte auf die ich achten sollte....
Ja, wie gesagt der Fallstrick ist dieser, dass du nichts tun darfst was deine Hilfsbedürftigkeit erhöht. Also keine freiwillige Reduzierung der Stunden. Oder anders gesagt: Du f´darfst die Stunden reduzieren, wenn dein Einkommen damit gleich bleibt. Wenn dein Arbeitsplatz gefährdet ist, dann könnte der AG Förderungen evtl. nutzen um diesen zu erhalten,. aber ohne explizite Zustimmung darfst du deine Stunden selbst zum Erhalt der Arbeit nicht selber reduzieren. Machst du dies nicht, dann wird das Jobcenter dir nur den bisherigen Betrag bewilligen und nicht mehr.
@Hary
Wenn der AG zu mir kommt (wohlgemerkt ich habe keinen Arbeitsvertrag), und mir sagt meine Std. werden die Wochen um 5 reduziert, oder ich muss dir kündigen.... soll ich das erst mal mit dem JC besprechen?! Ernsthaft?! ... Da ich ja keinen schriftlichen Arbeitsvertag, habe ist es nur logisch das solche Änderungen auch per Handschlag (wie früher üblich) gemacht werden....
Ich werd eine VÄM mit der neuen Abrechnung einreichen, und darin mitteilen das aufgrund der momentanen wirschaftslage meine wochenarbeitszeit um 5 Std. reduziert werden mussten. ... und abwarten was dann kommt.
Ich würde erstmal die Veränderung der Wochenarbeitszeit (ohne Begründung) mitteilen und dann ergibt sich der Rest durch den Lohnnachweis. Die Reduzierung der Wochenarbeitszeit "könnte" ein Grund sein, den man anzeigen muss. Um Zickereien aus dem Weg zu gehen, wäre das mein Weg. So ist man safe.
Auch wenn du solche Antworten nicht hören willst, mündliche Arbeitsverträge sind genauso gültig wie schriftliche. Die Ansprüche daraus ergeben sich anhand der Gesetze. Dieses ist eine einseitige Änderung des Arbeitsvertrages zu Lasten des Arbeitnehmers und sekundär zu Lasten des Steuerzahlers. Wenn du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hast, gilt das Nachweisgesetz. Dann ist deine Chefin verpflichtet dir die notwendigen Informationen auszuhändigen und dieses trotz eines mündlichen Arbeitsvertrages.
Zitat von: AlterGaul am 16. Februar 2023, 19:25:43mündliche Arbeitsverträge sind genauso gültig wie schriftliche.
Das Problem besteht ja meist erst dann, wenn beide Seiten unterschiedliche Erinnerungen an die mündlichen Vereinbarungen haben. Ein schriftlicher Vertrag gibt ja beiden Seiten Sicherheit. Dazu kommt noch das es gerade im Handwerk bei Kontrollen durchaus zu Unannehmlichkeiten kommen kann, wenn man keinen schriftlichen Vertrag hat. Dann steht nämlich erste einmal der Verdacht gegen beide im Raum.
Wobei es eigentlich unüblich ist, dass Jobcenter die Aufstocken sich mit der Aussage eines mündlichen Vertrages zufrieden geben. Das finde ich spannend. Gab es da nie weitere Nachfragen?
Zitat von: Hary am 16. Februar 2023, 23:17:53Wobei es eigentlich unüblich ist, dass Jobcenter die Aufstocken sich mit der Aussage eines mündlichen Vertrages zufrieden geben. Das finde ich spannend. Gab es da nie weitere Nachfragen?
Nein. wie gesagt... ich bin in dem Laden seit 30 Jahren, mit Unterbrechungen aus gesundheitliche Gründen (Autounfall ´99: beide beine und Wirbelsäule gebrochen, 2011-2015 Brusterkrankung (kein Krebs) endete in beidseitiger Mastektomie). Wiedereinstieg war ca. 2010, wenn ich zu Besuch da war, udn es grade hoch herging hab ich 1-2 Std. mitgewerkelt, daraus wurde dann ein Minijob mit 5 Std/Wo. Nach und nach haben wir dann die Std. immer wieder erhöht ... quasi ne Wiedereingliederung, ohne das ganze Behördendrumherum. Wenn ich das Gefühl hatte, ich pack jetzt weitere Std., haben wir das angetestet, und diese Std. auf ein Zeitkonto gepackt, denn wenn ich krank war dann nciht nur 1-2 Wochen sondern Monate. In den 5 Jahren wegen der Brustgeschichte war ich zwischen 1- 4,5 Monate krank, dazwischen hab ich zwischen 2-6 Monate gearbeitet. Mit der Mastektomie war dann auch klar das keine weiteren längeren Ausfälle mehr deswegen eintreten können. Das mit dem Zeitkonto war meine Idee weil nach 6 Wochen ja kein Krankengeld gezahlt wird, und zu dem Teitpunkt hatte ich besseres zu tun als dann noch zum JC zu rennen um dann wieder volles ALG II zu beantragen. Die 4,5 Monate waren ganz am Schluss, waren 2 oder 3 Wochen um das Zeitkonto wieder auf Null zu haben, und dann wurde das dem JC gemeldtet. Mit dieser Vorgehensweise haben wir und den Papierkrieg mit´m JC gespart. Bis ´19 bin ich dann immer wieder mal als Vertretung für meine Kollegen eingesprungen wenn die mal Krank waren oder im Urlaub, die Überstunden hab ich dann frei bekommen, und 2019 konnte ich sicher sagen das ich 20 Std./Wo. zuverlässig arbeiten kann. Urlaubsvertretung und einspringen wenn einer krank ist geht schon 1-2 Wochen, das wars aber dann auch. Bin Schmerzpatientin, Bedarfsmedikation Tramal und Ibu 800, so ein 100ml Fläschchen Tramal reicht ca. 4 Wochen, die 100er Schachtel Ibus unterschiedlich zwischen 1,5 und 3 Monate. Tramal wollte ich schon mal gegen Tillidin tauschen, leider reagier ich drauf, obs nun das Tillidin oder das Naloxon ist....keine Ahnung... müsste man dann stationär durchtesten, und darauf hab ich absolut keinen Bock...solange es sich von der Dosierung her so hält wie´s grade ist lasse ich es so, da mach ich mir erst gedanken wenn´s soweit ist. Vielleich versteht der ein oder andere jetzt besser warum es so ist wie es ist.
Werde auf jedenfall Berichten wie es ausgeht.
Schönes WE Euch :zwinker:
Das Problem ist einfach das ein Arbeitsvertag zu den Rechtsgeschäften zählt wo zwei Willenserklärungen nötig sind, um ein gültiges Rechtsgeschäft zu schließen. Dabei ist das egal ob der schriftlich oder mündlich geschlossen wurde.
Wenn dein Chef jetzt meint dich 5 Stunden weniger beschäftigen zu wollen oder müssen, dann darf er das schlicht und einfach ohne deine Zustimmung nicht. Ob er jetzt damit droht dich zu entlassen wenn du damit nicht einverstanden bist, ist eine völlig komplett andere Geschichte.
Ich bin nicht fit in der Materie aber was wäre wenn es sich um eine Änderungskündigung handelt? Wenn alternativ nur die komplette Kündigung des Arbeitsvertrags die Folge wäre?
Dann wäre zwar die Kündigungsfrist zu beachten aber das Jobcenter hätte hier wenig Handlungsspielraum.
Zitat von: BigMama am 18. Februar 2023, 20:19:06Ich bin nicht fit in der Materie aber was wäre wenn es sich um eine Änderungskündigung handelt? Wenn alternativ nur die komplette Kündigung des Arbeitsvertrags die Folge wäre?
Dann wäre zwar die Kündigungsfrist zu beachten aber das Jobcenter hätte hier wenig Handlungsspielraum.
ist ja vielleicht lieb gemeint von den andern, was ich nicht verstehe warum da so ein tam tam gemacht wird?
da ich ja nen mündlichen AV hab, ist es ja nur logisch das änderungen dann auch mündlich erfolgen... und es wäre mir neu das ich arbeitsvertragsrechtlich Dinge vorher mit´m JC abzusprechen habe. Danke BigMama, solche Antworten hatte ich erwartet, und nich twie mir das JC nen Strick draus drehen könnte. Weil wenn die mir doof kommen brauch ich nur zu meinem Arzt gehen, und dann dürfen die wie komplett zahlen. wie gesagt EMR von JC aus lief ja schon, nur kam da jetzt Corona dazwischen, und ich vermute mal das es für´s JC negativ ausging was im Gutachten steht, sonst hätten die das durchgezogen.
Ich kann im Rahmen meiner Möglichkeiten dieser Arbeit nachgehen, weil man auf meine Bedürfnisse und Gesundheit Rüchsicht nimmt. Ichhab hier jetzt nur nen kurzen auszug meiner körperlichen Bescherden gegeben... meine Psyche hab ich ja noch garnicht erwähnt. Keine Ahnugn ob ich nen naiven Eindruck mache bei dem was ich geschrieben hab, dass man mir erst mal sagt was sein könnte, als zuhelfen genau das zu vermeiden. Entschuldige bitte @BigMama das du das jetzt abbekommen hast.
Zitat von: Lockenstab am 16. Februar 2023, 09:19:01Eure Ratschläge in allen Ehren, darum ging´s aber nicht.
Zitat von: Lockenstab am 16. Februar 2023, 09:19:01ich wollte eigentlich nur wissen ob´s evtl Fallstricke gibt/geben könnte auf die ich achten sollte....
Zitat von: Lockenstab am 19. Februar 2023, 08:29:22solche Antworten hatte ich erwartet, und nich twie mir das JC nen Strick draus drehen könnte. Weil wenn die mir doof kommen
? :scratch:
Niemand zweifelt irgendwas an, was Deine Situation betrifft, zumindest habe ich nichts gelesen. Es gab einige Hinweise, was passierten könnte, und einige Fragen, wie das bisher geklappt hat ohne schriftlichen Vertrag, weil das viele anders kennen. Einschließlich mir.
Ohne Nachweis geht meist nix. :weisnich:
Zitat von: Lockenstab am 16. Februar 2023, 18:50:47soll ich das erst mal mit dem JC besprechen?! Ernsthaft?! ..
Ja würde ich unbedingt machen, denn du verdienst dann weniger.
Zitat von: Lockenstab am 16. Februar 2023, 18:50:47wohlgemerkt ich habe keinen Arbeitsvertrag)
Doch du hast einen AV. Ein mündlicher Vertrag ist nach BGB genauso ein verbindlicher wirksamer Vertrag wie ein schriftlicher. Nur inhaltlich wird die Beweiskraft schwerer.
Zitat von: Lockenstab am 19. Februar 2023, 08:29:22Da ich ja nen mündlichen AV hab, ist es ja nur logisch das änderungen dann auch mündlich erfolgen... und es wäre mir neu das ich arbeitsvertragsrechtlich Dinge vorher mit´m JC abzusprechen habe.
Nachdem die Änderung in gegenseitigem Einvernehmen erfolgen soll wäre ein Gespräch mit dem JC schon richtige Weg.
Der einfachste Weg wäre wohl wenn deine Chefin dir schriftlich gibt, dass sie deine Stundenzahl wegen Arbeitsmangel reduzieren muss und damit eine komplette Kündigung vermeiden will.
Das legst du dann dem JC vor und damit dürfte es dann keine Schwierigkeiten geben
Ist dein Arbeitgeber dem nachgekommen?
Die Fristen habe ich mal fett markiert.
Zitat§ 2 Nachweispflicht
(1) Der Arbeitgeber hat die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Fristen des Satzes 4 schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:
1.
der Name und die Anschrift der Vertragsparteien,
2.
der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,
3.
bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,
4.
der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, daß der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden oder seinen Arbeitsort frei wählen kann,
5.
eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,
6.
sofern vereinbart, die Dauer der Probezeit,
7.
die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind, und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung,
8.
die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen,
9.
bei Arbeit auf Abruf nach § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes:
a)
die Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat,
b)
die Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden,
c)
der Zeitrahmen, bestimmt durch Referenztage und Referenzstunden, der für die Erbringung der Arbeitsleistung festgelegt ist, und
d)
die Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit im Voraus mitzuteilen hat,
10.
sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen,
11.
die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs,
12.
ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung,
13.
wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt, der Name und die Anschrift dieses Versorgungsträgers; die Nachweispflicht entfällt, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information verpflichtet ist,
14.
das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage; § 7 des Kündigungsschutzgesetzes ist auch bei einem nicht ordnungsgemäßen Nachweis der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage anzuwenden,
15.
ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber festlegen.
Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Dem Arbeitnehmer ist die Niederschrift mit den Angaben nach Satz 2 Nummer 1, 7 und 8 spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung, die Niederschrift mit den Angaben nach Satz 2 Nummer 2 bis 6, 9 und 10 spätestens am siebten Kalendertag nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses und die Niederschrift mit den übrigen Angaben nach Satz 2 spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen.
Diese Pflicht hat der Arbeitgeber gem. Nachweisgesetz. Wäre ich der SB und du würdest so argumentieren würde ich dich auf § 2 Nachweisgesetz hinweisen.
Hat dein Arbeitgeber dir die Angaben gem. § 2 Nachweisgesetz nicht zu kommen lassen, so ist es ein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Pflicht. Deshalb zieht die Ausrede mündlicher Arbeitsvertrag nicht und ich drehe es mir so wie ich es brauche.
Bisher hast du alle unliebsamen Kommentare ignoriert.
Zitat von: AlterGaul am 19. Februar 2023, 13:59:47Deshalb zieht die Ausrede mündlicher Arbeitsvertrag nicht
Falsch. Auch mündliche AV-Verträge sind rechtswirksam und können einvernehmlich geändert werden.
das ist keine Seltenheit. Der/Die Angestellte hat aber einen Anspruch darauf, dass sie innerhalb 1 Monats die wichtigsten festgelegten Rahmenbedingungen schriftlich bekommt und auch unterschreibt.
Zitat von: AlterGaul am 19. Februar 2023, 13:59:47Bisher hast du alle unliebsamen Kommentare ignoriert.
weil ich es seit 30 Jahren anders praktiziere, und mir wurde daraus noch ein Strik gedreht, und wenn´s was schrieftlich braucht wirds nachgereicht.
Mir ist schon klar das ich änderungen mitteilen muss, dass ich aber bitte bitte beim JC machen soll ist schwachsinn!
Stell Dir vor, ich habe sogar gearbeite obwohl ich offizell krankgeschrieben war, und das über mehrere Jahre....ja das geht, sofern alle Parteien mitspielen, auch das JC hat das übe rJahre so akzeptiert.
Zitat von: Lockenstab am 19. Februar 2023, 18:13:51weil ich es seit 30 Jahren anders praktiziere, und mir wurde daraus noch ein Strik gedreht, und wenn´s was schrieftlich braucht wirds nachgereicht.
Ich habe lediglich auf die möglichen Konsequenzen hingewiesen und wie die rechtliche Lage ist. Was du draus machst musst du wissen, mir persönlich ist das relativ egal.
Zitat von: Lockenstab am 19. Februar 2023, 18:13:51Mir ist schon klar das ich änderungen mitteilen muss, dass ich aber bitte bitte beim JC machen soll ist schwachsinn!
Hat ja niemand gesagt das du bitte bitte machen sollst. Es wurde lediglich erläutert das du deine Bedürftigkeit vorsätzlich erhöhst und dass das Probleme bringen kann. Jetzt liegt der Ball beim JC was sie draus machen. Da hat hier niemand einen Einfluß drauf.
Zitat von: Lockenstab am 19. Februar 2023, 18:13:51Stell Dir vor, ich habe sogar gearbeite obwohl ich offizell krankgeschrieben war, und das über mehrere Jahre....ja das geht, sofern alle Parteien mitspielen, auch das JC hat das übe rJahre so akzeptiert.
Ist ja nicht verboten zu arbeiten, wenn man offiziell krank geschrieben ist. Also in wie fern sollte das JC da was anerkennen? Der Arzt stellt eine Empfehlung für den Arbeitgeber aus, wielange der Patient arbeitsunfähig ist und sollte der Patient bereits vor Ablauf des vom Arzt festgelegten Zeitraums genesen, so stellt das rechtlich kein Problem dar, vorher wieder arbeiten zu gehen.
Was wolltest du mit deiner Aussage Aussagen?
Zitat von: AlterGaul am 19. Februar 2023, 19:10:16... das du deine Bedürftigkeit vorsätzlich erhöhst ..
Von "vorsätzlich erhöhen" kann hier wohl keine Rede sein.
Die Bedürftigkeit wäre "vorsätzlich erhöht" worden, wenn sie der Stundenreduzierung nicht zugestimmt hätte. Dann wäre sie nämlich entlassen worden und 100% vom JC abhängig.
Zitat von: Greywolf08 am 19. Februar 2023, 19:51:21Von "vorsätzlich erhöhen" kann hier wohl keine Rede sein.
Die Bedürftigkeit wäre "vorsätzlich erhöht" worden, wenn sie der Stundenreduzierung nicht zugestimmt hätte. Dann wäre sie nämlich entlassen worden und 100% vom JC abhängig.
Das mag sein trotzdem gilt:
Pacta sunt servanda
Da das JC hier als Backup agiert, stellt dieses kein Problem dar. Wäre es das nicht ist der Aufschrei groß und es wäre ein ganz böser AG der einseitige Vertragsänderungen macht.
Zitat von: AlterGaul am 19. Februar 2023, 21:06:37wäre ein ganz böser AG der einseitige Vertragsänderungen macht.
Macht der AG doch nicht. TE hat ihn doch slbst um Stundenreduzierung gebeten um ihren Arbeitsplatz trotz Auftragsmangels behalten zu können
Hi,
wie versprochen haltte ich Euch auf dem laufenden.
Hab nun die VÄM ohne weitere Angaben mit der Abrechnung am 17.02. beim JC eingeworfen, wie zu erwarten kam das Geld am 28. wie gewohnt, gestern hatte ich dann die Nachzahlung aufn Konto udnheute den neuen BWB.
Keine weiteren Fragen Bescheid ist bis Mai gültig, da müsste aber eh nen neuen WBA stellen.
Danke für Eure Hilfe
Lockenstab
Zitat von: AlterGaul am 19. Februar 2023, 13:59:47§ 2 Nachweispflicht
(1) Der Arbeitgeber hat die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Fristen des Satzes 4 schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:
soweit ich noch in der Erinnerung hab ist wenn der Arbeitnehmer darauf besteht ohne schriftlichen Arbeitsvertrag würde ich aber nie machen auf Vertrauensbasis.
Arbeiten ohne Arbeitsvertrag ist nicht verboten. Die Vereinbarungen in einem mündlichen Arbeitsvertrag lassen sich vor Gericht durchsetzen. Für befristete Beschäftigungsverhältnisse ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorgeschrieben.