Chef reduziert Std.

Begonnen von Lockenstab, 14. Februar 2023, 23:52:36

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Lockenstab

Hallo zusammen,

ich arbeite TZ 20 Std. die Woche und meine Chefin muss jetzt auf 15 Std. reduzieren.
Hab ich am Samstag erfahren, und wird für den 01.03. schon greifen.

Was brauch ich da jetzt dann für´s JC, oder reicht eine WBA mit der Änderung bzw. ein Änderungsantrag sobals ich die neue Abrechnung hab?

Danke schon und Liebe Grüße
meist ist alles eine Frage der Argumentation!

AlterGaul

Mir stellt sich als erstes die Frage, ob die Reduzierung der Stunden rechtmäßig ist. Was sagt dein Arbeitsvertrag aus? Eine einseitige Reduzierung und dazu weniger Geld kann nicht einfach vom Arbeitgeber durchgesetzt werden.
Aus welchem Grund reduziert der AG deine Stunden?
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Oberfrank



Was deine Chefin jetzt "muss" ist erst mal zweitrangig.
Was sagt denn der AV zu deiner Arbeitszeit aus?
Eine Reduzierung der Stunden unter Anpassung des Gehalts ist nur mit deiner Zustimmung (schriftlich) zulässig!
Gruss aus Oberfranken
Frank

Fettnäpfchen

Lockenstab

Zitat von: Lockenstab am 14. Februar 2023, 23:52:36Was brauch ich da jetzt dann für´s JC, oder reicht eine WBA mit der Änderung bzw. ein Änderungsantrag sobals ich die neue Abrechnung hab?
Du solltest das sofort dem JC über eine VÄM und dem Schreiben deiner Chefin mitteilen damit das JC noch die neuen Werte berechnen kann sonst stehst du mit einer Bedarfsunterdeckung da.

MfG FN
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Lockenstab

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2023, 16:53:17Du solltest das sofort dem JC über eine VÄM und dem Schreiben deiner Chefin mitteilen damit das JC noch die neuen Werte berechnen kann sonst stehst du mit einer Bedarfsunterdeckung da.

MfG FN

Danke, deswegen ja die Frage.... die Unterdeckung wäre jetzt nich das Problem, zum einen kommt ja ne Nachzahlung dann, und das kann ich locker überbrücken. Schriftlich denk werd ich werd ich morgen bekommen, wenn nicht dann halt erst sobal ich die Abrechnung dazu hab und die dann einreichen kann.


Zu den beiden anderen...

war meine Frage ob das rechtmäßig ist ?!

Witzigerweise arbeite ich mit einigen gesundheitlichen Unterbrechungen seit 30 Jahren da, und habe noch NIE einen Arbeitsvertrag unterschrieben.... es soll noch AGs geben die einen nicht über den Tisch ziehen wollen.

Wollte nur wissen ob ich was ganz bestimmts benötige fürs JC, ums vielleicht Nahtlos hinzubekommen, aber es ist jetzt für auch kein Drama wenn ich 2 oder 4 Wochen warten muss.

Danke trotzdem

EDIT: hab jetzt echt überlegt ob ich dazu was sage... ich bin Friseurin und in den letzten Monaten hat sich gezeit das Kunden Ihre Termine strecken... sie kommen halt nicht mehr alle 4 Wochen sondern alle 6-7 Wochen... somit weniger zu tun. Ich habe darum gebeten das die Std. reduziert werden. Meine Chefin steht 12-14 Std tägl. im Salon damit sie UNS unser Geld zahlen kann.... sorry das kann es auch nicht sein, udn ich weis wenn es wieder anders läuft, wird es auch wieder anders werden. In jedem anderen Salon hätte man mich komplett gekündigt.... es hat schon seinen Grund warum wie seit 30 Jahren zusammenarbeiten, eben weil auch ICH sowas mittrage.
meist ist alles eine Frage der Argumentation!

Harald53

Zitat von: Lockenstab am 15. Februar 2023, 19:52:43Ich habe darum gebeten das die Std. reduziert werden.
.... es hat schon seinen Grund warum wie seit 30 Jahren zusammenarbeiten, eben weil auch ICH sowas mittrage.

Das mag löblich und nett von dir gedacht sein, dass solltest du so aber nicht dem Jobcenter erzählen denn dann hast du uU einige Probleme an der Backe  :zwinker:

Hary

Freiwillig darfst du nichts reduzieren, da dies in Behördensprache "selbstverschuldete Mittellosigkeit" genannt wird und Sanktionen für dich bedeuten. Wenn es notwendig ist, dann muss dein AG deine Stunden reduzieren innerhalb der rechtlich zulässigen Grenzen. Du darfst nicht freiwillig so etwas tun oder dem zustimmen.

Lockenstab

 Eure Ratschläge in allen Ehren, darum ging´s aber nicht.

ich wollte eigentlich nur wissen ob´s evtl Fallstricke gibt/geben könnte auf die ich achten sollte.... anhand meiner Beitragszahl hier im Forum sollte man schließen können, dass ich nicht erst seit gestern mitm JC zu tun hab, und durchaus weiß was ich erzählen darf und was nicht.

Kann auch sein das ich es dumm formuliert habe. Es ist halt so, das wir weniger zu tun haben, weil die Leute alle sparen müssen, und viele eben beim Friseur anfangen. Es wurde leider in den letzten Monaten nicht besser, und es ist auch nicht schön von 5 Std. 3-4 nur rumzustehen. Ich hab dann den Vorschlag gemacht das meine Std. dann eben reduziert werden, weils mir am wenigsten weh tut bzw. es bei mir kaum einen unterschied macht. Denn würde sie das jetzt nicht machen müsste sie mich in ca 6 Monaten kündigen, wenn es so weiter geht. Dazu kommt halt auch das ich gesundheitlich einige Einschränkungen habe die es quasi unmöglcih machen in einem anderen Salon anzufangen.

Danke trotzdem für Eure Ratschläge
meist ist alles eine Frage der Argumentation!

Hary

Zitat von: Lockenstab am 16. Februar 2023, 09:19:01ich wollte eigentlich nur wissen ob´s evtl Fallstricke gibt/geben könnte auf die ich achten sollte....
Ja, wie gesagt der Fallstrick ist dieser, dass du nichts tun darfst was deine Hilfsbedürftigkeit erhöht. Also keine freiwillige Reduzierung der Stunden. Oder anders gesagt: Du f´darfst die Stunden reduzieren, wenn dein Einkommen damit gleich bleibt. Wenn dein Arbeitsplatz gefährdet ist, dann könnte der AG  Förderungen evtl. nutzen um diesen zu erhalten,. aber ohne explizite Zustimmung darfst du deine Stunden selbst zum Erhalt der Arbeit nicht selber reduzieren. Machst du dies nicht, dann wird das Jobcenter dir nur den bisherigen Betrag bewilligen und nicht mehr.

Lockenstab

@Hary

Wenn der AG zu mir kommt (wohlgemerkt ich habe keinen Arbeitsvertrag), und mir sagt meine Std. werden die Wochen um 5 reduziert, oder ich muss dir kündigen.... soll ich das erst mal mit dem JC besprechen?! Ernsthaft?! ... Da ich ja keinen schriftlichen Arbeitsvertag, habe ist es nur logisch das solche Änderungen auch per Handschlag (wie früher üblich) gemacht werden.... 

Ich werd eine VÄM mit der neuen Abrechnung einreichen, und darin mitteilen das aufgrund der momentanen wirschaftslage meine wochenarbeitszeit um 5 Std. reduziert werden mussten. ... und abwarten was dann kommt.
meist ist alles eine Frage der Argumentation!

jens123

Ich würde erstmal die Veränderung der Wochenarbeitszeit (ohne Begründung) mitteilen und dann ergibt sich der Rest durch den Lohnnachweis. Die Reduzierung der Wochenarbeitszeit "könnte" ein Grund sein, den man anzeigen muss. Um Zickereien aus dem Weg zu gehen, wäre das mein Weg. So ist man safe.

AlterGaul

Auch wenn du solche Antworten nicht hören willst, mündliche Arbeitsverträge sind genauso gültig wie schriftliche. Die Ansprüche daraus ergeben sich anhand der Gesetze. Dieses ist eine einseitige Änderung des Arbeitsvertrages zu Lasten des Arbeitnehmers und sekundär zu Lasten des Steuerzahlers. Wenn du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hast, gilt das Nachweisgesetz. Dann ist deine Chefin verpflichtet dir die notwendigen Informationen auszuhändigen und dieses trotz eines mündlichen Arbeitsvertrages.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Hary

Zitat von: AlterGaul am 16. Februar 2023, 19:25:43mündliche Arbeitsverträge sind genauso gültig wie schriftliche.
Das Problem besteht ja meist erst dann, wenn beide Seiten unterschiedliche Erinnerungen an die mündlichen Vereinbarungen haben. Ein schriftlicher Vertrag gibt ja beiden Seiten Sicherheit. Dazu kommt noch das es gerade im Handwerk bei Kontrollen durchaus zu Unannehmlichkeiten kommen kann, wenn man keinen schriftlichen Vertrag hat. Dann steht nämlich erste einmal der Verdacht gegen beide im Raum.

Wobei es eigentlich unüblich ist, dass Jobcenter die Aufstocken sich mit der Aussage eines mündlichen Vertrages zufrieden geben. Das finde ich spannend. Gab es da nie weitere Nachfragen?

Lockenstab

Zitat von: Hary am 16. Februar 2023, 23:17:53Wobei es eigentlich unüblich ist, dass Jobcenter die Aufstocken sich mit der Aussage eines mündlichen Vertrages zufrieden geben. Das finde ich spannend. Gab es da nie weitere Nachfragen?

Nein. wie gesagt... ich bin in dem Laden seit 30 Jahren, mit Unterbrechungen aus gesundheitliche Gründen (Autounfall ´99: beide beine und Wirbelsäule gebrochen, 2011-2015 Brusterkrankung (kein Krebs) endete in beidseitiger Mastektomie). Wiedereinstieg war ca. 2010, wenn ich zu Besuch da war, udn es grade hoch herging hab ich 1-2 Std. mitgewerkelt, daraus wurde dann ein Minijob mit 5 Std/Wo. Nach und nach haben wir dann die Std. immer wieder erhöht ... quasi ne Wiedereingliederung, ohne das ganze Behördendrumherum. Wenn ich das Gefühl hatte, ich pack jetzt weitere Std., haben wir das angetestet, und diese Std. auf ein Zeitkonto gepackt, denn wenn ich krank war dann nciht nur 1-2 Wochen sondern Monate. In den 5 Jahren wegen der Brustgeschichte war ich zwischen 1- 4,5 Monate krank, dazwischen hab ich zwischen 2-6 Monate gearbeitet. Mit der Mastektomie war dann auch klar das keine weiteren längeren Ausfälle mehr deswegen eintreten können. Das mit dem Zeitkonto war meine Idee weil nach 6 Wochen ja kein Krankengeld gezahlt wird, und zu dem Teitpunkt hatte ich besseres zu tun als dann noch zum JC zu rennen um dann wieder volles ALG II zu beantragen. Die 4,5 Monate waren ganz am Schluss, waren 2 oder 3 Wochen um das Zeitkonto wieder auf Null zu haben, und dann wurde das dem JC gemeldtet. Mit dieser Vorgehensweise haben wir und den Papierkrieg mit´m JC gespart. Bis ´19 bin ich dann immer wieder mal als Vertretung für meine Kollegen eingesprungen wenn die mal Krank waren oder im Urlaub, die Überstunden hab ich dann frei bekommen, und 2019 konnte ich sicher sagen das ich 20 Std./Wo. zuverlässig arbeiten kann. Urlaubsvertretung und einspringen wenn einer krank ist geht schon 1-2 Wochen, das wars aber dann auch. Bin Schmerzpatientin, Bedarfsmedikation Tramal und Ibu 800, so ein 100ml Fläschchen Tramal reicht ca. 4 Wochen, die 100er Schachtel Ibus unterschiedlich zwischen 1,5 und 3 Monate. Tramal wollte ich schon mal gegen Tillidin tauschen, leider reagier ich drauf, obs nun das Tillidin oder das Naloxon ist....keine Ahnung... müsste man dann stationär durchtesten, und darauf hab ich absolut keinen Bock...solange es sich von der Dosierung her so hält wie´s grade ist lasse ich es so, da mach ich mir erst gedanken wenn´s soweit ist. Vielleich versteht der ein oder andere jetzt besser warum es so ist wie es ist.

Werde auf jedenfall Berichten wie es ausgeht.

Schönes WE Euch :zwinker:
meist ist alles eine Frage der Argumentation!

putinow

Das Problem ist einfach das ein Arbeitsvertag zu den Rechtsgeschäften zählt wo zwei Willenserklärungen nötig sind, um ein gültiges Rechtsgeschäft zu schließen. Dabei ist das egal ob der schriftlich oder mündlich geschlossen wurde.

Wenn dein Chef jetzt meint dich 5 Stunden weniger beschäftigen zu wollen oder müssen, dann darf er das schlicht und einfach ohne deine Zustimmung nicht. Ob er jetzt damit droht dich zu entlassen wenn du damit nicht einverstanden bist, ist eine völlig komplett andere Geschichte.