Chef reduziert Std.

Begonnen von Lockenstab, 14. Februar 2023, 23:52:36

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BigMama

Ich bin nicht fit in der Materie aber was wäre wenn es sich um eine Änderungskündigung handelt? Wenn alternativ nur die komplette Kündigung des Arbeitsvertrags die Folge wäre?
Dann wäre zwar die Kündigungsfrist zu beachten aber das Jobcenter hätte hier wenig Handlungsspielraum.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Lockenstab

Zitat von: BigMama am 18. Februar 2023, 20:19:06Ich bin nicht fit in der Materie aber was wäre wenn es sich um eine Änderungskündigung handelt? Wenn alternativ nur die komplette Kündigung des Arbeitsvertrags die Folge wäre?
Dann wäre zwar die Kündigungsfrist zu beachten aber das Jobcenter hätte hier wenig Handlungsspielraum.

ist ja vielleicht lieb gemeint von den andern, was ich nicht verstehe warum da so ein tam tam gemacht wird?
da ich ja nen mündlichen AV hab, ist es ja nur logisch das änderungen dann auch mündlich erfolgen... und es wäre mir neu das ich arbeitsvertragsrechtlich Dinge vorher mit´m JC abzusprechen habe. Danke BigMama, solche Antworten hatte ich erwartet, und nich twie mir das JC nen Strick draus drehen könnte. Weil wenn die mir doof kommen brauch ich nur zu meinem Arzt gehen, und dann dürfen die wie komplett zahlen. wie gesagt EMR von JC aus lief ja schon, nur kam da jetzt Corona dazwischen, und ich vermute mal das es für´s JC negativ ausging was im Gutachten steht, sonst hätten die das durchgezogen.
Ich kann im Rahmen meiner Möglichkeiten dieser Arbeit nachgehen, weil man auf meine Bedürfnisse und Gesundheit Rüchsicht nimmt. Ichhab hier jetzt nur nen kurzen auszug meiner körperlichen Bescherden gegeben... meine Psyche hab ich ja noch garnicht erwähnt. Keine Ahnugn ob ich nen naiven Eindruck mache bei dem was ich geschrieben hab, dass man mir erst mal sagt was sein könnte, als zuhelfen genau das zu vermeiden. Entschuldige bitte @BigMama das du das jetzt abbekommen hast.
meist ist alles eine Frage der Argumentation!

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Lockenstab am 16. Februar 2023, 09:19:01Eure Ratschläge in allen Ehren, darum ging´s aber nicht.

Zitat von: Lockenstab am 16. Februar 2023, 09:19:01ich wollte eigentlich nur wissen ob´s evtl Fallstricke gibt/geben könnte auf die ich achten sollte....


Zitat von: Lockenstab am 19. Februar 2023, 08:29:22solche Antworten hatte ich erwartet, und nich twie mir das JC nen Strick draus drehen könnte. Weil wenn die mir doof kommen

? :scratch:

Niemand zweifelt irgendwas an, was Deine Situation betrifft, zumindest habe ich nichts gelesen. Es gab einige Hinweise, was passierten könnte, und einige Fragen, wie das bisher geklappt hat ohne schriftlichen Vertrag, weil das viele anders kennen. Einschließlich mir.
Ohne Nachweis geht meist nix.  :weisnich:

Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Ratlos

Zitat von: Lockenstab am 16. Februar 2023, 18:50:47soll ich das erst mal mit dem JC besprechen?! Ernsthaft?! ..
Ja würde ich unbedingt machen, denn du verdienst dann weniger.

Zitat von: Lockenstab am 16. Februar 2023, 18:50:47wohlgemerkt ich habe keinen Arbeitsvertrag)
Doch du hast einen AV. Ein mündlicher Vertrag ist nach BGB genauso ein verbindlicher wirksamer Vertrag wie ein schriftlicher. Nur inhaltlich wird die Beweiskraft schwerer.

Zitat von: Lockenstab am 19. Februar 2023, 08:29:22Da ich ja nen mündlichen AV hab, ist es ja nur logisch das änderungen dann auch mündlich erfolgen... und es wäre mir neu das ich arbeitsvertragsrechtlich Dinge vorher mit´m JC abzusprechen habe.
Nachdem die Änderung in gegenseitigem Einvernehmen erfolgen soll wäre ein Gespräch mit dem JC schon richtige Weg.

Der einfachste Weg wäre wohl wenn deine Chefin dir schriftlich gibt, dass sie deine Stundenzahl wegen Arbeitsmangel reduzieren muss und damit eine komplette Kündigung vermeiden will.
Das legst du dann dem JC vor und damit dürfte es dann keine Schwierigkeiten geben

AlterGaul

Ist dein Arbeitgeber dem nachgekommen?

Die Fristen habe ich mal fett markiert.

Zitat§ 2 Nachweispflicht
(1) Der Arbeitgeber hat die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Fristen des Satzes 4 schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:
1.
der Name und die Anschrift der Vertragsparteien,
2.
der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,
3.
bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,
4.
der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, daß der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden oder seinen Arbeitsort frei wählen kann,
5.
eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,
6.
sofern vereinbart, die Dauer der Probezeit,
7.
die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind, und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung,
8.
die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen,
9.
bei Arbeit auf Abruf nach § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes:
a)
die Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat,
b)
die Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden,
c)
der Zeitrahmen, bestimmt durch Referenztage und Referenzstunden, der für die Erbringung der Arbeitsleistung festgelegt ist, und
d)
die Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit im Voraus mitzuteilen hat,
10.
sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen,
11.
die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs,
12.
ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung,
13.
wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt, der Name und die Anschrift dieses Versorgungsträgers; die Nachweispflicht entfällt, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information verpflichtet ist,
14.
das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage; § 7 des Kündigungsschutzgesetzes ist auch bei einem nicht ordnungsgemäßen Nachweis der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage anzuwenden,
15.
ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber festlegen.
Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Dem Arbeitnehmer ist die Niederschrift mit den Angaben nach Satz 2 Nummer 1, 7 und 8 spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung, die Niederschrift mit den Angaben nach Satz 2 Nummer 2 bis 6, 9 und 10 spätestens am siebten Kalendertag nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses und die Niederschrift mit den übrigen Angaben nach Satz 2 spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen.

Diese Pflicht hat der Arbeitgeber gem. Nachweisgesetz. Wäre ich der SB und du würdest so argumentieren würde ich dich auf § 2 Nachweisgesetz hinweisen.
Hat dein Arbeitgeber dir die Angaben gem. § 2 Nachweisgesetz nicht zu kommen lassen, so ist es ein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Pflicht. Deshalb zieht die Ausrede mündlicher Arbeitsvertrag nicht und ich drehe es mir so wie ich es brauche.
Bisher hast du alle unliebsamen Kommentare ignoriert.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Ratlos

Zitat von: AlterGaul am 19. Februar 2023, 13:59:47Deshalb zieht die Ausrede mündlicher Arbeitsvertrag nicht
Falsch. Auch mündliche AV-Verträge sind rechtswirksam und können einvernehmlich geändert werden.
das ist keine Seltenheit. Der/Die Angestellte hat aber einen Anspruch darauf, dass sie innerhalb 1 Monats die wichtigsten festgelegten Rahmenbedingungen schriftlich bekommt und auch unterschreibt.

Lockenstab

Zitat von: AlterGaul am 19. Februar 2023, 13:59:47Bisher hast du alle unliebsamen Kommentare ignoriert.


weil ich es seit 30 Jahren anders praktiziere, und mir wurde daraus noch ein Strik gedreht, und wenn´s was schrieftlich braucht wirds nachgereicht.

Mir ist schon klar das ich änderungen mitteilen muss, dass ich aber bitte bitte beim JC machen soll ist schwachsinn!

Stell Dir vor, ich habe sogar gearbeite obwohl ich offizell krankgeschrieben war, und das über mehrere Jahre....ja das geht, sofern alle Parteien mitspielen, auch das JC hat das übe rJahre so akzeptiert.
meist ist alles eine Frage der Argumentation!

AlterGaul

Zitat von: Lockenstab am 19. Februar 2023, 18:13:51weil ich es seit 30 Jahren anders praktiziere, und mir wurde daraus noch ein Strik gedreht, und wenn´s was schrieftlich braucht wirds nachgereicht.
Ich habe lediglich auf die möglichen Konsequenzen hingewiesen und wie die rechtliche Lage ist. Was du draus machst musst du wissen, mir persönlich ist das relativ egal.

Zitat von: Lockenstab am 19. Februar 2023, 18:13:51Mir ist schon klar das ich änderungen mitteilen muss, dass ich aber bitte bitte beim JC machen soll ist schwachsinn!
Hat ja niemand gesagt das du bitte bitte machen sollst. Es wurde lediglich erläutert das du deine Bedürftigkeit vorsätzlich erhöhst und dass das Probleme bringen kann. Jetzt liegt der Ball beim JC was sie draus machen. Da hat hier niemand einen Einfluß drauf.

Zitat von: Lockenstab am 19. Februar 2023, 18:13:51Stell Dir vor, ich habe sogar gearbeite obwohl ich offizell krankgeschrieben war, und das über mehrere Jahre....ja das geht, sofern alle Parteien mitspielen, auch das JC hat das übe rJahre so akzeptiert.
Ist ja nicht verboten zu arbeiten, wenn man offiziell krank geschrieben ist. Also in wie fern sollte das JC da was anerkennen? Der Arzt stellt eine Empfehlung für den Arbeitgeber aus, wielange der Patient arbeitsunfähig ist und sollte der Patient bereits vor Ablauf des vom Arzt festgelegten Zeitraums genesen, so stellt das rechtlich kein Problem dar, vorher wieder arbeiten zu gehen.
Was wolltest du mit deiner Aussage Aussagen?
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Greywolf08

Zitat von: AlterGaul am 19. Februar 2023, 19:10:16... das du deine Bedürftigkeit vorsätzlich erhöhst .. 
Von "vorsätzlich erhöhen" kann hier wohl keine Rede sein.
Die Bedürftigkeit wäre "vorsätzlich erhöht" worden, wenn sie der Stundenreduzierung nicht zugestimmt hätte. Dann wäre sie nämlich entlassen worden und 100% vom JC abhängig.

AlterGaul

Zitat von: Greywolf08 am 19. Februar 2023, 19:51:21Von "vorsätzlich erhöhen" kann hier wohl keine Rede sein.
Die Bedürftigkeit wäre "vorsätzlich erhöht" worden, wenn sie der Stundenreduzierung nicht zugestimmt hätte. Dann wäre sie nämlich entlassen worden und 100% vom JC abhängig.

Das mag sein trotzdem gilt:
Pacta sunt servanda

Da das JC hier als Backup agiert, stellt dieses kein Problem dar. Wäre es das nicht  ist der Aufschrei groß und es wäre ein ganz böser AG der einseitige Vertragsänderungen macht.
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Thomas Jefferson

Ratlos

Zitat von: AlterGaul am 19. Februar 2023, 21:06:37wäre ein ganz böser AG der einseitige Vertragsänderungen macht.
Macht der AG doch nicht. TE hat ihn doch slbst um Stundenreduzierung gebeten um ihren Arbeitsplatz trotz Auftragsmangels behalten zu können

Lockenstab

Hi,

wie versprochen haltte ich Euch auf dem laufenden.

Hab nun die VÄM ohne weitere Angaben mit der Abrechnung am 17.02. beim JC eingeworfen, wie zu erwarten kam das Geld am 28. wie gewohnt, gestern hatte ich dann die Nachzahlung aufn Konto udnheute den neuen BWB.

Keine weiteren Fragen Bescheid ist bis Mai gültig, da müsste aber eh nen neuen WBA stellen.

Danke für Eure Hilfe

Lockenstab
meist ist alles eine Frage der Argumentation!

horst

Zitat von: AlterGaul am 19. Februar 2023, 13:59:47§ 2 Nachweispflicht
(1) Der Arbeitgeber hat die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Fristen des Satzes 4 schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:
soweit ich noch in der Erinnerung hab ist wenn der Arbeitnehmer darauf besteht ohne schriftlichen Arbeitsvertrag würde ich aber nie machen auf Vertrauensbasis.
Arbeiten ohne Arbeitsvertrag ist nicht verboten. Die Vereinbarungen in einem mündlichen Arbeitsvertrag lassen sich vor Gericht durchsetzen. Für befristete Beschäftigungsverhältnisse ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorgeschrieben.