Das Jobcenter hat mir das Bürgergeld vorübergehend eingehend eingestellt.
Bei einem Telefonat wurde mir mitgeteilt dass dies aufgrund drei verpasster Meldetermine zustande kam.
Am 20.02 wurde ich angeblich darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Ich habe weder dieses Schreiben, noch vorherige Einladungen für einen Meldetermin erhalten.
Auch wurde ich diesbezüglich zuvor nicht Sanktioniert.
Aufgrund der Tatsache dass ich keine Leistungen erhalten habe, kommen nun aufgrund fehlgeschlagener Lastschriften zusätzliche Kosten auf mich zu.
Ist dies rechtlich gesehen so überhaupt möglich?
Wie kann nun vorgehen?
Da du anscheinend mehrere Einladungen (sowieso Anhörungen zum Eintritte einer Sanktion) nicht erhalten hast, liegt die Ortsabwesenheit (und somit ein eventueller Betrug) ja tatsächlich nahe.
Das müssen ja einige Briefe über verteilt über ein paar Monate gewesen sein. Ebenso noch eine "Aufforderung zur Mitwirkung".
Zitat von: vike28 am 01. März 2023, 10:17:46Ist dies rechtlich gesehen so überhaupt möglich?
Wenn jemand nie zu Terminen kommt, bzw. eventuell überhaupt nicht (mehr) bedürftig ist und überhaupt nicht erreichbar ist, wäre es wohl eher merkwürdig, die Leistungen fortzuführen, also ja, das ist definitiv möglich.
Zitat von: vike28 am 01. März 2023, 10:17:46Wie kann nun vorgehen?
Dem Jobcenter beweisen, dass man die letzten Monate nicht ortsabwesend war und erklären, warum man die Briefe nicht gelesen hat.
Zitat von: vike28 am 01. März 2023, 10:17:46Wie kann nun vorgehen?
Umgehend einen Termin mit dem Sachbearbeiter vereinbaren und dem erklären, warum du keine Briefe erhalten hast bzw. nachweisen, dass du bei deiner Postanschrift durchgehend erreichbar gewesen bist, wenn dem so war.
Vielleicht hast du ja einen Account bei JobcenterDigital?
Auch dort kann man nachschauen was vom Jobcenter so alles unterwegs ist. Wenn man diese Einstellung aktiviert hat natürlich nur.
Dasselbe gilt für die SMS Benachrichtigung für anstehende Termine.
Vielleicht für die Zukunft eine Option?
Zitat von: superMeier am 01. März 2023, 11:39:33und erklären, warum man die Briefe nicht gelesen hat.
Blödsinn !!! Das JC MUSS beweisen, dass der TE die Briefe bekommen hat ! Und dann kann das JC nicht ,wenn diese mit der "normalen" Post gekommen sind !
Habe das auch schon durch. Sollte angeblich eine Einladung + Folgeeinladung bekommen haben. Habe ich aber nicht. JC wollte mir dann eine Sanktion reindrücken !
Fix ein "nettes" schreiben an das JC (mit Androhung Rechtlicher Schritte) und ZACK Sanktion zurück genommen .... Allerdings sind die nächsten drei "Einladungen" dann per Postzustellungsurkunde zugestellt worden.
Da kann man sich dann nicht mehr drauf berufen, diese NICHT bekommen zu haben !
Nein, das ist ganz und gar kein "Blödsinn". Sicher kann man mal behaupten, einen! Brief nicht erhalten zu haben, aber das vermutlich von knapp 10 Briefen keiner ankommt ist nicht realistisch, das wird kein Gericht glauben.
Also da liegt es an dem Fragesteller zu erklären, warum er über Monate die Briefe des Jobcenter in seinem Briefkasten nicht gesehen hat.
Zitat von: Bundspecht am 01. März 2023, 13:29:01Fix ein "nettes" schreiben an das JC (mit Androhung Rechtlicher Schritte) und ZACK Sanktion zurück genommen .... Allerdings sind die nächsten drei "Einladungen" dann per Postzustellungsurkunde zugestellt worden.
Es handelt sich aber nicht um eine Sanktion, die Leistungen wurden eingestellt.
Zitat von: vike28 am 01. März 2023, 10:17:46Bei einem Telefonat wurde mir mitgeteilt dass dies aufgrund drei verpasster Meldetermine zustande kam.
Wurde dir bei dem Telefonat noch mehr mitgeteilt? In der Regel wird die Leistung wieder aufgenommen wenn sich der Leistungsbezieher gemeldet hat. Dann sollte es einige Tage dauern bis du deine Zahlung bekommst.
Zitat von: vike28 am 01. März 2023, 10:17:46Aufgrund der Tatsache dass ich keine Leistungen erhalten habe, kommen nun aufgrund fehlgeschlagener Lastschriften zusätzliche Kosten auf mich zu
Theoretisch schon, wenn dir deine Leistung nicht fristgerecht zur Verfügung steht, dann wäre das Jobcenter für entstehende Kosten wohl Schadensersatzpflichtig. In deinem Fall stellt sich aber die Frage ob dieser Anspruch besteht, da die Leistung ja nicht zu spät gekommen ist, sondern aus berechtigten Gründen (keiner Meldung) eingestellt wurde. Davon abgesehen ist ein Prozess für so etwas wohl schwer zu führen.
Zitat von: vike28 am 01. März 2023, 10:17:46Wie kann nun vorgehen?
Im Grund kannst du die Situation nur aus deiner Sicht schildern, also angeben dass die Briefe dich nicht erreicht haben. Dann werden diese zukünftig wohl förmlich zugestellt. Dann wäre es natürlich noch einmal ärgerlicher wenn der Zusteller diese Zustellung tatsächlich in den falschen Schlitz wirft. In dem aktuellen Fall wirst du wohl erst einmal keine Nachteile bekommen, da hier deine Aussage keine Briefe erhalten zu haben gegen die Aussage des Jobcenter Briefe versendet zu haben steht. Wer behauptet etwas getan zu haben muss dies im Zweifel beweisen.
Unabhängig davon solltest du mal schauen woran es liegen könnte. Ist die Beschriftung am Briefkasten in Ordnung? Gibt es im selben Haus Bewohner mit ähnlichen Namen? Beispiel Christian Hofmann und Christoph Hoffmann.
Zitat von: superMeier am 01. März 2023, 13:55:18aber das vermutlich von knapp 10 Briefen keiner ankommt ist nicht realistisch, das wird kein Gericht glauben.
Auch das wäre nicht unmöglich. Simples Beispiel irgendjemand will dir schaden, dann beauftragt er Online einen Nachsendungsauftrag auf deinen Namen, zahlt den Betrag und schon geht alles an Post und Pakete an eine neue Adresse und du bekommst es erst einmal nicht mit. Leider wird der Auftrag von so etwas nicht geprüft.
Aber auch ich hatte dieses Vergnügen schon einmal. Mein Nachname ist Hofmann und eine andere Mietpartei mit dem Nachnamen Hoffmann ist ausgezogen und hat einen Nachsendeantrag gestellt. Das eine f im Namen hat die Post nicht interessiert. Briefe von ihm sind zu mir gekommen und meine zu ihm oder ganz willkürlich beides in einer Zustellung. Zum Glück wohnten wir nur einige Straßen auseinander. Die Post selbst hat zwar Verständnis für das Problem gezeigt, aber keine Lösung hinbekommen.
Zitat von: superMeier am 01. März 2023, 13:55:18Nein, das ist ganz und gar kein "Blödsinn". Sicher kann man mal behaupten, einen! Brief nicht erhalten zu haben, aber das vermutlich von knapp 10 Briefen keiner ankommt ist nicht realistisch, das wird kein Gericht glauben.
Keine Ahnung, wie Du auf 10 Briefe kommt, aber auch DAS muss Dir das JC erstmal beweisen !!! Und das KANN es schlicht nicht.
Es kann tausend Möglichkeiten geben warum keine Post ankommt ! Stell Dir vor Du hast so eine Postbotin wie die, der alles zu viel wurde und die über 10.000 Briefe zuhause "gehortet" hat !
Bei uns z.B. die sind Postboten so faul, dass die Briefe in der Regel noch ein Stück aus dem Briefkasten raus kucken..... Da kann jeder der da vorbei kommt (was leider schon mehrfach passiert ist) so einen Brief einfach rausziehen ...
Zitat von: superMeier am 01. März 2023, 13:55:18Also da liegt es an dem Fragesteller zu erklären, warum er über Monate die Briefe des Jobcenter in seinem Briefkasten nicht gesehen hat.
Das JC ist in der Beweispflicht !!!
Zitat von: superMeier am 01. März 2023, 13:55:18Es handelt sich aber nicht um eine Sanktion, die Leistungen wurden eingestellt.
*PATCH* Und das Einstellen der Leistung nennen wir wie ?
Zitat von: Bundspecht am 01. März 2023, 14:17:24Und das Einstellen der Leistung nennen wir wie ?
Leistungseinstellung.
Zitat von: Sheherazade am 01. März 2023, 14:41:28Leistungseinstellung.
Und das ist dann keine Sanktion .... ja ne is klar
Zitat von: Bundspecht am 01. März 2023, 16:41:31das ist dann keine Sanktion
Ist es tatsächlich nicht, fühlt sich aber so an.
Leistungseinstellung ist wirklich was anderes, als eine Sanktion.
Zitat von: Kopfbahnhof am 01. März 2023, 16:48:15Leistungseinstellung ist wirklich was anderes, als eine Sanktion.
Ok .... Bei mir damals war in dem Schreiben aber von einer Sanktion in Form der Leistungseinstellung die Rede .Daher kenne ich das nur so ......
Zitat von: Bundspecht am 01. März 2023, 16:51:52Bei mir damals
Evtl. weil es da noch möglich war, eine Sanktion mit 100% zu bekommen.
Ist ja jetzt, zum Glück, nicht mehr so.
Zitat von: Bundspecht am 01. März 2023, 14:17:24Keine Ahnung, wie Du auf 10 Briefe kommt, aber auch DAS muss Dir das JC erstmal beweisen !!! Und das KANN es schlicht nicht.
sicher auch viel Stellenangebote dabei und bei einer Leistungseinstellung werden die auch einen Nachweis eines Anschreibens haben. Der Poststreik könnte vielleicht auch die Briefe unauffindbar machen, wer weiß.
Ps. und das ist ja auch neu wenn nicht als Nachweis sagt Herr Vogel
Sendungsverfolgung jetzt auch für Briefe?
,,Mit diesen neuen Briefmarken mit Matrixcode weiß ich, wo mein Brief ist. Und es kostet genauso viel wie sonst. Läuft."
https://www.deutschepost.de/de/b/briefmarke-mit-matrixcode.html
Zitat von: superMeier am 01. März 2023, 13:55:18Nein, das ist ganz und gar kein "Blödsinn". Sicher kann man mal behaupten, einen! Brief nicht erhalten zu haben, aber das vermutlich von knapp 10 Briefen keiner ankommt ist nicht realistisch, das wird kein Gericht glauben.
Also da liegt es an dem Fragesteller zu erklären, warum er über Monate die Briefe des Jobcenter in seinem Briefkasten nicht gesehen hat.
Blödsinn. Das Gericht wird nicht "glauben", sondern nach Recht und Gesetz entscheiden.
Im Zweifel hat die Behörde den Zugang nachzuweisen. Wenn sie den Zugang für jeden Brief nicht nachweisen kann, dann hat sie eben Pech gehabt.
Zitat von: steinbohrer am 01. März 2023, 23:33:23Im Zweifel hat die Behörde den Zugang nachzuweisen. Wenn sie den Zugang für jeden Brief nicht nachweisen kann, dann hat sie eben Pech gehabt.
Mein Reden .... :ok: :ok: :ok:
Zitat von: steinbohrer am 01. März 2023, 23:33:23Blödsinn. Das Gericht wird nicht "glauben", sondern nach Recht und Gesetz entscheiden.
Im Zweifel hat die Behörde den Zugang nachzuweisen. Wenn sie den Zugang für jeden Brief nicht nachweisen kann, dann hat sie eben Pech gehabt.
Für diesen Beitrag mit diesem Pseudo-Wissen hast du dich extra hier angemeldet? Wie geschrieben, wie reden hier nicht von einem einzelnen Brief. Das Gericht ist durchaus frei in seiner Würdigung von Beweisen und Indizien.
Zitat von: steinbohrer am 01. März 2023, 23:33:23sondern nach Recht und Gesetz entscheiden.
Wow..das ist ja mal ein Statement, aber zumindest dieser Teil ist richtig.
Übrigens: Bei der Einstellung von Leistungen werden diese Briefe auch immer so verschickt, dass der Eingang nachweisbar ist. So viel zu deiner Expertise.
Zitat von: superMeier am 02. März 2023, 08:59:27Übrigens: Bei der Einstellung von Leistungen werden diese Briefe auch immer so verschickt, dass der Eingang nachweisbar ist. So viel zu deiner Expertise.
Nein, werden sie nicht immer.
ZitatBei der Einstellung von Leistungen werden diese Briefe auch immer so verschickt, dass der Eingang nachweisbar ist. So viel zu deiner Expertise.
Wozu sollte man ein Schreiben zur vorläufigen Zahlungseinstellung - schätze darum geht es - per PZU schicken? Merkt LE doch spätestens, wenn keine Kohle auf dem Konto ist. Dürfte in der Praxis extrem selten gemacht werden, soviel zu deiner Expertise.