Hallo,
ich habe gar keine Lust schon wieder mein Arbeitgeber. :flag:
Es sind 2 Kollegen krank und ich soll am Wochenende einspringen.
Ich habe private Verpflichtungen. Am Samstag helfe ich für das Schulfest meiner Nichte Kuchen zu verkaufen. Die Veranstaltung ist ganztägig. Natürlich muss ich nicht die gesamte Zeit Kuchen verkaufen, aber ich möchte trotzdem daran teilnehmen.
Der Sonntagmorgen ist für eine Gruppenwanderung verplant und am Abend/Nachmittag habe ich eine Verabredung im Restaurant.
Ich habe zwar im Vertrag stehen, dass ich "verpflichtet bin bei Bedarf und ANordnung Überstunden zu leisten", aber was bedeutet das und woher weiß ich, ob das in dem Fall rechtens ist?
Es steht auch im Vertrag, dass ich "montags bis freitags" und "20 Stunden pro Woche" arbeite. Als die 20 STunden in 25 erhöht wurden, wurde es sogar zu festen Uhrzeiten präzisiert. Aber auch mit dem Zusatz, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeit jederzeit nach betrieblichen Gegebenheiten anpassen darf. Trotzdem auch dort nur montags bis freitags.
Der aktuelle Dienstplan sieht schon überschlagen 14 Überstunden diesen Monat vor, wenn man es mit der 25 Stunden-Woche vergleicht.
Ich habe gesagt wie schlecht meine Situation ist. Mein Arbeitgeber wollte die genauen Uhrzeiten der Veranstaltungen um in Freiräumen zumindest Arbeit einzuplanen.
Als ich nicht zustimmen wollte, meinte man, dass man das Freitag nochmal besprechen kann.
Ich weiß nicht, was es zu besprechen gibt. Ich kann nicht und finde mein Arbeitgeber ist übergriffig.
Kann der Arbeitgeber mich tatsächlich zwingen? Wie kann ich das verweigern und was kann mir passieren?
Gerade angesichts des Problems mit dem Urlaub geht es mir auf die Nerven. Wenn das gepasst hätte und nicht glatt 25 Stunden gewesen wären, dann hätte ich auch ein Problem damit, würde es aber ertragen können.
Aber jeden Tag hat mein Arbeitgeber eine neue Respektlosigkeit vorbereitet, obwohl ich dachte ich würde inzwischen alles kennen. Jeden Tag eine neue Überraschung. Darum finde ich auch nicht, dass ich vorher übertrieben habe.
Wichtig ist immer sich auf keine Diskussionen einzulassen.
Nein oder geht nicht muss reichen, du musst nicht erklären warum es nicht geht.
Achte auch darauf falls du mal Überstunden abfeierst das dir die Aufschläge bezahlt werden.
Wie verfügbar du bist solltest immer noch Du entscheiden.
Es ist Mode Belegschaften knapp zu halten nur ist das eben nicht dein Problem.
Du kannst Überstunden im Vorfeld ausschließen wenn der Betrieb es sich leisten kann wirst du dann als erster entlassen, mehr passiert da nicht.
WIe gesagt unsicher bin ich, weil ich es nicht ausgeschlossen habe und weil es im Arbeitsvertrag erwähnt wird. "bei Bedarf und Anordnung", was auch immer das bedeutet.
Grundsätzlich hat man ein Anrecht auf planbare Freizeit und ein Tag vorher ankommen und Arbeit anordnen ist meiner Meinung nach nicht zulässig. Allerdings habe keine Quelle zur Hand. Bei Schichtarbeit gibt es Vorgaben in wie fern diese vorher angekündigt werden muss.
Fraglich ist nur was passiert wenn du ablehnst, dieses wird das Verhältnis zum Arbeitgeber nicht verbessern.
Zitat von: AlterGaul am 08. März 2023, 13:38:28Grundsätzlich hat man ein Anrecht auf planbare Freizeit und ein Tag vorher ankommen und Arbeit anordnen ist meiner Meinung nach nicht zulässig.
Zitat von: Benny74 am 08. März 2023, 02:16:29Es steht auch im Vertrag, dass ich "montags bis freitags" und "20 Stunden pro Woche" arbeite. Als die 20 STunden in 25 erhöht wurden, wurde es sogar zu festen Uhrzeiten präzisiert.
noch sind es keine 40 Std. also bitte planbare Freizeit ist bei ihm genug.
Zitat von: horst am 08. März 2023, 14:16:27Zitat von: AlterGaul am 08. März 2023, 13:38:28Grundsätzlich hat man ein Anrecht auf planbare Freizeit und ein Tag vorher ankommen und Arbeit anordnen ist meiner Meinung nach nicht zulässig.
Zitat von: Benny74 am 08. März 2023, 02:16:29Es steht auch im Vertrag, dass ich "montags bis freitags" und "20 Stunden pro Woche" arbeite. Als die 20 STunden in 25 erhöht wurden, wurde es sogar zu festen Uhrzeiten präzisiert.
noch sind es keine 40 Std. also bitte planbare Freizeit ist bei ihm genug.
Was hat das mit 40 Stunden zu tun?
Auch mit Teilzeit hast du ein Anrecht auf planbare Freizeit, denn grundsätzlich hat es einen Grund, wieso man nicht Vollzeit arbeitet. Als Arbeitnehmer steht man nicht permanent dem Arbeitgeber immer zur Verfügung.
ZitatAls Arbeitnehmer steht man nicht permanent dem Arbeitgeber immer zur Verfügung.
Das sehe ich auch so und schon gar nicht am Wochenende :schock:
Wenn Mo-Fr vertraglich vereinbart wurde.
ZitatIch habe private Verpflichtungen.
Oder bereits etwas vor.. keine Zeit..
Reicht als Aussage.
Nicht rechtfertigen, was du vorhast, ob du überhaupt etwas vorhast in deiner Freizeit, geht deinen AG nichts an.
Zitatmit dem Zusatz, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeit jederzeit nach betrieblichen Gegebenheiten anpassen darf
Ja im Sinne von mal länger arbeiten falls notwendig oder zumindest fragen, ob du bereit bist, für jemanden einzuspringen, dafür muss aber auch Zeitausgleich zur Verfügung gestellt werden.
Zur Wochenendarbeit bist du nicht verpflichtet. Du kannst, wenn du das möchtest, aber wenn das nicht geht, dann reicht die Ansage ,,geht nicht" ohne Begründung. Du hast halt etwas vor.
Dann muss er jemand anderen fragen, einen Springer einstellen, sich selbst hinstellen oder den Laden im Zweifel an diesem Tag schließen.
Nicht dein Problem.
Es bedarf nur mental etwas Training, solche Ansagen zu machen oder überhaupt zum Vorgesetzten Nein zu sagen, wenn etwas verlangt wird, wozu du nicht verpflichtet bist.
Der Vertrag beruht auf Gegenseitigkeit. Chef kann nicht immer nur fordern.
Du bekommst von allem nur den gesetzlichen Mindestanspruch.
Warum solltest du mehr als die mindeste Arbeit leisten?
Als es hieß, dein Vertrag wird auf 30 h erhöht, dann waren es plötzlich 25 mit der lapidaren Ansage: betrieblich nicht anders möglich. Haben sie dich da nach deinen Befindlichkeiten gefragt?
Anders herum sollst du aber länger arbeiten oder am Wochenende zur Verfügung stehen?
Was hast du davon? Das dankt dir niemand. Dienst nach Vorschrift, mehr kann dein AG unter den Bedingungen nicht erwarten.
Dass er überhaupt fragt, was du wann vorhast, ist eine Unverschämtheit. Ich finde das auch übergriffig, offenbar haben sich das schon genug Leute gefallen lassen, das er sowas für üblich hält, solche Ansagen überhaupt zu machen. Du sollst ernsthaft zwischen Familienfeiern arbeiten? Ist das dein Laden oder was? :weisnich:
Ja, etwas Übung braucht es. Ich habe mir bisher in solchen Situationen meistens mit dem Trick beholfen die Situation zu verlassen. Was jetzt nicht funktionieren wird, weil ich arbeiten muss, wenn der Arbeitgeber das besprechen möchte. Ich kann nur darauf setzen, dass es dann Freitagnachmittag sein wird und ich dort sein muss, weil ich arbeite. Der Arbeitgeber aber eigentlich quasi seine Freizeit benutzt. Es sollte eigentlich möglich sein den längeren Atem zu haben.
Das mit den 40 Stunden habe ich auch gehört oder beim versuch zu recherchieren öfter gelesen.
Ich werde das versuchen als Übung z7u betrachten für Situationen in der Zukunft. Das hat mir mal ein Psychologe geraten und hat bisher dann oft besser funktioniert. Mein Arbeitgeber gibt mir am Freitag nur eine Chance mein Selbstbewusstsein zu trainieren. :zwinker: Die Sicht verändert die Situation mental etwas. Es ist alles nur eine Übung.
Zitat von: Benny74 am 08. März 2023, 02:16:29ch habe zwar im Vertrag stehen, dass ich "verpflichtet bin bei Bedarf und ANordnung Überstunden zu leisten"
Den Bedarf bestimmt der Arbeitgeber nach Auftragslage sofern er Überstunden bezahlt oder in Freizeit ausgleicht.
Zitat von: Benny74 am 08. März 2023, 02:16:29Kann der Arbeitgeber mich tatsächlich zwingen? Wie kann ich das verweigern und was kann mir passieren?
Zwingen kann er dich nicht, aber wenn du verweigerst kann er kündigen.
Nicht wegen Verweigerung aber ein Grund findet sich immer wenn ich jemanden los werden will.
Zitat von: Ratlos am 08. März 2023, 15:42:29Zwingen kann er dich nicht, aber wenn du verweigerst kann er kündigen.
Nicht wegen Verweigerung aber ein Grund findet sich immer wenn ich jemanden los werden will
wird wohl so kommen die Kollegen werden es auch nicht gut finden, wenn sie immer seine Arbeit mitmachen müssen,
Zitat von: Benny74 am 08. März 2023, 02:16:29ich habe gar keine Lust schon wieder mein Arbeitgeber. :flag:
Es sind 2 Kollegen krank und ich soll am Wochenende einspringen.
weil du keine Lust hast, sind sie schon krankgeschrieben
Zitat von: Benny74 am 08. März 2023, 15:29:43Ich habe mir bisher in solchen Situationen meistens mit dem Trick beholfen die Situation zu verlassen.
schon klar
Zitat von: Benny74 am 08. März 2023, 02:16:29. Am Samstag helfe ich für das Schulfest meiner Nichte Kuchen zu verkaufen.
Das kann deine Tochter sicher auch ohne deine Hilfe.
Zitat von: Benny74 am 08. März 2023, 02:16:29Der Sonntagmorgen ist für eine Gruppenwanderung verplant und am Abend/Nachmittag habe ich eine Verabredung im Restaurant.
Das ist zwar ärgerlich, wäre für mich aber kein Grund zur Verweigerung.
Meine Arbeitsstelle und ein gutes normales Verhältnis mit AG wäre mir wichtiger
Ich lese hier raus, dass TE häufiger Zugeständnisse macht und ohnehin öfter für andere einspringt.
Es ist ok, für sich abzuwägen, ob man etwas tun möchte, wozu man nicht verpflichtet ist.
Ich arbeite gern mal länger, wenn es sein muss, weil ich weiß, dass ich jederzeit kurzfristig freinehmen kann. Bei TE scheint das nicht der Fall zu sein. Man muss sich nicht alles gefallen lassen und vor allem nicht über seine Freizeit vor dem AG rechtfertigen. TE hat bereits angekündigt, dass er nicht gewillt ist, an diesem Tag zu arbeiten und erhält als Antwort ,,da reden wir nochmal drüber"
Das ist dreist. Ein Vorgesetzter muss ein Nein akzeptieren können.
Vielleicht habe ich zu viele negative Erfahrungen gemacht. Ich hatte schon die schlimmsten Vorgesetzten. Oft tut man etwas, das man eigentlich gar nicht möchte, einen kleinen Gefallen und schon wird das ausgenutzt. Man muss lernen, Grenzen zu setzen.
Meiner Erfahrung nach wird man auch von Vorgesetzten eher respektiert, wenn man sich klar positionieren kann, als wenn man sich alles gefallen lässt.
ZitatMeine Arbeitsstelle und ein gutes normales Verhältnis mit AG wäre mir wichtiger
Das stimmt zwar grundsätzlich und es kommt immer auf die Situation und die Bedingungen an; in diesem Fall hier sind das doch aber absolut schlechte Vertragsbedingungen, TE bekommt von allem nur das gesetzliche Mindestmaß und ist generell unzufrieden in diesem Arbeitsverhältnis.
So begehrt ist dieser Job sicher nicht, dass man gleich um seine Arbeitsstelle fürchten muss, weil man etwas verweigert, wozu man nichtmal gesetzlich verpflichtet ist. Am Ende sind die Bedingungen auch so schlecht, weil sich so viele finden, die sich das gefallen lassen.
So schnell entlassen ist nicht, da sowieso offensichtlich schon das Personal knapp ist, und jemand neues zu finden und einzuarbeiten, bedeutet am Ende den größeren Aufwand.
Es ist halt schwierig, wenn man auf Arbeit immer wieder etwas tut, was man nicht will, weil man Angst vor der Konfrontation hat und Auseinandersetzungen nicht aushalten will, das macht auf Dauer sehr unzufrieden.
Ich habe mich weitesgehend im Forum akzeptiert und wohl gefühlt. Ich möchte allen aufrichtig danken, die dazu beigetragen haben.
Ich weiß, dass ich psycholgische Baustellen habe, die mal mehr und mal weniger stark mir im Weg stehen. Das meiste ist im Ergebnis Selbstsabotage. Ich weiß nicht, ob es in die Kategorie fällt und kann das nicht mit einem Psychologen besprechen, weil ich aktuell keinen Platz habe. Ich möchte nicht, dass ich jemand Unrecht tue. Aber ich ertrage das Forum jetzt nicht und es ist für mich nur eine zusätzliche Belastung, was ich wirklich nicht brauche.
Ich habe so weit ich das beurteilen kann nie eine ethische Einschätzung meiner Pläne im Forum verlangt. Ich habe mir erhofft Fakten in Erfahrung zu bringen, auf deren Grundlage ich mir ein Vorgehen überlegen kann. Selbstzweifel, Skrupel und schlechtes Gewissen habe ich immer und viel mehr als genug und erforderlich. Es ist mir egal, ob das jemand im Forum glaubt. Das ist Teil von meinen Baustellen.
Es ist das normale Vorgehen denke ich, dass man auslotet, was möglich ist und was der Preis von welcher Strategie ist. Ich halte das nicht für pathologisch, obwohl ich das nicht mehr einschätzen kann und meinen Bauchgefühl nicht mehr vertraue.
Zitat von: horst am 08. März 2023, 16:13:15Zitat von: Benny74 am 08. März 2023, 15:29:43Ich habe mir bisher in solchen Situationen meistens mit dem Trick beholfen die Situation zu verlassen.
schon klar
Ich grefe das mal heraus. Ich beschreibe, wie ich Konflikte meistens löse. Ich sage nicht es ist eine gute Strategie. Trotzdem funktioniert es manchmal oder ich bin mit den Ergebnissen relativ zufrieden. Was fällt einem Internetbenutzer überhaupt ein das in Frage zu stellen? Denkt man, weil man einen PC mit Internetanschluss hat, dass man weiß, ob ich lieber Tee oder Kaffee trinke? Was soll überhaupt der SInn sein, wenn man mich dabei beim Lügen erwischt? Das erschafft eine Atmosphäre, die ich als feindselig empfinde. Ich sage nicht, dass es so ist, aber das spielt im Ergebnis keine Rolle.
Ich sehe keinen Sinn und Zweck darin mich zu rechtfertigen und zu verteidigen. Darum mache ich mindestens eine Pause vom Forum bis ich mental wieder fähig bin das zu ertragen. Ja, ich weiß, ich entziehe mich wieder der Situation und beschneide mich der Möglichkeiten Rat im Forum zu finden. Das ist keine volkommen befrtiedigende Konfliktlösung. Ich habe aber noch nicht gelernt wie man es besser macht.
Zitat von: Benny74 am 09. März 2023, 10:22:16Aber ich ertrage das Forum jetzt nicht und es ist für mich nur eine zusätzliche Belastung, was ich wirklich nicht brauche.
Wenn z.B. mein Rat den Wunsch deines Chefs zu erfüllen eine Belastung für dich darstellt, dann hat für dich innerlich deine Freizeitgestaltung eine höhere Priorität als die Zusatzarbeit in dieser Firma.
Dann aber musst du den Wunsch deines Chefs konsequent ablehnen mit allen sich daraus evtl. ergebenden Kosequenzen.
Die Entscheidung die du zu treffen hast ist: Arbeit oder Freizeitvergnügen.
@Ratlos
Freizeit = nicht am Arbeitsplatz = aber nicht immer nur "~Vergnügen". Es ist auch Erholung, Termine, Kinder betreuen usw.
Man gewinnt den Eindruck, man müsse immer nur bei Überstunden "Hurra" schreien. Verträge haben einen Sinn, so wie auch Pausen und Feierabend. Wir sind hier nicht im Sklavenzeitalter.
Das will ich mal so deutlich sagen, weil ich selbst schon so manchen Tag auf Arbeit gerannt bin auf kurzfristigen Wunsch der Chefin, die dann als "Verhinderungsgrund" von anderen im Baumarkt gesehen wurde ...
Und dann noch zu hören bekommen: Bei solchen wunderbaren Arbeitszeiten haben Sie es sooo gut, da müssen sie auch mal am Samstag ... Freizeit konnte man nie planen, außer Sonntag. Meistens jedenfalls. Ein Vertrag mit mehr Stunden war vom AG nicht zu bekommen.
Heute wird man doch schon mit weniger Stunden prinzipiell eingestellt, um Überstunden regelmäßig abzuleisten, die man irgendwann abfeiert.
Benny74 hätte hier zudem nicht die schlechteste Chance, wenn er "nein" sagt, dass sein Vertrag nicht verlängert wird. Wenn er sich nicht länger verheizen lässt. Und genau das war doch Thema eines anderen Threads, nicht ...?
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 09. März 2023, 11:50:10Wir sind hier nicht im Sklavenzeitalter.
Doch sind wir in gewissem Maße. Richtig gesehen hat Benny ja schon abgelehnt und die Antwort war: Da reden wir am Freitag noch mal drüber. Die Ablehnung wurde also nicht akzeptiert.
Unterschwellig gesehen heißt doch "Mach was ich anordne oder ich schmeiß dich raus".
Hinzu kommt sein Arbeitsverrag:
Zitat von: Benny74 am 08. März 2023, 02:16:29Ich habe zwar im Vertrag stehen, dass ich "verpflichtet bin bei Bedarf und ANordnung Überstunden zu leisten"
Zitat von: Ratlos am 09. März 2023, 17:02:09"Mach was ich anordne oder ich schmeiß dich raus".
Sklaven können nicht gefeuert werden .... die werden verkauft !
Jetzt aber mal Butter bei die Fische !!!
Zitat von: Ratlos am 09. März 2023, 17:02:09Richtig gesehen hat Benny ja schon abgelehnt und die Antwort war: Da reden wir am Freitag noch mal drüber. Die Ablehnung wurde also nicht akzeptiert.
Bei so einem AG hätte ich keine große Lust mehr zu arbeiten , ganz ehrlich !
Eine richtige Ablehnung wäre gewesen "Nein, tut mir leid, da habe ich keine Zeit." - davon kann ich nichts im Eingangsbeitrag lesen, nur so komisches Rumgewinde. Offenbar ist der TE ja nicht nur ein Mal wenig standhaft bei seiner Entscheidung geblieben, der AG kennt ihn ja schon ganz gut, sonst würde er nicht annehmen, dass TE bei der erneuten Frage nach Arbeit am WE einknicken wird.
Für mangelndes Selbstbewusstsein kann auch der AG nichts, es ist auch nicht seine Aufgabe da was dran zu ändern. Das ist nur ein Arbeitgeber, kein Vater oder Mutter und auch kein Sozialarbeiter.
Zitat von: Sheherazade am 09. März 2023, 17:36:55Das ist nur ein Arbeitgeber, kein Vater oder Mutter und auch kein Sozialarbeiter.
Eben weil er nur AG ist und mit Sicherheit zu 100 % gewinnorientiert handelt, wird er sich im Fall der endgültigen Ablehnung auf die Klausel im Arbeitvertrag berufen
Zitat von: Bundspecht am 09. März 2023, 17:18:33Bei so einem AG hätte ich keine große Lust mehr zu arbeiten , ganz ehrlich !
Richtig! Solche AG-Typen nehmen die Angestellen bloß aus zu ihrer Gewinnmaximierung.
Aber sitzen leider erstsmal am "längeren Hebel".
Der TE bräuchte echt mehr Civilcourage
Die wichtigstes Frage hat keiner gestellt daher stell ich sie. Hat der Betrieb einen Betriebs, oder Personalrat? Wenn ja, hat er die Mehrarbeit genehmigt? Überstunden sind das keine.
Zitat von: Sheherazade am 09. März 2023, 17:36:55Eine richtige Ablehnung wäre gewesen "Nein, tut mir leid, da habe ich keine Zeit." - davon kann ich nichts im Eingangsbeitrag lesen, nur so komisches Rumgewinde. Offenbar ist der TE ja nicht nur ein Mal wenig standhaft bei seiner Entscheidung geblieben, der AG kennt ihn ja schon ganz gut, sonst würde er nicht annehmen, dass TE bei der erneuten Frage nach Arbeit am WE einknicken wird.
Für mangelndes Selbstbewusstsein kann auch der AG nichts, es ist auch nicht seine Aufgabe da was dran zu ändern. Das ist nur ein Arbeitgeber, kein Vater oder Mutter und auch kein Sozialarbeiter.
Das Stimmt zwar aber der Arbeitgeber hat nach billigem Ermessen zu handeln was soviel heißt er darf nicht immer den Selben fragen und er hat auch die Bedürfnisse des Arbeitnehmers miteinzubeziehen.
Wir geraten zunehmend in den Bereich der Spekulation. Wir wissen weder wie der Arbeitgeber reagieren wird (zumindest ich habe keine Glaskugel) noch ob der TE der einzige AN ist, der laufend zu Mehrarbeit aufgefordert wird. Vom TE wird nichts mehr kommen, er hat auch hier den Weg des Rückzugs gewählt.
Ich habe das Gefühl gecheated zu haben, weil ich dem Wunsch nicht nachgeben konnte, doch zu lesen.
Der Grund ist eigentlich, dass alles schief gelaufen ist, weil am Donnerstag bei der Übergabe der Kasse der Arbeitgeber unbedingt darüber sprechen wollte. Man hat so lange Druck gemacht bis ich nachgeguckt habe wie lange die Veranstaltung am Samstag genau geht und jetzt darf ich nach der Veranstaltung für 2 Stunden kommen bis der Laden geschlossen wird. Der Vorschlag ist so komplett lächerlich, dass ich überhaupt nicht damit rechnete, dass der überhaupt kommt.
Heute/donnerstag war ich auch überhaupt nicht darauf vorbereitet. Dann wurde auch noch Zeitdruck damit aufgebaut, dasss das vor der Schichtübergabe geklärt werden muss. Die Kollegin die aber praktisch Feierabend hat war damit unzufrieden, was verständlich ist. Auf der einen Seite verstehe ich, dass ich zugesagt habe, aber auf der anderen Seite überhaupt nicht.
Eine kranke Kollegin hat Wunderheilung erlebt und arbeitet mit Krankschreibung. Ich soll sagt mein Arbeitgeber dankbar sein sonntag nicht zu müssen und samstag nur 2 Stunden.
Ich weiß nicht wirklich, was ich zu den Kommentaren schreiben soll, die bisher gekommen sind. Ich könnte wahrscheinlich schon, aber ob das uns etwas nutzt. Ich sehe das jetzt nicht.
Das einzige, was ich daraus gelernt habe ist, dass ich nicht mit der Einschätzung Recht hatte, dass ich den Psychologen vor allem wegen der Arbeitslosigkeit und schlechten Lebensumständen gebraucht habe und wenn ich einen Job habe, wird das von selber normal. Ich brauche den auch nebenbei noch um an Grundlagen zu arbeiten.
Ich weiß, ich muss mir auch einen neuen Job suchen. Dann schreibe ich nur, damit nicht ein anderer Eindruck entsteht. Aber ich habe immer noch bei einer großen Möbelhauskette eine Ausbildung zum Verkäufer gemacht. Das ist keine dreijährige Ausbildung und Arbeitgeber stört es.
Du hast die Frage nicht beantwortet ob der Betrieb einen Betriebsrat hat oder nicht. Der muss die Mehrarbeit erst genehmigen wenn
Zitat von: Sheherazade am 09. März 2023, 19:35:22Wir geraten zunehmend in den Bereich der Spekulation. Wir wissen weder wie der Arbeitgeber reagieren wird (zumindest ich habe keine Glaskugel) noch ob der TE der einzige AN ist, der laufend zu Mehrarbeit aufgefordert wird. Vom TE wird nichts mehr kommen, er hat auch hier den Weg des Rückzugs gewählt.
Du solltest mal weniger interpretieren sondern einfach das lesen was da steht. Ich hab nicht behauptet das der Arbeitgeber das getan hätte ich hab nur geschrieben was er zu tun hat und was er nicht darf.
Zitat von: Meph1977 am 10. März 2023, 08:18:17Ich hab nicht behauptet das der Arbeitgeber das getan hätte
Du nicht, das ist richtig.
Zitat von: Benny74 am 10. März 2023, 01:39:06Das ist keine dreijährige Ausbildung und Arbeitgeber stört es.
Denkst du wirklich, du bist der einzige mit einer 2-jährigen Verkäuferausbildung? Nicht alle machen das 3. Jahr für den kaufmännischen Abschluß. Du denkst zu viel darüber nach, was andere Leute denken können - lass das mal sein, macht das Leben einfacher. Wenn AG einen Verkäufer suchen, dann kriegen sie einen. Du musst dich ja nicht auf Stellen bewerben, bei denen ein kaufmännischer Abschluß gefordert ist.
Nach meiner Kenntnis ist eine Verlängerung der Arbeitszeit möglich wenn Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung das regeln.
Grundsätzlich besteht dazu keine Pflicht, Mehrarbeit oder Überstunden zu machen. Das kann der AG auch mit seinem Weisungsrecht nicht kompensieren falls er sich auf § 106 der GewO beruft.
Mehrarbeitsstunden / Überstunden sind immer zu vergüten. Schon deshalb weil kostenlose Arbeit nicht erwartet werden kann.
Der § 612 BGB geht dann von einer so genannten stillen Vereinbarung aus.
Ich gehe nicht von einem Betriebsrat aus, weil mir noch keiner davon erzählt hat, aber wegen des allgemeinen Klimas habe ich auch nicht danach gefragt. Ich kann es mir nicht vorstellen.
Ich habe das Muster zum Vertrag gefunden.
Es wurde zwar etwas verändert und im Zweifel noch mal fragen, aber dann muss ich es nicht einscannen.
(Mit dem Link war ich zu eilig. Das finde ichwahrscheinlich trotzdem noch)
Im Muster §4 (2) steht genau so in meinem Vertrag. NUr weil Paragraph 2 nicht vorkommt, ist das Paragraph 3.
Dann habe ich gestern morgens beim Bürgertelefon BMAS Arbeitsrecht angerufen. Sie haben gesagt, dass sie nicht ins Detail gehen dürfen, was den Fall angeht. Aber wenn das im Vertrag steht, ist das Problem das der Arbeitgeber das zunächst darf und man zunächst darauf eingehen sollte, wenn der Arbeitgeber sich darauf beruft. Zwar hat der Arbeitgeber auch meine Interessen zu berücksichtigen, aber ob er das im ausreichenden Maß getan hat, kann letztendlich erst ein Gericht entscheiden. Damit ich mich nicht der Gefahr aussetze bei Gericht zu unterliegen und gegen den Vertrag verstoßen zu haben, sollte das die Reihenfolge sein. ZUvor jedoch grundsätzlich im Gespräch fragen, ob es andere Kollegen gibt, die in Frage kommen und die eigenen Gründe erklären, weshalb man es nicht übernehmen kann.
Grundsätzlich dürfen Teilzeitkräfte sich bereit erklären Überstunden zu leisten, aber es wird davon ausgegangen, dass eine Pflicht nicht zu einem Teilzeitverhältnis passt. Es sei denn, der Vertrag regelt ausdrücklich etwas anderes. Deshalb empfiehlt sich, wenn der Vertrag verlängert wird den Absatz streichen zu lassen, dann könnte ich Überstunden immer und rechtssicher ablehnen.
Zitat von: Benny74 am 10. März 2023, 13:56:30Es sei denn, der Vertrag regelt ausdrücklich etwas anderes.
Also hatte ich Recht mit meinem Beitrag.
Ja.
Hoffentlich kann ich das auch verlangen und es ist nicht, dass ich einer Verlängerung wie der Vertrag ist bereit sein muss zuzustimmen, um Sanktionen abzuwenden. Wobei am besten wäre, wenn ich legale Wege finde dem Arbeitgeber noch klar zu machen, dass er die Verlängerung gar nicht will.
Das ist wie bei einer Hydra das kriege ich nicht in den Griff.
Ein anderer und hoffentlich auch besserer Arbeitsplatz wäre wünschenswert, aber aus meiner bisherigen Erfahrung ist das mit Hoffnung nicht gut bestellt.
Zitat von: Benny74 am 10. März 2023, 14:08:53Hoffentlich kann ich das auch verlangen und es ist nicht, dass ich einer Verlängerung wie der Vertrag ist bereit sein muss zuzustimmen, um Sanktionen abzuwenden
Wenn es soweit ist lass dich doch erst mal krank schreiben. Der Rest findet sich dann in einem persönlichen Gespräch das wir hier im Forum für dich vorbereiten können
Zitat von: Ratlos am 10. März 2023, 14:12:24Zitat von: Benny74 am 10. März 2023, 14:08:53Hoffentlich kann ich das auch verlangen und es ist nicht, dass ich einer Verlängerung wie der Vertrag ist bereit sein muss zuzustimmen, um Sanktionen abzuwenden
Wenn es soweit ist lass dich doch erst mal krank schreiben. Der Rest findet sich dann in einem persönlichen Gespräch das wir hier im Forum für dich vorbereiten können
Ja, wenn man sich so einfach krankschreiben lassen kann. Es hört jedenfalls gut an. Wann fängt man mit so etwas an?
In meinem Vertrag ist es zusammengekürzt auf
Zitat(2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bei Bedarf und auf Anordnung des Arbeitgebers unter Beachtung der Höchstarbeitszeitgrenzen nach dem Arbeitszeitgesetz Überstunden zu leisten. Das gilt jedoch nur, wenn auch unter Beachtung etwaig geleisteter Überstunden den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder etwaig anderer rechtlicher Vorschriften über ein Mindestentgelt genüge getan wird. Soweit die Vergütung des Arbeitnehmers nach Berücksichtigung von durch den Arbeitnehmer geleisteten Überstunden weniger ausmacht als dies nach dem MiLoG bzw. anderen Vorschriften über ein Mindestentgelt vorgeschrieben ist, steht dem Arbeitnehmer jedenfalls ein Entgelt in der Höhe zu, wie es den Vorgaben des MiLoG bzw. anderen rechtlichen Bestimmungen über ein Mindestentgelt entspricht. Ei�ne Ver�gü�tung von Überstunden fin�det im Üb�ri�gen nur statt, wenn dies im Ein�zel�fall vom Ar�beit�ge�ber verbindlich zu�ge�sagt wor�den ist. Die Überstundenvergütung findet des Weiteren nur statt, wenn der Arbeitnehmer einen durch den Arbeitgeber bestätigten Stundenzettel vorlegt; der Stundenzettel ist jeweils zum Monatsende vorzulegen. Die Überstundenvergütung erfolgt zusammen mit der Vergütung des Folgemonats.
Das bedeutet, wenn es rechtssicher sein soll:
Zitat von: Benny74 am 10. März 2023, 14:18:54Eine Vergütung von Überstunden findet im Übrigen nur statt, wenn dies im Einzelfall vom Arbeitgeber verbindlich zugesagt worden ist.
SchriftformZitat von: Benny74 am 10. März 2023, 14:18:54Die Überstundenvergütung findet des Weiteren nur statt, wenn der Arbeitnehmer einen durch den Arbeitgeber bestätigten Stundenzettel vorlegt;
Nach geleisteten Überstunden den Stundenzettel vom AG oder dem Werksmeister TÄGLICH abzeichnen zu lassen. Sonst kann die Richtigkeit bestritten werden.
Zitat von: Benny74 am 10. März 2023, 14:18:54der Stundenzettel ist jeweils zum Monatsende vorzulegen.
Da müssen aber bereits die geleisteten Überstunden vom AG oder Werksmeister einzeln bestätigt sein durch Unterschrift.
Hast einen superklugen AG :mocking: Mach im bald :bye: winke winke
Krank melden kannst du dich immer!