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Überstunden verweigern

Begonnen von Benny74, 08. März 2023, 02:16:29

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Ratlos

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 09. März 2023, 11:50:10Wir sind hier nicht im Sklavenzeitalter.
Doch sind wir in gewissem Maße. Richtig gesehen hat Benny ja schon abgelehnt und die Antwort war: Da reden wir am Freitag noch mal drüber. Die Ablehnung wurde also nicht akzeptiert.
Unterschwellig gesehen heißt doch "Mach was ich anordne oder ich schmeiß dich raus".
Hinzu kommt sein Arbeitsverrag:
Zitat von: Benny74 am 08. März 2023, 02:16:29Ich habe zwar im Vertrag stehen, dass ich "verpflichtet bin bei Bedarf und ANordnung Überstunden zu leisten"

Bundspecht

Zitat von: Ratlos am 09. März 2023, 17:02:09"Mach was ich anordne oder ich schmeiß dich raus".


Sklaven können nicht gefeuert werden .... die werden verkauft !

Jetzt aber mal Butter bei die Fische !!!
Zitat von: Ratlos am 09. März 2023, 17:02:09Richtig gesehen hat Benny ja schon abgelehnt und die Antwort war: Da reden wir am Freitag noch mal drüber. Die Ablehnung wurde also nicht akzeptiert.

Bei so einem AG hätte ich keine große Lust mehr zu arbeiten , ganz ehrlich !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Eine richtige Ablehnung wäre gewesen "Nein, tut mir leid, da habe ich keine Zeit." - davon kann ich nichts im Eingangsbeitrag lesen, nur so komisches Rumgewinde. Offenbar ist der TE ja nicht nur ein Mal wenig standhaft bei seiner Entscheidung geblieben, der AG kennt ihn ja schon ganz gut, sonst würde er nicht annehmen, dass TE bei der erneuten Frage nach Arbeit am WE einknicken wird.

Für mangelndes Selbstbewusstsein kann auch der AG nichts, es ist auch nicht seine Aufgabe da was dran zu ändern. Das ist nur ein Arbeitgeber, kein Vater oder Mutter und auch kein Sozialarbeiter.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

Zitat von: Sheherazade am 09. März 2023, 17:36:55Das ist nur ein Arbeitgeber, kein Vater oder Mutter und auch kein Sozialarbeiter.
Eben weil er nur AG ist und mit Sicherheit zu 100 % gewinnorientiert handelt, wird er sich im Fall der endgültigen Ablehnung auf die Klausel im Arbeitvertrag berufen
Zitat von: Bundspecht am 09. März 2023, 17:18:33Bei so einem AG hätte ich keine große Lust mehr zu arbeiten , ganz ehrlich !
Richtig! Solche AG-Typen nehmen die Angestellen bloß aus zu ihrer Gewinnmaximierung.
Aber sitzen leider erstsmal am "längeren Hebel".
Der TE bräuchte echt mehr Civilcourage

Meph1977

#19
Die wichtigstes Frage hat keiner gestellt daher stell ich sie. Hat der Betrieb einen Betriebs, oder Personalrat? Wenn ja, hat er die Mehrarbeit genehmigt? Überstunden sind das keine.

Zitat von: Sheherazade am 09. März 2023, 17:36:55Eine richtige Ablehnung wäre gewesen "Nein, tut mir leid, da habe ich keine Zeit." - davon kann ich nichts im Eingangsbeitrag lesen, nur so komisches Rumgewinde. Offenbar ist der TE ja nicht nur ein Mal wenig standhaft bei seiner Entscheidung geblieben, der AG kennt ihn ja schon ganz gut, sonst würde er nicht annehmen, dass TE bei der erneuten Frage nach Arbeit am WE einknicken wird.

Für mangelndes Selbstbewusstsein kann auch der AG nichts, es ist auch nicht seine Aufgabe da was dran zu ändern. Das ist nur ein Arbeitgeber, kein Vater oder Mutter und auch kein Sozialarbeiter.


Das Stimmt zwar aber der Arbeitgeber hat nach billigem Ermessen zu handeln was soviel heißt er darf nicht immer den Selben fragen und er hat auch die Bedürfnisse des Arbeitnehmers miteinzubeziehen.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Sheherazade

Wir geraten zunehmend in den Bereich der Spekulation. Wir wissen weder wie der Arbeitgeber reagieren wird (zumindest ich habe keine Glaskugel) noch ob der TE der einzige AN ist, der laufend zu Mehrarbeit aufgefordert wird. Vom TE wird nichts mehr kommen, er hat auch hier den Weg des Rückzugs gewählt.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Benny74

Ich habe das Gefühl gecheated zu haben, weil ich dem Wunsch nicht nachgeben konnte, doch zu lesen.

Der Grund ist eigentlich, dass alles schief gelaufen ist, weil am Donnerstag bei der Übergabe der Kasse der Arbeitgeber unbedingt darüber sprechen wollte. Man hat so lange Druck gemacht bis ich nachgeguckt habe wie lange die Veranstaltung am Samstag genau geht und jetzt darf ich nach der Veranstaltung für 2 Stunden kommen bis der Laden geschlossen wird. Der Vorschlag ist so komplett lächerlich, dass ich überhaupt nicht damit rechnete, dass der überhaupt kommt.

Heute/donnerstag war ich auch überhaupt nicht darauf vorbereitet. Dann wurde auch noch Zeitdruck damit aufgebaut, dasss das vor der Schichtübergabe geklärt werden muss. Die Kollegin die aber praktisch Feierabend hat war damit unzufrieden, was verständlich ist. Auf der einen Seite verstehe ich, dass ich zugesagt habe, aber auf der anderen Seite überhaupt nicht.

Eine kranke Kollegin hat Wunderheilung erlebt und arbeitet mit Krankschreibung. Ich soll sagt mein Arbeitgeber dankbar sein sonntag nicht zu müssen und samstag nur 2 Stunden.

Ich weiß nicht wirklich, was ich zu den Kommentaren schreiben soll, die bisher gekommen sind. Ich könnte wahrscheinlich schon, aber ob das uns etwas nutzt. Ich sehe das jetzt nicht.

Das einzige, was ich daraus gelernt habe ist, dass ich nicht mit der Einschätzung Recht hatte, dass ich den Psychologen vor allem wegen der Arbeitslosigkeit und schlechten Lebensumständen gebraucht habe und wenn ich einen Job habe, wird das von selber normal. Ich brauche den auch nebenbei noch um an Grundlagen zu arbeiten.

Ich weiß, ich muss mir auch einen neuen Job suchen. Dann schreibe ich nur, damit nicht ein anderer Eindruck entsteht. Aber ich habe immer noch bei einer großen Möbelhauskette eine Ausbildung zum Verkäufer gemacht. Das ist keine dreijährige Ausbildung und Arbeitgeber stört es.

Meph1977

Du hast die Frage nicht beantwortet ob der Betrieb einen Betriebsrat hat oder nicht. Der muss die Mehrarbeit erst genehmigen wenn

Zitat von: Sheherazade am 09. März 2023, 19:35:22Wir geraten zunehmend in den Bereich der Spekulation. Wir wissen weder wie der Arbeitgeber reagieren wird (zumindest ich habe keine Glaskugel) noch ob der TE der einzige AN ist, der laufend zu Mehrarbeit aufgefordert wird. Vom TE wird nichts mehr kommen, er hat auch hier den Weg des Rückzugs gewählt.

Du solltest mal weniger interpretieren sondern einfach das lesen was da steht. Ich hab nicht behauptet das der Arbeitgeber das getan hätte ich hab nur geschrieben was er zu tun hat und was er nicht darf.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Sheherazade

Zitat von: Meph1977 am 10. März 2023, 08:18:17Ich hab nicht behauptet das der Arbeitgeber das getan hätte

Du nicht, das ist richtig.

Zitat von: Benny74 am 10. März 2023, 01:39:06Das ist keine dreijährige Ausbildung und Arbeitgeber stört es.

Denkst du wirklich, du bist der einzige mit einer 2-jährigen Verkäuferausbildung? Nicht alle machen das 3. Jahr für den kaufmännischen Abschluß. Du denkst zu viel darüber nach, was andere Leute denken können - lass das mal sein, macht das Leben einfacher. Wenn AG einen Verkäufer suchen, dann kriegen sie einen. Du musst dich ja nicht auf Stellen bewerben, bei denen ein kaufmännischer Abschluß gefordert ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

Nach meiner Kenntnis ist eine Verlängerung der Arbeitszeit möglich wenn Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung das regeln.

Grundsätzlich besteht dazu keine Pflicht, Mehrarbeit oder Überstunden zu machen. Das kann der AG auch mit seinem Weisungsrecht nicht kompensieren falls er sich auf § 106 der GewO beruft.

Mehrarbeitsstunden / Überstunden sind immer zu vergüten. Schon deshalb weil kostenlose Arbeit nicht erwartet werden kann.
Der § 612 BGB geht dann von einer so genannten stillen Vereinbarung aus.

Benny74

Ich gehe nicht von einem Betriebsrat aus, weil mir noch keiner davon erzählt hat, aber wegen des allgemeinen Klimas habe ich auch nicht danach gefragt. Ich kann es mir nicht vorstellen.

Ich habe das Muster zum Vertrag gefunden.

Es wurde zwar etwas verändert und im Zweifel noch mal fragen, aber dann muss ich es nicht einscannen.
(Mit dem Link war ich zu eilig. Das finde ichwahrscheinlich trotzdem noch)

Im Muster §4 (2) steht genau so in meinem Vertrag. NUr weil Paragraph 2 nicht vorkommt, ist das Paragraph 3.

Dann habe ich gestern morgens beim Bürgertelefon BMAS Arbeitsrecht angerufen. Sie haben gesagt, dass sie nicht ins Detail gehen dürfen, was den Fall angeht. Aber wenn das im Vertrag steht, ist das Problem das der Arbeitgeber das zunächst darf und man zunächst darauf eingehen sollte, wenn der Arbeitgeber sich darauf beruft. Zwar hat der Arbeitgeber auch meine Interessen zu berücksichtigen, aber ob er das im ausreichenden Maß getan hat, kann letztendlich erst ein Gericht entscheiden. Damit ich mich nicht der Gefahr aussetze bei Gericht zu unterliegen und gegen den Vertrag verstoßen zu haben, sollte das die Reihenfolge sein. ZUvor jedoch grundsätzlich im Gespräch fragen, ob es andere Kollegen gibt, die in Frage kommen und die eigenen Gründe erklären, weshalb man es nicht übernehmen kann.

Grundsätzlich dürfen Teilzeitkräfte sich bereit erklären Überstunden zu leisten, aber es wird davon ausgegangen, dass eine Pflicht nicht zu einem Teilzeitverhältnis passt. Es sei denn, der Vertrag regelt ausdrücklich etwas anderes. Deshalb empfiehlt sich, wenn der Vertrag verlängert wird den Absatz streichen zu lassen, dann könnte ich Überstunden immer und rechtssicher ablehnen.

Ratlos

Zitat von: Benny74 am 10. März 2023, 13:56:30Es sei denn, der Vertrag regelt ausdrücklich etwas anderes.
Also hatte ich Recht mit meinem Beitrag.

Benny74

Ja.

Hoffentlich kann ich das auch verlangen und es ist nicht, dass ich einer Verlängerung wie der Vertrag ist bereit sein muss zuzustimmen, um Sanktionen abzuwenden. Wobei am besten wäre, wenn ich legale Wege finde dem Arbeitgeber noch klar zu machen, dass er die Verlängerung gar nicht will.

Das ist wie bei einer Hydra das kriege ich nicht in den Griff.

Ein anderer und hoffentlich auch besserer Arbeitsplatz wäre wünschenswert, aber aus meiner bisherigen Erfahrung ist das mit Hoffnung nicht gut bestellt.

Ratlos

Zitat von: Benny74 am 10. März 2023, 14:08:53Hoffentlich kann ich das auch verlangen und es ist nicht, dass ich einer Verlängerung wie der Vertrag ist bereit sein muss zuzustimmen, um Sanktionen abzuwenden
Wenn es soweit ist lass dich doch erst mal krank schreiben. Der Rest findet sich dann in einem persönlichen Gespräch das wir hier im Forum für dich vorbereiten können

Benny74

Zitat von: Ratlos am 10. März 2023, 14:12:24
Zitat von: Benny74 am 10. März 2023, 14:08:53Hoffentlich kann ich das auch verlangen und es ist nicht, dass ich einer Verlängerung wie der Vertrag ist bereit sein muss zuzustimmen, um Sanktionen abzuwenden
Wenn es soweit ist lass dich doch erst mal krank schreiben. Der Rest findet sich dann in einem persönlichen Gespräch das wir hier im Forum für dich vorbereiten können


Ja, wenn man sich so einfach krankschreiben lassen kann. Es hört jedenfalls gut an. Wann fängt man mit so etwas an?

In meinem Vertrag ist es zusammengekürzt auf

Zitat(2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bei Bedarf und auf Anordnung des Arbeitgebers unter Beachtung der Höchstarbeitszeitgrenzen nach dem Arbeitszeitgesetz Überstunden zu leisten. Das gilt jedoch nur, wenn auch unter Beachtung etwaig geleisteter Überstunden den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder etwaig anderer rechtlicher Vorschriften über ein Mindestentgelt genüge getan wird. Soweit die Vergütung des Arbeitnehmers nach Berücksichtigung von durch den Arbeitnehmer geleisteten Überstunden weniger ausmacht als dies nach dem MiLoG bzw. anderen Vorschriften über ein Mindestentgelt vorgeschrieben ist, steht dem Arbeitnehmer jedenfalls ein Entgelt in der Höhe zu, wie es den Vorgaben des MiLoG bzw. anderen rechtlichen Bestimmungen über ein Mindestentgelt entspricht. Ei�ne Ver�gü�tung von Überstunden fin�det im Üb�ri�gen nur statt, wenn dies im Ein�zel�fall vom Ar�beit�ge�ber verbindlich zu�ge�sagt wor�den ist. Die Überstundenvergütung findet des Weiteren nur statt, wenn der Arbeitnehmer einen durch den Arbeitgeber bestätigten Stundenzettel vorlegt; der Stundenzettel ist jeweils zum Monatsende vorzulegen. Die Überstundenvergütung erfolgt zusammen mit der Vergütung des Folgemonats.