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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Nyala am 17. März 2023, 10:39:07

Titel: Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung
Beitrag von: Nyala am 17. März 2023, 10:39:07
Hallo,
ich habe ein etwas längeres Anliegen:
ich habe bis Juli 22 bei einem Supermarkt gearbeitet, in Teilzeit.
Gewohnt habe ich bei einem langjährigen Freund.
Dieser Freund hat mich gebeten, ihm privat mit seinem leicht behinderten Freund zu helfen,
er würde mir das selbe zahlen wie der Supermarkt.
In der letzten Augustwoche hat er noch in meinem Beisein mit seinem Steuerbüro wegen meiner Anmeldung telefoniert.
Ich begann zu arbeiten und er bezahlte mich in bar.
Im Oktober erhielt ich ein Schreiben von der AOK, ich war nicht angemeldet.
Kurzum: Streit mit dem Freund, er verlangte den Auszug, ich ging zum Arbeitsamt. Dort war man sehr freundlich. Als ich mich beklagte, dass mir die Wohnungen in Bayern viel zu teuer seien, bot man mir einen Umzug an. Ich entschied, nach NRW zu gehen, da ich dort ein paar gute Bekannte hatte. Da das ALGI nur sehr niedrig ausfallen würde, bin ich am 1. November zurück in den Supermarkt und habe natürlich vorher genau erklärt, dass ich nur so lange arbeiten würde, bis ich eine Wohnung hätte. Natürlich hat mich der Supermarkt in der Vorweihnachtszeit mit Handkuss genommen.  Noch im November fand ich eine Wohnung, der Umzug fand dann am 28.12. statt.
Ich teilte dies dann dem Arbeitsamt telefonisch mit. Hier in NRW ging ich dann auch zum Arbeitsamt und füllte die erforderlichen Formulare aus.
Es kam, wie es kommen musste, ich bekam eine Sperrzeit vom 1. Januar bis zum 25. März, (Bescheid erhalten am 1. März)  ich hätte nicht kündigen dürfen! Meine Anwältin meinte, wenn das Arbeitsamt in Bayern den Gesprächsverlauf nicht bestätigen würde, wäre die Sperrzeit gerechtfertigt.  :wand:  - und sie schickte mich zum Jobcenter.
Ich hatte sicher mit dem ALGI aus 2 bzw. 3 Monaten gerechnet und stand mittlerweile ohne einen Cent da. Als ich beim Jobcenter vorsprach, gab man mir keinen Antrag, man teilte mir mit, er würde mit der Post geschickt. Er kam erst gestern... Ich habe mit der zuständigen Sachbearbeiterin telefoniert, ob sie auf die Mietbescheinigung verzichten würde, da es mir nach erst 3 Monaten sehr unangenehm wäre, damit zu meinen Vermietern zu gehen. Nein, darauf kann nicht verzichtet werden, und es kann nur ein Vorschuss gewährt werden, sobald der Antrag samt der geforderten Dokumente vorliegt.
Ich hatte mittlerweile ein Probearbeiten und auch die feste Zusage für den Job. Ich erklärte, ich hätte kein Geld mehr, pfeif aufs Essen, aber ich brauche Benzin, die Sachbearbeiterin meinte nur höhnisch, ich solle doch mit dem Rad fahren (welches ich nicht habe). Da ich ihr ärgerlicherweise von der Arbeitsaufnahme erzählt habe, möchte sie jetzt noch den Arbeitsvertrag und den Nachweis der ersten Lohnzahlung. Na super, ich erfahre erst am Samstag, ob ich Montag schon oder erst am 1. April anfangen kann. Es ist mir total peinlich, zur Bank zu gehen oder zu meinen Bekannten. Gibt es eine Möglichkeit, das Jobcenter zu "zwingen", mir einen Vorschuss zu geben? Und kann ich bis 1. April ein Darlehen beantragen, um die Miete usw. fristgerecht zu zahlen?  Falls mein Arbeitgeber Ende des Monats überweist, muss ich das "Bürgergeld" doch ohnehin zurückzahlen, oder?
Vielen Dank für euren Input!  :mail:
Titel: Aw: Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung
Beitrag von: Sheherazade am 17. März 2023, 13:00:30
Da ist aber sehr lange sehr viel schief gelaufen bzw. gemacht worden.

Zitat von: Nyala am 17. März 2023, 10:39:07Meine Anwältin meinte, wenn das Arbeitsamt in Bayern den Gesprächsverlauf nicht bestätigen würde, wäre die Sperrzeit gerechtfertigt.

Und, hat das Arbeitsamt keine Bestätigung über das Gespräch geben wollen oder wurde sich gar nicht erst um die Bestätigung gekümmert und die Sperrzeit einfach akzeptiert?
Titel: Aw: Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung
Beitrag von: Nyala am 17. März 2023, 16:27:09
ich hab ja erst am 1.3. von der Sperrzeit erfahren, Termin bei der Anwältin bekam ich am 6.3.
Sie legt den Widerspruch ein und fordert meine Akte an, ob das eben vermerkt ist, dass ich den Umzug angekündigt habe bzw. dass er auch genehmigt wurde. Also ist es noch offen, ob die Sperrzeit okay ist oder nicht. Aber das hilft mir leider beim Jobcenter auch nicht weiter  :weisnich:
Titel: Aw: Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 17. März 2023, 17:09:53
Nyala

Zitat von: Nyala am 17. März 2023, 10:39:07Als ich beim Jobcenter vorsprach, gab man mir keinen Antrag, man teilte mir mit, er würde mit der Post geschickt
Wann war das und wie lange dauerte es bis der Antrag kam?
uU etwas für deine Anwältin!s. Anhang

Zitat von: Nyala am 17. März 2023, 10:39:07Ich habe mit der zuständigen Sachbearbeiterin telefoniert, ob sie auf die Mietbescheinigung verzichten würde, da es mir nach erst 3 Monaten sehr unangenehm wäre, damit zu meinen Vermietern zu gehen. Nein, darauf kann nicht verzichtet werden,
Wenn du deinen MV vorgelegt hast ist die Aussage vom SB falsch und gelogen, denn entweder ein MV oder die Bescheinigung.
siehe > Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)

Zitat von: Nyala am 17. März 2023, 10:39:07möchte sie jetzt noch den Arbeitsvertrag
der AV geht sie nichts an. Es reicht die Lohnabrechnung und der Kontoauszug mit dem Zufluß Lohn! s. oberen Ratgeber

Zitat von: Nyala am 17. März 2023, 10:39:07Gibt es eine Möglichkeit, das Jobcenter zu "zwingen", mir einen Vorschuss zu geben?
Je nach Konstellation. Lies dazu die Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)

und eigtl. ist das die Aufgabe der RAin und es wird nicht gerne gesehen wenn man da selber tätig wird. Allerdings kannst du sie an deinem neu gewonnenen Wissen teilhaben lassen oder so ähnlich.

Ein schönes WE
FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung
Beitrag von: Nyala am 17. März 2023, 18:16:49
ich war wohl nicht ganz eindeutig:
am 6.3. - Montag - war ich bei der RAin, diese schickte mich zum Jobcenter. Dort war ich erst am Mittwoch, da die hier am Dienstag geschlossen haben. Ich habe den Bescheid vom Arbeitsamt mit der Sperrfrist abgegeben. Ich hatte noch keinen Antrag vom Jobcenter, und es wurde mir am Mittwoch, 8.3. mitgeteilt, dass er mir der Post kommt. Ich erhielt ihn am 16.3., also gestern. Meine Sachbearbeiterin sagte mir am Telefon, sie arbeitet nur Montag und Donnerstag.
Titel: Aw: Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung
Beitrag von: Sheherazade am 19. März 2023, 08:55:28
Und wobei soll man dir jetzt helfen, wenn du den regulären Ablauf noch nicht mal durch hast?
Titel: Aw: Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung
Beitrag von: Nyala am 19. März 2023, 19:37:17
Zitat von: Sheherazade am 19. März 2023, 08:55:28Und wobei soll man dir jetzt helfen, wenn du den regulären Ablauf noch nicht mal durch hast?
wie gesagt habe ich nichts mehr und mein Schrank ist leer.
Bin ich also darauf angewiesen, dass meine Sachbearbeiterin gnädig ist und mir etwas Geld gibt.
Und wenn ich ihr keine Mietbescheinigung geben will, bin ich zwar im Recht, aber die SB hat Grund, alles noch mehr zu verzögern.
Und selber soll ich möglich nichts unternehmen, sondern die RAin machen lassen. Mann, alleine bis ich einen Termin bei der bekomme!  :heul:
Titel: Aw: Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung
Beitrag von: horst am 19. März 2023, 19:52:52
Zitat von: Nyala am 19. März 2023, 19:37:17Und selber soll ich möglich nichts unternehmen, sondern die RAin machen lassen. Mann, alleine bis ich einen Termin bei der bekomme!  :heul:

 :offtopic:
kann sich eben keiner aussuchen wo er lebt in Thüringen ist sowas nicht möglich.
Die Thüringer Landesregierung · Bodo Ramelow (DIE LINKE) Ministerpräsident · Georg Maier (SPD) · Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (DIE LINKE) · Heike Taubert (SPD). :sehrgut:
Titel: Aw: Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung
Beitrag von: Ottokar am 20. März 2023, 15:23:25
Zitat von: Nyala am 17. März 2023, 10:39:07Noch im November fand ich eine Wohnung, der Umzug fand dann am 28.12. statt.
Ich teilte dies dann dem Arbeitsamt telefonisch mit. Hier in NRW ging ich dann auch zum Arbeitsamt und füllte die erforderlichen Formulare aus.
Es kam, wie es kommen musste, ich bekam eine Sperrzeit vom 1. Januar bis zum 25. März, (Bescheid erhalten am 1. März)  ich hätte nicht kündigen dürfen!
Zitat von: Nyala am 17. März 2023, 16:27:09ich hab ja erst am 1.3. von der Sperrzeit erfahren, Termin bei der Anwältin bekam ich am 6.3.
Und wovon hast du 2 Monate gelebt?

Zitat von: Nyala am 17. März 2023, 10:39:07Als ich beim Jobcenter vorsprach, gab man mir keinen Antrag, man teilte mir mit, er würde mit der Post geschickt.
Das war bereits rechtswidrig.

Wann hast du denn Bürgergeld beantragt?
Was die Forderung nach einer Mietbescheinigung betrifft, so ist diese klar rechtswidrig. Der Mietvertrag reicht regelmäßig als Nachweis aus und ist anzuerkennen.
Vergiss den Vorschuss, beantrage unter Hinweis auf deine Notlage, das sofort vorläufig über deinen Antrag entschieden wird.
Titel: Aw: Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung
Beitrag von: Nyala am 21. März 2023, 19:10:41
ich hatte noch einen Sparstrumpf, von dem ich bis Ende Februar gezehrt habe. Ich wollte auch gar nicht zum Jobcenter, erst die unerwartete Sperre hat mich zur Anwältin getrieben und die wieder zum Jobcenter.

Also Anwalt 6.3., Jobcenter 8.3. und Antrag in der Post 16.3.
Habe alles, was ich als PDF scannen konnte, per e-mail geschickt und um einen Termin zur persönlichen Antragsübergabe gebeten, damit ich evtl. Fehler direkt korrigieren könnte. Obwohl ich auf meine Notlage mehrmals hingewiesen habe, bekam ich den Termin erst für den 29.3.
Als ich mich darüber beschwerte, schrieb mir die SB, dass sie nun nicht mehr auf e-mails antworten würde und alle Unterlagen (bezieht sich auf die Mietbescheinigung) benötigt. Auch auf die Frage, ob meine Tochter, die seit 2018 nicht mehr bei mir lebt, aber wegen des Studiums noch KG erhält, zu meiner BG gehört oder nicht, hat sie mir nicht beantwortet. Ich denke, dass sie sauer ist, weil ich die Mietbescheinigung nicht rausrücke und sie außerdem drängen wollte, und jetzt extra langsam macht. Den Rest vom Antrag habe ich heute in den Briefkasten vom Jobcenter eingeworfen. Dann wäre es morgen noch zu früh, um sofort über den Antrag zu entscheiden?
Titel: Aw: Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung
Beitrag von: Nyala am 22. März 2023, 10:22:26
ich hätte jetzt noch eine Frage: Die Sperre von ALGI dauert nur mehr bis 25.3.
Muss ich beim Jobcenter jetzt einen zusätzlichen Antrag stellen, dass ab jetzt nur mehr aufstockend?

Wenn ich aber ab 1. April arbeite, zahlt dann das Jobcenter zu Monatsbeginn auch nur mehr die Differenz, obwohl das ALGI ja nicht mehr bezahlt werden wird? Gibt es für so einen Fall auch einen Antrag, oder muss ich nichts machen?
Danke euch vielmals
Titel: Aw: Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung
Beitrag von: Ottokar am 22. März 2023, 13:40:59
Weis das JC von der Sperre? Dann musst du da nichts weiter tun.

Maßgeblich ist nicht, wann du anfängst du arbeiten, sondern wann der erste Lohn gezahlt wird. Wird der erst im Mai gezahlt, steht dir für April volles ALG II zu.
Titel: Aw: Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung
Beitrag von: Nyala am 24. März 2023, 08:30:27
heute Morgen habe ich Antwort von der SB erhalten, kopiere Text hier rein.



07:29 (vor 51 Minuten)
an mich


Sehr geehrte Frau!

Wie bereits erwähnt ist die Anlage EK ausschließlich für Sie auszufüllen. Ihre Tochter gehört natürlich nicht zur Bedarfsgemeinschaft, da sie nicht mit Ihnen zusammen lebt.

Zudem fehlen die restlichen Seiten der KfZ Versicherung, da der eingereichten Seite nicht zu entnehmen ist, ob es sich bei dem Betrag um den reinen Haftpflichtanteil handelt (oder z.B. auch Kasko oder Schutzbrief).

Auch sind ein aktueller Lebenslauf sowie Nachweise über Ihre Schul- und Berufsausbildung noch einzureichen.

Ich kann bei Ihrem Antrag natürlich nicht unberücksichtigt lassen, dass Sie zum 01.04. (oder auch 15.04.) ein neues Arbeitsverhältnis beginnen werden. Es ist daher zwingend erforderlich, dass Sie mir mitteilen, wann mit der ersten Lohnzahlung zu rechnen ist. Darüber hinaus ist es notwendig, dass Sie die Agentur für Arbeit schnellstmöglich über die Arbeitsaufnahme informieren.

Die Antragsunterlagen habe ich nun erhalten. Bitte überprüfen Sie nochmal die hier mitgeteilte Rentenversicherungsnummer. Diese besteht grds. aus insgesamt 8 Ziffern, einem Buchstaben und einer Prüfziffer. Diese finden Sie z.B. auf den Lohnabrechnungen.

Voraussichtlich im Laufe der nächsten Woche werde ich über Ihren Antrag entscheiden, wenn die vorgenannten Unterlagen vollständig vorliegen.


Also: ich habe noch keinen Arbeitsvertrag, weil ich mittlerweile auch nicht mehr sicher bin, dass ich den Job noch bekomme. Muss ich da wirklich den Vielleicht-Arbeitgeber drängen? Darf ich lügen und einfach den 1.Mai angeben, auch wenn ich dann gar nicht dort anfange?
KFZ, Rentenversicherungsnummer und Lebenslauf verschicke ich gleich. Meine Nachweise über den schulischen Verlauf liegen irgendwo bei meiner Mutter im Keller und hat bisher niemand sehen wollen, nicht einmal das Arbeitsamt. Muss ich? das dauert Wochen!
Die Mietbescheinigung hat sie nicht mehr erwähnt - darf ich davon ausgehen, dass das gegessen ist, oder bezieht sich das vollständig dann darauf?
Sorry, aber HILFE
Titel: Aw: Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung
Beitrag von: Ottokar am 24. März 2023, 09:59:49
Wenn du den 1.5. angibst, obwohl kein AV vorliegt, stellt das JC nicht nur ab 1.5. die Zahlung ein, sondern fordert von dir Nachweise, die du gar nicht erbringen kannst. Also lass sowas.
Nachweise über Schul- und Berufsausbildung sind ausschließlich die Abschlusszeugnisse/Urkunden, mehr nicht.
Wenn dein Schulabschluss länger als 5 Jahre her ist, wird der gar nicht mehr benötigt, da für die Vermittlung vollkommen unrelevant.

Alle geforderten Nachweise sind zudem für den Bürgergeldanspruch und dessen Berechnung unrelevant.

Ich würde hier dem JC (zusätzlich) mitteilen, dass
- der AV bislang vom AG noch nicht unterzeichnet wurde und damit noch alles offen ist,
- somit weder die Anlage EK ausgefüllt noch Angaben zur ersten Lohnzahlung gemacht werden können,
- der Nachweis zur KfZ Versicherung nur relevant ist, wenn auch Erwerbseinkommen erzielt wird, was bislang nicht der Fall ist, und
- Nachweise über Schul- und Berufsausbildung für den Bürgergeldanspruch und dessen Berechnung unrelevant sind.
Außerdem würde ich beantragen, das sofort vorläufig über den Anspruch zu entscheiden ist.
Titel: Aw: Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung
Beitrag von: Nyala am 24. März 2023, 10:35:11
Der Ärger ist, dass ich der SB bereits zweimal mitgeteilt habe, dass es ungewiss ist, ob ich überhaupt noch angestellt werde (da es keine Förderung für mich gibt). Sie besteht darauf, und wahrscheinlich wird sie vor der Entscheidung dann auch wieder auf der Mietbescheinigung bestehen, ich schätze sie halt so ein.
Aber ich werde ihr das ein 3. Mal erklären.
Super, da ich schon 60 bin, muss ich wenigstens mein Abschlusszeugnis nicht vorlegen.
Kann ich diesen Antrag, sofort vorläufig über den Anspruch zu entscheiden, per E-Mail verfassen?


 :offtopic:

ich habe schon mehrmals die Erfahrung gemacht, dass das Jobcenter sich auf unsinnige Forderungen versteift, selbst wenn es zu einer Klage kommt. Es geben wahrscheinlich so viele vorher entmutigt auf, dass sich dieses Verhalten für das JC lohnt, auch wenn sie im Klagefall dann zahlen müssen.
Passierte mir so vor 12 Jahren, als ich eine Woche vor Obdachlosigkeit schließlich eine Wohnung über Maklervermittlung angenommen hatte. Das JC hatte mir bei zwei vorher angebotenen Wohnungen mitgeteilt, das dürfe ich nicht, obwohl sie ansonsten voll der KDU entsprachen. Es wurde mir mehrmals, auch auf meinen Widerspruch hin, versichert, dass die Maklergebühren nicht übernommen würden. Die Gerichtsverhandlung 2 Jahre später habe ich gewonnen, die Vertreterin des JC entschuldigte sich mit den Worten "Ihre SB hat das leider noch nicht gewusst!"  Auf meine Entgegnung, dass die SB bei einem Gespräch vor 2 Tagen immer noch der Meinung war, dass mir die Maklergebühren nicht zustünden, wechselten die Dame vom Jobcenter nur bedeutsame Blicke und ließen das unkommentiert....
Als meine Tochter 18 wurde, hat die Rentenversicherung die Zahlung der Halbwaisenrente eingestellt, bis der Nachweis erbracht war, dass sie noch zur Schule geht. Nachweis wurde sofort erbracht und die Halbwaisenrente wurde dann im nächsten Monat nachgezahlt - daher dann der doppelte Betrag.
Das JC verlangte wegen Überzahlung den Betrag zurück. Ich erklärte, man zitierte mich hin, und ein höhergestellter SB, nicht meine übliche, ließ sich von mir anhand der Schreiben, der Nachweise und Kontoauszüge den Sachverhalt detailliert vorlegen. Er erklärte, dass damit alles in Ordnung sei, schimpfte aber auch recht, weil ich nicht unverzüglich gemeldet hatte, dass die Halbwaisenrente im Vormonat ausgesetzt worden war.
Ich fuhr beruhigt nach Hause und erhielt dann Wochen später eine Aufforderung, die Überzahlung endlich zu begleichen. Als ich mich an einen Anwalt wandte, meinte dieser, man könne nichts mehr machen, weil ich die Widerspruchsfrist von 3 Monaten nicht eingehalten hatte. Also wusste das JC zwar, dass ich im Recht war, hat aber meine Notlage ausgenutzt, um mir trotz der Nachweise Geld abzuziehen.

Warum nerve ich euch damit? Das hier ist ein tolles Forum und es gibt mehrere Mitglieder, die kompetent und hilfreich die Beiträge der betroffenen TE kommentieren. Diesen Beiträgen entnehme ich aber, dass das für den Erfolg bei den JC nicht den geringsten Einfluss hat. Die allermeisten SB sind offensichtlich darauf eingeschworen, Zahlungen, wenn überhaupt, mit allen Mitteln so gut wie möglich hinauszuzögern. Bestimmt gibt es Leute, die sich Unterstützung vom JC ungerechtfertigt erschleichen wollen und man versteht, dass genau überprüft werden muss. Allerdings wird hier weit über das Ziel hinausgeschossen. Ich frage mich, ob man da eine Petition einreichen kann, damit der Ablauf etwas menschenwürdiger wird. Entschuldigung, falls die Frage schon mal aufgetaucht ist.
Titel: Aw: Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 24. März 2023, 16:37:35
Nyala

Der Willkür der JC/SB ist man nun mal ausgesetzt und wie du richtig erkannt hast kann es passieren dass die einfach Ihr Ding durchziehen.
Nichts desto trotz ist die vorgeschlagene Vorgehensweise von Ottokar die beste Möglichkeit auch wenn du uU das SG wegen EA zur Zahlung des ALG 2 einschalten musst. Insgesamt ist der Aufwand geringer als den Duckmäuser zu machen und in Folge wird sich das JC/SB ein leichteres Opfer suchen.
So meine Erfahrungswerte.

Zitat von: Nyala am 24. März 2023, 10:35:11Kann ich diesen Antrag, sofort vorläufig über den Anspruch zu entscheiden, per E-Mail verfassen?
Ja, aber du solltest es auf dem Postweg hinterherschicken oder in den Hausbriefkasten* einwerfen.

Zitat von: Ottokar am 24. März 2023, 09:59:49Außerdem würde ich beantragen, das sofort vorläufig über den Anspruch zu entscheiden ist.
Falls SB nicht weißdas es dafür keinen extra Antrag braucht solltest du das aus dem Zitat dazu schreiben.
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
ZitatIst zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.

*oder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.
Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

MfG FN
Titel: Aw: Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung
Beitrag von: Nyala am 25. März 2023, 09:05:54
hallo Freunde,

hier die E-Mail, die ich gestern Mittag an meine SB geschickt habe (weil das JC um 12.30 schließt)

an Frau

Sehr geehrte Frau xxx,

danke für Ihre Antwort.
Da Sie die Antragsunterlagen erhalten habe, hoffe ich, dass ich Anlage EK zu Ihrer Zufriedenheit ausgefüllt habe.

Seite 2 der KFZ Versicherung und den aktuellen Lebenslauf sende ich im Anhang.
Ebenso ein Schreiben der Rentenversicherung, aus dem meine korrekte Rentenversicherungsnummer hervorgeht. Ich bitte um Entschuldigung, falls ich sie falsch angegeben habe.

Ich habe erklärt, dass es nicht mehr sicher ist, ob das Arbeitsverhältnis zustande kommt. Die Agentur für Arbeit ist bereits informiert, der Arbeitgeber hat dort auch schon angerufen und sich über eine Förderung erkundigt. Da diese nicht gewährt werden kann, zweifle ich mittlerweile daran, dass er mich noch anstellen möchte (siehe meine e-mail vom 21.3.)
1. Falls doch, werde ich das unverzüglich mitteilen.
2. Außerdem werde ich auch unverzüglich den Kontoauszug, aus dem hervorgeht, wann die erste Lohnzahlung eingetroffen sein wird, an Sie weiterleiten.
Bis jetzt  sind weder 1. noch 2. eingetreten, also bitte ich Sie ein weiteres Mal, die betroffene Forderung bis zum Eintritt zurückzunehmen.

Weiters benötigen Sie meine (über 40 Jahre alten!) Schulzeugnisse nicht, und da ich auch schon erklärt habe, dass sie mir nicht zur Verfügung stehen, kann ich sie nicht vorlegen.

Damit haben Sie alle für Ihre Entscheidung notwendigen Unterlagen erhalten.

Ich entschuldige mich dafür, wenn ich mich in meiner Aufregung zu fordernd verhalten haben sollte.
Aber trotz des mehrmaligen Hinweises auf meine akute Notlage konnten Sie mich bis jetzt nicht unterstützen. Ich habe daher den Sachverhalt heute Vormittag meiner Anwältin zukommen lassen.
Da eine Antwort noch aussteht, beantrage ich hiermit unter neuerlichem Hinweis auf meine Notlage vorsorglich, dass sofort vorläufig über meinen Antrag entschieden wird.

Mit freundlichen Grüßen



Diese E-Mail habe ich meiner RAin zukommen lassen, ebenso sämtlichen vorangegangenen Austausch.

Das ist jetzt ihre Antwort:

an mich

Sehr geehrte Frau ,

Bürgergeld erhalten Sie nur, wenn Sie Ihre Hilfebedürftigkeit nachgewiesen haben. Dies bedeutet, dass Sie die Antragsunterlagen des Jobcenters vollständig ausfüllen und mit Belegen versehen, einreichen müssen. Zu den Unterlagen gehört auch die Vorlage der Vermieterbescheinigung, das Ausfüllen durch den Vermieter ist nichts ehrenrühriges und im Übrigen bei einem Vermieter wie der LEG tägliches Brot. Das Jobcenter braucht Angaben zur konkreten Zusammensetzung der Miete, weil einzelne Positionen nicht über die Kosten der Unterkunft gedeckt werden. Bemühen Sie sich daher bitte kurzfristig um die Bescheinigung.

Wenn Sie sich mit dem Arbeitgeber auf die wesentlichen Punkte des Arbeitsverhältnisses verständig haben (Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Arbeitsbeginn), liegt ein wirksamer Arbeitsvertrag vor. Grdl ist der Lohn zum letzten des Monats zur Zahlung fällig, teilweise regeln Arbeitsverträge, dass der Lohn erst zum 15. oder 20. des Folgemonats gezahlt werden. Auch hier dürfte grdl. kein Problem bestehen, den Arbeitgeber zu einer Klarstellung zu bewegen. Ansonsten bleibt es eben bei der gesetzlichen Regelung zur Fälligkeit. Fr xxx wird das im Zweifel auch wissen wollen, ob Ihnen Leistungen bei Arbeitsaufnahme zunächst darlehensweise – zur Überbrückung – bis zum Empfang des ersten Arbeitsentgeltes gewährt werden können.

Mit freundlichen Grüßen



Ich bin sprachlos und habe das Gefühl, dass meine Anwältin lieber das JC vertreten würde als mich. Irgendwie haben beide Seiten völlig ignoriert, was ich vorgebracht habe.   :weisnich:
Titel: Aw: Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung
Beitrag von: Lina am 25. März 2023, 09:56:20
@Nyala

In Deinen Beiträgen fällt auf, dass Du Dich sehr oft entschuldigst. Was immer Du damit meintest erreichen zu können, hat nicht geklappt. Wenn JC und Konsorten Schwäche spüren, erreichst Du nicht, was Du willst.


Zitat:
"Ich bin sprachlos und habe das Gefühl, dass meine Anwältin lieber das JC vertreten würde als mich. Irgendwie haben beide Seiten völlig ignoriert, was ich vorgebracht habe. " :weisnich:

Das kenne ich auch, in Bezug auf JC und Sozialgericht. 
Titel: Aw: Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung
Beitrag von: Ottokar am 25. März 2023, 10:00:26
Zitat von: Nyala am 25. März 2023, 09:05:54Zu den Unterlagen gehört auch die Vorlage der Vermieterbescheinigung
Diese Aussage ist nachweislich falsch.
Die Erhebung der KdUH mittels Mietvertrag und Vermieterbescheinigung ist eine unzulässige doppelte Datenerhebung.
Das Jobcenter benötigt auch keine Angaben zur konkreten Zusammensetzung der Miete, da aufgrund der rechtlichen Vorschriften dazu (Heizkostenverordnung, Betriebkostenverordung, etc.) diese zur Gänze als KdUH anzuerkennen sind. Dazu gehören auch Positionen wie Parkplatz oder Kabelgebühr, die lt. Rechtsprechung des BSG anzuerkennen sind, wenn sie Bestandteil der Miete sind.

Zitat von: Nyala am 25. März 2023, 09:05:54Wenn Sie sich mit dem Arbeitgeber auf die wesentlichen Punkte des Arbeitsverhältnisses verständig haben (Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Arbeitsbeginn), liegt ein wirksamer Arbeitsvertrag vor.
Auch das ist nachweislich falsch.
Hinsichtlich des tatsächlichen Einsatzortes, der Arbeitszeit und der konkreten Ausgestaltung der Arbeitstätigkeit liegt ein sog. Direktionsrecht des Arbeitsgebers vor, diese sind also - im Gegensatz zu den Ausführungen der Anwältin - keine wesentlichen Inhalte.
Ein wirksamer Arbeitsvertrag liegt erst dann vor, wenn über den Vertragsschluss Einigkeit besteht. Da der AG hier den Abschluss von der Nebenbedingung einer Förderung durch die AfA abhängig gemacht hat, liegt gerade kein wirksamer Vertragsschluss vor.

Bei soviel nachweislicher Inkompetenz auf immerhin schon zwei Rechtsgebieten solltest du darüber nachdenken, den Anwalt zu wechseln.
Titel: Aw: Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung
Beitrag von: Ottokar am 25. März 2023, 12:25:39
Zitat von: Ottokar am 20. März 2023, 15:23:25
Zitat von: Nyala am 17. März 2023, 10:39:07Als ich beim Jobcenter vorsprach, gab man mir keinen Antrag, man teilte mir mit, er würde mit der Post geschickt.
Das war bereits rechtswidrig.
Rechtsgrundlage ist § 16 Abs. 3 i.V.m. § 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I.
Das JC darf dich nicht wegschicken und auf später vertrösten - schon gar nicht, wenn du bei der Antragstellung angibst, dass eine aktuelle Notlage vorliegt.
Vielmehr hätte das JC sogar anbieten müssen, dich vor Ort beim Ausfüllen der Antragsformulare zu unterstützen.
Das Mindeste wäre jedoch gewesen, dir die erforderlichen Antragsformulare und eine Liste mit erforderlichen Nachweisen mitzugeben.
Titel: Aw: Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung
Beitrag von: Nyala am 25. März 2023, 12:38:37
super, danke!!!
Titel: Aw: Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung
Beitrag von: Nyala am 30. März 2023, 07:24:11
Hier jetzt wie es weiterging: nachdem ich die blöde E-Mail von meiner RAin bekommen hatte, setzte ich mich hin und schrieb ihr eine wütende Antwort. Die schickte ich ihr Montag Morgen. Da stand drin, dass sie bitte das JC auf die geltenden Gesetze hinweisen sollte anstatt mich gesetzwidrig zur Herausgabe von Unterlagen zu drängen. Fürchte, habe sie vergrätzt. :blum:
Am Vormittag kam eine Antwort von der SB: Alle Bescheide sind durch, da sie jetzt endlich ALLE Unterlagen hat (ich habe natürlich nichts weiter geschickt, schon gar keine Vermieterbescheinigung), und nicht etwa, weil ich einen Anwalt eingeschaltet hätte. Ha-Ha
Gab das nur zur Info an die RAin weiter.
Geld kam am Mittwoch, also gestern.
Und eine grantige E-Mail von der RAin, dass sie in der Sache mit der Sperrzeit schwarz sähe. War mir klar.
Also: Sache mit JC erledigt, danke euch allen.
Titel: Aw: Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung
Beitrag von: Ottokar am 30. März 2023, 10:41:58
Man belehrt niemals Anwälte, man fragt höchstens vorsichtig nach (... der Datenschutzbeauftragte hat dort: ... aber was Anderes geschrieben ...) und gibt ihnen damit Gelegenheit, Ihre Meinung und Aussagen zu relativieren oder zu ändern.
PS. Eine Sperrzeit gibts nur bei ALG I.
Titel: Aw: Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung
Beitrag von: Nyala am 30. März 2023, 11:57:44
ja, ich habe ja eine Sperrzeit von der AfA, weil ich meinen Job 600km entfernt gekündigt habe.
Wird jetzt mit dieser RAin schwierig werden.

Nochmals danke!
Titel: Aw: Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung
Beitrag von: Ellen_Alien am 31. März 2023, 11:16:35
Zitat von: Ottokar am 30. März 2023, 10:41:58Man belehrt niemals Anwälte, man fragt höchstens vorsichtig nach (... der Datenschutzbeauftragte hat dort: ... aber was Anderes geschrieben ...) und gibt ihnen damit Gelegenheit, Ihre Meinung und Aussagen zu relativieren oder zu ändern.
PS. Eine Sperrzeit gibts nur bei ALG I.
Ja das stimmt schon irgendwo. Nur andererseits kommt es schon häufig vor, dass Anwälte Unsinn erzählen. Das ist nicht in Ordnung, schließlich erbringen sie eine Dienstleistung, die nicht ganz preiswert ist. Da ist es irgendwo auch ok, darauf hinzuweisen, wenn man nur Unsinn für sein Geld bekommen hat.
Ich habe schon die schlimmsten Anwälte erlebt  :sad:  Ein Jurastudium abgeschlossen zu haben, bedeutet leider nicht, dass die auch einen Durchblick haben. Bei einigen jedenfalls.
@Nyala: hättest dir den Spaß machen können, einfach auf Arbeit zu erscheinen. Schließlich lag ja deiner RAin zu Folge ein wirksamer AV vor 🙄
Titel: Aw: Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung
Beitrag von: Ottokar am 31. März 2023, 11:49:08
Anwälte sind auch nur Menschen, die typisch Deutsche Obrigkeitshörigkeit macht auch dort nicht halt.