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Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung

Begonnen von Nyala, 17. März 2023, 10:39:07

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Fettnäpfchen

Nyala

Der Willkür der JC/SB ist man nun mal ausgesetzt und wie du richtig erkannt hast kann es passieren dass die einfach Ihr Ding durchziehen.
Nichts desto trotz ist die vorgeschlagene Vorgehensweise von Ottokar die beste Möglichkeit auch wenn du uU das SG wegen EA zur Zahlung des ALG 2 einschalten musst. Insgesamt ist der Aufwand geringer als den Duckmäuser zu machen und in Folge wird sich das JC/SB ein leichteres Opfer suchen.
So meine Erfahrungswerte.

Zitat von: Nyala am 24. März 2023, 10:35:11Kann ich diesen Antrag, sofort vorläufig über den Anspruch zu entscheiden, per E-Mail verfassen?
Ja, aber du solltest es auf dem Postweg hinterherschicken oder in den Hausbriefkasten* einwerfen.

Zitat von: Ottokar am 24. März 2023, 09:59:49Außerdem würde ich beantragen, das sofort vorläufig über den Anspruch zu entscheiden ist.
Falls SB nicht weißdas es dafür keinen extra Antrag braucht solltest du das aus dem Zitat dazu schreiben.
Leistungspflicht des Leistungsträgers
ZitatIst zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.

*oder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.
Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Nyala

hallo Freunde,

hier die E-Mail, die ich gestern Mittag an meine SB geschickt habe (weil das JC um 12.30 schließt)

an Frau

Sehr geehrte Frau xxx,

danke für Ihre Antwort.
Da Sie die Antragsunterlagen erhalten habe, hoffe ich, dass ich Anlage EK zu Ihrer Zufriedenheit ausgefüllt habe.

Seite 2 der KFZ Versicherung und den aktuellen Lebenslauf sende ich im Anhang.
Ebenso ein Schreiben der Rentenversicherung, aus dem meine korrekte Rentenversicherungsnummer hervorgeht. Ich bitte um Entschuldigung, falls ich sie falsch angegeben habe.

Ich habe erklärt, dass es nicht mehr sicher ist, ob das Arbeitsverhältnis zustande kommt. Die Agentur für Arbeit ist bereits informiert, der Arbeitgeber hat dort auch schon angerufen und sich über eine Förderung erkundigt. Da diese nicht gewährt werden kann, zweifle ich mittlerweile daran, dass er mich noch anstellen möchte (siehe meine e-mail vom 21.3.)
1. Falls doch, werde ich das unverzüglich mitteilen.
2. Außerdem werde ich auch unverzüglich den Kontoauszug, aus dem hervorgeht, wann die erste Lohnzahlung eingetroffen sein wird, an Sie weiterleiten.
Bis jetzt  sind weder 1. noch 2. eingetreten, also bitte ich Sie ein weiteres Mal, die betroffene Forderung bis zum Eintritt zurückzunehmen.

Weiters benötigen Sie meine (über 40 Jahre alten!) Schulzeugnisse nicht, und da ich auch schon erklärt habe, dass sie mir nicht zur Verfügung stehen, kann ich sie nicht vorlegen.

Damit haben Sie alle für Ihre Entscheidung notwendigen Unterlagen erhalten.

Ich entschuldige mich dafür, wenn ich mich in meiner Aufregung zu fordernd verhalten haben sollte.
Aber trotz des mehrmaligen Hinweises auf meine akute Notlage konnten Sie mich bis jetzt nicht unterstützen. Ich habe daher den Sachverhalt heute Vormittag meiner Anwältin zukommen lassen.
Da eine Antwort noch aussteht, beantrage ich hiermit unter neuerlichem Hinweis auf meine Notlage vorsorglich, dass sofort vorläufig über meinen Antrag entschieden wird.

Mit freundlichen Grüßen



Diese E-Mail habe ich meiner RAin zukommen lassen, ebenso sämtlichen vorangegangenen Austausch.

Das ist jetzt ihre Antwort:

an mich

Sehr geehrte Frau ,

Bürgergeld erhalten Sie nur, wenn Sie Ihre Hilfebedürftigkeit nachgewiesen haben. Dies bedeutet, dass Sie die Antragsunterlagen des Jobcenters vollständig ausfüllen und mit Belegen versehen, einreichen müssen. Zu den Unterlagen gehört auch die Vorlage der Vermieterbescheinigung, das Ausfüllen durch den Vermieter ist nichts ehrenrühriges und im Übrigen bei einem Vermieter wie der LEG tägliches Brot. Das Jobcenter braucht Angaben zur konkreten Zusammensetzung der Miete, weil einzelne Positionen nicht über die Kosten der Unterkunft gedeckt werden. Bemühen Sie sich daher bitte kurzfristig um die Bescheinigung.

Wenn Sie sich mit dem Arbeitgeber auf die wesentlichen Punkte des Arbeitsverhältnisses verständig haben (Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Arbeitsbeginn), liegt ein wirksamer Arbeitsvertrag vor. Grdl ist der Lohn zum letzten des Monats zur Zahlung fällig, teilweise regeln Arbeitsverträge, dass der Lohn erst zum 15. oder 20. des Folgemonats gezahlt werden. Auch hier dürfte grdl. kein Problem bestehen, den Arbeitgeber zu einer Klarstellung zu bewegen. Ansonsten bleibt es eben bei der gesetzlichen Regelung zur Fälligkeit. Fr xxx wird das im Zweifel auch wissen wollen, ob Ihnen Leistungen bei Arbeitsaufnahme zunächst darlehensweise – zur Überbrückung – bis zum Empfang des ersten Arbeitsentgeltes gewährt werden können.

Mit freundlichen Grüßen



Ich bin sprachlos und habe das Gefühl, dass meine Anwältin lieber das JC vertreten würde als mich. Irgendwie haben beide Seiten völlig ignoriert, was ich vorgebracht habe.   :weisnich:

Lina

@Nyala

In Deinen Beiträgen fällt auf, dass Du Dich sehr oft entschuldigst. Was immer Du damit meintest erreichen zu können, hat nicht geklappt. Wenn JC und Konsorten Schwäche spüren, erreichst Du nicht, was Du willst.


Zitat:
"Ich bin sprachlos und habe das Gefühl, dass meine Anwältin lieber das JC vertreten würde als mich. Irgendwie haben beide Seiten völlig ignoriert, was ich vorgebracht habe. " :weisnich:

Das kenne ich auch, in Bezug auf JC und Sozialgericht. 

Ottokar

Zitat von: Nyala am 25. März 2023, 09:05:54Zu den Unterlagen gehört auch die Vorlage der Vermieterbescheinigung
Diese Aussage ist nachweislich falsch.
Die Erhebung der KdUH mittels Mietvertrag und Vermieterbescheinigung ist eine unzulässige doppelte Datenerhebung.
Das Jobcenter benötigt auch keine Angaben zur konkreten Zusammensetzung der Miete, da aufgrund der rechtlichen Vorschriften dazu (Heizkostenverordnung, Betriebkostenverordung, etc.) diese zur Gänze als KdUH anzuerkennen sind. Dazu gehören auch Positionen wie Parkplatz oder Kabelgebühr, die lt. Rechtsprechung des BSG anzuerkennen sind, wenn sie Bestandteil der Miete sind.

Zitat von: Nyala am 25. März 2023, 09:05:54Wenn Sie sich mit dem Arbeitgeber auf die wesentlichen Punkte des Arbeitsverhältnisses verständig haben (Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Arbeitsbeginn), liegt ein wirksamer Arbeitsvertrag vor.
Auch das ist nachweislich falsch.
Hinsichtlich des tatsächlichen Einsatzortes, der Arbeitszeit und der konkreten Ausgestaltung der Arbeitstätigkeit liegt ein sog. Direktionsrecht des Arbeitsgebers vor, diese sind also - im Gegensatz zu den Ausführungen der Anwältin - keine wesentlichen Inhalte.
Ein wirksamer Arbeitsvertrag liegt erst dann vor, wenn über den Vertragsschluss Einigkeit besteht. Da der AG hier den Abschluss von der Nebenbedingung einer Förderung durch die AfA abhängig gemacht hat, liegt gerade kein wirksamer Vertragsschluss vor.

Bei soviel nachweislicher Inkompetenz auf immerhin schon zwei Rechtsgebieten solltest du darüber nachdenken, den Anwalt zu wechseln.
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Ottokar

Zitat von: Ottokar am 20. März 2023, 15:23:25
Zitat von: Nyala am 17. März 2023, 10:39:07Als ich beim Jobcenter vorsprach, gab man mir keinen Antrag, man teilte mir mit, er würde mit der Post geschickt.
Das war bereits rechtswidrig.
Rechtsgrundlage ist § 16 Abs. 3 i.V.m. § 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I.
Das JC darf dich nicht wegschicken und auf später vertrösten - schon gar nicht, wenn du bei der Antragstellung angibst, dass eine aktuelle Notlage vorliegt.
Vielmehr hätte das JC sogar anbieten müssen, dich vor Ort beim Ausfüllen der Antragsformulare zu unterstützen.
Das Mindeste wäre jedoch gewesen, dir die erforderlichen Antragsformulare und eine Liste mit erforderlichen Nachweisen mitzugeben.
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Nyala


Nyala

Hier jetzt wie es weiterging: nachdem ich die blöde E-Mail von meiner RAin bekommen hatte, setzte ich mich hin und schrieb ihr eine wütende Antwort. Die schickte ich ihr Montag Morgen. Da stand drin, dass sie bitte das JC auf die geltenden Gesetze hinweisen sollte anstatt mich gesetzwidrig zur Herausgabe von Unterlagen zu drängen. Fürchte, habe sie vergrätzt. :blum:
Am Vormittag kam eine Antwort von der SB: Alle Bescheide sind durch, da sie jetzt endlich ALLE Unterlagen hat (ich habe natürlich nichts weiter geschickt, schon gar keine Vermieterbescheinigung), und nicht etwa, weil ich einen Anwalt eingeschaltet hätte. Ha-Ha
Gab das nur zur Info an die RAin weiter.
Geld kam am Mittwoch, also gestern.
Und eine grantige E-Mail von der RAin, dass sie in der Sache mit der Sperrzeit schwarz sähe. War mir klar.
Also: Sache mit JC erledigt, danke euch allen.

Ottokar

Man belehrt niemals Anwälte, man fragt höchstens vorsichtig nach (... der Datenschutzbeauftragte hat dort: ... aber was Anderes geschrieben ...) und gibt ihnen damit Gelegenheit, Ihre Meinung und Aussagen zu relativieren oder zu ändern.
PS. Eine Sperrzeit gibts nur bei ALG I.
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Nyala

ja, ich habe ja eine Sperrzeit von der AfA, weil ich meinen Job 600km entfernt gekündigt habe.
Wird jetzt mit dieser RAin schwierig werden.

Nochmals danke!

Ellen_Alien

Zitat von: Ottokar am 30. März 2023, 10:41:58Man belehrt niemals Anwälte, man fragt höchstens vorsichtig nach (... der Datenschutzbeauftragte hat dort: ... aber was Anderes geschrieben ...) und gibt ihnen damit Gelegenheit, Ihre Meinung und Aussagen zu relativieren oder zu ändern.
PS. Eine Sperrzeit gibts nur bei ALG I.
Ja das stimmt schon irgendwo. Nur andererseits kommt es schon häufig vor, dass Anwälte Unsinn erzählen. Das ist nicht in Ordnung, schließlich erbringen sie eine Dienstleistung, die nicht ganz preiswert ist. Da ist es irgendwo auch ok, darauf hinzuweisen, wenn man nur Unsinn für sein Geld bekommen hat.
Ich habe schon die schlimmsten Anwälte erlebt  :sad:  Ein Jurastudium abgeschlossen zu haben, bedeutet leider nicht, dass die auch einen Durchblick haben. Bei einigen jedenfalls.
@Nyala: hättest dir den Spaß machen können, einfach auf Arbeit zu erscheinen. Schließlich lag ja deiner RAin zu Folge ein wirksamer AV vor 🙄

Ottokar

Anwälte sind auch nur Menschen, die typisch Deutsche Obrigkeitshörigkeit macht auch dort nicht halt.
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