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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Nelda am 26. März 2023, 16:44:28

Titel: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 26. März 2023, 16:44:28
Hallo,

ich hatte letztes Jahr aufgrund Trennung/Scheidung mein Haus verkauft und habe mir ein Haus in einem anderen Bundesland gekauft.

Leider wurden mir schwerwiegende Mängel verschwiegen trotz Nachfrage meinerseits und ich bemerkte die Mängel erst nach dem Einzug als es schon zu spät war.

Die grössten Mängel sind: undichtes Flachdach, undichtes Satteldach und Kältebrücke.

Dachdecker war schon da und meinte das dass Flachdach mind.30 Jahre alt ist und durch ist, sowie die Betonziegel aufgrund ihres Alters nicht mehr Wasserabweisend sind.
Flachdach ist über Wohnzimmer, Flur und Bad. Dort hatte ich jetzt schon dreimal Wassereintritt.

Zudem unter dem Flachdach nicht gedämmt ist und es somit extrem kalt ist im Winter .

In den Schlafräumen im 1.Og wo das Satteldach ist sind Kältebrücken aufgrund da keine Dämmung und Wand nicht ordentlich verputzt.

Wenn ich jetzt ausziehen würde und eine Mietswohnung nehme wäre das Haus nicht mehr geschützt?

Ich habe vor die Verkäuferin entweder auf Kaufvertragrücktritt oder Übernahme der Reperaturkosten zu verklagen.

Bei den Repereraturkosten.. Wie wäre es wenn fiktiv die Verkäuferin verurteil wird die Kosten zu übernehmen. Diese würden jedoch definitiv die 15 000 Euro Schonbetrag überschreiten. Würde das dann als Vermögen wobei dies ja Zweckgebunden wäre- mir angerechnet als Vermögen?

Und was mache ich allgemein? Ich habe nicht das Geld diese notwendigen Reperaturen zu bezahlen.

Kann ich dies auch beantragen aber dann müsste ich es zurückzahlen, da ja 12 Monate Miete alles was drüber hinaus ist, ist Darlehen.

Zumindest das Flachdach wäre absolut dringend.

Ich habe echt Angst das ich mich jetzt in einer Sackgasse befinde.

Haus war auch nicht gerade billig für diesen Zustand viel zu teuer.

Wenn ich halt ausziehe ist das ganze Geld weg da Haus nicht geschützt. Zudem Jobcenter dann ja sagen könnte wir zahlen nicht.

Ich bin jetzt echt in eine ganz blöde Situation gekommen.

Vielleicht weiss jemand hier Rat.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 26. März 2023, 17:05:02
Das Flachdach ist vermutlich kein Kiespressdach.
Die sind auf Dauer zwar auch nie ganz dicht. Das haben Flachdächer im Allgemeinen so an sich wenn sie vor 30 Jahren erstellt wurden. Du kannst es mit Bitumen abdichten besser und teurer wäre Zink aber dafür ewig haltbar dicht. Aber wieso Betonziegel auf einem Flachdach?

Das Aufbringen seines Satteldaches über diesen Hausteil dürfte billiger kommen als eine Reparatur des Flachdaches, zumindest ist es aber auf Dauer lohnenswerter.
Kältebrücken kommen nicht allein vom abgeplatzten Außenputz sondern von schlechter Maurerarbeit. Die Abstände sind dann zwischen den Steinen im Mauerwerk zu groß und diese Zementlücke nennt man Kältebrücken.

Dein Fehler war, dass du den Hauszustand vor dem Kauf nicht hast überprüfen lassen z.B. von einem Bauingeneur oder Architekten besser von einem Gutachter. Der GA sagt dir dann genau was das Haus wert ist bevor du zahlst.
Wie es aussieht wirst du an einem Gerichtsverfahren nicht vorbei kommen wenn du Geld willst.

Ich sehe schon, das wird ein längerer Thread - da halte ich mich lieber raus.

Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 26. März 2023, 17:19:52
Das Flachdach ist ein ganz normales verschweisstes Bitumendach. Vor allem die Anschlussfugen sind undicht.

Das Haus hat 2 Dächer, das Flachdach oberhalb von Wohnzimmer,Flur,Bad.Das Satteldach mit den alten Betonziegeln ist Dachspeicher und 2 Schlafzimmer.Das Haus hat aber nur 80 qm WFL.

Das mit den Kältebrücken liest sich gar nicht gut...

Ja das war ein grosser Fehler von mir das ich das Haus nicht fachmännisch habe überprüfen lassen
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 26. März 2023, 18:15:44
Zitat von: Nelda am 26. März 2023, 16:44:28Wenn ich jetzt ausziehen würde und eine Mietswohnung nehme wäre das Haus nicht mehr geschützt?
So sieht es aus, da es nur für selbstgenutzte Immobilien gilt.
Hast du dann eine Mietwohnung, bräuchte es das Haus ja nicht mehr.
Vermutlich wird das JC dann zum Verkauf auffordern.

Alles andere, rund um das Haus musst du mit der Verkäuferin klären.
Das hat dann nichts mit dem JC zu tun.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 27. März 2023, 11:23:16
Zitat von: Nelda am 26. März 2023, 17:19:52Das Flachdach ist ein ganz normales verschweisstes Bitumendach. Vor allem die Anschlussfugen sind undicht.
Bitumen geht nach ca. 30 Jahren den Bach runter. Undichtigkeit also normal und vorhersehbar.
Du kannst das Flachdach erneut mit dem billigeren Bitumen abdichten lassen oder dich für das teuerere Zink entscheiden.
Für das Aufbringen eines Satteldaches benötigst du einen Tekturplan den ein Planungsbüro erstellen und die Gemeinde genehmigen muss.

Kältebrücken
kennst und nur eine wohl durch abgeplatzten Putz.
Mörtelfugen also Kältebrücken bedeuten schlecht ausgeführtes Mauerwerk beim Rohbau.
Ob viele vorhanden sind kannst du nur feststellen indem du die Wände durchleuchten lässt oder den Putz abklopfst und erneuerst falls er sowieso marode ist.

Rückabwicklung des Kaufvertrages setzt arglistige Täuschung voraus - § 123 BGB.
Ein sog. Reuerecht hast du nicht.
Schadenersatz in deinem Fall also Kaufpreisminderung durch Teilrückzahlung des Kaufpreises ist unter Umständen möglich aber ohne RSV kostenaufwändig weil mit Sicherheit mindestens 1 Bau-GA gebraucht wird. - § 823 BGB.
Der hohe Kostenaufwand gilt auch für eine mögliche Rückabwicklung falls die Beweislage eine entsprechende Klage zulässt. Freiwillig dürfte die Verkäuferin dir kein Geld zurück geben. Meine Meinung.

Im Kaufvertrag müsste aber eine Zustandsbeschreibung des Hauses enthalten sein, die sehr wichtig ist.

Zusammenfassung: Solange man den Inhalt des notariellen Kaufvertrages nicht im Wortlaut kennt kann man keinen rechtskonformen Rat geben und bleiben Beiträge praktisch nur Spekulation.
Darum habe ich geschrieben:
Zitat von: Ratlos am 26. März 2023, 17:05:02da halte ich mich lieber raus.


Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 02. April 2023, 21:10:50
Ich stehe vor vielen Problemen wegen dem Haus und weiss nicht mehr weiter...
Ich habe das Haus im September für 65 000 Euro gekauft.
Es wird immer schlimmer...
Seit vorgestern regnet es richtig rein ins Wohnzimmer sodass ich Einer aufstellen musste.
Es sind so viele Sachen in dem Haus das ich sagen muss ich bekomme das finanziell nicht mehr hin.
Und ich weiss was alte Häuser bedeuten.
Ich bin da einiges gewohnt.
Ich kann ja nicht mal ausziehen da ich nichts bezahlt bekommen werde?
Da vermögend wegen Haus.
Gerichtskosten plus Anwalt und Gutachter sind ca 16 500 Euro
 Falls ich verliere muss ich da Haus nicht bewohnt alles zurück zahlen
Haus ist nicht geschützt bei jobcdabeo kann ich nichts dafür das es nicht in einem Bewohnbaren Zustand ist.
Wenn ich auf schadensersatz Klage kommt auch nichts rum weil das anrechnenbar ist das Vermögen???
Zudem es nicht mehr bewohnbar ist.
Hinzu kommt das ich schwanger bin.
Ich weiss nicht mehr weiter.
Anwalt habe ich auch gutachter den ich selber zahlen müsste.
5000 Euro


Wäre es nicht besser ich verkaufe das Haus für 20 000 Euro???

Ubd habe dann ruhe kann umziehen da alg 2 ich bekomme bzw Miete ???
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: horst am 02. April 2023, 21:26:21
Zitat von: Nelda am 02. April 2023, 21:10:50ch habe das Haus im September für 65 000 Euro gekauft.
solche Schnäppchen zahlen sich nur aus wenn jemand vieles selber machen kann, mehr kann ich dazu nicht beitragen. Suche dir fürs Erste einen Dachdecker bei www.my-hammer.de
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 02. April 2023, 21:39:29
Ein Schnäppchen war das nicht. Es sind noch andere Sachen die gemacht werden müssten neue gastherme neue stromleitungen und nur 75 qm Wfl und im Osten. 
My Hammer bzw dachdecker bringt mir nichts da dies nicht die einzigsten Schäden sind.
Ich kenne alte Häuser und kann mit vielen leben aber das hier geht zu weit.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: horst am 02. April 2023, 21:54:29

da wäre dann eine Eigentumswohnung Plattenbau für 20.000 € günstiger gewesen. Aber das bringt jetzt hinterher alles nichts.Wenn die bekannten Schäden im Kaufvertrag aufgeführt sind und z.b. das Dach nicht wären das verschwiegene Mängel und ersichtlich gewesen.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 02. April 2023, 22:11:18
Verkäuferin sagte zu mit das bis auf Keller die Wände alles trocken ist.
Obwohl ich das mehrfach nachfragen.
Mittlerweile sind an der Decke vom Keller sogar Risse wurde vor Verkauf gestrichen ubd salpeter.
Problem ist wie bekomme ich trotz nicht bewohnten Haus hartz 4?
Und sollte ich es besser nicht jetzt verkaufen?
Wegen Gerichtskosten die im Nachhinein kommen werden und evtl das jobcenter eh das Haus ein kassiert?
Würde aber denke ich höchstens 20 000 bekommen wenn überhaupt.  Und falls sich so schnell jemand findet
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ottokar am 03. April 2023, 11:12:18
Wer ein Haus blind kauft muss sich nicht wundern, wenn er eine Ruine bekommt.
Wenn der Verkäufer nachweisbar Zusagen zum Zustand gemacht hat, würde ich den Kauf gerichtlich anfechten.
Es ist ja nicht so, dass das Vermögen dann vom JC einkassiert würde.
Vermögen, das nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks oder einer Eigentumswohnung von angemessener Größe bestimmt ist, ist separat geschützt. Du kannst dir also davon ein anderes Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen.
Und falls nicht: bis das Verfahren durch ist, ist das Kind da und euer Vermögensfreibetrag damit auf 55.000€ erhöht. Hängt natürlich davon ab, wieviel du noch zusätzlich an Vermögen hast.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 03. April 2023, 11:31:03
Zitat von: Nelda am 02. April 2023, 21:10:50Gerichtskosten plus Anwalt und Gutachter sind ca 16 500 Euro
Das stimmt schon mal nicht. Gerichts- und RA-Kosten belaufen sich in 1. Instanz auf 3.046,46 €. Hinzu kommt das GA mit ca. 3.000 max. 4.000 €.
Zitat von: Ottokar am 03. April 2023, 11:12:18würde ich den Kauf gerichtlich anfechten.
Eine Anfechtung auf Schadenersatz bringt wenig, es müsste eine Anfechtung zur kompletten Rückabwicklung des Kaufvertrages sein, also z.B. wegen arglistiger Täuschung wie ich bereits geschrieben habe.

Aber um das genau beurteilen zu können, muss man die im Notarsvertrag enthaltene Zustandsbeschreibung kennen. Ohne diese Kenntnis steht eine Klage auf wackeligen Beinen.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Sheherazade am 03. April 2023, 11:43:29
Zitat von: Ratlos am 03. April 2023, 11:31:03die im Notarsvertrag enthaltene Zustandsbeschreibung

Ich kenne mehrere Immobilienkaufverträge persönlich, der letzte ist gerade mal 2 Jahre alt, in keinem davon steht eine allgemeine Zustandsbeschreibung. Die Grundlage war immer das Expose und die persönliche Besichtigung, ggf. mit Gutachter. Sind dabei bestimmte Sachen aufgefallen (wie z. B. feuchte Kellerwände oder ähnliches) wurde das natürlich mit in den Kaufvertrag aufgenommen, ebenso wie andere Vereinbarungen wie z. B. Übernahme einer EBK oder Entrümpelung durch den Käufer, etc.pp.

Wenn ich die TE richtig verstehe, hat sie keinen Nachweis für die Aussagen des Verkäufers über den Zustand, offenbar hat sie das Haus noch nicht mal selbst besichtigt, geschweige denn jemanden vom Fach dafür beauftragt.

Dann gilt natürlich
Zitat von: Ottokar am 03. April 2023, 11:12:18Wer ein Haus blind kauft muss sich nicht wundern, wenn er eine Ruine bekommt.

Sie hat letzten Herbst 65.000€ für ein Haus bezahlt, bei dem Betrag waren die meisten Immobilien dieser Preisklasse schon vor mehreren Jahren mehr baufällig als bezugsfertig, letzten September dann wohl erst recht als die Immobilienpreise ihren Höchststand erreicht hatten.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ottokar am 03. April 2023, 11:48:12
Zitat von: Ratlos am 03. April 2023, 11:31:03
Zitat von: Ottokar am 03. April 2023, 11:12:18würde ich den Kauf gerichtlich anfechten.
Eine Anfechtung auf Schadenersatz bringt wenig, es müsste eine Anfechtung zur kompletten Rückabwicklung des Kaufvertrages sein
Wenn ich den Kauf anfechte, will ich keinen Schadensersatz, sondern den Kaufvertrag (wegen arglistiger Täuschung) für Nichtig erklärt haben.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 03. April 2023, 12:00:12
Zitat von: Ottokar am 03. April 2023, 11:48:12Wenn ich den Kauf anfechte, will ich keinen Schadensersatz, sondern den Kaufvertrag (wegen arglistiger Täuschung) für Nichtig erklärt haben.
Habe ich ja schon in meinem Beitrag vom 27.03. geschrieben.
Grundlage ist der § 123 BGB. Nur die Beweisführung wird nicht einfach sein, wenn Aussage gegen Aussage steht.
Die 1. Instanz ist hier das LG. Dass das Verfahren dem AG zugewiesen wird ist bei dem Streitwert unmöglich.
Egal wer gewinnt oder verliert, denke ich dass bei dem Streitwert die Sache immer vor das OLG geht, denn TE kann im Verlustfall durch bereits getätigte Investitionen gar nicht anders.
Das Kostenrisiko geht dann an dann einschl. der RA-Kosten der Gegenseit an die 23.000 € ran.
Eine Sache die gut überlegt sein will. Was sagt der RA der TE?

Zitat von: Sheherazade am 03. April 2023, 11:43:29(wie z. B. feuchte Kellerwände oder ähnliches) wurde das natürlich mit in den Kaufvertrag aufgenommen,
Das meinte ich mit "Zustandsbericht". Die Auflistung vorhandener Mängel die sichtbar oder durch maroden Zustand zu erwarten sind. Und das muss im Kaufvertrag stehen.

Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 06. April 2023, 15:21:34
Ich melde mich bei euch wieder wenn am Mittwoch der Gutachter da war . Billig ist dasnicht. Aber ich werde das jetzt machen müssen.  Das Haus ist in einem dermaßen schlechten Zustand.  Und wohnen bleiben geht einfach nicht.
Bekomme ich dann Miete etc übernommen trotz dem Haus?
Und kann ich die vermögensumwandlung anwenden?
Mein ra macht das vom Gutachten abhängig.
Ja es steht Aussage gegen Aussage leider.
Mein Partner war mit dabei damals bei dem Gespräch und Besichtigung.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: horst am 06. April 2023, 16:00:20
Zitat von: Nelda am 06. April 2023, 15:21:34Und kann ich die vermögensumwandlung anwenden?
ja bis zum Schonbetrag
Ein so großer Verlust vom Kaufbetrag kann dir bei einem Verkauf ja nicht vom JC zugemutet werden, da gibt es genügend BSG Urteile.
Zitat von: Nelda am 06. April 2023, 15:21:34Bekomme ich dann Miete etc übernommen trotz dem Haus?
vermutlich, aber das musst du dann einklagen vom Verkäufer des Hauses falls sich das JC querstellt.
Zitat von: Nelda am 06. April 2023, 15:21:34Ich melde mich bei euch wieder wenn am Mittwoch der Gutachter da war .
viel Erfolg
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 06. April 2023, 18:39:17
Zitat von: Nelda am 06. April 2023, 15:21:34Das Haus ist in einem dermaßen schlechten Zustand.  Und wohnen bleiben geht einfach nicht.
Wenn das Haus in so einem schlechten Zustand ist, dass es nicht bewohnt werden kann, müssen Mängel zwangsläufig sichtbar gewesen sein.
Wegen etwas eindringendes Wasser durch das Satteldach (Spitzdach) in den sowieso unbewohnten darunterliegenden Spitzboden ist ein Haus nicht unbewohnbar.
Gleiches betrifft das undichte Bitumen-Flachdach.

Natürlich kannst du auf Rückabwicklung klagen. Die Gegnerin wird dir vorhalten, dass sie dir alle Mängel gesagt hat weshalb das Haus MIT Grundstück auch so billig war mit 65.000 € was ja wirklich kein Betrag für ein Haus ist.

Du kannst nicht sagen Aussage gegen Aussage wenn du in der Beweispflicht bist.
Beweispflicht bedeutet dass du beweisen musst, dass dir die Mängel verschwiegen wurden.
Empfehle dringend mit einem RA die Erfolgsaussichten einer Klage zu besprechen, denn die kommt teuer und ein möglicher Prozessverlust steht deutlich im Raum.

Hinweis: Der Richter entscheidet bei so einer Situation nur nach seiner Überzeugung der Glaubwürdigkeit der Aussagen - siehe § 261 StPO. ,,in dubio pro reo" ist nur eine Entscheidungsregel die nicht ohne weiteres bindet.
Der BGH hat zur Entscheidug über die Glaubwürdigkeit bei so einer Situation Regeln aufgestellt.
Ich kann dir 4 BGH-Entscheidungen zu deiner Sache geben.

Einfach ausgedrückt: Steht Aussage gegen Aussage, muss der Tatrichter deine Aussage einer ganz besonderen Prüfung deiner Glaubwürdigkeit unterziehen. Das gilt besonders dann  wenn du ja selbst als einziger Belastungszeuge in der Hauptverhandlung deine  Vorhaltungen in Teilen revidieren musst.
Das Kerngeschehen  deiner Aussage muss stimmig sein.
Details über Nebensächlichkeiten und auffallenden Ausgefallenem sind sehr wichtig.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ellen_Alien am 07. April 2023, 08:38:32
ZitatMein Partner war mit dabei damals bei dem Gespräch und Besichtigung.
Damit ist doch aber ein weiterer Zeuge vorhanden und es steht gerade nicht Aussage gegen Aussage.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Sheherazade am 07. April 2023, 10:35:50
Wobei es mich ja sehr wundert, dass sogar 2 Leute diese gravierenden Mängel bei der Besichtigung nicht bemerkt haben wollen, man guckt sich doch gerade das Dach und die Fenster bei der Gelegenheit besonders gut an und kontrolliert die Wände auf Feuchtigkeit. Und warum hat man die Aussagen der Verkäufer nicht mit in den Kaufvertrag aufgenommen?
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ottokar am 07. April 2023, 10:56:02
Zitat von: Sheherazade am 07. April 2023, 10:35:50Wobei es mich ja sehr wundert, dass sogar 2 Leute diese gravierenden Mängel bei der Besichtigung nicht bemerkt haben wollen, man guckt sich doch gerade das Dach und die Fenster bei der Gelegenheit besonders gut an und kontrolliert die Wände auf Feuchtigkeit. Und warum hat man die Aussagen der Verkäufer nicht mit in den Kaufvertrag aufgenommen?
Genau diese Fragen wird ein Richter auch stellen.
Und kommen da keine plausiblen Antworten, wars das.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 07. April 2023, 11:32:28
Zitat von: Nelda am 06. April 2023, 15:21:34Ich melde mich bei euch wieder wenn am Mittwoch der Gutachter da war .
Ich rate dir den GA abzusagen falls das noch möglich ist. Das ist rausgeworfenes Geld.
Die Gegenseite wird das als "Parteigutachten" ablehnen und Richtigkeit bestreiten.
Zwar darf das GA auch dann nicht völlig außer Acht bleiben aber es ist wenig Wert.

DAs Gericht lässt bei Bedarf ein eigenes GA erstellen das zunächst für beide Parteien bindend ist.

Ob auf Grund einer Nacherfüllungspflicht dein Privat-GA bei Prozessgewinn deine Gegnerin bezahlen muss steht nicht unbedingt fest obwohl es auch hierzu eine BGH-Entscheidung gibt,
Zitat von: Nelda am 06. April 2023, 15:21:34Ja es steht Aussage gegen Aussage leider.
Dein Partner ist zwar vollwertiger Zeuge, aber auch das Gericht weiß dass er als Partner nie gegen dich aussagen würde.
Zitat von: Sheherazade am 07. April 2023, 10:35:50dass sogar 2 Leute diese gravierenden Mängel bei der Besichtigung nicht bemerkt haben wollen, man guckt sich doch gerade das Dach und die Fenster bei der Gelegenheit besonders gut an und kontrolliert die Wände auf Feuchtigkeit.
Das Dach kann der Partner nicht angucken es sei denn er klettert auf das Dach und auch dann kann er keine Undichtigkeit im Bitumen erkennen. Kältebrücken wird er gar nicht kennen.
Die feuchten Wänder im Keller sind bestätigt von der Verkäuferin und die anderen Wände dürften trocken gewesen sein bei der Besichtigung.
Entsprechend waren keine gravierenden Mängel vom Laien feststellbar.
Und von Fenstern war nie die Rede bisher.

Und nicht vergessen, dass es bei einer gebrauchten Immobilie mit dem Rücktrittsrecht ganz anders aussieht als bei einer neuen. Leider kennen wir den Notarsvertrag nicht.
Beim Kauf von gebrauchten Häusern wird fast immer ein Gewährleistungsausschluss vereinbart. Das heißt TE kann im Nachhinein in der Regel keinen Schadenersatz oder Reparaturen wegen möglicher Mängel mehr fordern. TE könnte trotz vereinbartem Gewährleistungsausschluss nur zurücktreten, wenn die Verkäuferin  Mängel arglistig verschwiegen hat. Und das ist zu beweisen was schwierig sein wird, wie ich bereits schrieb.
Meine Antwort Nr 4 !

Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ottokar am 07. April 2023, 12:14:16
Zitat von: Ratlos am 07. April 2023, 11:32:28Das Dach kann der Partner nicht angucken es sei denn er klettert auf das Dach und auch dann kann er keine Undichtigkeit im Bitumen erkennen. Kältebrücken wird er gar nicht kennen.
Aber Wasserschäden sind eigentlich unübersehbar.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 07. April 2023, 12:46:05
Zitat von: Nelda am 26. März 2023, 16:44:28und ich bemerkte die Mängel erst nach dem Einzug als es schon zu spät war.
@ Ottokar - Dürften beim Kauf keine sichtbaren vorhanden gewesen sein. TE bemerkte Mängel ja erst nach Einzug. Einziger Rücktrittsgrund wäre m.E. das undichte Dach und da ist der Erfolg zweischneidig.

neue gastherme neue stromleitungen und fehlende Dämmung sowie Kältebrücken sind kein Rücktrittsgrund.
Zitat von: Nelda am 02. April 2023, 22:11:18Mittlerweile sind an der Decke vom Keller sogar Risse wurde vor Verkauf gestrichen
Da ist auf alle Fälle ein GA erforderlich weil man von hier aus nicht sagen kann ob es nur Oberflächenrisse sind oder ob die Spannung der Decke darunter gelitten hat.
Risse haben ja eine Ursache! Kurzum: TE hat eine fast abbruchreife Hütte gekauft.
Bei einem Weiterverkauf könnte nur die Größe und Lage des Grundstückes wirklich Geld bringen.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ottokar am 07. April 2023, 13:02:50
Zitat von: Ratlos am 07. April 2023, 12:46:05@ Ottokar - Dürften beim Kauf keine sichtbaren vorhanden gewesen sein. TE bemerkte Mängel ja erst nach Einzug.
Wenn Nässeschäden durch ein undichtes Dach nicht sichtbar sind, hat entweder der Verkäufer diese vorsätzlich beseitigt und verschwiegen, oder der Schaden selbst und damit der Mangel ist äußerst gering.
Das kann aber nur ein Gutachter klären.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 07. April 2023, 13:08:57
Die Käufer waren wohl gar nicht auf dem Spitzboden. Das ist bei einem Satteldach der Teil zwischen Giebel und oberster Decke. Dass Wasser in die Wohnräume von oben eindringt kann nur sein wenn es sich um eine Holzbalkendecke handelt was früher normale Bauweise für Geschoßdecken war. Eine heute übliche 20er Stahlbetondecke brauch ewig bis Wasser durchdringt.
Klar ist für mich dass Verkäuferin die Mängel kannte und wohl deswegen hat sie die Hütte auch verkauft.
Die Risse in der Kellerdecke hat sie ja auch übrstrichen und unsichtbar gemacht.

TE bleibt gar nichts anderes übrig als das große Risiko einer Klage auf sich zu nehmen.
Mich wundert, dass bisher der außergerichtliche Verhandlungsweg nicht aufgenommen wurde.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ottokar am 07. April 2023, 13:14:04
Zitat von: Ratlos am 07. April 2023, 13:08:57Die Käufer waren wohl gar nicht auf dem Spitzboden.
:weisnich:
Also ich würde mir alles ansehen, außerdem würde ich einen Sachkundigen mitnehmen, ich gehe doch nicht das Risiko ein 65.000 Euro in den Sand zu setzen.

Für mich liest sich das Ganze so, als hätte man das bislang geschützte Vermögen kurz vor Auslaufen der Sonderregelung in ein Haus geballert, um weiter ALG II beziehen zu können, statt das ab 01.01.2023 ungeschützte Vermögen vorrangig verbrauchen müssen.
Da macht es ja auch nichts, das Haus für 20.000 Euro weiter zu verkaufen und 45.000€ Verlust abzuschreiben, da man diesen Betrag ohnehin hätte vorrangig verbrauchen müssen, statt Anspruch auf Bürgergeld zu haben.
Ich habe jedenfalls kein Verständnis dafür, dass man 45.000€ verschleudert, für die dann der Steuerzahler aufkommen soll.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 07. April 2023, 13:28:30
Zitat von: Ottokar am 07. April 2023, 13:14:04Also ich würde mir alles ansehen, außerdem würde ich einen Sachkundigen mitnehmen
Die wichtigsten und teuersten Mängel hat TE hier beschrieben weshalb ich empfohlen habe auf den Privat-GA zu verzichten und das Geld lieber für den Gerichtskostenvorschuss bei Klageerhebung zu verwenden.
Der beträgt bei einem Streitwert von 65.000 € satte 5.570 € lt. Gerichtstabelle.
Erst nach Zahlung der 5.570 € wird die Klage dem Gegner überhaupt erst zugestellt.
Ich überlege ob bei TE vorerst eine Teilklage sinnvoll ist denn eine Erweiterung ist in dem Fall immer möglich.
Eine Teilklage ist natürlich erheblich billiger. Nach BGH - Urteil aus 2022 ist TE nicht daran gehindert nur einen Teil der 65.000 € vorerst einzuklagen wenn die Bestimmtheit der Klage nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO gegeben ist, - siehe auch ZPO/Bacher, 46. Ed. 1.9.2022, ZPO § 253 Rn. 54). Aber das muss auch ihr RA wissen den sie sowieso braucht.

ACHTUNG: Die 5.570 € enthalten nicht die RA Kosten!!
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Sheherazade am 07. April 2023, 13:40:16
Zitat von: Ottokar am 07. April 2023, 13:14:04:weisnich:
Also ich würde mir alles ansehen, außerdem würde ich einen Sachkundigen mitnehmen, ich gehe doch nicht das Risiko ein 65.000 Euro in den Sand zu setzen.

Sehe ich genauso. Zumal die TE vorher schon im Besitz einer etwas maroden Immobilie war und die vor dem Kauf zu prüfenden möglichen Schwachstellen durchaus kannte.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 07. April 2023, 13:59:15
TE vergisst bei allem, dass sie der Verkäuferin erstmal eine Frist zur Nacherfüllung setzen (normal 2 Wochen oder mehr) und die Rückabwicklung beim Notar beantragen muss. Die Auflassungsvormerkung z.B. muss ja bearbeitet werden.
Allerdings wäre der Schadenersatzanspruch der TE bei einer vollständigen Rückabwicklung beträchtlich, also rentabel.
Auch hierüber habe ich bei Bedarf die BGH-Entscheidung für die TE.

Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: horst am 07. April 2023, 14:04:37
Zitat von: Ratlos am 07. April 2023, 11:32:28Ich rate dir den GA abzusagen falls das noch möglich ist. Das ist rausgeworfenes Geld.
Die Gegenseite wird das als "Parteigutachten" ablehnen und Richtigkeit bestreiten.
Zwar darf das GA auch dann nicht völlig außer Acht bleiben aber es ist wenig Wert.
ich glaube die TE hat da mehr Ahnung sonst hätte sie das Haus nicht gekauft wie sie selbst schreibt.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 07. April 2023, 14:08:03
Zitat von: horst am 07. April 2023, 14:04:37h glaube die TE hat da mehr Ahnung sonst hätte sie das Haus nicht gekauft wie sie selbst schreibt.
Dann hätte sie nach deiner Ansicht das Haus in Kenntnis von Mängeln gekauft bzw. wäre auf Mängel vorbereitet gewesen? Und das bei der unterstellten großen Ahnung?
Warum hat TE dann diesen Thread erstellt. Der wäre dann ja nur eine Inszenierung.

Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: horst am 07. April 2023, 14:19:09
Zitat von: Ottokar am 03. April 2023, 11:12:18Wer ein Haus blind kauft muss sich nicht wundern, wenn er eine Ruine bekommt.
Wenn der Verkäufer nachweisbar Zusagen zum Zustand gemacht hat, würde ich den Kauf gerichtlich anfechten.
Blind sicher nicht sie schreibt ja das sie sich mit alten Häusern auskennt, wenn die Verkäuferin des Hauses ein Immobilienverkäufer ist sind ihre Chancen natürlich viel größer aber auch wer in so einen alten Haus gewohnt hat und solche gravierenden Mängel verschweigt, sollte zumindest für diese scheinbar übersehenden Schaden aufkommen.

Zitat von: Ratlos am 07. April 2023, 14:08:03Dann hätte sie nach deiner Ansicht das Haus in Kenntnis von Mängeln gekauft bzw. wäre auf Mängel vorbereitet gewesen? Und das bei der unterstellten großen Ahnung?

solche Mängel erkennt ein nicht Profi erst, wenn er im Haus wohnt, zudem eine Besichtigung in den Sommermonaten wie soll da immer auch eine Feuchtigkeit in der Bausubstanz zu erkennen sein.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 07. April 2023, 14:23:17
Welche Schäden wurden denn bisher geschildert?
Bis jetzt kommen mir die geschilderten Mängel nicht so gravierend vor als dass sie für eine Rückabwicklung geeignet wären.
 
Durchlässige Dachziegel lassen sich billig erneuern.
Ein Loch in der Wand lässt sich kostengünstig zumauern und
die Eindeckung des Flachdaches erfordert ca. 16.000 € Investition - ist also wesentlich billiger als ein hochrisikoreiches Prozessverfahren wofür TE das Geld gar nicht hat und bei Prozessverlus zudem die RA-Kosten und mehr der Gegenpartei zahlen muss.

Für rd. 20.000 € kriegt TE bei der kleinen Fläche auch ein Satteldach das wesentlich haltbarer ist und häte gleich 1-2 Zimmer mehr

An Kältebrücken lässt sich nichts ändern (außer Volldämmung der gesamten Außenwände) und Stromleitungen zählen ebenso wenig wie die fehlende Dämmung der Außenwände, was früher gar nicht üblich war.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Sheherazade am 07. April 2023, 14:29:50
Zitat von: horst am 07. April 2023, 14:04:37ich glaube die TE hat da mehr Ahnung sonst hätte sie das Haus nicht gekauft wie sie selbst schreibt.


Und ich glaube, die TE hat erwartet für nur 65.000€ ein bezugsfertiges Haus zu erwerben - was angesichts der horrenden Immobilienpreise im letzten Herbst nur Wunschdenken gewesen sein kann. Selbst bei uns haben Immobilien mit einem hohen Investitionsbedarf wie neue Fenster, neues Dach und neue Heizung, die vor 5 Jahren noch für 60.000€ zu bekommen waren, letztes Jahr über 100.000€ gekostet.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: horst am 07. April 2023, 14:30:51
Zitat von: Ratlos am 07. April 2023, 14:23:17Welche Schäden wurden denn bisher geschildert?
Bis jetzt kommen mir die geschilderten Mängel nicht so gravierend vor als dass sie für eine Rückabwicklung geeignet wären.
wenn sich durch den Sachverständigen der Kaufpreis auf 20.000€ reduziert wäre doch so eine Vergleich vor Gericht schon annehmbar.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 07. April 2023, 14:34:04
Zitat von: horst am 07. April 2023, 14:30:51wenn sich durch den Sachverständigen der Kaufpreis auf 20.000€ reduziert wäre doch so eine Vergleich vor Gericht schon annehmbar.
Bitte weiter träumen. Glaubst du im Ernst die Verkäuferin wirft der TE 45.000 € hinterher?  :heul: Noch dazu wo TE in voller Beweispflicht steht.
Lese bitte mal meinen geänderten Beitrag Nr. 33.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: horst am 07. April 2023, 14:41:13
Zitat von: Sheherazade am 07. April 2023, 14:29:50Und ich glaube, die TE hat erwartet für nur 65.000€ ein bezugsfertiges Haus zu erwerben
ich glaube nicht das sie ohne eine Investition hat sie ja schon geschrieben was alles noch gemacht werden muß.
Unsere Familie hatte auch ein Haus und das war gerade noch soviel wert wie der Grundstückspreis.
Kommt immer darauf an was der Käufer bereit ist zu zahlen nicht der geschätzte Wert von einem Sachverständigen.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 07. April 2023, 14:59:09
Für die TE gibt es nur 2 Möglichkeiten: sanieren oder klagen.
Bei NUR außergerichtlicher Vertretung durch RA fallen Kosten von 2.100 € an, in 1. Instanz bei Prozessverlust beträgt das Kostenrisiko 11.500 € ohne Gutachten und in dem Fall ist das Haus noch immer nicht saniert.
In 2. Instanz = Kostenrisiko 21.400 €
Für die TE geht es daher um Alles oder Nichts und die Entscheidung kann nur ein Fachanwalt für das Baurecht beantworten - kein RA der alle Aufträge annimmt.
Zitat von: Sheherazade am 07. April 2023, 14:29:50Und ich glaube, die TE hat erwartet für nur 65.000€ ein bezugsfertiges Haus zu erwerben
Ja klar, dafür hat sie es doch gekauft um dort einzuziehen.
Unbewohnbar bedeutet nicht nutzbar für Wohnzwecke. Das bezieht sich auf alle Räume nicht nur auf einen Raum
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: horst am 07. April 2023, 15:20:00
wer die Kosten für solche Häuser unterschätzt und nicht selber alles erledigen kann außer Strom und Heizung, sollte tunlichst die Finger von lassen und braucht auch nicht klagen.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Schmidtchen am 07. April 2023, 16:44:58
Wie hoch ist denn der Grundstückswert?
Hast du mal geschaut, ob einer der Nachbarn Interesse hätte, dein Grunndstück zu übernehmen?

Bei Immobililien ist eigentlich immer die Lage ausschlaggebend. Ist die gut, wirst du das Grundstück sicher wieder los.
Wenn du eine Bruchbude in C-Lage gekauft hast, hast du Mist gemacht, warum auch immer. Und da würde ich persönlich einen Schlussstrich ziehen und nicht weiterhin gutes Geld schlechtem hinterherwerfen.

Hast du mit dem Verkäufer schon gesprochen? Oder genießt der schon seinen Ruhestand auf den Kanaren?
Oder anders ausgedrückt: Der Verkäufer ist ggf. auch nicht mit Reichtümern gesegnet, sonst hätte er ja auch nicht so gelebt und wenn das Geld weg ist, nützt dir kurzfristig auch ein gewonnener Prozess nichts.
Wobei es ja schon fraglich ist, ob du bei einem Prozess mehr zugesprochen bekommst, als du vorher reinsteckst, GA-Kosten etc.

Selbst wenn der Verkäufer greifabar ist, der Richter dir Recht gibt und den Verkäufer zur Übernahme der Reparaturkosten verpflichtet, hast du trotzdem ein altes Hauus.
Womit bezahlst du denn die notwendig werdenden Modernisierungen, wie Heizung und Dämmung?
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 07. April 2023, 17:04:52
Zitat von: Schmidtchen am 07. April 2023, 16:44:58er Richter dir Recht gibt und den Verkäufer zur Übernahme der Reparaturkosten verpflichtet,
Geht doch gar nicht so ohne weiteres. Praktisch in allen Kaufverträgen für gebrauchte Immobilien ist ein Gewährleistungsausschluss vorhanden.

Die TE müsste über Indizien Rückschlüsse auf das Wissen des Verkäufers glaubhaft machen. Diese Faktoren müssen dann offensichtlich sein und das Gericht überzeugen.
Nur dann kann man unterstellen, dass Verkäuferin die Mängel kannte und dann erst kann TE (erfolgreich ?) mit arglistiger Täuschung argumentieren.
Die Verjährungsfrist beträgt hier übrigens auch 3 Jahre ab Kenntnis.

Entschließt sich TE zur Klage muss sie zwingend einen Fachanwalt für Baurecht beauftragen. Denn ein RA verkauft nur sein Wissen das er hat oder nicht hat.
Die TE hat jetzt alles erforderliche als Entscheidungsgrundlage für Sanierung oder Klage.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Schmidtchen am 07. April 2023, 20:10:38
Selbst wenn sich nachweisen läßt, dass der Verkäufer vom Mangel wusste, müsste dann noch nachgewiesen werden, dass er dieses Wissen nicht mit der TS geteilt hat.

Aber das wurde ja alles schon geschrieben.

Wie auch immer, für mich sieht es so aus, dass die TS viel Geld in den Sand gesetzt hat, egal ob aus Naivitität, Gutgläubigkeit, Gier oder warum auch immer.

Noch hat sie die Chance mit einem blauen Auge davon zu kommen.
 
Wenn sie jetzt mit allen Mitteln versucht, ihr verlorenes Geld wieder zu bekommen, hat sie ein verdammt große Chancen, dass sie mit einem Haufen Schulden aus dieser Situation kommt.

Wenn die TS jetzt eine starke Persönlichkeit wäre, die die Probleme anfasst und löst, würde ich es noch anders sehen, aber sie ist schwanger, sie kann jetzt nicht in einer womöglich gesundheitsgefährdenden Bude oder in einem Zelt auf dem Grundstück wohnen. Sie kann auch nicht auf Dächern rumklettern etc.

Ich glaube nicht, dass sie eine reelle Chance hat, das Haus zu halten.

Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Josef am 07. April 2023, 21:43:02
Naja 65T sind für eine gebrauchte Immobilie eigentlich nicht viel. Je nach Ort und größe des Grundstücks kann man Aufgrund des Preises ja Rückschlüsse über den baulichen Zustand des Gebäudes schließen.
Wenn man bedenkt, dass ein Neubau zur Zeit etwa 4T pro m² kostet (ohne Grundstück), muss man bei solchen Preisen eigentlich eher mit einer Ruine rechnen.
Und auch ein Gericht wird wohl vergleichbare Immobilienangebote heranziehen und darüber entscheiden ob es Wucher war oder ob mit solchen Dingen zu rechnen war.

Ich würde jetzt auch nicht unbedingt behaupten, dass es ein kompletter Verlust ist aber bedenkt man, dass aktuell der Markt wieder ein Käufermarkt ist dürfte die Immobilie aktuell unverkäuflich sein.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 08. April 2023, 11:47:04
Arglistige Täuschung als Grundlage für eine Rückabwicklung zu beweisen ist schwierig.
Wie das vor sich gehen muss habe ich in einem meiner Beiträge bereits beschrieben.

TE hat durch diesen Thread alle Entscheidungsgrundlagen erhalten.
Sie sollte sich jetzt erstmal über ihr weiteres Vorhaben zur Sache äußern.
Für eine detaillierte Aussage hier im Thread fehlen uns zuviele Einzelheiten, vor allem der Text im Notarsvertrag.

Fast erscheint es mir so, als würde TE alle möglichen Mängel zusammensuchen um einen Klagegrund für Rückabwicklung herzustellen weil der Kauf sie im Nachhinein reut.
Das ist aber nur eine Vermutung von mir auf Grund ihrer bisheriger Aussagen die für mich (und für´s Gericht) in sich nicht schlüssig sind

Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: horst am 08. April 2023, 14:34:34
nun lass mal gut sein @Ratlos wir werden ja vielleicht noch nächste Woche lesen um wie viel der bestellte Sachverständige die Immobilie einschätzt vorher wird TE da kein Gericht mit beauftragt werden.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 08. April 2023, 14:45:45
Zitat von: horst am 08. April 2023, 14:34:34nun lass mal gut sein @Ratlos wir werden ja vielleicht noch nächste Woche lesen um wie viel der bestellte Sachverständige die Immobilie einschätzt
Der geschätzt Wert der Immobilie ist völlig belanglos in der Sache.
Es geht um die Rückabwicklung eines Kaufvertrag in Höhe von 65.000 €. Soltest du mitbekommen haben.

Wenn ich hier bin betrachte ich es als meine Aufgabe einen Ratsuchenden die rechtliche Entscheidungsgrundlage für sein weiteres Vorgehen zu geben und ihm Alternativen aufzuzeigen.

Dass du da nicht mitreden kannst sieht man an deinen sachfremden Beiträgen aber berechtigen dich nicht zur Kritik an meiner rechtskonformen Aufklärung. Eine Beratung sieht anders aus!
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ottokar am 08. April 2023, 14:50:36
Zitat von: Ratlos am 08. April 2023, 14:45:45Wenn ich hier bin betrachte ich es als meine Aufgabe einen Ratsuchenden die rechtliche Entscheidungsgrundlage für sein weiteres Vorgehen zu geben und ihm Alternativen aufzuzeigen.
Ja, aber da muss man sich doch nicht so hinein steigern. Immer mit der Ruhe und bitte schön sachlich.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: horst am 08. April 2023, 15:05:18
Zitat von: Ottokar am 08. April 2023, 14:50:36
Zitat von: Ratlos am 08. April 2023, 14:45:45Wenn ich hier bin betrachte ich es als meine Aufgabe einen Ratsuchenden die rechtliche Entscheidungsgrundlage für sein weiteres Vorgehen zu geben und ihm Alternativen aufzuzeigen.
Ja, aber da muss man sich doch nicht so hinein steigern. Immer mit der Ruhe und bitte schön sachlich.
Das hab ich mir auch gedacht wo Nelda sich nicht mehr bis dahin meldet.

Zitat von: Nelda am 06. April 2023, 15:21:34Ich melde mich bei euch wieder wenn am Mittwoch der Gutachter da war .
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 08. April 2023, 15:29:31
Zitat von: Ottokar am 08. April 2023, 14:50:36Ja, aber da muss man sich doch nicht so hinein steigern.
Ja ja ja - zugegeben manchmal schlage ich über die Stränge.
Als ich noch jung und blöd war bin ich auch mal in eine Schuldenfalle durch schönes reden getappt. War hartes Geschäft damals da wieder raus zu kommen. Damals gab es noch keine P Konten. Konten- und Lohnpfändungen waren zu der Zeit die Regel mit der Folge dass der Arbeitsplatz schnell verloren ging.
Damals habe ich gelernt dass nur juristisches Wissen solche Gegner im Zaum halten oder auch nieder machen kann.

Darum ärgert es mich maßlos wenn unbedarfte Leute wie @ Nelda praktisch um ihr ganzes Vermögen gebracht werden und noch zum Schulden machen gezwungen sind um so eine Hütte zu sanieren.
Dann versuche ich alles Wissen rein zu hängen damit so ein Fall glimpflich ausgeht.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: putinow am 08. April 2023, 15:49:44
Vielleicht mal ans Fernsehen schreiben und um Hilfe bitten. Da gibts doch mehrere Sendungen wo in Notgeratene Hilfe durch Anwälte und Handwerker erhalten.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 08. April 2023, 16:36:05
Zitat von: Ottokar am 08. April 2023, 14:50:36Ja, aber da muss man sich doch nicht so hinein steigern.
Ja ja ja - zugegeben manchmal schlage ich über die Stränge. Ich bessere mich - versprochen!
Als ich noch jung und blöd war bin ich auch mal in eine Schuldenfalle durch schönes reden getappt.
Damals habe ich gelernt dass nur juristisches Wissen solche Gegner im Zaum halten und auch nieder machen kann.

Darum ärgert es mich maßlos wenn unbedarfte Leute wie @ Nelda praktisch um ihr ganzes Vermögen gebracht werden und noch zum Schulden machen gezwungen sind um so eine Hütte zu sanieren.
Dann versuche ich alles (recht umfangreiches ?) Wissen rein zu hängen damit so ein Fall glimpflich ausgeht.
Zitat von: Nelda am 26. März 2023, 17:19:52das war ein grosser Fehler von mir das ich das Haus nicht fachmännisch habe überprüfen lassen
Der lässt sich zwar nicht mehr rückgängig machen aber man kann versuchen zu retten was noch zu retten geht. Vorausgesetzt @ Nelda arbeitet mit. Ihr RA sollte dringend mal sehr ernsthaft mit der Verkäuferin reden.
Das ist immer der 1. Weg bevor der Streit beginnen kann.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 09. April 2023, 16:39:29
Hallo,

Es war keine Feuchtigkeit an den Wänden bei der Besichtigung.  Diese sind an der kältebrücke in den 2 Schlafzimmern oben.die Wände werden richtig nass.
Das Satteldach sind leider Betonziegel die von 1970 sind. Beton ziegel haben wohl leider die Eigenschaft nach 40 Jahren porös zu werden ubd sich wie ein Schwamm aufzubauen. Verkäuferin meinte damals dachziegel wären von den 90. Sie waren bei Schneefall undicht. Leider ist hier oft Schnee. Das Dach ist auch bei den Schlafzimmer also Dachboden und die zwei Schlafzimmer haben das Dach auf 2 Stockwerke verteilt
Das flachdach die zimmerdecken sind mit holz verkleidet Wohnzimmer mit styropor.  Im November hate es viel geregnet und dann erst merkten wir das dass flachdach undicht ist.
Einfach neu eindecken das Satteldach gehtnicht. Da müsste lauf eu Verordnung 16 cm Dämmung plus neue konterlattung und dämmfolie drauf.
Kostenpunkt Satteldach plus flachdach 30 000 Euro
Ich stehe jetzt aber vor dem Problem das ich den gutachter schon den Auftrag erteilt habe und 1900 Euro Vorschuss zahlen musste. Für das Gutachten verlangt er 3900 Euro.
Mein ra meinte das ich dieses Gutachten benötige.
Wenn ich das Gutachten bezahlt habe werde ich fast genau an der schonvermögen Grenze für VKH liegen.
Problem ist nicht das dann das Gericht mit die Verfahrenskostenhilfe ablehnt  weil ich das Geld was für das Gericht hätte sein können für den gutachter drauf ging.
Und sollte ich verlieren muss ich dann mit einer Pfändung rechnen?
Oderwäre das ausser der Anwalt gegnerseite mit vkh abgegolten ?
Ubd falls dem so wärewas ist dann mit dem Haus. Haus ist nicht mehr schonvermögen da nicht bewohnt komme ich dann in ein Insolvenz verfahren ? Wo das Haus versteigert wird, ich kein Vermögen besitzen darf und kein Auto haben darf?
Wie gesagt nach gutachter bin ich auf ein bisschen über 10 000 Euro ca.
10 000 Euro ist schonvermögen bei vkh.
Gerichtskosten wären höher plus Schadensersatz knapp 90 000 Euro.
Notar, Renovierungsmaterial, Makler, Umzug etc.
Ich war letztes Jahr in einer Notsituation und habemur zu kurzfristig das hausgekauft da ich ofw war.
Mir geht es wegen dem allem garnicht gut.
Der ra ist Fachanwalt für Immobilienrecht.
Die vk ...Ja ich hatte sie damals angerufen da hat sie geblockt und als ich sie mal zufällig traf und ich sie drauf ansprach auf die kältebrücken meinte siedavon nichts weiss und das eben ein altes Haus sei  ubd sie die letzten Jahre ihre Söhne das Haus 5 Mal gestrichen haben und das eben salpeter hat   ich war baff vor lauter Dreistigkeit.  Das hatte sie mir nicht erzählt.
Zeugen keine leider...
Das mit Strom und gastherme wardie Begründung warum das Haus  günstig war.
Damals und es hieß alles wäre ansonsten ok.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 09. April 2023, 17:00:16
Für heute nur Kurzantwort denn was du schreibst muss ich mir rechtlich durchdenken.
Zitat von: Nelda am 09. April 2023, 16:39:29mein ra meinte das ich dieses Gutachten benötige.
NEIN - so ein Quatschkopf. Wenn ein GA gebraucht wird beauftragt das Gericht den Gutachter
Zitat von: Nelda am 09. April 2023, 16:39:29Und sollte ich verlieren muss ich dann mit einer Pfändung rechnen?
JA - wenn du nicht aufpasst dann geht das schnell. Aber ohne Titel ((End)-Urteil) geht das nicht
Zitat von: Nelda am 09. April 2023, 16:39:29Gerichtskosten wären höher plus Schadensersatz knapp 90 000 Euro.
Falsche Berechnung.
Zitat von: Nelda am 09. April 2023, 16:39:29der ra ist Fachanwalt für Immobilienrecht.
So ein RA nützt nicht viel. Du brauchst einen rein für das Baurecht, einen der auch die VOB kennt.

Mein Rat: Versuche mit dem GA den du beauftragt hast vernünftig - wenns geht persönlich - zu reden und lass dir dein Geld (zumindest einen Großteil davon) wieder geben.

Du hast mit ihm einen Dienstleistungsvertrag und damit ein Widerrufsrecht solange er seine Arbeit nicht begonnen bzw. nicht vollständig erledigt hat.
Grundlage für dich und dein Widerrufsrecht  * K A N N * hier die  Verbraucherrechterichtlinie
von 2014 sein wenn   der Vertrag außerhalb seines Büros oder per Telefon oder E-Mail / Fax abgeschlossen wurde. siehe dazu auch §§ 312 g, 355 ff. BGB und den wichtigen Artikel 246 a § 1 EGBGB.



Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 09. April 2023, 17:15:10
Danke ratlos. Die Mängel sind mir wirklich erst nach und nach aufgefallen.  Es war wie ein böses erwachen und dann waren wir an einem Punkt wo wir sagten es geht nicht mehr wir bekommen diese Mängel nicht gewuppt.
Auch im Exposé stand nur Modernisierungsbedarf.
Und das das Haus gut erhalten sei.....
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 09. April 2023, 17:16:32
Zitat von: Nelda am 09. April 2023, 17:15:10auch im Exposé stand nur Modernisierungsbedarf.
Und das das Haus gut erhalten sei.....
Lade sie doch bitte mal anonymisiert hoch.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 09. April 2023, 17:18:37
Ra macht Baurecht. Wie kann ich das senden ? Datei anhängen ?
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 09. April 2023, 17:20:39
Beantworte bitte diese Frage >>
Zitat von: Ratlos am 09. April 2023, 17:00:16ob der Vertrag außerhalb seines Büros oder per Telefon oder E-Mail / Fax abgeschlossen wurde.
Ist ganz wichtig! Deine Antwort entscheidet über dein Widerrufsrecht nach der EG-Richtlinie die umgesetzt ist!
Ja kannst Datei einfach anhängen.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Spring23 am 09. April 2023, 18:22:17
Zitat von: Nelda am 09. April 2023, 17:15:10..
Auch im Exposé stand nur Modernisierungsbedarf.
Und das das Haus gut erhalten sei.....
Wie weit weichen die 65 000 vom üblichen Preis für ein vergleichbares Haus in eurer Gegend ab?
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 09. April 2023, 19:26:09
Den Gutachter habe ich per Email beauftragt.

der Ra macht:

Privates/öffentliches Baurecht
Architektenrecht
Bauträgerrecht
Wohnungseigentumsrecht
Grundstücksrecht
Gesellschaftsrecht

Wie kann ich das Expose hier einfügen? Bzw hochladen?
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: horst am 09. April 2023, 20:49:12
Zitat von: Nelda am 09. April 2023, 19:26:09Wie kann ich das Expose hier einfügen? Bzw hochladen?


https://hartz.info/index.php?topic=3107.0
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Oberfrank am 09. April 2023, 20:51:37


Einfügen:
In dem du auf das Icon "Bild einfügen" tippst und dann das bild auf deinem Rechner / Hand auswählst.
(neben dem YouTube Logo)
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 10. April 2023, 10:57:46
@ Nelda - wir haben jetzt 2 Baustellen. 1 mal das GA und noch das Haus.
Zitat von: Nelda am 09. April 2023, 19:26:09Den Gutachter habe ich per Email beauftragt.
Dann kannst du innerhalb von 14 Tagen den Auftrag an den GA problemlos und ohne Begründung widerrufen. Die von mir genannte EG-Richtlinie ist in nationales Recht umgesetzt.
3.900 € erscheinen mir wesentlich überteuert. Ob dem tatsächlich so ist ergibt sich aus dem von dir an den GA erteilten Auftrag den ich nicht kenne. In jedem Fall ist das Geld zum "Fenster raus geworfen".
Ich empfehle dringend der Widerruf weil das GA nutzlos ist.
Bei Bedarf wird das Gericht mit fallspezifischen Fragen einen GA beauftragen.

Was das marode Haus betrifft kennst du die 3 Möglichkeiten < sanieren - reparieren oder klagen.
Eine Prognose zu dem Weg den ich an deiner Stelle gehen würde kann ich erst sagen wenn ich weiß was alles über den Zustand des Hauses geschrieben steht.
Mündliches zählt so gut wie nicht. Alles andere wären jetzt nur noch nutzlose Spekulationen.
Zitat von: Nelda am 09. April 2023, 16:39:29Das mit Strom und gastherme wardie Begründung warum das Haus  günstig war. Damals und es hieß alles wäre ansonsten ok.
Diese Begründung ist jedenfalls gut, plausibel und auch für den Richter nachvollziehbar. Schwierige Situation!

Jetzt @ Nelda bist du gefragt den Inhalt des GA-Auftrages zu posten und über den Widerruf zu entscheiden.
Und natürlich im Wortlaut darzulegen was über den Hauszustand geschrieben steht.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 10. April 2023, 13:34:25
Hallo Ratlos..danke für deine Hilfe.

Leider steht unter 6.Kündigung unter
3.Ist ein Pauschalhonorar vereinbart,sind bei einer Kündigung des Auftrages aus Gründen, die nicht der SV zu vertreten hat, 60% des vereinbarten Honorars zu entrichten.

Bedeutet ich kann dagen nichts machen???
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 10. April 2023, 13:37:44
Hast du das unterschrieben. Es ändert nichts an deinem Widerrufsrecht.
Wann wurde der Vertrag geschlossen - Datum?
Wie bist du an den Schlaumeier geraten.
Was genau steht in dem -Vertrag drin. Bitte hochladen!
Das ganze schaut mir nach Widerrecht gegen § 242 aus
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 10. April 2023, 13:48:47
Größe und Zustand
Wohnfläche 70m²
Anzahl Zimmer 4
Grundstück 672m²
Anzahl Terrassen 1
Baujahr 1930
Modernisierungsjahr 1995
Qualität Normal

Kurzexposé
Diese kleine, gemütliche Doppelhaushalte befindet sich in einer beliebten Wohngegend von ...
Das Erdgeschoss teilt sich in schönen Wohnbereich, helle Küche, Badezimmer mit Dusche und
weiteres Zimmer straßenseitig auf.
Im Dachgeschoss befinden sich zwei weitere Zimmer.
Hinter dem Wohnbereich gibt es die Möglichkeit, weiteren Wohnraum auszubauen.
Die Immobilie wird durch eine Gastherme, die sich im Keller befindet beheizt.
Das Nebengelass ist direkt an das Wohnhaus angebaut, dahinter erstreckt sich ein herrlicher, sonniger Garten in dem sie ihren Feierabend genießen können.
Die Immobilie befindet sich in einem gepflegten Zustand, einige Modernisierungsarbeiten sind notwendig

Hier die Daten aus dem Expose
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 10. April 2023, 13:52:44
Mit deine Gutachter passt was nicht. Die 60 % würden bedeuten, dass er 2.340 € ohne jede Tätigkeit behalten kann d.h. bei 1.900 € Anzahlung müsstest du ihm noch zusätzlich 440 € überweisen.
Das ist völlig unzulässig! Dem würde ich in den A... treten
Beantworte bitte meine Fragen weiter oben.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 10. April 2023, 13:54:41
Zitat von: Ratlos am 10. April 2023, 13:37:44Hast du das unterschrieben. Es ändert nichts an deinem Widerrufsrecht.
Wann wurde der Vertrag geschlossen - Datum?
Wie bist du an den Schlaumeier geraten.
Was genau steht in dem -Vertrag drin. Bitte hochladen!
Das ganze schaut mir nach Widerrecht gegen § 242 aus

Kündigung
... Ist ein Pauschalhonorar vereinbart, sind bei einer Kündigung des Auftrages aus Gründen, die nicht der SV zu vertreten hat, 60% des vereinbarten Honorars zu entrichten...

Dies bereitet mir Sorge
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 10. April 2023, 13:56:16
Das muss dir keine Sorgen bereiten.
Beantworte bitte endlich meine Fragen in Antwort Nr. 64
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 10. April 2023, 14:04:55
Auftragserteilung 29.03.2023

1.  Zweck und Vertragsgegenstand
Feststellungen und Dokumentation von diversen Schäden, an und in einem
Einfamilienwohnhaus (Wohnfläche ca. 80 qm),
die vor dem Kaufdatum 08/2022 bereits bestanden haben,
2.  Gegenstand des Angebotes/Vertrages ist die Beauftragung des/der SV mit:
Schriftliches Gutachten
4.  Rechnungsstellung und Zahlung
1. Die Abrechnung für die 1. Ortsbesichtigung, einschließlich Schadenaufnahme, hin-
und Rückfahrt sowie Gutachtenausarbeitung, erfolgt zum Pauschalpreis 3850 €
(inklusive Mehrwertsteuer).
In dem Pauschalpreis ist ein Stundenaufwand von 20 Stunden enthalten. Mehr
Stundenaufwand wird gemäß untenstehender Tabelle abgerechnet.
2. Über die unter Punkt 1. hinausgehende Leistungen erfolgt die Vergütung für die
Sachverständigentätigkeit, einschließlich Zeitaufwand für notwendige Fahrten,
Akten- bzw. Unterlagenstudium und Ausarbeitung, wie folgt:
Leistungen Menge Einheit Preis
Stundenverrechnungssatz nach Aufwand 1 Std 115,00
Fahrtkosten 1 km 1,75
Bilder Original 1 Stck 2,00
Bilder Abzug 1 Stck 0,50
Fotokopien S/W A4 1 Seite 0,50
Fotokopien S/W A4 Abzug 1 Seite 0,15
Fotokopie Farbe A4 1 Seite 2,00
Fotokopie Farbe A 4 Abzug 1 Seite 0,50
Schreibauslagen Gutachten/Bericht A4 1 Seite 2,00
Schreibauslagen Schriftverkehr A4 1 Seite 2,00
Porto, Telefon (übliche Aufwand) 1 Pauschal 50,00
Technischer Mitarbeiter  Zum Nachweis 
Fremdauslagen  Zum Nachweis 
Technischer Mitarbeiter und Hilfskräfte zum Nachweis zzgl. 15 % Aufschlag netto

3. Anzahl der zu übergebenen Ausfertigungen
Auftraggeber  : 3 (Format Papier)
Auftragnehmer : 1 (Format Papier/PDF)
4. Die Aushändigung der Exemplare erfolgt nach vorab Überweisung, einschl.
Zahlungseingang oder per Nachnahme.
5. Nach Auftragserteilung ist ein Abschlag von 50% des vertraglich vereinbarten
Honorars zu zahlen.
6. Die Durchführung des Ortstermines und die schriftliche Bearbeitung erfolgen nach
Zahlungseingang.
7. Der Restbetrag wird mit Übergabe der unter Punkt 3. + 4. vereinbarten
Exemplare/Zahlungen fällig.
8. Eine Verwendung der ausgearbeiteten Unterlagen gegenüber Dritten oder in
einem Gerichtsverfahren ist nur nach vollständiger Bezahlung zulässig.
9. Eine Aufrechnung gegen die Rechnungsforderung ist nur mit rechtskräftigen oder
unbestrittenen Gegenforderungen möglich

5.  Leistungen des SV
1. Der Auftrag ist mit der unter Punkt 4.3. übergeben Exemplare erfüllt. 
Werden Ergänzungen oder Ausweitungen verlangt ist dafür ein gesondertes
Honorar, nach den zuvor genannten Stunden- und Leistungssätzen, zu entrichten.
2. Wird der SV aufgrund einer Benennung durch den AG als Zeuge vor Gericht
geladen, ist ein zusätzliches Honorar nach den zuvor genannten Stunden- und
Leistungssätzen zu entrichten.
3. Eine gerichtliche Zeugengelderstattung bleibt unberücksichtigt.

6.  Kündigung
1. Kündigt der AG den Auftrag, bevor ein Ortstermin anberaumt und durchgeführt
worden ist aus Gründen, die nicht der SV zu vertreten hat, so wird als
Aufwendungsersatz ein Pauschal-honorar von 250,00 € zzgl. MwSt. fällig.
2. Bei einer Kündigung nach der Durchführung eines Ortstermines ist der bis dahin
angefallene Aufwand nach § 4 zu erstatten.
3. Ist ein Pauschalhonorar vereinbart, sind bei einer Kündigung des Auftrages aus
Gründen, die nicht der SV zu vertreten hat, 60% des vereinbarten Honorars zu
entrichten.
4. Weitergehende Schadensersatzansprüche, egal aus welchem Rechtsgrund,
bleiben vorbehalten.

7.  Gewährleistung/Haftung
1. Die Gewährleistung erfolgt nach § 633ff BGB.
2. Die Haftung ist begrenzt auf die Versicherungssumme 500.000 € für Sach- und
Vermögensschäden. Wird eine höhere Versicherungssumme gewünscht, ist dies
gesondert zu vereinbaren. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom AG zu
tragen.

8.  Urheberrecht
1. Der SV hat an dem von ihm gefertigten Unterlagen ein Urheberrecht.
2. Der AG darf die Unterlagen (Exemplare) nur zum festgelegten Zweck (Punkt 1.)
verwenden. Eine Vervielfältigung oder Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist
nur mit schriftlicher Genehmigung des SV gestattet

Unterschrieben am 03.04.2023
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 10. April 2023, 14:12:59
Zitat von: Nelda am 10. April 2023, 14:04:55Kündigt der AG den Auftrag, bevor ein Ortstermin anberaumt und durchgeführt
worden ist aus Gründen, die nicht der SV zu vertreten hat, so wird als
Aufwendungsersatz ein Pauschal-honorar von 250,00 € zzgl. MwSt. fällig.
Hat es breits einen Ortstermin gegeben? Wenn nein beträgt die Abstandssumme "nur" 250 €
Du hast noch 1 Tag Zeit den Widerruf zu schicken wenn du dich dazu entscheidest, denn der GA wird den 29.03. als Auftragsdatum nehmen.
Einige Punkte in dem Vertrag sind rechtswidrig und halten einer Inhaltskontrolle nicht stand.

@ Nelda - So wie jetzt wieder gehandhabt nämlich mit deinem plötzlichen Verschwinden aus einem für dich wichtigen Schrift-Gespräch macht bei dem Schwierigkeitsgrad der Sache keinen Sinn. Dafür ist mir meine Zeit zu schade.
Ich ziehe mich deshalb aus dem Thread zurück.


Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 10. April 2023, 15:47:08
Hallo Ratlos,

ich habe den Gutachter gerade schriftlich gekündigt, per Email postialisch morgen. Das hatte jetzt Priorität.
Ortstermin gab es keinen, der wäre am Mittwoch gewesen.

Danke für deine Mühe und Antworten.

Ich werde das Haus wohl verkaufen müssen. Reperatur ist zu teuer. Ich hoffe das sich ein Käufer finden wird mit diesen Mängeln und auch ob das Jobcenter mit macht mit Wohnung .

Wünsche dir noch einen schönen Oster Montag
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Spring23 am 10. April 2023, 16:02:29
Zitat von: Nelda am 09. April 2023, 16:39:29Ich war letztes Jahr in einer Notsituation und habemur zu kurzfristig das hausgekauft da ich ofw war.
Mit einem Kredit oder mit vorhandenem Vermögen?
Weil ja die Frage ist, ob das JC nun einspringt.

Wenn es Vermögen war, gibt es m.E. die Ungereimtheit, warum man "in der Not" schnell ein Haus kauft, statt eine (möblierte) Wohnung zu mieten? Mit 65 000 Euro käme man ja durchaus ein "paar" Monate aus.

Wenn man nun verkaufen muss, wird man vermutlich extremen Verlust haben. Klingt alles etwas Kopflos und das ist keine Kritik, sondern der wohl gemeinte Hinweis doch wenigstens jetzt nicht wieder zu schnell zu entscheiden und sich lieber beraten zu lassen.

Schade, dass auch die Frage "übersehen" wurde, wieviel Häuser der Größe in der Gegend kosten, ob der Preis sehr abweicht oder üblich ist.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 10. April 2023, 16:24:37
Das war damals Vermögensumwandlung. Altes Haus verkauft.

Das mit anderen Häusern das hier hat wenn ich qm WFL berechne 950 Euro pro qm gekostet. Viel zu teuer.
Andere Häuser mit Mängel kosten 500-700 Euro der QM.

Das Grundstück hat 620 qm bei 73 Euro Grundstückspreis laut Immmoscout ( anscheinend von 73 Euro bis 130 Euro) wären das 45 000 Euro.

Wobei es eine Doppelhaushälfte ist.

Ich denke das wir das weder zeitlich noch finanziell gewuppt bekommen
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: horst am 10. April 2023, 17:12:32
Zitat von: Spring23 am 10. April 2023, 16:02:29Wenn es Vermögen war, gibt es m.E. die Ungereimtheit, warum man "in der Not" schnell ein Haus kauft, statt eine (möblierte) Wohnung zu mieten? Mit 65 000 Euro käme man ja durchaus ein "paar" Monate aus.
das JC soll doch zahlen, deshalb der schnelle Kauf ohne Reue, was sich jetzt als Fehlinvestition herausstellte.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 10. April 2023, 17:42:38
Bei einem Haus das - wie ich jetzt weiß - rd. 100 Jahre alt und die letzte Modernisierung (was auch immer modernisiert wurde??) 28 Jahre her ist kann man gar nichts erwarten. Du hast dich also für den Verkauf entschieden.
Ich denke dass wohl das Grundstück mit 672 qm mehr wert ist als die Hütte.

Du solltest mal einen Spaziergang zur Gemeinde (Bauamt) machen, den Notarvertrag als Nachweis deiner Berechtigung und deine Flur-Nr. vorlegen und fragen
ob der der Flachdach-Anbau überhaupt genehmigt ist und wer die Bauleitung hatte. Ohne Bauleitung kein Bau!
Lass dir vorsorglich auch eine Kopie des Bauplanes geben.

Habe noch nie erlebt, dass bei einem so kleinen Haus eine Gemeinde 2 verschiedene Dachkonstruktionen genehmigt.
Nicht genehmigt bedeutet dass dein Haus lediglich unter Bestandsschutz steht aber dir ein ungenehmigter Schwarzbau verkauft wurde.
Das würde beste Chancen für Rückabwicklung bringen, besonders in Bezug auf die Sicherheit des verlegten Baustahlgewebes welches sich aus dem Bauplan ergibt. Die Risse in der Decke haben ja eine Ursache.

Dein GA wird alles versuchen die 1.900 € zu behalten und noch Geld dazu verlangen.
Darum ist es für dich wichtig nur in Schriftform mit ihm zu verkehren.
Du müsstest jetzt jeglichen kommenden Schriftverkehr des GA hier einstellen zur Prüfung.
Er hat sich vertraglich ja nicht mal zu einem korrekten Gutachten verpflichtet.
Es gibt aber detaillierte Vorschriften für ein GA welche der BGH bestätigt hat.

Deine schriftliche Kündigung morgen nur per Einschreiben versenden!!!

P.S. Wie bist du zu dem GA gekommen? Durch Vermittlung deines RA vielleicht?



Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 10. April 2023, 18:13:40
Danke ratlos für deine Antwort. Kündigung ist auch per Post für morgen fertig.
Ich befürchte auch das dass noch Ärger mit dem ga gibt.
Ich schaue heute abend in die Unterlagen Ich bin mir aber sicher das mir ein Bauplan fehlt...den vom alten Teil des Hauses wobei der genehmigt war 1930. Der neue Teil des Hauses wurde genehmigt.  Trotz flachdach.  Wegen Wohnflächen Knappheit damals. Da altes Haus nur 50 qm hat. Mein voriges Haus war noch älter ubd die Vorbesitzer hatten wenig gemacht.  Trotzdem das ich auch neue Fenster z.b. einbauen ließ,  die Terrasse absolut undicht war und ich Feuchtigkeit deswegen im Wohnzimmer plus aufsteigende Feuchtigkeit im Erdgeschoss hatte was aber nur Keller war ist das Haus wirklich top in Ordnung gewesen. Es stimmt hier nicht die Bausubstanz.
Leider.
Ich melde mich spätestens morgen mittag  ich schaue nachher alles durch.
Und mache mich am Bauamt schlau.
Danke für deine Hilfe
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 10. April 2023, 19:45:42
Nachtrag: den GA habe ich mir selbst ausgesucht.
Modernisierung das war wohl die Gastherme die dann ab nächstes Jahr da dann 30 Jahre alt nicht mehr in Betrieb genommen werden, was kein Thema gewesen wäre das hätte ich finanziell hinbekommen, aber Bundesregierung hat ja seltsame Pläne,  dann das Bad, Fenster und ich denke Bodenbeläge und Tapeten. 
Ich habe 3onen Plan gelaber da ist kein amtlicher Stempel drauf und es steht das unter dem flachdach ein zinkblech hin soll...idt es ja wohl nicht, sonst würde es  nicht rein regnen.
Benötigt ein Nebengebäude wie z.b. ein kleines Häuschen ca. 25 qm mit Satteldach sowie ein Stall und Garage wobei sie Garage aus wellblechdach und Holz besteht, sowie auch größtenteils der Stall eine Baugenehmigung bzw hat man das früher 1930 bis 1950 gebraucht?

Ich werde mich spätestens morgen mittag  wieder melden.

Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 10. April 2023, 21:13:18
Entschuldigung es sollte heissen ich habe keinen Bauplan...

so jetzt aber ...habe alles durchgeschaut von den Unterlagen ...und so wie es aussieht habe ich evtl. Glück im Unglück :smile:

Es ist eine Baugenehmigung von einem Zimmer als Anbau nicht von Flur 6 qm und Bad 6qm!!!

Ich gehe dann auf das Bauamt. Wenn das wirklich stimmen sollte, wäre das super!

Und natürlich in Eigenregie, siehe Unterlagen. Gebaut ist das Haus in Sachsen-Anhalt.

Im Kaufvertrag ist folgender Passus:

Der Käufer hat das Kaufobjekt am 20.07.2022 genau besichtigt. Er kauft es im
gegenwärtigen, gebrauchten Zustand.

Die Notarin wies darauf hin, dass der Verkäufer nach der gesetzlichen Regelung dem
Käufer das Kaufobjekt frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen habe. Ist
das Kaufobjekt mangelhaft, kann der Käufer die Beseitigung des Mangels, Minderung des Kaufpreises verlangen, von dem Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz
statt der Leistung verlangen. Wenn eine Haftungsbeschränkung vereinbart wird,
kann der Käufer solche Ansprüche nicht geltend machen.
Die Haftung des Verkäufers wird wie folgt beschränkt:

Alle Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels des Kaufobjekts an Grund und
Boden und aufstehenden Baulichkeiten/Gebäuden sind ausgeschlossen, allerdings
mit Ausnahme
a) vorsätzlich zu vertretender oder arglistig verschwiegener Mängel, wobei der Verkäufer erklärt, er habe keine ihm bekannten Mängel, schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten arglistig verschwiegen, auf die der Käufer angesichts ihrer
Bedeutung und des sonstigen Zustandes des Vertragsobjekts einen Hinweis erwarten durfte, wie etwa einen Befall des Wohngebäudes mit Hausschwamm,
b) ggf. in dieser Urkunde enthaltener Beschaffenheitsvereinbarungen und Garantien,
c) solcher Sachmängel, die zwischen Vertragsschluss und Übergabe entstehen
und sich nicht im Rahmen gewöhnlicher Abnutzung halten, also etwa Elementarschäden; hierfür wird jedoch – außer bei Vorsatz – die Verjährungsfrist auf drei
Monate ab Übergabe verkürzt,

so dass der Verkäufer also insbesondere nicht für die Richtigkeit der angegebenen
Flächengröße und Verwendbarkeit des Vertragsbesitzes für bestimmte Zwecke
haftet


Denke das ist nicht gut?? Da ja die VK hier in dem KV Arglist ausschliesst.

VK hat 50 Jahre hier gewohnt und hat einen total lieben Eindruck gemacht ( wie man sich doch in Menschen täuschen kann) ich denke aber das ihre Söhne da viel mit zu tun hatten mit dem Verschweigen etc pp. Und sie würde dann vor Gericht vortragen, dass ihre Söhne ja Dachdecker sind und immer nach dem Dach geschaut haben und alles ok war und das mit den Schlafräumen und Kellerdecke sie kann ja schlecht Treppenlaufen.Kann sie aber wohl alleine zu ihren Ärzten muss sie 1 Etage hoch laufen.
Und sie hatte ja total geblockt als ich sie auf die Schäden ansprach.
Sie wohnt in einem altesgerechneten kleinem Mietsbungalow.

Sollte das z.B. die Baubehörde erfahren von dem Schwarzbau dürfte ich den Anbau gar nicht mehr nutzen da dieses besagte Zimmer ( Wohnzimmer) welches eine Baugenehmigung hat, am Ende des Anbaus ist und dann hätte ich nur noch ca.13 qm Küche 13 qm Zimmer und 2 Schlafräume oben a 9 qm. Das Haus dürfte ich nur noch vom Küchenfenster aus verlassen und betretten da ich den Flur nicht mehr betreten dürfte und noch schlimmer ich hätte kein Klo und keine Dusche.
Das geht gar nicht. :sad: Und ich müsste Strafe und den Abriss bezahlen.
Sollte das wirklich so sein mit dem Schwarzbau dann gibt es auch keinen Verkauf mehr meinerseits. Da ansonsten ich in Regress gezogen werden kann.
Aber sollte es so sein,denke ich wäre das optimal?

Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 11. April 2023, 01:04:06
Doch nicjt optimal sollte nämlich die vk innerhalb der Verhandlung versterben  immerhin Geburtsjahr 1945 oder sie hat kein Geld stehe ich da und das Bauamt weiss dann bescheid.  Bedeutet ich bin dann absolut in der Schulden Falle Anbau wird abgerissen kosten von mehreren zehn tausend Euros da 30 qm und das Haus ist dann erst recht nichts mehr wert da nur 50 qm kein Klo kein Bad und aussenfassade total kaputt keine Haustür keine Treppen.
Ich sollte es vielleicht doch besser verkaufen?
Aber wer bitte kauf sowas wenn sogar Baugenehmigung fehlt plus dieser Zustand.
Wenn die erben das Erbe ausschlagen also ihre Kinder dann kann ich auch nichts dann machen und oft ist sowas ja mit Plan gemacht worden. Evtl hat die gar kein geld mehr absichtlich...
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Spring23 am 11. April 2023, 01:19:29
Zitat von: Nelda am 11. April 2023, 01:04:06Doch nicjt optimal sollte nämlich die vk innerhalb der Verhandlung versterben  immerhin Geburtsjahr 1945 ...
:schock: Die Frau ist 78 Jahre alt. Nicht 99 oder 105.

Zitat von: Nelda am 11. April 2023, 01:04:06Wenn die erben das Erbe ausschlagen also ihre Kinder dann kann ich auch nichts dann machen und oft ist sowas ja mit Plan gemacht worden. Evtl hat die gar kein geld mehr absichtlich...
Das sind nutzlose Gedanken
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 11. April 2023, 11:29:50
@ Nelda - deine ganzen Gedankengänge sind zum Großteil falsch und entspringen deiner Aufregung die auch für dein ungeborenes Kind schädlich sind.

Zitat von: Nelda am 10. April 2023, 18:13:40Ich befürchte auch das dass noch Ärger mit dem ga gibt.
Ärger um den GA-Vertrag kann es nicht geben, denn du hast nicht gekündigt sondern dein gesetzliches Recht auf Widerruf wahrgenommen auf Grundlage einer EG-Richtlinie die auch Deutschland bindet. Kündigung und Widerruf sind 2 verschiedene Rechtsdinge. Der fristgerechte Widerruf unterliegt keiner Beschränkung und keiner Voraussetzung.
Zitat von: Nelda am 10. April 2023, 19:45:42Baugenehmigung bzw hat man das früher 1930 bis 1950 gebraucht?
Ja ohne Baugenehmigung ist es immer ein Schwarzbau in deinem Fall Flur und Bad
Zitat von: Nelda am 10. April 2023, 21:13:18und natürlich in Eigenregie, siehe Unterlagen.
Gerade Eigenregie benötigt zwingend eine verantwortliche Bauleitung durch einen Baumeister o.ä.
Zitat von: Nelda am 10. April 2023, 21:13:18Alle Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels des Kaufobjekts an Grund und
Boden und aufstehenden Baulichkeiten/Gebäuden sind ausgeschlossen,
Totale Absicherung, die aber nicht vollständig greift.
Die Ausnahme unter Punkt a) widerspricht dem denn ein undichtes Dach ist ein verschwiegener Mangel.

Salpeter im Mauerwerk macht das Mauerwerk porös, an den Innenwänden weniger dagegen im Außenmauerwerk sehr.
Salpeter ist im Wohnbereich mit Asbest zu vergleichen und birgt große Gesundheitsgefahr. Die ersten Symptome sind Hauterkrankungen und Bronchienprobleme und vor allem Lungenschäden. Ein weiterer Pluspunkt für dich.
Zitat von: Nelda am 10. April 2023, 21:13:18Da ja die VK hier in dem KV Arglist ausschliesst.
Nein tut sie nicht. Salpeter kommt durch Feuchtigkeit und das sind bedeutungsvolle "Altlasten" weil sie bereits vorhanden waren und Gesundheitsschäden bringen bzw. fördern..
Zitat von: Nelda am 10. April 2023, 21:13:18Sollte das z.B. die Baubehörde erfahren von dem Schwarzbau dürfte ich den Anbau gar nicht mehr nutzen
Doch du darfst ihn weiterhin nutzen denn auch ohne Baugenehmigung steht dein Haus jetzt unter Bestandsschutz, entsprechend kann es keinen (Teil)-Abriss geben.
Sollte sich ein Schwarzbau als gegeben herausstellen ist das alles deine Sache als Eigentümerin. Dass der Vorbesitzer schwarz gebaut hat spielt dabei keine Rolle.
Wenn du aber über die Existenz des Schwarzbaus getäuscht wurdest, dann bestehen Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag oder es besteht für dich ein Recht auf Anfechtung (Rücktritt) des Vertrages.
Zitat von: Nelda am 11. April 2023, 01:04:06Doch nicjt optimal sollte nämlich die vk innerhalb der Verhandlung versterben
Verstirbt sie geht dein Anspruch auf ihre Erben über. Sie werden dann Beklagte.

Im Moment schaut die Lage nicht allzu schlecht aus!
Allerdings scheinst du in keinster Weise aufgeklärt zu sein durch deinen RA.

Obwohl du - mal fiktiv angenommen - völlig im Recht bist kannst du den Prozess allein wegen Geldmangel verlieren und in die Pleite rutschen.

Das widerrufene GA diente nur dem Geldbeutel des RA darum will dieser Schlaumeier
das GA zur Entscheidungsgrundlage für einen Prozess machen was ein völliger Blödsinn ist, weil es der Gegner sowieso bestreitet.
Mit dem GA wärst du gezwungen einen Prozess zu führen oder die rd. 4.000 € in den Sand zu setzen.
Ohne Prozess ist das GA nur ein Blatt Papier.

Die Gegenpartei behauptet immer das Gegenteil von dem was du vorträgst.
Der Richter aber weiß nicht wer Recht hat und MUSS ein GA über die Mängel erstellen lassen. Wer aber zahlt den Vorschuss von rd. 2.000 €. DU!
Genauso läuft es mit der Gastherme ab, wenn defekt behauptet wird.
Der Richter muss dann ein Heiz-GA erstellen lassen und verlangt wieder ca. 2000 € Vorschuss von dir. Dann hättest du bereits 8.000 € für GA ausgegeben und es kommt noch mehr Geld dazu.
Das ganze ist ein reiner GA-Prozess den du ohne PKH oder RSV finanziell nicht bewältigen kannst. Deine vorhandenen 10.000 € sind ratzfatz weg.
Und das wichtigste wenn du das Verfahren voll gewinnen solltest:
Geht der Gegner vor das OLG hast du keine Finanzen mehr und das Verfahren geht verloren obwohl du vor dem LG gewonnen hast.
So und mit weiteren Beweisanträgen würde ich dich schachmatt setzen, wäre ich dein Gegner.

Empfehlung 1) wenn du klagen willst?:
Erstmal eine kleinere Summen von 5.000 max 10.000 € einklagen. Eine Teilklage hindert dich nicht an einer weiteren Vollklage. Das ist eine BGH-Entscheidung.
Mehr kann ich hier im Forum nicht für dich tun. Die letzte Entscheidung triffst immer du! :weisnich:

Empfehlung 2) Kosten
Eine Mail-Anfrage an deinen RA über die Gesamt-Kosten bei Prozessverlust in 1. Instanz -
einschließlich möglicher Kosten für Gutachten und den Kosten der Gegenpartei.
Zur Auskunft ist dein RA verpflichtet bei Anfrage.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 11. April 2023, 13:25:00
Nachtrag:
Zitat von: Nelda am 10. April 2023, 19:45:42Ich habe 3onen Plan gelaber da ist kein amtlicher Stempel drauf und es steht das unter dem flachdach ein zinkblech hin soll..
Ohne Amtsstempel ist das kein genehmigter Bauplan bzw. Tekturplan oder handelt es sich um einen 50tel Werkplan. Auf Werkplan muss kein Amtsstempel sein aber die Unterschrift der Bauleitung weil danach das tragende Baustahlgewebe der Decke verlegt wird.
Durch ein Zinkdach regnet es auch nach 30 Jahren noch nicht wenn es fachmäünnisch angebracht wurde.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 11. April 2023, 14:33:32
Vielen Dank da werde ich mal nach weiterschauen was da los ist.
Wünsche Dir noch einen schönen Tag.  Wir hören uns sobald ich was weiss.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 11. April 2023, 14:34:39
Lese bitte sehr aufmerksam meinen Beitrag Nr. 81
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 11. April 2023, 17:10:08
Vielen Dank ratlos ich gebe dann auf und verkaufe besser die Risiken sind mir zu hoch.  Ich werde mich wieder melden sobald ich mehr Übersicht habe spätestens wenn das Problem mit dem jobcenter los geht wegen Umzug und Miete. 
Die Risiken sind einfach viel zu hoch und ich muss schauen das ich mit einem blauen Auge davon komme.
GA hat sich noch nicht gemeldet.
Bauamt habe ich sein lassen denn sobald ich davon offiziell  Kenntnis habe hafte ich.
Ich werde jedoch die Mängel offenlegen beim Makler und darauf bestehen das dies im Kaufvertrag mit aufgeführt wird.
Nochmals danke für deine klaren Worte und Hilfe
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 11. April 2023, 17:45:41
Zitat von: Nelda am 11. April 2023, 17:10:08Vielen Dank ratlos ich gebe dann auf und verkaufe besser die Risiken sind mir zu hoch.
Man kann dir nur erklären was Sache ist. Die Entscheidung triffst du.
Die Meinung deines RA kannst du dir gerne einholen und ihm auch meine Beiträge zeigen für deren Richtigkeit ich in Bezug auf das GA und des Prozess(kosten)-risiko garantiere.
Du kannst aber auch so das Mandat beim RA beenden und die Rechnung verlangen.
Begründung wäre der Weiterverkauf des Hauses.
Seine Rechnung kann man dann hier auf Richtigkeit nachprüfen.

Beim Verkauf musst du darauf achten, dem Käufer die Mängel zu sagen und diese in den Vertrag mit
"leichten Worten" mit aufnehmen. Sonst kann der dich in Regress nehmen.

Wir sehen uns bestimmt bald wieder hier wenn der geschasste GA reagiert.
Aber davor brauchst du keine Angst zu haben. Das bringen wir auch ohne RA hin.

Wünsche dir guten Verkaufserfolg. Leider kann ich hier nicht mehr für dich tun.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Schmidtchen am 11. April 2023, 22:11:07
Zitat von: Nelda am 11. April 2023, 17:10:08Ich werde jedoch die Mängel offenlegen beim Makler und darauf bestehen das dies im Kaufvertrag mit aufgeführt wird.


Ich denke, dass ein Verkauf nicht die schlechteste Idee ist, wenn du mit einem blauen Auge davon kommen möchtest.
Alles Andere ist in meinen Augen sehr risikoreich.

Wenn du einen Makler beauftragen möchtest, denke an die Kosten. Die musst du mindestens zum Teil selbst bezahlen und auch mögliche Interessenten sind nicht begeistert, wenn sie bei einer solchen Bruchbude zusätzlich zu den unumgänglichen Kaufnebenkosten, auch noch den Makler bezahlen müssen.

Vielleicht ist es dir ja möglich, ohne Makler zu verkaufen.

Ich habe ja schon geschrieben: Frag doch mal bei den Nachbarn, ob die vielleicht Interesse haben. Das Nachbargrundstück zu kaufen, kann durchaus reizvoll sein. Ansonsten kostet eine Anzeige bei Ebay oder Immoscout nicht die Welt, was anderes macht der Makler auch nicht.
Die Fakten über das Haus musst du eh zusammen stellen und wenn du Zeit für Besichtigungstermine hast, ist das vielleicht eine gute Möglichkeit die Pfennige zusammen zu halten.
Einen Energieausweis hast du vom Haus?

Gewinn wirst du ja eher nicht machen, ansonsten müsstest du auch an zu versteuernde Spekulationsgewinne denken, wenn du da nicht selbst wohnst.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 12. April 2023, 09:41:36
@ Nelda - wird beim Verkauf etlichen Verlust hinnehmen müssen. Schätzungsweise um die 10 - 15.000 €.
Unsere Spezialisten hier müssten doch wissen ob sie PKH bekommen kann obwohl sie 10.000 € besitzt, denn ein Verfahren wird teuer und sie darf lt. Gesetz nicht wegen Geldmangel vom Verfahren abgeschnitten werden.
Ich an ihrer Stelle würde trotz Verkaufsabsicht den Schaden einklagen wenn es PKH gibt.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 12. April 2023, 12:33:57
Ich werde deutlich mehr als 15 000 verlieren.  Alleine mit Hauskauf Nebenkosten sind das 65000 Euro Haus plus Nebenkosten also Notar, Makler etc  und Baumarkt Rechnungen Tapeten,  Teppich, leisten, Farbe, Steckdosen etc 80 000 Euro bekommen werde ich für das Haus höchstens 50 000 Euro eher weniger schätze eher 40 000 Euro also habe ich einen Verlust von 30 000 bis 40 000 Euro.
Vermögensgrenze ist 10 000 Euro bei VKH.
Jedoch sollte Verkäuferin kein Geld mehr haben oder bid vors OLG gehen und zwischenzeitlich versterben oder pflegefall werden stehe ich da habe ein Haus ohne Baugenehmigung und muss dann noch bussgeld bezahlen und habe immer noch diese Schäden die dann vermutlich noch schlimmer sind.
Ich ärgere mich auch sehr über das alles und am liebsten würde ich der vk so sehr meine Meinung sagen  und da ohne schaden raus kommen aber das geht leidernicht
 Ein eigenheim werde ich mir dann ihr nicht mehr leisten können
Verkaufen und schaden einklagen wird wohl nicjt gehen da dann ein GA sich das Haus nicht anschauen kann?
Und sollte ich verlieren dann greift PKH nicht und ich habe diese Pfändungssache ? Würde es hier nicht rein regnen und würden diese Verhandlungen vor Gericht nicht Jahre lang dauern...
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 12. April 2023, 12:40:18
Zitat von: Nelda am 12. April 2023, 12:33:57jedoch sollte Verkäuferin kein Geld mehr haben oder bid vors OLG gehen und zwischenzeitlich versterben oder pflegefall werden
Dann gehst du leer aus.
Zitat von: Nelda am 12. April 2023, 12:33:57Haus ohne Baugenehmigung und muss dann noch bussgeld bezahlen
In deinem Fall gibt es kein Bußgeld und keine sonstige Strafe.

Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 12. April 2023, 12:45:18
Was würdest du an meiner Stelle machen greife das gerade nochmals auf verkaufen und dann Klagen? Befürchte ich geht nicht da alleine der Verkaufserlös dann für die Verfahren in Einsatz gebracht werden müsste und ich dann bei nicht zahlen können oder kaum Geld noch da der Vk auch leer ausgehen werde.
Ich bin da ganz böse hintergangen worden und stehe machtlos da .
Das ist ein schlimmes Gefühl
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 12. April 2023, 12:52:52
Bei einem Teil-Streitwert von 10.000 € betragen deine RA-Kosten 1.375 €.
Bei Total-Verlust des Verfahrens mit RA-Kostn der Gegenseite 4.023 €.
Sowas endet aber meistens mit einem Vergleich wo jeder seine eigenen Kosten bezahlt.

Streitwert 30.000 € = deine RA Kosten ca. 1.500 € - Gesamt-Risiko bei Totalverlust 6.338 €
Zitat von: Nelda am 12. April 2023, 12:45:18Was würdest du an meiner Stelle machen greife das gerade nochmals auf verkaufen und dann Klagen?
Das Problem liegt nicht allein bei den RA- und Gerichtskosten.
Das Problem ist dass der Richter zwangsläufig ein Gutachten erstellen lassen muss was ca. 2 - 2.500 € zusätzlich kosten wird.
Anders gerechnet:
Hättest du für dein nutzloses Privat-Gutachten diese 4.000 € zahlen müssen kostet dich der Prozess über 30.000 € nur ein Risiko von ca. 4.000 € denn ein gerichtliches GA wäre immr erstellt worden.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 13. April 2023, 16:59:02
13000 Euro dach und flachdach würde es kosten habe das Angebot da.
Das würde doch niemals das jobcenter übernehmen?
Problem ist das dadurch die Kältebrücke und die gastherme die nächstes Jahr nicht mehr in Betrieb sein darf da 30Jahre alt ich ja auch noch finanziell hinbekommen müsste. .
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Spring23 am 13. April 2023, 17:05:27
Zitat von: Nelda am 13. April 2023, 16:59:0213000 Euro dach und flachdach würde es kosten habe das Angebot da.
Das würde doch niemals das jobcenter übernehmen?
warum sollte es?
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 13. April 2023, 18:33:10
Zitat von: Nelda am 13. April 2023, 16:59:02Problem ist das dadurch die Kältebrücke
Nochmal: Die Kältebrücken sind die Mörtelfugen zwischen den einzelnen Steinen im Außenmauerwerk. Das hat man vor rund 100 Jahren nicht so genau genommen.
Daran kannst du nichts ändern außer mit einer Volldämmung der gesamten Außenwände.
Damals gab es den Spruch: Kalk und Sand gibt auch eine Wand.

Warum machst du dir darüber Gedanken? wo du dich doch zum Weiter-Verkauf des Hauses entschieden hast
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 13. April 2023, 19:34:18
Weil ich mit deutlich höheren Kosten gerechnet habe.
Ok mein altes Haus war halt doppelt gemauert deswegen gab es keine Kälte Brücke.
Bedeutet innendämmung der aussenwände würde nicht reichen?
Mein Nachbar hat damals gemeint dämmfolie auf wand kleben dann holzständerwerk dazwischen styropr dann rigips ?

Ich weiss auch nicht bin da gerade ein bisschen unschlüssig
Gutachter hat 250 plus MwSt also 295 abgezogen und mir zurück überwiesen.
Nochmals vielen Dank das wäre wirklich unnütz gewesen
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Schmidtchen am 13. April 2023, 20:03:00
Du hast dich schlichtweg verkalkuliert. Du wolltest dein Geld in Form eines Hauses behalten und Steuerzahler für deinen Lebensunterhalt bezahlen lassen.

Ok, das war legitim und unsere Gesetze erlauben das. Aber wenn man dann in den Misthaufen gegriffen hat, kannst du eben nicht erwarten, dass der Steuerzahler dich da wieder rausholt und dir die Renovierungskosten bezahlt.

Mal zur Veranschaulichung: Der Wert einer Immobilie entspricht in etwa der 22ig fachen Jahresmiete.
Bei 65000 Kaufpreis würde sich eine Monatsmiete von unter 250 Euro ergeben.
Für ein Haus!
Da kann man sich schon denken, was man dafür bekommt.

Glaubt hier ehrlich irgendwer, dass man ein vollgedämmtes Haus mit energieeffizienter Heizung für 65000 Euro oder 250 Euro Miete bekommt?

Und die Politik stellt doch gerade klar, welche Forderungen sie an Hauseigentümer stellt. Du wirst ja nicht darum rumkommen, alles zu dämmen, neue Fenster einzubauen und sobald die Heizung ausfällt, musst du eine neue energiesparende einbauen.
Fachleute rechnen für diese Arbeiten mit Kosten von 150000.

Das kannst du nicht wuppen, das weißt du auch.

Fair finde ich es aber nicht, die Schuld auf Andere abzuschieben.

Du hättest dir das Haus im Vorfeld selbst gründlich anschauen können, ja auch den Dachboden, du hättest mit Fachleuten das Haus begehen können, du hättest dir Hausunterlagen zeigen lassen müssen, eben die Baugenehmigung, die Rechnung über die Heizung, Wartungsunterlagen, Kaufbelege über Fenster usw. usw.

Und wenn der Käufer dir zugesichert hat, dass das Haus mängelfrei ist, dann hätte das auf deinen Antrag hin in den Kaufvertrag aufgenommen werden müssen.

Du bist erwachsen und hast eigenverantwortlich gehandelt und musst jetzt mit den Folgen leben.

Selbst wenn du vor Gericht ziehst, halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass du als alleiniger Sieger aus der Sache rauskommst.
Ich habe jetzt schon massive Zweifel, dass du ernsthaft erwarten durftest, ein intaktes Haus zu bekommen, bei dem du künftige Renovierungsarbeiten hättest wuppen können.

Und wir haben noch nicht einmal die Gegenseite gehört, die werden sich die Butter auch nicht vom Brot nehmen lassen.
Du hast doch die Hausunterlagen gesehen und mittlerweile in deinem Besitz, wie willst du denn beweisen, dass du nicht wusstest, dass der Anbau schwarz ist?
Man hat dir ja schließlich nicht arglistig eine gefälschte Baugenehmigung untergejubelt.

Du hast Fehler gemacht und musst die Konsequenzen tragen, so hart sie auch sind.

Tut mir leid für dich, aber wenn man mit solchen Beträgen hantiert, muss man schon etwas mehr Sorgfalt an den Tag legen, als beim Kauf eines Lippenstifts.

Sorry, ich verstehe dich echt nicht, was glaubst du denn, was es kostet, die Aussewände mit Dämmfolie, Holstäderwerk, Styropor und Rigips dämmen zu lassen?
Zumal du in deinem Zustand, das wohl kaum selbst bewerkstelligen kannst, aber selbst wenn, allein die Materialien kosten Geld.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 14. April 2023, 11:11:09
@ Nelda - author=Nelda link=msg=1573878 date=1681407258]mein altes Haus war halt doppelt gemauert deswegen gab es keine Kälte Brücke. [/quote]
Auch beim Doppelmauerwerk gibt es Kältebrücken nur geht die Kälte nicht in dem Umfang in den Innenbereich. Kältebrücken werden beim Bau des Mauerwerks bereits eingemauert durch zu große Abstände zwischen den Steinen. Das nennt man  Mörtelfugen.
Zitat von: Nelda am 13. April 2023, 19:34:18Bedeutet innendämmung der aussenwände würde nicht reichen?
Innendämmung wäre der falsche Weg. Wenn, dann kommt nur Dämmung des Außenmauerwerks in Frage
Zitat von: Nelda am 13. April 2023, 19:34:18dämmfolie auf wand kleben dann holzständerwerk dazwischen styropr dann rigips ?
Damit "erstickst" du dein Haus. Das Haus kann nicht mehr "atmen". Dann kann dann auch schnell Feuchtigkeit auftreten.
Der Gutachter soll dir explizit seinen Aufwand für die 295 € schriftlich darlegen. Du schuldest ihm durch den Widerruf der keine Kündigung ist nichts![/b Wenn du willst schreibe ich dir einen Brief an dem GA vor den du nur noch in ein Mail kopieren musst.

@ Schmidtchen -
Zitat von: Schmidtchen am 13. April 2023, 20:03:00Du wirst ja nicht darum rumkommen, alles zu dämmen, neue Fenster einzubauen und sobald die Heizung ausfällt, musst du eine neue energiesparende einbauen.
Die Außendämmung kann TE sich sparen. Der Heizungsaufwand (Kosten) zur Kompensierung von Kältebrücken ist gering. Der jetzt aufgezogene Außenputz isoliert auch und wo er defekt ist kann er kostengünstig repariert werden.

Über den Zustand der Fenster ist bisher nichts hier bekannt geworden.
Handelt es sich um Holz oder Kunststoffummantelte Stahlfenster?
Bezüglich der Heizung wird eine neue mit bis zu 40 % der Kosten vom Staat bezuschusst.
Zitat von: Schmidtchen am 13. April 2023, 20:03:00Fair finde ich es aber nicht, die Schuld auf Andere abzuschieben.
TE als Voll-Laie ist nachweislich "über den Tisch gezogen" worden. Das erkennt man bereits an dem Gutachten das völlig unnötig gewesen wäre und Kosten von rd. 4.000 € verursacht hätte. TE sollte damit in ein Prozessverfahren gedrängt werden durch das sie u.U. insolvent geworden wäre.
Schon alleine deshalb war es gut dass TE die Hilfe des Forums in Anspruch genommen hat.
Was hätte? sein können oder müssen hilft der TE auch nicht weiter.
Den Fehler das Haus ohne fachlichen Beistand zu kaufen hat TE längst bereut.
Zitat von: Schmidtchen am 13. April 2023, 20:03:00Und wenn der Käufer dir zugesichert hat, dass das Haus mängelfrei ist, dann hätte das auf deinen Antrag hin in den Kaufvertrag aufgenommen werden müssen.
Wenn das im Beisein des Notars gesagt wurde, ist es schnell ein regressbegründenter Fehler des Notars zu Gunsten der TE. Für die Aufnahme der Zusage in den Kaufvertrag bedarf es keines Antrages.
Zitat von: Schmidtchen am 13. April 2023, 20:03:00Selbst wenn du vor Gericht ziehst, halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass du als alleiniger Sieger aus der Sache rauskommst.
Die Chancen auf eine gerichtliche Rückabwicklung des Kaufvertrages sind groß bei dieser arglistigen Täuschung.
Ohne PKH oder einer RSV rate ich von einem Verfahren ab einerseits wegen Geldmangel der TE weil es ein sehr teurer reiner Gutachterprozess wäre, andererseits wegen dem üblichen Prozessrisiko auf Grund der freien Beweiswürdigung des Richters im Beweisverfahren.
Zitat von: Schmidtchen am 13. April 2023, 20:03:00wie willst du denn beweisen, dass du nicht wusstest, dass der Anbau schwarz ist?
Das kann TE als Laie nicht erkennen. TE kann keine Baupläne lesen und muss ihn als Privatkäuferin nicht lesen und beurteilen können!
Zitat von: Schmidtchen am 13. April 2023, 20:03:00Man hat dir ja schließlich nicht arglistig eine gefälschte Baugenehmigung untergejubelt.
Eine gefälschte nicht, aber eine unvollständige womit § 242 BGB greift.
Nach Treu und Glauben durfte TE von einer vollwertigen Baugenehmigung ausgehen.
Zitat von: Schmidtchen am 13. April 2023, 20:03:00was es kostet, die Aussewände mit Dämmfolie, Holstäderwerk, Styropor und Rigips dämmen zu lassen?
Bringt nur einen Haufen an Arbeit und Kosten aber nur mäßigen Erfolg. Ist also völlig unrentabel.

Es wurde von @ Nelda doch geschrieben dass sie sich zum Weiterverkauf des Hauses entschlossen hat!
Was ist damit? Wurde der Entschluss ad acta gelegt?

MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG: Wenn das Haus für 45.000 € zu verkaufen ist,  die 25.000 € als Verlust innehmen.
10.000 € hat @ Nelda noch und mit plus 45.000€ Verkaufspreis kommt sie auf ein Vermögen von 55.000 € und bleibt solvent und gut situiert.

Mehr kann ich zu dieser Problemlage im Forum nicht schreiben. Die Entscheidung liegt jetzt alleine bei Nelda.








Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 15. April 2023, 14:06:58
Hallo ratlos,

Vielen dank nochmal ja ich hätte jetzt leider ohne das Forum noch viele Fehler gemacht.

ich werde verkaufen, alleine meinem Kind zu liebe. Alles andere ist zu riskant.
Ich werde jetzt erstmal nach Wohnungen schauen mit dem Jobcenter reden dann verkaufen.

Der GA hat sich gestern gemeldet per Email. Die 250 Euro plus Mwst. Also 297,5 hat er von der Vorauszahlung abezogen und mir somit den Restbetrag i.H. von 1627,50 zurücküberwiesen.
Anzahlung war 1925 Euro.

Nun kam diese Email:

als Anlagen die Rechnung und Gutschrift.

 

Den Gutschriftsbetrag werde ich Ihnen heute noch überweisen.
MfG...


Dann das erste Schreiben angehängt in der email:

Rechnung

Nettobetrag 1.617,65 €
Mehrwertsteuer 19 % 307,35 €
Bruttobetrag 1.925,00 €

Ich bitte den Betrag von 1.925,00 €, bis zum 27.04.2023, auf eines meiner
untenstehenden Konten zu überweisen.

1 Auftragspauschale Vorschuss 50% 1,00 pauschal 1.617,65 1.617,65

Dann der 2 angehängte Brief in der Email:

 Für die am 03.04.2023 in Auftrag gegebene Gutachtertätigkeit, berechne
ich Ihnen:
 
 Gutschrift
 
 
Datum: 13.04.2023
Nettobetrag 1.367,65 €
Mehrwertsteuer 19 % 259,85 €
Bruttobetrag 1.627,50 €


Ich bitte den Betrag von 1.627,50 €, bis zum 27.04.2023, auf eines meiner
untenstehenden Konten zu überweisen. 

 
 
Gutschrift 

1 Gutschrift 1,00 pauschal 1.367,65 1.367,65


Was hat das zu bedeuten?

Will der Gutachter jetzt allen Ernstes von mir 1925 Euro+ 1627,5 Euro also insgesamt 3552,5 Euro von mir?

Oder war das nur der Vorgang der hier dokumentiert wurde?

Also Voschuss dann Gutschrift?

Aber warum dann mit der Aufforderung diese 2 Positionen zu zahlen?

Ich werda da nicht schlau. Was kann ich da am Besten jetzt machen?

Viele Grüsse


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 


 


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 15. April 2023, 14:35:16
Zitat von: Nelda am 15. April 2023, 14:06:58und mir somit den Restbetrag i.H. von 1627,50 zurücküberwiesen.
Auf deinem Konto muss jetzt die Gutschrift von 1.627,50 € erscheinen.
Wenn du online-banking machst schau bitte gleich mal nach.

Die Differenz hat er als Aufwandsentschädigung für sich abgezogen, was rechtswidrig ist solange er seinen Aufwand nicht explizit belegt

Der Anhang 1 ist die Rechnung für deinen bezahlten Vorschuss von 1.925 € und durch den Widerruf unbeachtlich geworden.

Der Anhang 2 ist eine Gutschrift und keine Zahlungsverpflichtung
Den Faktor 1 kenne ich nicht. Ist wohl eine interne Bezeichnung aus den üblichen Kostenrechnungen/Gutschriften der Gebührenordnung.

Nochmal zusammengefasst:
Du hast einen geschlossenen Vertrag widerrufen. Das ist dein kostenfreies gesetzliches Recht.
Damit schuldest du dem GA keinen Cent und forderst nach Eingang[/b] der Gutschrift den Einbehalt von 295 € an dich zu überweisen!
Ein Widerruf ist KEINE Kündigung im Sinne des Gesetzes. Das sind zweierlei verschieden Sachen.

Überweist er dir die 295 € nicht  forderst du ihn auf seinen angeblichen Aufwand für den er diesen Ersatz will nachvollziehbar darzulegen. Ein Forderungsanspruch des GA ist nämlich nirgendwo erkennbar.

Was die Rückforderung der restlichen 295 € betrifft und die Darlegung seines Aufwandsersatzes (den er gar nicht haben kann) schreibe ich dir bei Bedarf die notwendigen Mails vor die du dann nur noch in deine Mail rein kopieren und abschicken musst.

Wenn du es wünscht gebe ich dir für den Fall meine Mailanschrift die du dem GA weitergeben und mich als seinen Ansprechpartner benennen darfst. Ich kläre das dann selber mit dem GA.


Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 15. April 2023, 15:09:07
Hallo ratlos,

die Gutschrift i.H.v. 1627,5 habe ich erhalten.

Darf er dann die 296,5 nicht behalten?

Nicht das er dann mit seinen 60 % kommt.

Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 15. April 2023, 15:13:06
Oh Nelda oh Nelda
Du hast den Vertrag widerrufen und damit existiert der Vertrag nicht mehr. Es gibt keine geschäftliche Verbindung mehr zwischen dir und dem GA.
Damit ist jeder Forderung an dich die Grundlage entzogen! Dein Widerruf ist wie das zerreißen des Vertrages

Und nochmal: NEIN er darf die 295 € nicht behalten - deine Angst ist unbegründet, Seinen Aufwandsschaden müsste er in Schriftform explizit nachweisen, was gar nicht möglich ist.
Wenn überhaupt dann kann er pauschal 20 € Telefonkosten geltend machen!

Woher bitte sollte der GA einen weiteren Aufwand haben wenn er für dich noch nicht einmal von seinem Schreibtischsessel aufgestanden ist.

Schmunzel - dein Thread wurde bisher schon 2.496 mal gelesen. Ich gehe jetzt einkaufen. Bis später wieder.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 15. April 2023, 16:05:57
Hallo ratlos,

dann könnte ich ja ungefähr schreiben

Sehr geehrter Herr xxxx,

hiermit fordere ich Sie auf die Aufwandsentschädigung i.H.v. 295 Euro welche Sie in Abzug gebracht haben mir aufzuschlüsseln, inwie weit von Ihnen ein welcher Aufwand berechnet wird.


Mit freundlichen Grüßen
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Schmidtchen am 15. April 2023, 16:25:33
Zitat von: Ratlos am 14. April 2023, 11:11:09TE als Voll-Laie ist nachweislich "über den Tisch gezogen" worden. Das erkennt man bereits an dem Gutachten das völlig unnötig gewesen wäre und Kosten von rd. 4.000 € verursacht hätte.

Ratlos, ich finde deine Art der Argumentation anstrengend.

Du tust beispielsweise so, als ob es ein Fakt ist, dass die TS über den Tisch gezogen worden ist und folgerst daraus, dass sie im Recht ist.

So einfach kann man es sich aber nicht machen, schon gar nicht, bevor man alle Beteiligten dazu gehört hat.

Beispielsweise beträgt die Grundstücksgröße 672 qm bei einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis von
73-130 Euro/qm und lt. Beschreibung findet sich das Grundstück in guter Lage.
Wenn man nun nur 100 Euro pro qm veranschlagt, ist man schon bei € 67.200.

Die Immobilie hat also zum Grundstückspreis den Eigentümer gewechselt. Und da die TS hier auch mehrfach geschrieben hat, dass sie Ahnung von alten Häusern hat, sehe ich persönlich halt überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür, dass sie über den Tisch gezogen worden ist.

Und auch in dem Rat ein Gutachten erstellen zu lassen, sehe ich nicht gleich einen Betrugsversuch an die TS.
Wir waren doch bei dem Gespräch nicht dabei und wissen gar nicht, mit welcher Intention zum Gutachten geraten worden ist. Vielleicht wurde dazu geraten, damit man erst einmal Klarheit bekommt. Die TS schreibt beispielsweise mal von 70 qm Wohnfläche, mal von 75 und mal von 80 qm. Die Angaben zur Grundstücksgröße schwanken auch zwischen 620 und 672 qm.
Wenn im Gutachten festgestellt worden wäre, dass der Bodenwert 80.000 Euro und das Haus 20.000 Euro wert ist, wäre ja deutlich geworden, dass die TS nicht betrogen worden ist, sondern ein Schnäppchen gemacht hat.
Auch bei einem möglicherweise anstehenden Verkauf, könnte sich so ein Gutachten bezahlt machen.

Und wie du jetzt schon wieder darauf kommst, dass dem Gutachter durch den kurzfristig stornierten Auftrag keine Kosten entstanden sind, ist mir auch rätselhaft.
Ein Gutachter stellt sich ja nicht auf die Wiese, schnuppert 3 x und sagt dann, dass der Grundstückspreis bei x Euro liegt.
Das recherchiert er im Vorfeld und das darf er sicher auch in Rechnung stellen.

Ich finde es ja toll, dass du dich so in eine Problematik vertiefst, aber manchmal solltest du daran denken, dass jedes Ding zwei Seiten hat und man den gleichen Sachverhalt auch ganz anders beurteilen kann.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 15. April 2023, 18:40:37
@ Schmidchen - Ich respektiere gerne deine Ansicht. Meine Frau und ich sind vom Fach - solltest auch du bemerkt haben.
Ich weiß schon selber was ich schreibe und nicht aus Spaß habe ich der TE meine Telenr. und Mailanschrift angeboten.

Was nach deiner Ansicht möglicherweise wäre oder würde vielleicht sein können ist beim maroden Zustand des Hauses uninteressant.

Es zählt alleine dass TE 65.000 € für eine unbewohnbare Hütte bezahlt hat und durch verschweigen der gravierenden Mängel "über den Tisch" gezogen wurde.
[/color] Du darfst das gerne anders sehen!

Und nachdem die Verkäuferin ursprünglich verklagt werden sollte, ist ein Privat-GA purer Unsinn weil das Gericht in dem Fall einen eigenen GA beauftragt der ihr erneut Geld kostet - so ca. 2 - 2.500 € - Vorschusszahlung.
Durch den von mir angeratenen Widerruf hat die TE hat 4.000 € gespart die nie hätten kompensiert werden können.
Behält und renoviert TE aber das Haus wäre das Gutachten 1 Blatt Papier für das WC gewesen - UNBRAUCHBAR!

Ich habe bestimmt nichts dagegen wenn TE deinem Rat folgt und erneut GA-Auftrag für 4.000 € unterschreibt. Die Verantwortung trägst du, denn jeder Ratgebende sollte sich auch der Verantwortung und Folgen für seinen Rat bewusst sein. Immerhin kann diese Plattform weltweit gelesen werden!

Dann denke bitte mal über den Tellerrand hinaus:
Glaubst du wirklich die Verkäuferin verkauft 1 Haus mit Grund und Boden für 65.000 € wenn es einen Wert von
80 -100.000 € hätte? :mocking: Das ist reines Kopfkino!

Fakt ist derzeit:
1. Die GA-Anzahlung hat TE zurück erhalten also erstmal keinen Verlust gemacht. Die 295 € hole bitte du zurück.
2. TE-Entscheidung ist Haus-Weiter-verkauf - das Haus ist also noch im Eigentum der TE und damit offen für alle weiteren Entscheidungen
3. Ich selbst habe zur Sache alles notwendige geschrieben und Alternativen aufgezeigt - mehr geht gar nicht.

@ Schmidtchen - Du darfst jetzt gerne weiter machen in diesem Thread nachdem  meine Beiträge für dich zu überanstrengend sind.
Vielleicht ?? aber fehlen dir nur baufachliche und juristische Kenntnisse, was ich nicht beurteilen will.
Deine Meinung ist gut auf Grundlage allgemeiner Logik aber juristisch nicht zielführend.

Eine Abwägung zwischen verschiedenen Meinungen kann für die TE nur von Vorteil sein.
Bitte erkläre du dich ausführlicher zum Thema. Ich akzeptiere auch deine Kritik wenn diese plausibel ist.
Für mich ist der Thread beendet denn TE ist voll aufgeklärt und die Entscheidungen liegen jetzt bei der TE
Wünsche dir schönes Wochenende.

P.S. Aber ich gebe dir Recht, dass man sich nicht zu sehr engagieren soll weil Rechtskonformität eigentlich nicht gefragt ist.  Daran werde ich evtl. künftige Beiträge richten denn auch für mich ist jeder Augenblick des Lebens kostbar, weil es ihn nur einmal gibt! siehe Fußzeile

 
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: horst am 15. April 2023, 19:14:11
Zitat von: Ratlos am 12. April 2023, 12:52:52Das Problem ist dass der Richter zwangsläufig ein Gutachten erstellen lassen muss was ca. 2 - 2.500 € zusätzlich kosten wird.
Anders gerechnet:
Hättest du für dein nutzloses Privat-Gutachten diese 4.000 € zahlen müssen kostet dich der Prozess über 30.000 € nur ein Risiko von ca. 4.000 € denn ein gerichtliches GA wäre immr erstellt worden.
privates Gutachten nutzt immer dem, der bezahlt. Beim Verkauf schätzt er vielleicht viel mehr dafür wird im Vorfeld schon das Honorar höher beim Gutachten ansetzen, könnte ich mir gut vorstellen.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 15. April 2023, 19:16:55
Zitat von: horst am 15. April 2023, 19:14:11privates Gutachten nutzt immer dem, der bezahlt.
Das Gericht MUSS ein eigenes GA erstellen lassen wenn es zum Verfahren kommt! Allein auf ein Privat-GA gestützt würde das Urteil in nächster Instanz aufgehoben wegen Rechtsmängel. Beachte auch die §§ 412, 286 ZPO."
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: horst am 15. April 2023, 19:22:18
beim Verkauf könnte das schon Klarheit schaffen wieviel die Hütte wert hat.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 15. April 2023, 19:23:36
Lach - ein Privat-GA das alle Mängel aufzeigt REDUZIERT allenfalls den Verkaufspreis als Abwertungs-GA,
aber es kann den Wert niemals erhöhen.

Zum Privat-GA siehe auch die Kommentierung Rd.Nr. 4 der dazugehörigen BGH-Entscheidung.
Ich nenne absichtlich kein Az. sonst driftet der Thread vollständig ab.
Jetzt wird der Thread lustig, bloß mein Hunger nicht.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: horst am 15. April 2023, 19:48:42
Zitat von: Ratlos am 15. April 2023, 19:23:36allenfalls den Verkaufspreis als Abwertungs-GA,
aber es kann den Wert niemals erhöhen.
:grins: da musste ich jetzt an einen Wildunfall mit meinen PKW denken meine Teilkasko musste viel zahlen an mich, der Gutachter hat alles gesehen was kaputt.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 15. April 2023, 19:51:45
Bloß ist dein Wildunfall nicht mit der Hütte zu vergleichen. Das isst der genau umgekehrte Fall.
Gute Nacht Horst ich habe echten Hunger. Schönes Wochenende
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Schmidtchen am 16. April 2023, 09:20:33
Zitat von: Ratlos am 15. April 2023, 18:40:37Glaubst du wirklich die Verkäuferin verkauft 1 Haus mit Grund und Boden für 65.000 € wenn es einen Wert von
80 -100.000 € hätte? :mocking: Das ist reines Kopfkino!


Da ist sie wieder, deine einseitige Betrachtungsweise. Was ist denn mit dem Gegenteil:
Glaubst du wirklich, der Verkäuferin kauft ein Haus mit Grund und Boden für 65.000 €, wenn es einen Wert von 30. - 40.000 € hätte? Das ist dann kein reines Kopfkino?

Oder war die Verkäuferin, eine 78 jährige Dame, die ihr Heim verkauft hat, ein ausgefuchster Profi in Betrug und Verkauf?

Zitat von: Ratlos am 15. April 2023, 18:40:37Fakt ist derzeit:
1. Die GA-Anzahlung hat TE zurück erhalten also erstmal keinen Verlust gemacht. Die 295 € hole bitte du zurück.


Deine Argumetation ist echt schräg.

Wenn ich mir eine dringend benötigte Hose kaufe, diese dann umtausche, habe ich doch keinen Verlust vermieden, sondern laufe eher Gefahr demnächst nackig aus dem Haus zu müssen.

Und die TS ist doch Laie, Volllaie, wie du selber geschrieben hast.
Wieso wäre es denn jetzt so ein Fehler, wenn sie sich mit Hilfe eines Gutachters erst einmal Gewissheit über die tatsächliche Situation schafft?

Einfach für sich selbst als Entscheidungsgrundlage, nicht mit dem Anspruch der Gerichtsverwertbarkeit.

Mithilfe des Gutachtens hätte sie eine Entscheidungsgrundlage erhalten, ob eine Klage Sinn macht und sie hätte etwas in der Hand, auf dass sie sich bei einem möglichen Verkauf stützen könnte.

Die TS agiert doch jetzt weiter im Blindflug, sie weiß doch immer noch nicht, wieviel Haus und Grundstück wert sind, wie groß die Schäden sind und wieviel Geld zur Behebung notwendig ist.

Ich denke, dass es kein Fehler wäre, wenn sie sich jetzt Klarheit über den tatsächlichen Istzustand und den tatsächlichen Wert verschaffen würde, auch wenn sie dafür 4000 Euro bezahlen muss.

Wenn sie sich weiter auf ihr Gefühl verlässt, könnte sie schnell weit mehr Geld verlieren.


Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 16. April 2023, 12:07:33
Einmal antworte ich noch um deinen Beitrag zu kommentieren. Danach mache ich endgültig Urlaub in der Plauderecke um dich nicht weiterhin zu überanstrengen mit meinen Beiträgen.
Zitat von: Schmidtchen am 16. April 2023, 09:20:33Glaubst du wirklich, der Verkäuferin kauft ein Haus mit Grund und Boden
Eine Verkäuferin kauft kein Haus - sie verkauft es! Sollte dem Geringsten klar sein.
Zitat von: Schmidtchen am 16. April 2023, 09:20:33Dame, die ihr Heim verkauft hat, ein ausgefuchster Profi in Betrug und Verkauf?
Durchaus möglich, sogar wahrscheinlich bei der Menge der verschwiegenen kostenintensiven Reparaturmaßnahmen die anfallen um das Haus bewohnbar zu machen.
Dumm ist sie jedenfalls nicht und kalt abblitzen hat sie die TE lassen.
Zitat von: Schmidtchen am 16. April 2023, 09:20:33Einfach für sich selbst als Entscheidungsgrundlage,
Ihre Entscheidunsgrundlage hat die TE bereits durch meine detaillierten Beiträge. Zeige mir bitte einen Mangel in meinen Beiträgen auf!
TE kennt den Wert des Hauses - sie kennt die Mängel - sie kennt die Höhe der Reparaturkosten - und sie kennt ihr ca. 70 %iges Risiko eines Prozessverlustes.
Zudem hat TE einen RA an ihrer Seite, dem sie gern meine Beiträge zeigen darf und der sie auch weiter beraten kann und beraten wird..
Insofern sind Beiträge hier nur ein Hinweis an die TE zur möglichen Weitergabe an den RA, denn offizielle Beratungen sind nach den Nutzungsbedingungen verboten.

Allerdings ist ein RA der das gleiche Wissen wie die TE über das Häuschen hat und dennoch ein Privat-GA als Entscheidungsgrundlage für einen Prozess fordert kein guter RA.
Denn ein guter RA weiß dass ein Privat-GA gerichtlich kaum verwertbar ist.

Zitat von: Schmidtchen am 16. April 2023, 09:20:33Wenn ich mir eine dringend benötigte Hose kaufe, diese dann umtausche, habe ich doch keinen Verlust vermieden, sondern laufe eher Gefahr demnächst nackig aus dem Haus zu müssen.
Einen noch größeren Blödsinn sachfremde Argumentation beinhaltet der Thread wirklich nicht
Zitat von: Schmidtchen am 16. April 2023, 09:20:33Wieso wäre es denn jetzt so ein Fehler, wenn sie sich mit Hilfe eines Gutachters erst einmal Gewissheit über die tatsächliche Situation schafft
Die Situation kennt TE sehr genau. Warum also sollte sie sich für 4.000 € bereits vorhandene Kenntnisse nochmal verschaffen zumal das GA keinen Gerichtswert hat? Erkläre es bitte nachvollziehbar!
Zitat von: Schmidtchen am 16. April 2023, 09:20:33Mithilfe des Gutachtens hätte sie eine Entscheidungsgrundlage erhalten, ob eine Klage Sinn
TE kann wegen Wissensmangel den Erfolg oder Misserfolg einer Klage nicht beurteilen und durch eigene Kenntnis über den Sachverhalt hat TE bereits kostenlose Entscheidungsgrundlage und 4.000 € für sinnloses GA gespart.
Zitat von: Schmidtchen am 16. April 2023, 09:20:33wie groß die Schäden sind und wieviel Geld zur Behebung notwendig ist.
Das Ausmaß der Schäden hat TE hier mitgeteilt und die Kosten der Reparaturen einschli. möglicher Gerichts- und RA-Kosten habe ich ihr mitgeteilt. Also nichts mit deinem Blindflug!
Zitat von: Schmidtchen am 16. April 2023, 09:20:33Wenn sie sich weiter auf ihr Gefühl verlässt, könnte sie schnell weit mehr Geld verlieren.
Wenn TE deinem Rat folgt ja! Als erste sinnlose Ausgabe 4.000 €  für unbrauchbares GA :mocking:

Du hast an meinem Beitrag Kritik geübt wo keine Kritik geboten war. Bevor du postest solltest du dich über einschlägige baufachliche und juristische Sachverhalte kundig machen.
Ansonsten kannst du hier nur deine persönliche private Meinung posten die der TE wenig hilft.
Ich dagegen geben fachkundigen Rat und begründe diesen zusätzlich!


In Zusammenfassung deines Beitrages forderst du von der TE
die Ausgabe von 4.000 € damit sie bereits bekannte Schäden kennen lernt :wand:
Wie logisch ist das?

Du hast mir den Thread aus der Hand genommen weil dich meine detaillerten Beiträge überanstrengen. Nun mach du weiter - wer andere kritisiert muss wenigstens selbst hilfreich für Fragesteller tätig werden.

Das Forum ist schließlich eine Hilfsplattform und wenn du der TE  eine bessere Hilfestellung gibst als es mir möglich ist, bin ich neidlos glücklich.
Es ist aber auch festzustellen dass du meine bisherigen Beiträge vom Inhalt her nicht verarbeiten kannst. :mocking:
Cu


 






Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Schmidtchen am 16. April 2023, 12:27:32
Niemals würde ich einen Fachmann widersprechen, der in der Lage ist, einen solchen komplexen Zusamammenhang beurteilen zu können, ohne das Objekt in Augenschein genommen zu haben und ohne die Gegenseite gehört zu haben.
Und der noch dazu die Experten vor Ort in den Senkel stellt. Respekt.

Aber wenn die TS mittlerweile weiß, wie groß ihr Grundstück ist, um wieviel Wohnfläche es geht und wieviel das Ganze wert ist, dann ist doch alles gut.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 16. April 2023, 12:32:43
Zitat von: Schmidtchen am 16. April 2023, 12:27:32Niemals würde ich einen Fachmann widersprechen,
Widerspruch ist immer gut wenn er begründet ist. Aber bitte nicht Begründung mit Begründetheit verwechseln
Zitat von: Ratlos am 15. April 2023, 18:40:37Meine Frau und ich sind vom Fach - solltest auch du bemerkt haben.
Und jetzt gehts in den Plauderecken-Urlaub. Wünsche dir viel Erfolg in diesem Thread und allezeit eine Gute Zeit.

Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 16. April 2023, 17:29:52
Eigentlich wollte ich mich zu den Vorwürfen nicht äußern da ich mich sonst aufrege was im moment nicht gut ist.
Wenn man einen VK explizit nach etwas fragt und angelogen wird ist das eigentlich arglistige täuschung . Die Söhne der VK haben vor Verkauf den Keller gestrichen samt Decke damit ich die unzähligen mauerwerkrisse und Deckenrisse nicht bemerke.
Zudem ein entfeuchter mit Strom im Keller vor Verkauf gewesen sein muss da  der Boden danals und das im Hochsommer trocken war er ist stellenweise nass .
Im Hochsommer sind alte Keller oft nass da warme Luft an den Wänden und Böden kondensiert.Die Wände in Keller und Decke waren im August letztes Jahr überall deckend weiss gestrichen so dick das man jedesmal wenn man im.keller war weisse stellen an der Kleidung hatte. Mittlerweile bröckelt alles ab samt putz Farbe Steine Mörtel.
Die Terrassen verkleidung aus Holz hat es beim ersten Sturm zerstört weil deren Söhne das provozierisch verschraubt hatten. Lt Vk haben deren Söhne wo einer mindestens Dachdecker ist da eigener Betrieb immer nach den Dächern geschaut und alles wäre in Ordnung.  Das flachdach wäre ein paar Jahre alt das Satteldach aus den 90. Lt Dachdecker ist das flachdach kurz nach der Wende ubd die beton ziegel von 1970. Mittlerweile habe ich um Wohnzimmer wieder Eimer stehen die Couch ist nass. Da im Anbau wo flachdach an dem decken überall Kunststoff bzw im Wohnzimmer styropor deckenverkleidung ist konnte ich es danals nicht sehen. Mittlerweile sind ein von uns weggemacht worden und man sieht Feuchtigkeits Schäden.  Zudem es rigips Platten sind. Ich möchte gar nicht wissen wie es darunter aussieht.
Ich kenne alte Häuser ja mein altes, meiner Mutter ihres von ehemaligen Nachbarn und keines hatte kältebrücken auch nicht wo ich zur miete in altbaugewohnt habe.
Das Haus wurde vor Verkauf vonden Söhne n von aussen gestrichen Mittlerweile blättert die Farbe ab und der putz hat überall risse.
Es wurde repariert gemacht getan nur damites schön aussieht.
Im Flur wurde gestrichen und an 2 Stellen über den Türen Putz ausgebessert Mittlerweile sind da dicke lange Risse.
Mir ging und geht es mit dieser Situation überhaupt nicht gut. Es war mein Geld was dadurch verloren gegangen ist. Und das nicht wenig mit Hauskauf Kosten Umzug, Makler  notar, Steuer,  Teppich, Farben, Tapeten, lacke etc sind wir mit knapp 20000 Euro Ausgaben dabei.
Plus die 65 000 Euro

Das nichts zu tun ist habe ich nue behauptet aber das solche schwerwiegende n Mängel sind ist schlimm.
Dann das die vk mich auch angelogen hat das die Wände trocken sind. Eine komplette Aussenwand ist eine kältebrücke ubd es gibt nur 2 da Doppelhaushälfte.
Dann gibt die Decke in einem Schlafzimmer nach.
Es sind ca. 78 qm hatte mal nach gemessen.
Wir haben hier preislich ein Ost West Gefälle und das was man in das Haus investieren müsste Dachdecker,  neuer Strom   neue Heizung wärmedämmung etc pp lohnt sich nicht so lange wird Haus nicjt mehr stehen bis sich diese Kosten amortisiert haben.
Meiner Meinung nach ist das in ein paar Jahren ein Abriss Haus.
Die vk und deren Söhne wussten Bescheid.  Ich möchte mich nach dessen Beitrag nicht mehr dazu äußern weil ich nicht einsehe mich rechtfertigen zu müssen und das ich angefeindet werde. Den Preis für meine Fehler für meine Naivität und den Betrug seitens der Vk zahle ich und glaubt mir das ist bitter.
Aber ich schaue nach vorne und freue mich unendlich auf mein Kind .
Ratlos mit dem Gutachter melde ich mich morgen mit dem Schreiben was ich ihm schreiben würde.
Danke nochmals ratlos für alles
Ach so Gutachten
Warum 4000 Euro ausgeben wenn ich eh schon ein Haufen Geld verloren habe? Das macht kein Sinn ich werde für das Haus kein Geld mehr ausgeben.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 16. April 2023, 17:42:55
Zitat von: Nelda am 16. April 2023, 17:29:52Meiner Meinung nach ist das in ein paar Jahren ein Abriss Haus.
Das ist es jetzt schon. Und das nennt @ Schmidtchen "bist nicht über den Tisch gezogen"
Da hat er sogar recht. Wie du es beschreibst bist du vorsätzlich betrogen worden.
Ich rechne dir mal aus was ein gerichtlicher Vergleich bei 20.000 €-Klage kostet. Eine Teilklage geht fast immer mit einem Vergleich aus.

In dem jetzigen beschriebenen Zustand dürfte das Haus unverkäuflich sein.

Poste doch mal die genaue Grundstücksgröße und die Preise die in dieser Gegend für den qm voll erschlossenem Baugrund bezahlt werden.
Vielleicht gibt es eine Möglichkeit über das Grundstück den Schaden wenigstens zu minimieren.
Zitat von: Nelda am 16. April 2023, 17:29:52Zudem es rigips Platten sind. Ich möchte gar nicht wissen wie es darunter aussieht.
Feucht wird es sein  und daraus bildet sich Schimmel.
Ich stelle klar dass ich dich nicht angegriffen habe!!
Und solche Kommentare wie nachfolgend stehen beachte ich gar nicht.

Zitat von: Sheherazade am 12. April 2023, 12:44:01Kein User ist UNS Rechenschaft schuldig


Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 16. April 2023, 17:50:04
Hallo ratlos ich recherchiere und melde mich morgen bin gerade beschäftigt dir einem schönen Sonntag noch
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 16. April 2023, 17:53:28
Danke Nelda - dir auch einen schönen Rest-Sonntag.
Soweit ich von hier aus kann helfe ich dir gerne auch wenn mich manche dafür kritisieren, was man auch als anfeinden bezeichnen kann.
Bloß selber tragen sie so gut wie nichts zu deiner Hilfestellung bei.
Bei allem was du tust denke zuerst an dein ungeborenes Kind denn das bekommt deinen Stress auch im Mutterleib mit.
Gute Nacht!

P.S.
Zitat von: Nelda am 16. April 2023, 17:29:52damit ich die unzähligen mauerwerkrisse und Deckenrisse nicht bemerke.
Das deutet darauf hin dass sich das Haus schon vor langer Zeit gesetzt hat.
Fragt sich warum? und ob ggf. Hohlräume im Untergrund sind z.B. durch verbuddelte Altlasten die nachgegeben haben
Zitat von: Nelda am 16. April 2023, 17:29:52Dann gibt die Decke in einem Schlafzimmer nach.
Das ist brandgefährlich weil die Decke dann keine Spannung mehr hat, bzw. bei einer Holzbalkendecke  die Tragfähigkeit nachgelassen hat.

Nur mal laut nachgedacht: Bewertet das Bauamt das Haus als baufällig bzw. unbewohnbar ist die gerichtliche Rückabwicklung sicher und gewonnen.
Unter Umständen ein guter Weg um der Verkäuferin die rechtliche Schlinge um den Hals zu legen.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 17. April 2023, 11:57:37
Das also steht nach derzeitigem Stand fest:
Zitat von: Nelda am 15. April 2023, 14:06:58Ich werde verkaufen, alleine meinem Kind zu liebe. Alles andere ist zu riskant.
Ob du beim Eigenvermögen von 10.000 € PKH bekommst müsste dein RA wissen, besser aber du fragst persönlich beim Gericht nach. Bekommst du PKH wird damit gleichzeitig ein Prozessgewinn in Aussicht gestellt, denn das Gericht prüft in solchen Fällen sehr genau deine Erfolgsaussichten.

Mail an den GA - Aktenzeichen angeben wenn vorhanden!

Sehr geehrter Herr.....

vorab besten Dank für die Rücküberweisung von 1.675 € aus meiner Anzahlung.
Sie haben 295 € für Ihren Aufwand einbehalten.
Hierüber benötige ich für meine Akten eine Rechnung der Einzelpositionen mit Preisen.
Ich bitte um Übersendung per Mail.
Vielen Dank.

Freundliche Grüße
Nelda
__________________
wir wollen ja nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen sondern erstmal nur wissen für welchen Aufwand er 295 € fordert.

MIT PKH kann man ernsthaft über einen Prozess nachdenken - OHNE PKH rate ich davon ab. Es kann dir schnell passieren dass du zwar das Verfahren voll gewinnst,  aber dennoch kein Geld erhältst weil die Verkäuferin keines mehr hat.
Heute kann ich nicht mehr online sein. Man liest sich dann morgen.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 17. April 2023, 15:18:01
Danke ratlos ich werde es dem Ga so schreiben Vielen. Dank.Die bodenrichtwerte sind von 30 bis 60 Euro pro qm morgen kann ich beim Bauamt nachfragen je nach Lage.
Doch 10 000 Euro sind frei. Aber wenn ich den Prozess verliere? Dann wird mir doch pkh versagt im Nachhinein und ich müsste zumindest das flachdach reparieren lassen lt Dachdecker 1000 Euro weil es wird immer schlimmer und eigentlich wollte ich kein Geld mehr für dieses furchtbare Haus ausgeben
Immoscout 50 bis 60 Euro der qm.
Melde mich morgen auch wieder aber eher  gegen Nachmittag.
Viele Grüße
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 17. April 2023, 15:31:43
Hilfreich wäre es wenn du mal Bilder des Hauses und von den Schäden/Mängeln senden könntest.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ellen_Alien am 17. April 2023, 16:04:35
ZitatDann wird mir doch pkh versagt im Nachhinein
Nein, die PKH wird bewilligt, um den Prozess führen zu können. Dies ist nicht an den Ausgang des Verfahrens gebunden. Allerdings musst du die Prozess- /Anwaltskosten der Gegenseite tragen, wenn du verlierst.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Sheherazade am 17. April 2023, 16:33:30
Zitat von: Ellen_Alien am 17. April 2023, 16:04:35Nein, die PKH wird bewilligt, um den Prozess führen zu können.

In der Regel als Darlehen.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 17. April 2023, 16:49:03
Wie kann ich hier Bilder hochladen? Ich weiss ihr hattet mir das schon mal geschrieben aber das hat leider nicht geklappt. 
Ob ich das dann noch heute schaffe kann ich nicht versprechen.  Ich schaue...
Das bauamist heute mittag nicht mehr dagewesen. 
Das mit 30bis 60 Euro habe ich von jemandem aus dem Ort wir sind ja absolut neu hier vom Westen in den Osten.
Es gibt auch ein nebenort da gibt es ein altes hausauf 1800 qm Grundstück.  Da nur 20 Euro der qm.
Zudem es noch direkt neben dem Haus zahlreiche Nebengebäude gibt die auch schon alt sind also an meinem Haus. Wäre fraglich ob man dann Abrisskostem berücksichtigen abziehen müsste. Dann würde ich wenn es dumm läuft und es hier nur 30 Euro der qm sind extrem wenig bekommen Abzug noch Makler.
Im Internet kann ich nur Gebühren Pflichtig den bodenrichtwert schriftlich erfragen.
Bin jetzt aber gleich nicht mehr ob.
Viele Grüße
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Sheherazade am 17. April 2023, 16:56:10
Zitat von: Nelda am 17. April 2023, 16:49:03Im Internet kann ich nur Gebühren Pflichtig den bodenrichtwert schriftlich erfragen.

Sicher? Im Zuge der Grundsteuererklärung konnte man in vielen/allen Bundesländern den Bodenrichtwert kostenlos über eine separate Seite einsehen, in Niedersachsen war das boris oder so, jetzt über Immobilienmarkt.NI
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Oberfrank am 17. April 2023, 17:07:12


@Nelda - siehe beitrag #61    :)
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 17. April 2023, 17:36:13
Zitat von: Nelda am 17. April 2023, 16:49:03Wie kann ich hier Bilder hochladen?
Würde ich mir schwer Überlegen.

Besser es bleibt hier Anonym, um welches Gebäude es genau geht.
Bilder sind eh nicht so Aussagekräftig, als ein Besuch direkt vor Ort.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: horst am 17. April 2023, 17:47:50
Zitat von: Kopfbahnhof am 17. April 2023, 17:36:13Besser es bleibt hier Anonym, um welches Gebäude es genau geht.
Bilder sind eh nicht so Aussagekräftig, als ein Besuch direkt vor Ort.
vielleicht findet sich dann auch gleich ein Käufer, wäre doch super.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ellen_Alien am 17. April 2023, 18:21:47
Zitat von: Sheherazade am 17. April 2023, 16:33:30
Zitat von: Ellen_Alien am 17. April 2023, 16:04:35Nein, die PKH wird bewilligt, um den Prozess führen zu können.

In der Regel als Darlehen.
Ja. Bei Mittellosigkeit bzw. Unter Umständen auch ohne Rückzahlungspflicht. Genauer in Paragrafen ab 114 ZPO nachzulesen. Gibt paar spezielle Regelungen auch in Verbindung mit Paragraf 90 SGB 12.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 17. April 2023, 20:55:17
Ja ich weiss wurde mir schon mal geschrieben mit den Bildern hatte trotzdem nie geklappt deswegen Exposé etc hatte alles kopiert.
Leider geht der link von shezerade nicht.
Doch heisst geoportal oder so ähnlich gibt nur ein gastzugang kostenlos aber dann wird zwar das Grundstück mit Grundriss angezeigt und aber kein bodenrichtwert. 
@ ratlos könnte ich dir die Bilder per Email zukommen lassen ?
Viele Grüße 
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Patrick87 am 17. April 2023, 22:04:04
Zitat von: Nelda am 17. April 2023, 20:55:17Leider geht der link von shezerade nicht.

Sie meint sicherlich diese Seite:

https://immobilienmarkt.niedersachsen.de/ (https://immobilienmarkt.niedersachsen.de/)

Wobei das wohl nur für Niedersachsen und Bremen ist und Dir nichts bringen dürfte? Müsste aber doch wohl ähnliche Seiten geben.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 18. April 2023, 10:50:02
Es geht darum dass @ Nelda 10.000 € Eigenkapital besitzt die sie bei einem Antrag auf PKH natürlich angeben muss.
Die Frage ist ob sie trotz dieses Eigenkapitals PKH bekommt?
Die 10.000 € sind schnell verprozessiert!
Ohne PKH würde Nelda das Verfahren schon wegen Geldmangel verlieren, denn so ein Verfahren geht mit Sicherheit an das OLG als 2. Instanz
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Sheherazade am 18. April 2023, 11:03:52
ZitatWie viel Vermögen darf man haben bei Prozesskostenhilfe?
Das Schonvermögen beläuft sich beim Anspruch auf Prozesskostenhilfe in der Regel auf eine selbstbewohnte Immobilie, Vermögen für Berufsausübung und Altersvorsorge sowie Barbeträge oder sonstige Geldwerte in Höhe von 5.000 Euro für jede volljährige oder alleinstehende minderjährige Person. Jeder unterhaltsberechtigten Person werden 500 Euro zugebilligt.
Quelle (https://www.unterhalt.net/prozesskostenhilfe/#:~:text=Das%20Schonverm%C3%B6gen%20bel%C3%A4uft%20sich%20beim,vollj%C3%A4hrige%20oder%20alleinstehende%20minderj%C3%A4hrige%20Person.)
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 18. April 2023, 11:10:38
Danke @ Sheherazade - bloß sehe ich noch keine hinreichende Erfolgschancen des Verfahrens was eine der Voraussetzungen ist.
Und es besteht das Risiko, dass die Verkäuferin kein Geld mehr hat weil sie die 65.000 € auf ihre Kinder verteilt hat was wiederum von einem vollen Gewinn des Prozesses (volle Rückabwicklung) abhängt - ein Vergleich wäre da ein Fiasko..
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Sheherazade am 18. April 2023, 11:17:07
Zitat von: Ratlos am 18. April 2023, 11:10:38bloß sehe ich noch keine hinreichende Erfolgschancen des Verfahrens

Das haben die meisten hier mitschreibenden User schon ungefähr auf Seite 3 erkannt, auch wenn -soweit ich weiß- keiner "vom Fach" ist.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 18. April 2023, 11:27:36
@ Sheherazade - stell dir vor das habe ich schon nach Neldas 1. Schilderung erkannt und in meinen Antworten 11 und 17 deutlich auf das Risiko hingewiesen, obwohl es zu diesem Zeitpunkt um Reparaturen ging  :ok:

Und dann weist du kluge Frau bis heute nicht ob ein Gewährleistungsausschluss im Vertrag enthalten ist. Das gefährdet dann die PKH ohne explizite nachweise auf Grund von § 123.
Ist lange nicht so einfach wie es für dich ausschaut.
Frage: Was hast du persönlich an Hilfestellung für @ Nelda beigetragen?  :lol:
 
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Sheherazade am 18. April 2023, 11:34:31
Zitat von: Ratlos am 18. April 2023, 11:27:36Frage: Was hast du persönlich an Hilfestellung für @ Nelda beigetragen?  :lol:

Meine Versuche (und die anderer User) die TE auf den Boden der Tatsachen zu halten, wurden erfolgreich von dir torpediert.

Aber was weiß ich schon, bin ja nicht vom Fach.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 18. April 2023, 11:37:34
Jetzt habe ich deine Sticheleien satt. Gerade du, die überhaupt nichts - null und nichts - zu einer Hilfestellung der Nelda beiträgt hast es nötig meine vollkommen rechtskonformen Beiträge zu kritisieren.
Weise mir 1 einzigen Fehler nach! Oder halte dich zurück mit deinen saublöden dummen Kritiken
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Sheherazade am 18. April 2023, 11:40:51
Zitat von: Ratlos am 18. April 2023, 11:37:34Jetzt habe ich deine Sticheleien satt.

Bestimmt nicht so sehr wie ich deine Selbstbeweihräucherung. Deine Zündschnur wird übrigens auch mit diesem Account zusehends kürzer.  :grins:
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 18. April 2023, 11:53:16
Und trotzdem bist du nicht in der Lage mir den geringsten Fehler nachzuweisen  :kotz:  weil keine vorhanden sind
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 18. April 2023, 16:16:26
Hallo

Ich habe jetzt jemand von dem Vermessungsamt in Magdeburg sprechen können.
Es sind leider nur 30 Euro der qm Stichtag 2022. Nächster Stichtag erst 2024.
Das ist jetzt echt bitter.
Das wären nur 19 560 Euro bei 652 qm Grundstück.
Bei Vkh sind 10 000 Euro frei da sich das an der Grundsicherung orientiert und da sind ab1.1.2023 10 000 schonvermögen vorher waren es 5000 Euro. 
Bloss ist dann die Frage was mit dem Haus in Bezug auf VKH wäre da ich es bald dann nicht mehr selbstbewohne. Da es ja auch nicht mehr bewohnbar ist.
Da könnte dann evtl vkh stelle sagen vkh abgelehnt da Haus nicht geschützt???
70 Prozent Risiko zu verlieren ist arg.
Heute Brief weggeschickt bezgl jobcenter und Wohnung habe denen alles geschrieben mit der Bitte um ein Gespräch mit Teamleitung wegen Auszug Mietwohnung Umzug Schwangerschaft.
Diese Woche schauen wir uns auch schon Wohnung an.
Ich muss hier raus. Danke wegen dem Schreiben an den ga das schreibe ich ihm heute noch per Email.
Komme erst jetzt dazu.
Viele Grüße  nelda
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 18. April 2023, 17:06:23
Zitat von: Nelda am 18. April 2023, 16:16:26Da es ja auch nicht mehr bewohnbar ist
Wie kann man bei so was nur so Blauäugig sein?

Meiner Meinung nach muss das JC bei Dir, eine angemessene Wohnung Übernehmen.

Klar werden die fordern das Haus dann zu Verkaufen.
Aber alles darum herum dürfte dem JC Egal sein.

Der Erlös ist dann womöglich Vermögen und nicht Anrechenbar.
Je nachdem was man da noch raus bekommt.

Da es offenbar ja auch vom Vermögen (Haus) gekauft wurde, was dem JC schon bekannt war?
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 18. April 2023, 17:35:46
Ja war es. Es war bekannt.
Hatte vergessen es kam ja mal die Frage von ratlos warum der Ra ein Ga damals wollte.
Er meinte damals es wäre notwendig um die Erfolgsaussichten einzuschätzen und als Beweis für das Gericht.
Bezüglich der Frage wegen Nachbarn Grundstück kaufen nein will leider keiner.
Nachbarn Doppelhaushälfte sind schon im Rentenalter das wäre denen  zuviel Arbeit und Nachbar nebendran hat kein Interesse.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 18. April 2023, 17:56:11
Zitat von: Nelda am 18. April 2023, 17:35:46wegen Nachbarn Grundstück kaufen nein will leider keiner
Weil die das Grundstück mit Haus kennen :weisnich:

Wenn der Verkauf dauert, kann das JC so lange ohnehin nichts Anrechnen.
Mus halt nur Dokumentiert werden.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 18. April 2023, 18:02:02
Schau mal in deinen Kaufvertrag ob da ein Gewährleistungsausschluss drin steht
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 18. April 2023, 18:03:13
Kann ich später gleich gerne machen ratlos. Kann aber sein das ich mich erst in einer Std melden kann.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 18. April 2023, 18:10:27
Zitat von: Nelda am 10. April 2023, 21:13:18Die Haftung des Verkäufers wird wie folgt beschränkt:
Alle Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels des Kaufobjekts an Grund und
Boden und aufstehenden Baulichkeiten/Gebäuden sind ausgeschlossen, allerdings
mit Ausnahme
a) vorsätzlich zu vertretender oder arglistig verschwiegener Mängel,
wobei der Verkäufer erklärt, er habe keine ihm bekannten Mängel, schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten arglistig verschwiegen,

Kein gültiger Ausschluss vorhanden!
Nachstehendes musst du bedenken bevor du eine endgültige Entscheidung triffst!

Was ist wenn du den Prozess voll gewinnst und die Frau hat kein Geld mehr weil sie alles an ihre Kinder verteilt hat?
Oder es wird PKH gewährt und du verlierst, dann zahlst du die Kosten für den Gegenanwalt, Gerichtskosten usw.
Diese Risiken darf man in dem Fall keinesfalls unterschätzen.

Zitat von: Nelda am 18. April 2023, 17:35:46warum der Ra ein Ga damals wollte.
Er meinte damals es wäre notwendig um die Erfolgsaussichten einzuschätzen und als Beweis für das Gericht.
Erfolg oder Misserfolg können NIE an einem Privat-GA beurteilt werden und für das Gericht zählt sowas nicht als Beweis weil es auch von der Gegenseite als richtig bestritten wird. Dafür gibt es nämlich das gerichtliche Beweisverfahren.
Nochmals: Das Gericht bestellt ein eigenes GA und dafür zahlst du ca. 2.500 € Vorschuss ans Gericht.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: horst am 18. April 2023, 18:45:56
Besichtigungen Verkaufen, wenn möglich an den meist Bieter die Preise werden immer schlechter wegen Inflation, so ein Streit dauert womöglich Jahre.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 18. April 2023, 18:53:27
Habe nur das noch zusätzlich gefunden im Kaufvertrag.

Der Verkäufer haftet nicht insoweit für Sachmängel und leistet keine Garantien.


Bedeutet dann das ich trotz PKH beim Verlieren des Prozesses die Gerichtskosten zahlen muss?

Wieviele Besichtigungen am Besten?

Ich kann das entweder nur über Makler oder selber nur ein paar mal machen.

Da ich meine Energie sparen muss.

Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ellen_Alien am 18. April 2023, 19:05:28
ZitatBedeutet dann das ich trotz PKH beim Verlieren des Prozesses die Gerichtskosten zahlen muss?
Nein, die Gerichtskosten trägt die PKH, aber die Anwaltskosten der Gegenseite kämen noch obendrauf.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: horst am 18. April 2023, 19:17:19
Zitat von: Nelda am 18. April 2023, 18:53:27Wieviele Besichtigungen am Besten?

Ich kann das entweder nur über Makler oder selber nur ein paar mal machen.
schon klar, aber vielleicht sucht einer sowas abgelegenes großes Grundstück mit erlaubtem Kleinviehbestand.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 18. April 2023, 19:31:44
Ellen Alien und bei Verkauf des Hauses wenn Prozess verloren oder Verkäuferin hat kein Geld mehr..Dann muss ich pkh und Gutachten zurückzahlen da ja dann Geld da ist.zudem das Haus immer mehr Zerfallen wird wenn sich niemand darum kümmert
Ich kann es drehen und wenden wie ich will ich muss dieses Haus abstossen.
Ich würde ja am liebsten wieder in die alten Bundesländer fühle mich in den neuen nicht so wohl als wessie hat man es nicht so leicht.
Aber wohnungsgenossenschaften haben kaum Wohnungen.wollte nach Hessen oder Niedersachsen aber ich glaube dS wird schwierig. 
Ich wusste nie das es in Deutschland so kalt sein kann da ich im harz sachsen anhalt gestrandet bin.
Hier gibt es noch bei den Gesellschaften Wohnungen
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ellen_Alien am 18. April 2023, 19:46:16
ZitatIch kann es drehen und wenden wie ich will ich muss dieses Haus abstossen.
Ich fürchte ja.
Zitatund bei Verkauf des Hauses wenn Prozess verloren oder Verkäuferin hat kein Geld mehr..Dann muss ich pkh und Gutachten zurückzahlen da ja dann Geld da ist
In diesem Fall ja, allerdings nicht komplett, sondern abzüglich gewisser Freibeträge und zeitlich begrenzt.
Die Freibeträge und Regelungen bezüglich solcher für Wohnen vorgesehenen Vermögenswerte sind leider nicht ganz eindeutig. Evtl. wäre da eine Anfrage bzw. Auskunft beim Prozessgericht hilfreich, also da wo du klagen und damit den PKH Antrag stellen würdest. Eigentlich hat das Gericht Informationspflicht dir gegenüber, wie es in deinem speziellen Fall aussehen würde mit dem Kostenrisiko.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Schmidtchen am 18. April 2023, 21:11:26
Zitat von: Nelda am 18. April 2023, 19:31:44Ich kann es drehen und wenden wie ich will ich muss dieses Haus abstossen.


So ist das!

Mir stehen wirklich die Haare zu Berge, wenn ich deine Beiträge lese.
In Beitrag 65 war dein Grundstück 672 qm groß, in Beitrag 73, waren es nur noch 620 qm.

Im gleichen Beitrag schriebst du, dass der Quadratmeterpreis lt. Immoscout zwischen 73 und 130 Euro liegt.
Im Beitrag 121 schreibst du dann, dass deine Immoscout-Recherche einen Quadratmeterpreis von
50 - 60 Euro ergeben hat.

Und im Beitrag 142 hat dann "jemand vom Vermessungsamt" einen Preis von 30 Euro erwähnt.

Dass du beim Kauf der Immobilie keinen Schimmer hattest, geschenkt. Aber bis heute hast du immer noch keine Ahnung! Und das ist schlimm.

Ein Gutachter hätte die Größe festgestellt und alles rund um die Baugenehmigung in Erfahrung gebracht, und wenn es keine gibt, hätte er gewusst, ob man die nachträglich mit wenig Aufwand beantragen kann oder ob das aussichtslos ist.
Und er hätte zum Grundstückswert genauere Angaben machen können, jetzt kannst du knobeln, zwischen
18.600 Euro für 620 qm á 30 Euro und 87.360 Euro für 672 qm á 130 Euro.

Auf welcher Grundlage willst du die Immobilie denn jetzt anbieten ohne dich selbst angreifbar zu machen?

Und nachdem du gerade mal vor ein paar Monaten ein Haus gekauft hast, fällt dir jetzt ein, dass du gar nicht in den neuen Bundesländern wohnen willst?
Das ist für mich kaum zu verstehen.

Du hattest mit deiner geringen Finanzdecke einfach keine Chance, auch nicht, wenn das Haus in einem wesentlich besseren Zustand gewesen wäre.

Ich habe es schon mal angedeutet, aber bin da nicht ernst genommen worden. Trotzdem solltes du wissen, dass es eine Energiesparverordnung gibt und die besagt u. a., dass man innerhalb von 2 Jahren nach einem Altbaukauf seiner Nachrüstpflicht nachkommen muss.
Du musst also eine neue Heizung einbauen, wenn die vorhanden Öl- oder Gasheizung 30 Jahre alt ist und wenn die Zahlen der letzten Modernisierung stimmen, dürfte das wohl bald der Fall sein.

Aber der Herr vom Fach hat ja geschrieben, dass man da u. U. Förderungen bekommen kann.

Du musst aber auch Warmwasserleitungen und das oberste Geschoss dämmen etc.

Das müsste aber auch im Energieausweis stehen, wenn der Verkäufer diesen für den Verkauf hat anfertigen lassen.

Das solltest du auch beachten: Wenn du das Haus verkaufen möchtest, brauchst du zwingend einen Energieausweis.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 18. April 2023, 22:07:56
In diesem Fall gilt der Bodenrichtwert. Also 30 Euro der qm
Und man muss unterscheiden es gibt Wertgutachten oder ein Gutachten über Baumängel.
Mehr schreibe ich dazu nicht mehr auf deine Beiträge gehe ich in Zukunft nicht mehr ein.Zudem ich sie nicht mehr lesen werde.
Du vergreifst dich ganz schön im Ton
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Spring23 am 19. April 2023, 01:07:05
Zitat von: Nelda am 18. April 2023, 22:07:56In diesem Fall gilt der Bodenrichtwert. Also 30 Euro der qm
Und man muss unterscheiden es gibt Wertgutachten oder ein Gutachten über Baumängel.
Mehr schreibe ich dazu nicht mehr auf deine Beiträge gehe ich in Zukunft nicht mehr ein.Zudem ich sie nicht mehr lesen werde.
Du vergreifst dich ganz schön im Ton
Sachlich betrachtet, nein, das tut er nicht. Bringt die Fakten halt unangenehm auf den Punkt.

Die Sache mit dem unbewohnbaren Billighaus und was man nun tun kann, sprengt aus meiner Sicht den Rahmen und Zweck des Forums hier. Das hat mit Sozialleistungen allenfalls sehr indirekt zu tun.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Sheherazade am 19. April 2023, 07:47:27
Zitat von: Nelda am 18. April 2023, 17:35:46Hatte vergessen es kam ja mal die Frage von ratlos warum der Ra ein Ga damals wollte.
Er meinte damals es wäre notwendig um die Erfolgsaussichten einzuschätzen und als Beweis für das Gericht.

Kann es sein, dass dein Rechtsanwalt das in Bezug auf die PKH meinte?
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 19. April 2023, 10:25:54
@ Nelda - wir haben jetzt 11 Seiten Thread und je mehr geschrieben wird desto unsicherer wirst du m.E. werden.
Schlecht ist der Beitrag von @ Schmidtchen nicht, wenngleich er DIR nicht viel nützt. @ Schmidtchen setzt die normale Logik an die aber prozessual ohne Bedeutung ist.
Unter der Voraussetzung dass alle deine bisherigen Schilderungen stimmen gebe ich dir einen durchführbaren, relativ risikoarmen Rat:

Du hast bereits einen RA mandatiert also gehe zu ihm und sage ihm
1. dass du das GA widerrufen (gekänzelt) hast. Grund: Weil ein Privat-GA kaum einen Beweiswert hat und der Gegner die Richtigkeit bestreiten wird, woraufhin das Gericht selbst ein GA in Auftrag geben MUSS, Das ist deinem RA bekannt.

2. Wenn er eine Entscheidungshilfe zur Prozessführung braucht, kommt dein RA nicht umhin sich selbst vor Ort die Schäden anzusehen und fotographisch zu dokumentieren.

3. diese (halb)-amtlichen RA-Bilder sind im Prozess kaum angreifbar und mit den Bildern überzeugst du das Gericht von den tatsächlichen Schäden und hast dich beweiskräftig ENTLASTET[/color]

4. Greift der Gegner deine RA-Bilder an kommt er automatisch in die Beweispflicht sich selbst zu entlasten und muss ein gerichtlich angeordnetes GA zahlen. Du selbst kannst dabei in Ruhe zusehen, denn das GA kann gar kein anderes Ergebnis bringen als die Bilder deines RA.

Punkt 4 ist eine prozessuale Gestaltung im Zuge des Beweisverfahrens zu deinen Gunsten.
Mit den Punkten 3 und 4 umgehst du die Zahlungspflicht für ein Gerichts-GA!
Das weis unsere "nette" Frau Sheherazade natürlich nicht - woher auch - eine prozessuale Beweisgestaltung (Wende) steht nicht in google.

Verweigert dein RA einen Ortstermin rate ich zum (Rausschmiss) = Beendigung  des Mandats. Besser ihm jetzt ca. 200 € zahlen als später nutzlos mehrere Tausend.
Du allein bist die Herrin des Verfahrens - dein RA hat vorerst nur beratende Funktion über den für dich besten Weg zum Prozessgewinn. Das weis er selber.

Die 295 € Einbehalt von dem geschassten GA hole ich dir.
Das darf aber auch gerne @ Schmidtchen oder die kluge Frau Sheherazade machen.

Wünsche dir viel Glück für die richtige Entscheidung.
Für die Richtigkeit meiner Beiträge garantiere ich und darfst du von jedermann überprüfen lassen. Für mich ist damit :tempclosed:
 


Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Sheherazade am 19. April 2023, 10:38:58
Zitat von: Ratlos am 19. April 2023, 10:25:54Für mich ist damit :tempclosed:

Jaja, wie oft denn noch in diesem Thread? Wen willst du damit ärgern, die TE? Tolle Hilfeleistung.

Für einen Menschen, der angeblich vom Fach ist und anderen Usern Sticheleien unterstellt, schreibst du extrem zickig und unsachlich.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 19. April 2023, 10:42:14
Deine überkluge  Schwürbelei ist mir keine Antwort wert.
Für jedwede Hilfestellung der TE fehlt dir sichtbar jegliches Wissen!
Mit TE verkehre ich außerhalb des Forum über mein privates Postfach

Schau mal rein @ Nelda - für Heizung gibt es sogar 50 % Staatszuschuss
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100162384/heizung-so-viel-foerdergeld-gibt-es-beim-umstieg-auf-klimaneutrale-geraete.html
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 19. April 2023, 12:38:19
Zitat von: Sheherazade am 19. April 2023, 10:38:58Wen willst du damit ärgern, die TE? Tolle Hilfeleistung.
Noch dümmer kann nicht mal eine aus der Hilfsschule über meinen rechtskonformen Beitrag Nr. 159  argumentieren.
Diese "Dame" disqualifiziert sich als Thread-Helferin selber und blamiert die ganze Plattform.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 19. April 2023, 16:53:34
Zitat von: Nelda am 18. April 2023, 22:07:56Du vergreifst dich ganz schön im Ton
Also für mich schreibt @Schmidtchen einfach nur die ungeschönte Wahrheit.
Im Ton vergreifen geht anders, ist aber nur meine Meinung.

Dir ist ja jetzt klar, die "Hütte" muss wieder weg.
Allein schon wegen der ganzen Folgekosten für die Zukunft, kann schon ein Gutverdiener kaum Realisieren.

Reparatur, Dämmung usw. Wärmepumpe z.B. dürfte hier absolut keinen Sinn machen.

Laut der Beschreibung ist es sicherlich wirklich das Beste, in eine Mietwohnung zu ziehen.
Wenn Haus Unbewohnbar, sollte die Notwendigkeit auch klar sein für das JC.

Bleibt Dir wohl nur, aus Erfahrungen lernt man für die Zukunft.
So Kacke es hier auch gelaufen ist :sad:
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 19. April 2023, 16:59:13
Zitat von: Kopfbahnhof link=msg=1574604 date=1681916014Dir ist ja jetzt klar, die "Hütte" muss wieder weg./quote]
Und wer soll sie in dem Zustand kaufen? und wieviel dafür bezahlen?
Das Noch-Problem ist ihr Geldmangel. Sie kann ja ihre restlichen 10.000 € nicht auch noch verprozessieren.
Warten wir doch mal ab was ihr RA sagt zu dem was ich in Beitrag Nr. 159 geschrieben habe. Der muss ja letztendlich das Verfahren führen

Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: horst am 19. April 2023, 17:01:20
Zitat von: Nelda am 18. April 2023, 19:31:44Ich kann es drehen und wenden wie ich will ich muss dieses Haus abstossen.
Verkaufen kann man immer versuchen, du hast ja auch gekauft.
Zitat von: Nelda am 18. April 2023, 19:31:44st.zudem das Haus immer mehr Zerfallen wird wenn sich niemand darum kümmert
so schnell wieder auch nicht, es kommt der Sommer.  :smile:

Zitat von: Ratlos am 19. April 2023, 16:59:13Warten wir doch mal ab was ihr RA sagt zu dem was ich in Beitrag Nr. 159 geschrieben habe. Der muss ja letztendlich das Verfahren führen
man kann beides versuchen, aber 45.000 € braucht sie.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 19. April 2023, 17:01:55
Zitat von: Kopfbahnhof am 19. April 2023, 16:53:34ir ist ja jetzt klar, die "Hütte" muss wieder weg.
Und wer soll sie in dem Zustand kaufen? und wieviel dafür bezahlen?
Das Noch-Problem ist ihr Geldmangel. Sie kann ja ihre restlichen 10.000 € nicht auch noch verprozessieren.
Warten wir doch mal ab was ihr RA sagt zu dem was ich in Beitrag Nr. 159 geschrieben habe. Der m.E. der risikoärmste Weg für eine (Teil)-Rückabwicklung ist. Der RA muss ja letztendlich das Verfahren führen
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 05. Mai 2023, 13:46:09
Hallo,

Leider kommt jetzt alles anders.
Klagen werde ich nicht auch nicht Teilklagen.
Ich bin seit heute früh nur am tel und schreiben. Ein Makler kommt nächste Woche.
Das jobcenter stellt sich total quer. Ich hatte eine Wohnung die musste ich jetzt gerade absagen. 
Zuerst fing es letzte Woche beim Teamleiter an. Er unterstellte uns das wir schon länger eine BG sind. Wir sind offiziell im Probejahr jeder hat sein eigenen Bereich eigenes Zimmer eigen Lebensmittel etc dies wurde damals vom aussendienst geprüft.
Im Nachhinein sagte der Teamleiter das der Außendienst schon damals meinte dass wir nicht mit offenen Karten spielen und eine BG verheimlichen.
Er meinte er lässt den Außendienst kommen.
Es war wieder der gleiche da es war total schlimm.  Er meinte da wäre das Dach bzw beide Dächer nicht undicht es würde ja heute nicht regnen und heute wäre Stichtag.  Die Wasserflächen im Dachgeschoss auf dem Boden hat er nicht gesehen und es waren nur Wasserflecken auf der Zimmerdecke im Wohnzimmer.  Keine bodemflecken also auch hier flachdach nicht undicht.
Die kältebrücke tat er total ab und meinte das wäre nur eine kalte Wand. Kältebrücken seinen nur von fehlerhafter Dämmung und das Problem würde von innen kommen
 Was nicht stimmt . Die schwarzen Flecken an der Tapete seien da aber ob es schimmel sei kann er nicht beurteilen.  Ubd es wäre Spinnen auf dem Dachboden also dann wäre dort keine Feuchtigkeit da Spinnen da nicht wären
Der Termin war ein absoluter Alptraum er hörte nicht zu war total arrogant. Und ein Betondach hält mindestens 120 Jahre.das dies porös und undicht wird kann nicht passieren.
Hatte jetzt mit dem co Teamleiter heute früh telefoniert.  Er meinte das der Außendienst ein Umzug nicht für notwendig erachtet.
Er meinte das dass jobcenter jedoch jegliche Reparaturen am Dach etc ablehnen wird da Wertsteigerung.
Dann meinte er wie müssten halt umzug und die 70 Euro im Monat bis das Kind da ist selber zahlen.
Das hätten wir gemacht kein Thema.
Jetzt kommt es aber und das ist wirklich schlimm...
Wir wären nicht mehr krankenversichert. Weder mein Freund noch ich. Da es heisst bei Auszug ist das Haus verwertbares Einkommen und nicht mehr geschützt.Wir als BG was wir ab Juni sind da ich ein Kind von ihm erwarte bekommen dann alles nur noch in Darlehensform. Bedeutet ich muss alles bei Verkauf zurück zahlen ? Und eben die 450 Euro Krankenversicherung plus 70 Euro Miete da zu zweit zu hoch und Abschläge und Versicherung vom Haus hier.
Das geht nicht.
Ich weiss nicht mehr weiter.
Dann meinte er noch sollte ich das Haus unter 64 900 Euro verkaufe, alter Kaufpreis das wäre der Wert laut ihm dann ist dies eine Schenkung und dann bekomme ich gar nichts mehr.
Ich bin so perplex und weiss nicht mehr was ich tun soll.
 Könnte ich klagen was ich aber nicht tue dann könnte das jobcenter das nicht auf darlehen machen da nicht innerhalb von 1 jahr verwertbar.
Da ich schwanger bin brauche ich die Krankenversicherung.  Wir können aber nicht von 300 Euro im Monat leben.
Da strom, miete,  Krankenversicherung,  Abschläge haus.
Ich kann es drehen und wenden und finde keine Lösung.
Ich schaue mir morgen eine Wohnung in einem anderen Bundesland an, da ich von hier weg muss.  Ist aber nur 90 min entfernt.  Aber auch da sehe ich dann Probleme mit dem jobcenter.
Die werden dann auch mit darlehen und keine Krankenversicherung kommen.
Kaufpreis bekomme ich erst nach Auflassung im Grundbuchamt. Da dies zug  un Zug passiert mit Vorkaufsrecht Gemeinde, NABU fragen da Naturschutzgebiet etc . Dies dauerte bei mir fast 4 Monate.  Erst dann ist der Kaufpreis fällig also ca.4 Monate nach notar Termin.
Auch das wird also nicht die Lösung sein.
Schreiben kann ich heute nicht mehr viel da ich gerade nervlich deswegen total ko bin und ich nur am handy und am tel war.
Morgen schaue ich mir Wohnung an..kann sein das ich erst am Wochenende antworten kann
Ich lese aber hier liebe Grüße laut Internet ist man Browser Bürgergeld in darlehensform gesetzlich nicht krankenversichert ist Gesetz.zudem wenn mein Freund Arbeit bekommt dort wo wir eine Wohnung anschauen reicht dann ein Arbeitsvertrag aus ? Können wir wohngeld wenigstens dann bekommen oder geht das auch nicht da Haus im peto ?
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 05. Mai 2023, 13:55:07
Die zivil-juristische Seite der Angelegenheit kann ich für dich klären wenn ich Einzelheiten zur Sache bekomme. Auch den Schriftverkehr mit Behörden und Gericht kann ich für dich führen, so dass du es nur noch kopieren/ausdrucken musst.

Wegen der sozialrechtlichen Seite müssen andere antworten, am besten wohl Ottokar selber.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 05. Mai 2023, 14:44:39
Hallo ratlos

Danke mir geht es gar nicht gut. Ich kann hier nicht wohnen bleiben aber auch nicht mit ca 150 Euro mit meinem Partner überleben. Ich weiss habe vorhin 300 Euro geschrieben aber das ist nicht realistisch.
Und das Darlehen muss ich dann ja auch komplett zurück zahlen ? Das hier ist die Koba Harz die ist echt schlimm.
 
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 05. Mai 2023, 14:46:50
Klicke doch mal den Moderator an. Der Button unten rechts wo "Mehr" steht.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 05. Mai 2023, 16:24:01
Danke habe ich gemacht . Der Aussendienst hat mit mir die Wand im Schlafzimmer nachgemessen und es waren ein paar Stellen feucht selbst bei diesen plus Temperaturen ist es stellenweise feucht. Hat ihn trotzdem nicht interessiert auch nicht die Fotos wo die Wände im Winter klatschnass waren noch die Videos wo es ins Wohnzimmer rein regnet.
Das Problem ist das Darlehen mit den Krankenkassen Beiträgen.  Nehmen wir an es findet such erst in einem Jahr ein Käufer bzw bis auch der Kaufpreis endlich fällig wird Zug um Zug dann sind das 60000 Euro für uns nur die Krankenversicherung.  Wovon sollen wir bitte schön leben?
Dazu meinte der Teamleiter nur lapidar das sei halt die Gesetzes Lage. Das ich bei Verkauf überstehendes Rest vermögen dem jobcenter zurückerstattet müsste was über das schonvermögen hinausgeht ist mir klar aber das geht nicht.
Ich drehe mich im Kreis egal was ist
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: horst am 05. Mai 2023, 17:05:29
in dem Haus kannst du als Schwangere Frau ja nicht leben den Sachverständigen hast du abgesagt und klagen willst du auch nicht,da bleibt also nur das Darlehen vom JC oder eine Arbeit vom Freund der euch wenn das Kind da ist unterstützt.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Greywolf08 am 05. Mai 2023, 17:23:46
Zitat von: horst am 05. Mai 2023, 17:05:29.. den Sachverständigen hast du abgesagt und klagen willst du auch nicht,..
Beides würde sie wollen, aber sie kann es sich einfach nicht leisten.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: horst am 05. Mai 2023, 17:30:15
Zitat von: Greywolf08 am 05. Mai 2023, 17:23:46
Zitat von: horst am 05. Mai 2023, 17:05:29.. den Sachverständigen hast du abgesagt und klagen willst du auch nicht,..
Beides würde sie wollen, aber sie kann es sich einfach nicht leisten.
Zitat von: Nelda am 05. Mai 2023, 13:46:09Gesetz.zudem wenn mein Freund Arbeit bekommt dort wo wir eine Wohnung anschauen reicht dann ein Arbeitsvertrag aus ? Können wir wohngeld wenigstens dann bekommen oder geht das auch nicht da Haus im peto ?
der Freund kann und oder will nicht arbeiten oder unterstützung leisten und weiter Leistungen beziehen, dann fällt mir auch nichts mehr ein.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 05. Mai 2023, 18:04:16
Hallo Horst
Das habe ich nie behauptet das me7b Freund nicht arbeiten will.
Zudem mir doch von klage hier in aller Deutlichkeit abgeraten wurde.
Ein Gutachten hätte den Teamleiter auch nicht interessiert, befürchte ich

Bitte wirklich nur um konstruktive Antworten ich bin schon nervlich völlig fertig und vorhaltungen helfen mir nicht weiter
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: horst am 05. Mai 2023, 18:15:35
Zitat von: Nelda am 05. Mai 2023, 13:46:09Im Nachhinein sagte der Teamleiter das der Außendienst schon damals meinte dass wir nicht mit offenen Karten spielen und eine BG verheimlichen.
das war eben auch meine Vermutung, ich bin kein Rechtsanwalt und das war nur meine Meinung. Das hier ist alles recht kompliziert und andere User Moderatoren kennen sich in solchen Themen besser aus.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 05. Mai 2023, 18:31:12
Zitat von: Nelda am 05. Mai 2023, 13:46:09Die kältebrücke tat er total ab und meinte das wäre nur eine kalte Wand. Kältebrücken seinen nur von fehlerhafter Dämmung und das Problem würde von innen kommen
Daran erkennst du die Dummheit dieses Mannes. Wie könnte Kälte von INNEN in die Mauer kommen?
Kältebrücken sind Mörtelfugen zwischen den Mauersteinen durch die Kälte eindringt. Habe ich schon 3 mal geschrieben. Die Dichtigkeit eines Daches kann er mangels Baukenntnisse gar nicht bestimmen. Jag den Kerl davon.

Was dein Haus und die Mängel betrifft nützt dir nur ein gerichtlich bestellter Gutachter was.
Die Klage ist halt mit großem Risiko verbunden. Stelle doch einfach mal den Antrag auf PKH durch deinen RA. Selbst kannst du den nicht begründen.
Mit PKH könnte man schon auf Rückabwicklung klagen. Wird allerdings kein einfacher Prozess.
Klagst du ohne PKH können halt deine restlichen 10.000 € schnell weg sein und ob du im Erfolgsfall von der Verkäuferin Geld siehst ist fraglich. Haben wir alles schon diskutiert.

Wann ist denn das neue Haus von deinem Mann bezugsfertig? Oder wenigstens ein Teil davon? Ich nehme an ihr zieht dann dort ein.


Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 05. Mai 2023, 19:11:06
Wir schauen uns eine Wohnung zur Miete  an.bzw 2 von einer Wohnungsgenossenschaft. Ich weiss halt nicht ob wir eine Wohnung bekommen werden wenn das nur auf darlehen sgb 2 oder neuer Arbeitsvertrag läuft
Ja das mit der Klage ist schwierig das Haus aufgrund undichten flachdach wird in 1 oder 2 Jahren schlimm da stehen und wenn die vk dann kein Geld hat kann ich das Haus abreissen lassen auf meine Kosten.
Wohngeld wäre halt die Frage wenn mein Partner schnell Arbeit findet da dies knapp 800 Euro warm kostet da 3 Zimmer in Kleinstadt.
Ist aber im kdu Rahmen. Damit meinte ich wegen dem Haus was ich dann nicht bewohne, wegen dem wohngeld. 
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Spring23 am 05. Mai 2023, 19:45:33
Zitat von: Nelda am 05. Mai 2023, 16:24:01Das Problem ist das Darlehen mit den Krankenkassen Beiträgen.  Nehmen wir an es findet such erst in einem Jahr ein Käufer bzw bis auch der Kaufpreis endlich fällig wird Zug um Zug dann sind das 60000 Euro für uns nur die Krankenversicherung.  Wovon sollen wir bitte schön leben?
wie kommt Du auf 6000 Euro KK? Zugrunde gelegt, dass Dein Freund gar nichts findet, warum auch immer und ihr freiwillig versichert seid ohne sonstige Einnahmen, sind es für 2 Personen und 12 Monate ca. 3900 Euro.
Das Haus dürfte doch irgendwie mehr abwerfen, selbst in dem Zustand.

Um nicht panisch zu werden, ist es gut, bei den Fakten zu bleiben.

Sieh es doch so: Ja, vielleicht geht "nur" ein Darlehen. Das Haus wird verkauft, Du zahlst es aus dem Verkauf.
Im schlimmsten Fall, hat Dein Freund immer noch keinen Job, warum auch immer und willst dennoch nicht statt seiner arbeiten, sondern beim Kind bleiben.
Geld habt ihr jetzt nicht mehr, ist ja fürs Darlehen drauf gegangen.

Dann gibt es doch wieder Bürgergeld, ganz ohne Darlehen, einschließlich der Krankenkasse.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Patrick87 am 05. Mai 2023, 20:06:54
@Spring23

Du hast da etwas falsch gelesen. Es wurde geschrieben 60000 Euro und nicht 6000 Euro. Auf die Rechnung wäre ich dann aber auch sehr gespannt für 1 Jahr und 2 Personen.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 05. Mai 2023, 20:10:13
Sry hatte mich vor lauter Stress vertippt.
Letztes Jahr waren es mit Pflegeversicherung knapp über 200 Euro
Die Beiträge sind jedoch gestiegen wenn ich 230 Euro pro Kopf im Monat rechne sind das im Jahr über 5500 Euro für beide.
Wegen dem Darlehen darf ich wenn das Haus hoffentlich bald verkauft wird und ich dann z.b. von 20 000 Euro Verkaufspreis die makler Courtage abziehen?
Und bei darlehen gehe ich dann direkt auf Null richtig? Bedeutet ich darf dann gar nichts behalten?
Ubd muss Krankenversicherung selbst bezahlen?
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Spring23 am 05. Mai 2023, 23:04:46
Zitat von: Nelda am 05. Mai 2023, 20:10:13Wegen dem Darlehen darf ich wenn das Haus hoffentlich bald verkauft wird und ich dann z.b. von 20 000 Euro Verkaufspreis die makler Courtage abziehen?
wieso zahlt die nicht der Käufer, wie sonst auch?
Und von 60 000 auf 20 000?  :schock:
Zitat von: Nelda am 05. Mai 2023, 20:10:13Und bei darlehen gehe ich dann direkt auf Null richtig? Bedeutet ich darf dann gar nichts behalten?
Du solltest einen Schritt nach dem anderen machen.
Ansonsten bekommst Du ja Geld vom JC, das Du (so es Darlehen werden sollte) zurückzahlst.
Das JC gibt Dir sozusagen Vorschuss, statt dass Du auf den Verkauf Deines Hauses warten müsstest, um wieder flüssig zu sein.
Was willst Du da "behalten"?

Und geh nicht davon aus, dass alles ein Jahr dauert und was Du bis dahin für die Krankenkasse verbraucht haben wirst. Vielleicht regelt sich alles schneller, Dein Freund findet einen Job... Wie genannt, einen Schritt nach dem anderen.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Greywolf08 am 06. Mai 2023, 10:04:06
Zitat von: Nelda am 05. Mai 2023, 20:10:13... von 20 000 Euro Verkaufspreis die makler Courtage abziehen?
Unter Wert darfst du das Haus doch nicht verkaufen - oder hatte ich mich da verlesen?
Wenn der Käufer den Kaufpreis und die Courtage an dich überweist, dann musst du die Courtage natürlich abziehen.

Ich frage mich aber die ganze Zeit ob der Erlös vom Hausverkauf wirklich zu 100% zum Lebensunterhalt eingesetzt werden muss?
Es gelten ja Freibeträge auf Vermögen. Das Haus zählt jetzt noch zum Schonvermögen. Mit dem Verkauf dürfte es ja dann nur eine Vermögensumwandlung sein, wenn es unter Wert oder zum ehem. Kaufpreis veräußert wird.
Selbst wenn die TE das Haus für 60.000 EUR verkauft bekommt, so müssten ihr und ihrem Partner je 15.000 EUR nicht angerechnet werden können.
Kommt das Kind noch vor dem Verkauf zur Welt, dann sind bei diesem auch 15.000 nicht anrechenbar.
Erst das, was nach Abzug des Schonvermögens der BG übrig bleibt, muss zum Lebensunterhalt eingesetzt werden.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 06. Mai 2023, 11:06:31
@ Nelda - sei mal bitte so nett und lade die Bilder von den Schäden hoch. Dann weis ich vielleicht mehr.
Vor allem interessiert mich der Wasserdurchlass im Dach.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: horst am 06. Mai 2023, 13:50:14
Zitat von: Greywolf08 am 06. Mai 2023, 10:04:06Ich frage mich aber die ganze Zeit ob der Erlös vom Hausverkauf wirklich zu 100% zum Lebensunterhalt eingesetzt werden muss?
Es gelten ja Freibeträge auf Vermögen. Das Haus zählt jetzt noch zum Schonvermögen. Mit dem Verkauf dürfte es ja dann nur eine Vermögensumwandlung sein, wenn es unter Wert oder zum ehem. Kaufpreis veräußert wird.
Das hab ich mir auch schon überlegt, aber da sie auch KDU beantragen will für eine eigene Wohnung und das Haus noch besitzt, wird sie es erst verkaufen müssen, so sieht es das JC.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 06. Mai 2023, 14:31:01
Hallo ratlos ich sende die Fotos heute noch zu bin gerade von  den whg schauen nach hause gekommen. 
Wäre es ok wenn ich Sie per Mail sende ?
Da ich hier das nicht verstanden habe wie das geht

Wegen der Makler Courtage auch Verkäufer müssen die zahlen sind selbst bei sehr billigen Häusern dann knapp 4000 bis 5000 Euro.
Ich werde keinen Käufer finden der hierfür 60 000 Euro bezahlt.
Nicht bei diesen Schäden.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 06. Mai 2023, 14:36:37
Hier kannst du Fotos laden über "Datei anhängen". Gebe dir aber auch meine Mailanschrift. Hier wäre es deshalb besser weil die Schäden alle sehen können.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 06. Mai 2023, 14:37:52
Entschuldigung wo ist datei Anhang?
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 06. Mai 2023, 14:39:48
Links unten wenn du eine Mail versendest. da steht "Dateianhänge und weitere Optionen" da musst du drauf klicken
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 07. Mai 2023, 11:45:59
Es funktioniert leider nicht.Es kommt 3 mal das ich keine Berechtigung habe und dann Fehler beim Hochladen. Was kann das sein?
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 07. Mai 2023, 11:47:12
@ Nelda bitte lade die Bilder der Schäden hoch, wenn möglich auch die Außenansicht deines Hauses.
Ich habe viel über den Sachverhalt nachgedacht und habe einen prozessualen Weg gefunden mit sehr geringen Kostenrisiko.
In dem Fall könnte ich selbst ohne Postulationsfähigkeit als eine Art Korrespondenzanwalt deinem RA den Weg aufzeichnen den er gehen soll. Für mich entstehen dir keine Kosten. Ich würde dir Verzichtserklärung nach 3400 RVG geben.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 07. Mai 2023, 11:50:26
Gene..darf ich die Fotos per Mail schicken? Du kannst sie dann gerne hochladen,bei mir klappt es echt nicht.Bräuchte deine Email Anschrift bitte
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ottokar am 07. Mai 2023, 13:28:58
@Ratlos & Nelda
Es steht euch frei, privat (weiter) zu kommunizieren, hier im Forum ist jedoch die Grenze nach § 2 Abs. 1 Registrierungsvereinbarung erreicht.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Hartzer Rolle am 07. Mai 2023, 14:02:04
13 Seiten,  danke Ottokar
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 07. Mai 2023, 15:25:16
@ Ottokar - wir verkehren bereits über die privaten Mailaddys damit der Thread hier zu Ende gehen kann.
Eine gute Nachricht gibt es: So schlimm wie es sich hier liest zeigen es die vielen Bilder nicht an. Das gröbste (undichtes Dach) ist für wenig Geld sanierbar
und vorhandene Feuchtigkeit kann mit Lüftung und Trockner beseitigt werden.

Ich selbst bin halt immer der Meinung dass Detail-Aufklärung erfolgen muss als Entscheidungsgrundlage für Fragesteller und dann zieht sich eine Sache lange hin.
Danke für Geduld aber es ist für @ Nelda tatsächlich kein Honig schlecken.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Nelda am 08. Mai 2023, 13:54:53
Hallo Ratlos,

ich versuche das jetzt alles aufzudrösseln.

1. Was zahlt das Jobcenter wenn wir wohnen bleiben...

Natürlich nicht viel. Der Aussendienstler blockte und meinte das ein neues Dach eine Wertsteigerung wäre und somit nicht übernahmefähig und das selbst das Flachdach gehen würde. Das Jobcenter hier sind wohl sehr schlimme Hardliner. Das würde wenn dann nur per Klage übernommen werden. Es wäre auch nicht viel wenn dann ca 3000 Euro für 3 Personen im Jahr an möglichen Reperaturkosten. Problem ist das die alles an ihrem Aussendienst zur Entscheidungsfindung abhängig machen und selbst eine resolute Sparpolitik fahren.

2. Was zahlt das Jobcenter wenn wir eine Wohnung anmieten

Sollten wir im gleichen Vergleichsraum wohnen bleiben nur das was jetzt zahlt also ca. 110 Euro kalte Nebenkosten plus 210 Euro Gasabschlag. Da Umzug nicht erforderlich.
Da wir in einen anderen Vergleichsraum uns jetzt eine Wohnung angeschaut haben ( die andere Whg wäre auch in einem anderen Vergleichsraum gewesen, welche ich abgesagt habe) muss man die Differenz selber tragen, bis Baby da ist.

3. Was für Vorteile bringt eine BG

natürlich keine

4. Wie groß ist der Riss im Dach durch den das Wasser eindringt


Wir hatten mehrere Stellen wo das Wasser an der Decke eingedrungen ist. Das Flachdach ist lt. Dachdecker völlig durch.


Dann Industrietrockner..gebe ich dir Recht aber ich müsste den jeden Tag in den Schlafräumen laufen lassen und das ist teuer und zu niedrige Luftfeuchtigkeit ist für das Baby auch nicht optimal.


Lg Nelda
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ratlos am 08. Mai 2023, 13:58:43
Ottokar meint dass der Thread hier für´s Forum ausgereizt ist, denn wir verstoßen sonst gegen die Bedingungen. Ich habe dir deshalb eine Mail mit meinem Weg den ich gehen würde per PN geschrieben.
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Spring23 am 11. Mai 2023, 09:38:54
Zitat von: Nelda am 08. Mai 2023, 13:54:53Hallo Ratlos,

ich versuche das jetzt alles aufzudrösseln.

1. Was zahlt das Jobcenter wenn wir wohnen bleiben...

Natürlich nicht viel. Der Aussendienstler blockte und meinte das ein neues Dach eine Wertsteigerung wäre und somit nicht übernahmefähig und das selbst das Flachdach gehen würde. Das Jobcenter hier sind wohl sehr schlimme Hardliner.
nur als sachliche Info zu: Und es stimmt ja auch. Man kann nicht eine Bruchbude erwerben und dann erwarten, dass das JC zahlt. Sonst könnte je jeder im Bezug zu Eigentum kommen. Irgendwie schauen, dass man zu etwas Geld kommt, irgendeine Wohnung kaufen, dann sanieren lassen und wenn es gut läuft ein paar Monate später, aber nicht vorher, einen Job haben und mit Eigentum raus aus dem Bezug sein.

Dafür ist Bürgergeld nun mal nicht gedacht. Da gibt es andere Posten innerhalb des Bürgergelds, die der Erhöhung bedürfen.

Zitat von: Nelda am 08. Mai 2023, 13:54:53Das würde wenn dann nur per Klage übernommen werden. Es wäre auch nicht viel wenn dann ca 3000 Euro für 3 Personen im Jahr an möglichen Reperaturkosten.
250 euro im Monat extra und das auf Dauer oder wie ist "im Jahr" zu verstehen. Auch hier würde eine Sanierung eines extrem sanierungsbedürftigen Hauses auf Kosten der Allgemeinheit erfolgen

Zitat von: Nelda am 08. Mai 2023, 13:54:53Problem ist das die alles an ihrem Aussendienst zur Entscheidungsfindung abhängig machen und selbst eine resolute Sparpolitik fahren.
das hat weniger mit Sparpolitik, als mit dem oben genannten zu tun. Wenn jemand ein Haus besitzt viele Jahre, dann in den Bezug fällt und zumindest als Darlehen Geld vom JC bekommen möchte, um das nun alte Haus halbwegs zu erhalten ist das nun mal was anderes, als wenn man im Bezug oder kurz vorher ein Haus kauft und es dann saniert haben möchte. Stand aber bereits auf Seite 1 oder 2.
 :bye:
Titel: Aw: Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung
Beitrag von: Ottokar am 11. Mai 2023, 12:32:09
Das Problem ist, dass du blauäugig eine Bruchbude gekauft hast, um ab 01.01.2023 nicht mehr geschütztes Vermögen vor dem Zugriff des JC zu schützen. Kann passieren und du bist weder die Erste noch Einzige, der sowas passiert.
Vermögen so anzulegen, dass es nach § 12 SGB II geschützt ist, ist nicht verboten, auch das Haus mit erheblichem Verlust wieder zu verkaufen, ist nicht verboten und würde hinsichtlich des JC auch keine Konsequenzen haben.
Sich diese Bruchbude jetzt auf Kosten anderer über das JC sanieren zu lassen, wäre nach § 22 Abs. 2 SGB II sogar möglich, zumindest teilweise i.H. des Differenzbetrages zwischen den tatsächlichen und den max. angemessenen KdUH der nächsten 12 Monate.
Moralisch allerdings ziemlich fragwürdig, aber Moral zählt ja heutzutage nicht mehr, wie uns Habeck Gestern erst klar und deutlich erklärt hat.