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Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung

Begonnen von Nelda, 26. März 2023, 16:44:28

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horst

nun lass mal gut sein @Ratlos wir werden ja vielleicht noch nächste Woche lesen um wie viel der bestellte Sachverständige die Immobilie einschätzt vorher wird TE da kein Gericht mit beauftragt werden.

Ratlos

Zitat von: horst am 08. April 2023, 14:34:34nun lass mal gut sein @Ratlos wir werden ja vielleicht noch nächste Woche lesen um wie viel der bestellte Sachverständige die Immobilie einschätzt
Der geschätzt Wert der Immobilie ist völlig belanglos in der Sache.
Es geht um die Rückabwicklung eines Kaufvertrag in Höhe von 65.000 €. Soltest du mitbekommen haben.

Wenn ich hier bin betrachte ich es als meine Aufgabe einen Ratsuchenden die rechtliche Entscheidungsgrundlage für sein weiteres Vorgehen zu geben und ihm Alternativen aufzuzeigen.

Dass du da nicht mitreden kannst sieht man an deinen sachfremden Beiträgen aber berechtigen dich nicht zur Kritik an meiner rechtskonformen Aufklärung. Eine Beratung sieht anders aus!

Ottokar

Zitat von: Ratlos am 08. April 2023, 14:45:45Wenn ich hier bin betrachte ich es als meine Aufgabe einen Ratsuchenden die rechtliche Entscheidungsgrundlage für sein weiteres Vorgehen zu geben und ihm Alternativen aufzuzeigen.
Ja, aber da muss man sich doch nicht so hinein steigern. Immer mit der Ruhe und bitte schön sachlich.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


horst

Zitat von: Ottokar am 08. April 2023, 14:50:36
Zitat von: Ratlos am 08. April 2023, 14:45:45Wenn ich hier bin betrachte ich es als meine Aufgabe einen Ratsuchenden die rechtliche Entscheidungsgrundlage für sein weiteres Vorgehen zu geben und ihm Alternativen aufzuzeigen.
Ja, aber da muss man sich doch nicht so hinein steigern. Immer mit der Ruhe und bitte schön sachlich.
Das hab ich mir auch gedacht wo Nelda sich nicht mehr bis dahin meldet.

Zitat von: Nelda am 06. April 2023, 15:21:34Ich melde mich bei euch wieder wenn am Mittwoch der Gutachter da war .

Ratlos

#49
Zitat von: Ottokar am 08. April 2023, 14:50:36Ja, aber da muss man sich doch nicht so hinein steigern.
Ja ja ja - zugegeben manchmal schlage ich über die Stränge.
Als ich noch jung und blöd war bin ich auch mal in eine Schuldenfalle durch schönes reden getappt. War hartes Geschäft damals da wieder raus zu kommen. Damals gab es noch keine P Konten. Konten- und Lohnpfändungen waren zu der Zeit die Regel mit der Folge dass der Arbeitsplatz schnell verloren ging.
Damals habe ich gelernt dass nur juristisches Wissen solche Gegner im Zaum halten oder auch nieder machen kann.

Darum ärgert es mich maßlos wenn unbedarfte Leute wie @ Nelda praktisch um ihr ganzes Vermögen gebracht werden und noch zum Schulden machen gezwungen sind um so eine Hütte zu sanieren.
Dann versuche ich alles Wissen rein zu hängen damit so ein Fall glimpflich ausgeht.

putinow

Vielleicht mal ans Fernsehen schreiben und um Hilfe bitten. Da gibts doch mehrere Sendungen wo in Notgeratene Hilfe durch Anwälte und Handwerker erhalten.

Ratlos

#51
Zitat von: Ottokar am 08. April 2023, 14:50:36Ja, aber da muss man sich doch nicht so hinein steigern.
Ja ja ja - zugegeben manchmal schlage ich über die Stränge. Ich bessere mich - versprochen!
Als ich noch jung und blöd war bin ich auch mal in eine Schuldenfalle durch schönes reden getappt.
Damals habe ich gelernt dass nur juristisches Wissen solche Gegner im Zaum halten und auch nieder machen kann.

Darum ärgert es mich maßlos wenn unbedarfte Leute wie @ Nelda praktisch um ihr ganzes Vermögen gebracht werden und noch zum Schulden machen gezwungen sind um so eine Hütte zu sanieren.
Dann versuche ich alles (recht umfangreiches ?) Wissen rein zu hängen damit so ein Fall glimpflich ausgeht.
Zitat von: Nelda am 26. März 2023, 17:19:52das war ein grosser Fehler von mir das ich das Haus nicht fachmännisch habe überprüfen lassen
Der lässt sich zwar nicht mehr rückgängig machen aber man kann versuchen zu retten was noch zu retten geht. Vorausgesetzt @ Nelda arbeitet mit. Ihr RA sollte dringend mal sehr ernsthaft mit der Verkäuferin reden.
Das ist immer der 1. Weg bevor der Streit beginnen kann.

Nelda

Hallo,

Es war keine Feuchtigkeit an den Wänden bei der Besichtigung.  Diese sind an der kältebrücke in den 2 Schlafzimmern oben.die Wände werden richtig nass.
Das Satteldach sind leider Betonziegel die von 1970 sind. Beton ziegel haben wohl leider die Eigenschaft nach 40 Jahren porös zu werden ubd sich wie ein Schwamm aufzubauen. Verkäuferin meinte damals dachziegel wären von den 90. Sie waren bei Schneefall undicht. Leider ist hier oft Schnee. Das Dach ist auch bei den Schlafzimmer also Dachboden und die zwei Schlafzimmer haben das Dach auf 2 Stockwerke verteilt
Das flachdach die zimmerdecken sind mit holz verkleidet Wohnzimmer mit styropor.  Im November hate es viel geregnet und dann erst merkten wir das dass flachdach undicht ist.
Einfach neu eindecken das Satteldach gehtnicht. Da müsste lauf eu Verordnung 16 cm Dämmung plus neue konterlattung und dämmfolie drauf.
Kostenpunkt Satteldach plus flachdach 30 000 Euro
Ich stehe jetzt aber vor dem Problem das ich den gutachter schon den Auftrag erteilt habe und 1900 Euro Vorschuss zahlen musste. Für das Gutachten verlangt er 3900 Euro.
Mein ra meinte das ich dieses Gutachten benötige.
Wenn ich das Gutachten bezahlt habe werde ich fast genau an der schonvermögen Grenze für VKH liegen.
Problem ist nicht das dann das Gericht mit die Verfahrenskostenhilfe ablehnt  weil ich das Geld was für das Gericht hätte sein können für den gutachter drauf ging.
Und sollte ich verlieren muss ich dann mit einer Pfändung rechnen?
Oderwäre das ausser der Anwalt gegnerseite mit vkh abgegolten ?
Ubd falls dem so wärewas ist dann mit dem Haus. Haus ist nicht mehr schonvermögen da nicht bewohnt komme ich dann in ein Insolvenz verfahren ? Wo das Haus versteigert wird, ich kein Vermögen besitzen darf und kein Auto haben darf?
Wie gesagt nach gutachter bin ich auf ein bisschen über 10 000 Euro ca.
10 000 Euro ist schonvermögen bei vkh.
Gerichtskosten wären höher plus Schadensersatz knapp 90 000 Euro.
Notar, Renovierungsmaterial, Makler, Umzug etc.
Ich war letztes Jahr in einer Notsituation und habemur zu kurzfristig das hausgekauft da ich ofw war.
Mir geht es wegen dem allem garnicht gut.
Der ra ist Fachanwalt für Immobilienrecht.
Die vk ...Ja ich hatte sie damals angerufen da hat sie geblockt und als ich sie mal zufällig traf und ich sie drauf ansprach auf die kältebrücken meinte siedavon nichts weiss und das eben ein altes Haus sei  ubd sie die letzten Jahre ihre Söhne das Haus 5 Mal gestrichen haben und das eben salpeter hat   ich war baff vor lauter Dreistigkeit.  Das hatte sie mir nicht erzählt.
Zeugen keine leider...
Das mit Strom und gastherme wardie Begründung warum das Haus  günstig war.
Damals und es hieß alles wäre ansonsten ok.

Ratlos

#53
Für heute nur Kurzantwort denn was du schreibst muss ich mir rechtlich durchdenken.
Zitat von: Nelda am 09. April 2023, 16:39:29mein ra meinte das ich dieses Gutachten benötige.
NEIN - so ein Quatschkopf. Wenn ein GA gebraucht wird beauftragt das Gericht den Gutachter
Zitat von: Nelda am 09. April 2023, 16:39:29Und sollte ich verlieren muss ich dann mit einer Pfändung rechnen?
JA - wenn du nicht aufpasst dann geht das schnell. Aber ohne Titel ((End)-Urteil) geht das nicht
Zitat von: Nelda am 09. April 2023, 16:39:29Gerichtskosten wären höher plus Schadensersatz knapp 90 000 Euro.
Falsche Berechnung.
Zitat von: Nelda am 09. April 2023, 16:39:29der ra ist Fachanwalt für Immobilienrecht.
So ein RA nützt nicht viel. Du brauchst einen rein für das Baurecht, einen der auch die VOB kennt.

Mein Rat: Versuche mit dem GA den du beauftragt hast vernünftig - wenns geht persönlich - zu reden und lass dir dein Geld (zumindest einen Großteil davon) wieder geben.

Du hast mit ihm einen Dienstleistungsvertrag und damit ein Widerrufsrecht solange er seine Arbeit nicht begonnen bzw. nicht vollständig erledigt hat.
Grundlage für dich und dein Widerrufsrecht  * K A N N * hier die  Verbraucherrechterichtlinie
von 2014 sein wenn   der Vertrag außerhalb seines Büros oder per Telefon oder E-Mail / Fax abgeschlossen wurde. siehe dazu auch §§ 312 g, 355 ff. BGB und den wichtigen Artikel 246 a § 1 EGBGB.




Nelda

Danke ratlos. Die Mängel sind mir wirklich erst nach und nach aufgefallen.  Es war wie ein böses erwachen und dann waren wir an einem Punkt wo wir sagten es geht nicht mehr wir bekommen diese Mängel nicht gewuppt.
Auch im Exposé stand nur Modernisierungsbedarf.
Und das das Haus gut erhalten sei.....

Ratlos

Zitat von: Nelda am 09. April 2023, 17:15:10auch im Exposé stand nur Modernisierungsbedarf.
Und das das Haus gut erhalten sei.....
Lade sie doch bitte mal anonymisiert hoch.

Nelda

Ra macht Baurecht. Wie kann ich das senden ? Datei anhängen ?

Ratlos

#57
Beantworte bitte diese Frage >>
Zitat von: Ratlos am 09. April 2023, 17:00:16ob der Vertrag außerhalb seines Büros oder per Telefon oder E-Mail / Fax abgeschlossen wurde.
Ist ganz wichtig! Deine Antwort entscheidet über dein Widerrufsrecht nach der EG-Richtlinie die umgesetzt ist!
Ja kannst Datei einfach anhängen.

Spring23

Zitat von: Nelda am 09. April 2023, 17:15:10..
Auch im Exposé stand nur Modernisierungsbedarf.
Und das das Haus gut erhalten sei.....
Wie weit weichen die 65 000 vom üblichen Preis für ein vergleichbares Haus in eurer Gegend ab?

Nelda

Den Gutachter habe ich per Email beauftragt.

der Ra macht:

Privates/öffentliches Baurecht
Architektenrecht
Bauträgerrecht
Wohnungseigentumsrecht
Grundstücksrecht
Gesellschaftsrecht

Wie kann ich das Expose hier einfügen? Bzw hochladen?