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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Katrin am 05. April 2023, 12:09:51

Titel: Übergangsgeld wurde mir falsch berechnet!
Beitrag von: Katrin am 05. April 2023, 12:09:51
Hallo ans Forum,

weil kürzlich in der Reha war, habe ich Übergangsgeld beim Rentenversicherungsträger beantragt. Im Onlineantrag gab ich an, dass bei uns 2 Kinde wohnen (dann erhält man 75 statt 68 % vom Nettolohn). es stand im Onlineantrag nicht, dass man Belege mitschicken soll, dass kinder bei uns wohnen, man musste nur ja oder nein ankreuzen. Deswegen habe ich keine Meldebescheinigung mitgeschickt.
Der Rentenversicherungsträger hat mir dann einen Bescheid mit 68 statt 75 % vom Nettolohn erstellt.
Muss ich nun einen Widerspruch gegen den falschen Bescheid einlegen? 
Titel: Aw: Übergangsgeld wurde mir falsch berechnet!
Beitrag von: Ottokar am 05. April 2023, 12:43:59
Zitat von: Katrin am 05. April 2023, 12:09:51Muss ich nun einen Widerspruch gegen den falschen Bescheid einlegen? 
Ja, sofern du dagegen vorgehen willst.

Wenn du im Antrag angegeben hast, das du 2 Kinder hast, was steht denn dann im Bescheid zum Übergangsgeld, warum die im Antrag angegebenen Kinder nicht berücksichtigt wurden?
Titel: Aw: Übergangsgeld wurde mir falsch berechnet!
Beitrag von: Katrin am 05. April 2023, 12:48:55
Zitat von: Ottokar am 05. April 2023, 12:43:59
Zitat von: Katrin am 05. April 2023, 12:09:51Muss ich nun einen Widerspruch gegen den falschen Bescheid einlegen? 
Ja, sofern du dagegen vorgehen willst.

Weil die Sachbearbeiterin am Telefon sagte, reichen sie einfach eine Meldebescheinigung nach und dann würde sie es von 68 auf 75% ändern.

Oder ist der Widerspruch doch zwingend erforderlich? Weil eine Änderung von 68 auf 75% ohne Widerspruch nicht möglich ist
Titel: Aw: Übergangsgeld wurde mir falsch berechnet!
Beitrag von: Ottokar am 05. April 2023, 16:49:45
Ohne Widerspruch wird der Bescheid nach einem Monat unanfechtbar - und egal was die Sachbearbeiterin am Telefon sagte, sie ist danach nicht mehr verpflichtet, den Bescheid zu ändern.

Eine Meldebescheinigung macht hier imho keinen Sinn, denn die Leistungshöhe ist abhängig davon, das Kindergeld bezogen wird. Aber wenn die Sachbearbeiterin meint, dann mach das so.
Du kannst auch erst mal abwarten, ob die den Bescheid daraufhin ändert, aber achte auf den Ablauf der Widerspruchsfrist. Sollte der Bescheid bis dahin nicht geändert worden sein, musst du Widerspruch einlegen, um deine Ansprüche rechtlich zu sichern.
Was steht im der Bescheid oben als Ausstellungsdatum?
Titel: Aw: Übergangsgeld wurde mir falsch berechnet!
Beitrag von: Katrin am 06. April 2023, 12:37:18
Zitat von: Ottokar am 05. April 2023, 16:49:45Ohne Widerspruch wird der Bescheid nach einem Monat unanfechtbar - und egal was die
Was steht im der Bescheid oben als Ausstellungsdatum?

15.03. Ausstellungsdatum.

Sollte man den Widerspruch zur Sicherheit durch den Gerichtsvollzieher zusenden? Weil im Einschreiben nicht der Inhalt des Schreibens ersichtlich ist?
Titel: Aw: Übergangsgeld wurde mir falsch berechnet!
Beitrag von: Ottokar am 06. April 2023, 14:14:59
Zitat von: Katrin am 06. April 2023, 12:37:18Sollte man den Widerspruch zur Sicherheit durch den Gerichtsvollzieher zusenden?
Standart Einschreiben reicht vollkommen, sogar Fax wäre möglich und zulässig.

Zitat von: Katrin am 06. April 2023, 12:37:1815.03. Ausstellungsdatum.
Unterstellt man, dass das Schreiben noch am selben Tag zur Post ging, ist es nach der Zustellfiktion des § 37 Abs. 2 SGB X am 18.03.2023 zugegangen. Da der Folgetag ein Sonnntag war, begann die Widerspruchsfrist damit am Montag, dem 20.03.2023 und endet mit Ablauf des 19.04.2023.
D.h. der Widerspruch muss spätestens am 19.04.2023 bei der RV eingegangen sein.
Titel: Aw: Übergangsgeld wurde mir falsch berechnet!
Beitrag von: Katrin am 07. April 2023, 21:52:02
Zitat von: Ottokar am 06. April 2023, 14:14:59Standart Einschreiben reicht vollkommen, sogar Fax wäre möglich und zulässig.


Ist mit Standardeinschreiben das Einwurf-Einschreiben gemeint?
Titel: Aw: Übergangsgeld wurde mir falsch berechnet!
Beitrag von: Ottokar am 08. April 2023, 10:11:42
Nein.
Bei Standart erfolgt die Zustellung gegen Unterschrift des Empfängers, die man dann auch Online einsehen kann.
Bei Einwurf wird nur der Einwurf in den Briefkasten dokumentiert.
https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html
Titel: Aw: Übergangsgeld wurde mir falsch berechnet!
Beitrag von: Katrin am 08. April 2023, 15:41:12
Zitat von: Ottokar am 08. April 2023, 10:11:42Bei Einwurf wird nur der Einwurf in den Briefkasten dokumentiert.
https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html

Habs heute als standard verschickt.

Solltem man es sicherheitshalber auch noch faxen lassen?
Titel: Aw: Übergangsgeld wurde mir falsch berechnet!
Beitrag von: Ellen_Alien am 08. April 2023, 16:15:28
Zitat von: Katrin am 08. April 2023, 15:41:12
Zitat von: Ottokar am 08. April 2023, 10:11:42Bei Einwurf wird nur der Einwurf in den Briefkasten dokumentiert.
https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html

Habs heute als standard verschickt.

Solltem man es sicherheitshalber auch noch faxen lassen?
Nein, du brauchst kein Fax zusätzlich.
Titel: Aw: Übergangsgeld wurde mir falsch berechnet!
Beitrag von: Katrin am 12. April 2023, 12:04:18
Eine Sache ist noch unklar:

Am 23.2. hat mir der Arbeitgeber zuletzt Lohn gezahlt (Weil die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall am 23.2. auslief). Danach bekam ich 3 Tage Krankengeld. Am 27.2. fing bei mir die Reha an und seitdem bekommen ich Übergangsgeld.

Am 29.3.hat mir der Arbeitgeber aber nochmal 405 € überwiesen (mit dem Vermerk ,,Gehalt 3/23), obwohl die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall am 23.2. endete.

Sollte man das der Rentenversicherung melden, dass es noch mal Geld gegeben hat?
Titel: Aw: Übergangsgeld wurde mir falsch berechnet!
Beitrag von: Sheherazade am 12. April 2023, 12:17:43
Zitat von: Katrin am 12. April 2023, 12:04:18Sollte man das der Rentenversicherung melden, dass es noch mal Geld gegeben hat?

Warum sollte man das tun? Die bekommen doch sowieso eine Meldung darüber vom AG.
Titel: Aw: Übergangsgeld wurde mir falsch berechnet!
Beitrag von: Katrin am 12. April 2023, 12:27:03
Zitat von: Sheherazade am 12. April 2023, 12:17:43
Zitat von: Katrin am 12. April 2023, 12:04:18Sollte man das der Rentenversicherung melden, dass es noch mal Geld gegeben hat?

Warum sollte man das tun? Die bekommen doch sowieso eine Meldung darüber vom AG.

Falschangaben oder unterlassene Angaben sollen doch der Rentenversicherung sofort gemeldet werden, oder?
Titel: Aw: Übergangsgeld wurde mir falsch berechnet!
Beitrag von: Sheherazade am 12. April 2023, 12:32:15
Verstehe ich nicht. Wenn dein Antrag auf Übergangsgeld schon bewilligt wurde, hast du doch nichts falsches angegeben oder was unterlassen, wenn dein AG dir einen Monat später noch mal Geld überweist. Offenbar weißt du noch nicht mal, ob das eine Gehaltszahlung ist oder ausgezahlter Resturlaub oder sonstwas. Vielleicht hat dein AG auch einen Fehler gemacht und verlangt das Geld demnächst zurück?
Titel: Aw: Übergangsgeld wurde mir falsch berechnet!
Beitrag von: Katrin am 12. April 2023, 12:46:21
Zitat von: Sheherazade am 12. April 2023, 12:32:15Verstehe ich nicht. Wenn dein Antrag auf Übergangsgeld schon bewilligt wurde, hast du doch nichts falsches angegeben oder was unterlassen, wenn dein AG dir einen Monat später noch mal Geld überweist. Offenbar weißt du noch nicht mal, ob das eine Gehaltszahlung ist oder ausgezahlter Resturlaub oder sonstwas. Vielleicht hat dein AG auch einen Fehler gemacht und verlangt das Geld demnächst zurück?

dort steht als Vermerk ,,Gehalt für März". Aber eigentlich dürfte ich seit dem 23.2. nix mehr bekommen. Resturlaub etc., da gibts nichts
Titel: Aw: Übergangsgeld wurde mir falsch berechnet!
Beitrag von: Sheherazade am 12. April 2023, 13:03:51
Zitat von: Katrin am 12. April 2023, 12:46:21Aber eigentlich dürfte ich seit dem 23.2. nix mehr bekommen.

Merkst du was? Frage doch einfach erst beim AG nach. Aber der Rentenversicherungsanstalt musst du tatsächlich nichts mehr melden, wenn dein Übergangsgeld schon längst beschieden ist.
Titel: Aw: Übergangsgeld wurde mir falsch berechnet!
Beitrag von: Hartzer Rolle am 12. April 2023, 15:13:01
Halte das Geld zunächst fest, bis der Sachverhalt geklärt ist.
Sollte der AG einen Fehler gemacht haben, kannst du direkt die Summe wieder zurückzahlen.
Titel: Aw: Übergangsgeld wurde mir falsch berechnet!
Beitrag von: Katrin am 12. April 2023, 16:33:33
Zitat von: Hartzer Rolle am 12. April 2023, 15:13:01Halte das Geld zunächst fest, bis der Sachverhalt geklärt ist.
Sollte der AG einen Fehler gemacht haben, kannst du direkt die Summe wieder zurückzahlen.

ja, hatte gestern schon mal beim Arbeitgeber nachgefragt, aber die Sachbearbeiterin war nicht da.
Werde morgen nochmal nachhaken