Übergangsgeld wurde mir falsch berechnet!

Begonnen von Katrin, 05. April 2023, 12:09:51

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Katrin

Hallo ans Forum,

weil kürzlich in der Reha war, habe ich Übergangsgeld beim Rentenversicherungsträger beantragt. Im Onlineantrag gab ich an, dass bei uns 2 Kinde wohnen (dann erhält man 75 statt 68 % vom Nettolohn). es stand im Onlineantrag nicht, dass man Belege mitschicken soll, dass kinder bei uns wohnen, man musste nur ja oder nein ankreuzen. Deswegen habe ich keine Meldebescheinigung mitgeschickt.
Der Rentenversicherungsträger hat mir dann einen Bescheid mit 68 statt 75 % vom Nettolohn erstellt.
Muss ich nun einen Widerspruch gegen den falschen Bescheid einlegen? 

Ottokar

Zitat von: Katrin am 05. April 2023, 12:09:51Muss ich nun einen Widerspruch gegen den falschen Bescheid einlegen? 
Ja, sofern du dagegen vorgehen willst.

Wenn du im Antrag angegeben hast, das du 2 Kinder hast, was steht denn dann im Bescheid zum Übergangsgeld, warum die im Antrag angegebenen Kinder nicht berücksichtigt wurden?
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Katrin

Zitat von: Ottokar am 05. April 2023, 12:43:59
Zitat von: Katrin am 05. April 2023, 12:09:51Muss ich nun einen Widerspruch gegen den falschen Bescheid einlegen? 
Ja, sofern du dagegen vorgehen willst.

Weil die Sachbearbeiterin am Telefon sagte, reichen sie einfach eine Meldebescheinigung nach und dann würde sie es von 68 auf 75% ändern.

Oder ist der Widerspruch doch zwingend erforderlich? Weil eine Änderung von 68 auf 75% ohne Widerspruch nicht möglich ist

Ottokar

Ohne Widerspruch wird der Bescheid nach einem Monat unanfechtbar - und egal was die Sachbearbeiterin am Telefon sagte, sie ist danach nicht mehr verpflichtet, den Bescheid zu ändern.

Eine Meldebescheinigung macht hier imho keinen Sinn, denn die Leistungshöhe ist abhängig davon, das Kindergeld bezogen wird. Aber wenn die Sachbearbeiterin meint, dann mach das so.
Du kannst auch erst mal abwarten, ob die den Bescheid daraufhin ändert, aber achte auf den Ablauf der Widerspruchsfrist. Sollte der Bescheid bis dahin nicht geändert worden sein, musst du Widerspruch einlegen, um deine Ansprüche rechtlich zu sichern.
Was steht im der Bescheid oben als Ausstellungsdatum?
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Katrin

Zitat von: Ottokar am 05. April 2023, 16:49:45Ohne Widerspruch wird der Bescheid nach einem Monat unanfechtbar - und egal was die
Was steht im der Bescheid oben als Ausstellungsdatum?

15.03. Ausstellungsdatum.

Sollte man den Widerspruch zur Sicherheit durch den Gerichtsvollzieher zusenden? Weil im Einschreiben nicht der Inhalt des Schreibens ersichtlich ist?

Ottokar

Zitat von: Katrin am 06. April 2023, 12:37:18Sollte man den Widerspruch zur Sicherheit durch den Gerichtsvollzieher zusenden?
Standart Einschreiben reicht vollkommen, sogar Fax wäre möglich und zulässig.

Zitat von: Katrin am 06. April 2023, 12:37:1815.03. Ausstellungsdatum.
Unterstellt man, dass das Schreiben noch am selben Tag zur Post ging, ist es nach der Zustellfiktion des § 37 Abs. 2 SGB X am 18.03.2023 zugegangen. Da der Folgetag ein Sonnntag war, begann die Widerspruchsfrist damit am Montag, dem 20.03.2023 und endet mit Ablauf des 19.04.2023.
D.h. der Widerspruch muss spätestens am 19.04.2023 bei der RV eingegangen sein.
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Katrin

Zitat von: Ottokar am 06. April 2023, 14:14:59Standart Einschreiben reicht vollkommen, sogar Fax wäre möglich und zulässig.


Ist mit Standardeinschreiben das Einwurf-Einschreiben gemeint?

Ottokar

Nein.
Bei Standart erfolgt die Zustellung gegen Unterschrift des Empfängers, die man dann auch Online einsehen kann.
Bei Einwurf wird nur der Einwurf in den Briefkasten dokumentiert.
https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html
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Katrin

Zitat von: Ottokar am 08. April 2023, 10:11:42Bei Einwurf wird nur der Einwurf in den Briefkasten dokumentiert.
https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html

Habs heute als standard verschickt.

Solltem man es sicherheitshalber auch noch faxen lassen?

Ellen_Alien

Zitat von: Katrin am 08. April 2023, 15:41:12
Zitat von: Ottokar am 08. April 2023, 10:11:42Bei Einwurf wird nur der Einwurf in den Briefkasten dokumentiert.
https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html

Habs heute als standard verschickt.

Solltem man es sicherheitshalber auch noch faxen lassen?
Nein, du brauchst kein Fax zusätzlich.

Katrin

Eine Sache ist noch unklar:

Am 23.2. hat mir der Arbeitgeber zuletzt Lohn gezahlt (Weil die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall am 23.2. auslief). Danach bekam ich 3 Tage Krankengeld. Am 27.2. fing bei mir die Reha an und seitdem bekommen ich Übergangsgeld.

Am 29.3.hat mir der Arbeitgeber aber nochmal 405 € überwiesen (mit dem Vermerk ,,Gehalt 3/23), obwohl die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall am 23.2. endete.

Sollte man das der Rentenversicherung melden, dass es noch mal Geld gegeben hat?

Sheherazade

Zitat von: Katrin am 12. April 2023, 12:04:18Sollte man das der Rentenversicherung melden, dass es noch mal Geld gegeben hat?

Warum sollte man das tun? Die bekommen doch sowieso eine Meldung darüber vom AG.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Katrin

Zitat von: Sheherazade am 12. April 2023, 12:17:43
Zitat von: Katrin am 12. April 2023, 12:04:18Sollte man das der Rentenversicherung melden, dass es noch mal Geld gegeben hat?

Warum sollte man das tun? Die bekommen doch sowieso eine Meldung darüber vom AG.

Falschangaben oder unterlassene Angaben sollen doch der Rentenversicherung sofort gemeldet werden, oder?

Sheherazade

Verstehe ich nicht. Wenn dein Antrag auf Übergangsgeld schon bewilligt wurde, hast du doch nichts falsches angegeben oder was unterlassen, wenn dein AG dir einen Monat später noch mal Geld überweist. Offenbar weißt du noch nicht mal, ob das eine Gehaltszahlung ist oder ausgezahlter Resturlaub oder sonstwas. Vielleicht hat dein AG auch einen Fehler gemacht und verlangt das Geld demnächst zurück?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Katrin

Zitat von: Sheherazade am 12. April 2023, 12:32:15Verstehe ich nicht. Wenn dein Antrag auf Übergangsgeld schon bewilligt wurde, hast du doch nichts falsches angegeben oder was unterlassen, wenn dein AG dir einen Monat später noch mal Geld überweist. Offenbar weißt du noch nicht mal, ob das eine Gehaltszahlung ist oder ausgezahlter Resturlaub oder sonstwas. Vielleicht hat dein AG auch einen Fehler gemacht und verlangt das Geld demnächst zurück?

dort steht als Vermerk ,,Gehalt für März". Aber eigentlich dürfte ich seit dem 23.2. nix mehr bekommen. Resturlaub etc., da gibts nichts