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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 06. April 2023, 11:34:15

Titel: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: selbiger am 06. April 2023, 11:34:15
Immer wieder wird uns berichtet, dass einzelne Jobcenter dazu übergehen, von Bürgergeld-Bezieherns eine Einzugsermächtigung zu verlangen, wenn es zu einer Überzahlung des Arbeitslosengeldes II gekommen ist.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-einzugsermaechtigung-dem-jobcenter-pflicht

denen ist wohl alles scheissegal..denen ist bewuist das die kein guten ruf bzw. ansehen in der bevölkerung haben..aber ist der ruf erstmal ruiniert lebst sichs völlig ungeniert..scupel haben die jedenfals keinen.. :wand:
Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: Ratlos am 06. April 2023, 12:34:49
Ein P Konto das sicher fast jeder hat wird immer auf Guthaben-Basis geführt.
Ist kein Geld drauf kann auch nichts rückgebucht werden, denn das Zahlungsausfallrisiko geht in dem Fall immer zu Lasten der Bank.
Und die Bank macht das Spiel nicht mit. Darf sie gar nicht so ohne weiteres.
Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: Thomas69 am 06. April 2023, 12:43:34
Warum sollte jeder ein P-Konto haben. Hatte im vergangenen Jahr eine überzahlung aber auch da hat mich keiner wegen einer Einzugermächtigung gefragt, hab die paar Euro zurück gezahlt fertig.
Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: Ratlos am 06. April 2023, 13:24:04
Macht ja auch nicht jedes JC. Auf einem P Konto sind 1.340 € automatisch geschützt und das ist wichtig für jemanden der Schulden hat oder dem Pfändungen drohen
Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: Bundspecht am 06. April 2023, 13:36:40
Was zum Henker, hat nun ein P-Konto/Pfändungen damit zu tun, dass ein JC eine Einzugsermächtigung verlangt im falle einer Überzahlung !?????
Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: Ottokar am 06. April 2023, 14:30:56
ZitatErfolgt die Erteilung einer sog. Bankvollmacht freiwillig, damit Überzahlungen zurückgebucht werden können, ist dies nicht zu beanstanden.
Da bin ich aber ganz anderer Meinung!
In SGB II und SGB X ist abschließend geregelt, was das JC im Falle einer Überzahlung darf, die Forderung einer Einzugsermächtigung oder gar Bankvollmacht gehört definitiv nicht dazu!

Zunächst mal muss die Rückforderung rechtswirksam mittels Verwaltungsakt festgestellt worden sein (§ 50 SGB X).
Dann kann das JC mit einem weiteren Verwaltungsakt die Forderung mit dem laufenden Bürgergeld in Raten aufrechnen (§ 43 Abs. 4 S. 1 SGB II).
"Kann" bedeutet hierbei nicht, dass sich das JC unter Umgehung dieser rechtlichen Vorschriften das Geld leichter und schneller beschaffen darf.
Macht das JC von der Möglichkeit der Aufrechnung nach § 43 SGB II - dem mildesten Mittel - keinen Gebrauch, kann es nicht stattdessen eine weniger milde Form der Rückforderung wählen, geschweige denn diese zwangsweise durchsetzen. Es kann sich auch nicht auf eine Aufrechnung oder Verrechnung nach §§ 51 und 52 SGB I berufen, denn mit § 43 SGB II gibt es eine spezialgesetzliche und damit vorrangige Regelung.
Auch für den Fall das man nicht mehr im Leistungsbezug ist, gibt es klare gesetzliche Regelungen zum Forderungseinzug. Eine Einzugsermächtigung oder gar Bankvollmacht für das JC gehört auch hier nicht dazu.

Für die Forderung nach einer Einzugsermächtigung gibt es keine rechtliche Grundlage, sie ist unzulässig und zurückzuweisen!
Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: Ratlos am 06. April 2023, 14:36:34
Was das JC im Falle einer Überzahlung darf ist zwar gesetzlich geregelt.
Frage: Warum sollte ein LE nicht freiwillig das Gesetz mit einer Einzugsermächtigung umgehen können?
Die Umgehung erfolgt ja durch den LE und nicht durch´s JC?
Anders schauts natürlich aus wenn eine Einzugsermächtigung als Pflicht erfolgen soll.
Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: horst am 06. April 2023, 23:49:19
Zitat von: Ratlos am 06. April 2023, 12:34:49Ein P Konto das sicher fast jeder hat wird immer auf Guthaben-Basis geführt.
ist aber auch immer blöde, wenn man mal das Konto überziehen will, zum Glück gibt es da Klara
Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: Bundspecht am 07. April 2023, 11:30:59
Zitat von: horst am 06. April 2023, 23:49:19
Zitat von: Ratlos am 06. April 2023, 12:34:49Ein P Konto das sicher fast jeder hat wird immer auf Guthaben-Basis geführt.
ist aber auch immer blöde, wenn man mal das Konto überziehen will, zum Glück gibt es da Klara

Es wird schon seine Grüne haben , ein P-Konto zu besitzen ! Dann aber noch "Tipps" zu geben, um noch weiter schön "Schulden" zu machen, halte ich für höchst Fahrlässig ! :wand:  :wand:  :wand:
Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: selbiger am 07. April 2023, 11:40:17
Zitat von: Bundspecht am 07. April 2023, 11:30:59Dann aber noch "Tipps" zu geben, um noch weiter schön "Schulden" zu machen, halte ich für höchst Fahrlässig !

nun..das ist aber nunmal politisch so gewollt..wenn man schon überall und nirgens ratenzahlung einräumt.oder kaufe jetzt und zahle nechtes jahr und solche dinger..da muss man sich doch nicht wundern.. :weisnich:  :weisnich:

Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: Ratlos am 07. April 2023, 12:50:25
Zitat von: horst am 06. April 2023, 23:49:19ist aber auch immer blöde, wenn man mal das Konto überziehen will,
Schon mal was vom Auskommen mit dem Einkommen gehört? Scheint nicht so  :heul:
Wer oder was ist Klara?
Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: Bundspecht am 07. April 2023, 13:11:50
Zitat von: selbiger am 07. April 2023, 11:40:17das ist aber nunmal politisch so gewollt


Es ist Politisch gewollt, dass User hier im Forum Tipps geben wie man trotz P-Konto weiter Schulden machen kann , bzw. die sehr große Gefahr besteht immer tiefer in die Schuldenfalle zu tappen ....:scratch:  :scratch:  :scratch:
Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: horst am 07. April 2023, 13:50:58
Zitat von: Bundspecht am 07. April 2023, 13:11:50
Zitat von: selbiger am 07. April 2023, 11:40:17das ist aber nunmal politisch so gewollt


Es ist Politisch gewollt, dass User hier im Forum Tipps geben wie man trotz P-Konto weiter Schulden machen kann , bzw. die sehr große Gefahr besteht immer tiefer in die Schuldenfalle zu tappen ....:scratch:  :scratch:  :scratch:
sorry bei mir war das vorsorglich wegen meiner damaligen Vermieterin das P-Konto hatte keine Schulden aber ja ich hab mir über andere User hier über ihre Finanzen in dem Moment weiter keine Gedanken gemacht. :schaem:
Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: Ratlos am 07. April 2023, 13:52:13
Zitat von: horst am 07. April 2023, 13:50:58das P-Konto hatte keine Schulden
Kann auch keine Schulden haben weil ein P Konto nur auf Guthabenbasis geführt werden kann
Zitat von: Bundspecht am 07. April 2023, 13:11:50dass User hier im Forum Tipps geben wie man trotz P-Konto weiter Schulden machen kann
Ich rate generell von Schulden machen und Klagen ab sofern es noch andere mildere Möglichkeien gibt.
Ich gebe höchstens Tipps zur Schulden-Bereinigung aber niemals zum Schulden machen
Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: Bundspecht am 07. April 2023, 15:03:10
Zitat von: Ratlos am 07. April 2023, 13:52:13
Zitat von: horst am 07. April 2023, 13:50:58das P-Konto hatte keine Schulden
Kann auch keine Schulden haben weil ein P Konto nur auf Guthabenbasis geführt werden kann
Zitat von: Bundspecht am 07. April 2023, 13:11:50dass User hier im Forum Tipps geben wie man trotz P-Konto weiter Schulden machen kann
Ich rate generell von Schulden machen und Klagen ab sofern es noch andere mildere Möglichkeien gibt.
Ich gebe höchstens Tipps zur Schulden-Bereinigung aber niemals zum Schulden machen

DU, warst ja auch nicht gemeint ! :zwinker:
Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: Ratlos am 07. April 2023, 16:25:59
Bereits 2008 hat der BGH entschieden, dass das formularmäßige Verlangen nach einer Einzugsermächtigung zulässig ist.
Das Einziehungsermächtigungsverfahren stellt keine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar i.V. mit § 307 Abs.1, Abs.2 Nr.1 BGB.
Außerdem kann man einer Abbuchung mit dem Widerruf entgegen treten der ohne jede Begründung möglich ist.
Für die Bank ist der Widerruf des Kunden bindend
Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: Ottokar am 07. April 2023, 17:16:03
Zitat von: Ratlos am 07. April 2023, 16:25:59Bereits 2008 hat der BGH entschieden, dass das formularmäßige Verlangen nach einer Einzugsermächtigung zulässig ist.
Ja, bei Verbraucherverträgen.
Dabei ging es 1996 um eine Einzugsermächtigung für die Mietzahlung und 2008 um eine Einzugsermächtigung für die Zahlung der Mitgliedsbeiträge eines Sportstudios.
Für's SGB II, und Sozialrecht im Allgemeinen, ist der BGH nicht zuständig.
Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: Ratlos am 07. April 2023, 17:26:28
Ich weiß nicht mehr wo ich es gelesen habe dass bei Dauerschuldverhältnissen eine Einzugsermächtigung verlangt werden kann.
Durch die gesetzliche Widerruf-Möglichkeit kann man sie aber auch beim JC unterschreiben.
Verlangen darf sie das JC nicht schon gar nicht als Voraussetzung. Machen aber zwischenzeitlich viele, auch die KK.
Bringt denen bloß nichts. Kann am 5.d.M. EZM geben und am 10. widerrufen.
Schickschuld wird aber dadurch zur Holschuld.
Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: selbiger am 07. April 2023, 18:55:19
Zitat von: Bundspecht am 07. April 2023, 13:11:50
Zitat von: selbiger am 07. April 2023, 11:40:17das ist aber nunmal politisch so gewollt


Es ist Politisch gewollt, dass User hier im Forum Tipps geben wie man trotz P-Konto weiter Schulden machen kann , bzw. die sehr große Gefahr besteht immer tiefer in die Schuldenfalle zu tappen ....:scratch:  :scratch:  :scratch:

deutschlands dopelmoral..einerseits wird bezahlen auf raten..kredite zu horenden zinsen die keine sau später zahlen kann..kaufe jetzt bezahle nechsten monat..usw usw..all diese ominösen hintervötzigen lockangebote..und und und..
also wenn die politiker nicht wollen,und den bürger schützen möchte auch vor sich selbst..das er sich nicht in einer finanziellen lage bringt..denn könnten diese stattdessen da mal einwenig ansetzen..meinste nicht..??also wird es zugelassen in gewisser weise das man sich durchaus finanziell das gnik brechen darf..also jaa auch politisch gewollt.. :weisnich:
Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: BigMama am 07. April 2023, 18:59:31
Zitat von: selbiger am 07. April 2023, 18:55:19also wenn die politiker nicht wollen,und den bürger schützen möchte auch vor sich selbst..das er sich nicht in einer finanziellen lage bringt..denn könnten diese stattdessen da mal einwenig ansetzen..meinste nicht..??also wird es zugelassen in gewisser weise das man sich durchaus finanziell das gnik brechen darf..also jaa auch politisch gewollt.. :weisnich:

Du müsstest dich in Nordkorea sauwohl fühlen. Dort ist alles staatlich reglementiert und du musst null Eigenverantwortung an den Tag legen. Ach nein, dort darfst du als Gegenzug auch nicht so öffentlich dauernörgeln gegen die Regieren. Schwierig, schwierig.....
Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: OLD-MAN am 07. April 2023, 20:55:28
Zitat von: selbiger am 07. April 2023, 18:55:19.kredite zu horenden zinsen die keine sau später zahlen kann..

Es wird keiner gezwungen, Kredite aufzunehmen, nur die Gier mancher Mitmenschen!
Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: horst am 07. April 2023, 21:12:14
Zitat von: Bundspecht am 07. April 2023, 18:55:19Es ist Politisch gewollt, dass User hier im Forum Tipps geben wie man trotz P-Konto weiter Schulden machen kann , bzw. die sehr große Gefahr besteht immer tiefer in die Schuldenfalle zu tappen ....:scratch:  :scratch:  :scratch:
Man kann doch auch ein P-Konto bei der Bank haben und keine Schulden haben.Da aber der Kreditrahmen wegfällt, muss sich jemand andere Möglichkeiten suchen, um seinen Konsum zu stillen. Es soll auch nur eine Ausnahme sein ein P-Konto kann auch für etwas mehr Ausgabendisziplin im Bürgergeldbezug gut sein.
Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: selbiger am 08. April 2023, 06:23:39
Zitat von: BigMama am 07. April 2023, 18:59:31
Zitat von: selbiger am 07. April 2023, 18:55:19also wenn die politiker nicht wollen,und den bürger schützen möchte auch vor sich selbst..das er sich nicht in einer finanziellen lage bringt..denn könnten diese stattdessen da mal einwenig ansetzen..meinste nicht..??also wird es zugelassen in gewisser weise das man sich durchaus finanziell das gnik brechen darf..also jaa auch politisch gewollt.. :weisnich:

Du müsstest dich in Nordkorea sauwohl fühlen. Dort ist alles staatlich reglementiert und du musst null Eigenverantwortung an den Tag legen. Ach nein, dort darfst du als Gegenzug auch nicht so öffentlich dauernörgeln gegen die Regieren. Schwierig, schwierig.....

schade schade schade..das du wiedermal garnichts verstanden hast.. :weisnich:  :weisnich: ..stimmtst du mir also nicht zu..das es in deutschland so ziemlich jedem leicht gemacht wird mit dem oben erwähnten methoden einzukaufen,bzw sich dadurch faktisch zu verschulden..??
wie kommst du auf nordkorea..?wenn ich doch von china sprach..das ist mir schleierhaft.. :weisnich:
es gibt also keinen grund auf dieser und anderen bisheriegen regierungen schwerst enteuscht zu sein und berechtigterweise zu nörgeln..??meintest du das..??wenn ja..wirken deren propaganden sehr gut bei dir..den ists faktisch wie bei den kronischen abnickern..aus meiner sicht..es gibt allen grund zum nörgeln,solcher ich sags mal diplomatisch auf dieser mit äusserst schlechter qualitäts regierung zu nörgeln.. :weisnich:
Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: Ratlos am 08. April 2023, 12:06:59
Zitat von: selbiger am 08. April 2023, 06:23:39das es in deutschland so ziemlich jedem leicht gemacht wird mit dem oben erwähnten methoden einzukaufen,bzw sich dadurch faktisch zu verschulden..??
@ selbiger - jeder Mensch hat einen Verstand der ihm sagt was er sich leisten kann und was nicht. Macht er dann Schulden macht er sie bewusst und trägt halt die Folgen daraus, d.h. als Arbeiter verkauft er einen Teil seiner Arbeitskraft und als ALG 2-Empf. einen Teil seiner Lebenshaltungskosten für die Tilgung.

Einzugsermächtigung: Das oben zitierte Urteil aus 2008 bestätigt lediglich dass eine formularmäßige verwendete Klausel für eine EZM keine Benachteiligung für den Kunden darstellt. Das gilt für alle - auch für die KK oder das JC.
Die BGH-Entscheidung fordert keine EZM und verbietet keine formularmäßige Verwendung der Klausel.
Wenn der Kunde so dumm ist, diese Klausel z.B. beim JC nicht für ihn folgenlos zu streichen, umgeht er freiwillig seine gesetzlichen Möglichkeiten die das JC normalerweise bindet. Wer sowas unterschrieben hat kann es problemlos widerrufen.
Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: selbiger am 08. April 2023, 14:36:49
Zitat von: Ratlos am 08. April 2023, 12:06:59jeder Mensch hat einen Verstand der ihm sagt was er sich leisten kann und was nicht.

das wage ich zu beszweifeln..wenn das so währe dann hätten die deutschland einen erheblichen kleineren teil an verschuldeten bügern..hier stehts und ständig alles auf die schuldner zu schieben ist recht einfach..du darfst nicht vergessen das dummhaltesystem in deutschland ist eines der am besten funktionierenden maschinerie..
es mag vieleicht für so manchen suspekt erscheinen..aber man muss leiiider den deutschen vir seiner dummheit bewahren..ind em man solche systeme schlicht nen riegel vorschiebt..
andersrum würde es bedeuten..das wir zb auch eine andere regierung hätten..allein daran merkste doch den geistigen zustand der abnickgesellschaft..wohin nicht regulierung führt sehen wir schon seit jahren..tag für tag..das merken leider nur die allerwenigsten..
Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: Ottokar am 08. April 2023, 14:49:01
Zitat von: Ratlos am 08. April 2023, 12:06:59Das oben zitierte Urteil aus 2008 bestätigt lediglich dass eine formularmäßige verwendete Klausel für eine EZM keine Benachteiligung für den Kunden darstellt. Das gilt für alle - auch für die KK oder das JC.
Das gilt nur für Verbraucherverträge (§ 310 Abs. 3 BGB), wie man u.a. in III ZR 330/07 nachlesen kann.
Nenne mir mal einen Verbrauchervertrag, den KK oder JC mit ihren "Kunden" abschließen.
Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: Ratlos am 08. April 2023, 14:51:13
Da muss ich keinen Verbrauchervertrag strapazieren. Die Krankenkasse hat es bei meinem Nachbarn gefordert.
Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: Ottokar am 08. April 2023, 14:54:20
Du hast geschrieben
Zitat von: Ratlos am 08. April 2023, 12:06:59Das gilt für alle - auch für die KK oder das JC.
und das ist nunmal unzutreffend. Egal was die KK beim Nachbarn gefordert hat.
Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: Ratlos am 08. April 2023, 14:56:48
Es ist leider so dass sich viele nicht an Gesetz und Respr. halten wenn es um den eigenen Vorteil geht. Aber dagegen gibt es ja den Widerruf.
Unkundige Leute denken da oft sie müssen es akzeptieren weil sie sonst kein Geld kriegen.

Titel: Aw: Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?
Beitrag von: horst am 08. April 2023, 15:16:41
Zitat von: selbiger am 08. April 2023, 14:36:49das wage ich zu beszweifeln..wenn das so währe dann hätten die deutschland einen erheblichen kleineren teil an verschuldeten bügern..hier stehts und ständig alles auf die schuldner zu schieben ist recht einfach..du darfst nicht vergessen das dummhaltesystem in deutschland ist eines der am besten funktionierenden maschinerie..
genau
wenn alle gleich wären würden alle Reich sein viele Banken, Unternehmen oder Länder haben auch Schulden.