Neuigkeiten:

Was sich 2025 ändert...

Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern ein gesundes neues Jahr.

Hauptmenü

Ist eine Einzugsermächtigung Pflicht?

Begonnen von selbiger, 06. April 2023, 11:34:15

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

selbiger

Immer wieder wird uns berichtet, dass einzelne Jobcenter dazu übergehen, von Bürgergeld-Bezieherns eine Einzugsermächtigung zu verlangen, wenn es zu einer Überzahlung des Arbeitslosengeldes II gekommen ist.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-einzugsermaechtigung-dem-jobcenter-pflicht

denen ist wohl alles scheissegal..denen ist bewuist das die kein guten ruf bzw. ansehen in der bevölkerung haben..aber ist der ruf erstmal ruiniert lebst sichs völlig ungeniert..scupel haben die jedenfals keinen.. :wand:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Ratlos

Ein P Konto das sicher fast jeder hat wird immer auf Guthaben-Basis geführt.
Ist kein Geld drauf kann auch nichts rückgebucht werden, denn das Zahlungsausfallrisiko geht in dem Fall immer zu Lasten der Bank.
Und die Bank macht das Spiel nicht mit. Darf sie gar nicht so ohne weiteres.

Thomas69

Warum sollte jeder ein P-Konto haben. Hatte im vergangenen Jahr eine überzahlung aber auch da hat mich keiner wegen einer Einzugermächtigung gefragt, hab die paar Euro zurück gezahlt fertig.

Ratlos

Macht ja auch nicht jedes JC. Auf einem P Konto sind 1.340 € automatisch geschützt und das ist wichtig für jemanden der Schulden hat oder dem Pfändungen drohen

Bundspecht

Was zum Henker, hat nun ein P-Konto/Pfändungen damit zu tun, dass ein JC eine Einzugsermächtigung verlangt im falle einer Überzahlung !?????
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ottokar

ZitatErfolgt die Erteilung einer sog. Bankvollmacht freiwillig, damit Überzahlungen zurückgebucht werden können, ist dies nicht zu beanstanden.
Da bin ich aber ganz anderer Meinung!
In SGB II und SGB X ist abschließend geregelt, was das JC im Falle einer Überzahlung darf, die Forderung einer Einzugsermächtigung oder gar Bankvollmacht gehört definitiv nicht dazu!

Zunächst mal muss die Rückforderung rechtswirksam mittels Verwaltungsakt festgestellt worden sein (§ 50 SGB X).
Dann kann das JC mit einem weiteren Verwaltungsakt die Forderung mit dem laufenden Bürgergeld in Raten aufrechnen (§ 43 Abs. 4 S. 1 SGB II).
"Kann" bedeutet hierbei nicht, dass sich das JC unter Umgehung dieser rechtlichen Vorschriften das Geld leichter und schneller beschaffen darf.
Macht das JC von der Möglichkeit der Aufrechnung nach § 43 SGB II - dem mildesten Mittel - keinen Gebrauch, kann es nicht stattdessen eine weniger milde Form der Rückforderung wählen, geschweige denn diese zwangsweise durchsetzen. Es kann sich auch nicht auf eine Aufrechnung oder Verrechnung nach §§ 51 und 52 SGB I berufen, denn mit § 43 SGB II gibt es eine spezialgesetzliche und damit vorrangige Regelung.
Auch für den Fall das man nicht mehr im Leistungsbezug ist, gibt es klare gesetzliche Regelungen zum Forderungseinzug. Eine Einzugsermächtigung oder gar Bankvollmacht für das JC gehört auch hier nicht dazu.

Für die Forderung nach einer Einzugsermächtigung gibt es keine rechtliche Grundlage, sie ist unzulässig und zurückzuweisen!
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ratlos

Was das JC im Falle einer Überzahlung darf ist zwar gesetzlich geregelt.
Frage: Warum sollte ein LE nicht freiwillig das Gesetz mit einer Einzugsermächtigung umgehen können?
Die Umgehung erfolgt ja durch den LE und nicht durch´s JC?
Anders schauts natürlich aus wenn eine Einzugsermächtigung als Pflicht erfolgen soll.

horst

Zitat von: Ratlos am 06. April 2023, 12:34:49Ein P Konto das sicher fast jeder hat wird immer auf Guthaben-Basis geführt.
ist aber auch immer blöde, wenn man mal das Konto überziehen will, zum Glück gibt es da Klara

Bundspecht

Zitat von: horst am 06. April 2023, 23:49:19
Zitat von: Ratlos am 06. April 2023, 12:34:49Ein P Konto das sicher fast jeder hat wird immer auf Guthaben-Basis geführt.
ist aber auch immer blöde, wenn man mal das Konto überziehen will, zum Glück gibt es da Klara

Es wird schon seine Grüne haben , ein P-Konto zu besitzen ! Dann aber noch "Tipps" zu geben, um noch weiter schön "Schulden" zu machen, halte ich für höchst Fahrlässig ! :wand:  :wand:  :wand:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

selbiger

Zitat von: Bundspecht am 07. April 2023, 11:30:59Dann aber noch "Tipps" zu geben, um noch weiter schön "Schulden" zu machen, halte ich für höchst Fahrlässig !

nun..das ist aber nunmal politisch so gewollt..wenn man schon überall und nirgens ratenzahlung einräumt.oder kaufe jetzt und zahle nechtes jahr und solche dinger..da muss man sich doch nicht wundern.. :weisnich:  :weisnich:

Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Ratlos

Zitat von: horst am 06. April 2023, 23:49:19ist aber auch immer blöde, wenn man mal das Konto überziehen will,
Schon mal was vom Auskommen mit dem Einkommen gehört? Scheint nicht so  :heul:
Wer oder was ist Klara?

Bundspecht

Zitat von: selbiger am 07. April 2023, 11:40:17das ist aber nunmal politisch so gewollt


Es ist Politisch gewollt, dass User hier im Forum Tipps geben wie man trotz P-Konto weiter Schulden machen kann , bzw. die sehr große Gefahr besteht immer tiefer in die Schuldenfalle zu tappen ....:scratch:  :scratch:  :scratch:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

horst

Zitat von: Bundspecht am 07. April 2023, 13:11:50
Zitat von: selbiger am 07. April 2023, 11:40:17das ist aber nunmal politisch so gewollt


Es ist Politisch gewollt, dass User hier im Forum Tipps geben wie man trotz P-Konto weiter Schulden machen kann , bzw. die sehr große Gefahr besteht immer tiefer in die Schuldenfalle zu tappen ....:scratch:  :scratch:  :scratch:
sorry bei mir war das vorsorglich wegen meiner damaligen Vermieterin das P-Konto hatte keine Schulden aber ja ich hab mir über andere User hier über ihre Finanzen in dem Moment weiter keine Gedanken gemacht. :schaem:

Ratlos

#13
Zitat von: horst am 07. April 2023, 13:50:58das P-Konto hatte keine Schulden
Kann auch keine Schulden haben weil ein P Konto nur auf Guthabenbasis geführt werden kann
Zitat von: Bundspecht am 07. April 2023, 13:11:50dass User hier im Forum Tipps geben wie man trotz P-Konto weiter Schulden machen kann
Ich rate generell von Schulden machen und Klagen ab sofern es noch andere mildere Möglichkeien gibt.
Ich gebe höchstens Tipps zur Schulden-Bereinigung aber niemals zum Schulden machen

Bundspecht

Zitat von: Ratlos am 07. April 2023, 13:52:13
Zitat von: horst am 07. April 2023, 13:50:58das P-Konto hatte keine Schulden
Kann auch keine Schulden haben weil ein P Konto nur auf Guthabenbasis geführt werden kann
Zitat von: Bundspecht am 07. April 2023, 13:11:50dass User hier im Forum Tipps geben wie man trotz P-Konto weiter Schulden machen kann
Ich rate generell von Schulden machen und Klagen ab sofern es noch andere mildere Möglichkeien gibt.
Ich gebe höchstens Tipps zur Schulden-Bereinigung aber niemals zum Schulden machen

DU, warst ja auch nicht gemeint ! :zwinker:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !