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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Justusjonas am 10. April 2023, 10:40:03

Titel: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 10. April 2023, 10:40:03
Hallo

ich brauche hilfe beim Ausfüllen vom Hauptantrag und hab zu meinem fall leider nix gefunden. Ich soll die unterlagen bis zum 13.04. einreichen.

Ich lebe in einer WG als hauptmieter und habe mit meinem mitbewohner, der schon länger alg2 bezieht, eine Kostenbeteiligungsvereinbarung gemacht als er eingezogen ist.
Jetzt muss ich leider auch einen Antrag stellen und will keine fehler machen.

Ich zahle die miete Komplett an den Vermieter und bekomme den Anteil von meinem Mitbewohner anfang des Monats. Wie muss ich das im antrag angeben?
Bei 3.2 müsste ich "Ich wohne zusammen mit 1 sonstige Person (zum Beispiel andere personen in einer Wohngemeinschaft" angeben oder?

Wie fülle ich 3.3 (hauptantrag) und KdU aus wenn ich und mein mitbewohner uns die Miete teilen? Muss ich die Kbv mit abgeben?
Auf den kontoauszügen sehen die ja dann, dass die Miete komplett von meinem konto abgebucht wird und die miete meines mitbewohners auf meinem Konto eingeht. Zählt das dann als Einkommen?

Wie ich die VE-Falle ausfüllen muss, wenn diese gefordert ist, hab ich hier schon recherchiert.  :ok:
Werde dann genauso wie mein Mitbewohner eine schriftliche erklärung abgeben müssen. Kann ich die selbe nehmen, die wir für ihn erstellt haben?

Ich denke das wars erstmal an fragen und wenn ihr mir die möglichst genau beantworten könntet, wäre das super!  :smile:
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 11. April 2023, 14:19:23
Gibt es denn niemanden der mit da schnell mit dem ausfüllen helfen könnte?  :sad:
Muss das das erste mal machen.
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Sheherazade am 11. April 2023, 14:59:30
Es gibt eine Ausfüllhilfe bei jedem Antrag. Du gibst die ganze Miete an und auch deinen Mitbewohner sowie die KBV, dessen Bezug ist dem Jobcenter ja bereits bekannt, von daher wird dessen Mietzahlung nicht als Einkommen bei dir angerechnet werden. Wenn euch bislang noch keine Einstehensgemeninschaft unterstellt wurde, wird das jetzt auch nicht passieren.
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 11. April 2023, 15:12:01
Zitat von: Justusjonas am 10. April 2023, 10:40:03Hallo

ich brauche hilfe beim Ausfüllen vom Hauptantrag und hab zu meinem fall leider nix gefunden. Ich soll die unterlagen bis zum 13.04. einreichen.

Ich lebe in einer WG als hauptmieter und habe mit meinem mitbewohner, der schon länger alg2 bezieht, eine Kostenbeteiligungsvereinbarung gemacht als er eingezogen ist.
Jetzt muss ich leider auch einen Antrag stellen und will keine fehler machen.

Ich zahle die miete Komplett an den Vermieter und bekomme den Anteil von meinem Mitbewohner anfang des Monats. Wie muss ich das im antrag angeben?
Bei 3.2 müsste ich "Ich wohne zusammen mit 1 sonstige Person (zum Beispiel andere personen in einer Wohngemeinschaft" angeben oder?

Wie fülle ich 3.3 (hauptantrag) und KdU aus wenn ich und mein mitbewohner uns die Miete teilen? Muss ich die Kbv mit abgeben?
Auf den kontoauszügen sehen die ja dann, dass die Miete komplett von meinem konto abgebucht wird und die miete meines mitbewohners auf meinem Konto eingeht. Zählt das dann als Einkommen?


Ich habe mal den Antrag im Netz angesehen. Und schreibe mal, wie ich's machen würde:

Vermutlich bekommt Dein Mitbewohner die KdU vom JC bezahlt, die er Dir dann gibt?

Bei 3.2 würde ich es so machen, wie Du es schon sagst: ankreuzen bei "sonstige Personen ...".
Die Kbv mit abgeben.

Bei KdU- Antrag ausfüllen: 2 Personen, und was Du weißt an Daten, und Mietvertrag dazu, da sehen die ja den Rest.

Bei Fragen kommen die ohnehin auf Dich zu, ich lasse im Zweifelsfall lieber ein Kästchen aus. Meist fehlt sowieso noch irgendwas an Unterlagen, da kann man den Rest ergänzen.

Auf die Kontoauszugskopie schreibe ich schön groß neben die Summe x, was es zu sagen gibt. Also in Deinem Fall bei der Bezahlung Deines Mitbewohners: "Einzahlung der KdU von Mitbewohner lt. Vereinbarung".

Vor Corona habe ich sowas immer persönlich abgegeben, und gleich am Empfang wurde drüber geschaut. Geht ja meistens jetzt nicht mehr.




Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 12. April 2023, 12:16:35
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 11. April 2023, 15:12:01Vermutlich bekommt Dein Mitbewohner die KdU vom JC bezahlt, die er Dir dann gibt?

Bei 3.2 würde ich es so machen, wie Du es schon sagst: ankreuzen bei "sonstige Personen ...".
Die Kbv mit abgeben.

Bei KdU- Antrag ausfüllen: 2 Personen, und was Du weißt an Daten, und Mietvertrag dazu, da sehen die ja den Rest.

Bei Fragen kommen die ohnehin auf Dich zu, ich lasse im Zweifelsfall lieber ein Kästchen aus. Meist fehlt sowieso noch irgendwas an Unterlagen, da kann man den Rest ergänzen.

Auf die Kontoauszugskopie schreibe ich schön groß neben die Summe x, was es zu sagen gibt. Also in Deinem Fall bei der Bezahlung Deines Mitbewohners: "Einzahlung der KdU von Mitbewohner lt. Vereinbarung".

Vor Corona habe ich sowas immer persönlich abgegeben, und gleich am Empfang wurde drüber geschaut. Geht ja meistens jetzt nicht mehr.

Vielen Dank schonmal. Macht es sinn gleich alles was die Verlangen könnten, einzureichen (anlage VE lag nicht bei), oder soll ich warten bis das JC selbst danach fragt? Dadurch wird sich sicherlich die Bearbeitungszeit hinziehen oder?

Auf den kontoauszügen ist ersichtlich, das die Zahlung von meinem mitbewohner mietzahlungen sind, da das im Verwendungszweck der überweisung mit drin steht.

Bei anlage KDU "Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt)" muss ich da 1 oder 2 eintragen? Das Zimmer meines mitbewohners ist ja nicht meine Unterkunft. Das schreibe ich dann unter "vermietet/verpachtet" rein, richtig?

Mir ist aufgefallen das ich zwar anlage VM ausfüllen soll, aber Nirgendwo stand jetzt was davon drin, das ich die Kontoauszüge der letzten 3 monate auch abgeben muss. Oder hab ich da was überlesen?
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Sheherazade am 12. April 2023, 12:21:26
Zitat von: Justusjonas am 12. April 2023, 12:16:35Macht es sinn gleich alles was die Verlangen könnten, einzureichen (anlage VE lag nicht bei)

Nein, das ist NICHT sinnvoll, man beantwortet keine ungestellten Fragen.

ZitatBei anlage KDU "Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt)" muss ich da 1 oder 2 eintragen? Das Zimmer meines mitbewohners ist ja nicht meine Unterkunft. Das schreibe ich dann unter "vermietet/verpachtet" rein, richtig?

Ja, richtig.

ZitatMir ist aufgefallen das ich zwar anlage VM ausfüllen soll, aber Nirgendwo stand jetzt was davon drin, das ich die Kontoauszüge der letzten 3 monate auch abgeben muss. Oder hab ich da was überlesen?

Keine Ahnung, ob du was überlesen hast, grundsätzlich gilt: Was nicht gefordert wird, wird auch nicht eingereicht, siehe 1. Frage.
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Hartzer Rolle am 12. April 2023, 15:03:34
Wenn die nicht völlig bekloppt sind, sollte VE gar nicht im Raum stehen. Dafür gibt es natürlich keine Garantie...

Wenn der Mitbewohner schon anstandslos Leistungen erhält. Da wäre eine VE doch damals bei seiner Antragstellung geprüft worden.
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Sheherazade am 12. April 2023, 15:27:14
Zitat von: Hartzer Rolle am 12. April 2023, 15:03:34Wenn die nicht völlig bekloppt sind, sollte VE gar nicht im Raum stehen.

Ja, denke ich auch.

Zitat von: Sheherazade am 11. April 2023, 14:59:30Wenn euch bislang noch keine Einstehensgemeninschaft unterstellt wurde, wird das jetzt auch nicht passieren.
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 12. April 2023, 17:17:51
Klasse, das hilft mir alles mega weiter  :sehrgut:
Dann reiche ich nur die Kbv zusammen mit dem mietvertrag ein und den rest erst wenn JC es fordert (sofern sie es fordern dürfen natürlich  :grins: )
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 13. April 2023, 11:11:26
Gilt eigentlich noch die freibetrag Regelung von 150€ pro Lebensjahr? Habe auf dem Konto ein bisschen was angespart und will darauf vorbereitet sein falls das JC verlangt das ich das erst aufbrauchen soll. Wieviel darf ich auf dem konto haben ohne das es angerechnet wird?
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Hartzer Rolle am 13. April 2023, 11:18:08
Beim Erstantrag Bürgergeld gilt 40.000 Vermögen für den Antragsteller und 15.000 pro weiterer Person für das erste Jahr als Schonvermögen.
Nach dem Jahr schmilzt der Schutz auf 15.000 pro Person, auch für den Antragsteller.
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 13. April 2023, 17:11:08
Hab jetzt alles abgegeben, mal sehen was kommt. Ich melde mich wieder  :yes:
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 17. Mai 2023, 00:38:39
So liebe leute,
ich melde mich zurück und wie zu erwarten macht das JC zicken. Ich muss gestehen ein bissl unschuldig bin ich nicht, denn mir geht es psychisch echt dreckig seit einigen monaten und mir fällt alles schwer.
Abgesehen davon das ich zuerst hätte alg1 Beantragen müssen - was wegen meiner kündigung eh eine sperre gegeben hätte - verlangt das JC jetzt sehr viele unterlagen, bei denen ich mir nicht sicher bin ob die das so dürfen.

Mir wird vorgeworfen den leistungsbezug absichtlich herbeigeführt zu haben - was schon an sich totaler schwachsinn ist. Dazu habe ich extra noch eine erklärung mit eingereicht, wo ich die sitaution mit meinem arbeitgeber beschrieben habe. Das haben die offenbar nicht kapiert und wollen jetzt wieder eine haben  :no:

Zusätzlich fordern sie jetzt noch die "tatsächlichen Kontoauszüge" von meinem Paypal-Konto (was auch immer damit gemeint ist)
Die kontoauszüge von 4 monaten ungeschwärzt (da hab ich vielleicht etwas viel gestrichen, das gebe ich zu)
anlage VE (haha, war klar)
Ich soll den grundrisse der Wohnung skizzieren und eine zustimmung des vermieters zur untermiete einreichen (was ich nicht habe, das war nicht nötig),  :weisnich:
beantworten ob ich ein KFZ besitze (tue ich nicht, das können die auch im HA herauslesen), usw und sofort.
Die Briefe hänge ich morgen an, ich bin fix und alle... wäre super wenn ihr mir dann schreiben könntet, was ich darauf jetzt reagieren soll.
Hab jetzt kein Geld seit anfang des monats, im April kein volles gehalt mehr bekommen und kann bald nix mehr zahlen.
Um alg1 antrag kümmere ich mich grade, obwohl ich schon da war und man mich direkt zum JC geschickt hat.
Ich bin fertig, sag ich euch!  :wand:


Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 17. Mai 2023, 14:41:26
Hier die briefe die ich bekommen habe (anhang). Bitte dringend um hilfe dabei.


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 17. Mai 2023, 22:05:57
Zitat:
was ich darauf jetzt reagieren soll.

• Das einreichen, was verlangt wird.

Vermutlich wurde Deine Begründung zur Kündigung nicht richtig verstanden, ich habe was von "... Firmenwechsel nicht wollten ..." gelesen.  :scratch:

Wieso war eine Zustimmung zur Untervermietung nicht nötig? (Kenne mich damit nicht aus.)
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Reiner1970 am 18. Mai 2023, 00:45:58
"Wieso war eine Zustimmung zur Untervermietung nicht nötig? (Kenne mich damit nicht aus.)"

Völlig egal. Das ist eine Sache zwischen ihm und dem Vermieter und hat das JC nicht zu interessieren

Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 18. Mai 2023, 11:30:42
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 17. Mai 2023, 22:05:57• Das einreichen, was verlangt wird.
Wenn meine unterhosen gefordert werden soll ich die dann auch einreichen?  :lol:
Mir gehts darum ob die das alles so verlangen dürfen wie es da steht. Vor allem der grundriss wie wir als WG wohnen und eine untermieterlaubnis, wenn es gar keine gibt. Denn damit müsste ich mich beim vermieter outen und das will ich nicht. Fühle mich eh schon schlecht deswegen.  :no:

Das ich kein KFZ hab, hab ich im HA schon angegeben. Warum fragen die nochmal danach? Das macht mich stutzig.
Ich krieg manchmal das auto meiner Mutter um sachen für sie zu erledigen und fahre damit dann auch mal Einkaufen.
Bin soweit ich weiß nirgends eingetragen und bezahle auch Nichts außer mal den sprit. Könnte das probleme geben?

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 17. Mai 2023, 22:05:57Vermutlich wurde Deine Begründung zur Kündigung nicht richtig verstanden, ich habe was von "... Firmenwechsel nicht wollten ..." gelesen.  :scratch:
Jaaa.. die haben da was falsch Verstanden und ich werde auch nochmal was schreiben. Verlangen die ja auch.

Zitat von: Reiner1970 am 18. Mai 2023, 00:45:58"Wieso war eine Zustimmung zur Untervermietung nicht nötig? (Kenne mich damit nicht aus.)"

Völlig egal. Das ist eine Sache zwischen ihm und dem Vermieter und hat das JC nicht zu interessieren
Das stimmt, danke. Aber was mache ich wenn die mir das nicht glauben wollen? Mein Mitbewohner ist ein kumpel von mir und aus einer notlage heraus bei mir eingezogen (ne wg war eh geplant), ich hab ihm das schlafzimmer zur verfügung gestellt und wir haben eine Kbv gemacht. Als er bei mir einzog habe ich das der vermietung mitgeteilt und gut war. Ich brauchte und habe also gar keine Erlaubnis zur untervermietung.
Natürlich ist im mietvertrag nur von einer mietperson die rede, die wohnung habe ich damals allein gemietet. Keine Ahnung warum die sich daran jetzt so aufhängen.  :weisnich:
Im mietvertrag steht vieles was theoretisch nicht mehr gültig sein sollte.

Um die kontoauszüge habe ich mich bereits gekümmert, und das meiste nicht geschwärzt (außer kundennr., rechnungsnr.) auch wenn ich im Schrieb darauf hingewiesen wurde, das ich die namen der läden Schwärzen könnte (das hat denen aber wohl nicht gepasst... alles einkäufe in rewe, amazon&co).
Meine Bank hat in jeder kontobewegung leider immer auch die kompletten kontodaten des empfängers stehen und die hatte ich halt auch geschwärzt.  War denen aber zu viel. :weisnich: 

Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Nadja am 18. Mai 2023, 14:16:53
Zitat von: Justusjonas am 17. Mai 2023, 00:38:39Ich soll den grundrisse der Wohnung skizzieren und eine zustimmung des vermieters zur untermiete einreichen (was ich nicht habe, das war nicht nötig)
Soweit ich weiß, muß der Vermieter der Untervermietung zustimmen. Von Vorteil wäre es auch, wenn du einen Untermietvertrag mit deinem Kumpel gemacht hast. Das Jobcenter braucht Nachweise.
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 18. Mai 2023, 14:27:07
Zitat von: Nadja am 18. Mai 2023, 14:16:53Soweit ich weiß, muß der Vermieter der Untervermietung zustimmen. Würde dein Vermieter das tun?
Keine Ahnung. Warum muss er, wenn er es anders regelt? Ist doch seine Sache. Solange die Miete gezahlt wird und es keinen ärger gibt ist ihm egal das wir als WG wohnen. Und das kommt nicht von mir, sondern vom vermieter.
Warum da also jetzt n fass aufmachen, weil das JC es will? Versteh ich nicht.  :scratch:

Ich habe eine KbV mit ihm gemacht (die das JC auch hat). Das habe ich mehrmals geschrieben. Bitte lesen.
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Nadja am 18. Mai 2023, 14:47:27
Zitat von: Justusjonas am 18. Mai 2023, 14:27:07Das habe ich mehrmals geschrieben. Bitte lesen.
entschuldige
Zitat von: Justusjonas am 18. Mai 2023, 14:27:07Warum da also jetzt n fass aufmachen, weil das JC es will?
Eher weil du Leistungen willst. Dein Jobcenter ist offensichtlich sehr sorgfältig Mir kommt es so vor, als würde sich dein Jobcenter um die Einhaltung des Mietrechts sorgen.
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. Mai 2023, 16:17:31
Justusjonas

Zitat von: Justusjonas am 18. Mai 2023, 11:30:42Ich krieg manchmal das auto meiner Mutter um sachen für sie zu erledigen und fahre damit dann auch mal Einkaufen.
Bin soweit ich weiß nirgends eingetragen und bezahle auch Nichts außer mal den sprit. Könnte das probleme geben?
Nein
und ein Verweis auf das Aktenstudium reicht in dem Fall.
Wie bei allen Forderungen die schon im Antrag oder den Anhängen ersichtlich sind.

Zitat von: Justusjonas am 18. Mai 2023, 11:30:42
Zitat"Wieso war eine Zustimmung zur Untervermietung nicht nötig? (Kenne mich damit nicht aus.)"

Völlig egal. Das ist eine Sache zwischen ihm und dem Vermieter und hat das JC nicht zu interessieren
Das stimmt, danke. Aber was mache ich wenn die mir das nicht glauben wollen?
Dann frage nach der rechtlichen Regelung der einem JC erlaubt sich in den Rechtskreis des Mietrechts einzumischen. Damit dürfte die Forderung auch erledigt sein denn das darf kein JC/SB.

Bei Untervermietung oder Zuzug sollte man laut Mietrecht den VM um Zustimmung bitten;
nicht nötig ist das bei engen Familienmitgliedern oder einem Partner.

Zitat von: Nadja am 18. Mai 2023, 14:47:27sehr sorgfältig Mir kommt es so vor, als würde sich dein Jobcenter um die Einhaltung des Mietrechts sorgen.
:mocking:

MfG FN
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Nadja am 18. Mai 2023, 16:34:51
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Mai 2023, 16:17:31:mocking:
Ich finds ja auch lächerlich aber guck dir an was dieses Jobcenter alles wissen will.
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. Mai 2023, 16:38:39
Zitat von: Nadja am 18. Mai 2023, 16:34:51Ich finds ja auch lächerlich aber guck dir an was dieses Jobcenter alles wissen will.
da bin ich ja bei dir, also insgesamt,
aber
besonders das sorgfältig
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 18. Mai 2023, 17:53:44
Zitat von: Nadja am 18. Mai 2023, 14:47:27Dein Jobcenter ist offensichtlich sehr sorgfältig Mir kommt es so vor, als würde sich dein Jobcenter um die Einhaltung des Mietrechts sorgen.
Was definitiv über ihre befugnisse ginge. Was und wie der vermieter vereinbart und umsetzt geht die doch nichts an.

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Mai 2023, 16:17:31Nein
und ein Verweis auf das Aktenstudium reicht in dem Fall.
Wie bei allen Forderungen die schon im Antrag oder den Anhängen ersichtlich sind.
Danke. Ich dachte mir schon, das das doppelte datenerhebung wär. Dann verweise ich nochmal darauf, das das bereits von mir im HA beantwortet wurde.  :ok:

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Mai 2023, 16:17:31Dann frage nach der rechtlichen Regelung der einem JC erlaubt sich in den Rechtskreis des Mietrechts einzumischen. Damit dürfte die Forderung auch erledigt sein denn das darf kein JC/SB.
Hast du da eine vorlage für mich, wie ich das freundlich formulieren kann? Gibt es da vielleicht auch noch ein urteil dazu, für den fall das JC will selbst beim vermieter Nachhaken?
Den grundriss von der wohnung muss ich aber anfertigen?

Zitat von: Nadja am 18. Mai 2023, 16:34:51Ich finds ja auch lächerlich aber guck dir an was dieses Jobcenter alles wissen will.
Deshalb frag ich ja hier wie weit die gehen dürfen und wie ich ansonsten dagegen argumentieren kann.

Und wegen der warmmiete, die bemängelt wird kann ich auch nix machen. Das zahl ich eben (was die an meinen kontoauszügen sehen können) und wenn die nicht mal die NK enträtseln können was kann ich dafür.
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 20. Mai 2023, 13:38:04
Ich frage nochmal: Darf das JC ne skizze verlangen wie wir als WG in der wohnung leben (grundriss) und wenn nein wie formuliere bzw argumentiere ich das?  :help:
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Nadja am 20. Mai 2023, 16:44:33
Zitat von: Justusjonas am 20. Mai 2023, 13:38:04Darf das JC ne skizze verlangen wie wir als WG in der wohnung leben (grundriss)
Ich weiß es nicht wirklich aber
ist es möglich, das dir dein Jobcenter eine Haushalts oder Bedarfsgemeinschaft unterstellen will?
Das könnte die Nachfrage auch erklären. Dann darf, soweit mir bekannt, das Jobcenter diverse Unterlagen einfordern. Zahlungsbelege wurden ja schon von dir eingereicht. Das Jobcenter könnte dir sogar einen Hausbesuch abstatten, um deine/eure Wohnsituation zu klären. Da wäre es dann eventuell unkomplizierter, die verlangte Skizze einzureichen. Ein Untermietvertrag wäre tatsächlich auch besser.
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Reiner1970 am 20. Mai 2023, 17:08:45
Zitat von: Justusjonas am 20. Mai 2023, 13:38:04Ich frage nochmal: Darf das JC ne skizze verlangen wie wir als WG in der wohnung leben (grundriss) und wenn nein wie formuliere bzw argumentiere ich das?  :help:


Ich denke mal dass du aus dem Alter raus bist, in dem man Bildchen malt. Du bist auch kein Innenarchitekt  :grins:
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: horst am 20. Mai 2023, 17:23:04
Zitat von: Reiner1970 am 20. Mai 2023, 17:08:45
Zitat von: Justusjonas am 20. Mai 2023, 13:38:04Ich frage nochmal: Darf das JC ne skizze verlangen wie wir als WG in der wohnung leben (grundriss) und wenn nein wie formuliere bzw argumentiere ich das?  :help:
Ich denke mal dass du aus dem Alter raus bist, in dem man Bildchen malt. Du bist auch kein Innenarchitekt  :grins:
wie sollte er auch das kann nur der VM mit dem Grundriss bei der Wohnungssuche.
Die KDU fällt ja erstmal weg bei 480€ Untervermietung.
Zitat von: Justusjonas am 12. April 2023, 17:17:51Klasse, das hilft mir alles mega weiter  :sehrgut:
Dann reiche ich nur die Kbv zusammen mit dem mietvertrag ein und den rest erst wenn JC es fordert (sofern sie es fordern dürfen natürlich  :grins: )
ist doch sehr schön.
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 20. Mai 2023, 18:10:52
Zitat von: Reiner1970 am 20. Mai 2023, 17:08:45Ich denke mal dass du aus dem Alter raus bist, in dem man Bildchen malt. Du bist auch kein Innenarchitekt  :grins:
Die Antwort hilft mir wirklich nicht weiter... Ich brauche eine klare ansage wie ich reagieren kann und ggf auch die rechtliche grundlage zur argumentation.

Zitat von: Nadja am 20. Mai 2023, 16:44:33ist es möglich, das dir dein Jobcenter eine Haushalts oder Bedarfsgemeinschaft unterstellen will?
Das wollen die doch immer, übliche vorgehensweise. Ist ja an sich nicht schlimm. Aber bei meinem mitbewohner haben sie sowas wie eine skizze oder untermieterlaubnis nicht verlangt und mit einer erklärung zur anlage VE seinerseits dann auch ruhe gegeben.
Ich scheine wohl nen äußerst sorgfältigen oder eher neugierigen SB erwischt zu haben  :weisnich:

Zitat von: Nadja am 20. Mai 2023, 16:44:33Das Jobcenter könnte dir sogar einen Hausbesuch abstatten, um deine/eure Wohnsituation zu klären. Da wäre es dann eventuell unkomplizierter, die verlangte Skizze einzureichen.
Sollen sie versuchen, dann lass ich sie abblitzen. Durch dieses forum weiß ich das ich das recht dazu habe und ein hausbesuch keine VE feststellen kann. :grins:

Ich hab alles vorbereitet und muss das montag abgeben. Aber das mit der skizze und der untermieterlabnis da bin ich unsicher und will auch ungern was falsch machen.
Vielleicht könnte @Fettnäpfchen mir nochmal helfen? Oder wäre @Ottokar so nett?

Zitat von: horst am 20. Mai 2023, 17:23:04Die KDU fällt ja erstmal weg bei 480€ Untervermietung.
Da hast du aber was gänzlich falsch gelesen. Die miete wird 50:50 geteilt zwischen uns und geht komplett von meinem konto ab. Ich brauche trotzdem KDU vom JC um meinen teil der miete zahlen zu können. ;)
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: horst am 20. Mai 2023, 18:23:26
Zitat von: Justusjonas am 20. Mai 2023, 18:10:52
Zitat von: Reiner1970 am 20. Mai 2023, 17:08:45Ich denke mal dass du aus dem Alter raus bist, in dem man Bildchen malt. Du bist auch kein Innenarchitekt  :grins:
Die Antwort hilft mir wirklich nicht weiter... Ich brauche eine klare ansage wie ich reagieren kann und ggf auch die rechtliche grundlage zur argumentation.

Zitat von: Nadja am 20. Mai 2023, 16:44:33ist es möglich, das dir dein Jobcenter eine Haushalts oder Bedarfsgemeinschaft unterstellen will?
Das wollen die doch immer, übliche vorgehensweise. Ist ja an sich nicht schlimm. Aber bei meinem mitbewohner haben sie sowas wie eine skizze oder untermieterlaubnis nicht verlangt und mit einer erklärung zur anlage VE seinerseits dann auch ruhe gegeben.
Ich scheine wohl nen äußerst sorgfältigen oder eher neugierigen SB erwischt zu haben  :weisnich:

Zitat von: Nadja am 20. Mai 2023, 16:44:33Das Jobcenter könnte dir sogar einen Hausbesuch abstatten, um deine/eure Wohnsituation zu klären. Da wäre es dann eventuell unkomplizierter, die verlangte Skizze einzureichen.
Sollen sie versuchen, dann lass ich sie abblitzen. Durch dieses forum weiß ich das ich das recht dazu habe und ein hausbesuch keine VE feststellen kann. :grins:

Ich hab alles vorbereitet und muss das montag abgeben. Aber das mit der skizze und der untermieterlabnis da bin ich unsicher und will auch ungern was falsch machen.
Vielleicht könnte @Fettnäpfchen mir nochmal helfen? Oder wäre @Ottokar so nett?

Zitat von: horst am 20. Mai 2023, 17:23:04Die KDU fällt ja erstmal weg bei 480€ Untervermietung.
Da hast du aber was gänzlich falsch gelesen. Die miete wird 50:50 geteilt zwischen uns und geht komplett von meinem konto ab. Ich brauche trotzdem KDU vom JC um meinen teil der miete zahlen zu können. ;)
44 qm wäre ja dann über 960 € Warmmiete. Sorry es geht dem JC um die paar Euro wo nicht geteilt sind.
Reiner1970 so muss das Aussehen.
IMG_0055[1].JPG

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 20. Mai 2023, 18:32:36
Zitat von: horst am 20. Mai 2023, 18:23:2644 qm wäre ja dann über 960 € Warmmiete.
Ich merk du verstehst es nicht also mach ich mir gar nicht die mühe es dir zu erklären. Dazu bin ich zum glück auch nicht verpflichtet.

Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. Mai 2023, 18:35:27
Justusjonas

Zitat von: Justusjonas am 20. Mai 2023, 18:10:52Vielleicht könnte @Fettnäpfchen mir nochmal helfen?
Hast Glück das ich online bin

Zitat von: Justusjonas am 18. Mai 2023, 17:53:44Hast du da eine vorlage für mich, wie ich das freundlich formulieren kann? Gibt es da vielleicht auch noch ein urteil dazu, für den fall das JC will selbst beim vermieter Nachhaken?
Das übliche als Briefkopf usw
Ich fordere Sie auf mir die rechtliche Grundlage zu nennen die sie, als Person/Mitarbeiter eines JC, die Berechtigung erteilt eine Auskunft bzw. einen Beleg zu fordern mit dem Sie sich in das Mietverhältnis zwischen mir und meinem Vermieter einzumischen und eine Brstätigung darüber zu verlangen eine Erlaubnis für eine Untervermietung vorzulegen.
Der Rechtskreis des SGB ist dahingehend sicher nicht berechtigt aber ich erwarte trotzdem eine Antwort mit der sich dann uU ein Rechtsanwalt auseinandersetzen kann.
MfG Justusjonas

Freundlich ist nicht das was Erfolg bringt. Fordern und Fördern gilt in beide Richtungen und seit Einführung Bürgergeld sind wir ja offiziell auf Augenhöhe.

Und Urteile gibt es sicher einige da habe ich aber nichts zur Hand. Aber schon aus Datenschutzgründen darf das JC dich nicht einfach so als ALG Bezieher outen.

Offiziell darfst du so was
Zitat von: Justusjonas am 20. Mai 2023, 18:10:52Aber bei meinem mitbewohner haben sie sowas wie eine skizze oder untermieterlaubnis nicht verlangt und mit einer erklärung zur anlage VE seinerseits dann auch ruhe gegeben.
nicht wissen.
Gut wäre es aber wenn du genau weißt was da geschrieben wurde nicht das ihr euch gegenseitig Steine in den Weg legt.

Zitat von: Justusjonas am 18. Mai 2023, 17:53:44Den grundriss von der wohnung muss ich aber anfertigen?
ist nicht leistungsrelevant daher nein.
Das musst du dem SB halt klar machen > Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)>
ZitatSämtliche Zusatzvereinbarungen und/oder Pseudoerklärungen (vermeintlich einseitige Willenserklärungen, die aber vom JobCenter vorgefertigt wurden), etc. unterliegen (wie z.B. auch die EinV) den §§ 53 bis 61 SGB X, d.h. es gibt weder eine rechtliche Pflicht, diese unterschreiben zu müssen, noch kann eine Nichtunterschrift zu einer Sanktion oder gar zur Leistungseinstellung bzw. -verweigerung führen.
Im Klartext: Generell gibt es keine Pflicht, etwas anderes als den ALG II-Antrag (und evtl. noch dessen offizielle Anlagen) zu unterschreiben, wobei der Antrag eine einseitige Willenserklärung darstellt.

MfG FN
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 20. Mai 2023, 19:18:38
Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Mai 2023, 18:35:27Hast Glück das ich online bin
Da bin ich auch sehr froh drum  :zwinker:  Was ich bisher alles hier von dir gelesen hab finde ich super hilfreich, also danke! :sehrgut:

Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Mai 2023, 18:35:27Ich fordere Sie auf mir die rechtliche Grundlage zu nennen die sie, als Person/Mitarbeiter eines JC, die Berechtigung erteilt eine Auskunft bzw. einen Beleg zu fordern mit dem Sie sich in das Mietverhältnis zwischen mir und meinem Vermieter einzumischen und eine Brstätigung darüber zu verlangen eine Erlaubnis für eine Untervermietung vorzulegen.
Der Rechtskreis des SGB ist dahingehend sicher nicht berechtigt aber ich erwarte trotzdem eine Antwort mit der sich dann uU ein Rechtsanwalt auseinandersetzen kann.
MfG Justusjonas
Ja gut, das wär dann die nächste instanz. Das heißt erstmal schreibe ich dann nur, das es keine schriftliche untermieterlaubnis gibt (und ggf das es mündlich abgesprochen war?) und dann antworte ich etwas direkter.

Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Mai 2023, 18:35:27Offiziell darfst du so was nicht wissen.
Wir sind halt befreundet, da redet man drüber. Ging ja auch darum ob er die KbV einhalten kann.
Seine unterlagen habe ich nie gesehen und die gehen mich auch nichts an. So oder so hätte er bei mir die kontaktdaten vom vermieter erfragen müssen für sowas wie das JC jetzt von mir fordert. Eine vereinbarung hat er ja mit mir.

Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Mai 2023, 18:35:27Gut wäre es aber wenn du genau weißt was da geschrieben wurde nicht das ihr euch gegenseitig Steine in den Weg legt.
Da wird es keine probleme geben. Mein mitbewohner hat mir dieses forum erst empfohlen und nach den tipps und ratgebern gehandelt. Und bei ihm hat alles ohne probleme geklappt.
Bei mir sind die forderungen nun etwas umfangreicher.  :weisnich:

Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Mai 2023, 18:35:27ist nicht leistungsrelevant daher nein.
Das musst du dem SB halt klar machen
Also reicht da auch ein satz, das es nicht leistungsrelevant ist wie wir wohnen (und wer welches zimmer wie nutzt) und ich daher nichts skizzieren muss? Da ist meine sorge das ich da nur noch mehr skepsis heraufbeschwöre. Deshalb frage ich auch da nochmal lieber nach einer antwortvorlage  :mail:
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Nadja am 21. Mai 2023, 15:11:59
Zitat von: Justusjonas am 20. Mai 2023, 18:10:52Das wollen die doch immer, übliche vorgehensweise. Ist ja an sich nicht schlimm. Aber bei meinem mitbewohner haben sie sowas wie eine skizze oder untermieterlaubnis nicht verlangt und mit einer erklärung zur anlage VE seinerseits dann auch ruhe gegeben.
Ich scheine wohl nen äußerst sorgfältigen oder eher neugierigen SB erwischt zu haben  :weisnich:
Das Vorgehen kann sich tatsächlich von SB zu SB unterscheiden. Während der Eine sehr bequem ist, ist der Andere sehr sehr "sorgfältig" (nicht lachen Fettnäpfchen)
Zitat von: Justusjonas am 20. Mai 2023, 18:10:52Sollen sie versuchen, dann lass ich sie abblitzen. Durch dieses forum weiß ich das ich das recht dazu habe und ein hausbesuch keine VE feststellen kann.
Und wenn sich das Jobcenter auf die Mitwirkungspflicht beruft?

Wünsche dir Gutes Gelingen
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 21. Mai 2023, 15:55:58
Zitat von: Nadja am 21. Mai 2023, 15:11:59Und wenn sich das Jobcenter auf die Mitwirkungspflicht beruft?
Dann halte ich mich an das was im thema VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE (https://hartz.info/index.php?topic=36238.0) steht :zwinker:

Zitat von: Nadja am 21. Mai 2023, 15:11:59Wünsche dir Gutes Gelingen
Danke. Muss mich bei zwei der sachen wohl auf mein bauchgefühl verlassen.
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Fettnäpfchen am 21. Mai 2023, 16:11:55
Justusjonas

Zitat von: Justusjonas am 20. Mai 2023, 19:18:38Ja gut, das wär dann die nächste instanz. Das heißt erstmal schreibe ich dann nur, das es keine schriftliche untermieterlaubnis gibt (und ggf das es mündlich abgesprochen war?) und dann antworte ich etwas direkter.
Nein!
und letzteres sowieso nicht. Es geht denn SB einfach nichts an ob es eine Erlaubnis gibt oder eben nicht. Da muss man dem nicht noch "Futter" vor die Füße werfen.

Und darüber hinaus hast du gefragt:
Zitat von: Justusjonas am 18. Mai 2023, 17:53:44Hast du da eine vorlage für mich, wie ich das freundlich formulieren kann?
und das ist die VORLAGE.
Bleibt natürlich deine Entscheidung was du machst aber dann brauchst du dich nicht wundern wenn die so weitermachen wenn du nur so larifari
Zitat von: Justusjonas am 20. Mai 2023, 19:18:38Das heißt erstmal schreibe ich dann nur, das es keine schriftliche untermieterlaubnis gibt (und ggf das es mündlich abgesprochen war?) und dann
antwortest.
und dann
bis du Antwort/Geld/Bescheid aber doch eher die nächste Mitwirkungsaufforderung bekommst vergehen wieder Wochen und du bist auf dem selben Stand wie jetzt schon.
und fragst was du machen sollst obwohl es ja schon vorgeschlagen wurde.

MfG FN
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 21. Mai 2023, 16:59:53
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Mai 2023, 16:11:55Nein!
und letzteres sowieso nicht. Es geht denn SB einfach nichts an ob es eine Erlaubnis gibt oder eben nicht. Da muss man dem nicht noch "Futter" vor die Füße werfen.
Ah, jetzt habe ich es geschnallt. Es ist mietrecht und nicht sozialrecht, deshalb ist eine untermieterlaubnis nichts, was die angeht oder relevant für meinen antrag ist, korrekt?
Zugegeben ich würds gern erst freundlich probieren und nicht gleich so "aggressiv".
Ich verstehe aber deinen einwand. Ich bin nur so verunsichert und habe eigentlich einfach keine kraft für noch mehr ärger, verstehst du?

Kann ich dir das wie ich es nun formuliert habe zur sichtung per pn schicken oder ist das nicht erlaubt?

Fettnäpfchen, ich danke dir wirklich sehr für deine Mühe mit Mir!

Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Fettnäpfchen am 21. Mai 2023, 17:10:20
Justusjonas

Zitat von: Justusjonas am 21. Mai 2023, 16:59:53Kann ich dir das wie ich es nun formuliert habe zur sichtung per pn schicken oder ist das nicht erlaubt?
Genau das ist nicht erlaubt und das ist gut so.
Stelle es einfach in anonymisierter Form hier ein und dann können auch die anderen User mithelfen für den Fall das sich andere daraufhin melden.
Mehr Meinungen sind nie schlecht und Fehler (auch meinerseits) können ausgebessert werden.

Zitat von: Justusjonas am 21. Mai 2023, 16:59:53Zugegeben ich würds gern erst freundlich probieren und nicht gleich so "aggressiv".
Das habe ich freundlich fomuliert!
In Aggresiv wären Sachen drin gestanden wie:
das sie sich bei Ihrem Chef melden soll und um eine Schulung in ihrem Arbeitskreis verlangen soll.....

MfG FN
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 21. Mai 2023, 19:24:24
Hab jetzt alles zusammengeschrieben mit der hilfe meiner mutter, die kann sich viel besser ausdrücken bei sowas.  :grins:
Ein paar vorlagen aus anderen threads habe ich auch zu hilfe genommen, ich hoffe das ist in ordnung.

Erklärung zur Mitwirkungsaufforderung vom 10.05.2023

Vorab ist grundsätzlich festzuhalten:
a) § 60 SGB I fordert zur Mitwirkung auf, insoweit die verlangten Tatsachen leistungs- oder vermittlungsrelevant sind.
b) § 60 SGB I wird bereits durch § 65 SGB I erheblich auf tatsächlich erforderliche Informationen eingeschränkt. Insbesondere sind bereits erhobene Daten heranzuziehen (Aktenstudium).
Zusätzlich:
DSGVO, Kapitel III, Rechte der betroffenen Person, insbesondere Artikel 13 und 14: https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/

- Forderung Untermieterlaubnis
Ich fordere Sie auf, mir die rechtliche Grundlage zu nennen, die Ihnen als Person/Mitarbeiter eines JC die Berechtigung erteilt, eine Auskunft bzw. einen Beleg zu fordern, mit dem Sie sich in das Mietverhältnis zwischen mir und meinem Vermieter einmischen, und die Vorlage einer Bestätigung für eine Untervermietung verlangen dürfen.
Der Rechtskreis des SGB ist dahingehend sicher nicht berechtigt, aber ich erwarte trotzdem eine Antwort mit der sich dann u.U. ein Rechtsanwalt auseinandersetzen kann.

- Forderung Skizze
Bitte erklären Sie mir unter Nennung der rechtlichen Grundlage, wozu genau Sie eine Skizze davon benötigen, wie wir als Wohngemeinschaft in der Wohnung leben, und warum ohne diese über den Antrag nicht entschieden werden kann.

Beides ist für einen Leistungsanspruch und die Bearbeitung des Antrags nicht relevant.
Zudem fehlt es bei der Datenerhebung an der nach DSGVO vorgeschriebenen Begründung.
Eine Datenerhebung ist ohne diese Begründung rechtswidrig.

- Auskunft über ein KFZ
Wie bereits im Erstantrag angegeben, besitze ich kein KFZ.  Ich weise darauf hin, dass es sich hier um eine unzulässige doppelte Datenerhebung Ihrerseits handelt.

- Erklärung Mietkosten
Die volle Miete beträgt nachweislich 484,38 €. Dies ist meinen Kontoauszügen zu entnehmen. Das habe ich in der Anlage KdU auch nachweislich angegeben.
Sie beziehen sich in Ihrem Schreiben auf von mir fälschlicherweise eingereichte veraltete Unterlagen. Anhaltspunkt ist aber die eingereichte Nebenkostenabrechnung aus 2021.
Diese sende ich mit diesem Schreiben mit, sollte mir da ein Fehler unterlaufen sein.
Ich fordere Sie dazu auf, irrtümlich eingereichte Unterlagen der Nebenkosten wieder zurückzusenden oder zu vernichten.

Alle leistungsrelevanten Daten wurden damit bereits erhoben und mitgeteilt bzw. im Anhang dieses Schreibens nachgereicht.

- Arbeitsbescheinigungen Arbeitgeber
Mein Arbeitgeber ist von mir aufgefordert worden, die Arbeitsbescheinigung auszufüllen. Sobald es mir möglich ist, diese nachzureichen, werde ich es unverzüglich tun.

- Gehaltsabrechnung für April
Mir liegt nur eine Lohnabrechnung von Oktober 2022 vor, da mein Arbeitgeber nur verpflichtet ist mir bei Änderungen eine neue Lohnabrechnung auszustellen.
Das Nettogehalt wurde vertraglich fest vereinbart und dessen Höhe ist in meinen Kontoauszügen ersichtlich.
Deshalb ist es mir nicht möglich dieser Forderung nachzukommen.

Zu dem von mir nachweislich eingereichten Antrag auf ALG II erwarte ich Ihren umgehenden Bewilligungsbescheid anhand der bereits vorliegenden Daten, spätestens jedoch zum 05.06.2023 mit Posteingang bei mir eingehend. Die Leistungen sind entsprechend zeitnah zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen
justusjonas
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Fettnäpfchen am 22. Mai 2023, 12:41:12
Justusjonas

Zitat von: Justusjonas am 21. Mai 2023, 19:24:24Hab jetzt alles zusammengeschrieben mit der hilfe meiner mutter, die kann sich viel besser ausdrücken bei sowas.  :grins:
Ein paar vorlagen aus anderen threads habe ich auch zu hilfe genommen, ich hoffe das ist in ordnung.
Gut das es Mutti gibt! Ihr habt das gut gemacht und ich finde das da nichts zu beanstanden ist.

Zitat von: Justusjonas am 21. Mai 2023, 19:24:24- Arbeitsbescheinigungen Arbeitgeber
Mein Arbeitgeber ist von mir aufgefordert worden, die Arbeitsbescheinigung auszufüllen. Sobald es mir möglich ist, diese nachzureichen, werde ich es unverzüglich tun.
Das kann zur Not über die Abrechnung und die Kontoauszüge belegt werden denn du musst dich nur als ALG 2 Bezieher outen wenn du entsprechende Anträge wie Einstiegsgeld beantragst.

Freue mich schon die Rückantwort (am besten mit Bestätigung) vom JC zu lesen.

MfG FN
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 08. Juni 2023, 08:36:11
Die frist ist verstrichen und es hat sich null getan. War letzte woche bei der agentur für arbeit weil die noch unterlagen wollten um über meinen alg1 antrag entscheiden zu können. Ging nur noch um 2 kleinigkeiten. Hab das persönlich geklärt und wurde so weitergegeben. Ich warte also immernoch.

Genau wie auf mein bürgergeld. Seit 06.04. wird meine krankenkasse nicht mehr bezahlt. Ich kann mir keine ärztliche hilfe suchen, die ich in meinem zustand grade dringend bräuchte und suchen sollte. Vielleicht lassen die sich zeit weil die gesehen haben was ich noch an reserve auf dem konto habe. Meine schwester sprach dann was an, das mich sehr beunruhigte. Sie meinte, was ist wenn die sich mit dem vermieter auseinandersetzen, weil ihnen meine antwort nicht passt und dort selbst nachfragen wegen der untermieterlaubnis, oder sogar eine meldung wegen verdacht auf mietbetrug machen, nur weil die das was in den falschen hals gekriegt haben.

Was kann ich jetzt am besten tun?
Muss das JC mir nicht die leistungen gewähren um meine existenz zu sichern? Eine überzahlung können die sich doch auch von der agentur wiederholen. Ich fühle mich grade einfach hilflos.  :wand:
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Spring23 am 08. Juni 2023, 09:43:28
Zitat von: Justusjonas am 08. Juni 2023, 08:36:11Die frist ist verstrichen und es hat sich null getan. War letzte woche bei der agentur für arbeit weil die noch unterlagen wollten um über meinen alg1 antrag entscheiden zu können.
Ging nur noch um 2 kleinigkeiten. Hab das persönlich geklärt und wurde so weitergegeben. Ich warte also immernoch.
Bei ALG-I ist es keine Entscheidung, sondern eher ein Bescheid, sobald alles notwendige vorliegt. Auch wenn man eine Sperre bekommt, fließt danach ja das zustehende Geld. Da ist leider Zeit vergeudet worden, nicht gleich den Antrag zu stellen. Einfach wichtig für die Zukunft, man weiß ja nie.

Zitat von: Justusjonas am 08. Juni 2023, 08:36:11Genau wie auf mein bürgergeld. ...Meine schwester sprach dann was an, das mich sehr beunruhigte. Sie meinte, was ist wenn die sich mit dem vermieter auseinandersetzen, weil ihnen meine antwort nicht passt und dort selbst nachfragen wegen der untermieterlaubnis, oder sogar eine meldung wegen verdacht auf mietbetrug machen, nur weil die das was in den falschen hals gekriegt haben.
davon würde ich nicht ausgehen und mir keine unnötigen Ängste machen.

Schwierig war, ob man das nun gut findet oder nicht, gleich mit Paragraphen und wozu das eigentlich alles notwendig ist zu kontern.

Wenn man z.B. eine (mündliche) Untermieterlaubnis hat, zeigt es schon mal, dass hier kein Partner eingezogen ist, denn dafür benötigt man diese nicht. Die Skizze zeigt, dass die Wohnung trotz offenbar geringer Größe gut für eine WG geeignet ist. Usw.

Ich will Dir nicht das Recht absprechen, Dich zu weigern, wenn es rechtlich nicht notwendig ist, sondern nur darauf verweisen, dass manchmal günstiger sein könnte, so eine Art Kompromiss zu wählen.


Zitat von: Justusjonas am 08. Juni 2023, 08:36:11Was kann ich jetzt am besten tun?
Muss das JC mir nicht die leistungen gewähren um meine existenz zu sichern? Eine überzahlung können die sich doch auch von der agentur wiederholen. Ich fühle mich grade einfach hilflos.  :wand:
Da kennen sich andere besser aus, ab wann z.B. Eilanträge bei Gericht eine Option wären.
Wann kommt denn das erste ALG-I?
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Fettnäpfchen am 08. Juni 2023, 16:44:06
Justusjonas

Zitat von: Justusjonas am 08. Juni 2023, 08:36:11War letzte woche bei der agentur für arbeit weil die noch unterlagen wollten um über meinen alg1 antrag entscheiden zu können.
Hilf mir mal auf die Sprünge ...
ist das mit dem ALG 1 schon mal geschrieben worden?
wurde das vom JC verlangt das du einen Bescheid bringst egal ob Anspruch darauf oder nicht?
Zu wann hast du ALG 2 erwartet?

MfG FN
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Spring23 am 08. Juni 2023, 17:54:41
Zitat von: Fettnäpfchen am 08. Juni 2023, 16:44:06ist das mit dem ALG 1 schon mal geschrieben worden?
wurde das vom JC verlangt das du einen Bescheid bringst egal ob Anspruch darauf oder nicht?
Zu wann hast du ALG 2 erwartet?
17.Mai
Zitat von: Justusjonas am 08. Juni 2023, 08:36:11Abgesehen davon das ich zuerst hätte alg1 Beantragen müssen - was wegen meiner kündigung eh eine sperre gegeben hätte
Ein Anspruch scheint unbestritten zu bestehen
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 15. Juni 2023, 14:00:34
Hab endlich ne antwort von der agentur für arbeit bekommen und wie ichs mir gedacht hab ne sperre gekriegt. Allerdings werde ich aus dem ganzen schrieb nicht Schlau, was ich denn jetzt bekomme und wann.
Vielleicht könnt ihr mir sagen wie ich das alles zu verstehen hab und was ich jetzt bezüglich JC tun muss damit ich endlich mein geld bekomme?
Alles relevante hab ich unten angehängt.

Zitat von: Fettnäpfchen am 08. Juni 2023, 16:44:06Hilf mir mal auf die Sprünge ...
ist das mit dem ALG 1 schon mal geschrieben worden?
wurde das vom JC verlangt das du einen Bescheid bringst egal ob Anspruch darauf oder nicht?
Zu wann hast du ALG 2 erwartet?

Nochmal zusammengefasst:
- habe zum 01.05.2023 meinen job gekündigt, wurde nach urlaubsende am 10.04. aber nicht mehr beschäftigt und saß zuhause, hab mich dann arbeitslos gemeldet.
- ehem. firma behauptet in der arbeitsbescheinigung das am 06.04.2023 ein aufhebungsvertrag gemacht wurde der nicht existiert.
- seit 06.04. wurden meine kk keine beiträge mehr von arbeitgeber oder mir gezahlt, konnte mir also bisher keine ärztliche hilfe suchen. Laut bescheid werden die beiträge meiner kk wohl ab 16.05. übernommen, aber was ist dann mit dem zeitraum davor?
- für april hab ich nur einen bruchteil meines lohns für die eine urlaubswoche gekriegt, ca 360 euro, seitdem kein geld mehr von irgendwelchen ämtern. Lebe von meinen rücklagen, die nun so gut wie aufgebraucht sind, schulden habe ich deswegen jetzt auch.
- alg2 hab ich anfang april für ab april beantragt und es wurde noch nichts entschieden, da alg1 vorgeht und sie solange nichts entscheiden wollen. Mir gehts nur um die finanzielle absicherung während der sperre.
- die afa hat die sperrzeit dem JC mitgeteilt aber ich verstehe nicht warum sie behaupten mir wurde schon bürgerld bewilligt?
- muss ich immer noch die arbeitgeberbescheinigung dem JC nachreichen oder hat sich das mit dem bescheid von alg1 erledigt?

Ich dachte ich bekomme dann für april aufstockend 144,59 + unterkunftskosten und dann ab mai bis ende der sperrzeit die vollen 502 + unterkunftskosten?
Das JC hat angekündigt mir die leistungen zu kürzen wenn ich eine sperre beim alg1 bekomme. Dürfen die mich dafür bestrafen das ich psychisch nicht mehr kann und das deswegen alles schief gelaufen ist?
Was ist mit vorläufigem erstattungsanpruch eines leistungsträgers im juli gemeint? Für mich sieht das nach 4 monate sperrzeit aus.

vg Justusjonas



[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 15. Juni 2023, 19:37:44
Der vorläufige Erstattungsanspruch bezieht sich auf's Bürgergeld, es wird davon ausgegangen, dass es Dir nach den 90 Tagen Sperrfrist gezahlt wird und das wird dann untereinander verrechnet.
Der Bescheid kommt manchmal etwas später, aber scheinbar weiß das Amt schon davon.

Die Sperre wäre ja ohne Konsequenzen, wenn man dafür "einfach" Bürgergeld bekommt. Sinn verfehlt.
Deshalb auch kein Geld vom JC in der Zeit.

Hast Du keine ausführliche Begründung eingereicht wegen der Kündigung?
Wegen Aufhebungsvertrag musst Du Dich kümmern, wenn es tatsächlich keinen gab. Da müsstest Du ja was unterschrieben haben.

Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 15. Juni 2023, 20:17:49
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juni 2023, 19:37:44Die Sperre wäre ja ohne Konsequenzen, wenn man dafür "einfach" Bürgergeld bekommt. Sinn verfehlt.
Deshalb auch kein Geld vom JC in der Zeit.
Ich dachte alg2 ist dafür da um die existenz von menschen zu sichern? Soll man dann während der sperre verhungern und obdachlos werden oder was? Was fürn sinn hat dieses ganze system dann?

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juni 2023, 19:37:44Hast Du keine ausführliche Begründung eingereicht wegen der Kündigung?
Wegen Aufhebungsvertrag musst Du Dich kümmern, wenn es tatsächlich keinen gab. Da müsstest Du ja was unterschrieben haben.
Eine ausführliche begründung hat nur das JC bekommen, die haben das verlangt. Wie die da entscheiden weiß ich nicht, werde ich aber denke mal bald wissen.
Es gibt keinen aufhebungsvertrag und ich habe auch nicht die kraft mich mit denen auch noch auseinanderzusetzen. Bin froh das ich noch nicht zusammengeklappt bei allem.
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Spring23 am 16. Juni 2023, 08:23:17
Zitat von: Justusjonas am 15. Juni 2023, 20:17:49
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juni 2023, 19:37:44Die Sperre wäre ja ohne Konsequenzen, wenn man dafür "einfach" Bürgergeld bekommt. Sinn verfehlt.
Deshalb auch kein Geld vom JC in der Zeit.
Ich dachte alg2 ist dafür da um die existenz von menschen zu sichern? Soll man dann während der sperre verhungern und obdachlos werden oder was? Was fürn sinn hat dieses ganze system dann?
Eine Art Basisgeld und Krankenversicherung musst Du immer noch bekommen. Daher wird das mit dem Verhungern trotz Sperre nicht passieren, mach Dir da keine Gedanken.

Zitat von: Justusjonas am 15. Juni 2023, 20:17:49
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juni 2023, 19:37:44Hast Du keine ausführliche Begründung eingereicht wegen der Kündigung?
Wegen Aufhebungsvertrag musst Du Dich kümmern, wenn es tatsächlich keinen gab. Da müsstest Du ja was unterschrieben haben.
Eine ausführliche begründung hat nur das JC bekommen, die haben das verlangt. Wie die da entscheiden weiß ich nicht, werde ich aber denke mal bald wissen.
Es gibt keinen aufhebungsvertrag und ich habe auch nicht die kraft mich mit denen auch noch auseinanderzusetzen. Bin froh das ich noch nicht zusammengeklappt bei allem.
Eine Begründung an die AfA wäre gut, weil Du dann evtl. die Sperre umgehen könntest. Kann Dir nicht jemand vor Ort beistehen?
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 16. Juni 2023, 10:14:27
Zitat von: JustusjonasEine ausführliche begründung hat nur das JC bekommen, die haben das verlangt. Wie die da entscheiden weiß ich nicht, werde ich aber denke mal bald wissen.


Stimme Spring23 zu, eine Begründung an das ALGI-Amt ist notwendig. Ich kenne es nur so. Die entscheiden doch über die Sperre.  :scratch: 
Das JC ist ja erst der 2. Ansprechpartner.

Bürgergeld kann es geben, allerdings wohl gekürzt, soweit ich weiß.
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: DerGreif am 17. Juni 2023, 06:22:52
Es gibt im Bürgergeld eine Sanktion in Höhe von 10% für einen Monat.

Sei froh, früher im ALG II waren es drei Monate 30% Sanktion
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 14:02:20
Das nächste ding lag im briefkasten und leute... ich kann einfach nicht mehr! Bin beim lesen zusammengebrochen... ich halte diese schikane nicht mehr aus! Mir geht es eh schon verdammt schlecht wie soll ich das alles noch durchhalten?
Ich überlege jetzt einfach die sperre auszusitzen und auf das mobcenter zu pfeifen... auf nichts mehr reagieren oder den antrag zurücknehmen mit der forderung meine daten zu löschen. Es ist nur noch krank was mit den leuten da abgeht, das sind keine menschen sondern narzissten und soziopathen!
Muss ich halt gucken wie ich die zeit schaffe bis ich geld von der afa bekomme, vielleicht mit kredit bei freunden. Ich pack diesen druck einfach nciht mehr und ständig muss man sich für die dümmsten sachen rechtfertigen.
Jetzt soll ich noch einen Fragebogen ausfüllen ob wir zusammen essen und wäsche waschen und so einen blödsinn. :wand:
Was bringt es mir all die ganzen erklärungen u.a auch die gegen eine ve sprechen, einzureichen wenn die die einfach alles ignorieren und es trotzdem immer wieder fordern?! Das ist doch mobbing!
Den fragebogen hab ich mal mit reingestellt. Die fragen gehen echt zu weit! Kann mir jemand erklären wie ich darauf noch reagieren soll? Die finden immer wieder was um mir die leistungen vorzuenthalten. Bei meinem mitbewohner machen sie vielleicht auch noch stress deswegen das kanns doch nicht sein.
 :help:



[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Spring23 am 17. Juni 2023, 14:35:32
Zitat von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 14:02:20Das nächste ding lag im briefkasten und leute... ich kann einfach nicht mehr! Bin beim lesen zusammengebrochen... ich halte diese schikane nicht mehr aus! Mir geht es eh schon verdammt schlecht wie soll ich das alles noch durchhalten?
Wenn es Dir schlecht geht, ist es verständlich. Auf den Bögen ist aber nichts zu finden, was irgendwie Schikane ist.
Die Miete geht klar, das Thema Arbeitgeber schreiben sie, Formalie wegen Fristwahrung und zum Gehalt gibt es große Unterschiede. Daher die nochmalige Nachfrage.
 
Zitat von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 14:02:20Ich überlege jetzt einfach die sperre auszusitzen und auf das mobcenter zu pfeifen... auf nichts mehr reagieren oder den antrag zurücknehmen mit der forderung meine daten zu löschen. Es ist nur noch krank was mit den leuten da abgeht, das sind keine menschen sondern narzissten und soziopathen!
Mag vorkommen, sehe ich aber in den vorliegenden Bögen nicht. 70% sind reine Textbausteine, die in jedem Schreiben stehen und was Dich betrifft sind nur ein paar Punkte.

Und wieso Sperre aussitzen? Du kannst noch schauen, ob Du die ALG-I Sperre umgehen kannst.


Zitat von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 14:02:20Muss ich halt gucken wie ich die zeit schaffe bis ich geld von der afa bekomme, vielleicht mit kredit bei freunden. Ich pack diesen druck einfach nciht mehr und ständig muss man sich für die dümmsten sachen rechtfertigen.
Jetzt soll ich noch einen Fragebogen ausfüllen ob wir zusammen essen und wäsche waschen und so einen blödsinn. :wand:
kreuz doch einfach nein an, wo nein gehört und gut ists

Zitat von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 14:02:20Was bringt es mir all die ganzen erklärungen u.a auch die gegen eine ve sprechen, einzureichen wenn die die einfach alles ignorieren und es trotzdem immer wieder fordern?! Das ist doch mobbing!
schau, ob Dir jemand helfen kann. Ausfüllen, entsprechen ja oder nein ankreuzen und nachweisbar raus.

Zitat von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 14:02:20Den fragebogen hab ich mal mit reingestellt. Die fragen gehen echt zu weit!
manche Fragen sind einfach sinnfrei, da sie weder eine VE belegen, noch widerlegen. Andere machen Sinn, wie das gemeinsame Konto. Ist halt die Suche nach Indizien. Lass jemand für Dich ankreuzen und raus mit dem Ding.

Zitat von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 14:02:20Kann mir jemand erklären wie ich darauf noch reagieren soll? Die finden immer wieder was um mir die leistungen vorzuenthalten. Bei meinem mitbewohner machen sie vielleicht auch noch stress deswegen das kanns doch nicht sein.
 :help:
Im Schreiben ist erklärt, dass es nicht darum geht, Dir Leistungen vorzuenthalten, sondern zu prüfen, ob VE, da der Partnersatz geringer ist. Du bekommst also Leistungen so oder so. Wieso darauf verzichten, wenn Du keine Rücklagen zum Überbrücken hast.
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 15:02:41
Zitat von: Spring23 am 17. Juni 2023, 14:35:32Wenn es Dir schlecht geht, ist es verständlich. Auf den Bögen ist aber nichts zu finden, was irgendwie Schikane ist.
Es ist schikane das ich das alles schon beantwortet habe (siehe beitrag #38) und sie wieder nach einer untermieterlaubnis und skizze fragen, mir nicht auf meine forderung eingegangen sind mir die rechtliche grundlage zu nennen das verlangen zu dürfen.

Zitat von: Spring23 am 17. Juni 2023, 14:35:32Und wieso Sperre aussitzen? Du kannst noch schauen, ob Du die ALG-I Sperre umgehen kannst.
Ich hab einfach keine kraft mehr! Verstehst du das?
Bin einfach froh das die endlich geantwortet haben und es dann in 2 monaten geld gibt.

Zitat von: Spring23 am 17. Juni 2023, 14:35:32kreuz doch einfach nein an, wo nein gehört und gut ists
Genau und das glauben die mir dann auch. Als nächstes kommt ein hausbesuch und was dann? Die werden nicht locker lassen da kann ich doch gleich zum sozialgericht oder aufgeben.  :wand:

Zitat von: Spring23 am 17. Juni 2023, 14:35:32manche Fragen sind einfach sinnfrei, da sie weder eine VE belegen, noch widerlegen.
Eben deshalb ist es doch quatsch diese zu beantworten! Es geht die ncihts an wie lange mein mitbewohner und ich uns schon kennen. Die drehen sich das doch eh so wie es denen passt! Und uns als paar hinzustellen ist allein schon bei dem gedanken... würg(nichts gegen meinen mitbewoher)!

Zitat von: Spring23 am 17. Juni 2023, 14:35:32schau, ob Dir jemand helfen kann. Ausfüllen, entsprechen ja oder nein ankreuzen und nachweisbar raus.
Ich frage ja grade hier. Andere hilfe ist nicht da.

Auch von meinem arbeitgeber werde ich keine lohnabrechnungen mehr erfragen, der chef hat schon während meiner anstellung nicht auf meine nachrichten wegen urlaub und anderen wichtigen sachen reagiert, musste ständig hinter allem hinterherlaufen. Mit denen gab es nur probleme und ich will mich mit denen nicht mehr auseinander setzen müssen.

Wenn ich den antrag auf alg2 zurückziehe habe ich dann anspruch darauf das alle Eingereicheten unterlagen gelöscht werden? Ist mir egal wie das jetzt rüber kommt wegen der ve vermutung. Ich will nichts mehr mit dem unmenschlichen JC und seiner willkür zu tun haben. Hätte das garnicht erst machen sollen. Man kämpft gegen tornados.
Oder ich reagiere einfach nicht und warte auf die ablehnung. Mache mir halt nur gedanken ob die dann meinen mitbewohner fertig machen wenn die von mir keine infos bekommen.
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Spring23 am 17. Juni 2023, 15:09:39
Zitat von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 15:02:41Ich hab einfach keine kraft mehr! Verstehst du das?
Bin einfach froh das die endlich geantwortet haben und es dann in 2 monaten geld gibt.
ja, verstehe ich. War auch nicht bös gemeint.
 :bye:
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 15:43:03
Zitat von: Spring23 am 17. Juni 2023, 15:09:39ja, verstehe ich. War auch nicht bös gemeint.
 :bye:
Von mir auch nicht wenn das aber so rüber kam tuts mir leid. Ich bin nur völlig am ende mit meinen kräften. Es fühlt sich grad alles an wie eine bestrafung dafür das ich einfach nicht mehr kann und hilfe brauche stattdessen macht das JC meinen zustand nur noch schlimmer.  :heul:
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 16:47:14
Vor allem: "strafrechtliche konsequenzen"? Sind die noch ganz sauber??? Diesen fragebogen beantworte ich ganz sicher nicht!

Was die da schreiben... einfach nur zum kopf gegen die wand hämmern! Habe ich auch mit einem one-night-stand sofort eine partnerschaft weil man sich "zu nahe" gekommen ist? Die wollen sich grade ne bg aus den fingern saugen um zu sparen!
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Fettnäpfchen am 17. Juni 2023, 18:14:53
Justusjonas

Zitat von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 15:02:41Oder ich reagiere einfach nicht und warte auf die ablehnung. Mache mir halt nur gedanken ob die dann meinen mitbewohner fertig machen wenn die von mir keine infos bekommen.
Das wäre dann für dich stressfrei.
und was den Mitbewohner angeht s. Anhang 1

Wenn Ihr noch kein Jahr zusammen wohnt hat das JC eine VuE nachzuweisen wenn länger dann musst du das Gegenteil beweisen.
s. Anhang 2 und 3

Im vierten Anhang ein Muster mit dem du vllt.etwas anfangen kannst zumindest was das allgemeine angeht.

Ich hab auch was gespeichert was in der dritten Instanz passiert aber das ist in deinem Fall nicht wichtig.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 18:30:22
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Juni 2023, 18:14:53Wenn Ihr noch kein Jahr zusammen wohnt hat das JC eine VuE nachzuweisen wenn länger dann musst du das Gegenteil beweisen.
s. Anhang 2 und 3
Ich vermute deshalb dieser übergriffige fragenkatalog, den ich nicht beantworten werde!
Ich hab außerdem schon eine ausführliche erklärung wegen anlage VE abgegeben das wir kein paar sind usw. Die wird wohl ignoriert! Soll ich da ständig immer wieder das selbe schreiben, nur das wäre ja dann immer wieder unzulässige doppelte datenerhebung?

Außerdem soll ich mich auch rechtfertigen was ich bei der tanke kaufe wenn ich kein auto habe. Das geht mir echt zu weit!

Was würdest du mir raten was ich jetzt machen soll?
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 17. Juni 2023, 18:40:54
Zitat von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 15:02:41Es ist schikane das ich das alles schon beantwortet habe (siehe beitrag #38) und sie wieder nach einer untermieterlaubnis und skizze fragen, mir nicht auf meine forderung eingegangen sind mir die rechtliche grundlage zu nennen


Die Untermieterlaubnis hat sich erledigt, steht im Schreiben. Musst Du also nicht mehr einreichen.
Wegen der Skizze haben sie einen Paragraf dazu genannt.

Lies Dir, viell. morgen, nochmal in Ruhe und mit tief Luft holen alles nochmal durch.
Ich würde alles beantworten, auch wenn einige Fragen sinnfrei erscheinen.

In meinen Augen hat das JC / der SB recht ausführlich und erklärend geantwortet, ich habe da schon kürzere Schreiben auf Fragen bekommen ...  :zwinker:

Es ist recht viel, das ist richtig, aber versuche, das zu lösen, Schritt für Schritt, und lediglich Bürokratie darin zu sehen. Keine Schikane.

Bei uns in der Stadt gibt es eine ELO = Erwerbsloseninitiative, einmal von der Kirche und auch von Erwerbslosen, zudem Selbsthilfegruppen und soziale Einrichtungen.
Überall dort kann man vorsprechen und Hilfe suchen.

Probier das mal, am / ab Montag. 


Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 19:15:07
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 17. Juni 2023, 18:40:54Die Untermieterlaubnis hat sich erledigt, steht im Schreiben. Musst Du also nicht mehr einreichen.
Hab ich das "hinfällig" falsch verstanden? Heißt das nicht das ich mit der einreichungsfrist drüber bin?  :scratch:

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 17. Juni 2023, 18:40:54Wegen der Skizze haben sie einen Paragraf dazu genannt.
Sehe ich nicht. Oder begründen die das mit §7 Abs. 3a sgb2? Steht nämlich nicht zusammen.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 17. Juni 2023, 18:40:54Ich würde alles beantworten, auch wenn einige Fragen sinnfrei erscheinen.
Nicht sinnfrei sondern übergriffig und außerdem irrelevant. Wie lange wir uns kennen und wer einkauft sagt überhaupt nix aus aber wenn die wollen machen die daraus schon ein indiz für eine partnerschaft.
Zitat von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 18:30:22Ich hab außerdem schon eine ausführliche erklärung wegen anlage VE abgegeben das wir kein paar sind usw. Die wird wohl ignoriert!

Ich bleib dabei das nich zu beantworten und warte ab was die entscheiden. Widerspruch kann ich immernoch einlegen dann, das wird so kommen.
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 23:08:56
Könnte mir vor allem bitte jemand erklären was der ganze obere abschnitt auf seite zwei des schriebs zu bedeuten hat?
Das klingt mir stark danach als wäre gemeinsames miete und strom zahlen auf einmal auch gemeinsam wirtschaften und damit eine partnerschaft oder wie?
Ich komm grad nicht zur ruhe das zerreißt mir die nerven!  :wand:
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Spring23 am 18. Juni 2023, 09:14:22
Zitat von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 23:08:56Könnte mir vor allem bitte jemand erklären was der ganze obere abschnitt auf seite zwei des schriebs zu bedeuten hat?
Das klingt mir stark danach als wäre gemeinsames miete und strom zahlen auf einmal auch gemeinsam wirtschaften und damit eine partnerschaft oder wie?
habt ihr denn ein gemeinsames Konto? Wenn nicht, trifft das ohnehin nicht zu.

Wenn ja, heißt es natürlich nicht, dass das gleiche eine VE ist.

Wenn z.B. das Konto nur für den Zweck eingerichtet ist, keine anderen Ausgaben bezahlt werden, usw. dann kann das einfach das WG-Konto sein und ergibt sich keinerlei Indiz einer VE.

Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 18. Juni 2023, 09:56:28
Zitat von: Spring23 am 18. Juni 2023, 09:14:22habt ihr denn ein gemeinsames Konto? Wenn nicht, trifft das ohnehin nicht zu.

Wenn ja, heißt es natürlich nicht, dass das gleiche eine VE ist.

Wenn z.B. das Konto nur für den Zweck eingerichtet ist, keine anderen Ausgaben bezahlt werden, usw. dann kann das einfach das WG-Konto sein und ergibt sich keinerlei Indiz einer VE.
Nur miete, strom, internet und gemeinsam genutzte lebensmittel und sanitärartikel werden geteilt. So steht es auch in der kostenbeteiligungsvereinbarung die das JC hat. Ansonsten zahlt jeder sein zeug selbst und kümmert sich nur um seinen eigenen kram.

Könnte es probleme geben wenn ich eine skizze einriche? Ich glaub die werden da keine ruhe geben.
Jeder hat eins der 2 abschließbaren zimmer. Die küche ist aber nur von meinem zimmer aus erreichbar aber das wird tagsüber eh als gemeinschaftsraum genutzt. Die ganze kostellation war eh nur als notlösung gedacht bis ich was anderes finde.
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Sheherazade am 18. Juni 2023, 10:21:56
Das war jetzt keine Antwort auf diese Frage.
Zitat von: Spring23 am 18. Juni 2023, 09:14:22habt ihr denn ein gemeinsames Konto?
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 18. Juni 2023, 10:29:48
Zitat von: Sheherazade am 18. Juni 2023, 10:21:56Das war jetzt keine Antwort auf diese Frage.
Zitat von: Spring23 am 18. Juni 2023, 09:14:22habt ihr denn ein gemeinsames Konto?
Überlesen. Nein haben wir nicht. Jeder hat seine eigenen konten und es gibt auch keine vollmacht oder verfügung über die konten des anderen. Hab ich wie gesagt alles schon schriftlich dem JC erklärt.
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 18. Juni 2023, 12:55:29
Hab mich dazu entschieden auf jeden fall drauf zu reagieren, nur wie?
Skizze einreichen ja oder nein um vermutete partnerschaft zu widerlegen (was damit eigentlich nicht festgestellt werden kann)? Ausgaben an der tanke rechtfertigen obwohl schon 2x erklärt hab, das kein kfz vorhanden? Nochmal auf erklärung zur anlageVE hinweisen wegen VuE, sowie Fragebogen ablehnen mit hinweis auf aktenstudium, doppelte datenerhebung und unzulässigen fragen?
Wie schreib ich das?
:help:
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. Juni 2023, 13:27:53
Justusjonas

Mal grundsätzlich wenn dir schon geholfen werden soll beantworte gefälligst auch gestellte Fragen damit man da nicht auch noch nachfragen muss so wie es
Zitat von: Sheherazade am 18. Juni 2023, 10:21:56Das war jetzt keine Antwort auf diese Frage.
auch festgestellt hat!

Wie hier:
Zitat von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 18:30:22Ich vermute deshalb dieser übergriffige fragenkatalog, den ich nicht beantworten werde!
ist das auch keine Antwort aber ich "vermute" jetzt mal das das ihr länger als ein Jahr zusammen wohnt.

Zitat von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 18:30:22Ich hab außerdem schon eine ausführliche erklärung wegen anlage VE abgegeben das wir kein paar sind usw. Die wird wohl ignoriert! Soll ich da ständig immer wieder das selbe schreiben, nur das wäre ja dann immer wieder unzulässige doppelte datenerhebung?
Da schreibt man das eine Stellungsnahme vorliegt und die ihrer Pflicht des Aktenstudiums nachkommen sollen eben weil es eine unzulässige doppelt Datenerhebung ist. Die Stellungsnahme ist hoffentlich ähnlich wie das Muster von Ottokar:
Stellungnahme gegen die Vermutung einer VE nach einem Jahr Zusammenleben (http://hartz.info/index.php?topic=23607.0)

Zitat von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 18:30:22Außerdem soll ich mich auch rechtfertigen was ich bei der tanke kaufe wenn ich kein auto habe. Das geht mir echt zu weit!
:weisnich: Ohne Input ob die Summe einer Tankfüllung oder einer Schachtel Kippen interpretiert werden kann....
abgesehen davon bezahlt man bar dann hat man so Probleme nicht aber ist halt nicht so cool oder so  :mocking:

Aber im Ernst
Du antwortest das du kein Kfz. besitzt denn das war die Frage. Dazu schreibst du das sie ihrer Pflicht zum Aktenstudium nicht nachkommt und wenn das nicht aufhört du dir weitere rechtliche Schritte überlegst. Und zusätzlich das es sie einen feuchten Schei.. angeht wofür du dein Geld ausgibst.
Vllt. auch freundlicher formuliert.

Zitat von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 19:15:07Hab ich das "hinfällig" falsch verstanden?
anscheinend. Die Antwort vom JC erinnert mich an die von mir erwähnte Verletzung des Mietrechtskreis bzw deren Zuständigkeit.
Klar schreiben die dir nicht das sie das nicht gewusst haben oder Absicht war so wie jetzt die VuE Sache mit der hier auch schon gerechnet wurde.

Zitat von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 23:08:56Könnte mir vor allem bitte jemand erklären was der ganze obere abschnitt auf seite zwei des schriebs zu bedeuten hat?
Seite 2 die ersten acht Zeilen beziehen sich eindeutig auf eine WG oder HG und dann wollen die deswegen plötzlich behaupten das wenn das zutrifft (in Verb. mit länger als blablabla usw) ihr dann eine VuE seid. Also mMn mit Absicht irreführend.
Schau mal in das verlinkte Muster zur VuE oben nach.

Zitat von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 19:15:07Ich bleib dabei das nich zu beantworten und warte ab was die entscheiden. Widerspruch kann ich immernoch einlegen dann, das wird so kommen.
Wieso fragst du überhaupt:
Zitat von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 18:30:22Was würdest du mir raten was ich jetzt machen soll?
Es gibt kein übleres Thema als die VuE Geschichte da muss man massiv dagegen vorgehen denn selbst Gerichte urteilen sehr widersprüchlich bei dem Thema. Den Kopf in den Sand stecken ist da der größte Fehler.

Zitat von: Justusjonas am 18. Juni 2023, 09:56:28Könnte es probleme geben wenn ich eine skizze einriche? Ich glaub die werden da keine ruhe geben.
Jeder hat eins der 2 abschließbaren zimmer. Die küche ist aber nur von meinem zimmer aus erreichbar aber das wird tagsüber eh als gemeinschaftsraum genutzt.
Nein normal nicht, aber bei so einem SB ?

Was den Fragekatalog angeht:
schau was eine doppelte Datenerhebung wäre und was du dann schreibst steht schon oben.
ansonsten steht viel dazu im verlinkten Musterschreiben

und wenn ich was vergessen habe wirst du dich schon noch mal melden. Wobei:
Nächste Woche ist mein Bruder zu Besuch keine Ahnung wann ich Zeit fürs Forum finde. Also bemühe dich lieber selbstständig es dürfte ja viel beantwortet sein.

MfG FN
MfG FN
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 18. Juni 2023, 14:17:04
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Juni 2023, 13:27:53Mal grundsätzlich wenn dir schon geholfen werden soll beantworte gefälligst auch gestellte Fragen damit man da nicht auch noch nachfragen muss so wie es
ZitatDas war jetzt keine Antwort auf diese Frage.
auch festgestellt hat!
Hab ich doch noch gemacht kein grund jetzt auch noch so aggressiv auf mir rumzuhacken! Geht ihr mit allen so um die nicht gleich so springen können wie ihr wollt?
Auf meine fragen wird doch auch nicht gleich vernünftig eingegangen und außerdem war das
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Juni 2023, 18:14:53Wenn Ihr noch kein Jahr zusammen wohnt hat das JC eine VuE nachzuweisen wenn länger dann musst du das Gegenteil beweisen.
s. Anhang 2 und 3
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Juni 2023, 13:27:53Wie hier:
ZitatIch vermute deshalb dieser übergriffige fragenkatalog, den ich nicht beantworten werde!
ist das auch keine Antwort aber ich "vermute" jetzt mal das das ihr länger als ein Jahr zusammen wohnt.
überhaupt keine direkte frage an mich! JA, wir wohnen schon über ein jahr zusammen, genau genommen jetzt knapp 14 monate.
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Juni 2023, 13:27:53Ohne Input ob die Summe einer Tankfüllung oder einer Schachtel Kippen interpretiert werden kann....
abgesehen davon bezahlt man bar dann hat man so Probleme nicht aber ist halt nicht so cool oder so
Es geht um den zeitraum wo ich noch angestellt war und da stand noch gar keine kündigung oder alg2 bezug im raum. An sowas denkt man doch da gar nicht. Musste auch mal das firmenauto tanken (nicht auf meine kosten) und hab dann eben was für mich bei der tanke geholt.

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Juni 2023, 13:27:53Die Stellungsnahme ist hoffentlich ähnlich wie das Muster von Ottokar:
Stellungnahme gegen die Vermutung einer VE nach einem Jahr Zusammenleben (http://hartz.info/index.php?topic=23607.0)
Nein weil sie in der form bisher noch nicht nötig war. Eingereicht habe ich bei forderung der anlageVE eine erklärung nach dieser vorlage:
Erklärung: Keine Verantwortungs-/Einstehgem. nach Ablauf v. 1 Jahr (Zusatzblatt) (https://hartz.info/index.php/topic,9703.0.html)
Soll ich die stellungnahme nach der von dir verlinkten vorlage jetzt noch zusätzlich 1zu1 einreichen?

Danke trotzdem für die antworten und schönen sonntag noch.
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. Juni 2023, 14:41:09
Justusjonas

Zitat von: Justusjonas am 18. Juni 2023, 14:17:04Hab ich doch noch gemacht kein grund jetzt auch noch so aggressiv auf mir rumzuhacken! Geht ihr mit allen so um die nicht gleich so springen können wie ihr wollt?
Sei mal nicht so empfindlich bei Menschen die dir helfen wollen und aggressiv ist ganz was anderes. und wenn dann sprich mich an und nicht verallgemeinern.
Stell dir vor man opfert sogar am Sonntag seine Zeit für dich und dann soll man noch nachfragen was genau Sache ist. Die Netiquette  (http://hartz.info/index.php?topic=10133.0)gilt für alle besonders die Hilfesuchenden.

Zitat von: Justusjonas am 18. Juni 2023, 14:17:04JA, wir wohnen schon über ein jahr zusammen, genau genommen jetzt knapp 14 monate.
Warum nicht gleich und natürlich impliziert ersteres eine Frage.

Zitat von: Justusjonas am 18. Juni 2023, 14:17:04Es geht um den zeitraum wo ich noch angestellt war und da stand noch gar keine kündigung oder alg2 bezug im raum. An sowas denkt man doch da gar nicht. Musste auch mal das firmenauto tanken (nicht auf meine kosten) und hab dann eben was für mich bei der tanke geholt.
auch ein neuer Fakt. Aber wenn du das Firmenauto mit deiner Karte betankst kann dir auch keiner helfen denn so etwas macht man nicht.

Zitat von: Justusjonas am 18. Juni 2023, 14:17:04Soll ich die stellungnahme nach der von dir verlinkten vorlage jetzt noch zusätzlich 1zu1 einreichen?
Wenn du sie gelesen hast und jetzt noch nachfragen musst würde ich das mit Ja beantworten. Natürlich mit einem entsprechenden Anschreiben.Der Unterschied zwischen beiden Schreiben ist kja eindeutig und das was dir das Jc danach geschrieben hat gehört dann eben mit so einem Schreiben beantwortet. Also dem JC gegenüber nicht mehr ganz so freundlich.
Und Nein nicht eins zu eins sondern auf deinen Fall angepasst mit deinen Fakten und den Anforderungen des JCers.

MfG FN
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Justusjonas am 18. Juni 2023, 15:06:42
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Juni 2023, 14:41:09Sei mal nicht so empfindlich bei Menschen die dir helfen wollen und aggressiv ist ganz was anderes.
Du möchtest mir also vorschreiben wie ich zu empfinden habe? Du reagierst doch grade genauso empfindlich also kann ich das nur zurück geben.
Ich antworte hier wie es mir in meinem zustand möglich ist, mehr geht nicht!

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Juni 2023, 14:41:09Die Netiquette  (http://hartz.info/index.php?topic=10133.0)gilt für alle besonders die Hilfesuchenden.
Gleichberechtigung sieht anders aus... Wenn hilfesuchende eh schon verzweifelt und am ende ihrer kräfte sind ist empathie nötig, sonst sucht man sich erst gar keine hilfe mehr.

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Juni 2023, 14:41:09auch ein neuer Fakt. Aber wenn du das Firmenauto mit deiner Karte betankst kann dir auch keiner helfen denn so etwas macht man nicht.
Das hab ich doch gar nicht geschrieben!  :wand: Ich war tanken mit der tankkarte der firma und hab dann mit meiner karte was für mich gekauft.

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Juni 2023, 14:41:09Warum nicht gleich und natürlich impliziert ersteres eine Frage.
Dann haben wir ein unterschiedliches verständnis dafür was eine frage ist.

Ich merk aber ich komm um die suche nach einer rechtlichen beratung nicht drumrum wenn das richtig laufen soll.
Diese ganze rechtliche formuliererei ist mir zu hoch, blick da nicht mehr durch und hab auch keinen nerv mehr dazu es zu versuchen.
Titel: Aw: Erstantrag Bürgergeld WG
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. Juni 2023, 16:13:34
Justusjonas

Zitat von: Justusjonas am 18. Juni 2023, 15:06:42Ich merk aber ich komm um die suche nach einer rechtlichen beratung nicht drumrum wenn das richtig laufen soll.
Diese ganze rechtliche formuliererei ist mir zu hoch, blick da nicht mehr durch und hab auch keinen nerv mehr dazu es zu versuchen.
Das ist das Beste in deiner Situation. Viel Erfolg!

MfG FN