Erstantrag Bürgergeld WG

Begonnen von Justusjonas, 10. April 2023, 10:40:03

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Reiner1970

"Wieso war eine Zustimmung zur Untervermietung nicht nötig? (Kenne mich damit nicht aus.)"

Völlig egal. Das ist eine Sache zwischen ihm und dem Vermieter und hat das JC nicht zu interessieren


Justusjonas

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 17. Mai 2023, 22:05:57• Das einreichen, was verlangt wird.
Wenn meine unterhosen gefordert werden soll ich die dann auch einreichen?  :lol:
Mir gehts darum ob die das alles so verlangen dürfen wie es da steht. Vor allem der grundriss wie wir als WG wohnen und eine untermieterlaubnis, wenn es gar keine gibt. Denn damit müsste ich mich beim vermieter outen und das will ich nicht. Fühle mich eh schon schlecht deswegen.  :no:

Das ich kein KFZ hab, hab ich im HA schon angegeben. Warum fragen die nochmal danach? Das macht mich stutzig.
Ich krieg manchmal das auto meiner Mutter um sachen für sie zu erledigen und fahre damit dann auch mal Einkaufen.
Bin soweit ich weiß nirgends eingetragen und bezahle auch Nichts außer mal den sprit. Könnte das probleme geben?

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 17. Mai 2023, 22:05:57Vermutlich wurde Deine Begründung zur Kündigung nicht richtig verstanden, ich habe was von "... Firmenwechsel nicht wollten ..." gelesen.  :scratch:
Jaaa.. die haben da was falsch Verstanden und ich werde auch nochmal was schreiben. Verlangen die ja auch.

Zitat von: Reiner1970 am 18. Mai 2023, 00:45:58"Wieso war eine Zustimmung zur Untervermietung nicht nötig? (Kenne mich damit nicht aus.)"

Völlig egal. Das ist eine Sache zwischen ihm und dem Vermieter und hat das JC nicht zu interessieren
Das stimmt, danke. Aber was mache ich wenn die mir das nicht glauben wollen? Mein Mitbewohner ist ein kumpel von mir und aus einer notlage heraus bei mir eingezogen (ne wg war eh geplant), ich hab ihm das schlafzimmer zur verfügung gestellt und wir haben eine Kbv gemacht. Als er bei mir einzog habe ich das der vermietung mitgeteilt und gut war. Ich brauchte und habe also gar keine Erlaubnis zur untervermietung.
Natürlich ist im mietvertrag nur von einer mietperson die rede, die wohnung habe ich damals allein gemietet. Keine Ahnung warum die sich daran jetzt so aufhängen.  :weisnich:
Im mietvertrag steht vieles was theoretisch nicht mehr gültig sein sollte.

Um die kontoauszüge habe ich mich bereits gekümmert, und das meiste nicht geschwärzt (außer kundennr., rechnungsnr.) auch wenn ich im Schrieb darauf hingewiesen wurde, das ich die namen der läden Schwärzen könnte (das hat denen aber wohl nicht gepasst... alles einkäufe in rewe, amazon&co).
Meine Bank hat in jeder kontobewegung leider immer auch die kompletten kontodaten des empfängers stehen und die hatte ich halt auch geschwärzt.  War denen aber zu viel. :weisnich: 


Nadja

Zitat von: Justusjonas am 17. Mai 2023, 00:38:39Ich soll den grundrisse der Wohnung skizzieren und eine zustimmung des vermieters zur untermiete einreichen (was ich nicht habe, das war nicht nötig)
Soweit ich weiß, muß der Vermieter der Untervermietung zustimmen. Von Vorteil wäre es auch, wenn du einen Untermietvertrag mit deinem Kumpel gemacht hast. Das Jobcenter braucht Nachweise.

Justusjonas

Zitat von: Nadja am 18. Mai 2023, 14:16:53Soweit ich weiß, muß der Vermieter der Untervermietung zustimmen. Würde dein Vermieter das tun?
Keine Ahnung. Warum muss er, wenn er es anders regelt? Ist doch seine Sache. Solange die Miete gezahlt wird und es keinen ärger gibt ist ihm egal das wir als WG wohnen. Und das kommt nicht von mir, sondern vom vermieter.
Warum da also jetzt n fass aufmachen, weil das JC es will? Versteh ich nicht.  :scratch:

Ich habe eine KbV mit ihm gemacht (die das JC auch hat). Das habe ich mehrmals geschrieben. Bitte lesen.

Nadja

Zitat von: Justusjonas am 18. Mai 2023, 14:27:07Das habe ich mehrmals geschrieben. Bitte lesen.
entschuldige
Zitat von: Justusjonas am 18. Mai 2023, 14:27:07Warum da also jetzt n fass aufmachen, weil das JC es will?
Eher weil du Leistungen willst. Dein Jobcenter ist offensichtlich sehr sorgfältig Mir kommt es so vor, als würde sich dein Jobcenter um die Einhaltung des Mietrechts sorgen.

Fettnäpfchen

Justusjonas

Zitat von: Justusjonas am 18. Mai 2023, 11:30:42Ich krieg manchmal das auto meiner Mutter um sachen für sie zu erledigen und fahre damit dann auch mal Einkaufen.
Bin soweit ich weiß nirgends eingetragen und bezahle auch Nichts außer mal den sprit. Könnte das probleme geben?
Nein
und ein Verweis auf das Aktenstudium reicht in dem Fall.
Wie bei allen Forderungen die schon im Antrag oder den Anhängen ersichtlich sind.

Zitat von: Justusjonas am 18. Mai 2023, 11:30:42
Zitat"Wieso war eine Zustimmung zur Untervermietung nicht nötig? (Kenne mich damit nicht aus.)"

Völlig egal. Das ist eine Sache zwischen ihm und dem Vermieter und hat das JC nicht zu interessieren
Das stimmt, danke. Aber was mache ich wenn die mir das nicht glauben wollen?
Dann frage nach der rechtlichen Regelung der einem JC erlaubt sich in den Rechtskreis des Mietrechts einzumischen. Damit dürfte die Forderung auch erledigt sein denn das darf kein JC/SB.

Bei Untervermietung oder Zuzug sollte man laut Mietrecht den VM um Zustimmung bitten;
nicht nötig ist das bei engen Familienmitgliedern oder einem Partner.

Zitat von: Nadja am 18. Mai 2023, 14:47:27sehr sorgfältig Mir kommt es so vor, als würde sich dein Jobcenter um die Einhaltung des Mietrechts sorgen.
:mocking:

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Nadja

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Mai 2023, 16:17:31:mocking:
Ich finds ja auch lächerlich aber guck dir an was dieses Jobcenter alles wissen will.

Fettnäpfchen

Zitat von: Nadja am 18. Mai 2023, 16:34:51Ich finds ja auch lächerlich aber guck dir an was dieses Jobcenter alles wissen will.
da bin ich ja bei dir, also insgesamt,
aber
besonders das sorgfältig
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Justusjonas

Zitat von: Nadja am 18. Mai 2023, 14:47:27Dein Jobcenter ist offensichtlich sehr sorgfältig Mir kommt es so vor, als würde sich dein Jobcenter um die Einhaltung des Mietrechts sorgen.
Was definitiv über ihre befugnisse ginge. Was und wie der vermieter vereinbart und umsetzt geht die doch nichts an.

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Mai 2023, 16:17:31Nein
und ein Verweis auf das Aktenstudium reicht in dem Fall.
Wie bei allen Forderungen die schon im Antrag oder den Anhängen ersichtlich sind.
Danke. Ich dachte mir schon, das das doppelte datenerhebung wär. Dann verweise ich nochmal darauf, das das bereits von mir im HA beantwortet wurde.  :ok:

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Mai 2023, 16:17:31Dann frage nach der rechtlichen Regelung der einem JC erlaubt sich in den Rechtskreis des Mietrechts einzumischen. Damit dürfte die Forderung auch erledigt sein denn das darf kein JC/SB.
Hast du da eine vorlage für mich, wie ich das freundlich formulieren kann? Gibt es da vielleicht auch noch ein urteil dazu, für den fall das JC will selbst beim vermieter Nachhaken?
Den grundriss von der wohnung muss ich aber anfertigen?

Zitat von: Nadja am 18. Mai 2023, 16:34:51Ich finds ja auch lächerlich aber guck dir an was dieses Jobcenter alles wissen will.
Deshalb frag ich ja hier wie weit die gehen dürfen und wie ich ansonsten dagegen argumentieren kann.

Und wegen der warmmiete, die bemängelt wird kann ich auch nix machen. Das zahl ich eben (was die an meinen kontoauszügen sehen können) und wenn die nicht mal die NK enträtseln können was kann ich dafür.

Justusjonas

Ich frage nochmal: Darf das JC ne skizze verlangen wie wir als WG in der wohnung leben (grundriss) und wenn nein wie formuliere bzw argumentiere ich das?  :help:

Nadja

Zitat von: Justusjonas am 20. Mai 2023, 13:38:04Darf das JC ne skizze verlangen wie wir als WG in der wohnung leben (grundriss)
Ich weiß es nicht wirklich aber
ist es möglich, das dir dein Jobcenter eine Haushalts oder Bedarfsgemeinschaft unterstellen will?
Das könnte die Nachfrage auch erklären. Dann darf, soweit mir bekannt, das Jobcenter diverse Unterlagen einfordern. Zahlungsbelege wurden ja schon von dir eingereicht. Das Jobcenter könnte dir sogar einen Hausbesuch abstatten, um deine/eure Wohnsituation zu klären. Da wäre es dann eventuell unkomplizierter, die verlangte Skizze einzureichen. Ein Untermietvertrag wäre tatsächlich auch besser.

Reiner1970

Zitat von: Justusjonas am 20. Mai 2023, 13:38:04Ich frage nochmal: Darf das JC ne skizze verlangen wie wir als WG in der wohnung leben (grundriss) und wenn nein wie formuliere bzw argumentiere ich das?  :help:


Ich denke mal dass du aus dem Alter raus bist, in dem man Bildchen malt. Du bist auch kein Innenarchitekt  :grins:

horst

#27
Zitat von: Reiner1970 am 20. Mai 2023, 17:08:45
Zitat von: Justusjonas am 20. Mai 2023, 13:38:04Ich frage nochmal: Darf das JC ne skizze verlangen wie wir als WG in der wohnung leben (grundriss) und wenn nein wie formuliere bzw argumentiere ich das?  :help:
Ich denke mal dass du aus dem Alter raus bist, in dem man Bildchen malt. Du bist auch kein Innenarchitekt  :grins:
wie sollte er auch das kann nur der VM mit dem Grundriss bei der Wohnungssuche.
Die KDU fällt ja erstmal weg bei 480€ Untervermietung.
Zitat von: Justusjonas am 12. April 2023, 17:17:51Klasse, das hilft mir alles mega weiter  :sehrgut:
Dann reiche ich nur die Kbv zusammen mit dem mietvertrag ein und den rest erst wenn JC es fordert (sofern sie es fordern dürfen natürlich  :grins: )
ist doch sehr schön.

Justusjonas

Zitat von: Reiner1970 am 20. Mai 2023, 17:08:45Ich denke mal dass du aus dem Alter raus bist, in dem man Bildchen malt. Du bist auch kein Innenarchitekt  :grins:
Die Antwort hilft mir wirklich nicht weiter... Ich brauche eine klare ansage wie ich reagieren kann und ggf auch die rechtliche grundlage zur argumentation.

Zitat von: Nadja am 20. Mai 2023, 16:44:33ist es möglich, das dir dein Jobcenter eine Haushalts oder Bedarfsgemeinschaft unterstellen will?
Das wollen die doch immer, übliche vorgehensweise. Ist ja an sich nicht schlimm. Aber bei meinem mitbewohner haben sie sowas wie eine skizze oder untermieterlaubnis nicht verlangt und mit einer erklärung zur anlage VE seinerseits dann auch ruhe gegeben.
Ich scheine wohl nen äußerst sorgfältigen oder eher neugierigen SB erwischt zu haben  :weisnich:

Zitat von: Nadja am 20. Mai 2023, 16:44:33Das Jobcenter könnte dir sogar einen Hausbesuch abstatten, um deine/eure Wohnsituation zu klären. Da wäre es dann eventuell unkomplizierter, die verlangte Skizze einzureichen.
Sollen sie versuchen, dann lass ich sie abblitzen. Durch dieses forum weiß ich das ich das recht dazu habe und ein hausbesuch keine VE feststellen kann. :grins:

Ich hab alles vorbereitet und muss das montag abgeben. Aber das mit der skizze und der untermieterlabnis da bin ich unsicher und will auch ungern was falsch machen.
Vielleicht könnte @Fettnäpfchen mir nochmal helfen? Oder wäre @Ottokar so nett?

Zitat von: horst am 20. Mai 2023, 17:23:04Die KDU fällt ja erstmal weg bei 480€ Untervermietung.
Da hast du aber was gänzlich falsch gelesen. Die miete wird 50:50 geteilt zwischen uns und geht komplett von meinem konto ab. Ich brauche trotzdem KDU vom JC um meinen teil der miete zahlen zu können. ;)

horst

#29
Zitat von: Justusjonas am 20. Mai 2023, 18:10:52
Zitat von: Reiner1970 am 20. Mai 2023, 17:08:45Ich denke mal dass du aus dem Alter raus bist, in dem man Bildchen malt. Du bist auch kein Innenarchitekt  :grins:
Die Antwort hilft mir wirklich nicht weiter... Ich brauche eine klare ansage wie ich reagieren kann und ggf auch die rechtliche grundlage zur argumentation.

Zitat von: Nadja am 20. Mai 2023, 16:44:33ist es möglich, das dir dein Jobcenter eine Haushalts oder Bedarfsgemeinschaft unterstellen will?
Das wollen die doch immer, übliche vorgehensweise. Ist ja an sich nicht schlimm. Aber bei meinem mitbewohner haben sie sowas wie eine skizze oder untermieterlaubnis nicht verlangt und mit einer erklärung zur anlage VE seinerseits dann auch ruhe gegeben.
Ich scheine wohl nen äußerst sorgfältigen oder eher neugierigen SB erwischt zu haben  :weisnich:

Zitat von: Nadja am 20. Mai 2023, 16:44:33Das Jobcenter könnte dir sogar einen Hausbesuch abstatten, um deine/eure Wohnsituation zu klären. Da wäre es dann eventuell unkomplizierter, die verlangte Skizze einzureichen.
Sollen sie versuchen, dann lass ich sie abblitzen. Durch dieses forum weiß ich das ich das recht dazu habe und ein hausbesuch keine VE feststellen kann. :grins:

Ich hab alles vorbereitet und muss das montag abgeben. Aber das mit der skizze und der untermieterlabnis da bin ich unsicher und will auch ungern was falsch machen.
Vielleicht könnte @Fettnäpfchen mir nochmal helfen? Oder wäre @Ottokar so nett?

Zitat von: horst am 20. Mai 2023, 17:23:04Die KDU fällt ja erstmal weg bei 480€ Untervermietung.
Da hast du aber was gänzlich falsch gelesen. Die miete wird 50:50 geteilt zwischen uns und geht komplett von meinem konto ab. Ich brauche trotzdem KDU vom JC um meinen teil der miete zahlen zu können. ;)
44 qm wäre ja dann über 960 € Warmmiete. Sorry es geht dem JC um die paar Euro wo nicht geteilt sind.
Reiner1970 so muss das Aussehen.
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