Erstantrag Bürgergeld WG

Begonnen von Justusjonas, 10. April 2023, 10:40:03

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Justusjonas

Zitat von: horst am 20. Mai 2023, 18:23:2644 qm wäre ja dann über 960 € Warmmiete.
Ich merk du verstehst es nicht also mach ich mir gar nicht die mühe es dir zu erklären. Dazu bin ich zum glück auch nicht verpflichtet.


Fettnäpfchen

Justusjonas

Zitat von: Justusjonas am 20. Mai 2023, 18:10:52Vielleicht könnte @Fettnäpfchen mir nochmal helfen?
Hast Glück das ich online bin

Zitat von: Justusjonas am 18. Mai 2023, 17:53:44Hast du da eine vorlage für mich, wie ich das freundlich formulieren kann? Gibt es da vielleicht auch noch ein urteil dazu, für den fall das JC will selbst beim vermieter Nachhaken?
Das übliche als Briefkopf usw
Ich fordere Sie auf mir die rechtliche Grundlage zu nennen die sie, als Person/Mitarbeiter eines JC, die Berechtigung erteilt eine Auskunft bzw. einen Beleg zu fordern mit dem Sie sich in das Mietverhältnis zwischen mir und meinem Vermieter einzumischen und eine Brstätigung darüber zu verlangen eine Erlaubnis für eine Untervermietung vorzulegen.
Der Rechtskreis des SGB ist dahingehend sicher nicht berechtigt aber ich erwarte trotzdem eine Antwort mit der sich dann uU ein Rechtsanwalt auseinandersetzen kann.
MfG Justusjonas

Freundlich ist nicht das was Erfolg bringt. Fordern und Fördern gilt in beide Richtungen und seit Einführung Bürgergeld sind wir ja offiziell auf Augenhöhe.

Und Urteile gibt es sicher einige da habe ich aber nichts zur Hand. Aber schon aus Datenschutzgründen darf das JC dich nicht einfach so als ALG Bezieher outen.

Offiziell darfst du so was
Zitat von: Justusjonas am 20. Mai 2023, 18:10:52Aber bei meinem mitbewohner haben sie sowas wie eine skizze oder untermieterlaubnis nicht verlangt und mit einer erklärung zur anlage VE seinerseits dann auch ruhe gegeben.
nicht wissen.
Gut wäre es aber wenn du genau weißt was da geschrieben wurde nicht das ihr euch gegenseitig Steine in den Weg legt.

Zitat von: Justusjonas am 18. Mai 2023, 17:53:44Den grundriss von der wohnung muss ich aber anfertigen?
ist nicht leistungsrelevant daher nein.
Das musst du dem SB halt klar machen > Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?>
ZitatSämtliche Zusatzvereinbarungen und/oder Pseudoerklärungen (vermeintlich einseitige Willenserklärungen, die aber vom JobCenter vorgefertigt wurden), etc. unterliegen (wie z.B. auch die EinV) den §§ 53 bis 61 SGB X, d.h. es gibt weder eine rechtliche Pflicht, diese unterschreiben zu müssen, noch kann eine Nichtunterschrift zu einer Sanktion oder gar zur Leistungseinstellung bzw. -verweigerung führen.
Im Klartext: Generell gibt es keine Pflicht, etwas anderes als den ALG II-Antrag (und evtl. noch dessen offizielle Anlagen) zu unterschreiben, wobei der Antrag eine einseitige Willenserklärung darstellt.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Justusjonas

#32
Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Mai 2023, 18:35:27Hast Glück das ich online bin
Da bin ich auch sehr froh drum  :zwinker:  Was ich bisher alles hier von dir gelesen hab finde ich super hilfreich, also danke! :sehrgut:

Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Mai 2023, 18:35:27Ich fordere Sie auf mir die rechtliche Grundlage zu nennen die sie, als Person/Mitarbeiter eines JC, die Berechtigung erteilt eine Auskunft bzw. einen Beleg zu fordern mit dem Sie sich in das Mietverhältnis zwischen mir und meinem Vermieter einzumischen und eine Brstätigung darüber zu verlangen eine Erlaubnis für eine Untervermietung vorzulegen.
Der Rechtskreis des SGB ist dahingehend sicher nicht berechtigt aber ich erwarte trotzdem eine Antwort mit der sich dann uU ein Rechtsanwalt auseinandersetzen kann.
MfG Justusjonas
Ja gut, das wär dann die nächste instanz. Das heißt erstmal schreibe ich dann nur, das es keine schriftliche untermieterlaubnis gibt (und ggf das es mündlich abgesprochen war?) und dann antworte ich etwas direkter.

Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Mai 2023, 18:35:27Offiziell darfst du so was nicht wissen.
Wir sind halt befreundet, da redet man drüber. Ging ja auch darum ob er die KbV einhalten kann.
Seine unterlagen habe ich nie gesehen und die gehen mich auch nichts an. So oder so hätte er bei mir die kontaktdaten vom vermieter erfragen müssen für sowas wie das JC jetzt von mir fordert. Eine vereinbarung hat er ja mit mir.

Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Mai 2023, 18:35:27Gut wäre es aber wenn du genau weißt was da geschrieben wurde nicht das ihr euch gegenseitig Steine in den Weg legt.
Da wird es keine probleme geben. Mein mitbewohner hat mir dieses forum erst empfohlen und nach den tipps und ratgebern gehandelt. Und bei ihm hat alles ohne probleme geklappt.
Bei mir sind die forderungen nun etwas umfangreicher.  :weisnich:

Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Mai 2023, 18:35:27ist nicht leistungsrelevant daher nein.
Das musst du dem SB halt klar machen
Also reicht da auch ein satz, das es nicht leistungsrelevant ist wie wir wohnen (und wer welches zimmer wie nutzt) und ich daher nichts skizzieren muss? Da ist meine sorge das ich da nur noch mehr skepsis heraufbeschwöre. Deshalb frage ich auch da nochmal lieber nach einer antwortvorlage  :mail:

Nadja

Zitat von: Justusjonas am 20. Mai 2023, 18:10:52Das wollen die doch immer, übliche vorgehensweise. Ist ja an sich nicht schlimm. Aber bei meinem mitbewohner haben sie sowas wie eine skizze oder untermieterlaubnis nicht verlangt und mit einer erklärung zur anlage VE seinerseits dann auch ruhe gegeben.
Ich scheine wohl nen äußerst sorgfältigen oder eher neugierigen SB erwischt zu haben  :weisnich:
Das Vorgehen kann sich tatsächlich von SB zu SB unterscheiden. Während der Eine sehr bequem ist, ist der Andere sehr sehr "sorgfältig" (nicht lachen Fettnäpfchen)
Zitat von: Justusjonas am 20. Mai 2023, 18:10:52Sollen sie versuchen, dann lass ich sie abblitzen. Durch dieses forum weiß ich das ich das recht dazu habe und ein hausbesuch keine VE feststellen kann.
Und wenn sich das Jobcenter auf die Mitwirkungspflicht beruft?

Wünsche dir Gutes Gelingen

Justusjonas

Zitat von: Nadja am 21. Mai 2023, 15:11:59Und wenn sich das Jobcenter auf die Mitwirkungspflicht beruft?
Dann halte ich mich an das was im thema VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE steht :zwinker:

Zitat von: Nadja am 21. Mai 2023, 15:11:59Wünsche dir Gutes Gelingen
Danke. Muss mich bei zwei der sachen wohl auf mein bauchgefühl verlassen.

Fettnäpfchen

Justusjonas

Zitat von: Justusjonas am 20. Mai 2023, 19:18:38Ja gut, das wär dann die nächste instanz. Das heißt erstmal schreibe ich dann nur, das es keine schriftliche untermieterlaubnis gibt (und ggf das es mündlich abgesprochen war?) und dann antworte ich etwas direkter.
Nein!
und letzteres sowieso nicht. Es geht denn SB einfach nichts an ob es eine Erlaubnis gibt oder eben nicht. Da muss man dem nicht noch "Futter" vor die Füße werfen.

Und darüber hinaus hast du gefragt:
Zitat von: Justusjonas am 18. Mai 2023, 17:53:44Hast du da eine vorlage für mich, wie ich das freundlich formulieren kann?
und das ist die VORLAGE.
Bleibt natürlich deine Entscheidung was du machst aber dann brauchst du dich nicht wundern wenn die so weitermachen wenn du nur so larifari
Zitat von: Justusjonas am 20. Mai 2023, 19:18:38Das heißt erstmal schreibe ich dann nur, das es keine schriftliche untermieterlaubnis gibt (und ggf das es mündlich abgesprochen war?) und dann
antwortest.
und dann
bis du Antwort/Geld/Bescheid aber doch eher die nächste Mitwirkungsaufforderung bekommst vergehen wieder Wochen und du bist auf dem selben Stand wie jetzt schon.
und fragst was du machen sollst obwohl es ja schon vorgeschlagen wurde.

MfG FN
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Justusjonas

Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Mai 2023, 16:11:55Nein!
und letzteres sowieso nicht. Es geht denn SB einfach nichts an ob es eine Erlaubnis gibt oder eben nicht. Da muss man dem nicht noch "Futter" vor die Füße werfen.
Ah, jetzt habe ich es geschnallt. Es ist mietrecht und nicht sozialrecht, deshalb ist eine untermieterlaubnis nichts, was die angeht oder relevant für meinen antrag ist, korrekt?
Zugegeben ich würds gern erst freundlich probieren und nicht gleich so "aggressiv".
Ich verstehe aber deinen einwand. Ich bin nur so verunsichert und habe eigentlich einfach keine kraft für noch mehr ärger, verstehst du?

Kann ich dir das wie ich es nun formuliert habe zur sichtung per pn schicken oder ist das nicht erlaubt?

Fettnäpfchen, ich danke dir wirklich sehr für deine Mühe mit Mir!


Fettnäpfchen

Justusjonas

Zitat von: Justusjonas am 21. Mai 2023, 16:59:53Kann ich dir das wie ich es nun formuliert habe zur sichtung per pn schicken oder ist das nicht erlaubt?
Genau das ist nicht erlaubt und das ist gut so.
Stelle es einfach in anonymisierter Form hier ein und dann können auch die anderen User mithelfen für den Fall das sich andere daraufhin melden.
Mehr Meinungen sind nie schlecht und Fehler (auch meinerseits) können ausgebessert werden.

Zitat von: Justusjonas am 21. Mai 2023, 16:59:53Zugegeben ich würds gern erst freundlich probieren und nicht gleich so "aggressiv".
Das habe ich freundlich fomuliert!
In Aggresiv wären Sachen drin gestanden wie:
das sie sich bei Ihrem Chef melden soll und um eine Schulung in ihrem Arbeitskreis verlangen soll.....

MfG FN
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Justusjonas

Hab jetzt alles zusammengeschrieben mit der hilfe meiner mutter, die kann sich viel besser ausdrücken bei sowas.  :grins:
Ein paar vorlagen aus anderen threads habe ich auch zu hilfe genommen, ich hoffe das ist in ordnung.

Erklärung zur Mitwirkungsaufforderung vom 10.05.2023

Vorab ist grundsätzlich festzuhalten:
a) § 60 SGB I fordert zur Mitwirkung auf, insoweit die verlangten Tatsachen leistungs- oder vermittlungsrelevant sind.
b) § 60 SGB I wird bereits durch § 65 SGB I erheblich auf tatsächlich erforderliche Informationen eingeschränkt. Insbesondere sind bereits erhobene Daten heranzuziehen (Aktenstudium).
Zusätzlich:
DSGVO, Kapitel III, Rechte der betroffenen Person, insbesondere Artikel 13 und 14: https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/

- Forderung Untermieterlaubnis
Ich fordere Sie auf, mir die rechtliche Grundlage zu nennen, die Ihnen als Person/Mitarbeiter eines JC die Berechtigung erteilt, eine Auskunft bzw. einen Beleg zu fordern, mit dem Sie sich in das Mietverhältnis zwischen mir und meinem Vermieter einmischen, und die Vorlage einer Bestätigung für eine Untervermietung verlangen dürfen.
Der Rechtskreis des SGB ist dahingehend sicher nicht berechtigt, aber ich erwarte trotzdem eine Antwort mit der sich dann u.U. ein Rechtsanwalt auseinandersetzen kann.

- Forderung Skizze
Bitte erklären Sie mir unter Nennung der rechtlichen Grundlage, wozu genau Sie eine Skizze davon benötigen, wie wir als Wohngemeinschaft in der Wohnung leben, und warum ohne diese über den Antrag nicht entschieden werden kann.

Beides ist für einen Leistungsanspruch und die Bearbeitung des Antrags nicht relevant.
Zudem fehlt es bei der Datenerhebung an der nach DSGVO vorgeschriebenen Begründung.
Eine Datenerhebung ist ohne diese Begründung rechtswidrig.

- Auskunft über ein KFZ
Wie bereits im Erstantrag angegeben, besitze ich kein KFZ.  Ich weise darauf hin, dass es sich hier um eine unzulässige doppelte Datenerhebung Ihrerseits handelt.

- Erklärung Mietkosten
Die volle Miete beträgt nachweislich 484,38 €. Dies ist meinen Kontoauszügen zu entnehmen. Das habe ich in der Anlage KdU auch nachweislich angegeben.
Sie beziehen sich in Ihrem Schreiben auf von mir fälschlicherweise eingereichte veraltete Unterlagen. Anhaltspunkt ist aber die eingereichte Nebenkostenabrechnung aus 2021.
Diese sende ich mit diesem Schreiben mit, sollte mir da ein Fehler unterlaufen sein.
Ich fordere Sie dazu auf, irrtümlich eingereichte Unterlagen der Nebenkosten wieder zurückzusenden oder zu vernichten.

Alle leistungsrelevanten Daten wurden damit bereits erhoben und mitgeteilt bzw. im Anhang dieses Schreibens nachgereicht.

- Arbeitsbescheinigungen Arbeitgeber
Mein Arbeitgeber ist von mir aufgefordert worden, die Arbeitsbescheinigung auszufüllen. Sobald es mir möglich ist, diese nachzureichen, werde ich es unverzüglich tun.

- Gehaltsabrechnung für April
Mir liegt nur eine Lohnabrechnung von Oktober 2022 vor, da mein Arbeitgeber nur verpflichtet ist mir bei Änderungen eine neue Lohnabrechnung auszustellen.
Das Nettogehalt wurde vertraglich fest vereinbart und dessen Höhe ist in meinen Kontoauszügen ersichtlich.
Deshalb ist es mir nicht möglich dieser Forderung nachzukommen.

Zu dem von mir nachweislich eingereichten Antrag auf ALG II erwarte ich Ihren umgehenden Bewilligungsbescheid anhand der bereits vorliegenden Daten, spätestens jedoch zum 05.06.2023 mit Posteingang bei mir eingehend. Die Leistungen sind entsprechend zeitnah zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen
justusjonas

Fettnäpfchen

Justusjonas

Zitat von: Justusjonas am 21. Mai 2023, 19:24:24Hab jetzt alles zusammengeschrieben mit der hilfe meiner mutter, die kann sich viel besser ausdrücken bei sowas.  :grins:
Ein paar vorlagen aus anderen threads habe ich auch zu hilfe genommen, ich hoffe das ist in ordnung.
Gut das es Mutti gibt! Ihr habt das gut gemacht und ich finde das da nichts zu beanstanden ist.

Zitat von: Justusjonas am 21. Mai 2023, 19:24:24- Arbeitsbescheinigungen Arbeitgeber
Mein Arbeitgeber ist von mir aufgefordert worden, die Arbeitsbescheinigung auszufüllen. Sobald es mir möglich ist, diese nachzureichen, werde ich es unverzüglich tun.
Das kann zur Not über die Abrechnung und die Kontoauszüge belegt werden denn du musst dich nur als ALG 2 Bezieher outen wenn du entsprechende Anträge wie Einstiegsgeld beantragst.

Freue mich schon die Rückantwort (am besten mit Bestätigung) vom JC zu lesen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Justusjonas

Die frist ist verstrichen und es hat sich null getan. War letzte woche bei der agentur für arbeit weil die noch unterlagen wollten um über meinen alg1 antrag entscheiden zu können. Ging nur noch um 2 kleinigkeiten. Hab das persönlich geklärt und wurde so weitergegeben. Ich warte also immernoch.

Genau wie auf mein bürgergeld. Seit 06.04. wird meine krankenkasse nicht mehr bezahlt. Ich kann mir keine ärztliche hilfe suchen, die ich in meinem zustand grade dringend bräuchte und suchen sollte. Vielleicht lassen die sich zeit weil die gesehen haben was ich noch an reserve auf dem konto habe. Meine schwester sprach dann was an, das mich sehr beunruhigte. Sie meinte, was ist wenn die sich mit dem vermieter auseinandersetzen, weil ihnen meine antwort nicht passt und dort selbst nachfragen wegen der untermieterlaubnis, oder sogar eine meldung wegen verdacht auf mietbetrug machen, nur weil die das was in den falschen hals gekriegt haben.

Was kann ich jetzt am besten tun?
Muss das JC mir nicht die leistungen gewähren um meine existenz zu sichern? Eine überzahlung können die sich doch auch von der agentur wiederholen. Ich fühle mich grade einfach hilflos.  :wand:

Spring23

Zitat von: Justusjonas am 08. Juni 2023, 08:36:11Die frist ist verstrichen und es hat sich null getan. War letzte woche bei der agentur für arbeit weil die noch unterlagen wollten um über meinen alg1 antrag entscheiden zu können.
Ging nur noch um 2 kleinigkeiten. Hab das persönlich geklärt und wurde so weitergegeben. Ich warte also immernoch.
Bei ALG-I ist es keine Entscheidung, sondern eher ein Bescheid, sobald alles notwendige vorliegt. Auch wenn man eine Sperre bekommt, fließt danach ja das zustehende Geld. Da ist leider Zeit vergeudet worden, nicht gleich den Antrag zu stellen. Einfach wichtig für die Zukunft, man weiß ja nie.

Zitat von: Justusjonas am 08. Juni 2023, 08:36:11Genau wie auf mein bürgergeld. ...Meine schwester sprach dann was an, das mich sehr beunruhigte. Sie meinte, was ist wenn die sich mit dem vermieter auseinandersetzen, weil ihnen meine antwort nicht passt und dort selbst nachfragen wegen der untermieterlaubnis, oder sogar eine meldung wegen verdacht auf mietbetrug machen, nur weil die das was in den falschen hals gekriegt haben.
davon würde ich nicht ausgehen und mir keine unnötigen Ängste machen.

Schwierig war, ob man das nun gut findet oder nicht, gleich mit Paragraphen und wozu das eigentlich alles notwendig ist zu kontern.

Wenn man z.B. eine (mündliche) Untermieterlaubnis hat, zeigt es schon mal, dass hier kein Partner eingezogen ist, denn dafür benötigt man diese nicht. Die Skizze zeigt, dass die Wohnung trotz offenbar geringer Größe gut für eine WG geeignet ist. Usw.

Ich will Dir nicht das Recht absprechen, Dich zu weigern, wenn es rechtlich nicht notwendig ist, sondern nur darauf verweisen, dass manchmal günstiger sein könnte, so eine Art Kompromiss zu wählen.


Zitat von: Justusjonas am 08. Juni 2023, 08:36:11Was kann ich jetzt am besten tun?
Muss das JC mir nicht die leistungen gewähren um meine existenz zu sichern? Eine überzahlung können die sich doch auch von der agentur wiederholen. Ich fühle mich grade einfach hilflos.  :wand:
Da kennen sich andere besser aus, ab wann z.B. Eilanträge bei Gericht eine Option wären.
Wann kommt denn das erste ALG-I?

Fettnäpfchen

Justusjonas

Zitat von: Justusjonas am 08. Juni 2023, 08:36:11War letzte woche bei der agentur für arbeit weil die noch unterlagen wollten um über meinen alg1 antrag entscheiden zu können.
Hilf mir mal auf die Sprünge ...
ist das mit dem ALG 1 schon mal geschrieben worden?
wurde das vom JC verlangt das du einen Bescheid bringst egal ob Anspruch darauf oder nicht?
Zu wann hast du ALG 2 erwartet?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Spring23

Zitat von: Fettnäpfchen am 08. Juni 2023, 16:44:06ist das mit dem ALG 1 schon mal geschrieben worden?
wurde das vom JC verlangt das du einen Bescheid bringst egal ob Anspruch darauf oder nicht?
Zu wann hast du ALG 2 erwartet?
17.Mai
Zitat von: Justusjonas am 08. Juni 2023, 08:36:11Abgesehen davon das ich zuerst hätte alg1 Beantragen müssen - was wegen meiner kündigung eh eine sperre gegeben hätte
Ein Anspruch scheint unbestritten zu bestehen

Justusjonas

Hab endlich ne antwort von der agentur für arbeit bekommen und wie ichs mir gedacht hab ne sperre gekriegt. Allerdings werde ich aus dem ganzen schrieb nicht Schlau, was ich denn jetzt bekomme und wann.
Vielleicht könnt ihr mir sagen wie ich das alles zu verstehen hab und was ich jetzt bezüglich JC tun muss damit ich endlich mein geld bekomme?
Alles relevante hab ich unten angehängt.

Zitat von: Fettnäpfchen am 08. Juni 2023, 16:44:06Hilf mir mal auf die Sprünge ...
ist das mit dem ALG 1 schon mal geschrieben worden?
wurde das vom JC verlangt das du einen Bescheid bringst egal ob Anspruch darauf oder nicht?
Zu wann hast du ALG 2 erwartet?

Nochmal zusammengefasst:
- habe zum 01.05.2023 meinen job gekündigt, wurde nach urlaubsende am 10.04. aber nicht mehr beschäftigt und saß zuhause, hab mich dann arbeitslos gemeldet.
- ehem. firma behauptet in der arbeitsbescheinigung das am 06.04.2023 ein aufhebungsvertrag gemacht wurde der nicht existiert.
- seit 06.04. wurden meine kk keine beiträge mehr von arbeitgeber oder mir gezahlt, konnte mir also bisher keine ärztliche hilfe suchen. Laut bescheid werden die beiträge meiner kk wohl ab 16.05. übernommen, aber was ist dann mit dem zeitraum davor?
- für april hab ich nur einen bruchteil meines lohns für die eine urlaubswoche gekriegt, ca 360 euro, seitdem kein geld mehr von irgendwelchen ämtern. Lebe von meinen rücklagen, die nun so gut wie aufgebraucht sind, schulden habe ich deswegen jetzt auch.
- alg2 hab ich anfang april für ab april beantragt und es wurde noch nichts entschieden, da alg1 vorgeht und sie solange nichts entscheiden wollen. Mir gehts nur um die finanzielle absicherung während der sperre.
- die afa hat die sperrzeit dem JC mitgeteilt aber ich verstehe nicht warum sie behaupten mir wurde schon bürgerld bewilligt?
- muss ich immer noch die arbeitgeberbescheinigung dem JC nachreichen oder hat sich das mit dem bescheid von alg1 erledigt?

Ich dachte ich bekomme dann für april aufstockend 144,59 + unterkunftskosten und dann ab mai bis ende der sperrzeit die vollen 502 + unterkunftskosten?
Das JC hat angekündigt mir die leistungen zu kürzen wenn ich eine sperre beim alg1 bekomme. Dürfen die mich dafür bestrafen das ich psychisch nicht mehr kann und das deswegen alles schief gelaufen ist?
Was ist mit vorläufigem erstattungsanpruch eines leistungsträgers im juli gemeint? Für mich sieht das nach 4 monate sperrzeit aus.

vg Justusjonas



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