Erstantrag Bürgergeld WG

Begonnen von Justusjonas, 10. April 2023, 10:40:03

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Justusjonas

Hallo

ich brauche hilfe beim Ausfüllen vom Hauptantrag und hab zu meinem fall leider nix gefunden. Ich soll die unterlagen bis zum 13.04. einreichen.

Ich lebe in einer WG als hauptmieter und habe mit meinem mitbewohner, der schon länger alg2 bezieht, eine Kostenbeteiligungsvereinbarung gemacht als er eingezogen ist.
Jetzt muss ich leider auch einen Antrag stellen und will keine fehler machen.

Ich zahle die miete Komplett an den Vermieter und bekomme den Anteil von meinem Mitbewohner anfang des Monats. Wie muss ich das im antrag angeben?
Bei 3.2 müsste ich "Ich wohne zusammen mit 1 sonstige Person (zum Beispiel andere personen in einer Wohngemeinschaft" angeben oder?

Wie fülle ich 3.3 (hauptantrag) und KdU aus wenn ich und mein mitbewohner uns die Miete teilen? Muss ich die Kbv mit abgeben?
Auf den kontoauszügen sehen die ja dann, dass die Miete komplett von meinem konto abgebucht wird und die miete meines mitbewohners auf meinem Konto eingeht. Zählt das dann als Einkommen?

Wie ich die VE-Falle ausfüllen muss, wenn diese gefordert ist, hab ich hier schon recherchiert.  :ok:
Werde dann genauso wie mein Mitbewohner eine schriftliche erklärung abgeben müssen. Kann ich die selbe nehmen, die wir für ihn erstellt haben?

Ich denke das wars erstmal an fragen und wenn ihr mir die möglichst genau beantworten könntet, wäre das super!  :smile:

Justusjonas

Gibt es denn niemanden der mit da schnell mit dem ausfüllen helfen könnte?  :sad:
Muss das das erste mal machen.

Sheherazade

Es gibt eine Ausfüllhilfe bei jedem Antrag. Du gibst die ganze Miete an und auch deinen Mitbewohner sowie die KBV, dessen Bezug ist dem Jobcenter ja bereits bekannt, von daher wird dessen Mietzahlung nicht als Einkommen bei dir angerechnet werden. Wenn euch bislang noch keine Einstehensgemeninschaft unterstellt wurde, wird das jetzt auch nicht passieren.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Justusjonas am 10. April 2023, 10:40:03Hallo

ich brauche hilfe beim Ausfüllen vom Hauptantrag und hab zu meinem fall leider nix gefunden. Ich soll die unterlagen bis zum 13.04. einreichen.

Ich lebe in einer WG als hauptmieter und habe mit meinem mitbewohner, der schon länger alg2 bezieht, eine Kostenbeteiligungsvereinbarung gemacht als er eingezogen ist.
Jetzt muss ich leider auch einen Antrag stellen und will keine fehler machen.

Ich zahle die miete Komplett an den Vermieter und bekomme den Anteil von meinem Mitbewohner anfang des Monats. Wie muss ich das im antrag angeben?
Bei 3.2 müsste ich "Ich wohne zusammen mit 1 sonstige Person (zum Beispiel andere personen in einer Wohngemeinschaft" angeben oder?

Wie fülle ich 3.3 (hauptantrag) und KdU aus wenn ich und mein mitbewohner uns die Miete teilen? Muss ich die Kbv mit abgeben?
Auf den kontoauszügen sehen die ja dann, dass die Miete komplett von meinem konto abgebucht wird und die miete meines mitbewohners auf meinem Konto eingeht. Zählt das dann als Einkommen?


Ich habe mal den Antrag im Netz angesehen. Und schreibe mal, wie ich's machen würde:

Vermutlich bekommt Dein Mitbewohner die KdU vom JC bezahlt, die er Dir dann gibt?

Bei 3.2 würde ich es so machen, wie Du es schon sagst: ankreuzen bei "sonstige Personen ...".
Die Kbv mit abgeben.

Bei KdU- Antrag ausfüllen: 2 Personen, und was Du weißt an Daten, und Mietvertrag dazu, da sehen die ja den Rest.

Bei Fragen kommen die ohnehin auf Dich zu, ich lasse im Zweifelsfall lieber ein Kästchen aus. Meist fehlt sowieso noch irgendwas an Unterlagen, da kann man den Rest ergänzen.

Auf die Kontoauszugskopie schreibe ich schön groß neben die Summe x, was es zu sagen gibt. Also in Deinem Fall bei der Bezahlung Deines Mitbewohners: "Einzahlung der KdU von Mitbewohner lt. Vereinbarung".

Vor Corona habe ich sowas immer persönlich abgegeben, und gleich am Empfang wurde drüber geschaut. Geht ja meistens jetzt nicht mehr.




Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Justusjonas

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 11. April 2023, 15:12:01Vermutlich bekommt Dein Mitbewohner die KdU vom JC bezahlt, die er Dir dann gibt?

Bei 3.2 würde ich es so machen, wie Du es schon sagst: ankreuzen bei "sonstige Personen ...".
Die Kbv mit abgeben.

Bei KdU- Antrag ausfüllen: 2 Personen, und was Du weißt an Daten, und Mietvertrag dazu, da sehen die ja den Rest.

Bei Fragen kommen die ohnehin auf Dich zu, ich lasse im Zweifelsfall lieber ein Kästchen aus. Meist fehlt sowieso noch irgendwas an Unterlagen, da kann man den Rest ergänzen.

Auf die Kontoauszugskopie schreibe ich schön groß neben die Summe x, was es zu sagen gibt. Also in Deinem Fall bei der Bezahlung Deines Mitbewohners: "Einzahlung der KdU von Mitbewohner lt. Vereinbarung".

Vor Corona habe ich sowas immer persönlich abgegeben, und gleich am Empfang wurde drüber geschaut. Geht ja meistens jetzt nicht mehr.

Vielen Dank schonmal. Macht es sinn gleich alles was die Verlangen könnten, einzureichen (anlage VE lag nicht bei), oder soll ich warten bis das JC selbst danach fragt? Dadurch wird sich sicherlich die Bearbeitungszeit hinziehen oder?

Auf den kontoauszügen ist ersichtlich, das die Zahlung von meinem mitbewohner mietzahlungen sind, da das im Verwendungszweck der überweisung mit drin steht.

Bei anlage KDU "Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt)" muss ich da 1 oder 2 eintragen? Das Zimmer meines mitbewohners ist ja nicht meine Unterkunft. Das schreibe ich dann unter "vermietet/verpachtet" rein, richtig?

Mir ist aufgefallen das ich zwar anlage VM ausfüllen soll, aber Nirgendwo stand jetzt was davon drin, das ich die Kontoauszüge der letzten 3 monate auch abgeben muss. Oder hab ich da was überlesen?

Sheherazade

Zitat von: Justusjonas am 12. April 2023, 12:16:35Macht es sinn gleich alles was die Verlangen könnten, einzureichen (anlage VE lag nicht bei)

Nein, das ist NICHT sinnvoll, man beantwortet keine ungestellten Fragen.

ZitatBei anlage KDU "Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt)" muss ich da 1 oder 2 eintragen? Das Zimmer meines mitbewohners ist ja nicht meine Unterkunft. Das schreibe ich dann unter "vermietet/verpachtet" rein, richtig?

Ja, richtig.

ZitatMir ist aufgefallen das ich zwar anlage VM ausfüllen soll, aber Nirgendwo stand jetzt was davon drin, das ich die Kontoauszüge der letzten 3 monate auch abgeben muss. Oder hab ich da was überlesen?

Keine Ahnung, ob du was überlesen hast, grundsätzlich gilt: Was nicht gefordert wird, wird auch nicht eingereicht, siehe 1. Frage.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hartzer Rolle

Wenn die nicht völlig bekloppt sind, sollte VE gar nicht im Raum stehen. Dafür gibt es natürlich keine Garantie...

Wenn der Mitbewohner schon anstandslos Leistungen erhält. Da wäre eine VE doch damals bei seiner Antragstellung geprüft worden.

Sheherazade

Zitat von: Hartzer Rolle am 12. April 2023, 15:03:34Wenn die nicht völlig bekloppt sind, sollte VE gar nicht im Raum stehen.

Ja, denke ich auch.

Zitat von: Sheherazade am 11. April 2023, 14:59:30Wenn euch bislang noch keine Einstehensgemeninschaft unterstellt wurde, wird das jetzt auch nicht passieren.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Justusjonas

Klasse, das hilft mir alles mega weiter  :sehrgut:
Dann reiche ich nur die Kbv zusammen mit dem mietvertrag ein und den rest erst wenn JC es fordert (sofern sie es fordern dürfen natürlich  :grins: )

Justusjonas

Gilt eigentlich noch die freibetrag Regelung von 150€ pro Lebensjahr? Habe auf dem Konto ein bisschen was angespart und will darauf vorbereitet sein falls das JC verlangt das ich das erst aufbrauchen soll. Wieviel darf ich auf dem konto haben ohne das es angerechnet wird?

Hartzer Rolle

Beim Erstantrag Bürgergeld gilt 40.000 Vermögen für den Antragsteller und 15.000 pro weiterer Person für das erste Jahr als Schonvermögen.
Nach dem Jahr schmilzt der Schutz auf 15.000 pro Person, auch für den Antragsteller.

Justusjonas

Hab jetzt alles abgegeben, mal sehen was kommt. Ich melde mich wieder  :yes:

Justusjonas

So liebe leute,
ich melde mich zurück und wie zu erwarten macht das JC zicken. Ich muss gestehen ein bissl unschuldig bin ich nicht, denn mir geht es psychisch echt dreckig seit einigen monaten und mir fällt alles schwer.
Abgesehen davon das ich zuerst hätte alg1 Beantragen müssen - was wegen meiner kündigung eh eine sperre gegeben hätte - verlangt das JC jetzt sehr viele unterlagen, bei denen ich mir nicht sicher bin ob die das so dürfen.

Mir wird vorgeworfen den leistungsbezug absichtlich herbeigeführt zu haben - was schon an sich totaler schwachsinn ist. Dazu habe ich extra noch eine erklärung mit eingereicht, wo ich die sitaution mit meinem arbeitgeber beschrieben habe. Das haben die offenbar nicht kapiert und wollen jetzt wieder eine haben  :no:

Zusätzlich fordern sie jetzt noch die "tatsächlichen Kontoauszüge" von meinem Paypal-Konto (was auch immer damit gemeint ist)
Die kontoauszüge von 4 monaten ungeschwärzt (da hab ich vielleicht etwas viel gestrichen, das gebe ich zu)
anlage VE (haha, war klar)
Ich soll den grundrisse der Wohnung skizzieren und eine zustimmung des vermieters zur untermiete einreichen (was ich nicht habe, das war nicht nötig),  :weisnich:
beantworten ob ich ein KFZ besitze (tue ich nicht, das können die auch im HA herauslesen), usw und sofort.
Die Briefe hänge ich morgen an, ich bin fix und alle... wäre super wenn ihr mir dann schreiben könntet, was ich darauf jetzt reagieren soll.
Hab jetzt kein Geld seit anfang des monats, im April kein volles gehalt mehr bekommen und kann bald nix mehr zahlen.
Um alg1 antrag kümmere ich mich grade, obwohl ich schon da war und man mich direkt zum JC geschickt hat.
Ich bin fertig, sag ich euch!  :wand:



Justusjonas

Hier die briefe die ich bekommen habe (anhang). Bitte dringend um hilfe dabei.


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Leeres Portemonnaie

Zitat:
was ich darauf jetzt reagieren soll.

• Das einreichen, was verlangt wird.

Vermutlich wurde Deine Begründung zur Kündigung nicht richtig verstanden, ich habe was von "... Firmenwechsel nicht wollten ..." gelesen.  :scratch:

Wieso war eine Zustimmung zur Untervermietung nicht nötig? (Kenne mich damit nicht aus.)
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧