Die Bundesregierung hat das neue Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Bürgergeld, Wohngeld und Sozialhilfebezieher davon ausgenommen werden. Dennoch soll es auch für Bürgergeld-Beziehende eine Förderung geben.
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-bezieher-vom-energiegesetz-ausgenommen
"Zu den von der Umtauschpflicht ausgenommenen Sozialleistungen sollen das Bürgergeld, das Wohngeld, die Leistungen für Asylbewerber und der Kinderzuschlag sein." ahja, und was ist mit SGB 12? Und was ist mit Mietern? Was ist wenn der Vermieter nicht sanieren will oder kann, zb selber keine Finanzen hat dafür oder pleite geht/ist und das Haus verfallen lässt?
Zitat von: hanskanns am 21. April 2023, 21:51:26von der Umtauschpflicht ausgenommenen Sozialleistungen
Tja man könnte sich ja dadurch Bereichern.
Geht gar nicht da eine neue Heizung + "großzügiger" Förderung zu bekommen.