Bürgergeld-Bezieher vom Energiegesetz ausgenommen

Begonnen von selbiger, 20. April 2023, 06:51:13

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

selbiger

Die Bundesregierung hat das neue Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Bürgergeld, Wohngeld und Sozialhilfebezieher davon ausgenommen werden. Dennoch soll es auch für Bürgergeld-Beziehende eine Förderung geben.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-bezieher-vom-energiegesetz-ausgenommen
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

hanskanns

"Zu den von der Umtauschpflicht ausgenommenen Sozialleistungen sollen das Bürgergeld, das Wohngeld, die Leistungen für Asylbewerber und der Kinderzuschlag sein." ahja, und was ist mit  SGB 12? Und was ist mit Mietern? Was ist wenn der Vermieter nicht sanieren will oder kann, zb selber keine Finanzen hat dafür oder pleite geht/ist und das Haus verfallen lässt?

Kopfbahnhof

Zitat von: hanskanns am 21. April 2023, 21:51:26von der Umtauschpflicht ausgenommenen Sozialleistungen
Tja man könnte sich ja dadurch Bereichern.
Geht gar nicht da eine neue Heizung + "großzügiger" Förderung zu bekommen.