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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: ghost am 22. April 2023, 16:55:10

Titel: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: ghost am 22. April 2023, 16:55:10
Ich wurde 3 Mal eingeladen zu einem Gespräch mit dem Vermittler und habe nun formlos schriftlich einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten gestellt nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 44 und 45 SGB III. Der Vermittler stattdessen hat mir ein Formantrag (Antrag auf Gewährung von Reisekosten nach § 309 Abs. 4 SGB III) zum ausfüllen mitgesendet und schreibt jetzt schon im Anschreiben, dass er den Formantrag ablehnen wird mit der Begründung, dass "Eine Rückwirkende Antragstellung ist leider nicht möglich".

Als ich in 2018 schonmal arbeitslos war, habe ich so ein Antrag immer sofort gestellt, der Vermittler (übrigens heute der gleiche) hat damals aber gesagt, ich soll die Fahrtkostenanträge lieber gesammelt einreichen, weil er nicht nach jedem Besuch immer über eine Fahrtkostenerstattung bescheiden möchte.

Kann mir bitte hier jemand sagen, was Sache ist?


Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: BigMama am 22. April 2023, 17:00:30
Da es sich um ALGI handelt ist der 309 die richtige Rechtsgrundlage.

Falls du ne Ablehnung bekommst, legst du Widerspruch ein.
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: ghost am 22. April 2023, 17:04:48
Zitat von: BigMama am 22. April 2023, 17:00:30Falls du ne Ablehnung bekommst, legst du Widerspruch ein.

Ist der Antrag an das offizielle Formular gebunden oder geht es auch formlos?
Stimmt es, dass eine rückwirkende Antragstellung nicht möglich ist?
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: Fettnäpfchen am 22. April 2023, 17:31:49
Zitat von: ghost am 22. April 2023, 17:04:48Ist der Antrag an das offizielle Formular gebunden oder geht es auch formlos?
Jein  wenn der SB darauf besteht bleibt der Widerspruch und der Klageweg das ist es nicht wert. Viel zu viel Aufwand da nimmt man lieber den verlangten Antrag > s. Anhang

Zitat von: ghost am 22. April 2023, 17:04:48Stimmt es, dass eine rückwirkende Antragstellung nicht möglich ist?
Nein das ist gelogen.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: BigMama am 22. April 2023, 17:38:40
Hinweis:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Übernahme der Reisekosten.
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: horst am 22. April 2023, 18:03:47
Können, was immer das heißt im Gesetz  :weisnich:

Zitat§ 309 Allgemeine Meldepflicht
4) Die notwendigen Reisekosten, die der meldepflichtigen Person und einer erforderlichen Begleitperson aus Anlaß der Meldung entstehen, können auf Antrag übernommen werden, soweit sie nicht bereits nach anderen Vorschriften oder auf Grund anderer Vorschriften dieses Buches übernommen werden können.
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: BigMama am 22. April 2023, 18:44:35
Zitat von: horst am 22. April 2023, 18:03:47Können, was immer das heißt im Gesetz 
Es bedeutet, dass es keine Rechtsanspruch auf die Übernahme der Kosten gibt. Hier hat der Vermittler sein Ermessen pflichtgemäß, ermessensfehlerfrei und dem Zweck der Ermächtigung entsprechend auszuüben.
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. April 2023, 13:01:18
Zitat von: BigMama am 22. April 2023, 17:38:40Es besteht kein Rechtsanspruch auf Übernahme der Reisekosten.
Wird das beim ALG 1 anders gehandhabt?
Gilt da so etwas wie die Eigenleistungsfähigkeit wenn das ALG so hoch ist das dem Empfänger keine "Notsituation" entsteht.?
Oder hast du eine nachvollziehbare Auskunft um deine Aussage zu bestätigen?
Schließlich will ich keine Falschauskunft geben und dazu lernen ist auch nicht schlecht!

Beim ALG 2 besteht der Anspruch aufgrund höchstrichterlicher Entscheidung.

MfG FN
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: Sheherazade am 23. April 2023, 13:05:54
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. April 2023, 13:01:18
Zitat von: BigMama am 22. April 2023, 17:38:40Es besteht kein Rechtsanspruch auf Übernahme der Reisekosten.
Wird das beim ALG 1 anders gehandhabt?

Ja.

ZitatGilt da so etwas wie die Eigenleistungsfähigkeit wenn das ALG so hoch ist das dem Empfänger keine "Notsituation" entsteht.?

Genau so.

ZitatBeim ALG 2 besteht der Anspruch aufgrund höchstrichterlicher Entscheidung.

ALGII = Sozialleistung
ALGI = Versicherungsleistung

Ich bin mir aber recht sicher, dass wir diese Thematik in den letzten Jahren schon mehrfach hatten.
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: BigMama am 23. April 2023, 13:06:41
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. April 2023, 13:01:18Gilt da so etwas wie die Eigenleistungsfähigkeit wenn das ALG so hoch ist das dem Empfänger keine "Notsituation" entsteht.?
Ja, das gibt es. Alg I ist ja eine Versicherungsleistung und keine existenzsichernde Sozialleistung. Wenn jemand einen Anspruch von 1.800 Euro beispielsweise hat, dann kann der AV durchaus zum Ergebnis kommen, dass Fahrkosten zu einem Termin in Höhe von 4,50 € selbst getragen werden können.
Allerdings sind meine Infos vom Stand 2012 und ich habe mich zwischenzeitlich nicht rückversichert, dass es noch so ist. Mir ist jedoch keine Änderung im § 309 SGB III aufgefallen.
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: OLD-MAN am 23. April 2023, 13:15:42
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. April 2023, 13:01:18Beim ALG 2 besteht der Anspruch aufgrund höchstrichterlicher Entscheidung.

Hast du dazu das Az?

Wäre mir nämlich neu, da der Wortlaut im Gesetz eine KANN-Leistung ausdrückt!

Allerdings, wie in vielen anderen Beiträgen auch schon diskutiert, § 670 BGB wird nicht beachtet! Lieber streit mit den Sozialbehörden, als Rechte bei potentiellen, neuen AG einfordern.
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. April 2023, 14:28:19
Zitat von: OLD-MAN am 23. April 2023, 13:15:42Hast du dazu das Az?
Gerne doch hier als screenshot im Anhang.

MfG FN


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: ghost am 23. April 2023, 14:54:42
Vornweg, vielen Dank an alle für eure Tipps, Gedanken zu dem Thema und Meinungen.

Ich fand die Temine sehr seltsam und es ist nichts passiert, keine EGV, keine Vermittlungsangebote, überhaupt keine Beratung. Der Termin hätte auch telefonisch stattfinden können oder per Videocall. Immerhin hat der SB eine Webcam angeklebt gehabt an sein Monitor inkl. Headset. So musste ich 16 Km in eine Richtung fahren für ein "smalltalk".
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: horst am 23. April 2023, 15:05:59
Zitat von: BigMama am 23. April 2023, 13:06:41Anspruch von 1.800 Euro beispielsweise hat, dann kann der AV durchaus zum Ergebnis kommen, dass Fahrkosten zu einem Termin in Höhe von 4,50 € selbst getragen werden können.
ja das war einmal aber mit dem Mindestlohn wer bekommt da noch viel mehr als im Bürgergeld ausbezahlt und jeden Monat anzutanzen beim SB kostet auch viel, wenn einer vom Land kommt.
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: Sheherazade am 23. April 2023, 15:25:27
Zitat von: horst am 23. April 2023, 15:05:59
Zitat von: BigMama am 23. April 2023, 13:06:41Anspruch von 1.800 Euro beispielsweise hat, dann kann der AV durchaus zum Ergebnis kommen, dass Fahrkosten zu einem Termin in Höhe von 4,50 € selbst getragen werden können.
ja das war einmal aber mit dem Mindestlohn

DU tust ja so als würden alle Arbeitnehmer nur den Mindestlohn von immerhin 12€ verdienen.  :wand:
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: horst am 23. April 2023, 15:41:34
Zitat von: Sheherazade am 23. April 2023, 15:25:27
Zitat von: horst am 23. April 2023, 15:05:59
Zitat von: BigMama am 23. April 2023, 13:06:41Anspruch von 1.800 Euro beispielsweise hat, dann kann der AV durchaus zum Ergebnis kommen, dass Fahrkosten zu einem Termin in Höhe von 4,50 € selbst getragen werden können.
ja das war einmal aber mit dem Mindestlohn

DU tust ja so als würden alle Arbeitnehmer nur den Mindestlohn von immerhin 12€ verdienen.  :wand:
Zitat von: Sheherazade am 23. April 2023, 15:25:27DU tust ja so als würden alle Arbeitnehmer nur den Mindestlohn von immerhin 12€ verdienen.  :wand:
nun ja ich glaube kaum das hier nur einer mit 1800 € Arbeitslosengeld hier im Forum wegen Fahrtkosten nachfragt.
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: ghost am 24. April 2023, 22:11:20
Mir geht es überhaupt nicht um "sich die Fahrtkosten leisten oder nicht leisten". Den Inhalt und zeitlichen Umfang der einzelnen Termine hätte der SB telefonisch oder, wie heute üblich, online klären können. Jetzt musste ich dreimal bei ihm antanzen, weil er möglicherweise faul und rückständig ist.
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: Fettnäpfchen am 25. April 2023, 15:26:45
ghost

Zitat von: ghost am 24. April 2023, 22:11:20Mir geht es überhaupt nicht um "sich die Fahrtkosten leisten oder nicht leisten". Den Inhalt und zeitlichen Umfang der einzelnen Termine hätte der SB telefonisch oder, wie heute üblich, online klären können. Jetzt musste ich dreimal bei ihm antanzen, weil er möglicherweise faul und rückständig ist.
Die Überschrift sagt anderes aus, aber da hätte ein anderer Thementitel auch nicht weitergeholfen.
Was soll man da auch empfehlen.
Sag das mal einem SB der sagt dann nein ist nicht üblich und das Thema ist durch.

MfG FN
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: ghost am 05. Mai 2023, 16:19:28
Ich habe nun den offiziellen Antrag gestellt und heute den Ablehnungsbescheid erhalten, dieser wird begründet wie folgt, Zitat:

"
Ihrem Antrag vom 10.04.2023 auf Erstattung von Reisekosten für die Vorsprachen am 05.09.2022, 15.12.2022, 06.03.2023 kann nicht entsprochen werden.

Nach Ihren Angaben sind Ihnen Aufwendungen in Höhe von 19,50 EURO entstanden.

Begründung:
Es liegt hier eine verspätete Antragstellung vor (Termin sind teilweise von 2022). Auf Einladungen steht jeweils ein Hinweis auf mögliche Fahrtkosten, somit kann auch nicht von Unwissenheit ausgegangen werden.

Die Entscheidung beruht auf § 309 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)."
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: Harald53 am 05. Mai 2023, 17:23:08
Zitat von: ghost am 05. Mai 2023, 16:19:28Begründung:
Es liegt hier eine verspätete Antragstellung vor (Termin sind teilweise von 2022). Auf Einladungen steht jeweils ein Hinweis auf mögliche Fahrtkosten, somit kann auch nicht von Unwissenheit ausgegangen werden.
Die Entscheidung beruht auf § 309 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)."

Das mit der vorherigen Antragstellung ist blödsinn.
Das wollen die immer nur gerne so haben aus bequemlichkeit.
Deshalb steht das auch oft so in Eingliederungsvereinbarungen, weil dann hat man es ja "freiwillig" vereinbart.
Im Gesetz steht jedoch nicht, dass es vorher zu beantragen ist.

Einfach Klage einreichen und fertig.
Wenn die sehen man klagt, dann wird oft auch "nochmal umentschieden" ohne das überhaupt das Verfahren jemals gestartet ist.
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: horst am 05. Mai 2023, 17:51:05
Zitat von: Harald53 am 05. Mai 2023, 17:23:08Im Gesetz steht jedoch nicht, dass es vorher zu beantragen ist.

Einfach Klage einreichen und fertig.
Wenn die sehen man klagt, dann wird oft auch "nochmal umentschieden" ohne das überhaupt das Verfahren jemals gestartet ist.
dann wird er sicher weniger Einladungen erhalten und das wollte er ja.  :grins:
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: Spring23 am 06. Mai 2023, 09:48:13
Zitat von: Harald53 am 05. Mai 2023, 17:23:08
Zitat von: ghost am 05. Mai 2023, 16:19:28Begründung:
Es liegt hier eine verspätete Antragstellung vor (Termin sind teilweise von 2022). Auf Einladungen steht jeweils ein Hinweis auf mögliche Fahrtkosten, somit kann auch nicht von Unwissenheit ausgegangen werden.
Die Entscheidung beruht auf § 309 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)."

Das mit der vorherigen Antragstellung ist blödsinn.
Das wollen die immer nur gerne so haben aus bequemlichkeit.
Das hat weniger mit Bequemlichkeit und mehr mit Verwaltungsvorschriften zu tun. Und vor allem wenn ein Jahreswechsel dazwischen ist.

Zitat von: Harald53 am 05. Mai 2023, 17:23:08Deshalb steht das auch oft so in Eingliederungsvereinbarungen, weil dann hat man es ja "freiwillig" vereinbart.
Im Gesetz steht jedoch nicht, dass es vorher zu beantragen ist.
in welchem steht das? das wäre doch hilfreich für einen Widerspruch.
Vor allem, dass man  auch im April '23 eine Kostenerstattung vom September '22 erhalten könnte.

Zitat von: Harald53 am 05. Mai 2023, 17:23:08Einfach Klage einreichen und fertig.
Wenn die sehen man klagt, dann wird oft auch "nochmal umentschieden" ohne das überhaupt das Verfahren jemals gestartet ist.
Die Stelle, die eine Klage sieht, ist eine andere wie die, welche entscheidet und Verwaltungsvorschriften befolgt.

Ob das so einfach läuft  :weisnich: zumal es hier um ALG-I geht. Da dürfte auch das Thema "weniger Einladungen" ein anderes sein
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: Harald53 am 06. Mai 2023, 18:17:16
Zitat von: Spring23 am 06. Mai 2023, 09:48:13in welchem steht das? das wäre doch hilfreich für einen Widerspruch.

Ja eben in keinem Gesetz ist festgehalten, dass die Antragstellung vorher erfolgen muss.
Die Ablehnung erfolgte ja auch gem. § 309 Abs. 4 SGB III.

Also im Prinzip wird die forderung ja anerkannt, aber man sagt eben, pech gehabt denn intern haben wir beschlossen (nicht der Gesetzgeber) das die Anträge vorher gestellt werden müssen. Das ist aber nicht rechtskonform.

Denn was die Jobcenter sich innerhalb des Hauses für Wunschvorstellungen zusammenbasteln, dass interessiert nicht. Für den ELO ist nur das Gesetz entscheident.

Von daher einfach klagen, man hat ja nichts zu verlieren. Und immerhin sind beinahe 50% aller Widersprüche/Klagen gegen Jobcenter erfolgreich.

Man probiert es eben erst einmal aus ob sich der ELO mit zufrieden gibt.
Klappt ja leider auch in den meisten fällen, denn das gro der ELO's kennt sich eben leider nicht mit den Gesetzen aus und glaubt dann oft, wenn die Jobcenter das so sagen, dann wirds schon stimmen.
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: ghost am 06. Mai 2023, 19:08:06
Zitat von: Harald53 am 05. Mai 2023, 17:23:08Deshalb steht das auch oft so in Eingliederungsvereinbarungen, weil dann hat man es ja "freiwillig" vereinbart.
Ich hatte keine Eingliederungsvereinbarung

Zitat von: Harald53 am 05. Mai 2023, 17:23:08Einfach Klage einreichen und fertig.
Wie schreibt man eine solche Klage? Muss vorher nicht erst ein Widerspruch erfolgen?

Ich habe hier nach Widersprüchen gegen Nichterstattung von Fahrtkosten gesucht, jedoch nichts gefunden. Hat jemand eine Mustervorlage für Widerspruch und/oder Klage parat?

Beim Klagen habe ich irgendwelche Kosten?
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: Harald53 am 06. Mai 2023, 21:55:13
Zitat von: ghost am 06. Mai 2023, 19:08:06Wie schreibt man eine solche Klage? Muss vorher nicht erst ein Widerspruch erfolgen?
genau vorher sollte ein Widerspruch erfolgen, immer schön den Rechtsweg einhalten :-)
Zitat von: ghost am 06. Mai 2023, 19:08:06Beim Klagen habe ich irgendwelche Kosten?
Ja ein paar Auslagen für Papier und Versand. Sollte das Verfahren gewonnen werden, sind die Auslagen vom Jobcenter obendrein zu erstatten.

Ich habe dir mal einen Widerspruch formuliert, musst nur noch deine Daten einsetzen.
Wenn du die möglichkeit hast das ganze per Fax zu versenden wäre es am besten. (günstig und mit Nachweis)
Dann einfach mal schauen was als Antwort vom Jobcenter kommt.

Abs.
Dein Name, Anschrift


An
Jobcenter Stadt xyz
Straße
Plz Ort

Betreff: Widerspruch gegen den Bescheid vom xx.xx.2023 (Erstattung von Reisekosten)

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den o.g. Bescheid lege ich hiermit form- und fristgerecht Widerspruch ein.

Sie haben die Erstattung der Reisekosten für die Termine zur Vorsprache am XX.xx.XXXX, XX.xx.XXXX und XX.xx.XXXX
mit der Begründung abgelehnt, dass eine vorherige Antragstellung erforderlich ist.

Das Gesetz sieht eine vorherige Antragstellung nicht vor.
Auch habe ich mit ihnen dahingehend, keine Vereinbarung (Eingliederungsvereinbarung) dazu geschlossen.
Ebenso liegt auch keine Eingliederungsvereinbarung (EGV) per Verwaltungsakt vor, wo solch ein Passus enthalten sein könnte.

Von daher sind Sie zur Erstattung der Reisekosten verpflichtet.

Ich fordere Sie auf, die mir entstandenen Kosten in Höhe von XX,XX EURO, bis spätestens 20.05.2023, auf das ihnen bekannte Konto zu überweisen.
Sollte meinem Widerspruch nicht abgeholfen werden, so werde ich entsprechend Klage beim Sozialgericht Stadt XYZ (prüfen welches Sozialgericht für dich zuständig ist) einreichen.


mit freundlichen Grüßen
Vorname Name
Unterschrift
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: BigMama am 07. Mai 2023, 09:40:03
Kleiner Hinweis:
Es geht hier nicht um ein Jobcenter sondern um die Bundesagentur für Arbeit. Der TE bezieht Alg I.
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: Sheherazade am 07. Mai 2023, 10:06:08
Ja, bis einschließlich Beitrag #11 war auch schon mal klar gestellt, dass es da Unterschiede gibt zwischen SGB2 und SGB3 beim Anspruch auf Fahrtkostenerstattung.
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: Spring23 am 07. Mai 2023, 10:09:27
Zitat von: Sheherazade am 07. Mai 2023, 10:06:08Ja, bis einschließlich Beitrag #11 war auch schon mal klar gestellt, dass es da Unterschiede gibt zwischen SGB2 und SGB3 beim Anspruch auf Fahrtkostenerstattung.
Bei SGB-III findet man nichts zum Thema. Vermutlich weil es zwei Arten von Bezug ALG-I gibt:
A) Das Geld ist mehr als Existenzminimum und man muss und kann damit auskommen, zahlt davon ja auch die Miete
B) das Geld ist weniger als das Existenzminimum und man stockt mit ALG-II auf.

Im ersten Fall habe ich für Fahrten zu Besprechungsterminen nirgends im Netz was zu einer sog. Wegstreckenentfernung finden können. :weisnich:

Die Nennung wofür man es bekommt ist ausschließend: Alles, was dort nicht steht, wird auch nicht übernommen.
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: Harald53 am 07. Mai 2023, 13:09:28
Zitat von: BigMama am 07. Mai 2023, 09:40:03Kleiner Hinweis:
Es geht hier nicht um ein Jobcenter sondern um die Bundesagentur für Arbeit. Der TE bezieht Alg I.

Das ist schon klar, die Ablehnung erfolgte ja schließlich nach § 309 Abs. 4 SGB III.
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: ghost am 07. Mai 2023, 13:14:30
Zitat von: Harald53 am 06. Mai 2023, 21:55:13Ich habe dir mal einen Widerspruch formuliert
Vielen lieben Dank, Harald :-) Ich werde das so verwenden.

Zitat von: Harald53 am 07. Mai 2023, 13:09:28Das macht hier keinen großen unterschied, denn laut TE wurde abgelehnt aufgrund von § 309 Abs. 4 SGB III.
Alles klar!

Zitat von: BigMama am 07. Mai 2023, 09:40:03Der TE bezieht Alg I.
Das ist korrekt, ich beziehe ALGI. Aber gilt hier nicht der gleiche Grundsatz, dass "Der Einladende zahlt"?

Zitat von: Spring23 am 07. Mai 2023, 10:09:27Vermutlich weil es zwei Arten von Bezug ALG-I gibt:
A) Das Geld ist mehr als Existenzminimum und man muss und kann damit auskommen, zahlt davon ja auch die Miete
B) das Geld ist weniger als das Existenzminimum und man stockt mit ALG-II auf.
Mit dem Gehalt meiner Ehefrau (Vollzeit in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung) gehören wir eher zur Variante A. Dennoch bin ich der Meinung, dass zumindest 2 von 3 Terminen überflüssig waren, denn der SB hätte mir seine 3 Fragen z.B. auch telefonisch stellen können.
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: Sheherazade am 07. Mai 2023, 13:17:52
Zitat von: ghost am 07. Mai 2023, 13:14:30ich beziehe ALGI. Aber gilt hier nicht der gleiche Grundsatz, dass "Der Einladende zahlt"?

Nein, aber das steht schon alles auf der 1. Seite.
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: Harald53 am 07. Mai 2023, 13:25:42
Zitat von: Sheherazade am 07. Mai 2023, 13:17:52
Zitat von: ghost am 07. Mai 2023, 13:14:30ich beziehe ALGI. Aber gilt hier nicht der gleiche Grundsatz, dass "Der Einladende zahlt"?
Nein, aber das steht schon alles auf der 1. Seite.

Die Ablehnung der Reisekosten erfolgte nach § 309 Abs. 4 SGB III.

Ich zitiere:
"(4) Die notwendigen Reisekosten, die der meldepflichtigen Person und einer erforderlichen Begleitperson aus Anlaß der Meldung entstehen, können auf Antrag übernommen werden, soweit sie nicht bereits nach anderen Vorschriften oder auf Grund anderer Vorschriften dieses Buches übernommen werden können. "

1. Antrag wurde vom TE gestellt sowie es im § 309 Abs. 4 SGB III steht (es steht dort nicht das dieser vor den stattfindenden Terminen gestellt werden muss)
2. nach anderen Vorschriften wurden die Reisekosten nicht übernommen
3. nach anderen Vorschriften des SGB III wurden Sie auch nicht übernommen.

Sprich hier muss gezahlt werden.

@Sheherazade könntest mir mal kurz den § nennen mit der "Eigenleistungsfähigkeit"?

Denn wenn es so wäre hätte die Agentur für Arbeit ja einfach über die "Eigenleistungsfähigkeit" ablehnen können aber nein haben Sie ja nicht gemacht sondern sich auf § 309 Abs. 4 SGB III berufen wegen "verspäteter" Antragsstellung.
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: BigMama am 07. Mai 2023, 13:49:00
Zitat von: Harald53 am 07. Mai 2023, 13:25:42Sprich hier muss gezahlt werden.
Nein, muss nicht, weil:
Zitat von: Harald53 am 07. Mai 2023, 13:25:42Ich zitiere:
"(4) Die notwendigen Reisekosten, die der meldepflichtigen Person und einer erforderlichen Begleitperson aus Anlaß der Meldung entstehen, können auf Antrag übernommen werden, soweit sie nicht bereits nach anderen Vorschriften oder auf Grund anderer Vorschriften dieses Buches übernommen werden können. "
Es handelt sich hierbei um eine "Kann-Vorschrift" und keine "Muss-Vorschrift". Somit gilt:
Zitat von: BigMama am 22. April 2023, 18:44:35Es bedeutet, dass es keine Rechtsanspruch auf die Übernahme der Kosten gibt. Hier hat der Vermittler sein Ermessen pflichtgemäß, ermessensfehlerfrei und dem Zweck der Ermächtigung entsprechend auszuüben.


Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: Ellen_Alien am 07. Mai 2023, 14:00:44
ZitatSprich hier muss gezahlt werden.
Nein, das ist ein Denkfehler.
Die Übernahme der Reisekosten ist auszuschließen, sofern die Übernahme aufgrund anderer Vorschriften erfolgt. Wenn nicht, bleibt es dennoch eine klar formulierte Kann-Bestimmung. Solange im Gesetz nicht steht ,,Kosten sind zu übernehmen" liegt es im Ermessen des SB.
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: ghost am 07. Mai 2023, 14:16:34
Zitat von: BigMama am 07. Mai 2023, 13:49:00Es handelt sich hierbei um eine "Kann-Vorschrift" und keine "Muss-Vorschrift".
Zitat von: Ellen_Alien am 07. Mai 2023, 14:00:44Nein, das ist ein Denkfehler.
Die Übernahme der Reisekosten ist auszuschließen, sofern die Übernahme aufgrund anderer Vorschriften erfolgt. Wenn nicht, bleibt es dennoch eine klar formulierte Kann-Bestimmung. Solange im Gesetz nicht steht ,,Kosten sind zu übernehmen" liegt es im Ermessen des SB.

Alles ist einleuchtend, ABER (!), was ist wenn, wie hier, die Ablehnung auf einer rechtswidrigen Begründung beruht (ich hätte zuspät beantragt)? Der SB hätte sich doch, wie BigMama schreibt, gleich auf sein Ermessungsspielraum berufen und ablehnen können. Stattdessen impliziert das Schreiben, dass er eigentlich positiv bescheiden würde, nur wegen der verspäteten Beantragung er es ablehnen muss.

Oder wie sieht ihr das?
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: BigMama am 07. Mai 2023, 14:36:09
Es ist einfacher einen Antrag mit verspäteter Antragstellung abzulehnen als mit der Begründung der Ermessensausübung.
Denn bei der Ausübung von Ermessen können leichter Fehler passieren als bei der Ablehnung aufgrund verspäteter Antragstellung.
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: Harald53 am 07. Mai 2023, 15:03:17
Zitat von: BigMama am 07. Mai 2023, 14:36:09Es ist einfacher einen Antrag mit verspäteter Antragstellung abzulehnen als mit der Begründung der Ermessensausübung.
Denn bei der Ausübung von Ermessen können leichter Fehler passieren als bei der Ablehnung aufgrund verspäteter Antragstellung.

Nehmen wir mal an es ist so wie du es sagst, auf welcher Gesetzesgrundlage erfolgt denn dann die Ablehnung der "verspäteten" Antragstellung?
Der SB bei der Agentur für Arbeit hat für die Ablehnung den § 309 Abs. 4 SGB III genommen. Dort ist aber nichts zu lesen von einer "vorherigen" Antragstellung.

Von daher wie lautet denn der richtige Paragraf? Bisher konnte niemand die Gesetzesgrundlage dafür nennen.
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: BigMama am 07. Mai 2023, 15:18:42
Zitat von: Harald53 am 07. Mai 2023, 15:03:17Von daher wie lautet denn der richtige Paragraf? Bisher konnte niemand die Gesetzesgrundlage dafür nennen.

Antragstellung (https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/324.html)
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: Harald53 am 07. Mai 2023, 15:25:02
Zitat von: BigMama am 07. Mai 2023, 15:18:42Antragstellung (https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/324.html)

Na du haust ja hier Sachen raus, hast du dir überhaupt mal durchgelesen was du da gepostet hast und um was es dort geht?
Also das ein Reisekostenantrag mit § 324 SGB III abgeschmettert wurde hab ich ja im Leben noch nie gelesen.
Und das obwohl du schreibst das es ja einfacher ist damit abzulehnen, als mit ermessen abzulehnen.
Naja bei dir als JC-SB wundert mich das aber eigentlich nicht  :zwinker:

Aber wie geschrieben an den TE, mach einfach den Widerspruch und dann schauen wir weiter.
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. Mai 2023, 15:48:09
ghost

Zitat von: Harald53 am 07. Mai 2023, 15:25:02Aber wie geschrieben an den TE, mach einfach den Widerspruch und dann schauen wir weiter.
Genau und das Ergebnis wäre SEHR interessant!

Zitat von:  link=msg=1576626 date=1683458070Das ist korrekt, ich beziehe ALGI. Aber gilt hier nicht der gleiche Grundsatz, dass "Der Einladende zahlt"?
nicht zwingend da das eine eine Versicherungsleistung ist und daß andere eine Sozialleistung.

und im Falle des ALG 2 gibt es in der Rechtsprechung eben BSG Urteile welche die Forderung der vorherigen Antragstellung als nicht rechtskonform betrachten.
 Fahrkosten zu Terminen beim Leistungsträger
 (http://hartz.info/index.php?topic=2366.msg18432#msg18432)
in dem Urteil kann man zwischen den Zeilen auch das mit der Eigenleistungsfähigkeit raus lesen. Ich hatte das mit dem ALG 1 auch schon daher finde ich es interessant wie die BA mit einem Widerspruch/Klage umgehen wird.

MfG FN
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: ghost am 07. Mai 2023, 16:43:18
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Mai 2023, 15:48:09Genau und das Ergebnis wäre SEHR interessant!
Zitat von: Harald53 am 07. Mai 2023, 15:25:02Aber wie geschrieben an den TE, mach einfach den Widerspruch und dann schauen wir weiter.
Zitat von: BigMama am 07. Mai 2023, 14:36:09Es ist einfacher einen Antrag mit verspäteter Antragstellung abzulehnen als mit der Begründung der Ermessensausübung.

So ihr Lieben, der Widerspruch ist fertig und geht morgen raus. Ich werde das Ergebnis hier posten, sobald es mir vorliegt! Bis dahin, vielen Dank für Eure Unterstützung!
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: horst am 07. Mai 2023, 19:46:37
Zitat von: Sheherazade am 07. Mai 2023, 13:17:52
Zitat von: ghost am 07. Mai 2023, 13:14:30ich beziehe ALGI. Aber gilt hier nicht der gleiche Grundsatz, dass "Der Einladende zahlt"?

Nein, aber das steht schon alles auf der 1. Seite.
sagte früher mein SB auch "Fahrtkosten sind doch im Regelsatz enthalten."
 :wand:
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Beitrag von: ghost am 11. Mai 2023, 19:51:04
Ich verstehe was nicht. Ich habe nun eine Eingangsbestätigung für mein Widerspruch erhalten mit der Info, dass mein Widerspruch schnellstmöglich bearbeitet wird. Dann aber steht drin:

"Den Widerspruch bitte ich zu begründen. Sollte ich bis xx.xx.2023 keine Antwort erhalten, werde ich davon ausgehen, dass Sie sich nicht weiter äußern wollen. Ich werde dann aufgrund des mit bekannten Sachverhaltes enscheiden."

Ich habe den Widerspruch von Harald53 übernommen und dieser ist doch begründet.
Welche Begründung will die SB denn lesen?
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Beitrag von: Sheherazade am 11. Mai 2023, 19:57:48
Zitat von: ghost am 11. Mai 2023, 19:51:04Ich habe den Widerspruch von Harald53 übernommen und dieser ist doch begründet.
Welche Begründung will die SB denn lesen?

Diese Frage kann dir @Harald53 bestimmt beantworten.
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Beitrag von: Harald53 am 11. Mai 2023, 20:03:52
Zitat von: Sheherazade am 11. Mai 2023, 19:57:48Diese Frage kann dir @Harald53 bestimmt beantworten.
Aber sicher doch.
@ghost, die wollen jetzt Zeit gewinnen weil sie merken das sie hier bockmist gebaut haben und nicht mit gerechnet haben das jemand widerspricht.  :grins:

PS: Ein Widerspruch muss nicht mal eine Begründung enthalten, aber siehst ja die gehen eben auf dummenfang.
Einfach zurücklehnen und auf den Widerspruchsbescheid warten.
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Beitrag von: Sheherazade am 11. Mai 2023, 20:25:08
Jetzt bin ich aber enttäuscht, diese Antwort ist genauso nichtssagend wie der Widerspruch.
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Beitrag von: Harald53 am 11. Mai 2023, 20:37:19
Zitat von: Sheherazade am 11. Mai 2023, 20:25:08Jetzt bin ich aber enttäuscht, diese Antwort ist genauso nichtssagend wie der Widerspruch.

Na ist doch prima, dann wird es ja ein leichtes für die Agentur sein, einen Widerspruchsbescheid zu erstellen  :smile:
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: Spring23 am 11. Mai 2023, 21:08:58
Zitat von: ghost am 11. Mai 2023, 19:51:04Ich verstehe was nicht. Ich habe nun eine Eingangsbestätigung für mein Widerspruch erhalten mit der Info, dass mein Widerspruch schnellstmöglich bearbeitet wird. Dann aber steht drin:

"Den Widerspruch bitte ich zu begründen. Sollte ich bis xx.xx.2023 keine Antwort erhalten, werde ich davon ausgehen, dass Sie sich nicht weiter äußern wollen. Ich werde dann aufgrund des mit bekannten Sachverhaltes enscheiden."

Ich habe den Widerspruch von Harald53 übernommen und dieser ist doch begründet.
Welche Begründung will die SB denn lesen?
Du hattest geschrieben, dass eine vorherige Antragstellung nicht vorgesehen sei, .
Du keine Vereinbarung (Eingliederungsvereinbarung) dazu geschlossen hättest und
keine Eingliederungsvereinbarung (EGV) per Verwaltungsakt vorliege, wo solch ein Passus enthalten sein könnte.

Dieser Widerspruch ist mit Grundlage der Vermutung eines Termins bei ALG-II formuliert worden.
Offenbar sind das keine hinreichenden Gründe zum Widerspruch bei ALG-I und zudem eine Reisekostenerstattung 6 Monate später und mit Jahreswechsel dazwischen.

Oder die SB hat einen falschen Text rausgeschickt.

Wenn Du nun nichts schreibst, wird nach vorliegender Sachlage entschieden.
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: Harald53 am 11. Mai 2023, 21:26:58
Zitat von: Spring23 am 11. Mai 2023, 21:08:58Dieser Widerspruch ist mit Grundlage der Vermutung eines Termins bei ALG-II formuliert worden.
Wie kommst du denn darauf?
Der Widerspruch stützt sich auf die vorherige Antragstellung.

Zitat von: Spring23 am 11. Mai 2023, 21:08:58Offenbar sind das keine hinreichenden Gründe zum Widerspruch
Da weiß man doch schon das der SB überhaupt keinen Plan hat was er jetzt machen soll oder er geht absichtlich auf dummenfang, denn ein Widerspruch muss nicht begründet werden.
Erst beim Sozialgericht muss ein Grund für den Richter ersichtlich sein.
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Beitrag von: Spring23 am 12. Mai 2023, 00:35:47
Zitat von: Harald53 am 11. Mai 2023, 21:26:58
Zitat von: Spring23 am 11. Mai 2023, 21:08:58Dieser Widerspruch ist mit Grundlage der Vermutung eines Termins bei ALG-II formuliert worden.
Wie kommst du denn darauf?

deswegen
Zitat von: Harald53 am 11. Mai 2023, 21:26:58An
Jobcenter Stadt xyz
Straße
Plz Ort


Zitat von: Harald53 am 11. Mai 2023, 21:26:58Der Widerspruch stützt sich auf die vorherige Antragstellung.
aber geht von unzutreffenden Voraussetzungen aus

Zitat von: Harald53 am 11. Mai 2023, 21:26:58
Zitat von: Spring23 am 11. Mai 2023, 21:08:58Offenbar sind das keine hinreichenden Gründe zum Widerspruch
Da weiß man doch schon das der SB überhaupt keinen Plan hat was er jetzt machen soll oder er geht absichtlich auf dummenfang, denn ein Widerspruch muss nicht begründet werden.
Die SB schreibt ja auch nicht, dass der Widerspruch begründet werden muss.


Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: ghost am 12. Mai 2023, 22:11:00
Zitat von: Spring23 am 12. Mai 2023, 00:35:47Die SB schreibt ja auch nicht, dass der Widerspruch begründet werden muss.

Sie bittet aber um eine Begründung, damit impliziert Sie etweder, dass sie den Widerspruch jetzt schon unbegründet sieht, oder sie hat mein Widerspruch nicht vollständig gelesen.
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: ghost am 11. Juni 2023, 13:44:12
Es ist Bewegung entstanden :-) Zwar habe ich noch kein Widerspruchbescheid, aber es hat sich die SB gemeldet. Sie weist nun darauf hin, dass die Arbeitsagentur nicht, wie von mir gefordert, 30 Cent/Kilometer erstatten wird, sondern 20 Cent/Kilometer. Zudem sendete sie mir mein ausgefülltes Formular zurück mit der Bitte, hier und dort einige Kreuze zu vervollständigen und wieder an sie zurückzusenden. Das finde ich ärgerlich, denn ich habe bereits ein Antrag eingereicht (1. Portokosten), dann wurde mir ein Formular zugesended, dass ich ausfüllen musste und an die SB zurücksenden musste (2. Portokosten). Anschließend musste ich ja noch den Widerspruch versenden (3. Porotokosten). Jetzt soll ich das Formular ergänzen und wieder zurücksenden (4. Portokosten). Ich habe das Gefühl, die wollen mich ärgern.

Muss das denn sein? Die Arbeitsagentur hat mein formlosen Antrag, ein mal ausgefüllten Antrag (ihr Formular) und den Widerspruch. Gibt es ein Gesetzt, das einen die Antragstellung mit nur einem bestimmten Formular vorschreibt?
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Beitrag von: Fettnäpfchen am 11. Juni 2023, 14:30:27
ghost

Zitat von: ghost am 11. Juni 2023, 13:44:12Gibt es ein Gesetzt, das einen die Antragstellung mit nur einem bestimmten Formular vorschreibt?
Ob es ein Gesetz gibt weiß ich nicht aber es wurde von Ottokar  hier schon immer darauf verwiesen dass das JC auf einem eigenen Formular bestehen kann.
Die Formlosigkeit nach § 9 ist daher nicht zwingend gegeben. Ich hatte das Problem auch schon und habe "klein" beigegeben denn alles andere hätte den Rahmen gesprengt und am Schluss wäre der Streitwert zu gering um zu klagen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__9.html

Zitat von: ghost am 11. Juni 2023, 13:44:12Sie weist nun darauf hin, dass die Arbeitsagentur nicht, wie von mir gefordert, 30 Cent/Kilometer erstatten wird, sondern 20 Cent/Kilometer.
Das wäre korrekt.

Ich empfehle bei jeder Einladung als erstes den Antrag auf Kostenübernahme zu machen dann kann das nicht mehr passieren und du hast auch keine Folgekosten. Auf einen schriftlichen Bescheid darüber würde ich auch bestehen dann behältst du den Überblick und
falls du zu den Kunden gehörst die viel zuz oft eingeladen werden könnte sich die Dichte der Einladungen auch ändern.

MfG FN
Titel: Aw: (ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten
Beitrag von: Harald53 am 11. Juni 2023, 19:14:51
Zitat von: ghost am 11. Juni 2023, 13:44:12Es ist Bewegung entstanden :-) Zwar habe ich noch kein Widerspruchbescheid, aber es hat sich die SB gemeldet. Sie weist nun darauf hin, dass die Arbeitsagentur nicht, wie von mir gefordert, 30 Cent/Kilometer erstatten wird, sondern 20 Cent/Kilometer.

Nanu die Agentur möchte nun doch zahlen, obwohl sie doch laut einigen Foristen hier überhaupt garnicht muss und es keinen Rechtsanspruch gibt? Na sowas aber auch, man was haben wir doch für sozial eingestellte Agenturen die sogar freiwillig zahlen ...  :grins: