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(ALG I) Arbeitsagentur lädt ein, will aber keine Fahrtkosten erstatten

Begonnen von ghost, 22. April 2023, 16:55:10

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Sheherazade

Jetzt bin ich aber enttäuscht, diese Antwort ist genauso nichtssagend wie der Widerspruch.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Harald53

Zitat von: Sheherazade am 11. Mai 2023, 20:25:08Jetzt bin ich aber enttäuscht, diese Antwort ist genauso nichtssagend wie der Widerspruch.

Na ist doch prima, dann wird es ja ein leichtes für die Agentur sein, einen Widerspruchsbescheid zu erstellen  :smile:

Spring23

Zitat von: ghost am 11. Mai 2023, 19:51:04Ich verstehe was nicht. Ich habe nun eine Eingangsbestätigung für mein Widerspruch erhalten mit der Info, dass mein Widerspruch schnellstmöglich bearbeitet wird. Dann aber steht drin:

"Den Widerspruch bitte ich zu begründen. Sollte ich bis xx.xx.2023 keine Antwort erhalten, werde ich davon ausgehen, dass Sie sich nicht weiter äußern wollen. Ich werde dann aufgrund des mit bekannten Sachverhaltes enscheiden."

Ich habe den Widerspruch von Harald53 übernommen und dieser ist doch begründet.
Welche Begründung will die SB denn lesen?
Du hattest geschrieben, dass eine vorherige Antragstellung nicht vorgesehen sei, .
Du keine Vereinbarung (Eingliederungsvereinbarung) dazu geschlossen hättest und
keine Eingliederungsvereinbarung (EGV) per Verwaltungsakt vorliege, wo solch ein Passus enthalten sein könnte.

Dieser Widerspruch ist mit Grundlage der Vermutung eines Termins bei ALG-II formuliert worden.
Offenbar sind das keine hinreichenden Gründe zum Widerspruch bei ALG-I und zudem eine Reisekostenerstattung 6 Monate später und mit Jahreswechsel dazwischen.

Oder die SB hat einen falschen Text rausgeschickt.

Wenn Du nun nichts schreibst, wird nach vorliegender Sachlage entschieden.

Harald53

Zitat von: Spring23 am 11. Mai 2023, 21:08:58Dieser Widerspruch ist mit Grundlage der Vermutung eines Termins bei ALG-II formuliert worden.
Wie kommst du denn darauf?
Der Widerspruch stützt sich auf die vorherige Antragstellung.

Zitat von: Spring23 am 11. Mai 2023, 21:08:58Offenbar sind das keine hinreichenden Gründe zum Widerspruch
Da weiß man doch schon das der SB überhaupt keinen Plan hat was er jetzt machen soll oder er geht absichtlich auf dummenfang, denn ein Widerspruch muss nicht begründet werden.
Erst beim Sozialgericht muss ein Grund für den Richter ersichtlich sein.

Spring23

Zitat von: Harald53 am 11. Mai 2023, 21:26:58
Zitat von: Spring23 am 11. Mai 2023, 21:08:58Dieser Widerspruch ist mit Grundlage der Vermutung eines Termins bei ALG-II formuliert worden.
Wie kommst du denn darauf?

deswegen
Zitat von: Harald53 am 11. Mai 2023, 21:26:58An
Jobcenter Stadt xyz
Straße
Plz Ort


Zitat von: Harald53 am 11. Mai 2023, 21:26:58Der Widerspruch stützt sich auf die vorherige Antragstellung.
aber geht von unzutreffenden Voraussetzungen aus

Zitat von: Harald53 am 11. Mai 2023, 21:26:58
Zitat von: Spring23 am 11. Mai 2023, 21:08:58Offenbar sind das keine hinreichenden Gründe zum Widerspruch
Da weiß man doch schon das der SB überhaupt keinen Plan hat was er jetzt machen soll oder er geht absichtlich auf dummenfang, denn ein Widerspruch muss nicht begründet werden.
Die SB schreibt ja auch nicht, dass der Widerspruch begründet werden muss.



ghost

Zitat von: Spring23 am 12. Mai 2023, 00:35:47Die SB schreibt ja auch nicht, dass der Widerspruch begründet werden muss.

Sie bittet aber um eine Begründung, damit impliziert Sie etweder, dass sie den Widerspruch jetzt schon unbegründet sieht, oder sie hat mein Widerspruch nicht vollständig gelesen.

ghost

Es ist Bewegung entstanden :-) Zwar habe ich noch kein Widerspruchbescheid, aber es hat sich die SB gemeldet. Sie weist nun darauf hin, dass die Arbeitsagentur nicht, wie von mir gefordert, 30 Cent/Kilometer erstatten wird, sondern 20 Cent/Kilometer. Zudem sendete sie mir mein ausgefülltes Formular zurück mit der Bitte, hier und dort einige Kreuze zu vervollständigen und wieder an sie zurückzusenden. Das finde ich ärgerlich, denn ich habe bereits ein Antrag eingereicht (1. Portokosten), dann wurde mir ein Formular zugesended, dass ich ausfüllen musste und an die SB zurücksenden musste (2. Portokosten). Anschließend musste ich ja noch den Widerspruch versenden (3. Porotokosten). Jetzt soll ich das Formular ergänzen und wieder zurücksenden (4. Portokosten). Ich habe das Gefühl, die wollen mich ärgern.

Muss das denn sein? Die Arbeitsagentur hat mein formlosen Antrag, ein mal ausgefüllten Antrag (ihr Formular) und den Widerspruch. Gibt es ein Gesetzt, das einen die Antragstellung mit nur einem bestimmten Formular vorschreibt?

Fettnäpfchen

ghost

Zitat von: ghost am 11. Juni 2023, 13:44:12Gibt es ein Gesetzt, das einen die Antragstellung mit nur einem bestimmten Formular vorschreibt?
Ob es ein Gesetz gibt weiß ich nicht aber es wurde von Ottokar  hier schon immer darauf verwiesen dass das JC auf einem eigenen Formular bestehen kann.
Die Formlosigkeit nach § 9 ist daher nicht zwingend gegeben. Ich hatte das Problem auch schon und habe "klein" beigegeben denn alles andere hätte den Rahmen gesprengt und am Schluss wäre der Streitwert zu gering um zu klagen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__9.html

Zitat von: ghost am 11. Juni 2023, 13:44:12Sie weist nun darauf hin, dass die Arbeitsagentur nicht, wie von mir gefordert, 30 Cent/Kilometer erstatten wird, sondern 20 Cent/Kilometer.
Das wäre korrekt.

Ich empfehle bei jeder Einladung als erstes den Antrag auf Kostenübernahme zu machen dann kann das nicht mehr passieren und du hast auch keine Folgekosten. Auf einen schriftlichen Bescheid darüber würde ich auch bestehen dann behältst du den Überblick und
falls du zu den Kunden gehörst die viel zuz oft eingeladen werden könnte sich die Dichte der Einladungen auch ändern.

MfG FN
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Harald53

Zitat von: ghost am 11. Juni 2023, 13:44:12Es ist Bewegung entstanden :-) Zwar habe ich noch kein Widerspruchbescheid, aber es hat sich die SB gemeldet. Sie weist nun darauf hin, dass die Arbeitsagentur nicht, wie von mir gefordert, 30 Cent/Kilometer erstatten wird, sondern 20 Cent/Kilometer.

Nanu die Agentur möchte nun doch zahlen, obwohl sie doch laut einigen Foristen hier überhaupt garnicht muss und es keinen Rechtsanspruch gibt? Na sowas aber auch, man was haben wir doch für sozial eingestellte Agenturen die sogar freiwillig zahlen ...  :grins: