Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Rocko am 20. Mai 2023, 12:05:06

Titel: Jobcenter zahlt Grundmiete nicht
Beitrag von: Rocko am 20. Mai 2023, 12:05:06
Ich habe beim Jobcenter am 02.05.2023 den neuen Mietvertag (Anpassung der Wohnungsätze) eingereicht.
Gestern 19.05.2023 habe ich eine Brief vom Jobcenter bekommen.

Jobcenter zahlt Grundmiete nicht wird abgelehnt. Es werden nur nur die neuen Heizungs und Nebenkosten bezahlt.
Der Vermieter soll eine Begründung abgeben schriftlich nach § 558 Abs.1

Es wird weiterhin nur die alte Grundmiete vom vorherigen Mietvertrag bezahlt bis 30.06.2023.

Habe meinen Vermieter diesen Brief gegeben, er meinte nur die müssen die neue Grundmiete bezahlen wenn nicht würde er mir die Wohnung kündigen.

Wie soll ich mich jetzt verhalten oder bzw. unternehmen ?

Titel: Aw: Jobcenter zahlt Grundmiete nicht
Beitrag von: Hartzer Rolle am 20. Mai 2023, 12:07:53
Hat dein  Vermieter ein korrektes Mieterhöhungsschreiben laut BGB aufgesetzt und die entsprechenden Grenzen eingehalten?
Titel: Aw: Jobcenter zahlt Grundmiete nicht
Beitrag von: Rocko am 20. Mai 2023, 12:13:54
Also nach meinen Berechnungen ist die Grundmiete (neuer Mietvertag) viel zu hoch wenn man nach dem Mietspiegel geht was unsere Stadt hat.

Ein Mieterhöhungsschreiben für den Wohnblock vom Vermieter gab es nicht. Er hat es nur mündlich ausgesprochen.

Titel: Aw: Jobcenter zahlt Grundmiete nicht
Beitrag von: FritzLoch am 20. Mai 2023, 13:21:26
Zitat von: Rocko am 20. Mai 2023, 12:13:54Also nach meinen Berechnungen ist die Grundmiete (neuer Mietvertag) viel zu hoch wenn man nach dem Mietspiegel geht was unsere Stadt hat.

Ein Mieterhöhungsschreiben für den Wohnblock vom Vermieter gab es nicht. Er hat es nur mündlich ausgesprochen.



Aus der Praxis heraus sind die Kosten zu übernehmen und gleichzeitig die Aufforderung zur Senkung der Wohnkosten zuzustellen, sprich ein Umzug ist unausweichlich wenn es bei der Erhöhung bleibt. Wenn sich der Vermieter im Rahmen des Mietspiegels bewegt ist eine Erhöhung legitim, was soll der dem JC erklären, lächerlich.

Mündliche Absprachen sind nichts wert, Mieterhöhungsverlangen bedarf der Schriftform. Dem JC muss er nichts erklären!
Titel: Aw: Jobcenter zahlt Grundmiete nicht
Beitrag von: Sheherazade am 20. Mai 2023, 13:25:45
Zitat von: FritzLoch am 20. Mai 2023, 13:21:26Dem JC muss er nichts erklären!

Richtig, aber dem Mieter, eben nach dem im ET genannten §en des BGB.
Titel: Aw: Jobcenter zahlt Grundmiete nicht
Beitrag von: FritzLoch am 20. Mai 2023, 13:56:14
Zitat von: Sheherazade am 20. Mai 2023, 13:25:45
Zitat von: FritzLoch am 20. Mai 2023, 13:21:26Dem JC muss er nichts erklären!

Richtig, aber dem Mieter, eben nach dem im ET genannten §en des BGB.

Und das "schriftlich" alles andere hier besprochene in mündlicher Übermittlung des VM an den Mieter hat keine Bedeutung.
Titel: Aw: Jobcenter zahlt Grundmiete nicht
Beitrag von: reigen am 20. Mai 2023, 16:33:39
02.05.2023  neuen Mietvertag.
Es wird weiterhin nur die alte Grundmiete vom vorherigen Mietvertrag bezahlt.
Ein Mieterhöhungsschreiben für den Wohnblock vom Vermieter gab es nicht.

Versteh ich nicht.
Bist du jetzt umgezogen oder wieso ein neuen vertrag?
wenn ja wieso wird direkt die Miete erhöht?
Titel: Aw: Jobcenter zahlt Grundmiete nicht
Beitrag von: horst am 20. Mai 2023, 18:58:14
Zitat von: Rocko am 20. Mai 2023, 12:05:06Ich habe beim Jobcenter am 02.05.2023 den neuen Mietvertag (Anpassung der Wohnungsätze) eingereicht.
es sollte ein Mieterhöhungsschreiben sein mit einer Begründung der Mieterhöhung alles andere wird nicht akzeptiert, ist ja wohl verständlich, wenn kein Untervermieter hinzugekommen ist.
Titel: Aw: Jobcenter zahlt Grundmiete nicht
Beitrag von: Rocko am 21. Mai 2023, 05:06:06
Richtig @horst es ist ein Mieterhöhungsschreiben.

Untervermieter gibts nicht  :zwinker:

Titel: Aw: Jobcenter zahlt Grundmiete nicht
Beitrag von: hotwert am 21. Mai 2023, 06:23:51
Also erst schreibst du neuer Mietvertrag, dann schreibst du die Mieterhöhung wurde nur mündlich mitgeteilt, und jetzt hast du trotzdem ein Mieterhöhungsschreiben?

Klär das mal bitte auf, sonst kann dir keiner wirklich helfen.

Einen neuen Mietvertrag werden die nicht akzeptieren wenn die Miete höher ist wie im alten, bzw eben nur soviel zahlen wie vorher.

Einer ordentlichen Mieterhöhung können die nicht widersprechen, es muß halt passen. Ich glaube man darf maximal 10% erhöhen, und auch nur alle 12 Monate. Je nachdem wo du wohnst gibt's eventuell Obergrenzen.
Wenn du Miete mit der Erhöhung über den Maximalsatz des JC kommt, zahlen die halt das maximale und den Rest darfst aus eigener Tasche zahlen.
Titel: Aw: Jobcenter zahlt Grundmiete nicht
Beitrag von: Rocko am 21. Mai 2023, 07:16:22
Meinte damit Ein Mieterhöhungsschreiben (Vorankündigung Aushang für alle Mieter im Wohnblock) vom Vermieter gab es diesmal nicht, dass sprach er nur mündlich an anfang April 2023. (Was genau alles erhöht wird fehlanzeige).


Das Mieterhöhungsschreiben lag im Briefkasten 30.04.2023.
Das Mieterhöhungschreiben am 02.05.2023 beim Jobcenter eingereicht.
Am 19.05.2023 Brief vom Jobcenter erhalten (Grundmiete wird abgelehnt. Es werden nur nur die neuen Heizungs und Nebenkosten bezahlt,
und bis zum 30.06.2023 wird die Grundmiete vom alten Mieterhöhungschreiben von 2021 noch bezahlt).
Der Vermieter soll eine Begründung abgeben schriftlich nach § 558 Abs.1
(So wie es aussieht, hat der Vermieter den Mietspiegel nicht eingehalten und zu hoch angesetzt.)

Wie es dann weitergeht ?
Titel: Aw: Jobcenter zahlt Grundmiete nicht
Beitrag von: OLD-MAN am 21. Mai 2023, 08:48:04
Eine Mieterhöhung ist zustimmungspflichtig.

So wie ich deine letzte Information (#10) lese, lehne diese Zustimmung schriftlich mit Verweis auf § 558 BGB ab und warte ab!
Titel: Aw: Jobcenter zahlt Grundmiete nicht
Beitrag von: Spring23 am 21. Mai 2023, 23:40:06
Zitat von: Rocko am 21. Mai 2023, 07:16:22Der Vermieter soll eine Begründung abgeben schriftlich nach § 558 Abs.1
(So wie es aussieht, hat der Vermieter den Mietspiegel nicht eingehalten und zu hoch angesetzt.)

Wie es dann weitergeht ?
Das JC informiert Dich, dass das Verlangen rechtlich unwirksam ist.
In der Form und offenbar in der Höhe.
Was Du tun sollst, steht da auch.
Bei Bedarf den Mieterbund fragen.
Titel: Aw: Jobcenter zahlt Grundmiete nicht
Beitrag von: Birgit63 am 22. Mai 2023, 10:07:23
Wenn du die Miete aus eigener Tasche zahlen müsstest, würdest du dann die Mieterhöhung einfach so schlucken? Ich nicht. Ich würde der Mieterhöhung widersprechen, wenn sie unangemessen hoch ist. Das ist das, was das JC von dir verlangt. Du musst der Mieterhöhung widersprechen.
Titel: Aw: Jobcenter zahlt Grundmiete nicht
Beitrag von: Rocko am 22. Mai 2023, 14:20:21
Hat sich erledigt, Grundmiete wird jetzt doch Bezahlt.
Mein Vermieter hat telefonisch das abgeklärt mit der JC Leistungsabteilung.
Titel: Aw: Jobcenter zahlt Grundmiete nicht
Beitrag von: am 22. Mai 2023, 15:36:51
Zitat von: Rocko am 22. Mai 2023, 14:20:21Hat sich erledigt, Grundmiete wird jetzt doch Bezahlt.
Mein Vermieter hat telefonisch das abgeklärt mit der JC Leistungsabteilung.

WHAT?  :schock:

Das geht ja mal gar nicht.
Wahrscheinlich eine Baugesellschaft der Kommune oder was auch immer