Jobcenter zahlt Grundmiete nicht

Begonnen von Rocko, 20. Mai 2023, 12:05:06

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Rocko

Ich habe beim Jobcenter am 02.05.2023 den neuen Mietvertag (Anpassung der Wohnungsätze) eingereicht.
Gestern 19.05.2023 habe ich eine Brief vom Jobcenter bekommen.

Jobcenter zahlt Grundmiete nicht wird abgelehnt. Es werden nur nur die neuen Heizungs und Nebenkosten bezahlt.
Der Vermieter soll eine Begründung abgeben schriftlich nach § 558 Abs.1

Es wird weiterhin nur die alte Grundmiete vom vorherigen Mietvertrag bezahlt bis 30.06.2023.

Habe meinen Vermieter diesen Brief gegeben, er meinte nur die müssen die neue Grundmiete bezahlen wenn nicht würde er mir die Wohnung kündigen.

Wie soll ich mich jetzt verhalten oder bzw. unternehmen ?


Hartzer Rolle

Hat dein  Vermieter ein korrektes Mieterhöhungsschreiben laut BGB aufgesetzt und die entsprechenden Grenzen eingehalten?

Rocko

Also nach meinen Berechnungen ist die Grundmiete (neuer Mietvertag) viel zu hoch wenn man nach dem Mietspiegel geht was unsere Stadt hat.

Ein Mieterhöhungsschreiben für den Wohnblock vom Vermieter gab es nicht. Er hat es nur mündlich ausgesprochen.


FritzLoch

Zitat von: Rocko am 20. Mai 2023, 12:13:54Also nach meinen Berechnungen ist die Grundmiete (neuer Mietvertag) viel zu hoch wenn man nach dem Mietspiegel geht was unsere Stadt hat.

Ein Mieterhöhungsschreiben für den Wohnblock vom Vermieter gab es nicht. Er hat es nur mündlich ausgesprochen.



Aus der Praxis heraus sind die Kosten zu übernehmen und gleichzeitig die Aufforderung zur Senkung der Wohnkosten zuzustellen, sprich ein Umzug ist unausweichlich wenn es bei der Erhöhung bleibt. Wenn sich der Vermieter im Rahmen des Mietspiegels bewegt ist eine Erhöhung legitim, was soll der dem JC erklären, lächerlich.

Mündliche Absprachen sind nichts wert, Mieterhöhungsverlangen bedarf der Schriftform. Dem JC muss er nichts erklären!
Waldschrat Pferdepension e.V.

Sheherazade

Zitat von: FritzLoch am 20. Mai 2023, 13:21:26Dem JC muss er nichts erklären!

Richtig, aber dem Mieter, eben nach dem im ET genannten §en des BGB.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

FritzLoch

Zitat von: Sheherazade am 20. Mai 2023, 13:25:45
Zitat von: FritzLoch am 20. Mai 2023, 13:21:26Dem JC muss er nichts erklären!

Richtig, aber dem Mieter, eben nach dem im ET genannten §en des BGB.

Und das "schriftlich" alles andere hier besprochene in mündlicher Übermittlung des VM an den Mieter hat keine Bedeutung.
Waldschrat Pferdepension e.V.

reigen

02.05.2023  neuen Mietvertag.
Es wird weiterhin nur die alte Grundmiete vom vorherigen Mietvertrag bezahlt.
Ein Mieterhöhungsschreiben für den Wohnblock vom Vermieter gab es nicht.

Versteh ich nicht.
Bist du jetzt umgezogen oder wieso ein neuen vertrag?
wenn ja wieso wird direkt die Miete erhöht?

horst

Zitat von: Rocko am 20. Mai 2023, 12:05:06Ich habe beim Jobcenter am 02.05.2023 den neuen Mietvertag (Anpassung der Wohnungsätze) eingereicht.
es sollte ein Mieterhöhungsschreiben sein mit einer Begründung der Mieterhöhung alles andere wird nicht akzeptiert, ist ja wohl verständlich, wenn kein Untervermieter hinzugekommen ist.

Rocko

Richtig @horst es ist ein Mieterhöhungsschreiben.

Untervermieter gibts nicht  :zwinker:


hotwert

Also erst schreibst du neuer Mietvertrag, dann schreibst du die Mieterhöhung wurde nur mündlich mitgeteilt, und jetzt hast du trotzdem ein Mieterhöhungsschreiben?

Klär das mal bitte auf, sonst kann dir keiner wirklich helfen.

Einen neuen Mietvertrag werden die nicht akzeptieren wenn die Miete höher ist wie im alten, bzw eben nur soviel zahlen wie vorher.

Einer ordentlichen Mieterhöhung können die nicht widersprechen, es muß halt passen. Ich glaube man darf maximal 10% erhöhen, und auch nur alle 12 Monate. Je nachdem wo du wohnst gibt's eventuell Obergrenzen.
Wenn du Miete mit der Erhöhung über den Maximalsatz des JC kommt, zahlen die halt das maximale und den Rest darfst aus eigener Tasche zahlen.

Rocko

#10
Meinte damit Ein Mieterhöhungsschreiben (Vorankündigung Aushang für alle Mieter im Wohnblock) vom Vermieter gab es diesmal nicht, dass sprach er nur mündlich an anfang April 2023. (Was genau alles erhöht wird fehlanzeige).


Das Mieterhöhungsschreiben lag im Briefkasten 30.04.2023.
Das Mieterhöhungschreiben am 02.05.2023 beim Jobcenter eingereicht.
Am 19.05.2023 Brief vom Jobcenter erhalten (Grundmiete wird abgelehnt. Es werden nur nur die neuen Heizungs und Nebenkosten bezahlt,
und bis zum 30.06.2023 wird die Grundmiete vom alten Mieterhöhungschreiben von 2021 noch bezahlt).
Der Vermieter soll eine Begründung abgeben schriftlich nach § 558 Abs.1
(So wie es aussieht, hat der Vermieter den Mietspiegel nicht eingehalten und zu hoch angesetzt.)

Wie es dann weitergeht ?

OLD-MAN

Eine Mieterhöhung ist zustimmungspflichtig.

So wie ich deine letzte Information (#10) lese, lehne diese Zustimmung schriftlich mit Verweis auf § 558 BGB ab und warte ab!

Spring23

Zitat von: Rocko am 21. Mai 2023, 07:16:22Der Vermieter soll eine Begründung abgeben schriftlich nach § 558 Abs.1
(So wie es aussieht, hat der Vermieter den Mietspiegel nicht eingehalten und zu hoch angesetzt.)

Wie es dann weitergeht ?
Das JC informiert Dich, dass das Verlangen rechtlich unwirksam ist.
In der Form und offenbar in der Höhe.
Was Du tun sollst, steht da auch.
Bei Bedarf den Mieterbund fragen.

Birgit63

Wenn du die Miete aus eigener Tasche zahlen müsstest, würdest du dann die Mieterhöhung einfach so schlucken? Ich nicht. Ich würde der Mieterhöhung widersprechen, wenn sie unangemessen hoch ist. Das ist das, was das JC von dir verlangt. Du musst der Mieterhöhung widersprechen.

Rocko

Hat sich erledigt, Grundmiete wird jetzt doch Bezahlt.
Mein Vermieter hat telefonisch das abgeklärt mit der JC Leistungsabteilung.