Hey ihr.
Ich wollte einmal wissen, sind jetzt beim bürgergeld grundsätzlich Kontoauszüge der letzten 3 Monate nötig bei einem Weiterbewilligungsantrag oder ist das noch immer eine kann sache?
Denn beim Hartz IV hab ich den Antrag immer ohne Kontoauszüge losgeschickt, weil sich ja nix geändert hat.
Du hast doch auch innerhalb des Bezugs Kontobewegungen, das wollen die sehen.
(Evtl. Geldeingänge)
Ich musste bisher IMMER Kontoauszüge mitschicken.
Zitat von: Oberfrank am 09. Juni 2023, 08:21:35Ich musste bisher IMMER Kontoauszüge mitschicken.
:grins: Ich insgesamt erst drei mal .... beim allerersten Antrag 2005 und dann bei unseren zwei Umzügen ... Ansonsten noch nie , bei keinem WBA nix .... :zwinker:
Zitat von: Oberfrank am 09. Juni 2023, 08:21:35Du hast doch auch innerhalb des Bezugs Kontobewegungen, das wollen die sehen.
(Evtl. Geldeingänge)
Ich musste bisher IMMER Kontoauszüge mitschicken.
Darf ich fragen in welchem Bundesland du lebst?
Zitat von: Downlife97 am 09. Juni 2023, 09:32:37Darf ich fragen in welchem Bundesland du lebst?
In Bayern - denke aber das das auch von Amt zu Amt unterschiedlich ist (unabhängig vom Bundesland)
Zitat von: Oberfrank am 09. Juni 2023, 09:33:56Zitat von: Downlife97 am 09. Juni 2023, 09:32:37Darf ich fragen in welchem Bundesland du lebst?
In Bayern - denke aber das das auch von Amt zu Amt unterschiedlich ist (unabhängig vom Bundesland)
Das denke ich auch, zumal ich hier in der Zeit in der ich allein wohne, kein einziges Mal meine Kontoauszüge vorzeigen musste, außer beim Erstantrag.
Zitat von: Downlife97 am 09. Juni 2023, 08:14:05Ich wollte einmal wissen, sind jetzt beim bürgergeld grundsätzlich Kontoauszüge der letzten 3 Monate nötig bei einem Weiterbewilligungsantrag oder ist das noch immer eine kann sache?
Was steht denn im Antrag? Wenn dort ausdrücklich keine verlangt werden, würde ich auch keine mitschicken. Sollte man stichprobenweise von dir welche haben wollen, wird man die anfordern.
Zitat von: Downlife97 am 09. Juni 2023, 08:14:05Ich wollte einmal wissen
Das macht jedes JC anders, hat auch nichts mit dem Bundesland zu tun.
Manche wollen halt keine, andere 3 Monate wieder andere 5 Wochen.
Im JC Frankfurt am Main werden Auszüge für 6 Monate angefordert-ansonsten wird der Antrag wegen fehlender Mitwirkungspflicht nicht bearbeitet. Das hiesige SG unterstützt diese Praxis. Bewilligungen in Frankfurt erfolgen i.d.R. alljährlich.
Zitat von: Downlife97 am 09. Juni 2023, 08:14:05Ich wollte einmal wissen, sind jetzt beim bürgergeld grundsätzlich Kontoauszüge der letzten 3 Monate nötig bei einem Weiterbewilligungsantrag oder ist das noch immer eine kann sache?
Kommt, wie immer, aufs Jobcenter an. Ich habe noch nie, selbst wenn es im Weiterbewilligungsantrag per Textbaustein gefordert wurde, Kontoauszüge vorgelegt. Trotzdem wurde problemlos bewilligt.
Kann mit dem Bürgergeld inzwischen auch anders laufen. Neuerdings muß ich auch jedesmal einen Personalausweis mitbringen, wenn Jobcenter mich zum Termin zwingt.
Zitat von: Nadja am 09. Juni 2023, 13:06:54Neuerdings muß ich auch jedesmal einen Personalausweis mitbringen, wenn Jobcenter mich zum Termin zwingt.
Aber doch eigentlich "nur" wenn man es mit einem neuen SB zu tun der einen noch nicht kennt. So zumindest kenne ich das.
Wenn ich jedes mal den gleichen SB habe, schleppe ich den Ausweis doch nicht mit
Zitat von: Bundspecht am 09. Juni 2023, 14:21:01Aber doch eigentlich "nur" wenn man es mit einem neuen SB zu tun der einen noch nicht kennt.
Wo du es sagst, es waren jedesmal andere SBs. Aber selbst wenn es immer derselbe ist
kann der sich überhaupt das Aussehen seiner vielen Kunden merken und dem Kundenkonto zuordnen? Mich hat mal draussen auf der Strasse eine ehemalige SB gegrüsst, aber ob sie jetzt genau wusste wie ich heisse, bezweifle ich sehr.
Zitat von: 111929 am 09. Juni 2023, 11:34:37Das hiesige SG unterstützt diese Praxis.
Gibt es zu diesem Blödsinn auch nur ein einziges Az?
Weisungslage JC gE ist, dass Kontoauszüge der letzten 3 Monate bei jedem WBA mit einzureichen sind. Zusätzlich wird die Bearbeitungszeit eines WBA statistisch erfasst.
Damit hat jeder Bearbeiter eines WBA ein Problem dahingehend, dass er den WBA auch ohne Kontoauszüge einfach bewilligen könnte - damit die Statistik gut aussieht und die Teamleitung ihre Erfolgsprämien kassiert falls BA-angestellt ( was für ein Scheiss) - oder die Kontoauszüge weisungskonform anfordert.
Das hat mindestens im Bereich gE wenig mit Teams etc. zu tun, sondern einfach mit der Bearbeitungsweise des jeweiligen Mitarbeiters.
Zitat:
Damit hat jeder Bearbeiter eines WBA ein Problem dahingehend, dass er den WBA auch ohne Kontoauszüge einfach bewilligen könnte - damit die Statistik gut aussieht und die Teamleitung ihre Erfolgsprämien kassiert falls BA-angestellt
seriously?
Gibt es eine Quelle für diese Aussage? Mir ist nichts in diese Richtung bekannt.
Gibt es zu diesem Blödsinn auch nur ein einziges Az?
Ich habe Klage eingereicht aufgrund Nichtbearbeitung wegen angeblichen Einkommens auf dem Kontoauszug laut JC. Es kam zu keinem AZ weil das JC die Weiterbewilligung in der Folge positiv bescheidete. Das Gericht hat aber im Tenor schriftlich klargemacht das es nicht zu beanstanden wäre die Kontoauszüge für die letzten 6 Monate für die WB zu verlangen. Nach der Weiterbewillungng hat das JC nochmals versucht Einkommen anzurechnen. Hier konnte ich durch Einschalten einer Ombudsfrau die Leistungsreduzierung verhindern. Nebenbei: das ist hier kein 'A'Sozialforum'also bemühen sie sich um eine gepflegte Ausdrucksweise.
Im Normalfall dürfen 3 Monate gefordert werden.
6 Monate nur dann, wenn es für den Fall Notwendig ist.
Das ist auch in Frankfurt so.
Es gibt bereits Urteile dazu, dass da 3 Monate reichen müssen.
Einfach mal so 6 Monate ist nicht.
:grins: Bei mir sind das die Kontoauszüge für 3 Monate leb in Schleswig-Holstein :flag:
Zitat von: Wolverine36 am 12. Juni 2023, 04:03:26leb in Schleswig-Holstein
Dito :grins: Kontoauzüge = NULL :zwinker: :bye:
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Juni 2023, 19:15:02Im Normalfall dürfen 3 Monate gefordert werden.
6 Monate nur dann, wenn es für den Fall Notwendig ist.
Das ist auch in Frankfurt so.
Es gibt bereits Urteile dazu, dass da 3 Monate reichen müssen.
Einfach mal so 6 Monate ist nicht.
Das ist soweit richtig wenn die Bewilligung nur für ein halbes Jahr erfolgt. Regelhaft bewilligt das JC aber fÜr ein Jahr. Da gilt die Vorlage der KAZ für ein halbes Jahr.
ZitatDas ist soweit richtig wenn die Bewilligung nur für ein halbes Jahr erfolgt. Regelhaft bewilligt das JC aber fÜr ein Jahr. Da gilt die Vorlage der KAZ für ein halbes Jahr.
Regelmäßig sind ohne ausreichende "Verdachtspunkte, die eine längere Prüfung gerechtfertigen könnten, nur Kontoauszüge der letzten 3 Monate einzureichen, s. a. Entscheidung BSG B 14 45/07 R.
ZitatGibt es eine Quelle für diese Aussage? Mir ist nichts in diese Richtung bekannt.
Geht es um den Zuschlag TL Leistungsabteilung oder um die Kontoauzüge. Zu letzteren gibt es fachliche Weisungen (s. FW zu §§ 60-67 SGB I RZ 60.20). Zu ersterem müsste ich suchen.
ZitatGibt es zu diesem Blödsinn auch nur ein einziges Az?
Kann ich nicht zuordnen, empfehle die Zitatfunktion. Zu rein internen Weisungen gibt es natürlich kein Aktenzeichen, da sich man sich auf diese im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht berufen kann. Rechliche Einschätzungen zu veröffentlichten Weisungen (fachliche Weisungen BA) werden auch in der Kommentierung immer wieder mal erwähnt, werden aber immer wieder aktualisiert, so dass eine rechtliche Einordnung oft gar nicht möglich ist (Urteil älter als aktuelle FW etc.). Da ich deine konkrete Frage nicht nachvollziehen kann, kann ich dir auch keine Aktenzeichen nennen.
ZitatNebenbei: das ist hier kein 'A'Sozialforum'also bemühen sie sich um eine gepflegte Ausdrucksweise.
Auch hier kann ich mangels Zitaten nur raten, wer gemeint sein könnte. Grundsätzlich würde ich aber empfehlen, deiner Meinung nach anstössige Beiträge den Forenbetreibern mitzuteilen. Ich gehe aber mal davon aus, dass ich gar nicht gemeint bin, da man eine Erfolgszulage für Teamleiter durchaus scheisse finden kann - führt im Zweifel nur zur mehr Druck auf Mitarbeiter*innen - und auch die Antwort auf die Frage "seriously?" mit einem kurzem "Yup, Ja, Yes, wtf yes or whatever" aus meiner Sicht nicht zu beanstanden ist. Näheres dazu können dir sicher die Betreiber mitteilen bzw. entscheiden...
Zitat von: 111929 am 12. Juni 2023, 12:23:48bewilligt das JC aber fÜr ein Jahr. Da gilt die Vorlage der KAZ für ein halbes Jahr.
Blödsinn
Zitat von: JensM1 am 12. Juni 2023, 14:08:23nur Kontoauszüge der letzten 3 Monate einzureichen
Danke für die Klarstellung
Hab auch die Bewilligung für 1 Jahr Kontoauszüge für 3 Monate eingereicht hatte sogar extra für beim JC angerufen.Und die Auskumpft war nur für 3 Monate sind die einzureichen. :lachen:
Jobcenter Frankfurt West ?
Also ich finde das höchst seltsam,
Meine Erfahrung ist die, das sie beim Erstantrag Kontoauszüge wollen und ansonsten nicht...vielleicht kommt das auch wirklich auf den Fall an..
Wenn du jetzt seit 10 Jahren Zuhause bist und dein Einkommen sich nie geändert hat, naja warum sollen sie da Kontoauszüge anfordern?...man macht sich ja auch nicht mehr Arbeit als nötig und ich glaube persönlich auch ( so ginge es mir zumindest würde ich dort arbeiten) die Kontoauszüge halten nur auf, dann musst du jedes mal die Kontoauszüge ansehen, dann musst du sie einscannen und das bei jedem einzelnen Arbeitslosen..ich wäre irgendwann so das ich einfach nur noch auf den WBA schauen würde und wenn alles passt dann Bewilligen und weiter...damit dieser ganze Papierkram möglichst schnell abgearbeitet ist..
Ich musste z.b. aus meiner alten Wohnung raus..hab dann von Juni- Ende August bei meiner Mutter gewohnt und bin dann wieder in den selben Ort gezogen wo ich vorher gewohnt hatte.
Da musste ich ausnahmsweise mal Kontoauszüge vorzeigen, aber auch nur weil ich ja von Juni bis Ende August letztes Jahr bei meiner Mutter gewohnt habe und keine Geld bekam, meine Mum verdiente zu viel.
Hotline: 3 Monate
Vordruck Antrag: 3 Monate, je nach Szenario auch länger oder kürzer
Real Life: null
@über mir:
in der Situation null Auszüge = datenschutzkonform so wenig/sparsam wie möglich, vorbildich
Zitat von: AbsoluteBeginner am 23. Juni 2023, 13:10:09Hotline: 3 Monate
Vordruck Antrag: 3 Monate, je nach Szenario auch länger oder kürzer
Real Life: null
@über mir:
in der Situation null Auszüge = datenschutzkonform so wenig/sparsam wie möglich, vorbildich
Naja, hatte hier auch irgendwo gelesen das manche grundlos Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorlegen müssen, dies ist aber rechtswidrig da nu dann die Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorgelegt werden müssen wenn es dafür eine Begründung gibt.
Was ich auch komisch finde, wenn man den Weiterbewilligungsantrag Online stellt, dann ist das mit den Kontoauszügen ein muss und wenn du das offline machst, dann hast du die Möglichkeit den Antrag ohne Auszüge loszuschicken..sehr seltsam..