Sind bei einem Weiterbewilligungsantrag immer Kontoauszüge nötig?

Begonnen von Downlife97, 09. Juni 2023, 08:14:05

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JensM1


BigMama

Gibt es eine Quelle für diese Aussage? Mir ist nichts in diese Richtung bekannt.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

111929


Gibt es zu diesem Blödsinn auch nur ein einziges Az?

Ich habe Klage eingereicht aufgrund Nichtbearbeitung wegen angeblichen Einkommens  auf dem Kontoauszug laut JC. Es kam zu keinem AZ weil das JC die Weiterbewilligung in der Folge positiv bescheidete. Das Gericht hat aber im Tenor schriftlich klargemacht das es nicht zu beanstanden wäre die Kontoauszüge für die letzten 6 Monate für die WB zu verlangen. Nach der Weiterbewillungng hat das JC nochmals versucht Einkommen anzurechnen. Hier konnte ich durch Einschalten einer Ombudsfrau die Leistungsreduzierung verhindern. Nebenbei: das ist hier kein 'A'Sozialforum'also bemühen sie sich um eine gepflegte Ausdrucksweise.

Kopfbahnhof

Im Normalfall dürfen 3 Monate gefordert werden.

6 Monate nur dann, wenn es für den Fall Notwendig ist.

Das ist auch in Frankfurt so.
Es gibt bereits Urteile dazu, dass da 3 Monate reichen müssen.

Einfach mal so 6 Monate ist nicht.

Wolverine36

 :grins: Bei mir sind das die Kontoauszüge für 3 Monate leb in Schleswig-Holstein :flag:

Bundspecht

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

111929

Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Juni 2023, 19:15:02Im Normalfall dürfen 3 Monate gefordert werden.

6 Monate nur dann, wenn es für den Fall Notwendig ist.

Das ist auch in Frankfurt so.
Es gibt bereits Urteile dazu, dass da 3 Monate reichen müssen.

Einfach mal so 6 Monate ist nicht.

Das ist soweit richtig wenn die Bewilligung nur für ein halbes Jahr erfolgt. Regelhaft bewilligt das JC aber fÜr ein Jahr. Da gilt die Vorlage der KAZ für ein halbes Jahr.

JensM1

ZitatDas ist soweit richtig wenn die Bewilligung nur für ein halbes Jahr erfolgt. Regelhaft bewilligt das JC aber fÜr ein Jahr. Da gilt die Vorlage der KAZ für ein halbes Jahr.

Regelmäßig sind ohne ausreichende "Verdachtspunkte, die eine längere Prüfung gerechtfertigen könnten, nur Kontoauszüge der letzten 3 Monate einzureichen, s. a. Entscheidung BSG B 14 45/07 R.

ZitatGibt es eine Quelle für diese Aussage? Mir ist nichts in diese Richtung bekannt.

Geht es um den Zuschlag TL Leistungsabteilung oder um die Kontoauzüge. Zu letzteren gibt es fachliche Weisungen (s. FW zu §§ 60-67 SGB I RZ 60.20). Zu ersterem müsste ich suchen.

ZitatGibt es zu diesem Blödsinn auch nur ein einziges Az?

Kann ich nicht zuordnen, empfehle die Zitatfunktion. Zu rein internen Weisungen gibt es natürlich kein Aktenzeichen, da sich man sich auf diese im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht berufen kann. Rechliche Einschätzungen zu veröffentlichten Weisungen (fachliche Weisungen BA) werden auch in der Kommentierung immer wieder mal erwähnt, werden aber immer wieder aktualisiert, so dass eine rechtliche Einordnung oft gar nicht möglich ist (Urteil älter als aktuelle FW etc.).  Da ich deine konkrete Frage nicht nachvollziehen kann, kann ich dir auch keine Aktenzeichen nennen.

ZitatNebenbei: das ist hier kein 'A'Sozialforum'also bemühen sie sich um eine gepflegte Ausdrucksweise.

Auch hier kann ich mangels Zitaten nur raten, wer gemeint sein könnte. Grundsätzlich würde ich aber empfehlen, deiner Meinung nach anstössige Beiträge den Forenbetreibern mitzuteilen. Ich gehe aber mal davon aus, dass ich gar nicht gemeint bin, da man eine Erfolgszulage für Teamleiter durchaus scheisse finden kann  - führt im Zweifel nur zur mehr Druck auf Mitarbeiter*innen - und auch die Antwort auf die Frage "seriously?" mit einem kurzem "Yup, Ja, Yes, wtf yes or whatever" aus meiner Sicht nicht zu beanstanden ist. Näheres dazu können dir sicher die Betreiber mitteilen bzw. entscheiden...

Kopfbahnhof

Zitat von: 111929 am 12. Juni 2023, 12:23:48bewilligt das JC aber fÜr ein Jahr. Da gilt die Vorlage der KAZ für ein halbes Jahr.
Blödsinn

Zitat von: JensM1 am 12. Juni 2023, 14:08:23nur Kontoauszüge der letzten 3 Monate einzureichen
Danke für die Klarstellung

Wolverine36

Hab auch die Bewilligung für 1 Jahr Kontoauszüge für 3 Monate eingereicht hatte sogar extra für beim JC angerufen.Und die Auskumpft war nur für 3 Monate sind die einzureichen. :lachen:


Downlife97

Also ich finde das höchst seltsam,

Meine Erfahrung ist die, das sie beim Erstantrag Kontoauszüge wollen und ansonsten nicht...vielleicht kommt das auch wirklich auf den Fall an..

Wenn du jetzt seit 10 Jahren Zuhause bist und dein Einkommen sich nie geändert hat, naja warum sollen sie da Kontoauszüge anfordern?...man macht sich ja auch nicht mehr Arbeit als nötig und ich glaube persönlich auch ( so ginge es mir zumindest würde ich dort arbeiten) die Kontoauszüge halten nur auf, dann musst du jedes mal die Kontoauszüge ansehen, dann musst du sie einscannen und das bei jedem einzelnen Arbeitslosen..ich wäre irgendwann so das ich einfach nur noch auf den WBA schauen würde und wenn alles passt dann Bewilligen und weiter...damit dieser ganze Papierkram möglichst schnell abgearbeitet ist..

Ich musste z.b. aus meiner alten Wohnung raus..hab dann von Juni- Ende August bei meiner Mutter gewohnt und bin dann wieder in den selben Ort gezogen wo ich vorher gewohnt hatte.

Da musste ich ausnahmsweise mal Kontoauszüge vorzeigen, aber auch nur weil ich ja von Juni bis Ende August letztes Jahr bei meiner Mutter gewohnt habe und keine Geld bekam, meine Mum verdiente zu viel.

AbsoluteBeginner

Hotline: 3 Monate
Vordruck Antrag: 3 Monate, je nach Szenario auch länger oder kürzer
Real Life: null

@über mir:
in der Situation null Auszüge = datenschutzkonform so wenig/sparsam wie möglich, vorbildich

Downlife97

Zitat von: AbsoluteBeginner am 23. Juni 2023, 13:10:09Hotline: 3 Monate
Vordruck Antrag: 3 Monate, je nach Szenario auch länger oder kürzer
Real Life: null

@über mir:
in der Situation null Auszüge = datenschutzkonform so wenig/sparsam wie möglich, vorbildich

Naja, hatte hier auch irgendwo gelesen das manche grundlos Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorlegen müssen, dies ist aber rechtswidrig da nu dann die Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorgelegt werden müssen wenn es dafür eine Begründung gibt.

Was ich auch komisch finde, wenn man den Weiterbewilligungsantrag Online stellt, dann ist das mit den Kontoauszügen ein muss und wenn du das offline machst, dann hast du die Möglichkeit den Antrag ohne Auszüge loszuschicken..sehr seltsam..