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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Exil am 11. Juni 2023, 11:24:12

Titel: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Exil am 11. Juni 2023, 11:24:12
Mithaftung in Bedarfsgemeinschaft ausschließen.
Ich habe mehrfach Trennung bekannt gegeben. Versicherungen, Strom.. muß noch übertragen werden, möchte endlich vom Jobcenter weg. Wie komme ich da raus. Wohnen nur zusammen da noch keine neue Wohnung vorhanden ist. Möchte in andere Stadt ziehen. Und nur für mich verantwortlich sein ich habe fehler beim Jobcenter gemacht.
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 11. Juni 2023, 11:59:53
Wenn deine BG aus deiner Familie (Frau und Kinder) besteht, kannst du auch nach deinem Auszug nicht nur für dich alleine verantwortlich sein.

Grundsätzlich habe ich aber nicht verstanden, was du möchtest.
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Ottokar am 11. Juni 2023, 12:01:33
Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 11:24:12Mithaftung in Bedarfsgemeinschaft ausschließen.
Nicht möglich.
Entweder ist es eine Bedarfsgemeinschaft, oder keine.
Wenn das JC einmal rechtswirksam eine Bedarfsgemeinschaft festgestellt hat, kann man diese glaubwürdig nur durch eine räumliche Trennung beseitigen.
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Exil am 11. Juni 2023, 12:16:44
Bedarfsgemeinschaft, kann man das durch Überprüfungsantrag rückgängig machen wegen Sippenhaft. Und was ist wenn ein Mitglied verstirbt?
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Ottokar am 11. Juni 2023, 12:23:12
Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 12:16:44Bedarfsgemeinschaft, kann man das durch Überprüfungsantrag rückgängig machen wegen Sippenhaft
Nein.

Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 12:16:44Und was ist wenn ein Mitglied verstirbt?
Wenn eine BG aus 2 Personen besteht und eine davon stirbt, gibt es logischerweise keine BG mehr.
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Exil am 11. Juni 2023, 12:39:41
Aber was ist wenn dieses Mitglied durch Erkrankung Mist gebaut hat Jobcenter.
Partner keine Kenntnisse hatte "Sippenhaft" :scratch: kann man durch Trennung irgendwie raus oder was kann man da noch machen?  :schock: :help:
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Spring23 am 11. Juni 2023, 13:38:35
Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 12:39:41Aber was ist wenn dieses Mitglied durch Erkrankung Mist gebaut hat Jobcenter.
Partner keine Kenntnisse hatte "Sippenhaft" :scratch: kann man durch Trennung irgendwie raus oder was kann man da noch machen?  :schock: :help:
Ich finde es bei allem Verständnis immer problematisch, so etwas furchtbares wie eine echte Sippenhaft für derlei Vorkommnisse zu nutzen und das Wort immer wieder zu gebrauchen.

Zunächst mal erfolgen Sanktionen oder Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung in Bezug auf den Betreffenden aus der BG, auch wenn das eben wegen BG Auswirkung auf alle hat.

Nun kann hier rechtswidrig was entschieden worden sein, dann muss man das aufgreifen und dagegen vorgehen.

Trennt man sich vom Partner und ist keine BG muss man das irgendwie glaubhaft machen, bei Ehe geht das durch Einreichen der Scheidung, z.B.

Stirbt einer aus der BG hat man das Problem sowieso nicht mehr, da die Leistung für den Verstorbenen komplett eingestellt werden. Auch das ist keine Strafe, sondern nur konsequent, da ein Toter keine Leistungen benötigt.

Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Exil am 11. Juni 2023, 14:20:28
Es geht um die Vergangenheit,
Ja ich hab Krankheit Fehler gemacht  :sad: ich!
Wir hätten uns schon eher trennen müssen. So sind immer alle die leid tragenden. Carit.. Und Co. haben eher alles schlimmer gemacht. Möchte nur das sie da irgendwie rauskommen.
Urteile und tipps wäre ich dankbar so schnell komm ich nicht an eine neue Wohnung. Versicherungen alles ändern.!
Und ab 01.07.23 die vollen Sanktionen!!
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Fettnäpfchen am 11. Juni 2023, 14:39:17
Exil

Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 11:24:12Wohnen nur zusammen da noch keine neue Wohnung vorhanden ist. Möchte in andere Stadt ziehen. Und nur für mich verantwortlich sein ich habe fehler beim Jobcenter gemacht.
Dann mach das doch! Wenn du Tipps brauchst solltest du entsprechende Fragen stellen.

Ansonsten geht es mir bei deiner Schreibe wie:
Zitat von: Sheherazade am 11. Juni 2023, 11:59:53Grundsätzlich habe ich aber nicht verstanden, was du möchtest.

MfG FN
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Exil am 11. Juni 2023, 14:57:15
Ich habe Leberzirrhose im  Endstadium durch Hepatitis E...
das weiß ich jetzt.

? Wie kommt meine Familie da raus?

Beziehen derzeit Bürgergeld!
Weis keinen Ausweg habe wahrscheinlich schon HE krankheitsbedingt.

Bringt eine selbstanzeige was?
Möchte ja alles auf mich nehmen aber Weiß nicht wie?


Bedarfsgemeinschaft, ja
Sippenhaft ist eigentlich gegen Grundgesetz und Menschenrecht.
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 11. Juni 2023, 14:59:40
Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 14:20:28Und ab 01.07.23 die vollen Sanktionen!!

Weglaufen war noch nie eine Lösung. Warum erklärst du uns nicht mal dein Problem (warum volle Sanktionen, mehr als 30% kann es nicht geben), vielleicht gibt es dazu noch ein paar Ratschläge. Bisher war von dir nur zu lesen, dass dir zur Beantragung eines GdB geraten wurde.
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Exil am 11. Juni 2023, 15:15:04
Weglaufen war noch nie eine Lösung.
Zitat von: Sheherazade am 11. Juni 2023, 14:59:40
Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 14:20:28Und ab 01.07.23 die vollen Sanktionen!!

Weglaufen war noch nie eine Lösung. Warum erklärst du uns nicht mal dein Problem (warum volle Sanktionen, mehr als 30% kann es nicht geben), vielleicht gibt es dazu noch ein paar Ratschläge. Bisher war von dir nur zu lesen, dass dir zur Beantragung eines GdB geraten wurde.
Möchte ich nicht aber ich brauche eine Lösungsansatz. Und meine Familie da raushalten.
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Spring23 am 11. Juni 2023, 15:23:31
Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 14:57:15Ich habe Leberzirrhose im  Endstadium durch Hepatitis E...
das weiß ich jetzt.

? Wie kommt meine Familie da raus?

Beziehen derzeit Bürgergeld!
Weis keinen Ausweg habe wahrscheinlich schon HE krankheitsbedingt.

Bringt eine selbstanzeige was?
Möchte ja alles auf mich nehmen aber Weiß nicht wie?

Niemand hier kann wissen, was passiert ist und woraus Du möchtest. Offenbar geht es Dir auch gesundheitlich schlecht und Du kannst die Sachen nicht mehr so richtig wiedergeben? Dann sollte Dir jemand helfen, damit wir Dir hier helfen können. So bleibt es ein Ratespiel


Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 14:57:15Bedarfsgemeinschaft, ja
Sippenhaft ist eigentlich gegen Grundgesetz und Menschenrecht.
Da hast Du recht und wir alle dürfen uns glücklich schätzen, dass das in (West)Deutschland seit genau 78 Jahren niemand mehr passieren kann. In einem Teil Deutschlands erst seit 34 Jahren.

Und nun wären Info zu Deinem Problem gut. Niemand kann einen Lösungsansatz für ein nicht bekanntes Problem geben.
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 11. Juni 2023, 15:49:37
Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 15:15:04ich brauche eine Lösungsansatz.

Dann schildere mal dein Problem.
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Exil am 11. Juni 2023, 16:31:24
Mein Problem:
#7 #9

Schwere chronische Krankheit
(Erwerbsunfähigkeit??)
Mitwirkungspflicht
DADURCH KEINE Vorstellung BEIM ÄD.
(Bürgergeld nur bei Erwerbsfähigkeit!)
Vielleicht falsche Leistungen bekommen?

Was kann ich tun?
Es geht um eine 4 Köpfige Bedarfsgemeinschaft.
Bei einer Sektion geht es auch zusätzliche Leistung Hort...!

Habe mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt.
Geht eher um eine drohende sperre, Rückerstattung.
Wie bereits gesagt noch keinen Bescheid.
Wie lange mir noch bleibt🔮, habe Teilzeitstelle angenommen.
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Kopfbahnhof am 11. Juni 2023, 16:43:16
Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 16:31:24Was kann ich tun?
Wenn du dir eine neue Wohnung suchst bist du ab da, deine eigene BG.

Macht aber nur Sinn wenn man die Scheidung möchte, falls Verheiratet.
Um die Familie vor irgendwas zu Schützen, bringt ein Auszug wohl nichts.

Ansonsten sehe ich hier nur ganz viele ?????
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 11. Juni 2023, 16:58:48
Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 16:31:24Mein Problem:
#7 #9

Schwere chronische Krankheit
(Erwerbsunfähigkeit??)
Mitwirkungspflicht
DADURCH KEINE Vorstellung BEIM ÄD.
(Bürgergeld nur bei Erwerbsfähigkeit!)
Vielleicht falsche Leistungen bekommen?

Was kann ich tun?
Es geht um eine 4 Köpfige Bedarfsgemeinschaft.
Bei einer Sektion geht es auch zusätzliche Leistung Hort...!

Habe mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt.
Geht eher um eine drohende sperre, Rückerstattung.
Wie bereits gesagt noch keinen Bescheid.
Wie lange mir noch bleibt🔮, habe Teilzeitstelle angenommen.


Tut mir leid, ich verstehe immer noch nichts. Warum droht dir eine Sperre und/oder Rückerstattung? Wobei hast du nicht mitgewirkt?
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Exil am 11. Juni 2023, 17:30:49
Schwere chronische Krankheit
(Erwerbsunfähigkeit??)
Mitwirkungspflicht
DADURCH KEINE Vorstellung BEIM ÄD.
(Bürgergeld nur bei Erwerbsfähigkeit!)
Vielleicht falsche Leistungen bekommen?


Die chronische Erkrankung habe ich nicht so angegeben! Da hätte man mich zum Ärztlichen Dienst geschickt. = Sozialamt
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: BigMama am 11. Juni 2023, 17:37:08
Gibt es irgendwelche Schriftstücke vom JC? Dann lad sie hoch oder tipp sie ab. Denk aber ans anonymisieren, außer Datumsangaben und Beträge.

Mit dem bisherigen Rumgeeier kommt hier niemand weiter, am wenigsten du.
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Spring23 am 11. Juni 2023, 17:47:24
Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 16:31:24Mein Problem:
#7 #9

Schwere chronische Krankheit
(Erwerbsunfähigkeit??)
Mitwirkungspflicht
DADURCH KEINE Vorstellung BEIM ÄD.
Also, Du hast eine schwere chronische Erkrankung, kannst eigentlich nicht arbeiten. Aber wieso "dadurch KEINE Vorstellung BEIM ÄD."?
Und was soll das Stichwort "Mitwirkungspflicht" uns sagen?

Du hättest irgendwelche Unterlagen einreichen sollen und hast es nicht gemacht?
Du hättest eine Untersuchung beim ÄD machen sollen und bist nicht hin?
Oder ???

Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 16:31:24(Bürgergeld nur bei Erwerbsfähigkeit!)
das ist so ziemlich jedem hier im Forum bekannt
Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 16:31:24Vielleicht falsche Leistungen bekommen?
woher sollen wir das wissen, wenn Du nichts sagst, was Du aktuell bekommst oder einen Bescheid (anoymisiert) einstellst?

Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 16:31:24Was kann ich tun?
Es geht um eine 4 Köpfige Bedarfsgemeinschaft.
ok, also doch keine Trennung

Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 16:31:24Bei einer Sektion geht es auch zusätzliche Leistung Hort...!

Du bist aufgeregt, verständlich. Dennoch bringt es wenig so panisch zu schreiben, als ob gleich was passiert und Dir nicht die Zeit zu nehmen halbwegs verständlich zu sein

Also: Ihr bekommt Leistungen für den Hort eines oder der zwei Kinder?

Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 16:31:24Habe mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt.
Nein, nicht falsch. Sondern gar nicht. Du schreibst so, als ob wir alle wissen müssten, was bei Dir passiert ist

Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 16:31:24Geht eher um eine drohende sperre, Rückerstattung.
Eine Sperre gibt es bei ALG-II nicht.
Rückerstattung nur, wenn Du falsche Angaben gemacht hast, nicht bedürftig bist oder so was.

Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 16:31:24Wie bereits gesagt noch keinen Bescheid.
Wie lange mir noch bleibt🔮, habe Teilzeitstelle angenommen.
Soll das letzte uns sagen, dass Du eine Teilzeitstelle angenommen hast und deswegen jetzt eine Rückforderung droht oder hast Du die Stelle angenommen, weil Du eine Rückerstattung fürchtest?

Schreib doch einfach in einfachen Sätzen, was passiert ist.
Sowas wie "ich hatte die Aufforderung XYZ zu bringen oder zu tun und hab es nicht gemacht" oder "ich hab die TZ-Stelle nicht angegeben und nun kam es raus" (das sind nur Formulierungsbeispiele)
oder was auch immer passiert ist....
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Exil am 11. Juni 2023, 19:11:44
:flag:
Mitwirkungspflicht:ich hätte zumindest eine Chronische Erkrankung angeben müssen.
Teilzeitstelle gemeldet und angerechnet.

GdB Antrag im wurde bereits 2022 gestellt und wird rückwirkend festgestellt bei mir wird er 50 dauerhaft.
Drv steht laut Tabelle, gds 60-100 3 std arbeitsfähig da wäre das Sozialamt zuständig.
Deswegen denke ich das es Rückforderung geben wird.
Im gdb antrag habe ich noch die Daten weitergabe widersprochen das wird der größte Fehler gewesen sein.

Ich habe angst das ich nächsten monat auf den Tisch stellen kann.

Ich habe bis jetzt keine EGV noch etwas anderes in der Hand.

Mein Fallmanager wartet auf die Ergebnisse des gdb.
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Spring23 am 11. Juni 2023, 19:29:35
Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 19:11:44:flag:
Mitwirkungspflicht:ich hätte zumindest eine Chronische Erkrankung angeben müssen.
Teilzeitstelle gemeldet und angerechnet.

GdB Antrag im wurde bereits 2022 gestellt und wird rückwirkend festgestellt bei mir wird er 50 dauerhaft.
Drv steht laut Tabelle, gds 60-100 3 std arbeitsfähig da wäre das Sozialamt zuständig.
Deswegen denke ich das es Rückforderung geben wird.
das heißt mit wenigen Worten, es ist noch gar nichts passiert, Du hast Panik. Und denkst, dass das Auswirkungen auf Deine Familie hat.
Wenn Deine Frau erwerbsfähig ist, hat sie ja weiter einen Anspruch auf Bürgergeld. Ebenso Deine Kinder.
Würdest Du Sozialhilfe erhalten, würde das entsprechend verrechnet, aber es würde nicht bedeuten, dass die anderen nichts bekommen.


Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 19:11:44Im gdb antrag habe ich noch die Daten weitergabe widersprochen das wird der größte Fehler gewesen sein.
Dein Fehler ist, dass Du denkst GdB und Erwerbsfähigkeit hätten irgendwas direkt miteinander zu tun.
Man kann einen GdB von 100 haben und voll erwerbsfähig sein.

Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 19:11:44Ich habe angst das ich nächsten monat auf den Tisch stellen kann.
Was auch immer der Satz bedeuten soll. Aus den Info hier würde ich sagen: Es gibt keinen  Anlass für Angst, dass Du kein Geld mehr bekommst.

Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 19:11:44Ich habe bis jetzt keine EGV noch etwas anderes in der Hand.
Mein Fallmanager wartet auf die Ergebnisse des gdb.
Ja und das schlimmste, was passieren kann, wäre dass Du das Geld nicht mehr vom JC, sondern vom Sozialamt bekommst, während alle anderen weiter das Geld vom JC bekommen.

Soweit aus den Info ablesbar.
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Exil am 11. Juni 2023, 20:07:54
Fallmanager geht von meiner Gesundheit aus, spätestens zur Weiterbewilligung hätte hat ich die Krankheit erwähnen müssen Mitwirkung und Auskunftspflicht.
FM hat gesagt ab gdb 70 sind sie nicht mehr zuständig.
Er weiß das der gdb immer niedriger ausfällt!
Er hat ihn selber gemacht.
Ich habe alles mit ihm mündlich
Vereinbart.
Er Hätte mich gleich nach über 6 Monate krank zum Äd schicken müssen. Denn Fehler wird er nicht auf sich nehmen.
Ist hier einer beim Jobcenter?
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Spring23 am 11. Juni 2023, 22:24:43
Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 20:07:54Fallmanager geht von meiner Gesundheit aus, spätestens zur Weiterbewilligung hätte hat ich die Krankheit erwähnen müssen Mitwirkung und Auskunftspflicht.
FM hat gesagt ab gdb 70 sind sie nicht mehr zuständig.
Die GdB sagen nichts über die Erwerbsfähigkeit aus.

Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 20:07:54Er weiß das der gdb immer niedriger ausfällt!
Er hat ihn selber gemacht.
Ich habe alles mit ihm mündlich
Vereinbart.
Er Hätte mich gleich nach über 6 Monate krank zum Äd schicken müssen. Denn Fehler wird er nicht auf sich nehmen.
Meiner Meinung nach machst Du Dir unnötig Sorgen. Wenn nichts leistungsrelevantes verschwiegen wird, etwas, was Dir gar keine Sozialleistungen beschert hätte oder weniger Geld, kann nichts wirklich dramatisches folgen.

Außerdem ist hoffentlich bei Dir angekommen, dass Deine Restfamilie weiter Leistungen bekommt.

Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 20:07:54Ist hier einer beim Jobcenter?
Ich jedenfalls nicht.

Und kann nur abschließend sagen: Warte den Bescheid ab. Dann kann man sehen, ob z.B. was rechtswidrig entschieden wurde, ob Du nur einfach woanders nun betreut wirst oder was auch immer- und helfen.

Im Moment ist noch gar nichts wogegen Du was tun kannst- aber auch nichts, was Du fürchten musst.
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Exil am 12. Juni 2023, 00:03:00
 :danke:  Ich hoffe, die Hoffnung stirbt zuletzt!
Ich kenne die machen vor nichts halt! Die kommen ja eh an die Daten auch wenn ich den gdb zurück ziehe Amtshilfe! Danke

Ist das nicht eigentlich Leistungs relevant

Schwere chronische Krankheit
(Erwerbsunfähigkeit??)
Mitwirkungspflicht
DADURCH KEINE Vorstellung BEIM ÄD.
(Bürgergeld nur bei Erwerbsfähigkeit!)
Vielleicht falsche Leistungen bekommen?
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Spring23 am 12. Juni 2023, 07:54:10
Zitat von: Exil am 12. Juni 2023, 00:03:00:danke:  Ich hoffe, die Hoffnung stirbt zuletzt!
Ich kenne die machen vor nichts halt! Die kommen ja eh an die Daten auch wenn ich den gdb zurück ziehe Amtshilfe! Danke
mag sein, dass sehr vieles nicht korrekt läuft, aber Deinen posts folgend, liegt es nahe, dass Du aus lauter Panik auch vieles missverstehst.

Nimm Dir bei Gesprächen besser jemand mit, der etwas ruhiger unterwegs ist. Einerseits weil der Beistand durch seine Anwesenheit auch den Fallmanager zurückhaltender sein lässt, andererseits, dass derjenige einfach ruhig zuhört und für Dich notiert, was wirklich gesagt wurde.

 :bye:
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Exil am 12. Juni 2023, 08:08:46
Ja Panik habe ich und das im albernen Job komme ich dann auch nicht mehr raus. Mit dem gdb kann ich meinen Führerschein am Ende auch vergessen obwohl ich noch fahrtauglich bin. Am liebsten würde ich meine Sachen packen und verschwinden. Nicht meine letzten Monate so verbringen.
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 12. Juni 2023, 08:35:29
Wegen eines GdB verliert man weder seinen Führerschein noch den Anspruch auf Bürgergeld!

Hast du nicht erst letztens den Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt? Du kannst doch noch gar kein Ergebnis des Versorgungsamtes haben.
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Exil am 12. Juni 2023, 08:53:51
Zitat von: Sheherazade am 12. Juni 2023, 08:35:29Wegen eines GdB verliert man weder seinen Führerschein noch den Anspruch auf Bürgergeld!

Hast du nicht erst letztens den Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt? Du kannst doch noch gar kein Ergebnis des Versorgungsamtes haben.
es geht um die Erkrankung und das wäre dann arbeits relevant, müsste ihn beim Arbeitgeber rechtlich angeben.
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 12. Juni 2023, 09:02:00
Zitat von: Exil am 12. Juni 2023, 08:53:51es geht um die Erkrankung und das wäre dann arbeits relevant, müsste ihn beim Arbeitgeber rechtlich angeben.

Sagt wer?

Eine Erkrankung ist niemals ein Kündigungsgrund, auch keine Suchterkrankung.
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Papagena am 12. Juni 2023, 10:26:40
Guten Morgen Exil, :coffee:

ich kann Deine Ängste nachvollziehen, bitte zieh einen Freund, Bekannten zu Rate, der Dir hilft beim Ausfüllen der Formulare und Dich begleitet zu der Behörde.
Nach Deinen kryptischen Äußerungen zufolge, hast Du nur Deinem Arbeitgeber Deine Krankheit verschwiegen und keine falsche Angaben beim A-Amt gemacht. So lange Du den Job stemmen kannst, sollte dies kein Hindernis sein.

Und wegen der Amtsärzte kann ich Dich vielleicht etwas beruhigen:

Auch ich mußte zur Amtsärztin, da ich mich weigerte meinem Sachbearbeiter die Endoskopieaufnahmen meiner Eingeweide auszuhändigen und auch keine Lust hatte, mich mit ihm über meine anderen Zipperlein zu unterhalten.

Der Termin bei der Amtsärztin war natürlich kein angenehmes Treffen aber:

Anfangs war das etwas ungewohnt, weil es kein Arztzimmer gewesen ist, sondern nur ein karges Bürozimmer mit einer kleinen schwarzen Liege an der Wand. Dann kam es zum "Verhör", aber ich konnte ihr alle Fragen beantworten und auch alle ärztlichen Unterlagen vorlegen. Und ausziehen mußte ich mich auch nicht... :zwinker:
Und siehe da, die Ärztin hatte die selbe chronische Krankheit, wie ich und hat mich daraufhin in Schutz genommen vor weiteren Repressalien.
Seitdem bin ich nur noch bedingt einsetzbar und darf auch Jobs ablehnen nach Begründung.

Hab keine Angst Exil, so lange Du ehrlich bist und keine krummen Dinger drehst, wird Dir nichts schlimmes passieren. Und falls es zu einer Einstellung der Zahlungen kommen sollte, dann frag hier bitte nach und lade die Schreiben der Behörden anonymisiert hoch, damit die Profis in diesem Forum auf Deinen Fall eingehen können.

Und wenn Du zum Versorgungsamt wegen dem Behindertenausweis mußt, dann nimm auf jeden Fall einen Beistand mit, denn die kämpfen mit harten Bandagen! Bis ich alle Bebberle für meine Mama hatte und die 100% erlangen konnte, plus die GEZ-Befreiung, war es ein harter Kampf mit vielen Tränen!

Viel Kraft Dir und Kopf hoch! :empathy:
Papagena
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 12. Juni 2023, 11:13:44
@Papagena

So wie ich es verstanden habe, hat @Exil dem JC die Krankheit verschwiegen inkl. nur max 3 Std erwerbsfähig.
Der SB hat es irgendwie anders rausgekriegt. Deshalb die Mitwirkungspflicht-Panik des TE.  :scratch:   
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Papagena am 12. Juni 2023, 11:19:47
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 12. Juni 2023, 11:13:44@Papagena

So wie ich es verstanden habe, hat @Exil dem JC die Krankheit verschwiegen inkl. nur max 3 Std erwerbsfähig.
Der SB hat es irgendwie anders rausgekriegt. Deshalb die Mitwirkungspflicht-Panik des TE.  :scratch: 

Vielen Dank Leeres Portemonnaie!

Das konnte ich leider nicht entnehmen aus den bisherigen Posts, sorry!  :schaem:
Dann würde ich jetzt sofort Tabula rasa machen und alle medizinischen Unterlagen nachreichen.

Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Exil am 12. Juni 2023, 11:21:55
Zitat von: Sheherazade am 12. Juni 2023, 09:02:00
Zitat von: Exil am 12. Juni 2023, 08:53:51es geht um die Erkrankung und das wäre dann arbeits relevant, müsste ihn beim Arbeitgeber rechtlich angeben.

Sagt wer?

Eine Erkrankung ist niemals ein Kündigungsgrund, auch keine Suchterkrankung.
Eine HE führt zu eingeschränkter Lebensqualität und Alltagstauglichkeit, wie zum Beispiel einer verminderten Fahrtüchtigkeit.
Das kann noch kommen
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 12. Juni 2023, 11:36:48
Ich weiß nicht, was eine HE ist.

Und die verminderte Fahrtüchtigkeit sollte erst mal nachgewiesen werden, dass es soweit kommen kann, ist derzeit irrelevant.
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Exil am 12. Juni 2023, 11:39:47
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 12. Juni 2023, 11:13:44@Papagena

So wie ich es verstanden habe, hat @Exil dem JC die Krankheit verschwiegen inkl. nur max 3 Std erwerbsfähig.
Der SB hat es irgendwie anders rausgekriegt. Deshalb die Mitwirkungspflicht-Panik des TE.  :scratch: 
Das mit 3std. steht noch nicht fest bei dem gdb Stand auch was anderes.
Mein Arzt meinte nicht ständig über 25kg heben keine scharfen rotierenden Maschinen quick wert und nichts Weiter seine Frau in Vertretung hat mich gefragt warum ich überhaupt krankgeschrieben bin.
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 12. Juni 2023, 11:41:14
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 12. Juni 2023, 11:13:44So wie ich es verstanden habe, hat @Exil dem JC die Krankheit verschwiegen inkl. nur max 3 Std erwerbsfähig.
Der SB hat es irgendwie anders rausgekriegt. Deshalb die Mitwirkungspflicht-Panik des TE.  :scratch: 

Das habe ich nicht so verstanden. Den anderen Beiträgen nach wurde der TE aufgefordert, einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung zu stellen, damit er bessere und passgenaue Förderungen bzw. Arbeitsangebote bekommen kann, ggf. von der Reha-Abteilung.

Den Rest hat er sich zusammengebastelt und denkt jetzt, ein GdB macht ihn erwerbsunfähig bzw. erwerbsgemindert. Eine Erwerbsminderung wurde offenbar noch gar nicht festgestellt, ebenso noch kein GdB.

Gefährliches Halbwissen in Verbindung mit Existenzangst hat ihn da in eine mittelschwere Panik reingetrieben.
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Papagena am 12. Juni 2023, 11:50:55
Zitat von: Exil am 12. Juni 2023, 11:21:55
Zitat von: Sheherazade am 12. Juni 2023, 09:02:00
Zitat von: Exil am 12. Juni 2023, 08:53:51es geht um die Erkrankung und das wäre dann arbeits relevant, müsste ihn beim Arbeitgeber rechtlich angeben.

Sagt wer?

Eine Erkrankung ist niemals ein Kündigungsgrund, auch keine Suchterkrankung.
Eine HE führt zu eingeschränkter Lebensqualität und Alltagstauglichkeit, wie zum Beispiel einer verminderten Fahrtüchtigkeit.
Das kann noch kommen

Hallo Exil,  :bye:

falls es Dir peinlich sein sollte, hier Deine Sachen hochzuladen, gäbe es noch eine Alternative:

Gibt es bei Dir in der Nähe ein Büro des VDK-Sozialverbandes?

Dort erhältst Du kurzfristig einen Termin und die erste Rechtsberatung ist kostenlos.
Der Verein berät und begleitet seine Mitglieder in verschiedenen Bereichen, auch vor Gericht:

Jobcenter, andere Sozialleistungen, Behindertenberatung, Medizinische Belange, Reha, Rente etc.

https://www.vdk.de/deutschland/pages/der_vdk/4543/startseite

wiki:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialverband_VdK_Deutschland

War dort über 10 Jahre Mitglied, das kostete 72 EUR im Jahr, bis mein Lieblingsanwalt dann leider in Rente gegangen ist und ich deshalb kündigte. Die haben mir sehr geholfen bei der Pflege meiner Mutter und dem ganzen Paragraphendschungel.

PS: Du brauchst auf jeden Fall einen guten Hausarzt und einen Facharzt mit Herz, damit Du alles bescheinigt bekommst.
Das Jobcenter ist da sehr eigen und verlangte explizit deren Auskünfte auf eigenen Fragebögen mit selbst festgesetzten Kosten, die für Ärzte nur Almosen sind und nicht jeder Arzt macht das mit...
So wurde die Bestätigung meiner Hausärztin abgewiesen.
Erst als mein Facharzt, sowie dessen Bezugnahme auf die Krankenhausberichte nachgereicht wurden, ist die Behörde eingeknickt.

Bitte hol Dir Hilfe im RL, mit HE ist nicht zu spaßen. Hatte als Kind HE-B...fühle mit Dir!

Grüßle
Papagena
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 12. Juni 2023, 11:54:06
Was bitte ist HE?
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Birgit63 am 12. Juni 2023, 11:58:16
HE steht hier wohl für Hepatitis.
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Beitrag von: Papagena am 12. Juni 2023, 12:00:45
Zitat von: Sheherazade am 12. Juni 2023, 11:54:06Was bitte ist HE?

Entschuldigung Sheherazade!

HE = Hepatitis

Mich hatte es erwischt als Kind wegen Bluttransfusion im Ausland.
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Beitrag von: Sheherazade am 12. Juni 2023, 12:05:44
Die offizielle Abkürzung lautet aber völlig anders, abhängig vom jeweils auslösenden Virus (HBV, HCV, HDV und HEV). Trotzdem danke.

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Beitrag von: Exil am 12. Juni 2023, 12:37:02
Papagena


Tabula rasa?
Was FM bezweckt weis ich nicht.
Bitte wem medizinische Unterlagen nachreichen?
 Das Sozialamt würde einspringen hat man mir gesagt?
'
Zitat von: Sheherazade am 12. Juni 2023, 11:54:06Was bitte ist HE?
HE = Hepatischen Enzephalopathie habe ich nicht!
---------
Das wurde bei mir vermutet und teils nachgewiesen:
Autoimmunerkrankung
Hepatitis E (Antikörper)
Bluterkrankung

Natürlich habe ich auch mal ein Bier getrunken aber immer nur 1 oder 2
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 12. Juni 2023, 12:50:00
Zitat von: Exil am 12. Juni 2023, 11:21:55Eine HE führt zu eingeschränkter Lebensqualität und Alltagstauglichkeit, wie zum Beispiel einer verminderten Fahrtüchtigkeit.
Das kann noch kommen

Zitat von: Exil am 12. Juni 2023, 12:37:02HE = Hepatischen Enzephalopathie habe ich nicht!

Was denn nun?

Dein Gedankenchaos macht mich noch ganz dusselig. Außer den an sich unspektakulären Diagnosen
Zitat von: Exil am 12. Juni 2023, 12:37:02Das wurde bei mir vermutet und teils nachgewiesen:
Autoimmunerkrankung
Hepatitis E (Antikörper)
Bluterkrankung
hast du nichts offizielles? Keine anerkannte Schwerbehinderung, keine anerkannte Erwerbsminderung?

Worüber machst du dir hier seitenlang panische Gedanken, inklusive dem Plan, deine Familie im Stich zu lassen?
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Exil am 12. Juni 2023, 13:00:17
Weil er nicht den normalen Weg über den ÄD geht.
IN Meinem Arztbericht steht Leberzirrhose c.
Leider habe ich auch nicht richtig angegeben er hatte es mir ja schon angesehen und mir den GDB Vorgeschlagen ich hatte nur die AU Endbescheinigug hingelegt.
Leider habe ich der weitergabe meiner daten im Antrag nicht zugestimmt icj wollte erst die Schweigepflicht Entbindung angeben weil ich genug Unterlagen vorgelegt hatte das ales noch im Krankengeldbezug fertig wird. 

Nein GDB Steht noch aus habe mit der Stelle schon gesprochen Leberzirrhose = GDB 50 dauerhaft
Alles andere nichts. Gdb zurück ziehen, bringt auch nichts Amtshilfe?
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 12. Juni 2023, 13:03:00
Also alles wie schon ganz am Anfang. Woher kommt jetzt deine Panik?

Mit dem zukünftigen GdB bleibst du erwerbsfähig und beim Jobcenter und dein Chef kann dich auch nicht deswegen entlassen. Hör einfach auf, im Internet rumzulesen. Wenn du Fragen hast, frag hier.
Titel: Aw: Haftung ier Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 12. Juni 2023, 14:06:24
Zitat von: Exil am 12. Juni 2023, 13:00:17Gdb zurück ziehen, bringt auch nichts Amtshilfe?

Was soll das immer mit der Amtshilfe?

Warum willst du den Antrag auf Schwerbehinderung zurückziehen? Eine anerkannte Schwerbehinderung schadet dir NICHT!!!!