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Haftung ier Bedarfsgemeinschaft

Begonnen von Exil, 11. Juni 2023, 11:24:12

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Kopfbahnhof

Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 16:31:24Was kann ich tun?
Wenn du dir eine neue Wohnung suchst bist du ab da, deine eigene BG.

Macht aber nur Sinn wenn man die Scheidung möchte, falls Verheiratet.
Um die Familie vor irgendwas zu Schützen, bringt ein Auszug wohl nichts.

Ansonsten sehe ich hier nur ganz viele ?????

Sheherazade

Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 16:31:24Mein Problem:
#7 #9

Schwere chronische Krankheit
(Erwerbsunfähigkeit??)
Mitwirkungspflicht
DADURCH KEINE Vorstellung BEIM ÄD.
(Bürgergeld nur bei Erwerbsfähigkeit!)
Vielleicht falsche Leistungen bekommen?

Was kann ich tun?
Es geht um eine 4 Köpfige Bedarfsgemeinschaft.
Bei einer Sektion geht es auch zusätzliche Leistung Hort...!

Habe mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt.
Geht eher um eine drohende sperre, Rückerstattung.
Wie bereits gesagt noch keinen Bescheid.
Wie lange mir noch bleibt🔮, habe Teilzeitstelle angenommen.


Tut mir leid, ich verstehe immer noch nichts. Warum droht dir eine Sperre und/oder Rückerstattung? Wobei hast du nicht mitgewirkt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Exil

Schwere chronische Krankheit
(Erwerbsunfähigkeit??)
Mitwirkungspflicht
DADURCH KEINE Vorstellung BEIM ÄD.
(Bürgergeld nur bei Erwerbsfähigkeit!)
Vielleicht falsche Leistungen bekommen?


Die chronische Erkrankung habe ich nicht so angegeben! Da hätte man mich zum Ärztlichen Dienst geschickt. = Sozialamt
Mit freundlichen Grüßen

BigMama

Gibt es irgendwelche Schriftstücke vom JC? Dann lad sie hoch oder tipp sie ab. Denk aber ans anonymisieren, außer Datumsangaben und Beträge.

Mit dem bisherigen Rumgeeier kommt hier niemand weiter, am wenigsten du.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Spring23

Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 16:31:24Mein Problem:
#7 #9

Schwere chronische Krankheit
(Erwerbsunfähigkeit??)
Mitwirkungspflicht
DADURCH KEINE Vorstellung BEIM ÄD.
Also, Du hast eine schwere chronische Erkrankung, kannst eigentlich nicht arbeiten. Aber wieso "dadurch KEINE Vorstellung BEIM ÄD."?
Und was soll das Stichwort "Mitwirkungspflicht" uns sagen?

Du hättest irgendwelche Unterlagen einreichen sollen und hast es nicht gemacht?
Du hättest eine Untersuchung beim ÄD machen sollen und bist nicht hin?
Oder ???

Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 16:31:24(Bürgergeld nur bei Erwerbsfähigkeit!)
das ist so ziemlich jedem hier im Forum bekannt
Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 16:31:24Vielleicht falsche Leistungen bekommen?
woher sollen wir das wissen, wenn Du nichts sagst, was Du aktuell bekommst oder einen Bescheid (anoymisiert) einstellst?

Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 16:31:24Was kann ich tun?
Es geht um eine 4 Köpfige Bedarfsgemeinschaft.
ok, also doch keine Trennung

Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 16:31:24Bei einer Sektion geht es auch zusätzliche Leistung Hort...!

Du bist aufgeregt, verständlich. Dennoch bringt es wenig so panisch zu schreiben, als ob gleich was passiert und Dir nicht die Zeit zu nehmen halbwegs verständlich zu sein

Also: Ihr bekommt Leistungen für den Hort eines oder der zwei Kinder?

Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 16:31:24Habe mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt.
Nein, nicht falsch. Sondern gar nicht. Du schreibst so, als ob wir alle wissen müssten, was bei Dir passiert ist

Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 16:31:24Geht eher um eine drohende sperre, Rückerstattung.
Eine Sperre gibt es bei ALG-II nicht.
Rückerstattung nur, wenn Du falsche Angaben gemacht hast, nicht bedürftig bist oder so was.

Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 16:31:24Wie bereits gesagt noch keinen Bescheid.
Wie lange mir noch bleibt🔮, habe Teilzeitstelle angenommen.
Soll das letzte uns sagen, dass Du eine Teilzeitstelle angenommen hast und deswegen jetzt eine Rückforderung droht oder hast Du die Stelle angenommen, weil Du eine Rückerstattung fürchtest?

Schreib doch einfach in einfachen Sätzen, was passiert ist.
Sowas wie "ich hatte die Aufforderung XYZ zu bringen oder zu tun und hab es nicht gemacht" oder "ich hab die TZ-Stelle nicht angegeben und nun kam es raus" (das sind nur Formulierungsbeispiele)
oder was auch immer passiert ist....

Exil

:flag:
Mitwirkungspflicht:ich hätte zumindest eine Chronische Erkrankung angeben müssen.
Teilzeitstelle gemeldet und angerechnet.

GdB Antrag im wurde bereits 2022 gestellt und wird rückwirkend festgestellt bei mir wird er 50 dauerhaft.
Drv steht laut Tabelle, gds 60-100 3 std arbeitsfähig da wäre das Sozialamt zuständig.
Deswegen denke ich das es Rückforderung geben wird.
Im gdb antrag habe ich noch die Daten weitergabe widersprochen das wird der größte Fehler gewesen sein.

Ich habe angst das ich nächsten monat auf den Tisch stellen kann.

Ich habe bis jetzt keine EGV noch etwas anderes in der Hand.

Mein Fallmanager wartet auf die Ergebnisse des gdb.
Mit freundlichen Grüßen

Spring23

Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 19:11:44:flag:
Mitwirkungspflicht:ich hätte zumindest eine Chronische Erkrankung angeben müssen.
Teilzeitstelle gemeldet und angerechnet.

GdB Antrag im wurde bereits 2022 gestellt und wird rückwirkend festgestellt bei mir wird er 50 dauerhaft.
Drv steht laut Tabelle, gds 60-100 3 std arbeitsfähig da wäre das Sozialamt zuständig.
Deswegen denke ich das es Rückforderung geben wird.
das heißt mit wenigen Worten, es ist noch gar nichts passiert, Du hast Panik. Und denkst, dass das Auswirkungen auf Deine Familie hat.
Wenn Deine Frau erwerbsfähig ist, hat sie ja weiter einen Anspruch auf Bürgergeld. Ebenso Deine Kinder.
Würdest Du Sozialhilfe erhalten, würde das entsprechend verrechnet, aber es würde nicht bedeuten, dass die anderen nichts bekommen.


Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 19:11:44Im gdb antrag habe ich noch die Daten weitergabe widersprochen das wird der größte Fehler gewesen sein.
Dein Fehler ist, dass Du denkst GdB und Erwerbsfähigkeit hätten irgendwas direkt miteinander zu tun.
Man kann einen GdB von 100 haben und voll erwerbsfähig sein.

Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 19:11:44Ich habe angst das ich nächsten monat auf den Tisch stellen kann.
Was auch immer der Satz bedeuten soll. Aus den Info hier würde ich sagen: Es gibt keinen  Anlass für Angst, dass Du kein Geld mehr bekommst.

Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 19:11:44Ich habe bis jetzt keine EGV noch etwas anderes in der Hand.
Mein Fallmanager wartet auf die Ergebnisse des gdb.
Ja und das schlimmste, was passieren kann, wäre dass Du das Geld nicht mehr vom JC, sondern vom Sozialamt bekommst, während alle anderen weiter das Geld vom JC bekommen.

Soweit aus den Info ablesbar.

Exil

Fallmanager geht von meiner Gesundheit aus, spätestens zur Weiterbewilligung hätte hat ich die Krankheit erwähnen müssen Mitwirkung und Auskunftspflicht.
FM hat gesagt ab gdb 70 sind sie nicht mehr zuständig.
Er weiß das der gdb immer niedriger ausfällt!
Er hat ihn selber gemacht.
Ich habe alles mit ihm mündlich
Vereinbart.
Er Hätte mich gleich nach über 6 Monate krank zum Äd schicken müssen. Denn Fehler wird er nicht auf sich nehmen.
Ist hier einer beim Jobcenter?
Mit freundlichen Grüßen

Spring23

Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 20:07:54Fallmanager geht von meiner Gesundheit aus, spätestens zur Weiterbewilligung hätte hat ich die Krankheit erwähnen müssen Mitwirkung und Auskunftspflicht.
FM hat gesagt ab gdb 70 sind sie nicht mehr zuständig.
Die GdB sagen nichts über die Erwerbsfähigkeit aus.

Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 20:07:54Er weiß das der gdb immer niedriger ausfällt!
Er hat ihn selber gemacht.
Ich habe alles mit ihm mündlich
Vereinbart.
Er Hätte mich gleich nach über 6 Monate krank zum Äd schicken müssen. Denn Fehler wird er nicht auf sich nehmen.
Meiner Meinung nach machst Du Dir unnötig Sorgen. Wenn nichts leistungsrelevantes verschwiegen wird, etwas, was Dir gar keine Sozialleistungen beschert hätte oder weniger Geld, kann nichts wirklich dramatisches folgen.

Außerdem ist hoffentlich bei Dir angekommen, dass Deine Restfamilie weiter Leistungen bekommt.

Zitat von: Exil am 11. Juni 2023, 20:07:54Ist hier einer beim Jobcenter?
Ich jedenfalls nicht.

Und kann nur abschließend sagen: Warte den Bescheid ab. Dann kann man sehen, ob z.B. was rechtswidrig entschieden wurde, ob Du nur einfach woanders nun betreut wirst oder was auch immer- und helfen.

Im Moment ist noch gar nichts wogegen Du was tun kannst- aber auch nichts, was Du fürchten musst.

Exil

 :danke:  Ich hoffe, die Hoffnung stirbt zuletzt!
Ich kenne die machen vor nichts halt! Die kommen ja eh an die Daten auch wenn ich den gdb zurück ziehe Amtshilfe! Danke

Ist das nicht eigentlich Leistungs relevant

Schwere chronische Krankheit
(Erwerbsunfähigkeit??)
Mitwirkungspflicht
DADURCH KEINE Vorstellung BEIM ÄD.
(Bürgergeld nur bei Erwerbsfähigkeit!)
Vielleicht falsche Leistungen bekommen?
Mit freundlichen Grüßen

Spring23

Zitat von: Exil am 12. Juni 2023, 00:03:00:danke:  Ich hoffe, die Hoffnung stirbt zuletzt!
Ich kenne die machen vor nichts halt! Die kommen ja eh an die Daten auch wenn ich den gdb zurück ziehe Amtshilfe! Danke
mag sein, dass sehr vieles nicht korrekt läuft, aber Deinen posts folgend, liegt es nahe, dass Du aus lauter Panik auch vieles missverstehst.

Nimm Dir bei Gesprächen besser jemand mit, der etwas ruhiger unterwegs ist. Einerseits weil der Beistand durch seine Anwesenheit auch den Fallmanager zurückhaltender sein lässt, andererseits, dass derjenige einfach ruhig zuhört und für Dich notiert, was wirklich gesagt wurde.

 :bye:

Exil

Ja Panik habe ich und das im albernen Job komme ich dann auch nicht mehr raus. Mit dem gdb kann ich meinen Führerschein am Ende auch vergessen obwohl ich noch fahrtauglich bin. Am liebsten würde ich meine Sachen packen und verschwinden. Nicht meine letzten Monate so verbringen.
Mit freundlichen Grüßen

Sheherazade

Wegen eines GdB verliert man weder seinen Führerschein noch den Anspruch auf Bürgergeld!

Hast du nicht erst letztens den Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt? Du kannst doch noch gar kein Ergebnis des Versorgungsamtes haben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Exil

Zitat von: Sheherazade am 12. Juni 2023, 08:35:29Wegen eines GdB verliert man weder seinen Führerschein noch den Anspruch auf Bürgergeld!

Hast du nicht erst letztens den Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt? Du kannst doch noch gar kein Ergebnis des Versorgungsamtes haben.
es geht um die Erkrankung und das wäre dann arbeits relevant, müsste ihn beim Arbeitgeber rechtlich angeben.
Mit freundlichen Grüßen

Sheherazade

Zitat von: Exil am 12. Juni 2023, 08:53:51es geht um die Erkrankung und das wäre dann arbeits relevant, müsste ihn beim Arbeitgeber rechtlich angeben.

Sagt wer?

Eine Erkrankung ist niemals ein Kündigungsgrund, auch keine Suchterkrankung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"