HALLO :help:
Wir haben ja schon viel erlebt in unserem Jobcenter, aber das was wir jetzt erleben, schlägt das Fass den Boden aus.
Mein Mann hat 2 Jobs, indem er zusammen ca 1180 € verdient, Brutto.
Die Arbeitsverträge in Kopie, zu beiden Jobs, liegen dem Jobcenter vor.
Trotzdem behauptet das Jobcenter, dass keine Nachweise vorliegen und das Einkommen "nicht abschließend bekannt ist"; obwohl Nachweise zu den Löhnen vorliegen.
Das Jobcenter berechnet deswegen fast 1000 € monatlich mehr Brutto Lohn an.
Aus zwei Jobs macht das Jobcenter; trotz Nachweise, einfach einen Vollzeitjob von einer Firma und rechnet einfach fast 1000 € mehr Lohn an.
Des weiteren will das Jobcenter das Kündigungsschreiben der Ex-Firma eingereicht bekommen; dabei gibt es gar keine Kündigung. 2 Firmen und 2 Löhne !
Das haben wir in einem Schreiben "Auforderung zur Mitwirkung" erhalten, wo die Kündigung von der angeblichen Ex-Firma angefordert wird.
Außerdem sollen wir das Formular EK ausfüllen, weil unsere angeblich neuen Einkommensverhältnisse angegeben werden müssen.
Welche neuen Einkommensverhältnisse ?
Wir haben dem Jobcenter alles sehr detailliert und schriftlich (per Email und per Brief, Einschreiben) inklusive Einreichung von Unterlagen, zugesendet und trotzdem bringt das Jobcenter alles durcheinander.
Durch dieses Durcheinander, falsche Berechnungen und zu viel Einkomensanrechnung, will das Jobcenter ab dem 01.08.23 keine Miete mehr an unseren Vermieter überweisen.
Wir sollen nun diese komplette Warmmiete selbst bezahlen; weil mein Mann angeblich so viel verdient und auf unserem Konto bekommen wir nur noch ca 80 € überwiesen.
Laut unserer Berechnung (Bürgergeld Rechner im Internet, von HartzIV.org steht uns noch ca 670 € Bürgergeld zu, pro Monat, und damit könnten wir den Großteil Miete bezahlen.
Durch diese falsche Berechnung und diese 1000 € zuviel Lohn Anrechnung, kommen wir in finanzielle Schwierigkeiten im August 2023 und Ärger mit dem Vermieter, wenn keine Miete im August kommt; denn diese Miete können wir nicht zahlen.
Heute ist der 22.07.23 und Montag der 24.07.2023; ich denke die Bürgergeld Anweisung des Jobcenters, für August 2023, ist dann schon raus gegangen.
Die Schreiben des Jobcenters sind heute angekommen und natürlich werde ich sofort einen Widerspruch schreiben, zu dem neuen Bürgergeld Bescheid, aber erst einmal erhalten wir am 01.08.23 viel zu wenig Bürgergeld, was uns in finanziellen Schwierigkeiten bringt, nur weil das Jobcenter so einen Mist angestellt hat.
Habt Ihr noch einen Rat, was wir jetzt noch unternehmen können oder müssen gegen das Jobcenter ?
:help:
Wenn das zu hohe Einkommen Brutto angerechnet wird, ist das doch positiv, da höherer Freibetrag.
Wie sieht es denn beim Netto aus?
Woher nimmt das Jobcenter die zu Grunde liegenden Wer?
Das lässt sich mit Grundschulmathematik und Taschenrechner ausrechnen:
100€ Freibetrag
+20% von 100-520€
+30% von 520-1000€
+10% von 1000 - 1180€
-------------------------
= 346€
Das bedeutet ihr müsst jeden Monat Netto 346€ mehr Geld haben, als wenn dein Mann keinen Job haben würde. Die 346€ sind also zu den Kosten der Unterkunft und euren Regelsätzen zu addieren.
Vielleicht hilft es, wenn ihr eurem JC das mal so direkt vorrechnet und dann darum bittet euch zu erklären, warum diese Rechnung falsch ist, wenn das JC weiterhin behauptet, dass der Bescheid richtig sei.
Zitat von: DerGreif am 22. Juli 2023, 18:52:55Wenn das zu hohe Einkommen Brutto angerechnet wird, ist das doch positiv, da höherer Freibetrag.
Wieso ist das positiv, wenn uns 1000 € zuviel Lohn angerechnet wird, im Monat ?
Ich habe 1000 € ( Eintausend) geschrieben und nicht 100 € ( Einhundert).
Uns fehlen jetzt ca 700 € Bürgergeld jeden Monat, durch diese falsche Berechnung des Jobcenters.
Was ist daran positiv ?
Woher das Jobcenter diese Berechnungen nimmt ?
Weiß ich nicht.
Vielleicht haben die ja dieses hohe Einkommen von uns geträumt !
Oder sind einfach zu :wand: zum rechnen ! ?
@lappa
folgende Berechnungen :
Mann 451 € Bürgergeld
Ich 451 € Bürgergeld
zustehende KDU 475 €
Lohn Brutto 1180 € (2 Jobs von einer Person)
Lohn Netto ca 1030 €
Statt der Brutto 1180 € hat das Jobcenter Brutto 2160 € angerechnet; also fast 1000 € zuviel !
Anmerkung : ich habe keinen Job und kein Einkommen. Kindergeld beziehen wir auch nicht. Kinder sind im Haushalt nicht vorhanden, für die es Kindergeld geben könnte.
Es müssten monatlich 693€ vom JC an euch ausgezahlt werden bei den genannten Zahlen.
Wie kommt das JC denn auf 2160€ Einkommen, wenn ihr alles korrekt angegeben und nachgewiesen habt?
Edit: Bekommt dein Mann zufällig in einem oder beiden Jobs einen Teil des Geldes als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie (diese max. 3000€ die steuerfrei ausgezahlt werden können vom AG)? Oder bekommt er Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc.?
Was rechnen die denn als Netto Einkommen?
Zitat von: lappa am 22. Juli 2023, 19:53:55Wie kommt das JC denn auf 2160€ Einkommen, wenn ihr alles korrekt angegeben und nachgewiesen habt?
Edit: Bekommt dein Mann zufällig in einem oder beiden Jobs einen Teil des Geldes als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie (diese max. 3000€ die steuerfrei ausgezahlt werden können vom AG)? Oder bekommt er Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc.?
Wie bereits erklärt, haben wir auch keine ERklärung dafür, warum fast 1000 € zuviel angerechnet wurden...obwohl Nachweise vorlagen (Arbeitsvertrag, Lohnnachweis, unsere Erklärungen usw.).
Nein, von beiden Arbeitgebern hat mein Mann keine Inflationsausgleichsprämie erhalten.
Das rechtfertigt aber auch nicht, dass jeden Monat fast 1000 € zuviel Lohn angerechnet wurde.
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld usw bekommt er bei der ersten Firma gar nicht.
bei der zweiten Firma...vielleicht, aber das steht noch nicht fest, da er erst jetzt am 01.07.23 angefangen hat zu arbeiten.
@SensorikerNetto hat das Jobcenter 1545 € angerechnet
Falsche Anrechnung:
1.545-348=1.197
Korrekt wäre:
1.030-346=684
Das heißt das JC rechnet 513 zu viel an.
Aber nochmal: das Problem liegt beim zu hoch angesetzten Netto. Das Brutto ist in dem Falle egal, bzw erhöht den angesetzten Freibetrag um 2.
Zitat von: DerGreif am 23. Juli 2023, 03:39:49Falsche Anrechnung:
1.545-348=1.197
Korrekt wäre:
1.030-346=684
Das heißt das JC rechnet 513 zu viel an.
Aber nochmal: das Problem liegt beim zu hoch angesetzten Netto. Das Brutto ist in dem Falle egal, bzw erhöht den angesetzten Freibetrag um 2.
FALSCH bei einem GesamtBruttolohn von 1180 € insgesamt rechnet das Jobcenter aber 2200 € an...also sind das dast 1000 € Brutto, die das Jobcenter zu viel anrechnet.
Oder wießt Du es besser, was mein Mann verdient ?
Ich bitte um Nachweise dazu, von dir !
Nicht Falsch!
Der Bruttolohn ist in dem Fall egal. Der Freibetrag ändert sich nur um 2,-€
Freibetrag bei 1180,- € Brutto = 346,- €
Freibetrag bei alles über 1200,- € Brutto = 348,- €
Zitat von: Sensoriker am 24. Juli 2023, 13:44:52Nicht Falsch!
Der Bruttolohn ist in dem Fall egal. Der Freibetrag ändert sich nur um 2,-€
Das ist erstmal richtig, nur dass eben der die 1200,- übersteigende Betrag (den es hier nicht gibt) komplett als Einkommen abgezogen wird. Nur ohne Freibetrag. Und dieses Geld fehlt der TE im Monat.
Zitat von: Sensoriker am 24. Juli 2023, 13:44:52Nicht Falsch!
Der Bruttolohn ist in dem Fall egal. Der Freibetrag ändert sich nur um 2,-€
Freibetrag bei 1180,- € Brutto = 346,- €
Freibetrag bei alles über 1200,- € Brutto = 348,- €
Es geht nicht nicht um den Freibetrag !
Es geht darum, dass das Jobcenter aus 1180 € Brutto diese fast 2200 € macht.
Wir bekommen ab 01.08.2023 keine Miete mehr bezahlt, wegen diese falschen Berechnung und können die Miete nicht aus eigener tasche beuzahlen.
Nach 2 aufeinander folgenden Fehlenden Mieten, erfolgt ein Kündigung; inklusive weiterer rechtlicher Schritte gegen uns und weiteren Unkosten, die entstehen werden !
Das JC betrügt uns um zustehende Leistungen !
Offensichtlich versteht DAS hier fast keiner und Tatsachen und Zahlen werden verdreht und willkürlich gerechnet.
Traurig !
Zitat von: NRW66 am 24. Juli 2023, 13:50:45Offensichtlich versteht DAS hier fast keiner und Tatsachen und Zahlen werden verdreht und willkürlich gerechnet.
Traurig !
Du verstehst das offenbar nicht. Es wurde schon festgestellt, dass euch zuviel angerechnet wird, du verbeißt dich nur so extrem in den Bruttolohn.
Zitat von: DerGreif am 23. Juli 2023, 03:39:49Falsche Anrechnung:
1.545-348=1.197
Korrekt wäre:
1.030-346=684
Das heißt das JC rechnet 513 zu viel an.
Aber nochmal: das Problem liegt beim zu hoch angesetzten Netto. Das Brutto ist in dem Falle egal, bzw erhöht den angesetzten Freibetrag um 2.
Also widerspreche dem Bescheid.
Zitat von: Sheherazade am 24. Juli 2023, 14:01:42Zitat von: NRW66 am 24. Juli 2023, 13:50:45Offensichtlich versteht DAS hier fast keiner und Tatsachen und Zahlen werden verdreht und willkürlich gerechnet.
Traurig !
Du verstehst das offenbar nicht. Es wurde schon festgestellt, dass euch zuviel angerechnet wird, du verbeißt dich nur so extrem in den Bruttolohn.
Zitat von: DerGreif am 23. Juli 2023, 03:39:49Falsche Anrechnung:
1.545-348=1.197
Korrekt wäre:
1.030-346=684
Das heißt das JC rechnet 513 zu viel an.
Aber nochmal: das Problem liegt beim zu hoch angesetzten Netto. Das Brutto ist in dem Falle egal, bzw erhöht den angesetzten Freibetrag um 2.
Also widerspreche dem Bescheid.
:scratch:
Wäre brutto korrekt, würde folglich auch netto weniger rauskommen. Ergo angerechnet werden. Der Grundfehler liegt schon im brutto.
Oder hab ich's nicht so mit Mathe?
Zitat von: NRW66 am 24. Juli 2023, 13:50:45Offensichtlich versteht DAS hier fast keiner und Tatsachen und Zahlen werden verdreht und willkürlich gerechnet.
Traurig !
Du schilderst dein Problem, bekommst eine Erklärung, was genau falsch gelaufen ist und sogar den Hinweis, wie vorzugehen ist.
Zitat von: Sheherazade am 24. Juli 2023, 14:01:42Also widerspreche dem Bescheid.
Den Hintern hoch bekommen und aktiv werden, muss du schon selber.
Trotzdem kann ich nicht nachvollziehen, wie eine so hohe Diskrepanz bei der Anrechnung zustande kommt. Evtl fehlen ja Informationen... :weisnich:
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 24. Juli 2023, 14:08:30Zitat von: Sheherazade am 24. Juli 2023, 14:01:42Zitat von: NRW66 am 24. Juli 2023, 13:50:45Offensichtlich versteht DAS hier fast keiner und Tatsachen und Zahlen werden verdreht und willkürlich gerechnet.
Traurig !
Du verstehst das offenbar nicht. Es wurde schon festgestellt, dass euch zuviel angerechnet wird, du verbeißt dich nur so extrem in den Bruttolohn.
Zitat von: DerGreif am 23. Juli 2023, 03:39:49Falsche Anrechnung:
1.545-348=1.197
Korrekt wäre:
1.030-346=684
Das heißt das JC rechnet 513 zu viel an.
Aber nochmal: das Problem liegt beim zu hoch angesetzten Netto. Das Brutto ist in dem Falle egal, bzw erhöht den angesetzten Freibetrag um 2.
Also widerspreche dem Bescheid.
:scratch:
Wäre brutto korrekt, würde folglich auch netto weniger rauskommen. Ergo angerechnet werden. Der Grundfehler liegt schon im brutto.
Oder hab ich's nicht so mit Mathe?
Theoretisch kommt bei weniger Brutto auch weniger Netto raus laut Lohnabrechnung. Für die Leistungsberechnung ist es aber egal, ob das JC 2.000 oder 10.000 Brutto eingibt, wenn das Netto nicht stimmt.
Zitat von: Sheherazade am 24. Juli 2023, 14:01:42Also widerspreche dem Bescheid.
DAS tun wir sowieso...aber das Jobcenter hat mehrere Monate Zeit den Widerspruch zu bearbeiten, wenn keine Antwort kommt, kann ich eine Untätigkeitsklage einreichen; und auch diese kann mehrere Monate dauern, bis alles vom gericht geprüft ist.
Mehrere Monate warten, bedeutet auch, dass wir inzwischen tausende von Euro Mietschulden und eine Kündigung bekommen haben.
Ich brauche sofort Hilfe und nicht erst ggf in einem halten oder einem Jahr.
@Leeres Portemonnaie
nein, du hast kein Problem mit Mathe.
Wiir bekommen ca 650-670 € zuwenig zustehendes Bürgergeld und davon kann eigentlich die Miete bezahlt werden; aber das geld für die Miete haben wir nicht mehr...es sei denn, wir verzichten darauf Strom,Telefon,Internet,Versicherungen,Bus und Bahn Fahrkarten,unsere monatliche Ratenzahlung Verpflichtungen,usw zu bezahlen.
Was das für Konsequenzen hat, muss ich hier wohl nicht erklären.
Oder wir verzichten komplett auf das Essen, für die nächste Zeit.
@DerGreif
mach die mal keine Sorgen um meinen Hintern.
Wenn ich zu faul wäre etwas dagegen zu unternehen, hätte ich mich nicht schon einmal hilfesuchend an dieses Forum gewandt und diesen Widerspruch und auch einen Überprüfungsantrag noch nicht geschrieben; was aber beides am Samstag schon mal rausgeschickt wurde, an das Jobcenter.
Zitat von: DerGreif am 24. Juli 2023, 14:10:33Theoretisch kommt bei weniger Brutto auch weniger Netto raus laut Lohnabrechnung. Für die Leistungsberechnung ist es aber egal, ob das JC 2.000 oder 10.000 Brutto eingibt, wenn das Netto nicht stimmt.
Das netto stimmt nicht,
weil brutto nicht stimmt. Bei 1180,- brutto kann nicht 1545,- netto rauskommen. Das müsste einem SB schon auffallen.
Zuerst wird doch brutto aufgeführt im Bescheid.
Klar stimmt das netto nicht, das ist aber doch ein Folgefehler.
Zitat von: NRW66 am 24. Juli 2023, 14:15:19Ich brauche sofort Hilfe und nicht erst ggf in einem halten oder einem Jahr.
Dann versuche es doch erstmal mit einem Gespräch mit der Leistungsabteilung und lass dir die Berechnung erklären, wahrscheinlich kommen die dann von ganz alleine drauf, dass da was falsch ist. Dafür solltest du dich aber erst etwas beruhigen.
ZitatWiir bekommen ca 650-670 € zuwenig zustehendes Bürgergeld
Es sind etwas über 500€, wie dir bereits vorgerechnet wurde.
Sollte der Restanspruch niedriger sein als eure bislang vom Jobcenter überwiesene Miete, müsst ihr die Miete ohnehin dann selbst überweisen an den Vermieter.
Also ich habe mal auf dem Papier gerechnet und dasselbe Ergebnis raus wie der Bürgergeldrechner: 693,00€ müsste TE bekommen bei einem Bedarf von 1377,00 und netto 1030,00. Sie bekommt jetzt 80,00, fehlen 613,00€.
• Bedarf
1377
• Freibetrag
346
• =
1723
• - netto
1030
• =
693
• - v. JC
80
• = fehlen
613
Zitat von: NRW66 am 22. Juli 2023, 18:17:22Habt Ihr noch einen Rat, was wir jetzt noch unternehmen können oder müssen gegen das Jobcenter ?
Tippfehler oder Willkür?
Sofort schriftlich Widerspruch einlegen, Begründung:
- das Einkommen wurde fast doppelt so hoch angesetzt wie nachgewiesen,
- beide Jobs ergeben zusammen nur ca. 1.180 Euro Brutto,
- fiktives Einkommen darf nicht angerechnet werden.
Außerdem würde ich zeitgleich beim zuständigen Sozialgericht eine einstweilige Anordnung beantragen, wonach das JC zu verurtelen ist, das tatsächliche nachgewiesene Einkommen von lediglich 1180€ Brutto zu berücksichtigen.
Zitat von: Sensoriker am 24. Juli 2023, 13:44:52Der Bruttolohn ist in dem Fall egal. Der Freibetrag ändert sich nur um 2,-€
Bei 1.180 Euro Brutto beträgt das vom JC vorläufig berücksichtigte Nettoeinkommen ca. 940€,
bei 2.180 Euro Brutto beträgt das vom JC vorläufig berücksichtigte Nettoeinkommen ca. 1.575€, also ca. 600€ zuviel, d.h. man erhält ca. 600€ zu wenig Bürgergeld.
Vielleicht denkst du beim nächsten Mal vorher nach.
Es wird Brutto und Netto händisch in das Programm eingepflegt. Daher wäre der Bruttolohn egal, wenn das Netto korrekt eingegeben wird.
Zitat von: Ottokar am 24. Juli 2023, 16:22:20Vielleicht denkst du beim nächsten Mal vorher nach.
Und vielleicht liest du das nächste mal richtig.
Ich habe geschrieben am
FREIBETRAG ändert sich nichts (2,-) aufgrund des höheren Bruttos.
Der Freibetrag beträgt nun mal 346,- bei 1180,- und 348,- bei alles über 1200,- Brutto.
Der TE schreibt hier immer von 1000,- zuviel Brutto angerechnet und ich habe dargelegt, dass das was den
Freibetrag angeht "egal" ist.
Aufgrund der Angaben des TE fehlen 513,- € wegen der Berechnung mit dem zu hohen Nettoeinkommen. Das das durch den zu hohen angenommenen Bruttoeinkommen kommt (woher sie den auch immer haben) ist richtig. Sie haben selber daraus den Nettolohn berechnet. Das hat, aber eben keine (kaum) Auswirkungen auf den
Freibetrag.
An den TE:
Hast du auch Lohnabrechnungen eingereicht oder nur die Arbeitsverträge?
Ansonsten weiter wie Ottokar schrieb.
Zitat von: DerGreif am 24. Juli 2023, 17:13:01Es wird Brutto und Netto händisch in das Programm eingepflegt. Daher wäre der Bruttolohn egal, wenn das Netto korrekt eingegeben wird.
Was denkst du, wie der SB den Gesamt-Nettolohn aus zwei Arbeitsverträgen ermittelt?
Genau: anhand des Gesamt-Bruttolohnes mit Hilfe eines Lohnrechners. Das ist die übliche Praxis.
Und das genau das hier auch passiert ist wird sowohl durch den TE als auch Leeres Portemonnaie bestätigt:
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 24. Juli 2023, 15:20:44Also ich habe mal auf dem Papier gerechnet und dasselbe Ergebnis raus wie der Bürgergeldrechner: 693,00€ müsste TE bekommen bei einem Bedarf von 1377,00 und netto 1030,00. Sie bekommt jetzt 80,00, fehlen 613,00€.
Zitat von: Sensoriker am 24. Juli 2023, 17:18:25Und vielleicht liest du das nächste mal richtig.
Ich habe geschrieben am FREIBETRAG ändert sich nichts (2,-) aufgrund des höheren Bruttos
Und du hattest geschrieben:
Zitat von: Sensoriker am 24. Juli 2023, 13:44:52Der Bruttolohn ist in dem Fall egal.
Nochmal: der Bruttolohn ist in diesem Fall hier nicht egal, weil der SB im JC davon den Nettolohn ermittelt!
Zitat von: Sensoriker am 24. Juli 2023, 17:18:25Hast du auch Lohnabrechnungen eingereicht oder nur die Arbeitsverträge?
Steht im 1. Beitrag, das JC kennt nur die Arbeitsverträge.
Zitat von: Ottokar am 25. Juli 2023, 11:39:34der Bruttolohn ist in diesem Fall hier nicht egal,
Was die
Gesamtberechnung angeht richtig. Was den reinen
Freibetrag angeht ist es tatsächlich egal.
Aber lassen wir das mal jetzt. Dem TE ist damit nicht geholfen.
Zitat von: Ottokar am 25. Juli 2023, 11:39:34Steht im 1. Beitrag, das JC kennt nur die Arbeitsverträge.
Da steht Arbeitsverträge und Unterlagen. Daher meine Frage nach den Abrechnungen.
Wenn tatsächlich keine Lohnabrechnungen (von beiden Stellen) beim JC vorliegen, würde ich das als erstes schnellstmöglich nachholen und um sofortige Korrektur bitten.
Vielleicht lässt sich das Problem so schneller lösen.
Zitat von: Sensoriker am 25. Juli 2023, 12:01:19Was die Gesamtberechnung angeht richtig. Was den reinen Freibetrag angeht ist es tatsächlich egal.
Dem TE geht es klar erkennbar nicht um den Freibetrag, sondern darum, dass er über 600€ zu wenig Bürgergeld bekommt.
Zitat von: Sensoriker am 25. Juli 2023, 12:01:19Wenn tatsächlich keine Lohnabrechnungen (von beiden Stellen) beim JC vorliegen, würde ich das als erstes schnellstmöglich nachholen und um sofortige Korrektur bitten.
Vielleicht lässt sich das Problem so schneller lösen.
Das setzt voraus, dass es bereits Lohnabrechnungen gibt.
Letztlich spielt es aber keine Rolle, ob dem SB nur die AV, auch Einkommensbescheinigungen oder sogar Lohnabrechnungen vorliegen. So oder so kennt er die korrekten Zahlen.
Offensichtlich hat der SB hier gewaltig Mist gebaut, zudem liegt nur eine vorläufige Bewillgung vor, was das Ganze erschwert.
Nur auf den guten Willen und die Einsicht des SB zu setzen, der hier Mist gebaut hat, bringt nach meiner Erfahrung nichts. Ich habe in all den Jahren keinen SB erlebt, der einen Fehler zugegeben hätte. In Einzelfällen wurden Bescheide kommentarlos korrigiert. Die meisten haben gemauert.
Natürlich kann man zunächst offensiv vorgehen, d.h. das JC und die Fachabteilung persönlich aufsuchen, die Unterlagen auf den Tisch legen und fragen, wie man trotz Kenntnis der korrekten Zahlen auf das vollkommen überhöhte Einkommen kam und fordern, das sofort zu korrigieren. Notfalls auch unter der Androhung, andernfalls zum Anwalt oder Sozialgericht zu gehen.
Das sollte man aber nicht unterschätzen, denn es kommt darauf an, ob der TE sich das zutraut, die Energie und die Nerven dafür hat und jemanden, der ihn begleitet und im beisteht. Und wie weit er bereit ist zu gehen.
Um das mal an einem Beispiel zu erklären, was ich meine:
In einem wirklich existenzbedrohenden Fall weigerten wir uns, die Behörde zu verlassen, und haben über einen Kontakt zusätzlich die örtliche Presse informiert. Dabei ging es sehr emotional zu.
Bemerkenswert war, dass selbst die anwesenden SB, die ja alles mitbekamen, einhellig der Meinung waren, dass die Entscheidung falsch sei, Team- und Abteilungsleiter sich aber verweigerten.
Erst nachdem ein Reporter den Behördenleiter angerufen hatte, wurden wir zu diesem vorgelassen, der dann die vom Team- und Abteilungsleiter bis dahin als richtig verteidigte klar erkennbar rechtswidrige Entscheidung aufhob, sodass eine Mutter und ihre 2 Kinder die dringend benötigte Leistung erhielten.
So hat jeder seine eigenen Erfahrungen.
Ich hatte auch einmal ein Problem wegen falscher Anrechnung vom Lohn meines Sohnes. Angerufen, kurz gesprochen, SB Fehler eingesehen, 2 Tage später war der neue Bescheid da.
So kanns auch gehen.
Ein Versuch in dem Fall hier schadet ja nicht.
Parallel dazu einen Widerspruch fertig machen und falls es mit den Abrechnungen nicht funktioniert gleich abgeben.
Hallo,
vielen Dank Ottokar, du hast es sehr richtig erkannt.
Es geht uns nicht um die Freibeträge, sondern darum, dass uns fast 1000 € zuviel Lohn (Brutto) angerechnet wurde...obwohl die tatsächliche Brutto Lohnhöhe, beider Jobs bekannt waren u.a. aus dem Arbeitsvertrag.
Wenn im Arbeitsvertrag drin steht : 1 x wöchentlich 8 Stunden. Stundenlohn 12,50 €, geringfügige Beschäftigung
Kann jeder kompetente Sachbearbeiter sich den Bruttolohn selbst ausrechnen und ggf den nettolohn.
4 Tage im Monat je 8 Stunden = 32 Std Monatlich x 12,50 € = 400 €
Wie dann das JC daraus ca 2162,50 € Brutto macht, ist und ein Rätzel.
Jeder, der einigermaßen rechnen kann, kann es ausrechnen.
Wenn ich schreibe, dass zusammen 1180 € im Monat Brutto zusammen kommen und der Minijob 400 € beträgt, kann ausrechnen, dass der andere Job bei 780 € liegt.
780 € Brutto plus 400 € Brutto = 1180 €
und nicht 2162,50 € Brutto !
Aus dem MiniJob wurde ein Vollzeitjob gemacht !
Und in meinem ersten Beitrag habe ich auch geschrieben (hat jeder hier überlesen), dass das Jobcenter behauptet, dass der erste Job ( 780 € Brutto) gekündigt ist und nur noch dieser angebliche Vollzeit Job existiert, ab den 01.08.2023.
Ich habe, in meinem ersten Beitrag, erwähnt, dass das JC das "Kündigungsschreiben" anfordert (aus dem 780 € Brutto Job)...das es gar nicht gibt.
Der Arbeitsvertrag läuft weiter !
Das haben wir auch dem JC am 03.07.23 mitgeteilt, dass der erste Job (780 € Brutto) weiter geht, wie bisher. Das sich hier nichts ändert.
Trotzdem hat das JC eine Kümndigung aus dem Satz erster Job bleibt bestehen...und aus dem zweiten Job einen Vollzeitjob gemacht und den Arbeitsvertrag auf Minijob Basis ignoriert und aus 8 Stunden 1 x wöchentlich dann 8 Stunden täglich gemacht.
Inzwischen ist viel passiert.
Mehrfach wurde das Jobcenter , vom 24.07.2023 bus heute Nachmittag (26.07.23) auf deren Berechnungs und sonstigen Fehlern aufmerksam gemacht worden, u.a. von uns und beiden Firmen.
Nachweise, inklusive beide Lohnbescheide , mit den Lohneingängen July 2023 und der Einkommensbescheinigung und der Einkommenserklärung (Formular EK) liegen dem Jobcenter nun vor.
Auch ein Kontoausdruck, mit dem tatsächlichen Lohneingang, von der zweiten Firma mit dem Minijob.
Die Personalabteilung hat auch mehrfach mit dem Jobcenter telefoniert und digital alle Bescheide (Lohnbescheid, Einkommensbescheid) an das JC gesendet...und alles noch einmal dem JC erklärt.
Auch wir haben diese gleichen Bescheide auch an das Jobcenter, inzwischen 4 mal, gesendet.
Hier möchte ich kurz einwerfen, was hier Sensoriker immer wieder fragt, zu den Lohnbescheiden vom ersten Job (780 €).
Natürlich hat das JC immer alle Lohnbescheide erhalten, von diesem Job.
Jeden Monat haben wir den aktuellen bescheid beim JC eingereicht; dazu noch einen Kontoausdruck vom Lohneingang auf dem Konto.
Und dazu noch die Kontoauszüge, von einigen Monaten, wenn wir die WBA eingereicht haben.
Und noch einen Kontoausdruck hinzugefügt, mit den Lohneingängen von den letzten 12 Monaten !
ABER, aus diesem weiter bestehenden Job, hat das Jobcenter eine Job Kündigung gemacht...und ich wiederhole mich noch einmal....aus dem Minijob einen Vollzeitjob.
Widerspruch habe ich am 22.07.23 schon geschrieben und sogar einen Überprüfungsantrag gem.§ 44 SGB X !
Dem JC liegt alles vor....inklusive aller Nachweise, die es über beide Jobs gibt.
Aktuelles Problem : obwohl nun das Jobcenter alle Unterlagen und beweise in mehrfacher Ausführung erhalten hat und es mehrere Zeugen (Chef 1. Chef 2) gibt, die uns unterstützen...weigert sich das JC den fehlerhaften Bescheid sofort und freiwillig zu korrigieren.
Die wollen tatsächlich den Weg über ein langes Widerspruchserfahren und des Soziualgerichts gehen. Ich habe auch erklärt, dass ich zum Rechtsanwalt gehe. Interessiert die Bande nicht.
Erst wird mal mein Widerspruch , ganz in Ruhe , bearbeitet...kann aber dauern, Frau X !
Ich fasse es echt nicht.
Die wissen von Ihren Fehlern, kennen die Fakten, aber weigern sich diese sofort und freiwillig zu beheben.
Das ist kein Bearbeitungsfehler mehr oder Tippfehler, sondern reine Willkür, reine Schikane.
Das wir am 01.08.23 keine Miete zahlen können und ; wenn es länger dauert, auch am 01.09. nicht, interessier das JC nicht.
Das wir nach 2 ausstehenden Mieten die Kündigung bekommen können, interessiert unser JC nicht.
Wir haben ein Schreiben erhalten, wir sollen einen Dauerauftrag, ab dem 01.08.23 , für unseren Vermieter einrichten
:wand: von ca 1050 € Netto, die wir im August haben, sollen wir am 01.08.23 ca 560 € Miete an unseren Vermieter zahlen ( Erklärung : Miete und Abzug eines Betriebs und Heizkostenguthabens von 2022) und ab September dann die volle Miete!
Und von den Rest von ca 480 € im August und 580 € im September, sollen wir Strom, Telefon, Versicherung, Busfahrkarten, Lebensmittel, Putz und Pflegemittel, usw. für 4 Wochen bezahlen können....erklärt uns das Jobcenter !
Entweder dauerhaft hungern oder keine anderen REchnungen mehr bezahlen, damit dann der Strom abgestellt wird und das Telefon usw. !
Tolle Idee !
Wir stellen uns ein großes Hamsterrad ins Wohnzimmer, um abwechselnd Strom zu erzeugen :blum:
Soweit auch zum Thema von DerGreif, das ich meinen Hintern hoch bekommen soll.
Also mal dazu:
Am 22.07.23 gegen Mittagszeit kam erst der Bescheid vom Jobcenter bei uns an, mit der falschen Berechnung.
Am 22.07.23 um 18:15 Uhr habe ich mich hier im Forum angemeldet.
Am 24.07. um 14:10 Uhr erklärst DU mir, dass ich mal den Hintern hoch bekommen soll !!!
Geht man hier immer so mit neuen Nutzern um, dass man ihnen schon nach 1,5 Tagen erklärt (und da war noch ein Wochenende), dass man beim JC den Hintern hoch bekommen soll ?
Hätte ich mich am Sonntag vorm JC stellen sollen, nach deiner Meinung ?
Und hey, ich bin keine 20 oder 35 mehr, sondern Mitte 50 !
Wie man seinen Hintern hoch bekommt, weiß ich sehr gut, nur wie man mit so einer so plötzlichen inkompetenten Sachbearbeitung umgeht und völlig ignoranten Mitarbeiter, die trotz Lohnbescheide , arbeitsverträge usw. so einen Unsinn verzapfen, dass wusste ich auch nicht.
Jedenfalls wir nun (danke, Ottokar) , an der einsteweiligen Anordnung geschrieben.
Jedenfalls hatte ich bereits am 22.07. den Widerspruch und den Überprüfungsantrag geschrieben und mir versucht Hilfe hier im Forum zu holen, was aber nicht möglich war...bis Ottokar sich am 24.06 um 16:22 Uhr eingeschaltet hat und mir den Rat mit der einstweiligen Anordnung gegeben hat.
Einstweilige Anordnung. Eindlich mal ein wirklich brauchbarer Rat, den außer Ottokar KEINER genannt hat.
@Sheherazade, mit 42.717 Beiträgen, angemeldet seit 2011 !!!
Und du konntest mir diesen Rat nicht geben ?
Nur, dass ich einen Widerspruch schreiben soll, kam von dir, zu dieser Zeit.
Und , dass ich ein Gespräch mit der Leistungsabteilung führen sollte, um das problem zu lösen.
telefonische oder persönliche Gespräche sind mit solchen Sachbearbeitern nicht hilfreich, wenn die schon immer sagen "dass die SB´s nie Fehler machen".
Das JC ist uns BG inzwischen so gut bekannt,mit Ihren Fehlern, dass ich weiß, dass Gespräche zwischen denen und mir sinnlos sind.
(Ihre Rechte interessieren uns hier nicht im JC, Frau X ! OTon der Jobcenter Bereichsleitung).
Jedenfalls habe ich mich hier angemeldet, um Hilfe zu erhalten, die über einen Widerspruch schreiben hinaus gehen, und den habe ich NUR durch Ottokar erhalten...während alle anderen mich hier hinstellen, als wäre ich nicht fähig unsere Situation zu kennen und unsere Einkünfte und den Inhalt dieses fehlerhaften vorläufigen Bescheides.
Sorry, für den langen Text...unf Sorry, ich wollte hier mit niemanden stänkern, aber bevor Ihr solche Anspielungen z.B. auf meinen faulen Hintern macht, bitte mal darüber nachdenken, wie man mit neuen Nutzern und den Nutzungsbedingungen umgeh (mit eurem Admin geht ihr ja auch nicht gerade rspektvoll um).
Jetzt ist fenug geschrieben...ich bin dann mal weg.
WAnn ich wiederkomme, weiß ich noch nicht..muss noch ein bisschen was tun u.-a. mit dem Jobcenter, Rechtsanwalt, Sozialgericht usw.
Bye :bye:
Hallo NRW66,
mich interessiert, welches Jobcenter diese Probleme verursacht. Sollte es etwa das Jobcenter Lahn-Dill sein, mit dem wir ein ähnliches Problem haben?
siehe https://hartz.info/index.php/topic,132037.msg1583764.html#msg1583764
Gruß hko
Wie ich bereits schrieb, würde ich zeitgleich mit dem Widerspruch beim zuständigen Sozialgericht eine einstweilige Anordnung beantragen, wonach das JC zu verurteilen ist, das tatsächliche nachgewiesene Gesamt-Einkommen von lediglich 1180€ Brutto zu berücksichtigen.
Dabei sollte man unbedingt darauf hinweisen, dass dem JC alle Nachweise für eine korrekte Berechnung vorliegen, die eine absolut unzumutbare Bedarfsunterdeckung von über 600€ beweisen, welche das JC sich standhaft und grundgesetzwidrig weigert, zu korrigieren.
NRW66
Zitat von: NRW66 am 26. Juli 2023, 19:52:22Jedenfalls wir nun (danke, Ottokar) , an der einsteweiligen Anordnung geschrieben.
Mal reinreichen:
Das untere als EA an das SG umarbeiten:
Widerspruch gegen Anrechnung eines nicht vorhandenen Einkommens (http://hartz.info/index.php?topic=60.msg64#msg64)
kann man als Muster nehmen. Gab es auch mal als Klagemuster aber scheint entfernt worden zu sein, oder meine Erinnerung täuscht sich.
Zitat von: NRW66 am 26. Juli 2023, 19:52:22Das wir am 01.08.23 keine Miete zahlen können und ; wenn es länger dauert, auch am 01.09. nicht, interessier das JC nicht.
Das wir nach 2 ausstehenden Mieten die Kündigung bekommen können, interessiert unser JC nicht.
das würde ich dazu nehmen und auf die Dringlichkeit verweisen.
So wie eine kurze Zusammenfassung was Ihr also auch die Firmen und Abteilungen an Bemühungen unternommen habt
und wie das JC darauf(nicht)reagiert.
In der Regel soll man schreiben an das SG kurz halten, aber meine Erfahrung ist nicht ZU KURZ.
Zitat von: NRW66 am 26. Juli 2023, 19:52:22Sorry, für den langen Text...unf Sorry, ich wollte hier mit niemanden stänkern, aber bevor Ihr solche Anspielungen z.B. auf meinen faulen Hintern macht, bitte mal darüber nachdenken, wie man mit neuen Nutzern und den Nutzungsbedingungen umgeh (mit eurem Admin geht ihr ja auch nicht gerade rspektvoll um).
:sehrgut:
Ja das war mal anders aber die Zeiten haben sich leider geändert
und als Neuling erkennt man die Unterschiede beim "helfen" nicht unbedingt.
Von mir ist sobald es um Berechnungen geht keine Hilfe zu erwarten. Mitgelesen habe ich halt still und wenn Ottokar involviert ist
(schreibe ich eher selten weiter, oder mit, da ich mich selber als Laien sehe und es bestimmt nicht besser kann)
dann kann dir nichts besseres passieren.
MfG FN
Danke @Fettnäpchen
UPDATE :
Das Jobcenter hat jetzt einen neuen Bescheid zugesendet und aus dem Vollzeitjob wieder einen MiniJob gemacht.
ABER, aus dem tatsächlich vorhandenen 400 € Job ( nachweislich, laut Arbeitsvertrag und eingereichte4 Unterlagen des Arbeitgebers), hat das Jobcenter hier einen 520 € MiniJob gemacht, obwohl 400 € Brutto angegeben wurden, vom Arbeitgeber und von uns.
Der erste Lohn ist am Freitag auch schon auf dem Konto gewesen und der betrug nur 250 € Brutto.
Das Jobcenter ist das egal...es werden einfach 520 € angerechnet :wand:
Es wurde angegeben, dass nur 1 x die Woche gearbeitet wird und die meisten Monaten haben 4 Wochen !
Jobcenter sagt NEIN, jeder Monat hat 5 Wochen, egal was im Arbeitsvertrag drin steht.
Was sind das nur für Leute, die da im Jobcenter arbeiten :wand:
Wieder falsch berechnet.
Uns fehlt, auch beim neuen Bescheid, wieder zustehendes Bürgergeld.
Also erst einmal wieder einen Widerspruch schreiben, gegen diesen neuen Bescheid.
:bye:
Zitat von: NRW66 am 29. Juli 2023, 16:42:17Also erst einmal wieder einen Widerspruch schreiben, gegen diesen neuen Bescheid.
und bei Ablehnung die Klage vor dem Gericht durchziehen!
Wobei ich nicht sicher bin ob trotz diesem Bescheid nicht doch ein EA notwendig/machbar ist. Schlagwort Bedarfsunterdeckung und drohende Obdachlosigkeit, je nach der Höhe deines Schonvermögens.
Bin mir aber sicher das sich Ottokar dazu äussern wird.
Oder hast du in der kurzen Zeit schon einen EA abgeschickt, dann braucht es keinen Widerspruch sondern ein Schreiben an das SG wo du den neuen Bescheid mit der fehlerhaften Berechnung in die Klage mit aufnimmst.
MfG FN
Der Bescheid ist wahrscheinlich vorläufig mit Begründung schwankendes Einkommen.
Zusätzlich ist die Frage, ob das Existenzminimum tatsächlich unterschritten wird. Ihr habt ja noch den Freibetrag...
Antrag auf EA kann gestellt werden Erfolgschancen :weisnich:
Zitat von: NRW66 am 29. Juli 2023, 16:42:17Der erste Lohn ist am Freitag auch schon auf dem Konto gewesen und der betrug nur 250 € Brutto.
Das Jobcenter ist das egal...es werden einfach 520 € angerechnet
Das verstößt ganz klar erkennbar gegen § 41a Abs. 2 SGB II, danach ist nur eine durch den Absetzbetrag nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 SGB II gedeckelte Differenz zulässig.
Dieser Freibetrag beträgt bei 250€ Brutto 30€ bei einem anrechenbaren Einkommen von 70€.
Vom JC wurden 520€ Brutto und ca. 415€ Netto angesetzt, das ergibt ein anrechenbares Einkommen von 231€.
Die Differenz zwischen dem vorläufig angerechneten Einkommen i.H.v. 231€ und dem tatsächlich zu berücksichtigenden i.H.v. 70€ beträgt 161€ und ist damit nicht durch den o.g. Freibetrag von lediglich 30€ gedeckelt.
Nochmal etwas einfacher ausgedrückt: das JC hat hier 231€ mindernd als Einkommen berücksichtigt, es hätte aber nur 70€ mindernd berücksichtigt werden dürfen. Damit ist eine Bedarfsunterdeckung von 161€ eingetreten. Da diese Differenz=Bedarfsunterdeckung deutlich größer ist als der Absetzbetrag nach § 11b Ab. 1 S. 1 Nr. 6 SGB II, ist die Berechnung rechtswidrig und muss korrigiert werden.
Zukünftig: Das Einkommen darf nur im Bereich des tatsächlichen (nicht des vorläufigen) Absetzbetrages nach § 11b Ab. 1 S. 1 Nr. 6 SGB II schwanken, ist die negative Abweichung größer, muss wegen der dann eintretenden Bedarfsunterdeckung die Berechnung korrigiert werden.
Das ist eine gesetzliche Pflicht des JC, die sich aus § 41a Abs. 2 SGB II i.V.m. § 48 SGB X ergibt. D.h. sobald das JC davon Kenntnis erlangt, muss es tätig werden.
Zitat von: Ottokar am 30. Juli 2023, 10:24:01Das ist eine gesetzliche Pflicht des JC, die sich aus § 41a Abs. 2 SGB II i.V.m. § 48 SGB X ergibt. D.h. sobald das JC davon Kenntnis erlangt, muss es tätig werden.
Und wenn das JC dies nicht tut, dann kann man wohl nur noch beim SG klagen und mehrere Jahre auf ein hoffentlich günstiges Urteil warten :weisnich:
Gruß hko
Hallo,
zu meinem Thema habe ich ein Update (12.08.23) :
Gegen den fehlerhaften Bescheid vom 24.07.23 (zu hohe Lohn Anrechnung statt 400 € Brutto diese 520 € Brutto) habe ich ein Schreiben von unserer Widerspruchsstelle erhalten.
Mein erster schriftlicher Widerspruch bzw meine Beschwerde dazu erfolgte per Email ( an das Kundenreaktionsmanagement, die Leistungsabteilung, und die Geschäftsführung) und einen offiziellen schriftlichen Widerspruch habe ich natürlich auch geschrieben, an unsere Widerspruchsstelle.
Unabhändig davon, ob ich die einstweilige Anordnung mit EK an das Sozialgericht geschrieben habe.
Apropo Email !
das Kundenreaktionsmanagement Nürberg erklärt, dass meine Emails nicht anerkannt werden, weil eine Email einen Postkartencharakter hat und man nicht weiß, ob die Email tatsächlich von mir kommt.
Das Jobcenter hat seit langen meine Email Adresse und hat meine Emails immer anerkannt.
Der Witz ist, dass mir das Jobcenter unserer Stadt und auch Nürnberg auf meine aangeblichen Postkarten-Emails antwortet und per Email an mich Dokumente / Schreiben verschickt.
Meine Emails sind also ungültig, während deren Emails alle gültig sind ? :wand:
Ich habe 2 einstweilige Anhörungen, im Eil Klageverfahren, an unser zuständiges Sozialgericht geschrieben und auch einen Antrag geschrieben, auf einen Berechtigungsschein, für eine Rechtsberatung gem. § 3 BerHG, an unser Amtsgericht.
Auch wenn wir das Sozialgericht, mit einer einstweiligen Anordnung , hinzugezogen haben, ist eine Rechtsvertretung, durch einen Anwalt, auch noch dringend nötig.
Bei uns ist so viel schief gelaufen, beim Jobcenter, dass wir da ohne Anwalt nicht weiter kommen.
Eine Beratungsstelle,in unserer Stadt,habe ich kontaktiert und erfahren, dass unser Jobcenter und besonders unsere Leistungsabteilung dafür bekannt sind, solche Schwierigkeiten zu machen.
Ich bleibe da in Kontakt.
Zu dem Thema Anrechnung von Einkommen, habe ich ein Schreiben erhalten von unserem Kundenreaktionsmanagement.
Unser Kundenreaktionsmanagement sieht das alles locker und meint nur lapidar, dass das alles nur ein
gegenseitiges Missversändnis ist.
Missverständnis ? Wenn wir alle Unterlagen(Kopie Arbeitsvertrag, Einkommensbescheinigung, Lohnbescheide, Kontoausdrucke) vorlegen und zwar inzwischen in 4-facher Ausführung und auch die neue Firma mehrfach beim Jobcenter angerufen hat und den Arbeitsvertrag und den 400 € Lohn mehrfach erklärt und alle Unterlagen auch doppelt beim Jobcenter eingereicht hat....nennt das unser Jobcenter Kundenreaktionsmanagement
ein Missverständnis.
Wenn aus einer
geringfügiger Beschäftigung zuerst ein
Vollzeit Job gemacght wird und anschließend aus tatsächlichen 400 € Brutto ein ein 520 € Job gemacht wird und sich die Leistungsabteilung dann hartnäckig weigert den neuen Bruttolohn ( 520 €) zu korrigieren !!!
Ist DAS nur ein
Missverständnis ! :wand:
Und was heißt gegenseitig ?Wir haben alles korrekt angegeben und alle Unterlagen abgegeben und das ist dann
"gegenseitig".
Wenn sich das Jobcenter andauernt verrechnet und nicht versteht, was in einem Arbeitsvertrag, einer Einkommensbescheinigung und im ersten Lohnbescheid drin steht und Erklärungen der Firma , am Telefon, nicht versteht, ist das
"gegenseitig" und ein
"Missverständnis" :wand:
Ich habe auch Beschwerden an das Kundenreaktionsmanagement Nürnberg geschrieben, aber Nürnberg reagierte nicht darauf.
Dann habe ich an die BMAS Berlin geschrieben und die BMAS hat Nürnberg aufgefordert sich daraum zu kümmern und mir eine Antwort zu schreiben.
Die Antworten sind echt die Höhe.
Da gibt man uns die Schuld daran, wie sich unser Jobcenter verhält und Tatsachen wurden verdreht.
Und wieder habe ich an die BMAS Berlin geschrieben und mich beschwert !
Was ich im letzten Brief vom 11.08.23 zu lesen bekam, war echt unverschämt...wieder wurden Tatsachen verdreht und anders dargestellt als die sind.
Ich habe zahlreiche Schreiben von unserem Jobcenter zu Hause, die beweisen, was ich schreibe und worüber ich mich beschwert habe....aber Nürnberg interessiert keine Wahrheit und keine Beweise (Schreiben vom Jobcenter unserer Stadt). Ich lüge, Punkt !
Zu meinem Thema hier, Anrechnung von zuviel Lohn, hat Nürnberg mir auch geschrieben.
Dieses Thema
Anrechnung schwankendes Einkommen lade ich jetzt mal hier hoch.
In dem Schreiben geht es zwar noch um andere Themen, aber die habe ich rausgelassen, weil die nichts mit meinem Thema hier im Forum zu tun haben und andere "Baustellen" sind.
@Ottokar schreib am 30.07.23 :
Zitat von: Ottokar am 30. Juli 2023, 10:24:01Da diese Differenz=Bedarfsunterdeckung deutlich größer ist als der Absetzbetrag nach § 11b Ab. 1 S. 1 Nr. 6 SGB II, ist die Berechnung rechtswidrig und muss korrigiert werden.
....Das Einkommen darf nur im Bereich des tatsächlichen (nicht des vorläufigen) Absetzbetrages nach § 11b Ab. 1 S. 1 Nr. 6 SGB II schwanken, ist die negative Abweichung größer, muss wegen der dann eintretenden Bedarfsunterdeckung die Berechnung korrigiert werden.
Das ist eine gesetzliche Pflicht des JC, die sich aus § 41a Abs. 2 SGB II i.V.m. § 48 SGB X ergibt. D.h. sobald das JC davon Kenntnis erlangt, muss es tätig werden.
Das habe ich auch dem Jobcenter so mitgeteilt, aber unser Jobcenter und Nürnberg sehen das anders.
Hier schreibt das Nürbgerg Kundenreaktionsmanagemt :
"...in der Folge ist die endgültige Festsetzung der Leistungen NACH Abllauf des Bewilligungszeitraumes durchzuführen ( § 41a SGB II ).
Sofern Sie also im Laufe eines Bewilligungszeitraumes Änderungen mitteilen, KANN das Jobcenter diese mittels eines Änderungsbescheides sofort einfließen lassen, muss das aber nicht tun..." Wenn das so ist, hätte die neue Arbeitsaufnahme auch erst ab Ende dieses Leistungszeitraumes (30.November 2023) in die Berechnung einfließen müssen und nicht schon im July 2023 :blum:
Und warum das Jobcenter 520 € Brutto anrechnet, statt der tatsächlichen 400 € Brutto, DAS erklärt diese Nürnberg Mitarbeiterin aber nicht.
Im ganzen Schreiben ist nicht einmal zu lesen, dass unser Jobcenter jetzt den tatsächlichen Lohn anrechnen wird.
Unser Jobcenter will also dabei bleiben, uns von August bis November 2023 diese 520 € Brutto anzurechnen, obwohl mehrmals nachgewiesen worden ist, dass es nur 400 € Brutto sind !
Ich bin gespannt, wie das weitergeht, mit dem Sozialgericht und einem Rechtsanwalt.
:bye:
In der Rechtsbehelfsbelehrung steht tatsächlich drin, welche Möglichkeiten es gibt, einen Widerspruch zu schreiben.
E-Mail "normal" gehört halt nicht dazu. :weisnich:
Immerhin geben sie euch die Möglichkeit, das zu korrigieren, und schreiben nicht, die Frist wäre nun abgelaufen, Pech gehabt. :zwinker:
Ja, also Widerspruch noch einmal korrekt übersenden. Und vorher noch mal überdenken, ob es sich in Anbetracht der Tatsache, dass es sich um einen vorläufigen Bescheid handelt, nicht wirklich (abgesehen vom 1. Monat) nur um eine Kleinigkeit handelt.
Schon alleine das Beharren auf 4 Wochen Arbeitszeit im Monat ist nicht korrekt. Richtig wäre:
ZitatMonatliche Arbeitszeit
Wer die Monatsarbeitszeit berechnen will, kann einen Arbeitszeitrechner nutzen oder zunächst die Wochenanzahl pro Monat ermitteln. Dafür dividiert man die Wochenanzahl pro Jahr (52) durch die Anzahl der Monate (12). Man erhält einen Wert von 4,35. Natürlich sollte man hierbei auch berücksichtigen, ob es sich möglicherweise um ein Schaltjahr handelt.
Quelle (https://www.papershift.com/blog/arbeitszeit-berechnen-taeglichen-woechentlichen-monatlichen#:~:text=insgesamt%2040%20Stunden).-,Monatliche%20Arbeitszeit,einen%20Wert%20von%204%2C35.)
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 12. August 2023, 12:39:54Immerhin geben sie euch die Möglichkeit, das zu korrigieren, und schreiben nicht, die Frist wäre nun abgelaufen, Pech gehabt. :zwinker:
Da steht drin, dass wir Zeit haben
bis zum 24.August 2023.
Außerdem habe ich geschrieben, dass ich den schriftlichen Widerspruch schon geschrieben und weggeschickt habe.
In einer Rechtsbehelfsbelehrung steht immer drin, dass man
"innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe die Möglichkeit zum Widerspruch hat".
Der Widerspruch Bescheid ist von uns schon längst abgeschickt.
In diesem Bescheid vom 24.07.2023 steht allerdings KEINE Rechtsbehelfsbelehrung drin !
Der Bescheid vom 24.07.2023 ist ein
Änderungsbescheid über vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
grund der Änderung ist, dass im vorherigen Bescheid aus dem geringfügigen Job mit 400 € Brutto ein Vollzeitjob mit fast 2200 € gemacht wurde.
In diesem Änderungsbescheid vom 24.07.23 ist das korrigiert worden.
Allerdings ist dieser Bescheid auch wieder fehlerhaft, da aus dem tatsächlichen 400 € Brutte diese 520 € Brutto gemacht wurden...und 120 € Brutto zuviel angerechnet wurden.
Aber, wie erwähnt...in diesem Änderungsbescheid steht
keine Rechtsbehelfsbelehrung drin.
Siehe Änderungsbescheid hochgeladen : Seite 2 und Seite 3 , keine Rechtsbehelfsbelehrung drin :scratch:
Zitat von: Sheherazade am 12. August 2023, 13:15:45Ja, also Widerspruch noch einmal korrekt übersenden. Und vorher noch mal überdenken, ob es sich in Anbetracht der Tatsache, dass es sich um einen vorläufigen Bescheid handelt, nicht wirklich (abgesehen vom 1. Monat) nur um eine Kleinigkeit handelt.
Schon alleine das Beharren auf 4 Wochen Arbeitszeit im Monat ist nicht korrekt.
Wieso nicht korrekt übersendet ?
Ich habe zuerst eine Email geschrieben und mich beschwert und dann einen offiziellen schriftlichen Widerspruch versendet ?
Was ist daran nicht korrekt ?
Bitte vorher lesen was ich schreibe !
Und zweitens, wieso geht es um 1 Monat ?
Im July wurde die Arbeit angefangen und bis Ende November 2023 berechnet das Jobcenter zu viel Lohn.
Wo ist das nur 1 Monat ?
July, August, September, Oktober, Novemmber = 5 Monate !
Zumindestens in meinem Jahreskalender !
Und drittens :
Im ersten Monat wurden nur 3 Freitage gearbeitet : am 07.07., am 14.07., am 21.07. !
Der Freitag, den 28.07.23 wurde nicht mehr als Arbeitstag mitgezählt, da der Lohn schon am 26.07.23 auf dem Konto drauf war !
Es gab nur 3 Arbeitstage ! Punkt !
Im zweiten Monat (August) wird gearbeitet : am 04.08., am 11.08., am 18.08. und am 25.08.23 !
Da gibt es nur 4 Freitage im Monat August.
4 Arbeitstage mal 8 Std m= 32 Std/Monat mal 12,50 € Brutto = 400 €
Der Lohn wird am 28.08. auf das Konto überwiesen.
Im dritten Monat September : am 01.09., am 08.09. , am 15.09. und am 22.09.23 !
Da gibt es auch nur 4 Arbeitstage !
Der Lohn wird dann zwischen dem 27.09 und dem 28.09.23 auf dem Konto sein...das heißt, der Freitag den 29.09.23 fällt nicht mehr mit in dem Arbeitsmonat September mit rein !
Kein Arbeitgeber ist verpflichtet einen ganzen arbeitstag zu bezahlen, wenn an dem Tag nicht gearbeitet wird.
Vierter Monat Oktober : am 06.10., am 13.10., am 20.10. am 27.10.23 !
4 Arbeitstage in diesem Monat. Einen 5ten Freitag gibt es im Oktober nicht.
Der Lohn wird zwischen dem 26 und dem 30. auf dem Konto sein.
Fünfter Monat November : am 03.11, am 10.11, am 17.11, am 24.11.23 !
4 Freitage bzw Arbeitstage im Monat November und keine 5 !
Der Lohn wird zwischen dem 27.11 und 29.11 auf dem Konto sein !
Wenn man rechnen kann, ist man klar im Vorteil :
4 Freitage im Monat a 8 Stunden x 12,50 Std Lohn Brutto = 400 € !
Nicht mehr und schon gar keine 520 € !
Tatsache ist, dass nur am Freitag bei dieser zweiten Firma gearbeitet wird (was wir beim Jobcenter angegeben haben) , denn an den anderen Tagen wird bei der ersten Firma gearbeitet...so wie der Chef eben die wöchentlichen Stunden einteilt.
Wir beharren auf 4 Wochen Arbeitszeit, weil nur an 4 Wochen (jeden Freitag, also 4 Freitage im Monat) gearbeitet wird.
Und es ist egal, ob der Monat 4 1/2 Wochen hat...es werden nicht mehr freitage im Monat !
und wenn die Firma sagt, dass der Bruttolohn bei 400 € ist und nicht mehr...dann sage DU mir nicht, dass das falsch ist.
Oder hast DU andere Informationen und einen anderen Arbetsvertrag udn eine andere Einkommensbescheinigung als WIR ???
Fakt ist, dass nicht nach 12 Monaten der Lohn gezahlt wird oder nah 52 Wochen oder Durchschnittlich gerechnet wird, sondern es wird monatlich abgerechnet mit den 4 FREITAGEN pro MONAT !
Und es wird auch NUR bis zum Ende des jeweiligen leistungszeitraumes gerechnet ( d.h. bis zum 30.11,2023) und nicht noch über den Leistungszeitraum hinaus.
Kurz vorm Ende des leistungszeitraumes muss man einen WBA stellen (oder man lässt es auch) und dann beginnt die Berechnung von Vorne; bei uns ab dem 01.Dezember 2023 bis mai 2024 ( 6 Mionate).
Es werden also, beim Jobcenter KEINE 12 Monate Lohn berechnet und keine 52 Wochen oder 365 Tage Lohn !
Wenn es NUR 32 Stunden im Monat gibt, mit je 4 Arbeitstagen und je 8 Stunden ( mal 12,50 Std Lohn), dann ergibt das weder 520 € noch 2200 € oder sonst ein willkürlicher erfundener Lohn !
Und jetzt erkläre DU mir, wo wir fehlerhafte Angaben gemacht haben und das mit den 32 Std monatlich und den 400 € Brutto nicht stimmt...und wo die angegebene arbeitszeit bei der zweiten Firma ( nur Freitags a 8 Stunden) nicht stimmen ?!
Zitat von: NRW66 am 12. August 2023, 13:41:58Bitte vorher lesen was ich schreibe !
Ich habe gelesen, was du geschrieben hast. Aber vielleicht habe ich ein Verständnisproblem bei überlangen, völlig aufgeregten Texten.
ZitatDer Freitag, den 28.07.23 wurde nicht mehr als Arbeitstag mitgezählt, da der Lohn schon am 26.07.23 auf dem Konto drauf war !
Es gab nur 3 Arbeitstage ! Punkt !
Im zweiten Monat (August) wird gearbeitet : am 04.08., am 11.08., am 18.08. und am 25.08.23 !
Da gibt es nur 4 Freitage im Monat August.
4 Arbeitstage mal 8 Std m= 32 Std/Monat mal 12,50 € Brutto = 400 €
Der Lohn wird am 28.08. auf das Konto überwiesen.
Im dritten Monat September : am 01.09., am 08.09. , am 15.09. und am 22.09.23 !
Da gibt es auch nur 4 Arbeitstage !
Der Lohn wird dann zwischen dem 27.09 und dem 28.09.23 auf dem Konto sein...das heißt, der Freitag den 29.09.23 fällt nicht mehr mit in dem Arbeitsmonat September mit rein !
Kein Arbeitgeber ist verpflichtet einen ganzen arbeitstag zu bezahlen, wenn an dem Tag nicht gearbeitet wird.
Dein Mann arbeitet also nicht an den Freitagen eines Monats, die erst nach der Lohnzahlung sind und das steht auch so im Arbeitsvertrag? Merkwürdiges Konstrukt. Kein Wunder, dass das Jobcenter das auch nicht versteht.
Bei vorläufigen Bescheiden wird nunmal ein Durchschnitt errechnet, bei neuen Arbeitsstellen hinsichtlich der voraussichtlichen Arbeitsstunden UND dem zu erwartenden Lohn. Abgerechnet wird dann am Ende des Bewilligungszeitraums anhand der vorgelegten Lohnabrechnungen, dann gibt es entweder eine Erstattung oder eine Rückforderung.
@Sheherazade
wenn DU mit mir hier herum stänkern willst, kannst DU das gerne haben !
Nur weil DU das nicht verstehst und offensichtlich lange Textinhalte nicht folfen kannst, musst Du nicht behaupten, dass wir das Jobcenter verwirren und das Jobcenter auch völlig überfordert ist, mit dem Arbeitsvertrag und den Informationen der (zweiten) Firma mit dem Mini-Job.
Jeder klar denkende Mensch kan das verstehen, wenn man erklärt, dass NUR Freitags gearbietet wird und nicht an den anderen tagen.
Und jeder dieser Menschen versteht auch, dass ein Arbeitgeber keine Tage bezahlt, andenen nicht gearbeitet wird...wenn das auch so ausgemacht wurde.
DU willst das nicht verstehen und mich lieber kritisieren und denunzieren.
NUR ZU !
Mach weiter, wenn DU sonst nichts zu tun hast !
Aber vielleicht liest Du hier noch einmal die Nettiquette des Forums durch und diesen Beitrag / Tread von ottokar :
Registrierungsvereinbarung
https://hartz.info/index.php?action=agreement2
Netiquette
https://hartz.info/index.php/topic,10133.0.html
Aufruf zur Wiederherstellung und Wahrung des Forumfriedens
https://hartz.info/index.php/topic,122698.0.html
Dann hast Du erst einmal was zu tun und lässt mich hoffentlich jetzt in Ruhe !
Zitat von: NRW66Mein erster schriftlicher Widerspruch bzw meine Beschwerde dazu erfolgte per Email ( an das Kundenreaktionsmanagement, die Leistungsabteilung, und die Geschäftsführung) und einen offiziellen schriftlichen Widerspruch habe ich natürlich auch geschrieben, an unsere Widerspruchsstelle.
Sorry, dann habe ich das falsch herausgelesen betreffs E-Mail-Widerspruch.
Man wird etwas atemlos beim Lesen. :smile: Dein Ärger ist schon verständlich.
Allerdings, wenn ich einfach rechne, von 400 bis 520 Euro, bzw von 1300 bis 1180 Euro, das ist eine Differenz von 120 Euro / Monat.
Von diesen 120 Euro werden 10% als Freibetrag gewährt, das sind unterm Strich 12 Euro, die im Monat fehlen.
Korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege oder irgendwas nicht beachtet habe.
Dieses Geld wird nach Ablauf vom Bewilligungszeitraum nachgezahlt.
Du entscheidest natürlich, ob sich der Aufwand lohnt, aber Rat gibt Dir hier jeder nach eigenem Empfinden (unter Beachtung des Rechtes).
@Leeres Portemonnaie
alles gut :zwinker:
auch wenn uns das Geld nach Ende des Bewilligungszeutraums nachgezahlt wird, es fehlt aber jetzt in unserem Portemanai.
Aus einer früheren Überzahlung 2022 (Jobaufnahme) und der Überzahlung von Bürgergeld im July 2023 (Jobaufnahme) haben wir noch SChulden beim Inkasso Dienst Recklinghausen und die wollen Ihr Geld.
Wir sind hier zu hause am rechnen und kommen nicht wirklich finanziell klar, wenn wir die Schulden noch abzahlen müssen (insgesamt noch ca 450 €).
Wenn das Jobcenter nun jeden Monat 520 € anrechnet anstatt 400 €, ist für uns das eine Menge Geld...zumal das Gesetz (hat Ottokar ja geschrieben) das nicht zulässt, dass tatsächliche Löhne nicht angerechnet werden.
Und kämpfen,um sein Recht, lohnt sich allemal.
Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Und bei jedem Kampf, den man führen will oder muss, ist das mit Stress verbunden.
Ich kenne genug Bürgergeld Empfänger, die sich alles gefallen lassen, nur um ihre Ruhe zu haben...das ist aber nicht meine Einstellung.
Und wenn wir nicht so hgartnäckig dran geblieben wären und uns so beschwert hätten z.B. bei der BMAS Berlin usw., würde uns das Jobcenter immer noch einen Vollzeit Job mit fast 2200 € anrechnen, statt der tatsächlichen 400 € !
Wir könnten unsere Miete und Strom usw. nicht mehr bezahlen, wenn wir uns gegen diese Vollzeitjob-Anrecnung nicht so ernergisch gewehrt hätten !
Jetzt geht der Kampf halt in die nächste Runde ! :grins: :yiepieh:
Zitat von: NRW66 am 12. August 2023, 14:22:55@Sheherazade
wenn DU mit mir hier herum stänkern willst, kannst DU das gerne haben !
Du überreagierst erheblich, aber die fehlende Sachlichkeit ist nur dein Problem, nicht meins. Von daher solltest du mal drüber nachdenken, wer hier stänkert.
Und nun zu deinem offensichtlichen Verständnisproblem:
Im Arbeitsvertrag stehen 8 Stunden je Woche, keine Festlegung auf irgendwelche Wochentage. 8 Std. x 4,3 Wochen = 34,4 Stunden im Monat.
Und es ist schön, wenn der Arbeitgeber vor dem Monatsletzten zahlt, die Lohnabrechnung hat dennoch vom 1. eines Monats bis einschließlich des letzten eines Monats für die vereinbarte Arbeitszeit zu erfolgen. Leistet der Arbeitnehmer weniger Stunden als vereinbart, kann der Arbeitgeber im nächsten Abrechnungszeitraum Minusstunden geltend machen.
Hier noch mal die Antwort von @Ottokar:
Zitat von: Ottokar am 30. Juli 2023, 10:24:01Zukünftig: Das Einkommen darf nur im Bereich des tatsächlichen (nicht des vorläufigen) Absetzbetrages nach § 11b Ab. 1 S. 1 Nr. 6 SGB II schwanken, ist die negative Abweichung größer, muss wegen der dann eintretenden Bedarfsunterdeckung die Berechnung korrigiert werden.
Das ist eine gesetzliche Pflicht des JC, die sich aus § 41a Abs. 2 SGB II i.V.m. § 48 SGB X ergibt. D.h. sobald das JC davon Kenntnis erlangt, muss es tätig werden.
Hier ist nicht die Rede vom tatsächlichen Lohn, sondern vom tatsächlichen Absetzbetrag.
Mach's doch mal für alle klar.
Arbeitest Du am 28.7. und 29.9.?
Und wann soll das bezahlt werden?
Grundsätzlich ist eine Neuberechnung während des Bewilligungszeitraums nicht notwendig, wenn der fehlende Betrag kleiner ist als der Freibetrag aus Einkommen.
Konkret fehlen Dir 120€ im Monat, durch Dein anrechnungsfreies Einkommen gerätst Du aber insgesamt nicht unter den Regelsatz.
Du hast dem JC mitgeteilt, dass 1x die Woche gearbeitet wird und meistens nur am Freitag. Und pochst darauf, dass es immer nur 4 Freitage im Monat gibt. Das ist nun mal falsch. Es gibt einige Monate mit 5 Freitagen.
Wenn der Chef den letzten Freitag (bei 5 Freitagen) in dem Monat nicht abrechnet, da er den Lohn schon vorher bezahlt, dann muss der Tag im nächsten Monat abgerechnet werden.
Im Fall Oktober wurde dann eben zu den Tagen am 06.10., am 13.10., am 20.10. am 27.10.23 noch der fehlende Tag 29.09 hinzukommen. Der ja nicht in September
Zitat von: NRW66 am 12. August 2023, 13:41:58der Freitag den 29.09.23 fällt nicht mehr mit in dem Arbeitsmonat September mit rein !
abgerechnet wurde. Das ergibt schonmal 5 Tage in Oktober und nicht wie du schreibst immer 4 Tage.
5 Tage x 8 Stunden x 12,50 = 500,- €
Sollten tatsächlich immer nur 4 Tage (Freitage) im Monat gearbeitet werden, dann sollte man das auch so mitteilen. So wie du das mitgeteilt hast, muss das JC davon ausgehen, dass auch in einigen Monaten 5 Tage gearbeitet wird, da einige Monate nun mal 5 Freitage haben.
Scheint so als ob NRW66 sich wegen dem albernen Affentheater hier abgemeldet hat.
Das JC hat trotz Kenntnis der Tatsachen grobe Fehler gemacht, die auch nach einem Hinweis des Kunden nicht korrigiert wurden. Da gibt es kein Grund in irgendeiner Weise das JC zu verteidigen oder deren Handeln schön zu reden.
Zitat von: lappa am 12. August 2023, 20:06:36Das JC hat trotz Kenntnis der Tatsachen grobe Fehler gemacht, die auch nach einem Hinweis des Kunden nicht korrigiert wurden.
Doch, wurden sie, siehe Beitrag #30. Es ging zuletzt bereits um die 2. Runde, weil der TE die Korrektur aufgrund Verständnisproblemen immer noch falsch erschien. Und niemand hier redet irgendwas schön.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 12. August 2023, 12:39:54In der Rechtsbehelfsbelehrung steht tatsächlich drin, welche Möglichkeiten es gibt, einen Widerspruch zu schreiben.
E-Mail "normal" gehört halt nicht dazu. :weisnich:
Immerhin geben sie euch die Möglichkeit, das zu korrigieren, und schreiben nicht, die Frist wäre nun abgelaufen, Pech gehabt. :zwinker:
Maßgeblich ist hier § 84 SGG, dieser schreibt für einen Widerspruch vor, das dieser
- schriftlich,
- in elektronischer Form nach § 36a Abs 2 SGB I oder
- zur Niederschrift
bei der Stelle einzureichen ist, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
D.h. E-Mail ja, aber nur nach § 5 Abs 5 De-Mail-Gesetz.