Hallo ins Forum,
mir liegt etwas auf dem Herzen: ich habe jetzt (neu) eine "volle" (unbefristete) Erwerbsminderungsrente. Bin im Bezug; Grundsicherung, da nur kleine Rente.
Ich habe eine "private Rentenversicherung" die ich bisher nie kündigen konnte, da ich früher einen "Verwertungsausschluss" unterschrieb.
Jetzt da die Rente "unbefristet" und eine "volle Erwerbsminderung" vorliegt, kann ich diese Versicherung kündigen.
Der Betrag liegt bei 30.000€ somit möchte ich weg vom Sozialamt. Da die Rente nur 300€ ist, würde ich Wohngeld beantragen.
Frage: kann man bei "voller Erwerbsminderungsrente" Wohngeldzuschuss erhalten? :weisnich:
Beim googlen bin ich da nicht wirklich schlau geworden....
(Vom Vermögen darf man bis max. 50.000€ haben)
Grundsätzlich können auch Rentner Wohngeld beantragen.
Ich weiß nicht, wie man es schreiben kann.
Wenn nach Vermögen gefragt wird, schreibt man 30.000 hin? Und Einkommen / Rente 300? Da würde ich denken, die kommen mit diesem Satz:"Sie können kein Wohngeld erhalten, weil ihre monatlichen Einnahmen zu niedrig sind".
(Den Satz habe ich übrigens noch nie verstanden.)
Oder man schreibt: Monatlich 600,- da 300,- von meiner Versicherung dazu kommen. Damit die nicht sagen: Zu niedrig. :scratch:
Zahlst du keine Miete? Anderenfalls dürfte auch ein Einkommen von 600€ nicht die Plausibilitätsprüfung bestehen. Füll den Antrag einfach aus (weiß nicht wie die derzeit aussehen) und schreib da irgendwo rein, dass du von deinem Vermögen leben wirst. Dann bleibt auch noch die Frage nach deiner Krankenversicherung, bei nur 300€ Rente kann ich mir nicht vorstellen, dass die KV vollständig von der DRV übernommen wird.
Hast du mal einen Wohngeldrechner benutzt? Davon gibt es einige im Internet.
Mal davon abgesehen, der Wohngeldantrag wird einfacher, wenn du vom Sozialamt das Vermögen angerechnet bekommst. Hier hast du einen Freibetrag von 10.000€,bleiben 20.000€ die du mit Sozialhilfe verleben musst (20.000 € dividiert durch deinen vom Sozialamt ermittelten Bedarf = x Monate ohne Anspruch). Mit dem entsprechenden Bescheid kannst du dann Wohngeld beantragen.
Zitat von: Sheherazade am 04. August 2023, 12:27:53Zahlst du keine Miete? Anderenfalls dürfte auch ein Einkommen von 600€ nicht die Plausibilitätsprüfung bestehen. Füll den Antrag einfach aus (weiß nicht wie die derzeit aussehen) und schreib da irgendwo rein, dass du von deinem Vermögen leben wirst. Dann bleibt auch noch die Frage nach deiner Krankenversicherung, bei nur 300€ Rente kann ich mir nicht vorstellen, dass die KV vollständig von der DRV übernommen wird.
Hast du mal einen Wohngeldrechner benutzt? Davon gibt es einige im Internet.
Mal davon abgesehen, der Wohngeldantrag wird einfacher, wenn du vom Sozialamt das Vermögen angerechnet bekommst. Hier hast du einen Freibetrag von 10.000€,bleiben 20.000€ die du mit Sozialhilfe verleben musst (20.000 € dividiert durch deinen vom Sozialamt ermittelten Bedarf = x Monate ohne Anspruch). Mit dem entsprechenden Bescheid kannst du dann Wohngeld beantragen.
-Klar Miete zahle ich, daher will ich ja Wohngeld beantragen.
ich möchte mir nicht vom Sozialamt vorrechnen lassen wann und wie lange ich vom Geld zu leben habe. Will einfach weg vom Sozialamt!
Daher warte ich (Sozialhilfe ist ja paradoxerweise immer auf 1 Jahr befristet!) bis diese Frist bald endet.
Derzeit wird die Krankenkasse von der RV übernommen.
Mir ist auch bewusst, laut Rechner wird das Wohngeld die Hälfte von der Sozialhilfe sein..doch ich will selbst bestimmt mit mein Geld leben, solange es geht. Ich hatte mal Wohngeld, da wurde mir auch so merkwürdig gesagt: (damals) "sie haben jetzt ein kleines Einkommen, dann können sie Wohngeld beantragen" ---daher frage ich "gibt es gar keine Möglichkeit ohne Einkommen Wohngeld zu erhalten?" ---ich google und komme da null weiter....
https://www.t-online.de/finanzen/ratgeber/altersvorsorge/rententipps/id_100106564/rente-grundsicherung-oder-wohngeld-was-ist-besser-.html
Vielleicht hilft das ein Stück weiter.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 04. August 2023, 19:13:09https://www.t-online.de/finanzen/ratgeber/altersvorsorge/rententipps/id_100106564/rente-grundsicherung-oder-wohngeld-was-ist-besser-.html
Vielleicht hilft das ein Stück weiter.
Herzlichen Dank (noch) "leeres Portemonaie,
ja es hat mir sehr geholfen.
Auch den Anderen lieben Dank für die Tipps... :sehrgut:
Zitat von: Sheherazade am 04. August 2023, 12:27:53Dann bleibt auch noch die Frage nach deiner Krankenversicherung, bei nur 300€ Rente kann ich mir nicht vorstellen, dass die KV vollständig von der DRV übernommen wird.
Über die EMR ist man vollständig gesetzlich krankenversichert. Ein kleiner Betrag der eigenen Bruttorente wird für KV/PV abgezogen, den Rest zahlt der Rentenversicherer.
Auch mit geringem oder gar ohne Einkommen kann grundsätzlich Wohngeld bezogen werden. Es muss nur plausibel sein. Die Plausibilitätsprüfung gem. WoGVwV beinhaltet im Übrigen das fiktive Wohngeld als Einkommensbestandteil. Bei einer EMR von 300 € und 30.000 € verfügbarem Vermögen, gibt es kein Problem, soweit die Wohngeldstelle von Letzterem Kenntnis hat. Auch bei 600 € monatl. Gesamteinkommen und keinem Vermögen sollte Wohngeld im Normalfall möglich sein.
Die Wohngeldrechner im Internet sind als Überschlag geeignet. Wenn nicht alle Freibeträge, Pauschalen, Werbungskosten etc. berücksichtigt werden, fällt das angezeigte WG folglich niedriger aus als in der Realität lt. WG-Bescheid.
Wenn im Bewilligungszeitraum auch nur 1 Cent an gezahlter Einkommenssteuer und 1 Cent an gezahlten RV-Beiträgen sicher zu erwarten sind, werden nicht nur 10% wegen der KV/PV, sondern weitere 10% + 10% vom Gesamteinkommen, also auch der Rente, abgezogen. Das wirkt insofern WG-erhöhend.
Zitat von: Leistungsabteilung007 am 04. August 2023, 11:16:06würde ich Wohngeld beantragen
Falls du 33 Jahre Beiträge in der RV hast, da gibt es noch was an Wohngeld drauf.
Ach ja, noch was für den TE: Rentenerhöhungen, die innerhalb des Bewilligungszeitraumes stattfinden, kannst du nach Wohngeldrecht komplett behalten. Voraussetzung: Dein Gesamteinkommen darf sich um nicht mehr als 15% erhöhen (bei max. 2 Monaten in Folge darf die Steigerung sogar noch höher ausfallen).
Bei bis zu 18 Monaten Bewilligungszeitraum können so, je nach Konstellation, viele Hundert € zusätzlich in deiner Tasche landen, ohne dass dir das ein WG-Internetrechner vorab verraten hätte.
Zitat von: Bedingungsloses_GE am 14. August 2023, 15:33:40Ach ja, noch was für den TE: Rentenerhöhungen, die innerhalb des Bewilligungszeitraumes stattfinden, kannst du nach Wohngeldrecht komplett behalten.
Soweit ich weiß wird einem auch beim Wohngeld weder von der Rente noch von der Erhöhung was weg genommen. :scratch:
Es ging mir in meinem letzten Post #9 um Einnahmen, die sich erst später, während des BWZ, erhöhen. Bei der Grundsicherung nach SGB XII würde eine Rentenerhöhung im Gegensatz zum WoGG sofort komplett angerechnet werden.
Beim Erst- oder Folgeantrag wird die Brutto-Rente beim Wohngeld normal als Einkommen berücksichtigt, das das WoG entsprechend mindert. Werbungskostenpauschbetrag und Weiteres wird noch berücksichtigt.
Zitat von: Bedingungsloses_GE am 14. August 2023, 16:25:31Es ging mir in meinem letzten Post #9 um Einnahmen, die sich erst später, während des BWZ, erhöhen. Bei der Grundsicherung nach SGB XII würde eine Rentenerhöhung im Gegensatz zum WoGG sofort komplett angerechnet werden.
Ich habe das schon verstanden, du hast dich aber für weniger informierte User etwas missverständlich ausgedrückt. Die Formulierung "etwas behalten dürfen" impliziert, dass einem etwas vom Einkommen weg genommen wird. Und das tut es nunmal weder beim Wohngeld noch im SGB2 oder SGB12.
Zitat von: Bedingungsloses_GE am 14. August 2023, 12:48:50Zitat von: Sheherazade am 04. August 2023, 12:27:53Dann bleibt auch noch die Frage nach deiner Krankenversicherung, bei nur 300€ Rente kann ich mir nicht vorstellen, dass die KV vollständig von der DRV übernommen wird.
Über die EMR ist man vollständig gesetzlich krankenversichert. Ein kleiner Betrag der eigenen Bruttorente wird für KV/PV abgezogen, den Rest zahlt der Rentenversicherer.
Auch mit geringem oder gar ohne Einkommen kann grundsätzlich Wohngeld bezogen werden. Es muss nur plausibel sein. Die Plausibilitätsprüfung gem. WoGVwV beinhaltet im Übrigen das fiktive Wohngeld als Einkommensbestandteil. Bei einer EMR von 300 € und 30.000 € verfügbarem Vermögen, gibt es kein Problem, soweit die Wohngeldstelle von Letzterem Kenntnis hat. Auch bei 600 € monatl. Gesamteinkommen und keinem Vermögen sollte Wohngeld im Normalfall möglich sein.
Die Wohngeldrechner im Internet sind als Überschlag geeignet. Wenn nicht alle Freibeträge, Pauschalen, Werbungskosten etc. berücksichtigt werden, fällt das angezeigte WG folglich niedriger aus als in der Realität lt. WG-Bescheid.
Wenn im Bewilligungszeitraum auch nur 1 Cent an gezahlter Einkommenssteuer und 1 Cent an gezahlten RV-Beiträgen sicher zu erwarten sind, werden nicht nur 10% wegen der KV/PV, sondern weitere 10% + 10% vom Gesamteinkommen, also auch der Rente, abgezogen. Das wirkt insofern WG-erhöhend.
Bedingungsloses Grundeinkommen,
lieben Dank für Deine Mühe und Deine super Kenntnisse in dem Segment!
Ja, stimmt ja, sicher ich zahle ja bereits anteilig KV und PF!
Was ich nicht ganz verstehe: vor ein paar Jahren hatte ich mal Wohngeld bekommen. Hatte nur einen 450€ Job und verbrauchte damals mein Erspartes ich bekam ca. 350€
Jetzt habe ich mein Wohngeld berechnet (Miete, BK ohne Heizung)
habe diese "üblichen" paar € Pauschalen eingetragen und trotz Mieterhöhung komme (und angeblich wäre Wohngeld fast verdoppelt) komme ich ebenso auf 350€
mit Rente (ohne meine Betrag von 30.000€) hätte ich sage und schreibe 100€ zum Leben...
Weißt Du auch was man beim Wohngeldrechner bei den Freibeträgen noch absetzen kann?
Mir brennt derzeit vieles "unter den Nägeln" die Rentneversicherung schreibt man dürfe auch bei "voller Erwerbsminderungsrente" bis 34 Std. am Tag arbeiten, dann lauter Haken, das es auch dann geschehen kann das man den Rentenstatus verliert....ich traue mich derzeit nicht mal einen 450€ Job anzunehmennn...-
Zitat von: Leistungsabteilung007 am 15. August 2023, 12:00:17Was ich nicht ganz verstehe: vor ein paar Jahren hatte ich mal Wohngeld bekommen. Hatte nur einen 450€ Job und verbrauchte damals mein Erspartes ich bekam ca. 350€
Jetzt habe ich mein Wohngeld berechnet (Miete, BK ohne Heizung)
habe diese "üblichen" paar € Pauschalen eingetragen und trotz Mieterhöhung komme (und angeblich wäre Wohngeld fast verdoppelt) komme ich ebenso auf 350€
Wieviel Miete zahlst du denn? 1. wird das Wohngeld nach Mietstufen berechnet (die dürfte bei dir gleich geblieben sein, wenn du nicht umgezogen bist) und 2. ist Wohngeld nur ein ZUSCHUSS zur Miete.
sorry, habe Dich nicht gemeint, habe falschen Beitrag zitiert.
Ich wollte "Bedingungsloses Grundeinkommen" etwas fragen, zu seinem Post..
Wie ein anderer User in #14 bereits schrieb, ist Wohngeld nur als Mietzuschuss gedacht, nicht zur Bestreitung des eigentlichen Lebens, was im SGB 2 und 12 durch den Regelsatz repräsentiert wird.
Als Optimum kannst du maximal etwas mehr als 90% deiner Bruttowarmmiete erwarten. Wenn bei dir aber keine 100 €/Monat für die Arbeitnehmerpauschale (Werbungskosten), keine Abzüge i. H. v. 10% für entrichtete Einkommenssteuer resp. 10% für RV-Beiträge berücksichtigt werden, dürfte es eher etwas weniger werden. Bei Schwerbehinderung, zu berücksichtigenden Unterhaltsleistungen u. a. würde das WoG auch noch etwas höher ausfallen können. Als EMR ohne irgendwelche Besonderheiten werden ja nur 8,50 €/Monat als Pauschale sowie vom Rest 10% wegen der KV/PV abgezogen.
Um deinen Status bei der vollen EMR nicht zu verlieren, musst du streng genommen unterhalb von 3 h/Tag bleiben, falls du einen Job annehmen solltest.
PS: Womöglich könntest du dein Einkommen noch mit Kapitalerträgen aufpimpen. Jährlicher Freibetrag beim WoG: 100 €. Und vom Rest werden je nach Konstellation 10, 20 oder 30% (KV/PV, ESt, RV) abgezogen. Was noch übrig bleibt, geht letztlich in die WoG-Tabelle. Aber auch dort wird nur ein Teilbetrag angerechnet, um Anreize zu setzen, zusätzliches Einkommen zu erwirtschaften.
Zitat von: Bedingungsloses_GE am 15. August 2023, 13:44:46Wie ein anderer User in #14 bereits schrieb, ist Wohngeld nur als Mietzuschuss gedacht, nicht zur Bestreitung des eigentlichen Lebens, was im SGB 2 und 12 durch den Regelsatz repräsentiert wird.
Als Optimum kannst du maximal etwas mehr als 90% deiner Bruttowarmmiete erwarten. Wenn bei dir aber keine 100 €/Monat für die Arbeitnehmerpauschale (Werbungskosten), keine Abzüge i. H. v. 10% für entrichtete Einkommenssteuer resp. 10% für RV-Beiträge berücksichtigt werden, dürfte es eher etwas weniger werden. Bei Schwerbehinderung, zu berücksichtigenden Unterhaltsleistungen u. a. würde das WoG auch noch etwas höher ausfallen können. Als EMR ohne irgendwelche Besonderheiten werden ja nur 8,50 €/Monat als Pauschale sowie vom Rest 10% wegen der KV/PV abgezogen.
Um deinen Status bei der vollen EMR nicht zu verlieren, musst du streng genommen unterhalb von 3 h/Tag bleiben, falls du einen Job annehmen solltest.
PS: Womöglich könntest du dein Einkommen noch mit Kapitalerträgen aufpimpen. Jährlicher Freibetrag beim WoG: 100 €. Und vom Rest werden je nach Konstellation 10, 20 oder 30% (KV/PV, ESt, RV) abgezogen. Was noch übrig bleibt, geht letztlich in die WoG-Tabelle. Aber auch dort wird nur ein Teilbetrag angerechnet, um Anreize zu setzen, zusätzliches Einkommen zu erwirtschaften.
Rente und Zuverdienst:
unter 3 Std. am Tag ist mir klar. Was mir nicht geläufig ist, im Schreiben der RV steht da man TROTZDEM den Rentenstatus wenn man arbeitet ganz verlieren kann...und das verstehe ich nicht...gibt es weiteres wo ich vorsichtig sein muss? Würde gern mir einen 450€ Job suchen, allein unter 3 Std / Tag ist schon schwer genug.
Schwerbehinderung: ich habe einen GdB von 50 im Wohngeldrechner wenn man auf diese "Fragezeichen" zur Beschreibung bei diesem Punkt klickt, wird aber nur von einem GdB von 100 ausgegangen und dann nur wenn man blind, taub oder gehbehindert ist... :sad:
Ich bin schwerhörig, nicht taub und muss auch wieder ein neues Hörgerät mir "verschreiben" lassen. Die Zuzahlungen betragen einige Hunderte und die ständigen Batterien gibt es bestimmt auch nicht abzusetzen oder?
Kapitalerträgen? Stehe auf dem Schlauch, was meinst Du?
Derzeit Fragen über Fragen: da ich ja nicht nach einiger Zeit wenn die 30.000 weg sind, Sozialhilfe beantragen möchte, will ich unbedingt einen Nebenjob mir suchen, um langfristig über die "Runden zu kommen." Doch das Geld würde doch bis auf 100€ wieder vom Wohngeld abgezogen werden oder täusche ich mich?
Sorry, Fragen über FRagen.... :coffee:
"Kapitalerträgen? Stehe auf dem Schlauch, was meinst Du?"
- Na, deine 30.000 Euro kannst du doch gewinnbringend anlegen. Oder habe ich da was falsch verstanden? Den Rest hatte ich schon kurz skizziert.
FAZIT: Ohne Minijob wirst du als Single und auf Dauer nicht wirklich mit deiner Minirente und Wohngeld überleben können. Es sei denn, ein ordentliches Erbe steht irgendwann an.
Zitat von: Bedingungsloses_GE am 15. August 2023, 20:19:41"Kapitalerträgen? Stehe auf dem Schlauch, was meinst Du?"
- Na, deine 30.000 Euro kannst du doch gewinnbringend anlegen. Oder habe ich da was falsch verstanden? Den Rest hatte ich schon kurz skizziert.
ach so, ja das werde ich, ein wenig investieren. Kann man bei der Wohngeldstelle auch z. B. Aktien / Fondskosten (lfd. Kosten usw.) absetzen? Unter Werbungspauschale?
FAZIT: Ohne Minijob wirst du als Single und auf Dauer nicht wirklich mit deiner Minirente und Wohngeld überleben können. Es sei denn, ein ordentliches Erbe steht irgendwann an.
ja, auf jeden Fall..ich habe halt schiss, das die RV mir auslegt, ich könne arbeiten..es geht nicht nur um die Std. Zahl, auch WAS ich tue, denke ich