Volle Erwerbsminderungsrente kann ich Wohngeld statt Sozialhilfe bekommen?

Begonnen von Leistungsabteilung007, 04. August 2023, 11:16:06

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Leistungsabteilung007

sorry, habe Dich nicht gemeint, habe falschen Beitrag zitiert.
Ich wollte "Bedingungsloses Grundeinkommen" etwas fragen, zu seinem Post..

Bedingungsloses_GE

#16
Wie ein anderer User in #14 bereits schrieb, ist Wohngeld nur als Mietzuschuss gedacht, nicht zur Bestreitung des eigentlichen Lebens, was im SGB 2 und 12 durch den Regelsatz repräsentiert wird.

Als Optimum kannst du maximal etwas mehr als 90% deiner Bruttowarmmiete erwarten. Wenn bei dir aber keine 100 €/Monat für die Arbeitnehmerpauschale (Werbungskosten), keine Abzüge i. H. v. 10% für entrichtete Einkommenssteuer resp. 10% für RV-Beiträge berücksichtigt werden, dürfte es eher etwas weniger werden. Bei Schwerbehinderung, zu berücksichtigenden Unterhaltsleistungen u. a. würde das WoG auch noch etwas höher ausfallen können. Als EMR ohne irgendwelche Besonderheiten werden ja nur 8,50 €/Monat als Pauschale sowie vom Rest 10% wegen der KV/PV abgezogen.

Um deinen Status bei der vollen EMR nicht zu verlieren, musst du streng genommen unterhalb von 3 h/Tag bleiben, falls du einen Job annehmen solltest.

PS: Womöglich könntest du dein Einkommen noch mit Kapitalerträgen aufpimpen. Jährlicher Freibetrag beim WoG: 100 €. Und vom Rest werden je nach Konstellation 10, 20 oder 30% (KV/PV, ESt, RV) abgezogen. Was noch übrig bleibt, geht letztlich in die WoG-Tabelle. Aber auch dort wird nur ein Teilbetrag angerechnet, um Anreize zu setzen, zusätzliches Einkommen zu erwirtschaften.

Leistungsabteilung007

Zitat von: Bedingungsloses_GE am 15. August 2023, 13:44:46Wie ein anderer User in #14 bereits schrieb, ist Wohngeld nur als Mietzuschuss gedacht, nicht zur Bestreitung des eigentlichen Lebens, was im SGB 2 und 12 durch den Regelsatz repräsentiert wird.

Als Optimum kannst du maximal etwas mehr als 90% deiner Bruttowarmmiete erwarten. Wenn bei dir aber keine 100 €/Monat für die Arbeitnehmerpauschale (Werbungskosten), keine Abzüge i. H. v. 10% für entrichtete Einkommenssteuer resp. 10% für RV-Beiträge berücksichtigt werden, dürfte es eher etwas weniger werden. Bei Schwerbehinderung, zu berücksichtigenden Unterhaltsleistungen u. a. würde das WoG auch noch etwas höher ausfallen können. Als EMR ohne irgendwelche Besonderheiten werden ja nur 8,50 €/Monat als Pauschale sowie vom Rest 10% wegen der KV/PV abgezogen.

Um deinen Status bei der vollen EMR nicht zu verlieren, musst du streng genommen unterhalb von 3 h/Tag bleiben, falls du einen Job annehmen solltest.

PS: Womöglich könntest du dein Einkommen noch mit Kapitalerträgen aufpimpen. Jährlicher Freibetrag beim WoG: 100 €. Und vom Rest werden je nach Konstellation 10, 20 oder 30% (KV/PV, ESt, RV) abgezogen. Was noch übrig bleibt, geht letztlich in die WoG-Tabelle. Aber auch dort wird nur ein Teilbetrag angerechnet, um Anreize zu setzen, zusätzliches Einkommen zu erwirtschaften.


Rente und Zuverdienst:
unter 3 Std.  am Tag ist mir klar. Was mir nicht geläufig ist, im Schreiben der RV steht da man TROTZDEM den Rentenstatus wenn man arbeitet ganz verlieren kann...und das verstehe ich nicht...gibt es weiteres wo ich vorsichtig sein muss? Würde gern mir einen 450€ Job suchen, allein unter 3 Std / Tag ist schon schwer genug.

Schwerbehinderung: ich habe einen GdB von 50 im Wohngeldrechner wenn man auf diese "Fragezeichen" zur Beschreibung bei diesem Punkt klickt, wird aber nur von einem GdB von 100 ausgegangen und dann nur wenn man blind, taub oder gehbehindert ist... :sad:
Ich bin schwerhörig, nicht taub und muss auch wieder ein neues Hörgerät mir "verschreiben" lassen. Die Zuzahlungen betragen einige Hunderte und die ständigen Batterien gibt es bestimmt auch nicht abzusetzen oder?

Kapitalerträgen? Stehe auf dem Schlauch, was meinst Du?

Derzeit Fragen über Fragen: da ich ja nicht nach einiger Zeit wenn die 30.000 weg sind, Sozialhilfe beantragen möchte, will ich unbedingt einen Nebenjob mir suchen, um langfristig über die "Runden zu kommen." Doch das Geld würde doch bis auf 100€ wieder vom Wohngeld abgezogen werden oder täusche ich mich?

Sorry, Fragen über FRagen.... :coffee:

Bedingungsloses_GE

"Kapitalerträgen? Stehe auf dem Schlauch, was meinst Du?"

- Na, deine 30.000 Euro kannst du doch gewinnbringend anlegen. Oder habe ich da was falsch verstanden? Den Rest hatte ich schon kurz skizziert.

FAZIT: Ohne Minijob wirst du als Single und auf Dauer nicht wirklich mit deiner Minirente und Wohngeld überleben können. Es sei denn, ein ordentliches Erbe steht irgendwann an.


Leistungsabteilung007

Zitat von: Bedingungsloses_GE am 15. August 2023, 20:19:41"Kapitalerträgen? Stehe auf dem Schlauch, was meinst Du?"


- Na, deine 30.000 Euro kannst du doch gewinnbringend anlegen. Oder habe ich da was falsch verstanden? Den Rest hatte ich schon kurz skizziert.
ach so, ja das werde ich, ein wenig investieren. Kann man bei der Wohngeldstelle auch z. B. Aktien / Fondskosten (lfd. Kosten usw.) absetzen? Unter Werbungspauschale?

FAZIT: Ohne Minijob wirst du als Single und auf Dauer nicht wirklich mit deiner Minirente und Wohngeld überleben können. Es sei denn, ein ordentliches Erbe steht irgendwann an.
ja, auf jeden Fall..ich habe halt schiss, das die RV mir auslegt, ich könne arbeiten..es geht nicht nur um die Std. Zahl, auch WAS ich tue, denke ich