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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: BMWmazze am 07. August 2023, 11:15:17

Titel: Jobcenter Saarbrücken verweigert bestätigung zur abgabe
Beitrag von: BMWmazze am 07. August 2023, 11:15:17
hallo freunde,
ich hoffe ich stelle mich nicht zu dumm an mit der frage
ich musste gerade im jobcenter saarbrücken sehr wichtige unterlagen abgeben. es war ein ganzer packen.
man verweigerte mir nicht nur den zugang zu einem schalter sondern auch das quittieren der abgegebenen unterlagen. so ein wichtigtuer an der tür der NICHT zum sucurity gehörte sondern zum jobcenter selbst.
auch als ich ihn darauf hingewiesen habe er sei zur annahme und protokolierung verpflichtet verweigerte er alles. ich sollte die unterlagen in den kasten werfen.
auch als ich den teamleiter anforderte wurde die verweigert und ich wurde rausgeworfen

meine frage an euch, was kann ich jetzt gegen diesen namentliche bekannten mitarbeiter unternehme? ich würde gerne eine beschwerde einreichen und vor allem eine rechtliche grundlage zur verfügung haben

ich hoffe ihr könnt helfen
danke
Titel: Aw: Jobcenter Saarbrücken verweigert bestätigung zur abgabe
Beitrag von: Phil_N am 07. August 2023, 11:27:58
Da wirst du wenig bis nichts ausrichten können. Die BA befürwortet zwar die Ausstellung einer Eingangsbestätigung auf Wunsch der Kunden, es gibt aber keine gesetzliche Verpflichtung dazu. Siehe dazu hier (https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-201806011_ba018017.pdf).

Jedes Jobcenter kann diesbezüglich selbst entscheiden, wie es vorgeht. Die meisten Jobcenter berufen sich darauf, dass der Verwaltungsablauf zu stark gestört würde, wenn es grundsätzlich Eingangsbestätigungen gäbe, weil das durchaus einen zeitlichen Mehraufwand auslöst.

Fazit: Du kannst natürlich eine Beschwerde schreiben, aber wie so oft im Öffentlichen Dienst dürfte da gelten: Formlos, fristlos, fruchtlos.

Tipp 1: Du erhöhst die Chance, dass du doch eine Eingangsbestätigung erhälts, wenn du im Vorfeld bereits einen Zettel vorbereitest, auf dem du deutlich vermerkst, welche Dokumente du in welchem Umfang abgegeben hast. Also z. B. so:

"Ich habe heute folgende Dokumente ausgefüllt im Jobcenter abgegeben:

1) Hauptantrag ALG II (X Seiten)
2) Anlage Vermögen (X Seiten)
3) Anlage..."

Manche Mitarbeitende lassen sich darauf ein, sowas dann schnell abzustempeln. Aber wie gesagt: Es gibt keine Garantie und keine gestzliche Verpflichtung dazu.

Tipp 2: Scanne die Unterlagen ein und reich die alle als pdf-Dateien online über jobcenter-digital ein. Dann ist sichergestellt, dass die ankommen, dann hast du einen Nachweis.
Titel: Aw: Jobcenter Saarbrücken verweigert bestätigung zur abgabe
Beitrag von: BMWmazze am 07. August 2023, 11:30:03
zu schade. dem hät ich gerne eine reingedrückt. danke
Titel: Aw: Jobcenter Saarbrücken verweigert bestätigung zur abgabe
Beitrag von: anne am 07. August 2023, 11:41:37
Zitat von: BMWmazze am 07. August 2023, 11:30:03zu schade. dem hät ich gerne eine reingedrückt. danke
lass dich doch von solchen
Zitat von: Phil_N am 07. August 2023, 11:27:58Du kannst natürlich eine Beschwerde schreiben, aber wie so oft im Öffentlichen Dienst dürfte da gelten: Formlos, fristlos, fruchtlos.
Aussagen nicht davon abhalten.
Wenn jeder alles kritiklos hinnimmt, ändert sich grundsätzlich nichts und was kostet dich eine Beschwerde, die übrigens nicht immer fruchtlos ist?
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/kundenreaktionsmanagement


Titel: Aw: Jobcenter Saarbrücken verweigert bestätigung zur abgabe
Beitrag von: Phil_N am 07. August 2023, 11:44:18
Zitat von: anne am 07. August 2023, 11:41:37Wenn jeder alles kritiklos hinnimmt, ändert sich grundsätzlich nichts und was kostet dich eine Beschwerde, die übrigens nicht immer fruchtlos ist?

Die Beschwerde ist insofern fruchtlos, als der Kundenreaktionsmanager mit hoher Wahrscheinlichkeit lediglich den vorgefertigten Textbaustein "Verweigerung einer Eingangsbestätigung" auswählen wird und an den "Kunden" übersendet. Darin wird Bedauern geäußert und erklärt, warum man solch eine Bestätigung nicht gibt. Das ist Standard und dauert 2 Minuten.

Es ändert sich dadurch nichts.  Aber es steht natürlich jedem frei, sich über alles mögliche zu beschweren, wenn man mag und Zeit darauf verwenden will. Wenn aber keine Rechtsgrundlage für das existiert, worüber man sich beschwert und wenn weder fachliches noch dienstliches Fehlverhalten vorliegt, sehe ich wenig Sinn darin.
Titel: Aw: Jobcenter Saarbrücken verweigert bestätigung zur abgabe
Beitrag von: anne am 07. August 2023, 11:46:23
Es gibt auch noch andere Wege sich zu beschweren. Ich würde den Geschäftsführer direkt anschreiben und es soll sogar Jobcenter geben, denen die Anliegen der Kunden nicht völlig egal sind. Ob mit oder ohne Rechtsgrundlage.
Titel: Aw: Jobcenter Saarbrücken verweigert bestätigung zur abgabe
Beitrag von: Phil_N am 07. August 2023, 11:52:04
Zitat von: anne am 07. August 2023, 11:46:23Es gibt auch noch andere Wege sich zu beschweren. Ich würde den Geschäftsführer direkt anschreiben und es soll sogar Jobcenter geben, denen die Anliegen der Kunden nicht völlig egal sind. Ob mit oder ohne Rechtsgrundlage.

Ich habe in mehreren Jobcentern gearbeitet, daher kenne ich die Prozesse, wie bei Beschwerden zu verfahren ist. Wenn du den GF wegen sowas anschreibst, wird der das an den KRM weiterleiten. Selbst wenn du ein Schreiben vom GF erhälts, hat das in fast allen Fällen nicht der GF verfasst, sondern ein Mitarbeiter. Der GF setzt dann nur seine Unterschrift runter. Ändern tut sich durch sowas i.d.R. nichts.
Titel: Aw: Jobcenter Saarbrücken verweigert bestätigung zur abgabe
Beitrag von: anne am 07. August 2023, 11:55:12
Ich kann nur meine Erfahrung weitergeben. Ist ca. zwölf Jahre her, da musste ich aufgrund des unterdurchschnittlichen Benehmens eines AV eine Beschwerde einreichen. Immerhin konnte ich bei der stellvertretenden Geschäftsleitung vorsprechen und das Verhalten des AV änderte sich danach schlagartig ins Positive.
Titel: Aw: Jobcenter Saarbrücken verweigert bestätigung zur abgabe
Beitrag von: Bundspecht am 07. August 2023, 11:56:29
Zitat von: Phil_N am 07. August 2023, 11:44:18Das ist Standard und dauert 2 Minuten.

Hätte man auch eben für eine Eingangsbestätigung nehmen können !
Titel: Aw: Jobcenter Saarbrücken verweigert bestätigung zur abgabe
Beitrag von: ellie am 07. August 2023, 12:14:07
Zitat von: Phil_N am 07. August 2023, 11:44:18Aber es steht natürlich jedem frei, sich über alles mögliche zu beschweren, wenn man mag und Zeit darauf verwenden will.
Ich lese hier immer ganz gerne mit und muß feststellen, dass du aber auch gerne Zeit aufwendest, die Fragesteller von Beschwerden abzuhalten.
Zitat von: Bundspecht am 07. August 2023, 11:56:29Hätte man auch eben für eine Eingangsbestätigung nehmen können !
So siehts aus
Titel: Aw: Jobcenter Saarbrücken verweigert bestätigung zur abgabe
Beitrag von: Sensoriker am 07. August 2023, 12:27:55
Zitat von: anne am 07. August 2023, 11:55:12da musste ich aufgrund des unterdurchschnittlichen Benehmens eines AV eine Beschwerde einreichen
Das hat, aber nichts mit der Weigerung eine Bestätigung auszustellen zu tun. In deinem Fall völlig richtig. Benimmt sich ein AV völlig daneben hat man auch ein Grund sich zu beschweren.

In dem Fall hier hat sich der MA nicht falsch verhalten, er ist dazu nicht verpflichtet die Annahme von Unterlagen zu bestätigen. Dass das ärgerlich ist, wenn man keine Bestätigung bekommt, brauchen wir nicht diskutieren. Vor allem, da es für gewöhnlich (je nach Menge der Unterlagen) kaum Zeit in Anspruch nimmt.
Aber worüber soll man sich denn hier beschweren? Das er etwas nicht getan hat was er eh nicht muss?
Titel: Aw: Jobcenter Saarbrücken verweigert bestätigung zur abgabe
Beitrag von: anne am 07. August 2023, 12:37:48
Zitat von: Sensoriker am 07. August 2023, 12:27:55Aber worüber soll man sich denn hier beschweren? Das er etwas nicht getan hat was er eh nicht muss?
Es würde der Kundenzufriedenheit und dem Ansehen des Jobcenters dienen, "Verbesserungsvorschläge" anzunehmen. So eine einfache Bestätigung wäre doch ohne weiteres machbar. Mein damaliges Jobcenter hat das sogar hinbekommen. Dann muß natürlich geguckt werden, ob wirklich alles in dem Umschlag ist was angegeben wurde .. ist doch kein Aufwand.
Titel: Aw: Jobcenter Saarbrücken verweigert bestätigung zur abgabe
Beitrag von: DerGreif am 07. August 2023, 12:59:58
Es sollte ein ganze Packen abgegeben werden....

Soll das so auf der Bestätigung stehen? Eine Bestätigung bringt doch nur was, wenn die nicht nur enthält, dass etwas abgegeben wurde, sondern auch was.

Dazu ist irgendein MA an der Türe doch gar nicht in der Lage.
Titel: Aw: Jobcenter Saarbrücken verweigert bestätigung zur abgabe
Beitrag von: anne am 07. August 2023, 13:06:36
Ach ja, er kam ja nichtmal bis zum Counter und wurde dann des Hauses verwiesen. Tolle Werbung für ein Jobcenter. Machts gut  :bye:
Titel: Aw: Jobcenter Saarbrücken verweigert bestätigung zur abgabe
Beitrag von: Phil_N am 07. August 2023, 14:00:10
Zitat von: ellie am 07. August 2023, 12:14:07Ich lese hier immer ganz gerne mit und muß feststellen, dass du aber auch gerne Zeit aufwendest, die Fragesteller von Beschwerden abzuhalten.

Bitte verweise auf eines meiner Postings, wo ich das getan habe. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Ich helfe hier durch Informationsgabe, damit Leute zu ihrem Recht kommen. Und zwecks dessen schildere ich Abläufe im Jobcenter um Leuten klar zu machen, wann ein Agieren sich aus meiner sicht lohnt und wann nicht.

Davon abgesehen habe ich als ehrenamtlicher Arbeitslosenberater und Sozialarbeiter schon dutzenden Leuten beim Verfassen von Beschwerdeschreiben ans Jobcenter geholfen bzw. diese für sie formuliert.

Zitat von: anne am 07. August 2023, 12:37:48So eine einfache Bestätigung wäre doch ohne weiteres machbar. Mein damaliges Jobcenter hat das sogar hinbekommen. Dann muß natürlich geguckt werden, ob wirklich alles in dem Umschlag ist was angegeben wurde .. ist doch kein Aufwand.

Doch, das kann ein immenser Aufwand sein - gerade in größeren Jobcentern. Wenn im JC eine Weisung ergeht, dass Eingangsbestätigungen zu geben sind, hat das massive Auswirkungen, weil es den Annahmeprozess deutlich verlangsamt. Denn dann muss die annehmende Person ggf. erst eine Bestätigung ausdrucken oder selbst formulieren. Auf irgendwas muss das ja bescheinigt werden, und selten haben die "Kunden" gleich was dabei.

Der Mitarbeiter muss selbst aufschreiben und ggf. abstempeln, was genau abgegeben wurde und dabei festhalten, wie viele Blätter das waren. Dafür müssen die Dokumente durchgesehen werden. Dann passiert es des Öfteren, dass seitens des "Kunden" noch Fragen kommen a la "Da wusste ich nicht, was ich ankreuzen soll. Sagen Sie mal...".

Pro jeweiligem Vorgang kann das bis zu 10 Minuten dauern. In einem großen JC kommen da schnell Stunden an Zeit zusammen. Da wird dann gerechnet, ob und wie man das mit dem bestehenden Personal (nicht) hinbekommt, denn für alle Vorgänge gibt es Zeitkontingente, über die die Planstellen berechnet werden. Die reale Verwaltungspraxis ist viel komplexer, als das für Außenstehende scheint. Selbst vermeintliche Kleinigkeiten können viel Arbeit machen.

Es ist in den seltensten Fällen "böser Wille" von Führungskräften, wenn die entscheiden, dass keine Eingangsbestätigung gegeben wird, dass nicht auf E-Mails geantwortet wird oder dass man als AV seine direkte Durchwahlnummer nicht an "Kunden" geben soll. Das alles macht aus verwaltungstechnischer Sicht durchaus einen gewissen Sinn (gemäß der Leute, die das entscheiden).

Das Problem ist nur, dass dieser Sinn ggfs. mit dem Ansinnen konfligiert, auch serviceorientiert zu sein. Das ist nicht immer deckungsgleich und daher ein Spannungsfeld, in dem sich jede Verwaltung mit "Kundenkontakt" bewegt. Im Jobcenter ist dieses Spannungsfeld besonders stark ausgeprägt, was sich u. a. auch an der teils merkwürdig bis zynisch anmutenden Sprachverwendung dort zeigt. Dazu hatte ich vor einiger Zeit schonmal einen Text geschrieben (https://www.pedocs.de/volltexte/2020/19275/pdf/Nixdorf_2020_Sprachverwendung_im_Jobcenter.pdf).
Titel: Aw: Jobcenter Saarbrücken verweigert bestätigung zur abgabe
Beitrag von: Rettungsfuzzy am 07. August 2023, 15:07:37
Zitat von: Phil_N am 07. August 2023, 11:52:04Der GF setzt dann nur seine Unterschrift runter.
selbst das nicht (unbedingt)... sowas gibt es bereits fertig im System.


Zitat von: DerGreif am 07. August 2023, 12:59:58Eine Bestätigung bringt doch nur was, wenn die nicht nur enthält, dass etwas abgegeben wurde, sondern auch was.
:offtopic:
Hmmmmm, was anderes gibt es bei einem Einschreiben/(Rückschein) doch auch nicht, oder???
Könnte ja ein leichtes sein einen leeren Umschlag zu versenden oder mit einem leeren Zettel.
 :offtopic:


Zitat von: Phil_N am 07. August 2023, 14:00:10und selten haben die "Kunden" gleich was dabei.
... also am besten immer gleich, zum abstempeln lassen, doppelt ausdrucken - Kurze Sichtprüfung, Tagesstempel drauf und ..."Der nächste bitte!"


Zitat...dass nicht auf E-Mails geantwortet wird oder dass man als AV seine direkte Durchwahlnummer nicht an "Kunden" geben soll.
Das mag durchaus, aus verwaltungstechnischer Sicht, Sinn machen...
Aber dann bleibt einem Kunden ja zwangsweise nur noch warten warten warten, weil kein (direkter) Kontakt mehr möglich ist...

LG RF
Titel: Aw: Jobcenter Saarbrücken verweigert bestätigung zur abgabe
Beitrag von: Phil_N am 07. August 2023, 15:21:22
Zitat von: Rettungsfuzzy am 07. August 2023, 15:07:37Das mag durchaus, aus verwaltungstechnischer Sicht, Sinn machen...
Aber dann bleibt einem Kunden ja zwangsweise nur noch warten warten warten, weil kein (direkter) Kontakt mehr möglich ist...

Ja, das ist ein Dilemma. Wenn ich meine direkte Durchwahl nicht rausgebe, dauern Dinge mitunter länger. Wenn ich sie rausgebe, werde ich durch Telefonate des Öfteren unterbrochen, was auch ein Problem sein kann.

Bei uns im JC bestand die Order, die direkte Durchwahl nicht rauszugeben, weil wir die Service-Hotline der BA als Dienstleistung eingekauft hatten. Anfangs gab ich meine Nummer trotzdem weiter, weil ich überzeugt war, dass sich vieles dann einfacher klären lässt, wenn die Leute direkt bei mir anrufen.

Ich habe nach einiger Zeit aber dann davon Abstand genommen, weil ich zu viele Anrufen jeden Tag bekam. Das wirkte sich negativ auf die Arbeitsqualität aus, weil jede Unterbrechung eben ablenkte.
Titel: Aw: Jobcenter Saarbrücken verweigert bestätigung zur abgabe
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. August 2023, 15:46:36
BMWmazze

Zitat von: BMWmazze am 07. August 2023, 11:15:17meine frage an euch, was kann ich jetzt gegen diesen namentliche bekannten mitarbeiter unternehme?
Nichts nur merken solltest du dir den MA

Zitat von: Rettungsfuzzy am 07. August 2023, 15:07:37... also am besten immer gleich, zum abstempeln lassen, doppelt ausdrucken - Kurze Sichtprüfung, Tagesstempel drauf und ..."Der nächste bitte!"
So habe ich es immer gemacht solange ich noch in das JC wollte.
Einmal wollte eine neue "Vorzimmerdame" es nicht abstempeln da sagte ich Ihr das sie zur Annahme verpflichtet ist und ich
mich beschweren werde, dann ging es.

In der Zwischenzeit mache ich es über den Hausbriefkasten.
oder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

MfG FN
Titel: Aw: Jobcenter Saarbrücken verweigert bestätigung zur abgabe
Beitrag von: BMWmazze am 08. August 2023, 11:53:50
ach gott, was hab ich losgetreten.
kurzes update
da ich keiner bin der sich alle gefallen lässt habe ich gestern noch bei der ombudsstelle des JC angerufen.
faszit, wenn auch sehr freunlich die dame, ich kann nix machen. sie geben keine bestätigung raus und ihre schalter wären nur "notfallschalter" an die man nur kommt wenn einem die lunge aus dem bauch hängt. der wartebereich an den schaltern war aber schön gefüllt mit der übliche neubürgerklientel die man sofort in die warteschleife gesetzt hat
Titel: Aw: Jobcenter Saarbrücken verweigert bestätigung zur abgabe
Beitrag von: Fettnäpfchen am 08. August 2023, 16:01:29
BMWmazze

Zitat von: BMWmazze am 08. August 2023, 11:53:50ach gott, was hab ich losgetreten.
passt doch  :ok:

Zitat von: BMWmazze am 08. August 2023, 11:53:50da ich keiner bin der sich alle gefallen lässt habe ich gestern noch bei der ombudsstelle des JC angerufen.
faszit, wenn auch sehr freunlich die dame, ich kann nix machen.
In Zukunft weißt du es wenigstens und kannst von den Ratschlägen etwas umsetzen damit du deine Bestätigung hast.
Oder im Falle des Briefkastens einen Zeugen den man ja vor dem SG braucht sollte man klagen müssen.

MfG FN
Titel: Aw: Jobcenter Saarbrücken verweigert bestätigung zur abgabe
Beitrag von: hotwert am 09. August 2023, 06:29:22
Bei uns im JC kommt man garnicht mehr rein. Der Sicherheitsdienst fragt man ob man einen Termin hat, wenn nicht würde direkt auf den Briefkasten vor der Tür verwiesen.
Als ich mal ein wichtiges Dokument hatte das ich meinen SB schnell geben wollte ging das auch gar nichts. Die haben den nichtmal angerufen ob er schnell Zeit hat. "Ohne Termin, Pech gehabt".
Und zum Schalter durfte ich auch nicht.

Seit mal ein Asylsuchenden vor Jahren randaliert hat, haben die den Sicherheitsdienst eingerichtet, welcher dem Steuerzahler sicher nicht billig kommt...