Jobcenter Saarbrücken verweigert bestätigung zur abgabe

Begonnen von BMWmazze, 07. August 2023, 11:15:17

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BMWmazze

hallo freunde,
ich hoffe ich stelle mich nicht zu dumm an mit der frage
ich musste gerade im jobcenter saarbrücken sehr wichtige unterlagen abgeben. es war ein ganzer packen.
man verweigerte mir nicht nur den zugang zu einem schalter sondern auch das quittieren der abgegebenen unterlagen. so ein wichtigtuer an der tür der NICHT zum sucurity gehörte sondern zum jobcenter selbst.
auch als ich ihn darauf hingewiesen habe er sei zur annahme und protokolierung verpflichtet verweigerte er alles. ich sollte die unterlagen in den kasten werfen.
auch als ich den teamleiter anforderte wurde die verweigert und ich wurde rausgeworfen

meine frage an euch, was kann ich jetzt gegen diesen namentliche bekannten mitarbeiter unternehme? ich würde gerne eine beschwerde einreichen und vor allem eine rechtliche grundlage zur verfügung haben

ich hoffe ihr könnt helfen
danke

Phil_N

Da wirst du wenig bis nichts ausrichten können. Die BA befürwortet zwar die Ausstellung einer Eingangsbestätigung auf Wunsch der Kunden, es gibt aber keine gesetzliche Verpflichtung dazu. Siehe dazu hier.

Jedes Jobcenter kann diesbezüglich selbst entscheiden, wie es vorgeht. Die meisten Jobcenter berufen sich darauf, dass der Verwaltungsablauf zu stark gestört würde, wenn es grundsätzlich Eingangsbestätigungen gäbe, weil das durchaus einen zeitlichen Mehraufwand auslöst.

Fazit: Du kannst natürlich eine Beschwerde schreiben, aber wie so oft im Öffentlichen Dienst dürfte da gelten: Formlos, fristlos, fruchtlos.

Tipp 1: Du erhöhst die Chance, dass du doch eine Eingangsbestätigung erhälts, wenn du im Vorfeld bereits einen Zettel vorbereitest, auf dem du deutlich vermerkst, welche Dokumente du in welchem Umfang abgegeben hast. Also z. B. so:

"Ich habe heute folgende Dokumente ausgefüllt im Jobcenter abgegeben:

1) Hauptantrag ALG II (X Seiten)
2) Anlage Vermögen (X Seiten)
3) Anlage..."

Manche Mitarbeitende lassen sich darauf ein, sowas dann schnell abzustempeln. Aber wie gesagt: Es gibt keine Garantie und keine gestzliche Verpflichtung dazu.

Tipp 2: Scanne die Unterlagen ein und reich die alle als pdf-Dateien online über jobcenter-digital ein. Dann ist sichergestellt, dass die ankommen, dann hast du einen Nachweis.
"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)

BMWmazze

zu schade. dem hät ich gerne eine reingedrückt. danke

anne

Zitat von: BMWmazze am 07. August 2023, 11:30:03zu schade. dem hät ich gerne eine reingedrückt. danke
lass dich doch von solchen
Zitat von: Phil_N am 07. August 2023, 11:27:58Du kannst natürlich eine Beschwerde schreiben, aber wie so oft im Öffentlichen Dienst dürfte da gelten: Formlos, fristlos, fruchtlos.
Aussagen nicht davon abhalten.
Wenn jeder alles kritiklos hinnimmt, ändert sich grundsätzlich nichts und was kostet dich eine Beschwerde, die übrigens nicht immer fruchtlos ist?
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/kundenreaktionsmanagement



Phil_N

Zitat von: anne am 07. August 2023, 11:41:37Wenn jeder alles kritiklos hinnimmt, ändert sich grundsätzlich nichts und was kostet dich eine Beschwerde, die übrigens nicht immer fruchtlos ist?

Die Beschwerde ist insofern fruchtlos, als der Kundenreaktionsmanager mit hoher Wahrscheinlichkeit lediglich den vorgefertigten Textbaustein "Verweigerung einer Eingangsbestätigung" auswählen wird und an den "Kunden" übersendet. Darin wird Bedauern geäußert und erklärt, warum man solch eine Bestätigung nicht gibt. Das ist Standard und dauert 2 Minuten.

Es ändert sich dadurch nichts.  Aber es steht natürlich jedem frei, sich über alles mögliche zu beschweren, wenn man mag und Zeit darauf verwenden will. Wenn aber keine Rechtsgrundlage für das existiert, worüber man sich beschwert und wenn weder fachliches noch dienstliches Fehlverhalten vorliegt, sehe ich wenig Sinn darin.
"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)

anne

Es gibt auch noch andere Wege sich zu beschweren. Ich würde den Geschäftsführer direkt anschreiben und es soll sogar Jobcenter geben, denen die Anliegen der Kunden nicht völlig egal sind. Ob mit oder ohne Rechtsgrundlage.

Phil_N

Zitat von: anne am 07. August 2023, 11:46:23Es gibt auch noch andere Wege sich zu beschweren. Ich würde den Geschäftsführer direkt anschreiben und es soll sogar Jobcenter geben, denen die Anliegen der Kunden nicht völlig egal sind. Ob mit oder ohne Rechtsgrundlage.

Ich habe in mehreren Jobcentern gearbeitet, daher kenne ich die Prozesse, wie bei Beschwerden zu verfahren ist. Wenn du den GF wegen sowas anschreibst, wird der das an den KRM weiterleiten. Selbst wenn du ein Schreiben vom GF erhälts, hat das in fast allen Fällen nicht der GF verfasst, sondern ein Mitarbeiter. Der GF setzt dann nur seine Unterschrift runter. Ändern tut sich durch sowas i.d.R. nichts.
"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)

anne

Ich kann nur meine Erfahrung weitergeben. Ist ca. zwölf Jahre her, da musste ich aufgrund des unterdurchschnittlichen Benehmens eines AV eine Beschwerde einreichen. Immerhin konnte ich bei der stellvertretenden Geschäftsleitung vorsprechen und das Verhalten des AV änderte sich danach schlagartig ins Positive.

Bundspecht

Zitat von: Phil_N am 07. August 2023, 11:44:18Das ist Standard und dauert 2 Minuten.

Hätte man auch eben für eine Eingangsbestätigung nehmen können !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

ellie

Zitat von: Phil_N am 07. August 2023, 11:44:18Aber es steht natürlich jedem frei, sich über alles mögliche zu beschweren, wenn man mag und Zeit darauf verwenden will.
Ich lese hier immer ganz gerne mit und muß feststellen, dass du aber auch gerne Zeit aufwendest, die Fragesteller von Beschwerden abzuhalten.
Zitat von: Bundspecht am 07. August 2023, 11:56:29Hätte man auch eben für eine Eingangsbestätigung nehmen können !
So siehts aus

Sensoriker

Zitat von: anne am 07. August 2023, 11:55:12da musste ich aufgrund des unterdurchschnittlichen Benehmens eines AV eine Beschwerde einreichen
Das hat, aber nichts mit der Weigerung eine Bestätigung auszustellen zu tun. In deinem Fall völlig richtig. Benimmt sich ein AV völlig daneben hat man auch ein Grund sich zu beschweren.

In dem Fall hier hat sich der MA nicht falsch verhalten, er ist dazu nicht verpflichtet die Annahme von Unterlagen zu bestätigen. Dass das ärgerlich ist, wenn man keine Bestätigung bekommt, brauchen wir nicht diskutieren. Vor allem, da es für gewöhnlich (je nach Menge der Unterlagen) kaum Zeit in Anspruch nimmt.
Aber worüber soll man sich denn hier beschweren? Das er etwas nicht getan hat was er eh nicht muss?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

anne

Zitat von: Sensoriker am 07. August 2023, 12:27:55Aber worüber soll man sich denn hier beschweren? Das er etwas nicht getan hat was er eh nicht muss?
Es würde der Kundenzufriedenheit und dem Ansehen des Jobcenters dienen, "Verbesserungsvorschläge" anzunehmen. So eine einfache Bestätigung wäre doch ohne weiteres machbar. Mein damaliges Jobcenter hat das sogar hinbekommen. Dann muß natürlich geguckt werden, ob wirklich alles in dem Umschlag ist was angegeben wurde .. ist doch kein Aufwand.

DerGreif

Es sollte ein ganze Packen abgegeben werden....

Soll das so auf der Bestätigung stehen? Eine Bestätigung bringt doch nur was, wenn die nicht nur enthält, dass etwas abgegeben wurde, sondern auch was.

Dazu ist irgendein MA an der Türe doch gar nicht in der Lage.

anne

Ach ja, er kam ja nichtmal bis zum Counter und wurde dann des Hauses verwiesen. Tolle Werbung für ein Jobcenter. Machts gut  :bye:

Phil_N

#14
Zitat von: ellie am 07. August 2023, 12:14:07Ich lese hier immer ganz gerne mit und muß feststellen, dass du aber auch gerne Zeit aufwendest, die Fragesteller von Beschwerden abzuhalten.

Bitte verweise auf eines meiner Postings, wo ich das getan habe. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Ich helfe hier durch Informationsgabe, damit Leute zu ihrem Recht kommen. Und zwecks dessen schildere ich Abläufe im Jobcenter um Leuten klar zu machen, wann ein Agieren sich aus meiner sicht lohnt und wann nicht.

Davon abgesehen habe ich als ehrenamtlicher Arbeitslosenberater und Sozialarbeiter schon dutzenden Leuten beim Verfassen von Beschwerdeschreiben ans Jobcenter geholfen bzw. diese für sie formuliert.

Zitat von: anne am 07. August 2023, 12:37:48So eine einfache Bestätigung wäre doch ohne weiteres machbar. Mein damaliges Jobcenter hat das sogar hinbekommen. Dann muß natürlich geguckt werden, ob wirklich alles in dem Umschlag ist was angegeben wurde .. ist doch kein Aufwand.

Doch, das kann ein immenser Aufwand sein - gerade in größeren Jobcentern. Wenn im JC eine Weisung ergeht, dass Eingangsbestätigungen zu geben sind, hat das massive Auswirkungen, weil es den Annahmeprozess deutlich verlangsamt. Denn dann muss die annehmende Person ggf. erst eine Bestätigung ausdrucken oder selbst formulieren. Auf irgendwas muss das ja bescheinigt werden, und selten haben die "Kunden" gleich was dabei.

Der Mitarbeiter muss selbst aufschreiben und ggf. abstempeln, was genau abgegeben wurde und dabei festhalten, wie viele Blätter das waren. Dafür müssen die Dokumente durchgesehen werden. Dann passiert es des Öfteren, dass seitens des "Kunden" noch Fragen kommen a la "Da wusste ich nicht, was ich ankreuzen soll. Sagen Sie mal...".

Pro jeweiligem Vorgang kann das bis zu 10 Minuten dauern. In einem großen JC kommen da schnell Stunden an Zeit zusammen. Da wird dann gerechnet, ob und wie man das mit dem bestehenden Personal (nicht) hinbekommt, denn für alle Vorgänge gibt es Zeitkontingente, über die die Planstellen berechnet werden. Die reale Verwaltungspraxis ist viel komplexer, als das für Außenstehende scheint. Selbst vermeintliche Kleinigkeiten können viel Arbeit machen.

Es ist in den seltensten Fällen "böser Wille" von Führungskräften, wenn die entscheiden, dass keine Eingangsbestätigung gegeben wird, dass nicht auf E-Mails geantwortet wird oder dass man als AV seine direkte Durchwahlnummer nicht an "Kunden" geben soll. Das alles macht aus verwaltungstechnischer Sicht durchaus einen gewissen Sinn (gemäß der Leute, die das entscheiden).

Das Problem ist nur, dass dieser Sinn ggfs. mit dem Ansinnen konfligiert, auch serviceorientiert zu sein. Das ist nicht immer deckungsgleich und daher ein Spannungsfeld, in dem sich jede Verwaltung mit "Kundenkontakt" bewegt. Im Jobcenter ist dieses Spannungsfeld besonders stark ausgeprägt, was sich u. a. auch an der teils merkwürdig bis zynisch anmutenden Sprachverwendung dort zeigt. Dazu hatte ich vor einiger Zeit schonmal einen Text geschrieben.
"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)