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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Schnupfli am 07. August 2023, 15:38:22

Titel: Antrag auf Bürgergeld abgelehnt - Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Schnupfli am 07. August 2023, 15:38:22
Seid gegrüßt.
Ich habe folgendes Problem und erhoffe mir hier Rat;
Vor nun mehr als zwei Jahren bin ich mit meinem Partner zusammen gezogen. Wir haben beide gearbeitet. Nun habe ich seit Mai diesen Jahres keine Arbeit mehr und sofort bei dem Erhalt meiner Kündigung einen Antrag auf Bürgergeld beantragt. Ende Mai, haben wir uns auch beide dazu entschieden uns zu trennen. Da ich allerdings nirgendwo anders hin kann, wohne ich zur Zeit noch bei meinem Ex Partner vorübergehend.
Letzte Woche war nun eine Dame vom Jobcenter bei uns, die Prüfen wollte ob wir eine Bedarfsgemeinschaft sind.
Heute morgen habe ich dann den Anruf erhalten, wo mir gesagt wurde dass kein Anspruch auf Bürgergeld bestehe, da eine Bedarfsgemeinschaft angeblich vorliegt und ich somit vom Jobcenter kein Geld erhalten werde.
Ich bin mittlerweile vollkommen mittellos und kann meine Fixkosten nicht mehr tragen.
Laut Jobcenter soll mein Ex Partner für meine Kosten aufkommen, da er Vollzeit arbeiten geht. Dies ist jedoch unmöglich und auch ihm gegenüber nicht fair.
Ich bin bereits seit unserer Trennung auf Wohnungssuche. Dies gestaltet sich natürlich als schwer, wenn man weder Einkommen noch ein Bescheid vom Jobcenter hat.
Ich hätte ja verstehen können, wenn ich nicht den vollen mir zuständigen Betrag ausgezahlt bekommen würde, aber gar kein Geld zu erhalten ist mir neu. Und wie soll das mit der Krankenversicherung laufen, wenn ich nicht beim Jobcenter gemeldet bin?
Vielleicht weiß ja jemand, wie ich nun vorgehen kann und ob dies überhaupt rechtens ist. Ich fühle mich im Stich gelassen.
Titel: Aw: Antrag auf Bürgergeld abgelehnt - Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 07. August 2023, 15:57:13
Zitat von: Schnupfli am 07. August 2023, 15:38:22Nun habe ich seit Mai diesen Jahres keine Arbeit mehr und sofort bei dem Erhalt meiner Kündigung einen Antrag auf Bürgergeld beantragt.

Und warum hast du kein ALGI beantragt?
Titel: Aw: Antrag auf Bürgergeld abgelehnt - Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Milla am 07. August 2023, 16:09:00
ZitatNun habe ich seit Mai diesen Jahres keine Arbeit mehr
ZitatEnde Mai, haben wir uns auch beide dazu entschieden uns zu trennen.
ZitatLaut Jobcenter soll mein Ex Partner für meine Kosten aufkommen, da er Vollzeit arbeiten geht. Dies ist jedoch unmöglich und auch ihm gegenüber nicht fair.

Ja wenns ans liebe Geld geht trennt man sich kurzerhand eben mal schnell. :scratch:


Titel: Aw: Antrag auf Bürgergeld abgelehnt - Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. August 2023, 16:56:48
Schnupfli

Zitat von: Schnupfli am 07. August 2023, 15:38:22Vielleicht weiß ja jemand, wie ich nun vorgehen kann und ob dies überhaupt rechtens ist
Zuerst mal die Frage von Sheherazade beantworten.

Dann
Zitat von: Schnupfli am 07. August 2023, 15:38:22Heute morgen habe ich dann den Anruf erhalten, wo mir gesagt wurde dass kein Anspruch auf Bürgergeld bestehe, da eine Bedarfsgemeinschaft angeblich vorliegt und ich somit vom Jobcenter kein Geld erhalten werde.
istz das nur eine Aussage die nichts wert ist.
Du brauchst einen entsprechenden Bescheid um dagegen vorzugehen.

Warum hast du den AD (Aussendienst) reingelassen. Ein Hausbesuch ist nicht geeignet eine BG festzustellen!
War die wirklich allein bei Dir?
Hat die Zutritt oder Einblick in Räume oder Möbel deines EX verlangt/gemacht bzw. hast du es zugelassen?

Hast du das Protokoll bekommen?
Hast du deine Wohnungssuche protokolliert?

Was für Post hast du bekommen und was hast du beim Antrag angegeben? Hoffentlich hast du alles in Kopie im Computer oder Ordner als Kopie > Grundregel Nr.1<

Hast du deinen EX im Antrag mit angegeben?
Wurde dein EX angeschrieben?
Existieren gemeinsame Versicherungen?
Habt Ihr Nachwuchs?

Für den Anfang sollte das mal beantwortet sein und dann mal schauen was man dazu schreiben kann.

Lesestoff für dich> Ratgeber nicht nur für Neulinge:

Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag (http://hartz.info/index.php?topic=43.msg45#msg45)
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger (http://hartz.info/index.php?topic=11507.msg99323#msg99323)
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
Nicht ohne Beistand zur Arge (http://hartz.info/index.php?topic=319.0)

MfG FN
Titel: Aw: Antrag auf Bürgergeld abgelehnt - Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Harald53 am 07. August 2023, 17:01:47
Zitat von: Schnupfli am 07. August 2023, 15:38:22Nun habe ich seit Mai diesen Jahres keine Arbeit mehr und sofort bei dem Erhalt meiner Kündigung einen Antrag auf Bürgergeld beantragt. Ende Mai, haben wir uns auch beide dazu entschieden uns zu trennen. Da ich allerdings nirgendwo anders hin kann, wohne ich zur Zeit noch bei meinem Ex Partner vorübergehend.

Ich bin ja sogut wie immer auf der Seite der Leistungsberechtigten aber wenn ich das hier lese kann ich das Jobcenter schon verstehen.
Wenn ich mich von meinem Partner trennen würde, dann würde ich überall wohnen, nur jedoch nicht dort wohnen bleiben.
Das da das Jobcenter stutzig wird wundert micht nicht.

Titel: Aw: Antrag auf Bürgergeld abgelehnt - Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Quinky am 07. August 2023, 17:03:33
Antrag auf Umzugskosten stellen, da die Bedarfsgemeinschaft aufgelöst ist UND eine eigene Wohnung erforderlich ist!
Durch diesen Antrag wird bewiesen, das keine BG mehr besteht.
Titel: Aw: Antrag auf Bürgergeld abgelehnt - Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 07. August 2023, 17:37:05
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. August 2023, 16:56:48Schnupfli

Zitat von: Schnupfli am 07. August 2023, 15:38:22Vielleicht weiß ja jemand, wie ich nun vorgehen kann und ob dies überhaupt rechtens ist
Zuerst mal die Frage von Sheherazade beantworten.


Danke. Vermutlich haben wir mit der Antwort dann schon des Rätsels Lösung.
Titel: Aw: Antrag auf Bürgergeld abgelehnt - Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Schnupfli am 07. August 2023, 23:18:05
Zitat von: Harald53 am 07. August 2023, 17:01:47
Zitat von: Schnupfli am 07. August 2023, 15:38:22Nun habe ich seit Mai diesen Jahres keine Arbeit mehr und sofort bei dem Erhalt meiner Kündigung einen Antrag auf Bürgergeld beantragt. Ende Mai, haben wir uns auch beide dazu entschieden uns zu trennen. Da ich allerdings nirgendwo anders hin kann, wohne ich zur Zeit noch bei meinem Ex Partner vorübergehend.

Ich bin ja sogut wie immer auf der Seite der Leistungsberechtigten aber wenn ich das hier lese kann ich das Jobcenter schon verstehen.
Wenn ich mich von meinem Partner trennen würde, dann würde ich überall wohnen, nur jedoch nicht dort wohnen bleiben.
Das da das Jobcenter stutzig wird wundert micht nicht.


Zitat von: Harald53 am 07. August 2023, 17:01:47
Zitat von: Schnupfli am 07. August 2023, 15:38:22Nun habe ich seit Mai diesen Jahres keine Arbeit mehr und sofort bei dem Erhalt meiner Kündigung einen Antrag auf Bürgergeld beantragt. Ende Mai, haben wir uns auch beide dazu entschieden uns zu trennen. Da ich allerdings nirgendwo anders hin kann, wohne ich zur Zeit noch bei meinem Ex Partner vorübergehend.

Ich bin ja sogut wie immer auf der Seite der Leistungsberechtigten aber wenn ich das hier lese kann ich das Jobcenter schon verstehen.
Wenn ich mich von meinem Partner trennen würde, dann würde ich überall wohnen, nur jedoch nicht dort wohnen bleiben.
Das da das Jobcenter stutzig wird wundert micht nicht.


Du Schlaumeier und wo soll ich bitte hin? Auf die Straße?
Titel: Aw: Antrag auf Bürgergeld abgelehnt - Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Harald53 am 07. August 2023, 23:48:54
Zitat von: Schnupfli am 07. August 2023, 23:18:05Du Schlaumeier und wo soll ich bitte hin? Auf die Straße?

Also meine ersten Anlaufstellen wären Eltern/Freunde/Verwandte etc.
Aber keinesfalls würde ich bei meinem Ex bleiben wenn ich mich getrennt hätte.
Wieso hast du kein Arbeitslosengeld 1 beantragt?
Wurde schon mehrfach gestellt die Frage!
Titel: Aw: Antrag auf Bürgergeld abgelehnt - Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Schnupfli am 08. August 2023, 12:36:32
Zitat von: Sheherazade am 07. August 2023, 15:57:13
Zitat von: Schnupfli am 07. August 2023, 15:38:22Nun habe ich seit Mai diesen Jahres keine Arbeit mehr und sofort bei dem Erhalt meiner Kündigung einen Antrag auf Bürgergeld beantragt.


Und warum hast du kein ALGI beantragt?

Mir fehlen eineinhalb Monate und deshalb wurde mein Antrag auf Arbeitslosengeld abgelehnt.
Titel: Aw: Antrag auf Bürgergeld abgelehnt - Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 08. August 2023, 13:00:23
Zitat von: Schnupfli am 08. August 2023, 12:36:32Mir fehlen eineinhalb Monate und deshalb wurde mein Antrag auf Arbeitslosengeld abgelehnt.

Dir fehlen 1,5 Monate um an 12 Monate sozialversicherungspflichtiger Arbeit innerhalb der letzten 2 Jahre zu kommen? Du hast also nur knapp 10 Monate während eures Zusammenlebens gearbeitet. Wovon hast du die restliche Zeit gelebt? Wenn die Antwort jetzt ist "von meinem Partner", dann weißt du auch, warum dein Antrag auf Bürgergeld abgelehnt wurde bzw. warum ihr eine Bedarfsgemeinschaft bleibt bis zu räumlichen Trennung. Es steht euch natürlich noch frei, gemeinsam einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen.
Titel: Aw: Antrag auf Bürgergeld abgelehnt - Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 08. August 2023, 15:25:32
Zitat von: Harald53 am 07. August 2023, 23:48:54Aber keinesfalls würde ich bei meinem Ex bleiben wenn ich mich getrennt hätte.



Kann man so machen. Muss man aber nicht.
Nicht jeder trennt sich im Rosenkrieg, manchmal geht was still und leise auseinander und man versteht sich weiterhin gut.
Soll's geben.

Natürlich ist das nicht die 1. Wahl, aber manchmal besser als andere Optionen.
Titel: Aw: Antrag auf Bürgergeld abgelehnt - Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Milla am 08. August 2023, 21:08:06
Wenn die beiden verheiratet wären, hätte sie wenigstens Anspruch auf Trennungsunterhalt, bis sie geschieden sind und der Ex muss zahlen aber so.
Das ist eh blöde gelöst bei BG und zusammenleben. Das sollte geändert werden. Bei Trennung sollte dann der ex Partner wenigstens so lange zahlen, bis der andere Partner eine neue Wohnung gefunden hat.
Titel: Aw: Antrag auf Bürgergeld abgelehnt - Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Schnupfli am 09. August 2023, 02:09:05
Zitat von: Sheherazade am 08. August 2023, 13:00:23
Zitat von: Schnupfli am 08. August 2023, 12:36:32Mir fehlen eineinhalb Monate und deshalb wurde mein Antrag auf Arbeitslosengeld abgelehnt.

Dir fehlen 1,5 Monate um an 12 Monate sozialversicherungspflichtiger Arbeit innerhalb der letzten 2 Jahre zu kommen? Du hast also nur knapp 10 Monate während eures Zusammenlebens gearbeitet. Wovon hast du die restliche Zeit gelebt? Wenn die Antwort jetzt ist "von meinem Partner", dann weißt du auch, warum dein Antrag auf Bürgergeld abgelehnt wurde bzw. warum ihr eine Bedarfsgemeinschaft bleibt bis zu räumlichen Trennung. Es steht euch natürlich noch frei, gemeinsam einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen.

Richtig. Durch einen schweren Schicksalsschlag, auf den ich hier nicht weiter eingehen werde, da es nichts zu meiner jetzigen Situation grund tut, war ich nicht in der Lage die Volle Zeit lang zu arbeiten.
Ich konnte von meinem gesparten problemlos leben und war nicht auf die finanzielle Hilfe meines Partners angewiesen und war (zu dem Zeitpunkt) auch noch Familienversichert. Natürlich kommt es nie gut, so eine Lücke zu haben aber manchmal geht es eben nicht anders. :weisnich:
Titel: Aw: Antrag auf Bürgergeld abgelehnt - Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 09. August 2023, 09:07:50
Zitat von: Schnupfli am 09. August 2023, 02:09:05war nicht auf die finanzielle Hilfe meines Partners angewiesen

Jetzt bist du es aber nunmal, jedenfalls bis zum Auszug oder bis du eine neue Arbeit hast. Und wie schon geschrieben: Ihr könnt auch gemeinsam einen Antrag auf ALGII stellen, je nachdem, was dein Partner verdient, habt ihr dann wenigstens noch deine KV raus.

Apropos KV: Wer zahlt die eigentlich seit Mai?
Titel: Aw: Antrag auf Bürgergeld abgelehnt - Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: skeptiker12 am 09. August 2023, 10:03:35
Zitat von: Harald53 am 07. August 2023, 17:01:47
Zitat von: Schnupfli am 07. August 2023, 15:38:22Nun habe ich seit Mai diesen Jahres keine Arbeit mehr und sofort bei dem Erhalt meiner Kündigung einen Antrag auf Bürgergeld beantragt. Ende Mai, haben wir uns auch beide dazu entschieden uns zu trennen. Da ich allerdings nirgendwo anders hin kann, wohne ich zur Zeit noch bei meinem Ex Partner vorübergehend.

Ich bin ja sogut wie immer auf der Seite der Leistungsberechtigten aber wenn ich das hier lese kann ich das Jobcenter schon verstehen.
Wenn ich mich von meinem Partner trennen würde, dann würde ich überall wohnen, nur jedoch nicht dort wohnen bleiben.
Das da das Jobcenter stutzig wird wundert micht nicht.


Es gibt unterschiedliche Situationen bei Trennungen.
Und es gibt unterschiedliche Vermietungs-Märkte.
In Berlin ist es beispielsweise für Geringverdiener, welche zudem arbeitslos sind, unmöglich, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Da stehen in der Schlange zur Besichtigung weitere 200 Wohnungssuchende - oder freie Wohnungen werden erst gar nicht inseriert, sondern über Beziehungen unter der Hand neu vermietet.

Ein Bekannter von mir hat in Berlin sogar von einer städtischen Wohnungsgesellschaft eine Absage bekommen mit der Begründung, daß das Jobcenter unzuverlässig ist. Man hätte immer wieder Jobcenter-"Kunden" zwangsräumen müssen, weil das Jobcenter die Miete nicht überwiesen hätte. Deshalb wurde dem Bekannten geraten, sich bei privaten Anbietern zu bewerben. Hat er etwa 20 mal gemacht und überall sofort Absagen bekommen, weil er zu wenig Einkommen hat.

Er ging dann zu einer speziellen Stelle beim Bürgeramt, das in Notlagen hilft - der Tip kam vom Jobcenter-Sachbearbeiter. Dort wurde ihm gesagt, daß er leider nicht zu denen zählt, dem diese spezielle Stelle hilft, dafür müsste er obdachlos sein. Dann würde man ihm helfen, ein Zimmer im Obdachlosenheim zu bekommen.
Wenn man mal googelt, wie es so aussieht in Obdachlosen-Unterkünften (Süchtige, Kriminelle, Schmutz usw.), dann möchte nicht jeder diesen Weg gehen, vor allem nicht mit kleinen Kindern.

Das Jobcenter hat die Pflicht, Steuergelder zu sparen. Klar. Doch nicht, indem es falsche Behauptungen aufstellt und falsche Bescheide verschickt. Nicht umsonst haben 50% der Klagen bei Sozialgerichten gegen Widerspruchsbescheide Erfolg, oder ?
Titel: Aw: Antrag auf Bürgergeld abgelehnt - Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Harald53 am 09. August 2023, 10:29:58
Zitat von: Schnupfli am 09. August 2023, 02:09:05Ich konnte von meinem gesparten problemlos leben und war nicht auf die finanzielle Hilfe meines Partners angewiesen
Du warst 10 Monate arbeiten und konntest danach problemlos von deinem ersparten leben?
Hör doch auf uns so einen Bären aufzubinden.

Du hättest auch einfach fragen können ob es eine legale möglichkeit gibt, Bürgergeld zu beziehen obwohl der Partner arbeitet etc.
Stattdessen tischt du uns hier Geschichten auf wo immer kleckerweise was rauskommt dass dann hinten und vorne nicht zusammen passt.
Die User schreiben hier alle in ihrer Freizeit um bedürftigen zu helfen...

Zitat von: Sheherazade am 09. August 2023, 09:07:50Apropos KV: Wer zahlt die eigentlich seit Mai?
Ich denke mal der "Ex Freund" (aber nur geliehen natürlich  :zwinker: )
Titel: Aw: Antrag auf Bürgergeld abgelehnt - Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Rettungsfuzzy am 09. August 2023, 13:38:59
Zitat von: Harald53 am 09. August 2023, 10:29:58Du warst 10 Monate arbeiten und konntest danach problemlos von deinem ersparten leben?
Wäre möglich... - Wer hat geschrieben, daß diese nicht bereits 4 Jahre alt sind ?
(... oder habe ich was überlesen???)

ZitatHör doch auf uns so einen Bären aufzubinden.
...
Stattdessen tischt du uns hier Geschichten auf wo immer kleckerweise was rauskommt dass dann hinten und vorne nicht zusammen passt.
Möglich, aber nicht unbedingt...
Es ist auch möglich, daß dieses nur so "erscheint", weil nicht alle Zusammenhänge angegben werden (Privatsache, die als der Sache irrelevant angesehen wird - fälschlicher Weise) oder nicht verständlich genug formuliert wurden, daß du sie entsprechen verstehst, wie sie gemeint wurden.

ZitatDie User schreiben hier alle in ihrer Freizeit um bedürftigen zu helfen...
... und da hilft es, andere User anzupampen???
Ich  würde meine Ressource dann eher einstellen...

ZitatIch denke mal der "Ex Freund" (aber nur geliehen natürlich  :zwinker: )
Sarkasmus hilft hier auch nicht weiter.

LG RF
Titel: Aw: Antrag auf Bürgergeld abgelehnt - Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: am 09. August 2023, 14:09:19
Im Grunde ist es ja so:
Ihr lebt seit ca. 24 Monaten zusammen. Davon hast du 10 Monate gearbeitet. Sprich, 14 Monate habt ihr zusammen gelebt, ohne, das du Einkommen erzielt hast.
Das kann das JC anhand der Ablehnung ALG I und dem Mietvertrag ja problemlos erkennen. Milchmädchenrechnung.
Das heißt also, du hattest soviel Vermögen, um deinen Lebensunterhalt, Mietkosten und KV zu tragen.
Denn unterstützt wurdest du ja nicht.
Da die MA vom JC nicht mit dem Klammerbeutel gepudert sind, haben Sie an der Geschichte natürlich Zweifel.

Wie sieht die vertragliche Situation der Wohnung denn aus? Auf wen läuft der Mietvertrag?