Antrag auf Bürgergeld abgelehnt - Bedarfsgemeinschaft

Begonnen von Schnupfli, 07. August 2023, 15:38:22

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Schnupfli

Seid gegrüßt.
Ich habe folgendes Problem und erhoffe mir hier Rat;
Vor nun mehr als zwei Jahren bin ich mit meinem Partner zusammen gezogen. Wir haben beide gearbeitet. Nun habe ich seit Mai diesen Jahres keine Arbeit mehr und sofort bei dem Erhalt meiner Kündigung einen Antrag auf Bürgergeld beantragt. Ende Mai, haben wir uns auch beide dazu entschieden uns zu trennen. Da ich allerdings nirgendwo anders hin kann, wohne ich zur Zeit noch bei meinem Ex Partner vorübergehend.
Letzte Woche war nun eine Dame vom Jobcenter bei uns, die Prüfen wollte ob wir eine Bedarfsgemeinschaft sind.
Heute morgen habe ich dann den Anruf erhalten, wo mir gesagt wurde dass kein Anspruch auf Bürgergeld bestehe, da eine Bedarfsgemeinschaft angeblich vorliegt und ich somit vom Jobcenter kein Geld erhalten werde.
Ich bin mittlerweile vollkommen mittellos und kann meine Fixkosten nicht mehr tragen.
Laut Jobcenter soll mein Ex Partner für meine Kosten aufkommen, da er Vollzeit arbeiten geht. Dies ist jedoch unmöglich und auch ihm gegenüber nicht fair.
Ich bin bereits seit unserer Trennung auf Wohnungssuche. Dies gestaltet sich natürlich als schwer, wenn man weder Einkommen noch ein Bescheid vom Jobcenter hat.
Ich hätte ja verstehen können, wenn ich nicht den vollen mir zuständigen Betrag ausgezahlt bekommen würde, aber gar kein Geld zu erhalten ist mir neu. Und wie soll das mit der Krankenversicherung laufen, wenn ich nicht beim Jobcenter gemeldet bin?
Vielleicht weiß ja jemand, wie ich nun vorgehen kann und ob dies überhaupt rechtens ist. Ich fühle mich im Stich gelassen.

Sheherazade

Zitat von: Schnupfli am 07. August 2023, 15:38:22Nun habe ich seit Mai diesen Jahres keine Arbeit mehr und sofort bei dem Erhalt meiner Kündigung einen Antrag auf Bürgergeld beantragt.

Und warum hast du kein ALGI beantragt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Milla

ZitatNun habe ich seit Mai diesen Jahres keine Arbeit mehr
ZitatEnde Mai, haben wir uns auch beide dazu entschieden uns zu trennen.
ZitatLaut Jobcenter soll mein Ex Partner für meine Kosten aufkommen, da er Vollzeit arbeiten geht. Dies ist jedoch unmöglich und auch ihm gegenüber nicht fair.

Ja wenns ans liebe Geld geht trennt man sich kurzerhand eben mal schnell. :scratch:



Fettnäpfchen

Schnupfli

Zitat von: Schnupfli am 07. August 2023, 15:38:22Vielleicht weiß ja jemand, wie ich nun vorgehen kann und ob dies überhaupt rechtens ist
Zuerst mal die Frage von Sheherazade beantworten.

Dann
Zitat von: Schnupfli am 07. August 2023, 15:38:22Heute morgen habe ich dann den Anruf erhalten, wo mir gesagt wurde dass kein Anspruch auf Bürgergeld bestehe, da eine Bedarfsgemeinschaft angeblich vorliegt und ich somit vom Jobcenter kein Geld erhalten werde.
istz das nur eine Aussage die nichts wert ist.
Du brauchst einen entsprechenden Bescheid um dagegen vorzugehen.

Warum hast du den AD (Aussendienst) reingelassen. Ein Hausbesuch ist nicht geeignet eine BG festzustellen!
War die wirklich allein bei Dir?
Hat die Zutritt oder Einblick in Räume oder Möbel deines EX verlangt/gemacht bzw. hast du es zugelassen?

Hast du das Protokoll bekommen?
Hast du deine Wohnungssuche protokolliert?

Was für Post hast du bekommen und was hast du beim Antrag angegeben? Hoffentlich hast du alles in Kopie im Computer oder Ordner als Kopie > Grundregel Nr.1<

Hast du deinen EX im Antrag mit angegeben?
Wurde dein EX angeschrieben?
Existieren gemeinsame Versicherungen?
Habt Ihr Nachwuchs?

Für den Anfang sollte das mal beantwortet sein und dann mal schauen was man dazu schreiben kann.

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Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
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Nicht ohne Beistand zur Arge

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Harald53

Zitat von: Schnupfli am 07. August 2023, 15:38:22Nun habe ich seit Mai diesen Jahres keine Arbeit mehr und sofort bei dem Erhalt meiner Kündigung einen Antrag auf Bürgergeld beantragt. Ende Mai, haben wir uns auch beide dazu entschieden uns zu trennen. Da ich allerdings nirgendwo anders hin kann, wohne ich zur Zeit noch bei meinem Ex Partner vorübergehend.

Ich bin ja sogut wie immer auf der Seite der Leistungsberechtigten aber wenn ich das hier lese kann ich das Jobcenter schon verstehen.
Wenn ich mich von meinem Partner trennen würde, dann würde ich überall wohnen, nur jedoch nicht dort wohnen bleiben.
Das da das Jobcenter stutzig wird wundert micht nicht.


Quinky

Antrag auf Umzugskosten stellen, da die Bedarfsgemeinschaft aufgelöst ist UND eine eigene Wohnung erforderlich ist!
Durch diesen Antrag wird bewiesen, das keine BG mehr besteht.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. August 2023, 16:56:48Schnupfli

Zitat von: Schnupfli am 07. August 2023, 15:38:22Vielleicht weiß ja jemand, wie ich nun vorgehen kann und ob dies überhaupt rechtens ist
Zuerst mal die Frage von Sheherazade beantworten.


Danke. Vermutlich haben wir mit der Antwort dann schon des Rätsels Lösung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Schnupfli

Zitat von: Harald53 am 07. August 2023, 17:01:47
Zitat von: Schnupfli am 07. August 2023, 15:38:22Nun habe ich seit Mai diesen Jahres keine Arbeit mehr und sofort bei dem Erhalt meiner Kündigung einen Antrag auf Bürgergeld beantragt. Ende Mai, haben wir uns auch beide dazu entschieden uns zu trennen. Da ich allerdings nirgendwo anders hin kann, wohne ich zur Zeit noch bei meinem Ex Partner vorübergehend.

Ich bin ja sogut wie immer auf der Seite der Leistungsberechtigten aber wenn ich das hier lese kann ich das Jobcenter schon verstehen.
Wenn ich mich von meinem Partner trennen würde, dann würde ich überall wohnen, nur jedoch nicht dort wohnen bleiben.
Das da das Jobcenter stutzig wird wundert micht nicht.


Zitat von: Harald53 am 07. August 2023, 17:01:47
Zitat von: Schnupfli am 07. August 2023, 15:38:22Nun habe ich seit Mai diesen Jahres keine Arbeit mehr und sofort bei dem Erhalt meiner Kündigung einen Antrag auf Bürgergeld beantragt. Ende Mai, haben wir uns auch beide dazu entschieden uns zu trennen. Da ich allerdings nirgendwo anders hin kann, wohne ich zur Zeit noch bei meinem Ex Partner vorübergehend.

Ich bin ja sogut wie immer auf der Seite der Leistungsberechtigten aber wenn ich das hier lese kann ich das Jobcenter schon verstehen.
Wenn ich mich von meinem Partner trennen würde, dann würde ich überall wohnen, nur jedoch nicht dort wohnen bleiben.
Das da das Jobcenter stutzig wird wundert micht nicht.


Du Schlaumeier und wo soll ich bitte hin? Auf die Straße?

Harald53

Zitat von: Schnupfli am 07. August 2023, 23:18:05Du Schlaumeier und wo soll ich bitte hin? Auf die Straße?

Also meine ersten Anlaufstellen wären Eltern/Freunde/Verwandte etc.
Aber keinesfalls würde ich bei meinem Ex bleiben wenn ich mich getrennt hätte.
Wieso hast du kein Arbeitslosengeld 1 beantragt?
Wurde schon mehrfach gestellt die Frage!

Schnupfli

Zitat von: Sheherazade am 07. August 2023, 15:57:13
Zitat von: Schnupfli am 07. August 2023, 15:38:22Nun habe ich seit Mai diesen Jahres keine Arbeit mehr und sofort bei dem Erhalt meiner Kündigung einen Antrag auf Bürgergeld beantragt.


Und warum hast du kein ALGI beantragt?

Mir fehlen eineinhalb Monate und deshalb wurde mein Antrag auf Arbeitslosengeld abgelehnt.

Sheherazade

Zitat von: Schnupfli am 08. August 2023, 12:36:32Mir fehlen eineinhalb Monate und deshalb wurde mein Antrag auf Arbeitslosengeld abgelehnt.

Dir fehlen 1,5 Monate um an 12 Monate sozialversicherungspflichtiger Arbeit innerhalb der letzten 2 Jahre zu kommen? Du hast also nur knapp 10 Monate während eures Zusammenlebens gearbeitet. Wovon hast du die restliche Zeit gelebt? Wenn die Antwort jetzt ist "von meinem Partner", dann weißt du auch, warum dein Antrag auf Bürgergeld abgelehnt wurde bzw. warum ihr eine Bedarfsgemeinschaft bleibt bis zu räumlichen Trennung. Es steht euch natürlich noch frei, gemeinsam einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Harald53 am 07. August 2023, 23:48:54Aber keinesfalls würde ich bei meinem Ex bleiben wenn ich mich getrennt hätte.



Kann man so machen. Muss man aber nicht.
Nicht jeder trennt sich im Rosenkrieg, manchmal geht was still und leise auseinander und man versteht sich weiterhin gut.
Soll's geben.

Natürlich ist das nicht die 1. Wahl, aber manchmal besser als andere Optionen.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Milla

Wenn die beiden verheiratet wären, hätte sie wenigstens Anspruch auf Trennungsunterhalt, bis sie geschieden sind und der Ex muss zahlen aber so.
Das ist eh blöde gelöst bei BG und zusammenleben. Das sollte geändert werden. Bei Trennung sollte dann der ex Partner wenigstens so lange zahlen, bis der andere Partner eine neue Wohnung gefunden hat.

Schnupfli

Zitat von: Sheherazade am 08. August 2023, 13:00:23
Zitat von: Schnupfli am 08. August 2023, 12:36:32Mir fehlen eineinhalb Monate und deshalb wurde mein Antrag auf Arbeitslosengeld abgelehnt.

Dir fehlen 1,5 Monate um an 12 Monate sozialversicherungspflichtiger Arbeit innerhalb der letzten 2 Jahre zu kommen? Du hast also nur knapp 10 Monate während eures Zusammenlebens gearbeitet. Wovon hast du die restliche Zeit gelebt? Wenn die Antwort jetzt ist "von meinem Partner", dann weißt du auch, warum dein Antrag auf Bürgergeld abgelehnt wurde bzw. warum ihr eine Bedarfsgemeinschaft bleibt bis zu räumlichen Trennung. Es steht euch natürlich noch frei, gemeinsam einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen.

Richtig. Durch einen schweren Schicksalsschlag, auf den ich hier nicht weiter eingehen werde, da es nichts zu meiner jetzigen Situation grund tut, war ich nicht in der Lage die Volle Zeit lang zu arbeiten.
Ich konnte von meinem gesparten problemlos leben und war nicht auf die finanzielle Hilfe meines Partners angewiesen und war (zu dem Zeitpunkt) auch noch Familienversichert. Natürlich kommt es nie gut, so eine Lücke zu haben aber manchmal geht es eben nicht anders. :weisnich:

Sheherazade

Zitat von: Schnupfli am 09. August 2023, 02:09:05war nicht auf die finanzielle Hilfe meines Partners angewiesen

Jetzt bist du es aber nunmal, jedenfalls bis zum Auszug oder bis du eine neue Arbeit hast. Und wie schon geschrieben: Ihr könnt auch gemeinsam einen Antrag auf ALGII stellen, je nachdem, was dein Partner verdient, habt ihr dann wenigstens noch deine KV raus.

Apropos KV: Wer zahlt die eigentlich seit Mai?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"