Hallo zusammen,
ich habe ein Tagesgeldkonto eröffnet und der eingezahlte Betrag wird dann verzinst. Ist dieser Zins dann grundsätzlich Einkommen oder gibt es dort einen Freibetrag? Es handelt sich um etwas 80 Euro im Jahr.
Gelesen habe ich etwas von 100 Euro Freibetrag, bin mir aber noch unsicher.
Habe einfach keinen Bock auf Kopfschmerzen wegen des Jobcenters.
Grüße
Zinsen sind normales Einkommen. Dort gelten die gewohnten Freibeträge. Wobei die Jobcenter da auch nicht so genau sind. Ich stocke seit Jahren auf und bei mir wurde vom Tagesgeld noch nie die paar Euro Zinsen mit angerechnet. Vermutlich interessiert sich auch niemand für das normale Guthaben. Bei hohen Zinserträgen muss natürlich auch eine entsprechende Summe vorhanden sein und dann gilt das Interesse wohl eher dieser hohen Summe.
Zitat von: Leergutbon am 08. August 2023, 17:37:03Gelesen habe ich etwas von 100 Euro Freibetrag
Ja 100 € im Jahr sind frei, allerdings sollest du immer darunter bleiben.
Dann gibt es auch keine Kopfschmerzen :smile:
Zitat von: Hary am 08. August 2023, 20:04:35Zinsen sind normales Einkommen. Dort gelten die gewohnten Freibeträge. Wobei die Jobcenter da auch nicht so genau sind. Ich stocke seit Jahren auf und bei mir wurde vom Tagesgeld noch nie die paar Euro Zinsen mit angerechnet. Vermutlich interessiert sich auch niemand für das normale Guthaben. Bei hohen Zinserträgen muss natürlich auch eine entsprechende Summe vorhanden sein und dann gilt das Interesse wohl eher dieser hohen Summe.
Ist aktuell und war auch schon vorher so falsch. Generell galt die ALG II-VO, jetzt Bürgergeld-V (§ 1 Nr. 3 Bürgergeld-V) mit einem Freibetrag auf Kapitalerträge von jährlich 100,00 Euro. Bei Jobcenter gE gilt und galt seit einigen Jahren die Weisung, dass auch bei niedrigen Kapitalerträgen - werden per automatischen Datenabgleich bekannt - immer Art, Höhe und Anlagekonditionen des Kapitalvermöges wegen des bisherigen Niedrig- bis vor kurzem tlw. sogar Minuszinses - festzustellen waren/sind (s. a. aktuelle fachliche Weisungen zu § 11 - 11b RZ 11.60). Da hast du vermutlich einfach Glück gehabt, dass dir zumindest der Nachweisaufwand erspart geblieben ist.
@Leergutbon
Unterlagen zu den Zinserträgen (Jahresmeldung der Bank o. ä.) gut aufbewahren, könnten im Rahmen des automatischen Datenabgleiches mit deutlicher Verspätung angefordert werden. Ansonsten keine Mitteilungspflicht, solange unter 100,00 Euro. Oder einfach Jahresabrechnung proaktiv einreichen und auf Freibetrag 100,00 Euro verweisen.
Ist das mit den 100 Euro eigentlich juristisch haltbar? Ich kann ja nun argumentieren dass selbst höhere Beträge nicht angerechnet werden können. Argument bei z.B 200 Euro Zinsen: Die Kontoführungsgebühren von monatlich 8,90€ müssen ja aufgewendet werden.
Mal Nebenbei! Um 100 € Zinsen zu bekommen, müsstest du ein erhebliches Guthaben besitzen oder sehr hohe Zinsen erhalten? :weisnich:
@Unwissender: Mittlerweise kannst du auf ein Tagesgeldkonto schon locker 3% p.a. erhalten. Viel Vermögen braucht es deshalb nicht, um den Freibetrag in Höhe von 100 € p.a. auszuschöpfen, 3.333 Euro Anlagebetrag reichen bereits aus.
Wer seine Versicherungspauschale i. H. v. 30 €/Monat noch nicht anderweitig "verbraucht" hat, könnte darüber nachdenken, ein Tagesgeldkonto mit vierteljährlicher oder monatlicher Zinsausschüttung zu eröffnen, um so deutlich mehr Kapitalerträge als diese 100 €/Jahr netto einzustreichen.
Zitat von: Hary am 15. August 2023, 08:10:07Ist das mit den 100 Euro eigentlich juristisch haltbar? Ich kann ja nun argumentieren dass selbst höhere Beträge nicht angerechnet werden können. Argument bei z.B 200 Euro Zinsen: Die Kontoführungsgebühren von monatlich 8,90€ müssen ja aufgewendet werden.
Ich verstehe nicht, wie du das am Anfang meinst. Abgesehen davon werden Tagesgeldkonten in aller Regel kostenlos für die Kunden geführt.
Zitat von: Bedingungsloses_GE am 15. August 2023, 11:27:41Abgesehen davon werden Tagesgeldkonten in aller Regel kostenlos für die Kunden geführt.
Nicht wirklich. Das Tagesgeldkonto an sich wird zwar meist nicht berechnet, aber ein Tagesgeldkonto ohne Referenzkonto ist ohne jeglichen Nutzen und das Referenzkonto wird in der Kalkulation ein mögliches Tagegeldkonto schon enthalten haben. Und die meisten haben wohl ihr Tagesgeldkonto in Kombination mit ihrem Referenzkonto bekommen.
Es gibt genug Banken, wo man ein gut verzinstes Tagesgeldkonto ohne Zusatzkosten führen kann. Ich habe für ein Tagesgeldkonto noch nie einen einzigen Euro an Gebühren bezahlen müssen, weder direkt noch indirekt. Als Referenzkonto dient(e) jeweils mein ohnehin schon bestehendes Girokonto bei der Hausbank.
Zitat von: Unwissender am 15. August 2023, 10:22:29Um 100 € Zinsen zu bekommen, müsstest du ein erhebliches Guthaben besitzen oder sehr hohe Zinsen erhalten?
Nö, habe ich vor kurzem gemacht und musste schon so Rechnen, damit ich nicht über die 100€ komme.
Aktuell gibt es hier 3,5% Auszahlung nach einem Jahr, da braucht es nicht viel um drüber zu kommen.
Gemeint ist bei mir aber Festgeld.
Nun gut, dann würde der 100 € übersteigende Betrag eben mit der Leistung verrechnet werden. Bei 120 € Zinsen pro Kalendejahr blieben netto also 100 € für dich. Bei noch nicht ausgeschöpfter Versicherungspauschale könntest du bei diesem Bsp. sogar alles behalten.
Zitat von: Bedingungsloses_GE am 15. August 2023, 17:15:31würde der 100 € übersteigende Betrag eben mit der Leistung verrechnet werden
Macht für mich wenig Sinn, wozu soll ich dafür Geld fest Parken?
Gibt es einen Notfall, komme ich ja nicht ran.
Nicht zu vergessen der unnötige Aufwand beim JC, mit Neuberechnung.
Zitat von: Bedingungsloses_GE am 15. August 2023, 17:15:31nicht ausgeschöpfter Versicherungspauschale
Ist sie aber bei mir schon.
Bei einem Tagesgeldkonto kommst du jederzeit an die Kohle ran. Es stellt sich eher die Frage, warum man nicht (mindestens) 100 € pro Jahr nebenbei einstreichen sollte.
Zitat von: Bedingungsloses_GE am 15. August 2023, 19:25:29Bei einem Tagesgeldkonto kommst du jederzeit an die Kohle ran.
Ich habe ein Festgeldkonto gemeint, so steht es auch im Beitrag.
Tagesgeld gibt es hier gerade mal 1 %
Bei den Zinsen hat sich im letzten halben Jahr viel getan. Auf Festgeldkonten erhältst du auch durchaus schon 4% p a., bei Tagesgeld sind bei mehreren Banken 3% bis 3,5% p a. drin.
Wer nicht im Geld schwimmt, für den sind zusätzlich 100 € pro Jahr ordentlich Geld. Bei nicht ausgeschöpfter Versicherungspauschale (ich weiß, bei dir nicht der Fall) sind insgesamt sogar zusätzliche 460 € p a. durch Kapitalerträge drin.
Es gibt deutlich mehr Tagesgeldkonten mit vierteljährlicher Ausschüttung als Monatliche.
Mal angenommen man kommt vierteljährlich über die 30 € Versicherungsfreibetrag
Rechnen wir mal mit 35 EUR alle 3 Monate, im Jahr sind das 140 EUR, also auch 40 EUR über den jährlichen Grundfreibetrag
Wie ist das für das JC zu bewerten?
Bis zu 100€ pro Kalenderjahr sind zunächst kein Einkommen § 1 Bürgergeld-V).
Vom Einkommen sind 30€ monatlich als Versicherungspauschale abzusetzen (§ 6 Bürgergeld-V).
Im Ergebnis kann bei deinem Bsp. alles an Zinsen behalten werden, soweit jährlicher Freibetrag und monatliche Pauschale noch nicht anderweitig teilweise/ vollständig ausgeschöpft wurden.
Ok mal angenommen man hat die 100 EUR ausgeschöft im Kalenderjahr.
Diese 30 EUR monatlich sind ja dann als zusätzlich noch zu werten.
Wenn aber dann alle 3 Monate eine Gutschrift über 30,00 EUR reinkommt wird der Betrag ja überschritten
Im Ergebnis/Praxis brauch es dann am besten monatliche Zinsausschüttungen also nachden man die 100 vollhat.
Monatliche Zinsausschüttungen ermöglichen es einem natürlich, möglichst viel für sich herauszuholen, da die Versicherungspauschale i. H. v. 30€ monatlich vom Einkommen abzusetzen ist (Zuflussprinzip).
Die Frage ist ob das JC neu berechnet wenn man 12 Monate Bescheide hat wenn mit der Versicherungspauschale alles behalten kann. Gut muss man dann in der Praxis sehen
Wie das die einzelnen JC verwaltungstechnisch konkret handhaben, kann ich dir nicht sagen. Vermutlich noch nicht mal einheitlich.
Die Schwierigkeit bei Tagesgeldkonten besteht ja darin, dass das JC vorab nicht wissen kann, in welcher Höhe später Zinsen anfallen. Denn es kann täglich Geld ein- wie auch ausgezahlt werden. Zudem ist der Zinssatz variabel (von kurzen Zeiträumen innerhalb von Sonderaktionen abgesehen).