Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Vergo am 13. August 2023, 14:09:23

Titel: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Vergo am 13. August 2023, 14:09:23
Wie ist es, wenn man nichts macht und die 30% Sanktion in Kauf nimmt?
Darf das Jobcenter immer noch Totalsanktionen aussprechen?
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Sheherazade am 13. August 2023, 14:17:02
Nein, mehr als 30% Sanktion ist nicht drin, aber das auch durchaus in Reihe geschaltet. Und irgendwann folgt auf anhaltendes "Nichtstun" dann eine Einstellung der Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung.
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Neo333 am 13. August 2023, 14:32:28
Zitat von: Sheherazade am 13. August 2023, 14:17:02Und irgendwann folgt auf anhaltendes "Nichtstun" dann eine Einstellung der Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung.

Quelle?
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: blaubeerschnute am 13. August 2023, 15:15:32
Warum sollte man so etwas tun? Einfach nur so oder um die Grenzen auszutesten?
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Milla am 13. August 2023, 15:16:23
Ich könnte mir vorstellen, wenn einer billigend in Kauf nimmt ständig mit 30% Sanktionen klarzukommen, dass das JC überlegt, ob die betreffende Person überhaupt noch Leistungen benötigt und diese kurzerhand einstellt. Die Peron könnte ja schwarzarbeiten oder hat andere Einkünfte.
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Rettungsfuzzy am 13. August 2023, 15:36:58
Zitat von: Vergo am 13. August 2023, 14:09:23Darf das Jobcenter immer noch Totalsanktionen aussprechen?
Zitat von: Sheherazade am 13. August 2023, 14:17:02...eine Einstellung der Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung.
(Da mag evt. rechtlich anders Definiert sein, aber ...) Also doch eine Totalsanktion!?!

Aber auch ich frage mich, warum man das tun sollte ?
Entweder die Forderung ist Rechtens oder eben Unrechtens und entsprechend nicht hinnehmbar.

LG RF
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Izzi am 13. August 2023, 15:37:40
Zitat von: Milla am 13. August 2023, 15:16:23Die Peron könnte ja schwarzarbeiten oder hat andere Einkünfte.
was das Jobcenter erstmal beweisen muß oder irre ich da?
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: PeterHeu1 am 13. August 2023, 15:53:27
Die Frage im ersten Beitrag ist sehr gut und richtig.
Und diese Frage wurde noch nie hier im Forum richtig beantwortet, wird ÜBER 30 Prozent sanktioniert Richtung 100 Prozent?
Es gab hier nie eine richtige Antwort auf die Frage, sondern nur irgendwelche Aussagen, die nicht viel wert haben.
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Rettungsfuzzy am 13. August 2023, 16:27:49
Zitat von: PeterHeu1 am 13. August 2023, 15:53:27... nie eine richtige Antwort auf die Frage, sondern nur irgendwelche Aussagen, ...
... was wohl die Natur eines Userforums ist :cool:
BTW: Auch irgendwelche Aussagen sind Antworten :grins:

Ergänzend zum Thema:
Soweit mir bekannt ist, immer nur jeweils 10% (soviele gewollt sind) auf bis zu 30% addiert, überzählige dann in Warteschlange verweilend (quasi in Reihe geschaltet).
Wenn die merken, daß dem Empfänger daß egal ist und er damit leben kann, wird 100% sanktioniert (aka Leistung entzogen wg. fehlender Mitwirkung)...

Das coole daran ist, die machen das einfach!!! - ohne Rücksicht auf Verluste.
Ggf. muss der Empfänger das Gegenteil beweisen (ggf. vor dem SG, was wieder Monate & Jahre dauert.)

LG RF
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: PeterHeu1 am 13. August 2023, 16:39:20
Zitat von: Rettungsfuzzy am 13. August 2023, 16:27:49Wenn die merken, daß dem Empfänger daß egal ist und er damit leben kann, wird 100% sanktioniert (aka Leistung entzogen wg. fehlender Mitwirkung)...

Nachweise?
Nachweise dafür, dass die Sozialgerichte das erlauben und genehmigen?
Nachweise?
Zitat von: Rettungsfuzzy am 13. August 2023, 16:27:49Wenn die merken, daß dem Empfänger daß egal ist und er damit leben kann
Wenn die merken, ist keine gesetzliche Grundlage.
Es geht nicht darum, dass sich der Betroffene beim Jobcenter gar nicht meldet, sondern darum, dass er die 30 Prozent  akzeptiert, wenn er darüber hinaus in RUHE gelassen wird.
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Rettungsfuzzy am 13. August 2023, 17:11:39
ZitatNachweise?
... müsste ich in den Keller steigen und aus dem Archiv holen...

Zitat...dass die Sozialgerichte das erlauben und genehmigen?
Wer hat das behauptet??

ZitatWenn die merken, ist keine gesetzliche Grundlage.
Hat auch keiner behauptet!

ZitatEs geht nicht darum, dass sich der Betroffene beim Jobcenter gar nicht meldet, sondern darum, dass er die 30 Prozent akzeptiert
... was wohl das selbe ist bzw. besser gesagt, den selben Effekt hat, den der Empfänger müsste sich schon in Form eines Wiederspruchs melden, wenn er die Sanktion eben nicht akzeptieren würden wolle.

Zitat, wenn er darüber hinaus in RUHE gelassen wird.
Mit Sicherheit nicht... Die Ursprungs-Aufforderung wird dadurch ja nicht zurückgenommen, sondern besteht fort.
Also wird, wenn die Nicht-Befolgung weiter bestehen würde, sehr höchst warscheinlich erneut sanktioniert...!
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Algalon am 13. August 2023, 17:34:37
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii_ba147565.pdf

§ 66 SGB I
Folgen fehlender Mitwirkung

Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des
Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen
die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind.

Ich zähle mal auf
§ 60 SGB I
Angaben von Tatsachen
§ 61 SGB
Persönliches Erscheinen
§ 62 SGB
Untersuchungen
§ 63 SGB I
Heilbehandlung
§ 64 SGB
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Maßnahmen etc. )

Meiner Meinung nach ist damit eine Leistungseinstellung gegeben wenn er absolut keine Forderung des JC nachgeht . ( Angaben , Termine etc. )
Wenn man z.b nur gegen eine der o.g verstösst, z.b § 64 SGB  ( Maßnahmen etc. ) aber weiterhin alles macht ( Termine, Bewerbungen, Änderungen mitteilen) wird es meiner kleinen Meinung nach 30% als maximum geben . Oben steht ja """soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind.""" Und Die sind ja nachgewiesen, wenn man Bewerbungen schreibt , zu Termin geht.

 Halt dann für lange wenn man sich weigert jede Maßnahme anzutreten.
Lasse mich gern eines besseren beraten :) LG




Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: PeterHeu1 am 13. August 2023, 20:11:49
Zitat von: Algalon am 13. August 2023, 17:34:37Meiner Meinung nach ist damit eine Leistungseinstellung gegeben wenn er absolut keine Forderung des JC nachgeht .
Das ist deine Meinung und die Meinung von einigen hier.
Diese Meinung zählt aber nicht und hat mit dem Recht und Gesetz nichts zu tun.
diese Meinung von dir und einigen anderen hier ist klar eine Grenzüberschreitung, es geht niemandem etwas an, ob sich Leute mit Sanktionen bis 30 Prozent zufrieden geben und damit ihre Ruhe haben möchten.
die Aufgabe des Forums ist aufzuklären und kein Verhalten wie von Jobcentermitarbeitern.
Diese Meinung kann direkt in die Mülltonne.
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Algalon am 13. August 2023, 20:18:11
Zitat von: PeterHeu1 am 13. August 2023, 20:11:49diese Meinung von dir und einigen anderen hier ist klar eine Grenzüberschreitung,

In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit. Keine Ahnung wo du hergekommen bist.
Zitat von: PeterHeu1 am 13. August 2023, 20:11:49die Aufgabe des Forums ist aufzuklären und kein Verhalten wie von Jobcentermitarbeitern.
Ein Forum ist dafür da um zu diskutieren zu Themen. Generell schreibst du ja nur Unfug. Pack dich mal auf die Ignore Liste, sofern es sowas hier gibt oder überles dich einfach-
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: PeterHeu1 am 13. August 2023, 20:20:37
Diese Wortwahl spricht für sich. Eine wahre Fachkraft und Schuhputzer.

Achso, die eigentlich Frage ist immer noch offen. Sehr lustig.
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Algalon am 13. August 2023, 20:38:11
Zitat von: PeterHeu1 am 13. August 2023, 20:20:37Diese Wortwahl spricht für sich. Eine wahre Fachkraft und Schuhputzer.

Achso, die eigentlich Frage ist immer noch offen. Sehr lustig.

Ich empfehle dir einen Termin beim Neurologen, denn irgendwas ist bei dir oben kaputt :) Alles gute weiterhin in deinem "leben".
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: PeterHeu1 am 13. August 2023, 20:46:12
hier müssten die Experten des Forums eingreifen und diese Frage beantworten.
Ich habe selber keine Antwort auf die Frage, daher ist der Wissensdurst vorhanden und groß.
Die Experten des Forums müssten die Frage logisch erläutern, dass man davon Inhalt ableiten kann.
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Rettungsfuzzy am 13. August 2023, 21:58:01
 :offtopic:
Zitat von: PeterHeu1 am 13. August 2023, 20:11:49Diese Meinung zählt aber nicht und hat mit dem Recht und Gesetz nichts zu tun.
Du meinst die Handlungen einzelner SB ...!!!

Zitatdiese Meinung von dir und einigen anderen hier ist klar eine Grenzüberschreitung,
Grenzüberschreitend sind hier eher deine Postings, die dem TE in keinster Weise weiterhelfen!

Zitates geht niemandem etwas an, ob sich Leute mit Sanktionen bis 30 Prozent zufrieden geben und damit ihre Ruhe haben möchten.
Kannst du Posts sehen, die kein anderer sieht, oder wo nimmst du die Behauptung her, das -wer auch immer- dieses tut?

Zitatdie Aufgabe des Forums ist aufzuklären
... was hier nach besten Wissen und Gewissen (sicher) auch gemacht wird. - Das geschieht i.d.R. durch Wissen & Erfahrungen.

Zitatund kein Verhalten wie von Jobcentermitarbeitern.
Aha.... du weißt also, wie sich Jobcentermitarbeiter verhalten ?!? - Wie denn (besser: Was machen die denn, was hier nicht gemacht wird - soweit es den Sinn & Zweck dieses Forums entspricht ??)?

ZitatDiese Meinung kann direkt in die Mülltonne.
- Du redest offensichtlich von deinen Postings !!!

Zitat von: PeterHeu1 am 13. August 2023, 20:46:12hier müssten die Experten des Forums eingreifen
Warum...?

Zitat... und diese Frage beantworten.
Die Frage wurde bereits beantwortet !

ZitatIch habe selber keine Antwort auf die Frage
Dann würde ich, an deiner Stelle, nicht versuchen zu stänkern und Themen für Nonsens kapern.

ZitatDie Experten des Forums müssten die Frage logisch erläutern, dass man davon Inhalt ableiten kann.
Wie bereits geschrieben... Wurde bereits, was aber zuweilen Handlungen und Meiningen einiger Jobcentermitarbeiter nicht einmal peripher tangiert.
 :offtopic:

LG RF
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: 180 am 13. August 2023, 22:00:39
Zitat von: Algalon am 13. August 2023, 17:34:37Meiner Meinung nach ist damit eine Leistungseinstellung gegeben wenn er absolut keine Forderung des JC nachgeht . ( Angaben , Termine etc. )
Wenn man z.b nur gegen eine der o.g verstösst, z.b § 64 SGB  ( Maßnahmen etc. ) aber weiterhin alles macht ( Termine, Bewerbungen, Änderungen mitteilen) wird es meiner kleinen Meinung nach 30% als maximum geben . Oben steht ja """soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind.""" Und Die sind ja nachgewiesen, wenn man Bewerbungen schreibt , zu Termin geht.
Du hast ne große Klappe, aber vom Thema keine Ahnung.

Zwischen "Mitwirkung" und den sonstigen "Pflichten" muss strikt getrennt werden.
Wenn etwas unter die Mitwirkungspflichten fällt, dann muss das JC zur Mitwirkung auffordern und eine RFB dran hängen, aus der klar hervorgeht, dass es unter die Mitwirkung fällt. Fast alles, was unter Mitwirkung fällt lässt sich schriftlich erledigen (Unterlagen einreichen, etc.).

Bewerbungen schreiben, Termine, Maßnahmen, etc. können beliebig ignoriert werden, wenn man mit 30% Sanktionen leben kann.
Falls das JC irgendwann rechtswidrig die Leistungen einstellen sollte, reicht es für 5 Minuten mit Beistand und Ausweis am Empfang zu erscheinen, damit die Zahlungen sofort wieder aufgenommen werden müssen und ggf. nachgezahlt werden müssen.

Nur wenn der Kunde so dumm ist offen zuzugeben, dass er absichtlich im Leistungsbezug bleiben möchte, wäre eine vollständige Leistungseinstellung nach Verfassungsgericht noch möglich.
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Rettungsfuzzy am 13. August 2023, 22:34:30
ZitatFalls das JC irgendwann rechtswidrig die Leistungen einstellen sollte, reicht es für 5 Minuten mit Beistand und Ausweis am Empfang zu erscheinen, damit die Zahlungen sofort wieder aufgenommen werden müssen und ggf. nachgezahlt werden müssen.
Das ist bereits das Dilema... Zwischen Müssen und Machen bestehen Welten!  - Gerade beim JC.

Ich weiß nicht mehr genau, wo ich kürzlich ähnliches geschrieben habe, aber meine Erfahrungen hier in HH sind ganz in derer Neanderthaler Manier (" ... und bist du nicht willig, so ´brauch ich Gewallt" - sprich die machen einfach, was sie wollen! Recht und Gesetz interessiert nicht wirklich.)
13 Klagen vor dem SG sprechen Bände! - Alle gewonnen, bis auf einen (der in sich eindeutig, aber seit August 22 noch immer anhängig ist, weil das JC von einer Ausflucht zur nächsten springt, um nicht die eigene Unterlegung offenbar zu werden.).

LG RF
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Algalon am 14. August 2023, 08:15:02
Zitat von: lappa am 13. August 2023, 22:00:39Du hast ne große Klappe

Sagt der ,der im Internet auf Rambo macht. Oh Mann bist du ein Clown. Ciao
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Phil_N am 14. August 2023, 11:44:02
Ich bin kein Jurist und wage mich daher nicht, die (Nicht-)Rechtmäßigkeit des Handeln zu beurteilen, kann aber aufzeigen, wie das in dem Jobcenter in Niedersachsen lief, wo ich zuletzt als Arbeitsvermittler tätig war.

Dort war es so, dass die Leistung komplett eingestellt wurde, wenn ein "Kunde" ohne Nennung von Gründen 4 Termine hintereinander nicht wahrnahm. Es wurde dann davon ausgegangen, dass er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Und siehe da: Immer dann, wenn die Leistung eingestellt wurde, stand der "Kunde" am Monatsanfang doch wieder vor der Tür.

Wenn jemand aufgefordert wurde, eine ärztliche Begutachtung über sich ergehen zu lassen und er/sie das nicht tat, wurden i.d.R. keine Leistungen eingestellt, da wurde dann schlichtweg davon ausgegangen, dass der "Kunde" dem Arbeitsmarkt 100 % ohne Einschränkung zur Verfügung steht, denn sonst würde er ja mitwirken an der etwaigen Feststellung gesundheitlicher Einschränkungen.

Wenn jemand andauernd nicht zu Maßnahmen antrat aber ansonsten für Termine im JC verfügbar war, erfolgte "nur" die 30 % Sanktion, und dann später 60 % und 100 % (das war noch möglich, als ich im JC tätig war im Jahr 2018).

Sich dem Jobcenter und dessen Forderung immer konstant zu widersetzen und dafür auf Dauer 30 % Sanktion zu kassieren, dürfte meiner Erfahrung nach schwierig werden. Es ist wahrscheinlich, dass darauf dann hin und wieder mit einer Leistungseinstellung reagiert werden wird.

Und auch wenn das manche hier anders sehen mögen, meine ich: Sich Terminen im JC konstant zu verweigern und überhaupt jedwede Mitwirkung per se zu verweigern, erachte ich als ein unsoziales Verhalten. Wer von Steuergeldern lebt, hat ein Mindestmaß an Mitwirkung zu leisten und sich zumindest um die Aufnahme einer Arbeit (und sei es nur in Teilzeit) zu bemühen, wenn ihm/ihr das gesundheitlich und im Hinblick auf die eigenen Rahmenbedingungen möglich ist.

Es kann zweifellos gute Gründe dafür geben, Termine nicht wahrzunehmen oder Maßnahmen nicht anzutreten. Aber diese Gründe sollte man dann auch nennen. Sich einfach so total allem zu verweigern und das JC als "Gegner" zu sehen, erachte ich als enorm fragwürdig, denn es wirft ein schlechtes Licht auf ALG II Beziehende, zumal dadurch das Klischee-Bild vom vermeintlich faulen "Hartzer" verstärkt wird. Das ist fatal.
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: 180 am 14. August 2023, 12:44:00
Zitat von: Phil_N am 14. August 2023, 11:44:02Dort war es so, dass die Leistung komplett eingestellt wurde, wenn ein "Kunde" ohne Nennung von Gründen 4 Termine hintereinander nicht wahrnahm. Es wurde dann davon ausgegangen, dass er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Und siehe da: Immer dann, wenn die Leistung eingestellt wurde, stand der "Kunde" am Monatsanfang doch wieder vor der Tür.
Und sobald der Kunde auf der Matte stand wurden die Leistungen doch sicher sofort wieder ausgezahlt oder?


Zitat von: Phil_N am 14. August 2023, 11:44:02Und auch wenn das manche hier anders sehen mögen, meine ich: Sich Terminen im JC konstant zu verweigern und überhaupt jedwede Mitwirkung per se zu verweigern, erachte ich als ein unsoziales Verhalten. Wer von Steuergeldern lebt, hat ein Mindestmaß an Mitwirkung zu leisten
Wenn der "Kunde" als "Kunden" behandelt wird und das JC bemüht ist dem Kunden die bestmögliche Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, dann spricht absolut nichts dagegen auf Augenhöhe kooperativ mit dem JC zusammenzuarbeiten.
In der Praxis sieht es jedoch oft vollkommen anders aus. Es geht nicht darum, dass der eine oder andere SB mal einen schlechten Tag hat oder versehentlich einen Fehler macht. Kunden werden sinnvolle Qualifizierungen, etc. verweigert, stattdessen wird für viel Geld durch sinnlose Maßnahmen die Arbeitslosenstatistik gefälscht. Statt eine langfristige Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen wird versucht die Kunden in die Zeitarbeit oder Helferstellen zu pressen - nach wenigen Monaten stehen sie wieder beim JC vor der Matte.

So lange das Hartz IV / V System diesbezüglich nicht grundlegend geändert wird, ist es vollkommen legitim sich dem JC zu entziehen und alle Tricks und Möglichkeiten auszunutzen.
In Zeiten in den die Bundesregierung die Wirtschaft und Energieversorgung im Land zerstört gibt es keinen Grund sich wegen der Belastungen für den Staat auch nur eine Sekunde Gedanken zu machen. Die Kosten für das Sozialsystem sind nur ein Bruchteil vom Schaden, der in Berlin verursacht wird.


Zitat von: Phil_N am 14. August 2023, 11:44:02Es kann zweifellos gute Gründe dafür geben, Termine nicht wahrzunehmen oder Maßnahmen nicht anzutreten. Aber diese Gründe sollte man dann auch nennen. Sich einfach so total allem zu verweigern und das JC als "Gegner" zu sehen, erachte ich als enorm fragwürdig, denn es wirft ein schlechtes Licht auf ALG II Beziehende, zumal dadurch das Klischee-Bild vom vermeintlich faulen "Hartzer" verstärkt wird. Das ist fatal.
Und genau da sollte man in die Offensive gehen: Kommunizieren, dass das Hartz IV / V System so lange aktiv und offensiv mit allen Mitteln bekämpft wird, bis es grundlegend reformiert wird - so dass es wieder "sozial" wird.
Neben dem Umgang mit den "Kunden" im JC müssten die Regelsätze korrekt berechnet werden und die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt forciert werden.

Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Harald53 am 14. August 2023, 13:16:23
Zitat von: lappa am 14. August 2023, 12:44:00In der Praxis sieht es jedoch oft vollkommen anders aus. Es geht nicht darum, dass der eine oder andere SB mal einen schlechten Tag hat oder versehentlich einen Fehler macht. Kunden werden sinnvolle Qualifizierungen, etc. verweigert, stattdessen wird für viel Geld durch sinnlose Maßnahmen die Arbeitslosenstatistik gefälscht. Statt eine langfristige Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen wird versucht die Kunden in die Zeitarbeit oder Helferstellen zu pressen - nach wenigen Monaten stehen sie wieder beim JC vor der Matte.
Genau das ist das Problem, man ist eben nicht wirklich der Kunde (im Sinne von der Kunde ist König)

Ich mein, wenn ich ehrlich bin und selber SB im Jobcenter wäre, würde ich es wohl auch so machen wie oben geschrieben.
Warum? Na ganz einfach, man vermittelt lieber in Zeitarbeit und Helferstellen und schlägt 2 Fliegen mit einer Klappe.

1. Man steht gut beim Chef da und die "Statistik" stimmt und
2. es ist aber trotzdem dafür gesorgt das Kunde nach einer gewissen Zeit zwangsweise wieder auf der Matte im Jobcenter steht

Denn man stelle sich mal vor, es würde nur noch in sinnvolle Aus-und Weiterbildung investiert werden, dann ist ja die "Gefahr" (für den SB) das der Kunde dauerhaft in Arbeit bleibt (und damit unter umständen der eigene Arbeitsplatz des SB gefährdet wäre, weil wenn niemand mehr arbeitslos ist, braucht es auch kein Jobcenter mehr  :zwinker: )

Von daher wird es wohl weiter gehen mit sinnlosen Maßnahmen und vermittlung in Zeitarbeit.
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Vergo am 14. August 2023, 13:30:41
Zitat von: Phil_N am 14. August 2023, 11:44:02Ich bin kein Jurist und wage mich daher nicht, die (Nicht-)Rechtmäßigkeit des Handeln zu beurteilen, kann aber aufzeigen, wie das in dem Jobcenter in Niedersachsen lief, wo ich zuletzt als Arbeitsvermittler tätig war.

Dort war es so, dass die Leistung komplett eingestellt wurde, wenn ein "Kunde" ohne Nennung von Gründen 4 Termine hintereinander nicht wahrnahm. Es wurde dann davon ausgegangen, dass er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Und siehe da: Immer dann, wenn die Leistung eingestellt wurde, stand der "Kunde" am Monatsanfang doch wieder vor der Tür.

Wenn jemand aufgefordert wurde, eine ärztliche Begutachtung über sich ergehen zu lassen und er/sie das nicht tat, wurden i.d.R. keine Leistungen eingestellt, da wurde dann schlichtweg davon ausgegangen, dass der "Kunde" dem Arbeitsmarkt 100 % ohne Einschränkung zur Verfügung steht, denn sonst würde er ja mitwirken an der etwaigen Feststellung gesundheitlicher Einschränkungen.

Wenn jemand andauernd nicht zu Maßnahmen antrat aber ansonsten für Termine im JC verfügbar war, erfolgte "nur" die 30 % Sanktion, und dann später 60 % und 100 % (das war noch möglich, als ich im JC tätig war im Jahr 2018).

Sich dem Jobcenter und dessen Forderung immer konstant zu widersetzen und dafür auf Dauer 30 % Sanktion zu kassieren, dürfte meiner Erfahrung nach schwierig werden. Es ist wahrscheinlich, dass darauf dann hin und wieder mit einer Leistungseinstellung reagiert werden wird.

Und auch wenn das manche hier anders sehen mögen, meine ich: Sich Terminen im JC konstant zu verweigern und überhaupt jedwede Mitwirkung per se zu verweigern, erachte ich als ein unsoziales Verhalten. Wer von Steuergeldern lebt, hat ein Mindestmaß an Mitwirkung zu leisten und sich zumindest um die Aufnahme einer Arbeit (und sei es nur in Teilzeit) zu bemühen, wenn ihm/ihr das gesundheitlich und im Hinblick auf die eigenen Rahmenbedingungen möglich ist.

Es kann zweifellos gute Gründe dafür geben, Termine nicht wahrzunehmen oder Maßnahmen nicht anzutreten. Aber diese Gründe sollte man dann auch nennen. Sich einfach so total allem zu verweigern und das JC als "Gegner" zu sehen, erachte ich als enorm fragwürdig, denn es wirft ein schlechtes Licht auf ALG II Beziehende, zumal dadurch das Klischee-Bild vom vermeintlich faulen "Hartzer" verstärkt wird. Das ist fatal.

Es gibt ganz andere Dinge die unsozial sind wie z.B dass wir gezwungen sind in einem verzinsten Schuldgeldsystem zu leben und vom Jobcenter erpresst werden.

Als befürworteter des bedingungslosen Grundeinkommens wird man diese Sache aus einem ganzen Anderen Blickwinkel sehen nämlich dass ein Grundeinkommen in der heutigen Zeit ein Menschenrecht ist.

Der Mittelstand und alle Menschen unterhalb dieser Ebene werden im Kaufhaus und an der Zapfsäule ausgebeutet, durch das Zinnssystem werden Inflationen ausgelöst um die Ersparnisse der Menschen auszuplündern und Unternehmen sowie jeder wird durch die Banken enteignet, da sie alleine Geld schöpfen können und von vornherein wissen ,dass die Zinsen in der Kreditsumme nie mitgeschöpft wurden und deswegen die Enteignungsabteilungen in Form von Anwälten und Inkassobüros bereithalten.

In so einem Ausplünderungssystem ist es mehr als verständlich, sich Wege zu suchen, um aus dieser Knechtschaft auszutreten.

Wenn man mit 60 Jahren noch zum Jobcenter antreten muss um sich ausbeuten sowie herumkommandieren zu lassen während Beamte bereits mehr als 10 jahre davor in Pension eintreten , dann stimmt hier etwas nicht.

Den Bewusstseinssprung zu machen und festzustellen, dass Arbeitslosigkeit etwas positives ist da die Menschen es geschafft haben, ihre Existenzsicherung durch einige wenige Menschen und Maschinen zu ersetzen und nun Zeit zum Leben haben in Freiheit zu tun was sie möchten und nicht die meiste Zeit ihres Lebens in Korruption verwickelt sind da man für Geld arbeitet, muss man erst mal machen um das zu verstehen.
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Sheherazade am 14. August 2023, 14:14:38
Zitat von: Vergo am 14. August 2023, 13:30:41Wenn man mit 60 Jahren noch zum Jobcenter antreten muss um sich ausbeuten sowie herumkommandieren zu lassen...

... hat man in den 40 Jahren davor schon reichlich viel verkehrt gemacht.
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Felixxx am 14. August 2023, 14:21:20
finde ich nicht.
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Sheherazade am 14. August 2023, 14:42:12
Zitat von: Felixxx am 14. August 2023, 14:21:20finde ich nicht.

Wie nah an den 60 bist du? Ich vermute noch ziemlich weit entfernt, sonst wäre es nämlich nicht nur ein Empfinden, sondern eine Erfahrung.
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Phil_N am 14. August 2023, 14:49:17
Zitat von: lappa am 14. August 2023, 12:44:00Und sobald der Kunde auf der Matte stand wurden die Leistungen doch sicher sofort wieder ausgezahlt oder?
Ja.

Zitat von: lappa am 14. August 2023, 12:44:00Wenn der "Kunde" als "Kunden" behandelt wird und das JC bemüht ist dem Kunden die bestmögliche Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, dann spricht absolut nichts dagegen auf Augenhöhe kooperativ mit dem JC zusammenzuarbeiten.
Sehe ich auch so.

Zitat von: lappa am 14. August 2023, 12:44:00In der Praxis sieht es jedoch oft vollkommen anders aus.  [...] Kunden werden sinnvolle Qualifizierungen, etc. verweigert, stattdessen wird für viel Geld durch sinnlose Maßnahmen die Arbeitslosenstatistik gefälscht.
Da habe ich eine andere Wahrnehmung. Ich habe immer versucht, meinen "Kunden" respektvoll zu begegnen. Ich habe immer Werbung gemacht für Qualifizierungen und versucht, möglich zu machen, was rechtlich möglich war. Und ich hatte viele Kollegen, denen das auch ein Anliegen war. Genauso hatte ich aber freilich auch manche Kollegen, die "Kunden" von oben herab behandelten und deren Kommunikationsstil ,,unter aller Sau" war. Es gibt beides im JC.

Und ja, es stimmt, dass im Jobcenter deutlich weniger für die Förderung beruflicher Weiterbildung ausgegeben wird als in der Agentur für Arbeit. Das liegt aber keineswegs nur daran, dass im Jobcenter aus politischen Gründen viele Jahre lang kurzfristige Maßnahmen (MAbE) gegenüber nachhaltigen Weiterbildungen (FbW) priorisiert worden. Es liegt auch daran, dass leider diverse der geringqualifizierten Menschen, die ALG II erhalten, gar kein Interesse an Weiterbildung haben.

Ich hatte oft Leute ohne Schul- und Ausbildungsabschluss vorm Schreibtisch, die mir sagten, sie würden ,,keine Schule" mehr machen wollen. Denen hätte ich gerne eine Ausbildung ermöglicht, die wollten aber gar nicht. Hier im Forum finden sich eher Fälle, in denen ALG-II-Bezieher eine Weiterbildung machen wollten, die vom JC aber verweigert wurde. Das gibt es zweifellos. Aber es gibt eben auch die anderen Fällen – nur sind die hier krass unterrepräsentiert.

Ich habe es hier auch schon mehrfach gesagt: Das Jobcenter wird vom Gros der Menschen, die ALG II beziehen, längst nicht so schlecht bewertet wie es den Anschein haben könnte, wenn man nur in diesem Forum hier liest. All jene, die nie Probleme mit dem JC haben, registrieren sich i.d.R. kaum je in einem Hilfe-Forum. Denn sie brauchen keine Hilfe. Diejenigen die normal zufrieden sind, sind die große Mehrheit, hier im Forum aber die krasse Minderheit. Das verzerrt die Wahrnehmung.

Und zum Thema Statistik möchte ich anmerken: Die wird nicht gefälscht. Es wird in der Statistik, z. B. im Monatsbericht für Juli 2023 (https://www.arbeitsagentur.de/datei/arbeitsmarktbericht-juli-2023_ba044960.pdf), angegeben, was ausgewiesen wird und was nicht. Dass Menschen, die z. B. in einer Maßnahme sind, nicht als "arbeitslos" gelten, sondern als "arbeitsuchend", kann man als fragwürdig ansehen. Aber es wird in der Statistik ausgewiesen. Die deutsche ALO-Statistik orientiert sich an der ILO (https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/Methoden/Erlaeuterungen/erlaeterungen-arbeitsmarktstatistik-ilo.html) und ist damit sogar "ehrlicher" als viele andere Statistiken in Ländern, wo jemand, der z. B. 1 Stunde pro Woche arbeitet schon als "in Arbeit" gilt.

Zitat von: lappa am 14. August 2023, 12:44:00Statt eine langfristige Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen wird versucht die Kunden in die Zeitarbeit oder Helferstellen zu pressen - nach wenigen Monaten stehen sie wieder beim JC vor der Matte.
Es stimmt, dass das Jobcenter oft versucht, in Zeitarbeit zu vermitteln. Das liegt aber nicht primär daran, dass das JC so wahnsinnig gerne dorthin vermittelt. Für das JC zählt die Integration in Arbeit – egal wo. Dass die Vermittlung in Zeitarbeit im JC überrepräsentiert ist, ist ein Resultat der geringen Qualifikation, die viele ALG-II-Beziehende mitbringen. 

Laut Jahresbericht 2018 der Bundesagentur für Arbeit sind 56 % aller langzeitarbeitslosen Bezieher von Arbeitslosengeld II ungelernt. Durch den Zuzug vieler Menschen aus Syrien und Afghanistan dürfte dieser Wert mittlerweile bei über 60 % liegen. Ungelernte haben fast nur noch über Zeitarbeit eine Chance. Menschen, die qualifiziert sind, versucht das JC weit seltener in Zeitarbeit zu vermitteln.

Als ich arbeitslos war nach dem Studium, erhielt ich nie einen Vermittlungsvorschlag für Zeitarbeit, sondern stets für qualifizierte Stellen. Als ich Arbeitsvermittler war, habe ich ebenfalls dann versucht, meinen ,,Kunden" Vermittlungsvorschläge für passende Stellen rauszusuchen. Das Problem ist nicht das Jobcenter. Das Problem ist, dass es gerade im Niedriglohnsektor für Menschen mit geringer Qualifikation am Arbeitsmarkt schlichtweg sehr viele Angebote über Zeitarbeit gibt.

Wer geringqualifiziert und jahrelang arbeitslos ist, hat am ehesten über Zeitarbeit eine Chance auf Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Dass Zeitarbeit problematisch ist, sehe ich auch so. Ich will es daher auch nicht gutheißen, sondern nurmehr erklären, was der Grund für die vielen VV in diesen Bereich sind. Es ist nicht die ,,Boshaftigkeit" des JC. Es ist der Arbeitsmarkt, auf dem sich Zeitarbeit massiv ausgebreitet hat. Hier müsste die Politik aktiv werden und die Branche stärker regulieren.

Zitat von: lappa am 14. August 2023, 12:44:00So lange das Hartz IV / V System diesbezüglich nicht grundlegend geändert wird, ist es vollkommen legitim sich dem JC zu entziehen und alle Tricks und Möglichkeiten auszunutzen.
Es ist ja dein gutes Recht, das so zu sehen. Ich sehe es aber eben anders. Ich finde: Wenn ich vom Staat leben, wenn also andere Menschen für mich aufkommen, sollte ich – wenn ich das leisten kann – versuchen, so schnell wie möglich wieder von der eigenen Arbeit leben zu können.

Ich bin dankbar dafür, in einem funktionierenden Sozialstaat wie unserem zu leben. Und ich bin gerne bereit, von meinem durchaus hohen Gehalt über Steuern etwas abzugeben, damit der aufrechterhalten werden kann. Der Sozialstaat soll allen Menschen, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht arbeiten können, den Lebensunterhalt sichern. Das ist gut und richtig. Ich finde aber auch, dass es nicht zu viel verlang ist, dafür ein Mindestmaß an Mitwirkung einzufordern. Es ist ein Geben (Bemühen um Arbeit) und Nehmen (ALG II). Das ist gelebte Solidarität.

Als Unding empfinde ich es, wenn Leute, die von Steuergeldern leben und arbeiten könnten, einfach sagen: ,,Sollen doch andere für mich arbeiten. Ich habe keine Lust". Das ist nicht sozial, das ist Egoismus – und wenn jeder so dächte, funktionierte die Gesellschaft nicht.

Zitat von: lappa am 14. August 2023, 12:44:00Die Kosten für das Sozialsystem sind nur ein Bruchteil vom Schaden, der in Berlin verursacht wird.
Das ändert nichts daran, dass es Steuergelder sind, die größtenteils von Menschen generiert werden, die arbeiten gehen. Und die können es als unsozial empfinden, wenn sie für den Lebensunterhalt von Menschen aufkommen sollen, die das eigentlich selbst könnten, aber keine Lust darauf haben. ALG II soll eine Hilfestellung für die Zeit sein, die man Hilfe benötigt. Es soll kein lebenslanges Lebensmodell sein.

Zitat von: Phil_N am 14. August 2023, 11:44:02Und genau da sollte man in die Offensive gehen: Kommunizieren, dass das Hartz IV / V System so lange aktiv und offensiv mit allen Mitteln bekämpft wird, bis es grundlegend reformiert wird - so dass es wieder "sozial" wird.
Es ist bereits jetzt sozial. Wir leben in einem Sozialstaat. Du wirst mit deinem Kommunizieren, dass das System bekämpft werden müsse, sicher nicht die Mehrheit der Bevölkerung überzeugen, sondern diese eher gegen dich aufbringen. Die meisten Menschen haben nämlich - das zeigen die Wahlen der letzen 18 Jahre - absolut kein Problem damit, dass für die Zahlung von ALG II eine Gegenleistung gefordert wird.

Es gibt sicher manche Staaten, wo der der Sozialstaat noch besser ausgebaut ist (Schweiz, Liechtenstein und Norwegen zum Beispiel), aber die allermeisten Staaten der Welt bieten weniger Sozialleistungen als das, was du in Deutschland erhältst, wenn du arbeitslos bist.

Es gibt einiges, was in Deutschland besser laufen könnte. Ich selbst bin z. B. für höhere Regelsätze und dafür, noch viel mehr in Weiterbildung zu investieren. Auch plädiere ich dafür, eher mit Anreizen (Zusatzgelder) anstatt mit Sanktionen zu arbeiten. Aber dennoch finde ich, dass wir - trotz Hartz IV - noch immer einen der besten Sozialstaaten der Welt haben.
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Felixxx am 14. August 2023, 14:59:33
Zitat von: Sheherazade am 14. August 2023, 14:42:12Wie nah an den 60 bist du? Ich vermute noch ziemlich weit entfernt, sonst wäre es nämlich nicht nur ein Empfinden, sondern eine Erfahrung.
Warum sollten Menschen 40 Jahre etwas falsch gemacht haben, wenn sie mit 60 zum Jobcenter müssen?
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: götzb am 14. August 2023, 15:27:22
Auch jenen der nie in Deutschland Sozialleistungen beziehen muss / musste geht es in der Regel besser, als jenen in anderen Ländern mit schlechten Sozialsystem. Selbst wenn in Deutschland die Steuern und Abgaben höher sind.

Im Sozialstaat Deutschland sparen ?
Ja bitte.
Bei allen was nur der Drangsalierung gefühlt oder gewollt dient.
Bzw. alles was im Zwangskontext steht.

Wenn man die Jobcenter abschaffen würde.
Die Arbeitslosenversicherung auf eine andere Basis stellen würde;
Pflicht eine zu haben, aber Anbieter auswählen zu dürfen.

Regelleistung über die Finanzämter auszahlen.
Jobvermittlung über eine gemeinsame Einrichtung von privater und ÖR Hand.
Sozialamt für besondere Fälle wie Obdachlose etc.

Würde das immens an Kosten sparen und allen Parteien auch den Arbeitgebern dienlich.

Es wären keine Kürzungen möglich, oder nur wenn dies vereinbart würde.

- ein Modell mit höheren Regelsatz, als Aktivitätsprämie, dafür auch der Kürzung von 30 Prozent unter RS.
- ein Modell wo der Abbruch von vereinbarten Weiterbildungen Ersatzpflicht hervorruft, und nicht jede Weiterbildung mehr gratis ist, diese Arbeitgeber zahlen müssen oder Anteilig der HE. Je nach Konstellation.


Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Sheherazade am 14. August 2023, 15:30:01
Nicht etwas, sondern viel. Jeder kann mal kurzfristig beim Jobcenter landen im Laufe seines Berufslebens, erst recht, wenn man eine Familie zu versorgen hat.

Wer dafür sorgt, dass er interessant bleibt für den Arbeitsmarkt, der dürfte mit 60 nicht zum ersten Mal beim Jobcenter aufschlagen müssen.
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: PeterHeu1 am 14. August 2023, 18:03:11
Sehr gut, dass Leute ihre Erfahrung hier mit Jobcentern schildern, wie es mit Sanktionen über 30 Prozent ist und ob eine Totalsanktion verhängt wird.
Bei der Totalsanktion erzählen HIER alles mit der Einstellung und Satz: "ich denke"
Ob das eine Antwort ist, ist schwer zu sagen.
Es wird gesagt, bis 30 Prozent, dann als Nachtrag kommt auch noch, wenn sich der Kunde nicht beim Jobcenter meldet, gibt es 100 Prozent.
Von einer Nicht Meldung beim Jobcenter ist hier niemals die Rede und wurde auch nicht gefragt.
Es geht um die Weigerung der Maßnahmen, welcher Art auch, über 30 Prozent, trotz Meldung beim Jobcenter.
Wenn man sich beim Jobcenter gar nicht meldet, nennt man das (vermutete)  Ortsabwesenheit, das ist etwas völlig unterschiedliches.
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Sheherazade am 14. August 2023, 18:16:08
Zitat von: PeterHeu1 am 14. August 2023, 18:03:11Von einer Nicht Meldung beim Jobcenter ist hier niemals die Rede und wurde auch nicht gefragt.

Hier im Thread schon.

Zitat von: Vergo am 13. August 2023, 14:09:23Wie ist es, wenn man nichts macht und die 30% Sanktion in Kauf nimmt?

Nichts ist nunmal nichts, keine Meldung, keine Bewerbungen, keine Termine wahrnehmen, keine Maßnahmen - eben nichts.

Die Überschrift sagt es doch schon: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: PeterHeu1 am 14. August 2023, 18:20:34
Zitat von: Sheherazade am 14. August 2023, 18:16:08keine Meldung
Das ist Unsinn!
Das hat niemand gefragt und niemand hat es geschrieben.
Das würde eine Ortsabwesenheit heißen. Davon also von keiner Meldung ist hier nicht die Rede.
Die Meldung muss nicht immer persönlich sein:
Per Fax = Per E-Mail:
Sehr geehrte Sachtischbearbeiter: ich habe Ihren Brief bekommen, kann die Maßnahme nicht antreten. Grüße
So wie sieht es jetzt mit Sanktionen aus?
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 14. August 2023, 18:49:15
 :troll:  :troll:  :troll:
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: PeterHeu1 am 14. August 2023, 19:13:53
Ich möchte nicht wie einige hier ein "Urgestein" werden, daher werde ich meinen Nicknamen vorher in TROLL umwandeln.
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: malsumis am 14. August 2023, 23:08:46
Zitat von: Phil_N am 14. August 2023, 11:44:02Dort war es so, dass die Leistung komplett eingestellt wurde, wenn ein "Kunde" ohne Nennung von Gründen 4 Termine hintereinander nicht wahrnahm. Es wurde dann davon ausgegangen, dass er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Und siehe da: Immer dann, wenn die Leistung eingestellt wurde, stand der "Kunde" am Monatsanfang doch wieder vor der Tür.
Falls das überhaupt stimmt, was du hier so behauptest, dann beweist das umso mehr, was für inkompetente und asoziale :zensiert: in JCtern arbeiten.

ZitatDer Beklagte hat den Kläger vor den hier streitgegenständlichen Meldeaufforderungen zwischen dem 28. Juni und dem 21. Dezember 2012 vergeblich zu 14 Meldeterminen geladen. In Streit stehen hier daher die Meldeaufforderungen Nr. 15 bis 21. Allen Meldeterminen lag – bei nur geringen Abweichungen des Wortlautes - der identische Meldezweck zugrunde. Der Kläger ist mithin zu 21 Meldeterminen in 9 Monaten geladen worden. Dies ist im vorliegenden Einzelfall ermessensfehlerhaft.
 
Ab wann der Beklagte konkret nicht in der bisherigen Weise hätte fortfahren dürfen, muss der Senat hier nicht entscheiden. Das BSG hat dies in einem von ihm entschiedenen Fall nach der dritten gleichlautenden Meldeaufforderung mit dem Ergebnis der Nichtwahrnehmung des Termins angenommen und dabei auf die vom Gesetzgeber selbst im Rahmen des § 31a SGB II eingefügten Abstufungen zwischen den Rechtsfolgen eines Meldeversäumnisses mit einer Minderung um 10 Prozent und den Rechtsfolgen bei einer Pflichtverletzung mit einer Minderung um 30 Prozent sowie der Erbringung ergänzender Sachleistungen bei einer Minderung um mehr als 30 Prozent hingewiesen. Übertragen auf den vorliegenden Fall waren alle hier streitigen Meldeaufforderungen ermessensfehlerhaft. Denn hier wären von dem Beklagten die im Tatbestand wiedergegebenen erheblichen Minderungsbeträge im Zeitraum von März bis Juli 2013 zu berücksichtigen gewesen, die insgesamt teilweise sogar über 100 Prozent des Regelbedarfs hinausgingen. Der Beklagte hat daneben auch nicht in die Erwägungen eingestellt und deutlich gemacht, dass er sich trotz der 14 vorangegangenen gleichen Meldeaufforderungen mit denselben Zwecken innerhalb eines knappen halben Jahres nicht von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen. Denn der Zweck der Meldeaufforderungen muss entsprechend dem Grundgedanken des "Förderns und Forderns" im SGB II und nach § 1 Abs. 2 SGB II sein, die arbeitsuchende, leistungsberechtigte Person bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu unterstützen. Trotz der Überschrift "Sanktionen" vor den §§ 31 bis 32 SGB II ist es nicht Ziel der Meldeaufforderungen, durch eine hohe Anzahl von Meldeversäumnissen den Anspruch der Meldepflichtigen auf Alg II zu mindern oder gar zu beseitigen. Denn es handelt sich nach dem Wortlaut und der Konzeption der §§ 31 bis 32 SGB II bei ihnen nicht um Strafvorschriften, nach denen aufgrund eines bestimmten schuldhaften Verhaltens bestimmte Strafen "verhängt" werden, sondern um die gesetzlichen Folgen von Obliegenheitsverletzungen, weil die Durchsetzung zum Beispiel einer Meldeaufforderung nicht mit Mitteln des Verwaltungszwangs vollstreckt werden darf.

Und im Übrigen ist dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen keine Anspruchsvoraussetzung für ALG II.

Würde ein machtgeiler Schlaumeier so was bei mir durchziehen wollen, würde ich keineswegs auf der Matte stehen, sondern sofort das Gericht einschalten.
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Hansejunge am 15. August 2023, 19:23:12
Zitat von: Phil_N am 14. August 2023, 11:44:02Dort war es so, dass die Leistung komplett eingestellt wurde, wenn ein "Kunde" ohne Nennung von Gründen 4 Te

Also kann man summarisch provokativ festhalten:

4 x keinerlei Reaktion auf Einladungen, also ein sich "tot stellen" = Leistungseinstellung
4 x schriftliche Antwort auf eine Einladung à la: "Keine Lust vorbeizukommen, im Anhang die Bewerbungsliste schriftlich postalisch = Sanktion mit max. 30 Prozent

?
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Phil_N am 16. August 2023, 13:39:16
Zitat von: Hansejunge am 15. August 2023, 19:23:12Also kann man summarisch provokativ festhalten:

4 x keinerlei Reaktion auf Einladungen, also ein sich "tot stellen" = Leistungseinstellung
4 x schriftliche Antwort auf eine Einladung à la: "Keine Lust vorbeizukommen, im Anhang die Bewerbungsliste schriftlich postalisch = Sanktion mit max. 30 Prozent ?

Das ist zumindest meine Erfahrung, ja. Jedenfalls bei 4 x in Folge keine Reaktion. Wenn du irgendwie reagierst, wird keine Einstellung erfolgen, weil das JC dann ja mitbekommt, dass du dich noch in deren Zuständigkeitsbereich aufhälst. Eben das ist es ja, was bezweifelt wird, wenn 4 x in Folge gar keine Reaktion auf Einladungen kommt. Irgendwie zu reagieren ist also sicher die "bessere" Option, wenn man Probleme vermeiden will.
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Hansejunge am 16. August 2023, 13:49:49
Hihi,

eine Antwort auf Einladungen mit "Ihr könnt mich alle." ist also besser, als den Frust runterzudrücken und nichts zu sagen bzw. zu reagieren.

Schräg.

Für mich wäre das nichts.
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Milla am 16. August 2023, 14:02:28
ZitatUnd im Übrigen ist dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen keine Anspruchsvoraussetzung für ALG II.

ZitatWürde ein machtgeiler Schlaumeier so was bei mir durchziehen wollen, würde ich keineswegs auf der Matte stehen, sondern sofort das Gericht einschalten.

Das zeigt ganz klar wessen geistig Kind manche Leute sind. Bei solch einer Einstellung würde es mir ein Bedürfnis sein sofort alle Leistungen incl. Miete einzustellen und die betroffenen Personen zu ihrem neuen Leben als Obdachlose zu begrüßen.

Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Phil_N am 16. August 2023, 14:16:42
Zitat von: malsumis am 14. August 2023, 23:08:46Würde ein machtgeiler Schlaumeier so was bei mir durchziehen wollen, würde ich keineswegs auf der Matte stehen, sondern sofort das Gericht einschalten.

 :scratch: Deine Weltfremdheit kennt echt keine Grenzen, oder? Was glaubst du, was das Gericht als erstes tun wird, wenn du da aufschlägst und rumstänkerst, das JC habe deine Leistung illegaler Weise eingestellt? In fast allen Fällen wird der Rechtspfleger erstmal fragen: "Warum denn? Haben Sie beim JC gefragt, was Sache ist? Was haben die gesagt?"

Wenn du dem dann kommst mit "Ich kontaktiere das JC nicht. Sorgen Sie dafür, dass ich wieder Geld von denen bekomme", wirst du sehen, was passiert. Viel Spaß. Auch wenn es dir gegen den Strich geht und du gerne deine unsoziale Einstellung durchsetzen willst, geht es auch beim Sozialgericht oft ganz pragmatisch zu.

Die Kollegen dort verdrehen auch die Augen, wenn "JC-Kunden" kommen, die - einfach aus Prinzip - das Gericht mit Dingen belästigen, die Sie ganz einfach selbst klären könnten. Unser Sozialstaat erwartet ein Mindestmaß an Mitwirkung. Auf Schreiben zu reagieren, ist das Mindeste, was man erwarten kann.

Leute, die nicht mal das einsehen, erweisen dem Gros der ALG-II-Beziehenden, die wirklich um Arbeit bemüht sind, einen Bärendienst, denn eine prinzipielle Weigerungshaltung wirft ein schlechtes Bild auf diese. Das falsche Zerrbild, dass alle Arbeitslosen faul wären, wird so bedient. Aber so wie ich deine diversen aggressiven und unreflektierten Postings hier im Forum lesen, dürfte dir das egal sein. Schade.
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: malsumis am 16. August 2023, 15:27:34
Zitat von: Milla am 16. August 2023, 14:02:28Bei solch einer Einstellung würde es mir ein Bedürfnis sein sofort alle Leistungen incl. Miete einzustellen und die betroffenen Personen zu ihrem neuen Leben als Obdachlose zu begrüßen.
Du würdest sie auch in ein Lager stecken, wenn es diese gäbe, wa?
Danke, dass du ganz klar zeigst, wes Geistes Kind du bist. Sadistische Gestalten mit deinen "Bedürfnissen" haben das, was Adi vorhatte, möglich gemacht.

Zitat von: Phil_N am 16. August 2023, 14:16:42Deine Weltfremdheit kennt echt keine Grenzen...
Du mit deiner völligen Unkenntnis der Rechtslage solltest mal weniger schwafeln.
Der Rechtspfleger wird mich gar nichts fragen, da ich mit ihm überhaupt nicht in Kontakt komme.

ZitatWie? Sie können Ihre Klage per Brief an das Sozialgericht schicken. Sie können aber auch zum Sozialgericht gehen und dort die Klage aufnehmen lassen (man nennt das: zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Der Urkundsbeamte hilft Ihnen bei der Formulierung Ihrer Klage).
https://www.justiz.nrw.de/BS/lebenslagen/sozialrecht/Einzelverfahren/klage_4/index.php#close (https://www.justiz.nrw.de/BS/lebenslagen/sozialrecht/Einzelverfahren/klage_4/index.php#close)

Und auf den Rest deiner Ergüsse brauch ich gar nicht erst meine Zeit zu verschwenden.
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: Milla am 16. August 2023, 15:41:22
ZitatDu würdest sie auch in ein Lager stecken, wenn es diese gäbe, wa?
Kandidat erhält volle Punktzahl. :sehrgut: Solchen Leuten muss man klar aufzeigen wo die Grenzen erreicht sind. Aber ich würde das eher noch als Hilfe bezeichnen, jemanden wie dir beizubringen wie man einen geregelten Tagesablauf gestaltet.

ZitatSadistische Gestalten mit deinen "Bedürfnissen"
Ich würde das Erziehung nennen, und hat mit Bedürfnissen rein garnichts zu tun, und sadistischen schon überhaupt nicht.
Titel: Aw: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
Beitrag von: am 16. August 2023, 15:48:34
Zitat von: malsumis am 16. August 2023, 15:27:34Danke, dass du ganz klar zeigst, wes Geistes Kind du bist. Sadistische Gestalten mit deinen "Bedürfnissen" haben das, was Adi vorhatte, möglich gemacht.

Bleib doch mal geschmeidig.
Dein Arbeitsvermittler hat die Pflicht und den gesetzlichen Auftrag, dich zu Betreuen und zu Unterstützen.
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/1.html


https://dejure.org/gesetze/SGB_II/2.html
Hier wird ein aktives Mitarbeiten von einem Leistungsberechtigen gefordert.

Klingt jetzt trocken und Dröge..ist aber nun mal Fakt.
Wenn du sämtliche Einladungen ohne Rückmeldung oder irgendein Tun verstreichen, kannst weder du, noch das JC seinen Aufgaben nachkommen.
Und das wirst du auch vom Gericht zu hören bekommen.