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Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?

Begonnen von Vergo, 13. August 2023, 14:09:23

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0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Vergo

Wie ist es, wenn man nichts macht und die 30% Sanktion in Kauf nimmt?
Darf das Jobcenter immer noch Totalsanktionen aussprechen?

Sheherazade

Nein, mehr als 30% Sanktion ist nicht drin, aber das auch durchaus in Reihe geschaltet. Und irgendwann folgt auf anhaltendes "Nichtstun" dann eine Einstellung der Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Neo333

Zitat von: Sheherazade am 13. August 2023, 14:17:02Und irgendwann folgt auf anhaltendes "Nichtstun" dann eine Einstellung der Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung.

Quelle?

blaubeerschnute

Warum sollte man so etwas tun? Einfach nur so oder um die Grenzen auszutesten?

Milla

Ich könnte mir vorstellen, wenn einer billigend in Kauf nimmt ständig mit 30% Sanktionen klarzukommen, dass das JC überlegt, ob die betreffende Person überhaupt noch Leistungen benötigt und diese kurzerhand einstellt. Die Peron könnte ja schwarzarbeiten oder hat andere Einkünfte.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Rettungsfuzzy

Zitat von: Vergo am 13. August 2023, 14:09:23Darf das Jobcenter immer noch Totalsanktionen aussprechen?
Zitat von: Sheherazade am 13. August 2023, 14:17:02...eine Einstellung der Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung.
(Da mag evt. rechtlich anders Definiert sein, aber ...) Also doch eine Totalsanktion!?!

Aber auch ich frage mich, warum man das tun sollte ?
Entweder die Forderung ist Rechtens oder eben Unrechtens und entsprechend nicht hinnehmbar.

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

Izzi

Zitat von: Milla am 13. August 2023, 15:16:23Die Peron könnte ja schwarzarbeiten oder hat andere Einkünfte.
was das Jobcenter erstmal beweisen muß oder irre ich da?

PeterHeu1

Die Frage im ersten Beitrag ist sehr gut und richtig.
Und diese Frage wurde noch nie hier im Forum richtig beantwortet, wird ÜBER 30 Prozent sanktioniert Richtung 100 Prozent?
Es gab hier nie eine richtige Antwort auf die Frage, sondern nur irgendwelche Aussagen, die nicht viel wert haben.

Rettungsfuzzy

Zitat von: PeterHeu1 am 13. August 2023, 15:53:27... nie eine richtige Antwort auf die Frage, sondern nur irgendwelche Aussagen, ...
... was wohl die Natur eines Userforums ist :cool:
BTW: Auch irgendwelche Aussagen sind Antworten :grins:

Ergänzend zum Thema:
Soweit mir bekannt ist, immer nur jeweils 10% (soviele gewollt sind) auf bis zu 30% addiert, überzählige dann in Warteschlange verweilend (quasi in Reihe geschaltet).
Wenn die merken, daß dem Empfänger daß egal ist und er damit leben kann, wird 100% sanktioniert (aka Leistung entzogen wg. fehlender Mitwirkung)...

Das coole daran ist, die machen das einfach!!! - ohne Rücksicht auf Verluste.
Ggf. muss der Empfänger das Gegenteil beweisen (ggf. vor dem SG, was wieder Monate & Jahre dauert.)

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

PeterHeu1

Zitat von: Rettungsfuzzy am 13. August 2023, 16:27:49Wenn die merken, daß dem Empfänger daß egal ist und er damit leben kann, wird 100% sanktioniert (aka Leistung entzogen wg. fehlender Mitwirkung)...

Nachweise?
Nachweise dafür, dass die Sozialgerichte das erlauben und genehmigen?
Nachweise?
Zitat von: Rettungsfuzzy am 13. August 2023, 16:27:49Wenn die merken, daß dem Empfänger daß egal ist und er damit leben kann
Wenn die merken, ist keine gesetzliche Grundlage.
Es geht nicht darum, dass sich der Betroffene beim Jobcenter gar nicht meldet, sondern darum, dass er die 30 Prozent  akzeptiert, wenn er darüber hinaus in RUHE gelassen wird.

Rettungsfuzzy

ZitatNachweise?
... müsste ich in den Keller steigen und aus dem Archiv holen...

Zitat...dass die Sozialgerichte das erlauben und genehmigen?
Wer hat das behauptet??

ZitatWenn die merken, ist keine gesetzliche Grundlage.
Hat auch keiner behauptet!

ZitatEs geht nicht darum, dass sich der Betroffene beim Jobcenter gar nicht meldet, sondern darum, dass er die 30 Prozent akzeptiert
... was wohl das selbe ist bzw. besser gesagt, den selben Effekt hat, den der Empfänger müsste sich schon in Form eines Wiederspruchs melden, wenn er die Sanktion eben nicht akzeptieren würden wolle.

Zitat, wenn er darüber hinaus in RUHE gelassen wird.
Mit Sicherheit nicht... Die Ursprungs-Aufforderung wird dadurch ja nicht zurückgenommen, sondern besteht fort.
Also wird, wenn die Nicht-Befolgung weiter bestehen würde, sehr höchst warscheinlich erneut sanktioniert...!
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

Algalon

https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii_ba147565.pdf

§ 66 SGB I
Folgen fehlender Mitwirkung

Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des
Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen
die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind.

Ich zähle mal auf
§ 60 SGB I
Angaben von Tatsachen
§ 61 SGB
Persönliches Erscheinen
§ 62 SGB
Untersuchungen
§ 63 SGB I
Heilbehandlung
§ 64 SGB
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Maßnahmen etc. )

Meiner Meinung nach ist damit eine Leistungseinstellung gegeben wenn er absolut keine Forderung des JC nachgeht . ( Angaben , Termine etc. )
Wenn man z.b nur gegen eine der o.g verstösst, z.b § 64 SGB  ( Maßnahmen etc. ) aber weiterhin alles macht ( Termine, Bewerbungen, Änderungen mitteilen) wird es meiner kleinen Meinung nach 30% als maximum geben . Oben steht ja """soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind.""" Und Die sind ja nachgewiesen, wenn man Bewerbungen schreibt , zu Termin geht.

 Halt dann für lange wenn man sich weigert jede Maßnahme anzutreten.
Lasse mich gern eines besseren beraten :) LG





PeterHeu1

Zitat von: Algalon am 13. August 2023, 17:34:37Meiner Meinung nach ist damit eine Leistungseinstellung gegeben wenn er absolut keine Forderung des JC nachgeht .
Das ist deine Meinung und die Meinung von einigen hier.
Diese Meinung zählt aber nicht und hat mit dem Recht und Gesetz nichts zu tun.
diese Meinung von dir und einigen anderen hier ist klar eine Grenzüberschreitung, es geht niemandem etwas an, ob sich Leute mit Sanktionen bis 30 Prozent zufrieden geben und damit ihre Ruhe haben möchten.
die Aufgabe des Forums ist aufzuklären und kein Verhalten wie von Jobcentermitarbeitern.
Diese Meinung kann direkt in die Mülltonne.

Algalon

Zitat von: PeterHeu1 am 13. August 2023, 20:11:49diese Meinung von dir und einigen anderen hier ist klar eine Grenzüberschreitung,

In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit. Keine Ahnung wo du hergekommen bist.
Zitat von: PeterHeu1 am 13. August 2023, 20:11:49die Aufgabe des Forums ist aufzuklären und kein Verhalten wie von Jobcentermitarbeitern.
Ein Forum ist dafür da um zu diskutieren zu Themen. Generell schreibst du ja nur Unfug. Pack dich mal auf die Ignore Liste, sofern es sowas hier gibt oder überles dich einfach-

PeterHeu1

Diese Wortwahl spricht für sich. Eine wahre Fachkraft und Schuhputzer.

Achso, die eigentlich Frage ist immer noch offen. Sehr lustig.