Hallo,
Vor einiger Zeit sollte ich vom JC zur Begutachtung zum Amtsarzt. Der Amtsarzt vom JC hat mich für weniger als 3 Std täglich erwerbsfähig eingestuft. Nun hat aber die Rentenkasse mich als voll erwerbsfähig eingestuft und somit wurde mein Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt abgelehnt.
Ist es sinnvoll hiergegen Widerspruch einzulegen?
Eigentlich müsste ich ja gegen den Bescheid von der Rentenversicherung Widerspruch einlegen, da es sonst ja nichts an der Situation ändert. Allerdings geht das vermutlich gar nicht?
Hat denn hier jemand schon mal Widerspruch gegen einen Bescheid zwecks Ablehung Erwerbsminderungsrente/Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt gemacht und möchte mir berichten?
Ich weiß nur, dass ich es vermutlich psychisch nicht mehr länger aushalte mich mitn Arbeitsamt rumzustreiten.
Ich weiß nicht, wie alles konkret abgelaufen ist. Nur kurz:
Die Einschätzung der RV bezüglich deiner Erwerbsfähigkeit ist für JC und Sozialamt qua Gesetz verbindlich. Somit erhältst du nun Bürgergeld. Wenn du dich nicht in der Lage siehst zu arbeiten, geh zum Arzt und lass dir eine AU-Bescheinigung ausstellen. Gerade bei psychischen Erkrankungen wird oft mit 3- bis 4-wöchigen Krankschreibungen gearbeitet, die jeweils verlängert werden. Irgendwann wird das Spiel wieder von vorn losgehen und eine erneute Begutachtung durch die RV steht an. Dann womöglich, nach dauerhafter, längerer AU und Leidensgeschichte, mit anderem Ergebnis.
Einen guten Haus- und ggf. Facharzt zu haben, der wirklich hinter einem steht, ist immer viel wert.
Zitat von: Bedingungsloses_GE am 16. August 2023, 14:51:16Ich weiß nicht, wie alles konkret abgelaufen ist. Nur kurz:
Die Einschätzung der RV bezüglich deiner Erwerbsfähigkeit ist für JC und Sozialamt qua Gesetz verbindlich. Somit erhältst du nun Bürgergeld. Wenn du dich nicht in der Lage siehst zu arbeiten, geh zum Arzt und lass dir eine AU-Bescheinigung ausstellen. Gerade bei psychischen Erkrankungen wird oft mit 3- bis 4-wöchigen Krankschreibungen gearbeitet, die jeweils verlängert werden. Irgendwann wird das Spiel wieder von vorn losgehen und eine erneute Begutachtung durch die RV steht an. Dann womöglich, nach dauerhafter, längerer AU und Leidensgeschichte, mit anderem Ergebnis.
Einen guten Haus- und ggf. Facharzt zu haben, der wirklich hinter einem steht, ist immer viel wert.
Das mit der AU Bescheinigung mache ich jetzt schon seit Jahren. Und ja es ist nicht die erste Begutachtung vom Amtsarzt. Nur das erste Mal, dass mich der Amtsarzt als erwerbsunfähig eingestuft hat. Dieses Mal hatte ich Hoffnung, dass ich endlich den JC entfliehen kann.
Meine psychischen Erkrankungen habe ich eig schon seit dem Teenager Jahren.
Allerdings leide ich nun seit ein Paar Jahren auch einer chronischen Bauchspeicheldrüsenentzündung, sprich mein Verdauungssystem funktioniert nicht mehr richtig. Und leider gibt es für eine chronische Pankreatitis auch keine Heilmittel.
Aber anscheinend reicht es denen der Rentenversicherung nicht aus.
Deshalb meine Frage, könnte ich Erfolgschancen bei einem Widerspruch haben?
Falls es zur Klage kommt ist es halt auch wieder eine psychische Belastung.
Und zum Thema JC und AU.
Auch wenn ich seit jahren krankgeschrieben bin, habe ich ja trotzdem Termine bei denen. Das macht mir ja im Grunde nichts aus. Nur hat mein SB letztens durchblicken lassen, dass er mich in eine Behindertenwerkstätte abschieben möchte, falls Hilfe zum Lebensunterhalt abgelehnt wird.
Zitat von: Andy1989 am 16. August 2023, 14:03:00Vor einiger Zeit sollte ich vom JC zur Begutachtung zum Amtsarzt. Der Amtsarzt vom JC hat mich für weniger als 3 Std täglich erwerbsfähig eingestuft. Nun hat aber die Rentenkasse mich als voll erwerbsfähig eingestuft und somit wurde mein Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt abgelehnt.
Die Begutachtung über das Jobcenter dürfte aber was anderes sein als eine Begutachtung über die DRV wegen Antrag auf Erwerbsminderung. Wie kommt die DRV zu dem Ergebnis, nur nach Aktenlage?
Zitat von: Sheherazade am 16. August 2023, 16:02:46Zitat von: Andy1989 am 16. August 2023, 14:03:00Vor einiger Zeit sollte ich vom JC zur Begutachtung zum Amtsarzt. Der Amtsarzt vom JC hat mich für weniger als 3 Std täglich erwerbsfähig eingestuft. Nun hat aber die Rentenkasse mich als voll erwerbsfähig eingestuft und somit wurde mein Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt abgelehnt.
Die Begutachtung über das Jobcenter dürfte aber was anderes sein als eine Begutachtung über die DRV wegen Antrag auf Erwerbsminderung. Wie kommt die DRV zu dem Ergebnis, nur nach Aktenlage?
Genau, nach Aktenlage.
Sowohl beim medizinischen Dienst vom JC und der DRV wurde jeweils nur nach Aktenlage entschieden.
Stelltest du selbst einen Antrag auf EMR? Oder hat das JC die RV damit beauftragt, deine Erwerbsfähigkeit zu prüfen?
Grundsätzlich bist du über eine dauerhafte AU vor sinnlosen Maßnahmen geschützt und erhältst dein Bürgergeld weiter. Ein guter Arzt, der deine psychisch angespannte Lage versteht, würde dir ein Kurzattest ausstellen, das dir bescheinigt, bis auf Weiteres nicht in der Lage zu sein, Termine beim JC wahrzunehmen. Zumindest unser JC lässt die Leute dann auf Monate in Ruhe.
PS: Würdest du eine hohe EMR beziehen? Erfahrungsgemäß agieren die RV-Träger dann restriktiver, als wenn du nur eine minimale Rente in Aussicht hättest. (Money talks!)
Zitat von: Bedingungsloses_GE am 16. August 2023, 16:29:05Stelltest du selbst einen Antrag auf EMR? Oder hat das JC die RV damit beauftragt, deine Erwerbsfähigkeit zu prüfen?
Grundsätzlich bist du über eine dauerhafte AU vor sinnlosen Maßnahmen geschützt und erhältst dein Bürgergeld weiter. Ein guter Arzt, der deine psychisch angespannte Lage versteht, würde dir ein Kurzattest ausstellen, das dir bescheinigt, bis auf Weiteres nicht in der Lage zu sein, Termine beim JC wahrzunehmen. Zumindest unser JC lässt die Leute dann auf Monate in Ruhe.
Das JC hat das in Auftrag gegeben.
Ok das mit den Kurzattest wusste ich gar nicht, aber Danke das merke ich mir.
Mein Arzt wird mich auch weiterhin AU schreiben.
Widerspruch werde ich vermutlich trotzdem gegen den Bescheid einlegen. Ich muss ja nicht klagen, falls dieser dann erneut abgelehnt wird.
Klar, ein Widerspruch geht schnell und kostet (fast) nichts. Zumindest erhältst du daraufhin eine schriftliche Begründung, die man prüfen (lassen) kann.
Zitat von: Andy1989 am 16. August 2023, 16:37:00Widerspruch werde ich vermutlich trotzdem gegen den Bescheid einlegen.
Idealerweise mit einer stichhaltigen Begründung.
Zitat von: Sheherazade am 16. August 2023, 17:29:35Zitat von: Andy1989 am 16. August 2023, 16:37:00Widerspruch werde ich vermutlich trotzdem gegen den Bescheid einlegen.
Idealerweise mit einer stichhaltigen Begründung.
Ja dazu wäre natürlich der Bescheid der DRV hilfreich, allerdings habe ich diesen gar nicht erhalten.
Im Ablehnungsbescheid der Grundsicherung steht ja nur, dass die DRV mich für voll erwerbsfähig hält.
Und die DRV hat ja den Bescheid im Auftrag der Grundsicherungsstelle erstellt.
Da muss ich schauen, wie und ob an den Bescheid komme.
Ansonsten kann ich ja schlecht begründen, warum ich anderer Meinung bin.
Das ich chronisch krank bin und die zig Krankenhausaufenthalte der letzten Jahre, müssten die ja in den ärztlichen Unterlagen schon gesehen haben.
Hast du überhaupt Anspruch auf eine ordentliche EMR, die dich unabhängiger, ggf. zusammen mit Wohngeld und/oder Minijob, machen könnte? Wenn nicht, verstehe ich nicht deinen Drang, vom JC zum Sozialamt zu wechseln. Mit dauerhafter AU hast du deine Ruhe und das SGB II bietet ggü. dem SGB XII viele vorteilhafte Regelungen, auch finanziell gesehen.
Was ich merkwürdig finde, ist zudem, dass das Sozialamt die Einschätzung von der RV angefordert hat. Sie können das machen, aber im Regelfall tut dies das JC oder das Letztere fordert den Kunden auf, einen Antrag auf EMR direkt bei der RV zu stellen.
Fragen über Fragen ...
Zitat von: Andy1989 am 16. August 2023, 17:38:40Ja dazu wäre natürlich der Bescheid der DRV hilfreich, allerdings habe ich diesen gar nicht erhalten.
Im Ablehnungsbescheid der Grundsicherung steht ja nur, dass die DRV mich für voll erwerbsfähig hält.
Und die DRV hat ja den Bescheid im Auftrag der Grundsicherungsstelle erstellt.
Kann es sein, dass niemand einen Antrag auf Feststellung deiner Erwerbsfähigkeit gestellt hat und es gar kein Gutachten von der DRV gibt? Bei der DRV stehst du eben noch als voll erwerbsfähig, deshalb vielleicht der Bescheid vom Sozialamt.
Kannst du vielleicht mal das Ablehnungsschreiben vom Sozialamt hier anonymisiert einstellen, dass man da vielleicht besser durchblickt?
Zitat von: Bedingungsloses_GE am 16. August 2023, 17:58:30Hast du überhaupt Anspruch auf eine ordentliche EMR, die dich unabhängiger, ggf. zusammen mit Wohngeld und/oder Minijob, machen könnte? Wenn nicht, verstehe ich nicht deinen Drang, vom JC zum Sozialamt zu wechseln. Mit dauerhafter AU hast du deine Ruhe und das SGB II bietet ggü. dem SGB XII viele vorteilhafte Regelungen, auch finanziell gesehen.
Was ich merkwürdig finde, ist zudem, dass das Sozialamt die Einschätzung von der RV angefordert hat. Sie können das machen, aber im Regelfall tut dies das JC oder das Letztere fordert den Kunden auf, einen Antrag auf EMR direkt bei der RV zu stellen.
Fragen über Fragen ...
Nein die Regelzeit habe ich nicht voll. Ich gehe halt davon aus, dass ich beim Sozialamt weniger psychisch unter Druck gesetzt werde wie beim Arbeitsamt.
Auch mit AU hat man ja trotzdem mit der Leistungsabteilung usw zu tun. Klar, das hat man beim Sozialamt auch aber ich denke es ist trotzdem anders.
Ich lade jetzt mal das Schreiben hoch, vllt beantwortet das ja eure Fragen.
Zitat von: Bedingungsloses_GE am 16. August 2023, 17:58:30Hast du überhaupt Anspruch auf eine ordentliche EMR, die dich unabhängiger, ggf. zusammen mit Wohngeld und/oder Minijob, machen könnte? Wenn nicht, verstehe ich nicht deinen Drang, vom JC zum Sozialamt zu wechseln. Mit dauerhafter AU hast du deine Ruhe und das SGB II bietet ggü. dem SGB XII viele vorteilhafte Regelungen, auch finanziell gesehen.
Was ich merkwürdig finde, ist zudem, dass das Sozialamt die Einschätzung von der RV angefordert hat. Sie können das machen, aber im Regelfall tut dies das JC oder das Letztere fordert den Kunden auf, einen Antrag auf EMR direkt bei der RV zu stellen.
Fragen über Fragen ...
Also da es ja schon länger her ist, als ich den Antrag gestellt habe musste ich auch erst überlegen wie es genau war.
Mein damaliger Sachbearbeiter hat gemeint ich solle grundsicherung beantragen. Das habe ich auch getan und das Sozialamt hat aber dann das JC kontaktiert und diese haben wiederum den Medizinischen Dienst des jc beauftragt.
Nachdem das Gutachten kam wurde es vom jc zum Sozialamt weitergeleitet. Diese gehen aber immer in Widerspruch, weshalb meine Akten zur Untersuchung bei der DRV gelandet sind.
Und der Rest ist ja jetzt bekannt.
Ich hoffe, dieses Mal ist etwas verständlicher
Kann es sein, dass es sich bei euch um eine sogenannte Optionskommune handelt, also wo der Landkreis die Umsetzung des SGB II in Eigenregie ohne die Arbeitsagentur umsetzt?
Ich frage mich, wie die RV beurteilen konnte, inwieweit du erwerbsfähig bist. Hattest du seinerzeit Gesundheitsinfos resp. Namen von behandelnden Ärzten inkl. Schweigepflichtenbindung geliefert?
Fristgerecht und nachweislich Widerspruch einlegen würde ich, soweit ich deine Wünsche übernehme, schon. Du kannst ja mit reinschreiben, dass du unaufgefordert eine ausführliche Begründung nachreichen wirst. Das verschafft dir erst einmal Zeit, um professionelle fachliche Unterstützung zu suchen.
Zitat von: Bedingungsloses_GE am 17. August 2023, 11:59:41Kann es sein, dass es sich bei euch um eine sogenannte Optionskommune handelt, also wo der Landkreis die Umsetzung des SGB II in Eigenregie ohne die Arbeitsagentur umsetzt?
Ich frage mich, wie die RV beurteilen konnte, inwieweit du erwerbsfähig bist. Hattest du seinerzeit Gesundheitsinfos resp. Namen von behandelnden Ärzten inkl. Schweigepflichtenbindung geliefert?
Fristgerecht und nachweislich Widerspruch einlegen würde ich, soweit ich deine Wünsche übernehme, schon. Du kannst ja mit reinschreiben, dass du unaufgefordert eine ausführliche Begründung nachreichen wirst. Das verschafft dir erst einmal Zeit, um professionelle fachliche Unterstützung zu suchen.
Ne also ich gehe nicht davon aus, dass es eine Optionskommune.
Bei meinem Jobcenter, sind die arge und das jc in einer Einrichtung. Und so wie ich es verstanden habe, handelt es sich dann nicht um eine Optionskommune oder?
Genau, ich hab den Gesundheitsfragebogen und die Schweigepflichtsentbindung unterschrieben. Und ich gehe mal davon aus, dass die DRV sich die Unterlagen meiner Ärzte eingeholt haben.
Das mit den Widerspruch ist vermutlich doch nicht so einfach.
Heute habe ich beim Sozialamt angerufen und nachgefragt ob ich den Bescheid der DRV einsehen kann.
Diese haben mir allerdings gesagt, dass die den gar nicht erhalten haben sondern nur das JC. Das JC hat denen nur mitgeteilt, dass ich voll erwerbsfähig bin laut DRV.
Und wenn ich jetzt Widerspruch gegen den Bescheid des Sozialamtes einreichen würde, würde es der Regierung vorgelegt und die lehnen es wieder ab.
Ist ja klar, denn solange das Gutachten der DRV ausschlaggebend ist, ändert sich ja nichts an dem Bescheid.
Nur wie soll ich überhaupt so ein ärztliches Gutachten anfechten?
Ok, also hat doch das JC die RV damit beauftragt, deine Erwerbsfähigkeit verbindlich für beide Sozialbehörden zu prüfen. So, wie ich es vom Regelfall her auch kenne bei Leuten, die Leistungen nach SGB II beziehen.
Widerspruch gegen den Bescheid des Sozialamts einzulegen macht insofern wohl wirklich keinen Sinn, auch wenn es grundsätzlich möglich ist.
Wie du die Entscheidung des Sozialmedizinischen Dienstes der RV anfechten kannst bzw. ob das für dich bei dieser Konstellation überhaupt möglich ist, kann ich dir aus dem Stegreif leider auch nicht sagen. Ich persönlich sehe für dich auch gar keine Veranlassung, unbedingt zum Sozialamt zu wechseln, wenn du Ärzte hinter dir hast, die dich dauerhaft krankschreiben und vllt. sogar noch per Kurzattest von der Pflicht befreien, die üblichen Meldetermine beim JC wahrzunehmen.
Beim Sozialamt bist du bei vielen Dingen noch schlechter dran als beim JC. Nur die Arbeitsvermittlung bzw. Integration in Arbeit fällt dort weg, wobei dieser Vorteil für jemanden mit Dauer-AU-Bescheinigungen ohnehin nicht zum Tragen kommt.
Wenn es sich um keine Optionskommune handelt, wird das JC nach weiterer, längerer Krankschreibung das Prozedere erneut anstoßen, schon allein deshalb, weil sie dich als Kostenfaktor loswerden wollen.
Andy1989
Zitat von: Andy1989 am 17. August 2023, 12:57:17Ne also ich gehe nicht davon aus, dass es eine Optionskommune.
Bei meinem Jobcenter, sind die arge und das jc in einer Einrichtung. Und so wie ich es verstanden habe, handelt es sich dann nicht um eine Optionskommune oder?
Falsch!
JC ist die seit zig Jahren neue Bezeichnung für die "Arge".
Alle 108 Optionskommunen im Überblick (DLT). (http://hartz.info/~moderator//Anlagen-RG/Alle%20108%20Optionskommunen%20im%20%C3%9Cberblick%20%20%28DLT%29.pdf)
keine Ahnung wie viel da inzwischen dazugekommen sind.
Aber schon allein an deinem Bewilligungsbescheid sollte erkennbar sein ob es eine O.-Kommune ist oder eben nicht.
Zitat von: Bedingungsloses_GE am 17. August 2023, 13:34:20Wie du die Entscheidung des Sozialmedizinischen Dienstes der RV anfechten kannst bzw. ob das für dich bei dieser Konstellation überhaupt möglich ist, kann ich dir aus dem Stegreif leider auch nicht sagen.
Gar nicht denn erstens ist weder das Teil A noch das Teil B einzusehen. Dies sollte man unbedingt beantragen wobei das Teil A beim ÄD bleibt und niemand außer dem Arzt und dich etwas angeht und das Teil B ist die sozialrechtl. Stellungsnahme zu deiner gesundheitlichen Situation und das kannst du beim Amt das es hat beantragen.
Das Teil A direkt bei der Institution die es erstellt hat. Unter Umständen muss das dein HA oder so beantragen. Fakt ist dir steht es auf jeden Fall zu!
Wenn dann kein Widerspruch sondern mit einem eigenen Attest und im Zuge einer Klage ansonsten wüsste ich keinen anderen Weg.
Für mich eh fraglich ob du da nicht angelogen worden bist denn ganz so einfach geht es nicht außer natürlich du hast da
Zitat von: Andy1989 am 17. August 2023, 12:57:17die Schweigepflichtsentbindung unterschrieben.
ein Exemplar gehabt das mit deiner Unterschrift Hinz und Kunz Zugriff auf deine Unterlagen erlaubt.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. August 2023, 15:45:20Andy1989
Zitat von: Andy1989 am 17. August 2023, 12:57:17Ne also ich gehe nicht davon aus, dass es eine Optionskommune.
Bei meinem Jobcenter, sind die arge und das jc in einer Einrichtung. Und so wie ich es verstanden habe, handelt es sich dann nicht um eine Optionskommune oder?
Falsch!
JC ist die seit zig Jahren neue Bezeichnung für die "Arge".
Alle 108 Optionskommunen im Überblick (DLT). (http://hartz.info/~moderator//Anlagen-RG/Alle%20108%20Optionskommunen%20im%20%C3%9Cberblick%20%20%28DLT%29.pdf)
keine Ahnung wie viel da inzwischen dazugekommen sind.
Aber schon allein an deinem Bewilligungsbescheid sollte erkennbar sein ob es eine O.-Kommune ist oder eben nicht.
Zitat von: Bedingungsloses_GE am 17. August 2023, 13:34:20Wie du die Entscheidung des Sozialmedizinischen Dienstes der RV anfechten kannst bzw. ob das für dich bei dieser Konstellation überhaupt möglich ist, kann ich dir aus dem Stegreif leider auch nicht sagen.
Gar nicht denn erstens ist weder das Teil A noch das Teil B einzusehen. Dies sollte man unbedingt beantragen wobei das Teil A beim ÄD bleibt und niemand außer dem Arzt und dich etwas angeht und das Teil B ist die sozialrechtl. Stellungsnahme zu deiner gesundheitlichen Situation und das kannst du beim Amt das es hat beantragen.
Das Teil A direkt bei der Institution die es erstellt hat. Unter Umständen muss das dein HA oder so beantragen. Fakt ist dir steht es auf jeden Fall zu!
Wenn dann kein Widerspruch sondern mit einem eigenen Attest und im Zuge einer Klage ansonsten wüsste ich keinen anderen Weg.
Für mich eh fraglich ob du da nicht angelogen worden bist denn ganz so einfach geht es nicht außer natürlich du hast da
Zitat von: Andy1989 am 17. August 2023, 12:57:17die Schweigepflichtsentbindung unterschrieben.
ein Exemplar gehabt das mit deiner Unterschrift Hinz und Kunz Zugriff auf deine Unterlagen erlaubt.
MfG FN
Also in der Liste ist mein JC nicht dabei.
Und woran kann man das am Bewilligungsbescheid erkennen?
Hier steht zumindest nichts von Optionskommune :grins:
Wobei ich ja mal ein paar Jahre in einer anderen Stadt gewohnt habe.
In der anderen Stadt ist über den Jobcenter Symbol, das ARGE Symbol und 2 Wappen abgebildet.
Bei diesem hier steht Jobcenter ... Und den Namen der Stadt.
Ja genau, die Frau vom Sozialamt hat auch gesagt, dass das JC eine Stellungnahme und kein Gutachten erhalten hat. Da hab ich vermutlich etwas durcheinander gebracht.
Zitat von: Bedingungsloses_GE am 17. August 2023, 13:34:20Ok, also hat doch das JC die RV damit beauftragt, deine Erwerbsfähigkeit verbindlich für beide Sozialbehörden zu prüfen. So, wie ich es vom Regelfall her auch kenne bei Leuten, die Leistungen nach SGB II beziehen.
Widerspruch gegen den Bescheid des Sozialamts einzulegen macht insofern wohl wirklich keinen Sinn, auch wenn es grundsätzlich möglich ist.
Wie du die Entscheidung des Sozialmedizinischen Dienstes der RV anfechten kannst bzw. ob das für dich bei dieser Konstellation überhaupt möglich ist, kann ich dir aus dem Stegreif leider auch nicht sagen. Ich persönlich sehe für dich auch gar keine Veranlassung, unbedingt zum Sozialamt zu wechseln, wenn du Ärzte hinter dir hast, die dich dauerhaft krankschreiben und vllt. sogar noch per Kurzattest von der Pflicht befreien, die üblichen Meldetermine beim JC wahrzunehmen.
Beim Sozialamt bist du bei vielen Dingen noch schlechter dran als beim JC. Nur die Arbeitsvermittlung bzw. Integration in Arbeit fällt dort weg, wobei dieser Vorteil für jemanden mit Dauer-AU-Bescheinigungen ohnehin nicht zum Tragen kommt.
Wenn es sich um keine Optionskommune handelt, wird das JC nach weiterer, längerer Krankschreibung das Prozedere erneut anstoßen, schon allein deshalb, weil sie dich als Kostenfaktor loswerden wollen.
Warum bin ich eig beim Sozialamt schlechter dran?
Vielleicht ist es nur Wunschdenken meinerseits, dass ich beim Sozialamt besser dran wäre.
@Andy1989: Hier schon mal ein Link (https://tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/tachelesstellungnahme-zum-sgb-xii-und-sgb-xiv-anpassungsgesetz.html#:~:text=Im%20Detail%20werden%20SGB%20XII,Alter%2C%20Krankheit%20oder%20Aufenthaltsstatus%20dar.)
Das ist aber keine abschließende Aufzählung der Nachteile im SGB XII. Schlechter gestellt bist du bspw. auch bei Kapitalerträgen, Bagatelleinnahmen und selbst bei einem längeren stationären Aufenthalt, bei dem dir viele Sozialämter wegen vermeindlicher Einsparungen kurzerhand den Regelsatz kürzen.
Mal ein plakatives Bsp.: Beim SGB II kannst du dir eine komplette Wohnungsausstattung ohne Anrechnung schenken lassen. Das SGB XII würde hingegen einen pflichtbewussten SB dazu veranlassen, den Wert einer geschenkten Packung Klopapier mit deinem Leistungsanspruch zu verrechnen.
Andy1989
Zitat von: Andy1989 am 17. August 2023, 16:01:38Also in der Liste ist mein JC nicht dabei.
Dann drehen wir das mal und du schaust ob dein Ort bei den KdUH zu finden ist in dem Fall bei > https://www.harald-thome.de/informationen.html
Zitat von: Andy1989 am 17. August 2023, 16:01:38Ja genau, die Frau vom Sozialamt hat auch gesagt, dass das JC eine Stellungnahme und kein Gutachten erhalten hat. Da hab ich vermutlich etwas durcheinander gebracht.
Beantragen ist das wichtige
und nicht ob das falsch bezeichnet wurde. Zumindest in dem Fall, ansonsten ist korrekt bezeichnen extrem wichtig bei so einer Materie.
MfG FN
Zitat von: Bedingungsloses_GE am 17. August 2023, 16:16:36@Andy1989: Hier schon mal ein Link (https://tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/tachelesstellungnahme-zum-sgb-xii-und-sgb-xiv-anpassungsgesetz.html#:~:text=Im%20Detail%20werden%20SGB%20XII,Alter%2C%20Krankheit%20oder%20Aufenthaltsstatus%20dar.)
Das ist aber keine abschließende Aufzählung der Nachteile im SGB XII. Schlechter gestellt bist du bspw. auch bei Kapitalerträgen, Bagatelleinnahmen und selbst bei einem längeren stationären Aufenthalt, bei dem dir viele Sozialämter wegen vermeindlicher Einsparungen kurzerhand den Regelsatz kürzen.
Mal ein plakatives Bsp.: Beim SGB II kannst du dir eine komplette Wohnungsausstattung ohne Anrechnung schenken lassen. Das SGB XII würde hingegen einen pflichtbewussten SB dazu veranlassen, den Wert einer geschenkten Packung Klopapier mit deinem Leistungsanspruch zu verrechnen.
Finanziell gesehen ist man beim Sozialamt dann wohl schon im Nachteil. Wobei ja z.b. die meisten eh kein schonvermögen oder Kfz besitzen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. August 2023, 16:19:28Andy1989
Zitat von: Andy1989 am 17. August 2023, 16:01:38Also in der Liste ist mein JC nicht dabei.
Dann drehen wir das mal und du schaust ob dein Ort bei den KdUH zu finden ist in dem Fall bei > https://www.harald-thome.de/informationen.html
Zitat von: Andy1989 am 17. August 2023, 16:01:38Ja genau, die Frau vom Sozialamt hat auch gesagt, dass das JC eine Stellungnahme und kein Gutachten erhalten hat. Da hab ich vermutlich etwas durcheinander gebracht.
Beantragen ist das wichtige
und nicht ob das falsch bezeichnet wurde. Zumindest in dem Fall, ansonsten ist korrekt bezeichnen extrem wichtig bei so einer Materie.
MfG FN
Ja in der KdU Liste ist mein Ort dabei.
Ohne Job (Minijob zählt nicht) und Rente müsstest du dich als Single fürs SGB 12 auch extra freiwillig krankenversichern und die Übernahme der Beiträge beim Sozialamt beantragen.
Sollte irgendwas mit den monatlichen Überweisung der Beiträge schieflaufen, und sei es nur, dass das Sozialamt die Leistung wegen fehlender Mitwirkung vorläufig einstellt, hast du sofort Trouble mit deiner KV.