Hilfe zum Lebensunterhalt abgelehnt - Widerspruch sinnvoll?

Begonnen von Andy1989, 16. August 2023, 14:03:00

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Andy1989

Hallo,

Vor einiger Zeit sollte ich vom JC zur Begutachtung zum Amtsarzt. Der Amtsarzt vom JC hat mich für weniger als 3 Std täglich erwerbsfähig eingestuft. Nun hat aber die Rentenkasse mich als voll erwerbsfähig eingestuft und somit wurde mein Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt abgelehnt.

Ist es sinnvoll hiergegen Widerspruch einzulegen?
Eigentlich müsste ich ja gegen den Bescheid von der Rentenversicherung Widerspruch einlegen, da es sonst ja nichts an der Situation ändert. Allerdings geht das vermutlich gar nicht?

Hat denn hier jemand schon mal Widerspruch gegen einen Bescheid zwecks Ablehung Erwerbsminderungsrente/Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt gemacht und möchte mir berichten?

Ich weiß nur, dass ich es vermutlich psychisch nicht mehr länger aushalte mich mitn Arbeitsamt rumzustreiten.

Bedingungsloses_GE

Ich weiß nicht, wie alles konkret abgelaufen ist. Nur kurz:

Die Einschätzung der RV bezüglich deiner Erwerbsfähigkeit ist für JC und Sozialamt qua Gesetz verbindlich. Somit erhältst du nun Bürgergeld. Wenn du dich nicht in der Lage siehst zu arbeiten, geh zum Arzt und lass dir eine AU-Bescheinigung ausstellen. Gerade bei psychischen Erkrankungen wird oft mit 3- bis 4-wöchigen Krankschreibungen gearbeitet, die jeweils verlängert werden. Irgendwann wird das Spiel wieder von vorn losgehen und eine erneute Begutachtung durch die RV steht an. Dann womöglich, nach dauerhafter, längerer AU und Leidensgeschichte, mit anderem Ergebnis.

Einen guten Haus- und ggf. Facharzt zu haben, der wirklich hinter einem steht, ist immer viel wert.

Andy1989

Zitat von: Bedingungsloses_GE am 16. August 2023, 14:51:16Ich weiß nicht, wie alles konkret abgelaufen ist. Nur kurz:

Die Einschätzung der RV bezüglich deiner Erwerbsfähigkeit ist für JC und Sozialamt qua Gesetz verbindlich. Somit erhältst du nun Bürgergeld. Wenn du dich nicht in der Lage siehst zu arbeiten, geh zum Arzt und lass dir eine AU-Bescheinigung ausstellen. Gerade bei psychischen Erkrankungen wird oft mit 3- bis 4-wöchigen Krankschreibungen gearbeitet, die jeweils verlängert werden. Irgendwann wird das Spiel wieder von vorn losgehen und eine erneute Begutachtung durch die RV steht an. Dann womöglich, nach dauerhafter, längerer AU und Leidensgeschichte, mit anderem Ergebnis.

Einen guten Haus- und ggf. Facharzt zu haben, der wirklich hinter einem steht, ist immer viel wert.

Das mit der AU Bescheinigung mache ich jetzt schon seit Jahren. Und ja es ist nicht die erste Begutachtung vom Amtsarzt. Nur das erste Mal, dass mich der Amtsarzt als erwerbsunfähig eingestuft hat. Dieses Mal hatte ich Hoffnung, dass ich endlich den JC entfliehen kann.
Meine psychischen Erkrankungen habe ich eig schon seit dem Teenager Jahren.
Allerdings leide ich nun seit ein Paar Jahren auch einer chronischen Bauchspeicheldrüsenentzündung, sprich mein Verdauungssystem funktioniert nicht mehr richtig. Und leider gibt es für eine chronische Pankreatitis auch keine Heilmittel.
Aber anscheinend reicht es denen der Rentenversicherung nicht aus.

Deshalb meine Frage, könnte ich Erfolgschancen bei einem Widerspruch haben?
Falls es zur Klage kommt ist es halt auch wieder eine psychische Belastung.

Und zum Thema JC und AU.
Auch wenn ich seit jahren krankgeschrieben bin, habe ich ja trotzdem Termine bei denen. Das macht mir ja im Grunde nichts aus. Nur hat mein SB letztens durchblicken lassen, dass er mich in eine Behindertenwerkstätte abschieben möchte, falls Hilfe zum Lebensunterhalt abgelehnt wird.

Sheherazade

Zitat von: Andy1989 am 16. August 2023, 14:03:00Vor einiger Zeit sollte ich vom JC zur Begutachtung zum Amtsarzt. Der Amtsarzt vom JC hat mich für weniger als 3 Std täglich erwerbsfähig eingestuft. Nun hat aber die Rentenkasse mich als voll erwerbsfähig eingestuft und somit wurde mein Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt abgelehnt.

Die Begutachtung über das Jobcenter dürfte aber was anderes sein als eine Begutachtung über die DRV wegen  Antrag auf Erwerbsminderung. Wie kommt die DRV zu dem Ergebnis, nur nach Aktenlage?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Andy1989

Zitat von: Sheherazade am 16. August 2023, 16:02:46
Zitat von: Andy1989 am 16. August 2023, 14:03:00Vor einiger Zeit sollte ich vom JC zur Begutachtung zum Amtsarzt. Der Amtsarzt vom JC hat mich für weniger als 3 Std täglich erwerbsfähig eingestuft. Nun hat aber die Rentenkasse mich als voll erwerbsfähig eingestuft und somit wurde mein Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt abgelehnt.

Die Begutachtung über das Jobcenter dürfte aber was anderes sein als eine Begutachtung über die DRV wegen  Antrag auf Erwerbsminderung. Wie kommt die DRV zu dem Ergebnis, nur nach Aktenlage?

Genau, nach Aktenlage.
Sowohl beim medizinischen Dienst vom JC und der DRV wurde jeweils nur nach Aktenlage entschieden.

Bedingungsloses_GE

Stelltest du selbst einen Antrag auf EMR? Oder hat das JC die RV damit beauftragt, deine Erwerbsfähigkeit zu prüfen?

Grundsätzlich bist du über eine dauerhafte AU vor sinnlosen Maßnahmen geschützt und erhältst dein Bürgergeld weiter. Ein guter Arzt, der deine psychisch angespannte Lage versteht, würde dir ein Kurzattest ausstellen, das dir bescheinigt, bis auf Weiteres nicht in der Lage zu sein, Termine beim JC wahrzunehmen. Zumindest unser JC lässt die Leute dann auf Monate in Ruhe.

PS: Würdest du eine hohe EMR beziehen? Erfahrungsgemäß agieren die RV-Träger dann restriktiver, als wenn du nur eine minimale Rente in Aussicht hättest. (Money talks!)

Andy1989

Zitat von: Bedingungsloses_GE am 16. August 2023, 16:29:05Stelltest du selbst einen Antrag auf EMR? Oder hat das JC die RV damit beauftragt, deine Erwerbsfähigkeit zu prüfen?

Grundsätzlich bist du über eine dauerhafte AU vor sinnlosen Maßnahmen geschützt und erhältst dein Bürgergeld weiter. Ein guter Arzt, der deine psychisch angespannte Lage versteht, würde dir ein Kurzattest ausstellen, das dir bescheinigt, bis auf Weiteres nicht in der Lage zu sein, Termine beim JC wahrzunehmen. Zumindest unser JC lässt die Leute dann auf Monate in Ruhe.

Das JC hat das in Auftrag gegeben.
Ok das mit den Kurzattest wusste ich gar nicht, aber Danke das merke ich mir.
Mein Arzt wird mich auch weiterhin AU schreiben.

Widerspruch werde ich vermutlich trotzdem gegen den Bescheid einlegen. Ich muss ja nicht klagen, falls dieser dann erneut abgelehnt wird.

Bedingungsloses_GE

Klar, ein Widerspruch geht schnell und kostet (fast) nichts. Zumindest erhältst du daraufhin eine schriftliche Begründung, die man prüfen (lassen) kann.

Sheherazade

Zitat von: Andy1989 am 16. August 2023, 16:37:00Widerspruch werde ich vermutlich trotzdem gegen den Bescheid einlegen.

Idealerweise mit einer stichhaltigen Begründung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Andy1989

Zitat von: Sheherazade am 16. August 2023, 17:29:35
Zitat von: Andy1989 am 16. August 2023, 16:37:00Widerspruch werde ich vermutlich trotzdem gegen den Bescheid einlegen.

Idealerweise mit einer stichhaltigen Begründung.

Ja dazu wäre natürlich der Bescheid der DRV hilfreich, allerdings habe ich diesen gar nicht erhalten.
Im Ablehnungsbescheid der Grundsicherung steht ja nur, dass die DRV mich für voll erwerbsfähig hält.
Und die DRV hat ja den Bescheid im Auftrag der Grundsicherungsstelle erstellt.
Da muss ich schauen, wie und ob an den Bescheid komme.
Ansonsten kann ich ja schlecht begründen, warum ich anderer Meinung bin.
Das ich chronisch krank bin und die zig Krankenhausaufenthalte der letzten Jahre, müssten die ja in den ärztlichen Unterlagen schon gesehen haben.

Bedingungsloses_GE

Hast du überhaupt Anspruch auf eine ordentliche EMR, die dich unabhängiger, ggf. zusammen mit Wohngeld und/oder Minijob, machen könnte? Wenn nicht, verstehe ich nicht deinen Drang, vom JC zum Sozialamt zu wechseln. Mit dauerhafter AU hast du deine Ruhe und das SGB II bietet ggü. dem SGB XII viele vorteilhafte Regelungen, auch finanziell gesehen.

Was ich merkwürdig finde, ist zudem, dass das Sozialamt die Einschätzung von der RV angefordert hat. Sie können das machen, aber im Regelfall tut dies das JC oder das Letztere fordert den Kunden auf, einen Antrag auf EMR direkt bei der RV zu stellen.

Fragen über Fragen ...

Sheherazade

Zitat von: Andy1989 am 16. August 2023, 17:38:40Ja dazu wäre natürlich der Bescheid der DRV hilfreich, allerdings habe ich diesen gar nicht erhalten.
Im Ablehnungsbescheid der Grundsicherung steht ja nur, dass die DRV mich für voll erwerbsfähig hält.
Und die DRV hat ja den Bescheid im Auftrag der Grundsicherungsstelle erstellt.

Kann es sein, dass niemand einen Antrag auf Feststellung deiner Erwerbsfähigkeit gestellt hat und es gar kein Gutachten von der DRV gibt? Bei der DRV stehst du eben noch als voll erwerbsfähig, deshalb vielleicht der Bescheid vom Sozialamt.

Kannst du vielleicht mal das Ablehnungsschreiben vom Sozialamt hier anonymisiert einstellen, dass man da vielleicht besser durchblickt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Andy1989

Zitat von: Bedingungsloses_GE am 16. August 2023, 17:58:30Hast du überhaupt Anspruch auf eine ordentliche EMR, die dich unabhängiger, ggf. zusammen mit Wohngeld und/oder Minijob, machen könnte? Wenn nicht, verstehe ich nicht deinen Drang, vom JC zum Sozialamt zu wechseln. Mit dauerhafter AU hast du deine Ruhe und das SGB II bietet ggü. dem SGB XII viele vorteilhafte Regelungen, auch finanziell gesehen.

Was ich merkwürdig finde, ist zudem, dass das Sozialamt die Einschätzung von der RV angefordert hat. Sie können das machen, aber im Regelfall tut dies das JC oder das Letztere fordert den Kunden auf, einen Antrag auf EMR direkt bei der RV zu stellen.

Fragen über Fragen ...

Nein die Regelzeit habe ich nicht voll. Ich gehe halt davon aus, dass ich beim Sozialamt weniger psychisch unter Druck gesetzt werde wie beim Arbeitsamt.
Auch mit AU hat man ja trotzdem mit der Leistungsabteilung usw zu tun. Klar, das hat man beim Sozialamt auch aber ich denke es ist trotzdem anders.

Ich lade jetzt mal das Schreiben hoch, vllt beantwortet das ja eure Fragen.

Andy1989

Zitat von: Bedingungsloses_GE am 16. August 2023, 17:58:30Hast du überhaupt Anspruch auf eine ordentliche EMR, die dich unabhängiger, ggf. zusammen mit Wohngeld und/oder Minijob, machen könnte? Wenn nicht, verstehe ich nicht deinen Drang, vom JC zum Sozialamt zu wechseln. Mit dauerhafter AU hast du deine Ruhe und das SGB II bietet ggü. dem SGB XII viele vorteilhafte Regelungen, auch finanziell gesehen.

Was ich merkwürdig finde, ist zudem, dass das Sozialamt die Einschätzung von der RV angefordert hat. Sie können das machen, aber im Regelfall tut dies das JC oder das Letztere fordert den Kunden auf, einen Antrag auf EMR direkt bei der RV zu stellen.

Fragen über Fragen ...

Also da es ja schon länger her ist, als ich den Antrag gestellt habe musste ich auch erst überlegen wie es genau war.

Mein damaliger Sachbearbeiter hat gemeint ich solle grundsicherung beantragen. Das habe ich auch getan und das Sozialamt hat aber dann das JC kontaktiert und diese haben wiederum den Medizinischen Dienst des jc beauftragt.
Nachdem das Gutachten kam wurde es vom jc zum Sozialamt weitergeleitet. Diese gehen aber immer in Widerspruch, weshalb meine Akten zur Untersuchung bei der DRV gelandet sind.
Und der Rest ist ja jetzt bekannt.

Ich hoffe, dieses Mal ist etwas verständlicher

Bedingungsloses_GE

Kann es sein, dass es sich bei euch um eine sogenannte Optionskommune handelt, also wo der Landkreis die Umsetzung des SGB II in Eigenregie ohne die Arbeitsagentur umsetzt?

Ich frage mich, wie die RV beurteilen konnte, inwieweit du erwerbsfähig bist. Hattest du seinerzeit Gesundheitsinfos resp. Namen von behandelnden Ärzten inkl. Schweigepflichtenbindung geliefert?

Fristgerecht und nachweislich Widerspruch einlegen würde ich, soweit ich deine Wünsche übernehme, schon. Du kannst ja mit reinschreiben, dass du unaufgefordert eine ausführliche Begründung nachreichen wirst. Das verschafft dir erst einmal Zeit, um professionelle fachliche Unterstützung zu suchen.